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Beschreibung:
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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung für Lenkrollen zu ihrer wiederlösbaren
Befestigung in einem hohlen Möbelfuß, Apparatebein od. dgl. unter Verwendung einer
mindestens über Teile ihrer Länge mit koaxial verlaufenden Schlitzen versehenen
Spreizhülse und wenigstens einem Spreizkeil, der, mittels einer Spannschraube an
mindestens einer an der Innenseite der Spreizhülse vorgesehenen im wesentlichen
keilförmigen Spreizfläche entlanggeführt, ein Aufspreizen der Spreizhülse bewirkt.
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Eine derartige Vorrichtung ist zum Beispiel aus dem DE-GM 18 55 516
bekanntgeworden. Sie besteht im wesentlichen aus einem Schraubenbolzen als Spannschraube,
einer Spreizhülse und zwei konischen Spreizkeilen. Dabei durchgreift die von der
Lenkrollengabel senkrecht nach oben ragende Spannschraube zunächst den unteren Spreizkeil
und greift verschraubbar in den oberen Spreizkeil ein. Zwischen den beiden Spreizkeilen
ist die Spreizhülse mit ihren Stirnenden abgestützt. Wird nun die Spannschraube
angezogen, so bewegt sich der am Schraubenschaftende befindliche Spreizkeil gegen
den zweiten Spreizkeil, wobei infolge der Wirkung der Spreizflächen die Spreizhülse
in ihrem Durchmesser vergrößert wird, sich an die Innenwandung des Nöbelfußes oder
Apparatebeines anlegt und so die Lenkrolle darin klemmend hält.
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Durch offenkundige Vorbenutzung ist eine weitere Vorrichtung dieser
Art bekanntgeworden, die sich von der im DE-GM 18 55 516 offenbarten dadurch unterscheidet,
daß die Spreizhülse nicht aus Stahl besteht, sondern aus Kunststoff, und daß die
Schlitze in Umfangsrichtung wechselweise von der einen
Stirnseite
und von der anderen Stirnseite her in den Hülsenmantel eingeschnitten und jeweils
kürzer gehalten sind als die Hülse selbst. Außerdem greift der Schraubenbolzen nicht
unmittelbar mit seinem freien Ende in ein Innengewinde des Spreizkeiles ein, vielmehr
ist dort eine Sechskantmutter vorgesehen, die unverdrehbar in einer sechseckigen
Ausnehmung auf der Außenseite des der Lenkrollengabel entfernt liegenden Klemmkeiles
einliegt. Man hat offensichtlich die zusätzliche Mutter gewählt, um zwei identische
Spreizkeile nehmen zu können, was ansonsten - wie z.B. beim DE-GM 18 55 516 - nicht
möglich ist, denn der der Lenkrollengabel benachbarte Klemmkeil darf kein Gewinde,
jedenfalls kein Gewinde gleicher Gangart aufweisen wie der andere Spreizkörper Von
diesem Stand der Technik ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine
bauteilgeringe Befestigungsanordnung verfügbar zu machen, bei der ebenfalls die
Spreizhülse an zwei in Achsrichtung hintereinander liegenden Stellen spreizbeaufschlagbar
ist, jedoch ohne zwei verschiedene Spreizkeile verwenden zu müssen. Außerdem soll
die Handhabbarkeit der Vorrichtung erleichtert sein.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß nur ein Spreizkeil
vorgesehen ist, der in eine im Innenraum der Spreizhülse angeordnete Lageraufnahme
unverlierbar einklipsbar ist und daß der Spreizkeil und die Spreizhülse zwei einander
kontaktierende Spreizflächenpaare aufweisen, die mit axialem Abstand voneinander
angeordnet sind und deren Neigungen gleichgerichtet sind Dadurch, daß nur ein Spreizkeil
vorgesehen ist, der im Zusammenwirken seiner beiden Spreizflächen mit zugeordneten
Spreizflächen im Innern der Spreizhülse diese an zwei axial voneinander entfernt
liegenden Stellen beaufschlagen
kann, wird eine optimale Klemmwirkung
erzielt, ohne daß zwei Spreizkeile verwendet werden müssen. Die Erfindung erreicht
dieses durch das unverlierbare Einklipsen des Spreizkeiles in im Innenraum der Spreizhülse
angeordneten Lageraufnahmen und durch die gleichgerichtete Neigung der Spreizflächenpaare.
Es werden also nicht wie beim Stand der Technik zwei Spreizkeile mit Hilfe der Spannschraube
gegeneinander gezogen, sondern es wird ein, zwei voneinander getrennte Spreizflächen
aufweisender, Spreizkeil gegen die Lenkrollengabel gezogen. Infolge des unverlierbaren
Einklipsens des Spreizkeiles in die Spreizhülse wird außerdem die Handhabung beträchtlich
vereinfacht, denn der Benutzer findet stets diese kompakte vormontierte Baueinheit
vor und braucht lediglich die Spannschraube in eine entsprechende Gewindeöffnung
des Spreizkeiles hineinzuschrauben, ohne- mehrere Teile in richtiger Reihenfolge
auf die Spannschraube "auffädeln" zu müssen.
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Es ist zwar grundsätzlich bekannt, nur einen einzigen Spreizkeil
mit einer einzigen Spreizhülse zusammenwirken zu lassen - vgl. z.B. DE-GM 19 62
380 -. Hier bilden der Spreizkonus und die Spreizhülse jedoch nur ein Spreizflächenpaar
aus, und es ist der Spreizkeil in der Spreizhülse auch nicht unverlierbar gehaltert.
Eine derartige Befestigungsvorrichtung ist nicht so gut wie eine nach dem Gattungsbegriff
des Patentanspruches 1 geeignet, Toleranzunterschiede im Möbelfuß, Apparatebein
od. dgl. auszugleichen, die im Einsteckbereich der Spreizhülse auftreten können,
weil hier die Spreizhülse insgesamt gleichmäßig geweitet wird. Will man mit der
Einrichtung nach dem DE-GM 19 62 380 die Klemmung über eine große Axiallänge erreichen,
ist es außerdem erforderlich, die Kegelneigung relativ gering zu halten, wodurch
zur Schraubbefestigung mehr Umdrehungen der Spannschraube erforderlich sind.
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Ein mit der Befestigungsschraube der Lenkrolle zu verbindendes Innengewindestück
in einer in den hohlen Möbel fuß, das Apparatebein od. dgl. einzusteckenden Hülse
unverlierbar aufzunehmen, ist grundsätzlich bekannt - vgl. z.B. DE-GM 69 10 831
-. Es handelt sich bei dem Innengewindestück jedoch nicht um ein Druckstück, auch
ist die Hülse lediglich als Steckhülse, nicht als Spreizhülse ausgebildet. Schließlich
ist das Innengewindestück, welches dort als Hutmutter ausgebildet ist, offensichtlich
in der Kunststoffhülse eingegossen weil es sich nicht verdrehen darf.
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Die Vorrichtung nach der Erfindung ist mit Vorzug und Vorteil so
weitergestaltet, daß wenigstens eine W& der Lageraufnahme zugleich eine Spreizfläche
ausbildet, wodurch zusätzliche, lediglich dem Halt des Spreizkeiles innerhalb der
Spreizhülse dienende Hinterschneidungen entbehrlich sind.
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Nach einem weiteren Merkmal ist vorgesehen, daß die eine Spreizfläche
der Spreizhülse an deren Stirnseite mündet, wohingegen die zweite Spreizfläche der
Spreizhülse auf der der ersten Spreizfläche abgewandten Seite der Quermittelebene
der Spreizhülse angeordnet ist. Außerdem kann in vorteilhafter Weise die Spreizhülse
jede Spreizfläche in doppelter Anordnung aufweisen, indem die Spreizflächen mit
Bezug zu der Quermittelebene der Spreizhülse symmetrisch ausgebildet ist.
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Der Vorteil dieser Spreizhülsengestalt besteht im wesentlichen darin,
daß es beim Einsetzen des Spreizkeiles gleichgültig ist, von welcher Seite der Spreizhülse
her dieses erfolgt. Das hat auch bezüglich der Werkstoffzuführung für die Montage
der beiden Teile miteinander erhebliche vereinfachende Folgen.
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Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn alle Spreizflächen als Kegelstumpfaußen-
bzw. -innenflächen ausgebildet sind und wenn Spreizhülse und Spreizkeil Kunststoffspritzgießteile
sind, die man z.B. aus Polyamid ocier einem anderen verschleißfesten, aber dennoch
elastischen Kunststoff fertigen kann.
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Wenn der aus Kunststoff bestehende Spreizkeil nach einem weiteren
Merkmal der Erfindung eine Innengewindebohrung zum unmittelbaren Eingriff der Spannschraube
aufweisen soll, so erfordert das Einformen des Innengewindes in dem Spreizkeil einen
relativ hohen apparativen Aufwand, denn es sind Entschraubungswerkzeuge innerhalb
der Kunststoff-Spritzgießform erforderlich. Um auf solch komplizierte Fertigung
nicht zurückgreifen zu müssen, sieht die Erfindung in weiterer Ausgestaltung des
Spreizkeiles vor, daß dieser aus zwei in der Längsmittelebene aneinanderfügbaren
Hälften gebildet ist, die mindestens vorübergehend durch ein Filmscharnier klappgelenkig
miteinander verbunden und mit Hilfe von an ihnen angeformten Rastorganen miteinander
verbindbar sein können.
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Ein derartiger "Klappkeil" läßt sich ohne maschinellen Aufwand in
einer einfach geteilten Spritzgießform erzeugen, einschließlich des hälftigen Anteiles
der Innengewindegänge.
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Mit Hilfe des Filmscharniers sind die beiden Hälften unverlierbar
aneinander gebunden und lassen sich so auf einfache Weise zum vollkommenen Spreizkeil
zusammenklappen. In der zusammengeklappten Lage können sie mit Hilfe von Rastorganen
verbunden werden. Diese Rastorgane brauchen - als äußerst vorteilhafter Ausfluß
der Erfindung - keine dauerhaft haltende Funktion zu besitzen, weil aufgrund der
Abstützung des Spreizkeiles auf den Spreizflächen der Spreizhülse die beiden Hälften
stets zusammengezwängt werden, und zwar umso fester, je fester der Spreizkeil gegen
die Innenseite der Spreizhülse gespannt wird.
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Das Gewinde ist also trotz der aus zwei Halbteilen bestehenden Spreizkeilanordnung
gewissermaßen "selbstschließend" ausgelegt.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in den Zeichnungen dargestellten
Ausführungsbeispiels näher beschrieben.
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In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 einen Längsschnitt
durch eine Befestigungsvorrichtung in ungespanntem Zustand, Fig. 2 eine analoge
Darstellung jedoch in festgespanntem Zustand, Fig. 3 einen Längsschnitt durch eine
Spreizhülse, Fig. 4 eine Aufsicht auf die Spreizhülse nach Fig. 3, Fig. 5 eine Ansicht
des Spreizkeils, Fig. 6 eine Aufsicht auf den zweigeteilten Spr zkeil mit auseinandergeklappten
Hälften und Fig. 7 eine Seitenansicht zu Fig. 6.
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Die Vorrichtung dient zur Halterung einer nur in ihrem oberen Bereich
in den Fig. 1 und 2 schematisch angedeuteten Lenkrolle 10, deren am hohlen Apparate-
oder Möbelbein 11 unterseits anliegender Gabelquersteg mit 12 bezeichnet ist.
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Die Befestigungsvorrichtung umfaßt eine Spreizhülse 13 und einen
Spreizkeil 14. Zur Verbindung mit der Lenkrolle 10 dient eine Spannschraube 15,
die von der Gabelinnenseite der Lenkrolle her von unten nach oben geführt, mit ihrem
Außengewinde 16 mit einem Innengewinde 17 zusammenwirkt, welches Bestandteil einer
Innenbohrung 18 des Spreizkeiles 14 ist.
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Die Spreizhülse 13 besitzt im wesentlichen die Form eines Hohlzylinders
und weist in gleichmäßigen Abständen über den Umfang verteilt acht Längsschlitze
19, 20 auf. Die Längsschlitze 19 und 20 sind kürzer als die Spreizhülse 13 und jeweils
alternierend zu der einen oder der anderen Spreizhülsen
-Stirnseite
hin offen. Dadurch entstehen, durch die Schlitze voneinander getrennte "Klemmbacken"
21 und 22.
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Zu ihrer Quermittelebene 23 ist die Hülse - sieht man von der alternierenden
Anordnung der Schlitze 20 ab - vollsymmetrisch ausgebildet. Dies bezieht sich insbesondere
auf ihre im Innenraum 24 angeordneten Flächen. An der oberen Stirnfläche (Fig. 3)
beginnend, befindet sich zunächst eine Kegelstumpfinnenfläche als erste Spreizfläche
25, daran schließt sich eine Zylinderinnenfläche 26 und dieser eine weitere Kegelstumpfinnenfläche
27' an. Von der Quermittelebene 23 zum anderen Stirnende hin sind analog die Flächen
27, 26' und 25' vorgesehen.
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Zum korrekten Verständnis sei darauf hingewiesen, daß im Grunde genommen
infolge der Anordnung der Schlitze 19 und 20 über den Umfang hinweg die Flächen
25, 26 und 27 sowie 25', 26' und 27' unterbrochen sind. Der Einfachheit halber jedoch
wird die Summe aller umlaufenden Flächen wie eine Fläche beschrieben.
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Die Flächen 27' und 27 sind ebenso wie die Flächen 25 und 25' unter
gleichen Winkel, jedoch mit unterschiedlichen Vorzeichen gegenüber der gewissermaßen
die Winkelhalbierende bildende Quermittelebene 23 geneigt angeordnet. Demzufolge
bilden die Flächen 27' und 27 eine Hinterschneidung 39 aus, die zur einklipsbaren
Einlagerung des Spreizkeiles 14, der von einem der beiden Stirnenden der Hülse her
einfach in diese hineingeschoben werden kann, benutzt wird.
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In Anpassung an die hülsenseitigen Spreizflächen 25 und 27 besitzt
auch der Spreizkeil zwei Spreizflächen, und zwar unmittelbar seinem Stirnende 28
benachbart eine erste Spreizfläche 29 und nahe seinem anderen Stirnende 30 eine
zweite,
gleichgeneigte Spreizfläche 31. Zwischen den beiden Spreizflächen 29 und 31 ist
eine Zylinderaußenfläche 32 sowie eine im Gegensinn zu den Flächen 29 und 31 geneigte
weitere KegelstumpfauRenfläche 33 vorgesehen. Während in der Einbaulage des Spreizkeiles
14 im Innenraum 24 der Spreizhülse 13 die Spreizflächenpaarungen 25/29 und 27/31
gegeben sind, würden sich beim Einsetzen des Spreizkeiles von der anderen Stirnseite
der Hülse her die Flächenpaarungen 25'/29 und 27'/31 ergeben.
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In der ungespannten Stellung der Befestigungsvorrichtung nach Fig.
1 liegt der Spreizkeil 14 mit allen Außenflächenbereichen bündig an den zugeordneten
Innenflächenbe ichen der Spreizhülse. Wird nun die Spannschraube 15 derart betätigt,
daß diese bestrebt ist, den Spreizkeil in Richtung auf ihren Kopf hin und gegen
die Lenkrolle 10 zu ziehen, bewirken die Spreizflächenpaarungen 25/29 und 27/31
ein Aufspreizen der Spreizhülse 13 bzw. ihrer zwischen den Schlitzen 19 und 20 gelegenen
Segmente, und zwar einmal im oberen Stirnbereich der Spreizhülse 13 und in einem
Bereich unterhalb der Quermittelebene 23, also nahe des unteren Stirnendes.
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Damit wird eine sehr zuverlässige und sichere Klemmung erzielt.
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Damit man bei dem Spreizkeil, der vorzugsweise aus Kunststoff bestehen
soll, während des Spritzgießens kein Innengewinde einzuformen braucht, ist dieser
als Klappkeil ausgebildet. Er besteht aus den beiden Hälften 34 und 35, die im Spritzgießwerkzeug
in aufgeklappter Lage erzeugt werden und mit einem zugleich angespitzten Filmscharnier
36 klappgelenkig verbunden sind. Eine aus Zapfen 37 und Bohrungen 38 vorgesehene
Rastmittelanordnung dient der zumindest vorübergehenden Verankerung der beiden Hälften
34 und 35 im aufeinandergeklappten Zustand nach Fig. 5. Das Innengewinde 17 ist
demnach erzeugt durch Einformung der beiden Halbgewindeschalen 17' und
17",
die sich zu einem vollen Gewinde ergänzen, wenn die beiden Hälften 34 und 35 aufeinandergeklappt
sind. Wie man sich leicht anhand der Fig. 1 und 2 überzeugen kann, besteht keine
Gefahr, daß die Spannschraube 15 den Kontakt zu den Geindegängen verliert, weil,
je stärker die Zugkraft wird, um so stärker auch die von der Spannflächenpaarung
27/31 aufgebrachte Anpreßkraft wird, die auf die beiden Hälften 34 und 35 des Spreizkeils
14, diese zusammendrückend, einwirkt.