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Aus einem Anlagestück und einem Mutternkörper
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bestehende Vorrichtung, insbesondere für das Bauwesen Die Erfindung
bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Aufnahme oder Übertragung von Kräften, insbesondere
für das Bauwesen, namentlich zum Spannen von Betonschalungen, bestehend aus einem
plattenartigen Ånlagestück und einem mit diesem unter Belassung einer Beweglichkeit,
zumindest im Sinne einer Drehbarkeit, verbundenen, eine Bohrung mit Innengewinde
aufweisenden Mutternkörper, der sich mit seinem Vorderteil durch eine Öffnung in
dem Anlagestück hindurch erstreckt und dort einen die Öffnung hintergreafenden Teil
als Sicherung gegen unbeabsichtigtes Lösen vom Anlagestück aufweist.
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Derartige Vorrichtungen, bei denen das Anlagestück und der Mutternkörper
zu einer Einheit zusammengefügt sind, finden z.B. bei Spanneinrichtungen für Betonschalungen
Anwendung und sind in verschiedenen Ausführungen bekannt (DE-GM 1 964 903, DE-GM
6 609 841, US-PS 2 976 596). Die beiden Teile solcher Vorrichtungen, d.h. das Anlagestück
einerseits und der Mutternkörper andererseits, werden getrennt hergestellt und müssen
dann so miteinander verbunden werden, daß der Mutternkörper unverlierbar gehalten
wird, trotzdem aber die gewünschte relative Beweglichkeit gegenüber dem Anlagestück
hat. Dazu sind besondere Maßnahmen erforderlich. So kann das vordere Ende des Mutternkörpers
nach dem Einführen in die Öffnung des Anlagestückes umgebördelt werden, wenn das
Material des Mutternkörpers dies zuläßt. Vielfach wird nach dem Einsetzen des Mutternkörpers
in die öffnung des Anlagestückes auf das vordere Ende eine Scheibe als Sicherung
gegen Herausfallen aufgeschweißt oder durch einen Sprengring festgelegt. Es ist
auch bekannt, den Mutternkörper mit einer Verdickung in sich gegenüberliegenden
Nuten einer langgestreckten Öffnung zu führen und dabei die Ausbildung so zu treffen,
daß der Mutternkörper von einem freien, abgesetzten Ende der Öffnung her eingeführt
werden kann. Hiernach muß durch eine Querbohrung ein Splint gesteckt und umgebogen
werden, um dadurch eine Sicherung gegen Herausfallen des Mutternkörpers zu erzielen.
In jedem Falle ist ein nicht unerheblicher Aufwand bei der Montage der Teile erforderlich,
um den Endzustand herbeizuführen. Besondere Schwierigkeiten ergeben sich weiterhin,
wenn
der Mutternkörper verschlissen oder beschädigt ist und durch einen neuen ersetzt
werden muß. Oftmals ist dies überhaupt nicht möglich, so daß dann die ganze Vorrichtung
unbrauchbar ist.
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Aufgabe der Erfindung ist es, bestehende Nachteile und Unzulänglichkeiten
zu überwinden und eine Vorrichtung der eingangs genannten Art so auszubilden, daß
sich der Mutternkörper einfach und leicht in die erforderliche Lage am Anlagestück
bringen läßt, ohne daß es dazu aufwendiger zusätzlicher Montagearbeiten wie Schweißen,
Einsetzen yon Sicherungselementen od.dgl. bedarf. Zugleich will die Erfindung auch
ein einfaches und schnelles Austauschen eines Mutternkörpers ermöglichen. Grundsätzlich
strebt die Erfindung eine praktische und zweckmäßige Ausführung einer Vorrichtung
der genannten Art an. Weitere mit alledem in Verbindung stehende Probleme, mit denen
sich die Erfindung befaßt, ergeben sich aus der jeweiligen Erläuterung der aufgezeigten
Lösung.
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Die Erfindung sieht vor, daß als Sicherungsteil ein Gewinde am Vorderteil
des Mutternkörpers vorhanden ist, dessen Außenmaß größer als die kleinste Innenweite
der Öffnung ist, und die Öffnung zumindest stellenweise mit einem das Hindurchschrauben
des Gewindeteiles des Mutternkörpers zulassenden Gewinde oder mit einer gewindeartigen
Profilierung versehen ist.
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Bei einer solchon Vorrichtung konnten die beiden Teile einfach und
schnell lediglich durch einen kurzen Schraubvorgang miteinander zu einer Einheit
verbunden werden. Das Gewinde braucht keine besonderen Anforderungen hinsichtlich
Genauigkeit und Belastbarkeit zu erfüllen, denn ihm kommt lediglich eine Rückhaltefunktion
zu. Es muß sonst keine Kräfte aufnehmen, weil es sich bei dem Mutternkörper und
dem Anlagestück nur um auf Druck zu belastende Teile handelt.
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Handelt es sich um ein Anlagestück, das eine langgestreckte, insbesondere
räumlich bogenfömsge öffnung aufweist, so besteht eine vorteilhafte Ausführung darin,
daß an zwei sich gegenüberliegenden Stellen von die Öffnung seitlich begrenzenden
Flächen Gewindeprofile vorhanden sind.
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Das Gewinde oder eine. gewindeartige Profilierung kann an einem oder
an beiden Teilen der Vorrichtung durch Schneiden oder insbesondere durch spanlose
Verformung hergestellt sein. Bei einer sehr vorteilhaften Ausführung sieht die Erfindung
vor, daß wenigstens einer der beiden Teile der Vorrichtung durch Gießen hergestellt
ist und die Formung des Gewindes oder der gewindeartigen Profilierung unmittelbar
durch den Gießprozeß erfolgt ist.
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Für die Art des Gewindes bestehen verschiedene Möglichkeiten. Grundsätzlich
sind die meiston der bekannten Gewinde
geeignet, den angestrebten
Zweck zu erfüllen. Besonders vorteilhaft ist das Gewinde jedoch als Rundgewinde
od.dgl. ausgebildet.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung handelt es sich bei.
dem Gewinde um ein mehrgängiges Gewinde. Es kann sich z.B. um ein zweigängiges Gewinde
handeln. Besonders günstig ist ein viergängiges Gewinde.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung kommt insbesondere für Spanneinrichtungen
bei Schalungen von Betonbauteilen in Betracht. Darüber hinaus läßt sich sich jedoch
auch auf anderen Gebieten mit Vorteil einsetzen, z.B. im Gerüstbau oder bei ähnlichen
Konstruktionen, bei denen Befestigungs- oder Spannprobleme auftreten. Die erfindungsgemäße
Vorrichtung kann grundsätzlich immer dann in Betracht kommen, wenn bei zxei auf
Druck belastbaren Teilen eine Mutter unverlierbar mit einem anderen Teil unter Belassung
einer Beweglichkeit verbunden werden soll. Der in den Ansprüchen und in der Beschreibung
als Anlagestück bezeichnete Teil läßt sich so ausbilden, wie es für den jeweiligen
Bedarfsfall am günstigsten ist. Die Erfindung umfaßt sowohl Anlagestücke mit einer
langgestreckten Öffnung als auch mit einer runden Öffnung, weiterhin mit einer räumlich
gekrümmten Öffnung oder mit einer nur in einer Ebene sich erstreckenden Offnung.
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Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der
nachstehenden Erläuterung eines Ausführungsbeispieles, aus der zugehörigen Zeichnung
und aus den Ansprüchen. Es zeigen: Fig. 1 eine Vorrichtung aus Anlagestück und.
Mutternkörper in Draufsicht, Fig. 2 den Mutternkörper der Vorrichtung halb in Ansicht,
halb im Schnitt, Fig. 3 das Anlagestück halb in Stirnansicht, halb im Querschnitt
und Fig. 4 einen mittleren Längsschnitt durch das Anlagestück.
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Im Gebrauchszustand der Vorrichtung ist der Mutternkörper 1 mit dem
Anlagestück 2 unverlierbar, aber beweglich verbunden. Das Anlagestück 2 ist vorteilhaft
ein Gußteil ein Gußteil und bildet auf seiner Unterseite eine ebene Anlagefläche
3, mit der es sich z.B. an einem Teil einer Betonschalung abstützen kann. Es weist
bei der dargestellten Ausführung einen erhabenen mittleren Teil 4 auf, der räumlich
bogenförmig gekrümmt ist und zwischen zwei Wangen 4a eine langgestreckte öffnung
5 enthält, die von parallelen Seitenflächen 6 begrenzt wird.
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Der Mutternkörper 1 ist vorteilhaft ebenfalls durch Gießen hergestellt
und weist eine Bohrung 7 mit Innengewinde 8 zum
Einschrauben eines
Ankerstabes, einer Zugstange, eines Spanngliedes od.dgl. auf. In seinem oberen bzw.
hinteren Teil ist der Mutternkörper 1 außen als Sechskant 9 zum Ansetzen eines Schlüssels
ausgebildet. Außerdem sind zwei Arme 10 vorhanden, so daß sich die Form einer Flügelmutter
ergibt. Unterhalb der Arme 10 bzw. des Innengewindes 8 setzt sich der Mutternkörper
1 nach vorne hin in einem außen etwa zylindrischen Halsteil 11 fort, dessen Außendurchmesser
etwaa kleiner als der Abstand a der Seitenflächen 6 voneinander ist. Bei der gezeigten
Ausführung ist der Abstand a auch die kleinste Innenweite der Öffnung 5. Bei einer
runden Öffnung wäre dies der Innendurchmesser derselben. ISn montierten Zustand
liegt der Halsteil 11 des Mutternkörpers 1 zwischen den Seitenflächen 6, so daß
er nicht nur fre;-um seine Achse gedreht werden, sondern auch relativ zum Anlagestück
in Längsrichtung der öffnung verschoben und dabei in seiner Winkellage verändert
werden kann, wie es in zahlreichen Einsatzfällen erwünscht ist. Die Oberaeiten 14
des erhabenen mittleren Teiles 4 des Anlagestückes 2 bilden Auflageflächen für eine
ringförmige Gegenfläche 13 am Mutternkörper 1, so daß sich dieser in jeder Position
sicher am Anlagestück 2 abstützen kann. Die hier im Einsatz aufzunehmenden bzw.
zu übertragenen Kräfte sind ausschließlich Druckkräfte.
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Am Ende des Halses oder Vorderteiles 11 des Mutternkörpers 1 ist ein
Gewinde 12 vorgesehen, dessen Außenmaß d größer als die kleinste Innenweite a der
Öffnung 5 ist. Die Seftenflächen
6 der öffnung 5 sind an zwei
sich gegenüberliegenden Stellen mit passenden Gewindeprofilen 15 versehen, wozu
nur Wenige Partien oder Teile eines gedachten Gesamtgewindes genügen, derart, daß
durch Drehen des Mutternteiles 1 das an seinem Vorderteil 11 befindliche Gewinde
12 durch die Gewindeprofile 15 des Anlagestückes 2 ganz hindurchgeschraubt werden
kann. Betrachtet man die Fig. 2 und 3 zusammen, so ist damit die Ausgangslage des
Mutternkörpers 1 vor dem Einschrauben in das Anlagestück 2 veranschaulicht. Nach
dem Hindurchschrauben ist der Mutternkörper a unverlierbar, aber in der bereits
erläuterten Weise beweglich mit dem Anlagestück 2 verbunden.
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Das Gewinde 32 am Mutternkörper 1 bildet dabei. einen Sicherungsteil,
der in dem hindurchgeschraubten Zustand die innere Begrenzung der Öffnung 5 hintergreift.
Bei der dargestellten Ausführung ist eine solche innere Begrenzung durch Absetzungen
16 in den Wandungen 4a gebildet (Fig. 3). Dieses Hintergreifen sichert den Mutternkörper
1 in jeder Lage gegen Herausfallen aus dem Anlagestück 2. Eine Trennung beider Teile
ist nur durch bewußtes Herausschrauben des Mutternkörpers 1 an der Stelle der Gewindeprofile
15 möglich. Das Gewinde 12 am Vorderteil 11 des Mutternkörpers 1 ist vorteilhaft
ein mehrgängiges, insbesondere viergängiges Rundgewinde. Die gewünschte Sicherungsfunktion
läßt sich aber auch noch mit anderen Gewindearten und Profilformen erreichen, selbst
mit Profilierungen, die nur noch Rudimente eines Gewindes
darstellen.
Im Sinne der Erfindung sollen deshalb unter dem Begriff des Gewindes alle solchen
Profilierungen verstanden werden, die ein Hindurchbewegen eines geformten Teiles
durch einen anderen geformten Teil auf einer durch die Formgebung vorgegebenen Bahn
ermöglichen, wobei nach einem solchen Hindurohbewegen eine zurückhaltende Sicherungswirkung
von dem einen geformten Teil ausgeübt wird.
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Alle in der vorstehenden Beschreibung erwähnten bzw. in der Zeichnung
dargestellten Merkmale sollen, sofern der bekannte Stand der Technik es zuläßt,
für sich allein oder auch in Kombinationen als unter die Erfindung fallend angesehen
werden.