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DE3132855C2 - - Google Patents

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Publication number
DE3132855C2
DE3132855C2 DE3132855A DE3132855A DE3132855C2 DE 3132855 C2 DE3132855 C2 DE 3132855C2 DE 3132855 A DE3132855 A DE 3132855A DE 3132855 A DE3132855 A DE 3132855A DE 3132855 C2 DE3132855 C2 DE 3132855C2
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DE
Germany
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metal part
wall
plastic
rosette according
rosette
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DE3132855A
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Rudolf Dipl.-Wirtsch.-Ing. 3548 Arolsen De Wilke
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Hewi Heinrich Wilke GmbH
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Individual
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Publication date
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    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47KSANITARY EQUIPMENT NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; TOILET ACCESSORIES
    • A47K10/00Body-drying implements; Toilet paper; Holders therefor
    • A47K10/04Towel racks; Towel rails; Towel rods; Towel rolls, e.g. rotatable
    • A47K10/10Towel racks; Towel rails; Towel rods; Towel rolls, e.g. rotatable characterised by being mounted on cabinets, walls, doors, or the like
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E04F11/18Balustrades; Handrails
    • E04F11/1802Handrails mounted on walls, e.g. on the wall side of stairs
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47KSANITARY EQUIPMENT NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; TOILET ACCESSORIES
    • A47K2201/00Details of connections of bathroom accessories, e.g. fixing soap or towel holder to a wall
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  • Structural Engineering (AREA)
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Description

Die Erfindung betrifft eine Rosette der im Ober­ begriff des Anspruchs 1 definierten Gattung.
Rosetten dieser Art dienen zur Befestigung von beispielsweise Geländern, Handläufen, Griffen, Handtuchhaltern und anderen, mittels Rohr- oder Stangensystemen herstellbaren Vorrichtungen an einer Wand, einer Tür, dem Fußboden od. dgl. Die in der Regel aus Stahl bestehenden Metallteile übernehmen dabei die Aufgabe, die bei ganz aus Kunststoff bestehenden Unterteilen (DE-OS 24 60 382) nicht immer ausreichende me­ chanische Stabilität zu erhöhen und im Bedarfsfall ein voll­ ständiges Lösen der gesamten Vorrichtung von der Befesti­ gungsfläche zu verhindern. Die zwischen der Befestigungs­ fläche und den Metallteilen angeordneten Kunststoffteile sorgen dagegen für eine weiche Auflagefläche, die beispiels­ weise bei einer mit Fliesen belegten Wand erwünscht ist.
Bei bekannten Rosetten-Unterteilen besteht das Metallteil aus einem dosenförmigen Körper, dessen Öffnung der Befesti­ gungsfläche zugewandt ist und das Kunststoffteil nach Art eines Füllstücks aufnimmt. Hierdurch ergibt sich einerseits eine schwierige und sehr kostspielige Fertigung des dosen­ förmigen Metallteils, insbesondere wenn dieses zur Erhöhung der Stabilität aus relativ dickem Stahlblech gefertigt wer­ den muß. Andererseis hat die dosenförmige Gestaltung des Metallteils eine vergleichsweise große Bauhöhe des gesamten Unterteils zur Folge, was aus formalen Gründen unerwünscht ist, zumindest wenn die im Metallteil vorgesehenen Löcher für die Befestigungsschrauben nicht als Senklöcher ausge­ bildet werden. Die Ausbildung derartiger Senklöcher ist je­ doch mit weiteren Schwierigkeiten und Kosten sowohl bei der Fertigung als auch bei der Montage verbunden, weil Senklö­ cher einerseits bei großer Blechdicke und bei Anordnung der Löcher in der Nähe des äußeren Randes spanabhebend gefertigt werden müssen und andererseits eine Zentrierung der sie durch­ ragenden Senkkopfschrauben herbeiführen, was bei nicht ge­ nauer Positionierung der Schraublöcher in der Wand uner­ wünscht ist. Abgesehen davon ist eine ausschließlich mittels Senkkopfschrauben mögiche Montage des gesamten Unterteils auch aus praktischen Gründen nicht sinnvoll. Weil derartige Schrauben nur mit einem Schraubendreher eingedreht werden können, wegen der beengten Platzverhältnisse bei Handläufen od. dgl. für normale Schraubendreher jedoch nicht immer aus­ reichend zugänglich sind, müßten häufig Winkelschraubendreher eingesetzt werden, die wegen ihrer unpraktischen Handhabung bei Monteuren unbeliebt sind.
Schließlich haftet den bekannten Metallteilen auch der Nach­ teil an, daß an ihrem äußeren Umfang Befestigungsmittel für die Befestigung einer das Unterteil abdeckenden Deckkappe, beispielsweise in Form einer eine Schnappverbindung bilden­ den Hinterschneidung, angebracht werden müssen, was bei Ver­ wendung von dickem Stahlblech aus fertigungstechnischen Grün­ den ebenfalls schwierig ist und einen weiteren Arbeitsgang erforderlich macht.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die aufgezeig­ ten Nachteile zu vermeiden und das eingangs bezeichnete Roset­ ten-Unterteil in der Weise zu gestalten, daß es auch bei extre­ men Anforderungen an die Stabilität des Metallteils und der da­ durch erforderlichen Dicke des Metallteils einfach hergestellt werden kann und daß es flach baut.
Zur Lösung dieser Aufgabe sind die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 vorgesehen.
Die Erfindung bringt eine Vielzahl von Vorteilen mit sich. Das Metallteil ist beispielsweise aufgrund seiner scheiben­ förmigen Ausbildung selbst bei vergleichsweise großer Schei­ bendicke und bei gleicher Stabilität wesentlich flacher als das bekannte dosenförmige Metallteil. Deshalb und wegen der sehr dünn ausbildbaren Kunststoffscheibe können anstelle von Senkschrauben auch Befestigungsschrauben mit auf dem Metallteil aufliegenden Sechskantköpfen verwendet werden, ohne daß die Bauhöhe des gesamten Unterteils unangenehm groß wird. Befestigungsschrauben mit Sechskantköpfen bieten den Vorteil, daß die von ihnen durchragten Öffnungen keine Senkungen aufweisen brauchen und daß sie bequem von der Seite her mit einem Schraubschüssel drehbar sind. Dennoch läßt eine derartige Ausführung aber auch die Anwendung von Rundkopf- oder Zylinderkopfschrauben mit Schlitz oder Kreuz­ schlitz zu, wenn die Raumverhältnisse deren Betätigung mit einem normalen Schraubendreher zulassen. Schließlich kann mit der erfindungsgemäßen Ausbildung des Unterteils die An­ bringung eines Hinterschnitts od. dgl. am Metallteil als Befestigungsmittel für eine das Unterteil abdeckende Deck­ kappe vermieden werden. Das Metallteil kann daher als ein­ faches und preisgünstiges Stanzteil hergestellt werden.
Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung wird nachfolgend in Verbindung mit der Zeichnung an Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 einen Querschnitt durch einen mittels einer erfin­ dungsgemäßen Rosette an einer Wand befestigten Handlaufs;
Fig. 2 eine Draufsicht auf ein Unterteil der Rosette nach Fig. 1;
Fig. 3 einen Querschnitt einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Rosette;
Fig. 4 eine Draufsicht auf ein Unterteil der Rosette nach Fig. 3;
Fig. 5 und 6 Querschnitte durch Handläufe, die mittels zweier weiterer Ausführungsformen der Rosette an einer Wand befestigt sind;
Fig. 7 die Vorderansicht eines weiteren erfindungsgemäßen Rosetten-Unterteils;
Fig. 8 die Rückansicht einer erfindungsgemäßen, geschlitzten Deckkappe; und
Fig. 9 einen Schnitt längs der Linie IX-IX durch das Unter­ teil nach Fig. 7 bei aufgesetzter Deckkappe nach Fig. 8.
Fig. 1 und 2 zeigen einen zylindrischen Handlauf 1, der mittels zylindrischer Stützen in Form von rohr- oder stangenförmigen Elemente 2 an einer Wand 3 od. dgl. befestigt ist. Zur Befesti­ gung dient ein zweiteiliges, kreisrundes Rosetten-Unterteil 4, das aus einem wandseitigen Kunststoffteil 5 in Form einer Kunst­ stoffscheibe und einem diesem anliegenden, als Metallscheibe ausgebildeten, gestanzten Metallteil 6 besteht.
Das Metallteil 6 besitzt im Vergleich zum Querschnitt des Kunst­ stoffteils 5 einen größeren Querschnitt, wodurch bei koaxialer Anordnung der beiden Teile 5 und 6 längs des Umfangs ihrer Be­ rührungsfläche ein im rechten Teil der Fig. 1 angedeuteter Ab­ satz entsteht. Dieser Absatz dient beim Aufsetzen einer dosen­ förmigen, einen mittleren Durchbruch zur Aufnahme des Elements 2 aufweisenden Deckkappe 7, die am wandseitigen Ende ihres zy­ lindrischen Ansatzes 8 eine Hinterschneidung oder einen keil- und ringförmigen Vorsprung 9 aufweist, als Hinterschnitt zur Herstellung einer Schnappverbindung zwischen Unterteil und Deckkappe 7. Weder am Metallteil 6 noch am Kunststoff­ teil 5 brauchen daher zusätzliche Elemente zur Herstellung einer derartigen Schnappverbindung vorgesehen sein.
Das Kunststoffteil 5 und das Metallteil 6 weisen korrespon­ dierende Löcher für Befestigungsschrauben 10 auf, die zur Befestigung des Unterteils 4 an der Wand 3 dienen. Dabei sind die im Kunststoffteil 5 vorgesehenen Löcher zweckmäßig zum wandfernen Ende hin durch Hülsen 11 verlängert, die in die korrespondierenden Löcher des Metallteils 6 ragen. Vor­ zugsweise ragen diese Hülsen 11 etwas, z. B. einige Zehntel Millimeter, über das wandferne Ende des Metallteils 6 hinaus. Beim Anziehen der Befestigungsschrauben 10 werden die Hül­ sen 11 dann durch die Schraubenköpfe etwas gestaucht, was einerseits eine axiale Spannung und andererseits eine radiale Verengung der Schraublöcher zur Folge hat. Beide Effekte si­ chern die Befestigungsschrauben 10 gegen Lockerung. Im übri­ gen bringen die Hülsen 11 zwei weitere Vorteile mit sich. Einerseits dienen sie als Drehsicherung zwischen dem Metall­ teil 6 und dem Kunststoffteil 5 bzw. zur Aufrechterhaltung der erforderlichen relativen Lage dieser beiden Teile vor dem Gebrauch. Andererseits läßt sich im Bedarfsfall durch Wegbohren oder Abschneiden der Hülsen 11 eine Vergrößerung des Lochdurchmessers erzielen, wenn dies zwecks Anwendung von Befestigungsschrauben mit einem größeren als dem vorge­ sehenen Querschnitt erforderlich sein sollte.
Damit die zur Aufnahme der Befestigungsschrauben 10 im Metallteil 6 vorgesehenen Löcher möglichst weit am äußeren Umfang desselben angeordnet werden können und auch bei größerer Dicke des Metallteils 6 noch stanzbar sind, können sie abweichend von Fig. 1 und 2 als nach außen hin offene Ausnehmungen ausgebildet sein. Die Dicke des Metallteils 6 ist größer, zweckmäßig wesentlich größer als die Dicke des Kunststoffteils 5, damit die Gesamthöhe des aus Kunststoff­ teil 5 und Metallteil 6 bestehenden Unterteils 4 trotz der großen mechanischen Stabilität möglichst klein bleibt und infolgedessen die Höhe der Deckkappe 7 trotz der auf dem wandfernen Ende des Metallteils 6 abgestützen Köpfe der Befestigungsschrauben 10 den formalen Anforderungen genügt.
Zur Befestigung des Elements 2 am Unterteil 4 dient eine Befestigungsschraube 12, die durch einen zentralen Durchbruch 13 im Metalteil 6 und einen entsprechenden zentralen Durch­ bruch 14 im Kunststoffteil 5 ragt. Dabei ist der Durchbruch 14 zweckmäßig wesentlich größer als der Durchbruch 13, so daß vom Kunststoffteil 5 nur ein relativ schmaler, ringförmiger Ab­ schnitt stehen bleibt, wodurch einerseits Material gespart wird und andererseits Unebenheiten der Wand 3 aufgefangen werden können. Der Kopf 15 der Befestigungsschraube 12 ist zweckmäßig innerhalb einer den Durchbruch 13 umgebenden, angedrückten Senkung 16 angeordnet, durch die ein konischer, über das wandferne Ende des Metallteils 6 vorstehender Vor­ sprung 17 entsteht, der so bemessen ist, daß er als Zentrie­ rung für das rohrförmige Element 2 dienen kann. Die Höhe des Vorsprungs 17 ist dabei zweckmäßig gleich der Höhe der Köpfe der Befestigungsschrauben 10 oder etwas kleiner, so daß durch die Kombination aus Senkung 16 und Vorsprung 17 auch bei massi­ vem Element 2 keine Vergrößerung der Höhe der gesamten Rosette erforderlich wird. Beim dargestellten rohrförmigen Element 2 taucht der Vorsprung 17 in das Element 2 ein, so daß seine Höhe die Bauhöhe der Rosette nicht beeinflußt.
An der wandfernen Oberfläche des Kunststoffteils 5 sind vorzugsweise wenigstens drei achsparallele Vorsprünge 18 mit in radialer Richtung und nach innen zu schräg auf­ steigenden Oberflächen 19 angebracht, die als Einführungs­ schrägen beim Aufsetzen der Deckkappe 7 dienen. Die Vor­ sprünge 18 sind zweckmäßig in möglichst großer Entfernung von den Löchern für die Befestigungsschrauben 10 bzw. von den Hülsen 11 und radial möglichst weit außen angeordnet, damit sie die Zugänglichkeit zu den Befestigungsschrauben 10 mittels eines Schraubenschlüssels nicht behindern. Außerdem ragen die Vorsprünge 18 durch korrespondierende, am Rand des Metallteils 6 angeordnete und im Bedarfsfall als randoffene Ausnehmungen ausgebildete Öffnungen 20. Vor­ zugsweise sind die Vorsprünge 18 an ihrer Innenseite zusätzlich mit Hinterschneidungen 21 versehen, die im gefügten Zustand des Unterteils hinter dem wand­ fernen Rand der Öffnungen 20 einschnappen und dadurch das Kunststoffteil 5 und das Metallteil 6 nach Art einer Schnappverbindung zu einer Baueinheit unverlier­ bar verbinden.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 3 und 4, in denen gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen versehen sind, ist ein Unterteil 23 vorgesehen, das ein Metallteil 6 nach Fig. 1 und 2 und ein scheibenförmiges Kunststoffteil 24 enthält, das im wesentlichen denselben Außendurchmesser wie das Metallteil 6 aufweist, jedoch am äußeren Umfang mit einem zur wandfernen Seite hin aufragenden, zylindrischen Ansatz 25 versehen ist. Das Metallteil 6 ist dabei zweckmäßig ganz in das Kunststoffteil 24 eingelegt und mit Preßsitz unver­ lierbar in dessen Ansatz 25 gehalten. Die wandseitige Ober­ fläche des Kunststoffteils 24 dient zur Schonung der Wand 3, während der Ansatz 25 zusätzlich mit Befestigungsmitteln 26 versehen ist, die zur Befestigung einer dosenförmigen, mit korrespondierenden Befestigungsmitteln versehenen Deckkap­ pe 27 dienen. Die korrespondierenden Befestigungsmittel bestehen beispielsweise aus Hinterschneidungen zur Herstellung einer Schnappverbindung, wobei die Hinterschneidung am Ansatz 25 vorzugsweise an dessen wandfernem Ende oder in der Nähe davon angeordnet ist, wie der rechte Teil der Fig. 3 zeigt.
Damit sich die Köpfe der Befestigungsschrauben 10 nicht auf den Aufsatz 25 auflegen, auch wenn sie ganz äuße­ ren Umfang des Unterteils angeordnet werden, ist der Abstand von der wandfernen Oberfläche des Kunststoffteils 24 bis zum wandfernen Ende des Ansatzes 25 zweckmäßig höchstens gleich der Dicke des Metallteils 6.
Entsprechend Fig. 1 und 2 sind am wandfernen Ende des An­ satzes 25 vorzugsweise wenigstens drei achsparallele Vor­ sprünge 28 mit radial nach innen zu ansteigenden Oberflä­ chen 29 ausgebildet, die als Einführungsschrägen für die Deckkappe 27 dienen.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 5 enthält des rohr- oder stangenförmige Element 2 einen Stahlkern 30 und einen Kunststoffmantel 31. Zu seiner Befestigung an der Wand 3 ist ein Unterteil 32 mit einem Kunststoffteil 33 und einem Metallteil 34 vorgesehen. Abweichend von Fig. 1 bis 4 enthält das scheibenförmige Kunststoffteil 33 einen durchgehenden Boden 35 und das als flache Scheibe ausgebildete Metallteil 34 lediglich einen Durchbruch 36 zur Aufnahme des bis zum Boden 35 durchgehenden Stahl­ kerns 30. Der Stahlkern 30 ist unterhalb des in Höhe der Deckkappe 27 endenden Kunststoffmantels 31 durch eine ringförmige Schweißnaht 37 fest mit dem Metallteil 33 verbunden.
Die Ausführungsform gemäß Fig. 6 unterscheidet sich von der Ausführungsform nach Fig. 3 und 4 im wesentlichen nur da­ durch, daß dem Metallteil 6 eine auf den Vorsprung 17 aufge­ setzte Zentrierhülse 39 zugeordnet ist, deren Außenquer­ schnitt größer als der Außenquerschnitt des Vorsprungs 17 ist. Die Zentrierhülse 39 dient beispielsweise zur Zentrie­ rung des Kunststoffmantels 40 eines Elements 2, dessen Stahl­ kern 41 oberhalb der Zentrierhülse 39 endet. Zur Zentrierung der Zentrierhülse 39 auf dem Vorsprung 17 weist diese zweck­ mäßig einen an diesen angepaßten, konischen Innenquerschnitt auf. Bei Anwendung derartiger Zentrierhülsen 39 kann das Un­ terteil 23 ohne Änderung der Abmessungen des Vorsprungs 17 bei allen vorkommenden unterschiedlichen Querschnitten des Elements 2 als Zentrierhilfe verwendet werden, indem bei­ spielsweise der Vorsprung 17 dem kleinsten vorkommenden Querschnitt angepaßt wird, während für alle übrigen Quer­ schnitte entsprechende Zentrierhülsen 39 vorgesehen werden.
Bei der in Fig. 7 dargestellten Ausführungsform eines Unter­ teils 43, das entsprechend Fig. 3 und 4 ein dosenförmiges Kunststoffteil 44 und ein in dieses eingelegtes Metallteil 45 aufweist, sind am äußeren Umfang des zylindrischen An­ satzes des Kunststoffteils 44 drei radiale und nach innen hin abgeschrägte Ansätze 46 vorgesehen, die als Einführungs­ schräge für eine Deckkappe 47 (Fig. 8) dienen. Wenigstens eine der Einführungsschrägen 46 ist radial und zur Mitte hin mit einer Verlängerung 48 versehen, die eine entspre­ chende Ausnehmung des Metallteils durchragt und auf ihrer Oberseite einen radialen Schlitz 49 aufweist. Die Verlänge­ rung 48 und die zugehörige Ausnehmung des Metallteils 45 stellen dabei gleichzeitig eine Drehsicherung dar.
Die Deckkappe 47 weist einen radialen, von einem mittleren Durchbruch 50 zur Aufnahme des Elements 2 bis zum äußeren Rand durchlaufenden Schlitz 51 und zu beiden Seiten dessel­ ben wenigstens je einen Führungssteg 52 auf. Diese Führungs­ steges 52 sind im gefügten Zustand der Deckkappe 47 im Schlitz 49 angeordnet, wodurch die beiden an den Schlitz 51 grenzen­ den Abschnitte der Deckkappe 47 so stark gegeneinander ge­ drückt werden, daß der Schlitz 51 nur noch als feine Haar­ fuge sichtbar ist. Werden an allen Ansätzen 46 Verlängerungen 48 mit Schlitzen 49 vorgesehen, können die Führungsstege 52 beim Aufsetzen der Deckkappe 47 wahlweise in einen der Schli­ tze 49 eingeführt werden. Dadurch läßt sich die sichtbare Haarfuge an einer möglichst wenig störenden Stelle anordnungen.
Im übrigen besteht die Deckkappe 47 vorzugsweise aus einem hochelastischen Material, beispielsweise Polyamid. Dadurch lassen sich ihre beiden an den Schlitzen 51 grenzenden Enden unter elastischer Verwindung der Deckkappe von der Seite her auf das Element 2 aufsetzen, bis dieses im Durchbruch 50 an­ geordnet ist. Anschließend wird die Deckkappe 47 dann auf das Unterteil 43 aufgedrückt, wobei die Führungsstege 52 in die ausgewählten Schlitze 49 eintreten und dadurch die geschlitzte Deckkappe 47 in die gewünschte zylindrische Form zwingen. Abschließend wird durch axialen Druck die in Ver­ bindung mit Fig. 3 und 4 erwähnte Schnappverbindung herge­ stellt.
Die Deckkappe 47 nach Fig. 8 könnte beispielsweise auch aus zwei oder mehr Teilen bestehen, die längs zwei oder mehr Schlitzen aneinandergrenzen. Anstelle der Schlitze 49 und der Führungsstege 52 könnte vorgesehen sein, die Schli­ tze an den Deckkappen und die Führungsstege am Unterteil auszubilden. Anstelle der Schlitze 49 und Führungsstege 52 könnten auch andere Ausnehmungen und/oder Führungen mit entsprechender Funktion vorgesehen sein. Weiterhin ist es möglich, die Hülsen 11 (Fig. 1) wegzulassen und stattdessen am Kunstsoff- und/oder Metallteil andere korrespondierende Vorsprünge und Ausnehmungen als Verdrehsicherung vorzusehen. Weiterhin können anstelle der Befestigungsschrauben 10 auch Schrauben mit Schlitz- oder Kreuzschlitzköpfen eingesetzt werden, da hierdurch die Gesamthöhe der Rosette allenfalls verringert wird.
Obwohl die Erfindung vorzugsweise in Verbindung mit kreis­ runden Rosetten Anwendung findet, könnte sie auch auf Deck­ kappen und Unterteile mit anderer äußerlicher Gestalt und auf die Befestigung von Rohren oder Stangen mit anderen als kreisrunden Querschnitten angewendet werden.

Claims (11)

1. Rosette zur Befestigung eines rohr- oder stangenförmigen Ele­ ments an einer Wand od. dgl., bestehend aus einem Unterteil mit einem wandseitigen Kunststoffteil und einem an diesem anliegen­ den, wandfernen Metallteil, an dem das Element befestigbar ist und das einen über den Querschnitt des Elements hinausragenden Flanschabschnitt aufweist, wobei das Kunststoffteil und der Flanschabschnitt korrespondierende Löcher für Befestigungsschrau­ ben aufweisen und zu einer Baueinheit miteinander verbindbar sind, und aus einer dosenförmigen Deckkappe, die mittels einer Schnappverbindung an dem Unterteil befestigbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Kunststoffteil (24, 33, 44) aus einer Kunst­ stoffscheibe mit einem an deren Umfang ausgebildeten und über deren wandferne Oberfläche ragenden Ansatz (25, 18, 46) besteht, an dessen äußerem Umfang eine Hinterschneidung zur Bildung der Schnappverbindung mit der Deckkappe (27, 47) ausgebildet ist, und daß das Metallteil (34, 45) eine in dem Ansatz (25, 18, 46) versenkt angeordnete, gestanzte Metallscheibe ist.
2. Rosette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Me­ tallteil (6) mit Preßsitz im Ansatz (25, 18, 46) angeordnet ist.
3. Rosette nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand von der wandfernen Oberfläche der Kunststoffscheibe bis zum wandfernen Ende des Ansatzes (25, 18, 46) höchstens gleich der Dicke des Metallteils (6) ist.
4. Rosette nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeich­ net, daß das Kunststoffteil (5, 24, 33, 44) und das Metallteil (6, 34, 45) durch korrespondierende Vorsprünge (11, 18, 48) und Aus­ nehmungen undrehbar miteinander verbunden sind.
5. Rosette nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeich­ net, daß die im Mittelteil vorgesehenen Löcher für die Befesti­ gungsschrauben (10) aus randoffenen Ausnehmungen bestehen.
6. Rosette nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeich­ net, daß die im Kunststoffteil (5, 24, 33, 44) vorgesehenen Löcher für die Befestigungsschrauben (10) zum wandfernen Ende hin durch Hülsen (11) verlängert sind, die in die korrespondierenden Lö­ cher des Metallteils (6, 34, 45) ragen.
7. Rosette nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeich­ net, daß am äußeren Umfang des Metallteils (6) von den Ansätzen (18) durchragte Öffnungen (20) ausgebildet sind.
8. Rosette nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß wenig­ stens ein Ansatz (18) eine Hinterschneidung (21) aufweist, die im gefügten Zustand des Unterteils (4) unter Bildung einer Schnapp­ verbindung hinter den Rand der vom Ansatz (18) durchragten Öff­ nung (20) greift.
9. Rosette nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeich­ net, daß das Metallteil (6) einen zentralen Durchbruch (13) für eine Befestigungsschraube (12) aufweist.
10. Rosette nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeich­ net, daß das Metallteil (6) eine zentrale, angedrückte Senkung (16) innerhalb eines konischen Vorsprungs (17) aufweist.
11. Rosette nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß dem Metallteil (6) wenigstens eine auf den Vorsprung (17) aufsetz­ bare Zentrierhülse (39) zur Zentrierung des Elements (2) zugeord­ net ist.
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