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DE3139336C2 - Einrichtung zum Beladen eines Platten-Abspielgerätes - Google Patents

Einrichtung zum Beladen eines Platten-Abspielgerätes

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DE3139336C2
DE3139336C2 DE3139336A DE3139336A DE3139336C2 DE 3139336 C2 DE3139336 C2 DE 3139336C2 DE 3139336 A DE3139336 A DE 3139336A DE 3139336 A DE3139336 A DE 3139336A DE 3139336 C2 DE3139336 C2 DE 3139336C2
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DE
Germany
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cassette
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disc
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DE3139336A
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Akira Fukaya Saitama Fukumitsu
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Toshiba Corp
Original Assignee
Tokyo Shibaura Electric Co Ltd
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Beladen eines Abspielgeräts mit Platten bzw. Scheiben, in denen Informationen aufgezeichnet sind, wobei eine die Platte enthaltende Schutzkassette längs mit Abstand zueinander paralleler Führungsschienen in das Abspielgerät eingeführt wird, im Abspielgerät ein Sperrkörper vorgesehen ist, der die eingeführte Platte arretiert, die leere Kassette unter zurücklassen der arretierten Platte aus dem Abspielgerät herausgezogen wird und wobei die Informationen der im Abspielgerät zurückgebliebenen Platte dann ausgelesen werden. Die Einrichtung ist mit zwei im Abstand voneinander angeordneten Rädern bzw. Rollen versehen, die gegen gegenüberliegende Seitenbereiche der Kassette belastet sind, ferner mit einem Elektromotor zum Drehen der Räder in entgegengesetzten Richtungen zum Einführen der Kassette in das Abspielgerät und Herausführen der Kassette aus dem Abspielgerät, sowie mit einem ersten und mit einem zweiten Schalter zum Betätigen des Elektromotors in Vorwärts- oder Rückwärtsrichtung, wobei die Schalter durch die Kassette betätigbar sind.

Description

45
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Beladen eines Platten-Abspielgerätes mit in einer Kassette untergebrachter Platte gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1. Eine solche Einrichtung ist aus der DE-AS 24 53 154 bekannt.
Bei der bekannten Einrichtung muß die Kassette manuell in das Abspielgerät hineingeschoben und dann aus diesem wieder herausgezogen werden. Dieser manuelle Betrieb führt verständlicherweise dazu, daß auf den Sperrkörper unterschiedliche Druck- und Zugkräfte ausgeübt werden, mit der Folge, daß es zu einer unvollständigen Arretierung der Platte oder zu Beschädigungen des Sperrkörpers kommen kann. Aus der US-PS 62 360 ist eine Einrichtung zum Beladen eines Platten-Abspielgeräts mit in einer Schutzkassette untergebrachten Platten bekannt, bei welcher die Vorgänge des Einziehens und Ausstoßens der Kassette motorisch erfolgen. Diese Einrichtung ist jedoch für Schutzkassetten mit abnehmbarer Abdeckkappe bestimmt, die vorab manuell entfernt werden muß, was die Gefahr des Eindringens von Staub in die damit offene Kassette mit sich bringt. Außerdem wird bei dieser Einrichtung nach dem Herausziehen der leeren Schutzhülle die Platte vertikal zu den Abspielkopfen hin und von diesen weg bewegt, was eine Vielzahl von Verfahrensschritten und damit eine Vielzahl von Fühlern erfordert, die den Aufbau der Einrichtung kompliziert und anfällig machen.
Eine weitere Beladeeinrichtung mit motorischem Transport ist aus der US-PS 41 45 726 bekannt. Dabei wird die die Platte enthaltende Kassette an der Außenseite des Abspielgeräts angebracht und dann nur die Platte selbst in das Innere des Abspielgeräts eingeführt Ein Detektor stellt fest, ob der Vorgang des Einziehens der Platte in das Gerät vervollständigt ist und hält dann den Motor zum Antrieb eines Einziehschlittens an, der in der eingezogenen Stellung gehalten wird, bis er wieder zum Herausschieben der Platte angetrieben wird. Ein Nachteil dieser Einrichtung ist, daß sich die Platte bei den Einzieh- und Ausstoßvorgängen bereits außerhalb der Schutzkassette befindet, was die Gefahr von Beschädigungen der Platte mit sich bringt insbesondere im Fall der besonders empfindlichen Bildplatten.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, die Einrichtung der eingangs erwähnten Art so auszubilden, daß die Einzieh- und Ausstoßvorgänge motorisch erfolgen und dabei gewährleistet ist, daß der Motor auch dann abschaltet, wenn die Bedienungsperson vergißt, die vom Transportmechanismus aus dem Gerät herausgeschobene Kassette wegzunehmen. Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich aus den kennzeichnenden Merkmalen des Hauptanspruchs.
Gemäß der Erfindung wird also die Schutzkassette durch einen Elektromotor in das Abspielgerät eingezogen und nach Herausnahme der Platte aus der Schutzkassette wird die leere Kassette wieder motorisch aus dem Abspielgerät heraustransportiert. Selbst wenn in der Schutzkassette sich keine Platte befinden sollte, arbeitet der entsprechende Transportmechanismus einwandfrei, ebenso in dem Fall, daß die Bedienungsperson vergißt, die leere oder die Platte enthaltende Kassette nach dem Heraustransportieren vom Abspielgerät abzunehmen. Erreicht wird dies durch die drei Schalter des Antriebsmotors, die automatisch eine Vorwärtsdrehung, eine Rückwärtsdrehung und ein Anhalten des Motors bewirken.
Auf der Zeichnung zeigt
Fig. 1, 2 und 3 in perspektivischer Darstellung ein Abspielgerät, eine Schutzkassette und eine Platte der hier interessierenden Art gemäß dem Stand der Technik, und
F i g. 4 in perspektivischer Darstellung, teilweise auseinandergezogen, eine Einrichtung nach der Erfindung.
Gemäß F i g. 1 befindet sich in der Stirnwand des Gehäuses eines Abspielgerätes 1 eine öffnung 101 zum Einführen einer Schutzkassette. Ferner befinden sich an dieser Stirnwand des Abspielgerätes 1 mehrere Betätigungsknöpfe 102 für die Wiedergabe, den Schnellauf, den Rücklauf usw. Gemäß F i g. 2 besitzt die Schutzkassette 2 die Form einer rechteckigen Schachtel, in welche durch die öffnung 201 ein Plattenhalter 4 und eine Platte 3 eingesetzt sind. Der Plattenhalter 4 weist einen quaderförmigen Schließkörper 401 auf, der die öffnung 201 der Kassette 2 verschließt, sowie einen Ringkörper 403 zum Haltern der Platte 3. Im Mittelbereich des Schließkörpers 401 befindet sich eine Ausnehmung 402. Die Fig. 3 zeigt den Zustand, in welchem der Plattenhalter 4 und die Platte 3 sich in der Schutzkassette 2 befinden.
F i g. 4 zeigt das Abspielgerät 1 mit abgenommenem Gehäuse. Dabei sind auf einem Chassis 10 parallel und mit Abstand zueinander zwei schienenartige Führungen
11 und 11' angebracht, die sich in derselben Höhe befin-1en wie die öffnung 101 für das Einführen der Schutzkassette 2. Die Führungen 11 und 11' werden durch aufrechtstehende Winkel 100 und 100' gehauen. In ihren Mittelbereich sind die Führungen 11 und 11' ausgeschnitten, wobei in die auf beiden Seiten befindlichen Ausschnitte eine quer verlaufende Beladewelle 12 greift, die beidseits mit Gewindespindeln 13 und 13' versehen ist. Die entgegengesetzten Enden der Beladewelle 12 sind in Lagern von Konsolen 16 und 16' gelagert, deren untere Enden auf der oberen Oberfläche des Chassi·. 10 befestigt sind. Ein Antriebsmotor 17 ist an der Stützkonsole 100 befestigt, und zwar an einer Stelle nahe der Gewindespindel 13. Ein vom Motor 17 angetriebenes Rad 18 ist über einen Treibriemen 19 mit einem Antriebsrad 40 der Gesindespindel 13 verbunden, so daß die Beladewelle 12 über die Gewindespindel 13 vom Motor 17 antreibbar ist. In die Gewindespindeln 13 und 13' greifen Zahnräder 20 und 20', an deren unteren Oberflächen Treibräder 21 und 21' befestigt sind, die aus einem Material mit großem Reibungskoeffizienten, etwa Gummi, bestehen. Die Zahnräder 20 und 20' befinden sich hinter den Spindein 13 und 13', d. h. an der Seite der noch zu erläuternden Sperrvorrichtung 6. Stifte 211 und 211' durch die Drehmittelpunkte der Räder 21 und 21' sind in öffnungen von Hebeln 41 und 41' gelagert. Die Hebel 41 und 4Γ sind an ihrem einen Ende an Stiften 42 und 42' gelagert, die ihrerseits an umgebogenen Teilen der Stützkonsolen 100 und 100' befestigt sind. An den anderen Enden der Hebel 41 und 41' befinden sich Öffnungen 411 und 411' zum Verankern des einen Endes von Federn 43 und 43', deren andere Enden mit ausgebogenen Vorsprüngen 44 und 44' des Chassis 10 verbunden sind. Die Hebel 41 und 41' sind somit durch die Federn 43 und 43' so belastet, daß sie sich gegen die Innenseite der Stützkonsolen 100 und 100' bewegen, wobei die Verschwenkbewegung dieser Hebel dann beendet ist, wenn ihre anderen Enden 413 und 413' gegen die Stützkonsolen 100 und 100' zur Anlage kommen. Auf diese Weise können die Räder 21 und 21' in den Bewegungsweg der einzuführenden Kassette 2 kommen. Der Motor 17 befindet sich in einer öffnung 45 des Chassis 10 und wird durch aufgebogene Laschen 46 derart gehalten, daß sich sein Antriebsrad 18 an der Außenseite der Stützkonsole 100 befindet.
An der Führungsschiene 11 ist ein Schalter 25 angeordnet, der zum Betätigen des Motors 17 in Vorwärts-Drehrichtung dient. An einem Teil der Führungsschiene 11 ist ein Fenster ausgeschnitten. Durch dieses Fenster hindurch ragt ein beweglicher Kontakt 251 des Schalters 25 und gelangt somit in den Weg der Schutzkassette 2. Wird die Schutzkassette 2 in der Einzugrichtung ein kurzes Stück eingeschoben, dann wird der bewegliche Kontakt 251 gegen seinen stationären Gegenkontakt gedruckt, mit der Folge, daß der Motor 17 in Vorwärtsrichtung eingeschaltet wird. Vorwärtsrichtung bedeutet dabei, daß sich die Spindel 20' im Uhrzeigersinn und die Spindel 20 gegen den Uhrzeigersinn dreht, mit der Folge, daß die Schutzkassette 2 in Einzugrichtung weitergeschoben wird.
Ein zum Betätigen des Motors 17 in Rückwärts-Drehrichtung dienender Schalter 26 ist an der Oberseite der erwähnten Sperrvorrichtung 6 angebracht, die mit der öffnung 402 des Plattenhalters 4 korrespondierende Klinken 61 und 62 aufweist. Der Schalter 26 für die Rückwärtsdrehung ist so angeordnet, daß sein beweglicher Kontakt so lange offengehalten wird, bis die Schutzkassette 2 gegen die Sperrvorrichtung 6 zur Anlage kommt, wobei dann der Kontakt geschlossen wird, wenn die Sperrvorrichtung 6 durch die eingesetzte Schutzkassette 2 eine Druckbelastung erfährt, womit dann der Motor 17 seine Drehrichtung ändert
Das eine Ende 413 des Hebels 41 trägt einen dritten Schalter 50, der die Drehung des Motors 17 unterbricht. Der Schalter 50 weist einen Kontakt 501 auf, der üblicherweise gegen die Stützkonsole 100 angedrückt ist, weil der Hebel 41 durch die Feder 43 belastet ist
Die Schalter 25,26 und 50 sind mit dem Motor 17 über einen geeigneten elektrischen Schaltkreis verbunden, der sicherstellt, daß der Motor 17 in der gewünschten Weise in Vorwärts- oder Rückwärts-Richtung anläuft oder angehalten wird.
Wenn die Schutzkassette 2 durch die Öffnung 101 hindurch in das Abspielgerät 1 eingeführt wird, dann bewegt sich die Kassette 2 unter beidseitiger Führung durch die Führungen 11 und 11' in den tieferen Bereich des Abspielgeräts 1 hinein. Dabei wird dann der Vorwärts-Schalter 25 geschlossen, wie oben bereits erläutert worden ist. Damit dreht sich dann der Motor 17 in Vorwärts-Richtung. Die Folge ist, daß über den Riemen 19 die Beladewelle 12 und die Spindeln 13 und 13' gedreht werden und ihrerseits das Zahnrad 2C im Gegenzeigersinn und das Zahnrad 20' im Uhrzeigersinn drehen. Dabei werden die Reibräder 21 und 21' mitgedreht und schieben die Schutzkassette 2 weiter in das Abspielgerät 1 hinein, weil die Räder 21 und 21' aus einem Material von hohem Reibungskoeffizienten bestehen und durch die Federn 43 und 43' beidseits gegen die Kassette 2 gepreßt werden. Sobald die Kassette 2 an dem Sperrkörper 6 anschlägt, wird der Plattenhalter 4 arretiert. Durch den Druck auf Kassette 2 gegen den Sperrkörper 6 wird der Schalter 26 geschlossen und der Motor 17 dreht sich in umgekehrter Richtung, mit der Folge, daß die Welle 12, die Gewindespindeln 20 und 20' und die Reibräder 21 und 21' ihre Drehrichtung umkehren und die Kassette 2 in Richtung aus dem Gerät hinaus antreiben. Wenn das Vorderende der Kassette 2 bei der Ausschubbewegung von den Rädern 21 und 2Γ freigegeben worden ist, kann die Kassette 2 von Hand vollständig aus dem Gerät herausgenommen werden, wobei der Umkehrschalter 26 geöffnet wird und den Motor 17 anhält. Das Öffnen des Schalters 26 erfolgt also erst beim manuellen Herausziehen der Kassette 2, mit der Folge, daß der Motor 17 dann weiterlaufen würde, wenn die Bedienungsperson die Kassette 2 im Gerät steckenläßt. Der dritte Schalter 50 dient nun dazu, diese Gefahrenquelle auszuschließen. Beim Einziehvorgang werden die Räder 21 und 21' nach außen gedrückt, so daß der Hebel 41 sich um seinen Stift 42 in Richtung gegen den Uhrzeigersinn dreht und dabei den Schalter 50 öffnet. Beim Ausschiebvorgang dagegen wird der Schalter 50 wieder geschlossen, und zwar sobald die Räder 21 und 21' die Kassette 2 freigegeben haben. Diese Schaltvorgänge werden dazu genutzt, beim Ausschubvorgang den Motor 17 auch dann abzuschalten, wenn die Kassette 2 von der Bedienungsperson im Gerät steckengelassen wird. Schaltungsmäßig ist dies beispielsweise dadurch zu erreichen, daß der Schalter 50 mit dem Motor 17 in Reihe liegt und durch eine Diode überbrückt ist.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen

Claims (4)

Patentansprüche:
1. Einrichtung zum Beladen eines Piatten-Abspielgerätes mit in einer Kassette untergebrachter Platte, wobei die die Platte enthaltende Kassette entlang von Führungen in das Abspielgerät eingeführt, die eingeführte Platte durch einen im Abspielgerät vorgesehenen Sperrkörper arretiert, die Kassette unter Zurücklassen der arretierten Platte aus dem Abspielgerät herausgeschoben und die arretierte Platte abgespielt wird, gekennzeichnet durch einen ersten Schalter (25), der durch die Kassette (2) beim Aufbringen derselben auf die Führung (11,11') geschlossen wird und eine Drehung eines Elektromotors (17) in Richtung eines Einführens der Kassette (2) in das Abspielgerät auslöst und der beim Anschiagen der Kassette (2) am Sperrkörper (6) wieder geöffnet wird, durch einen zweiten Schalter (26) am Sperrkörper (6), der durch die Kassette (2) beim Anschlagen derselben am Sperrkörper (6) geschlossen wird und eine Drehung des Motors (17) in umgekehrter Richtung auslöst und der beim Entnehmen der Kassette (2) von der Führung (11, Il') wieder geschlossen wird, und durch einen dritten Schalter (50), der dann, wenn die Kassette (2) auf der Führung (11,11') eine vorgegebene Strecke aus dem Abspielgerät herausgeschoben worden ist, den Speisestrom des Motors (17) unterbricht.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der dritte Schalter (50) an einem von der Kassette (2) verschwenkbaren Schwenkhebel (41) angeordnet ist.
3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch zwei von dem Motor (17) über einander gegenüberliegende Gewindespindeln (13, 13') angetriebene, an entgegengesetzten Seiten der Kassette (2) angreifende Räder (21,21').
4. Einrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eines der beiden Räder (21, 21') gegen die Kassette (2) federbelastet ist.
DE3139336A 1980-10-02 1981-10-02 Einrichtung zum Beladen eines Platten-Abspielgerätes Expired DE3139336C2 (de)

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