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DE3122873A1 - "aus einem anlagestueck und einem mutternkoerper bestehende vorrichtung, insbesondere fuer das bauwesen" - Google Patents

"aus einem anlagestueck und einem mutternkoerper bestehende vorrichtung, insbesondere fuer das bauwesen"

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DE3122873A1
DE3122873A1 DE19813122873 DE3122873A DE3122873A1 DE 3122873 A1 DE3122873 A1 DE 3122873A1 DE 19813122873 DE19813122873 DE 19813122873 DE 3122873 A DE3122873 A DE 3122873A DE 3122873 A1 DE3122873 A1 DE 3122873A1
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Germany
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DE19813122873
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English (en)
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Des Erfinders Auf Nen Verzicht
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BETOMAX KUNSTSTOFF METALL
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BETOMAX KUNSTSTOFF METALL
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Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04GSCAFFOLDING; FORMS; SHUTTERING; BUILDING IMPLEMENTS OR AIDS, OR THEIR USE; HANDLING BUILDING MATERIALS ON THE SITE; REPAIRING, BREAKING-UP OR OTHER WORK ON EXISTING BUILDINGS
    • E04G17/00Connecting or other auxiliary members for forms, falsework structures, or shutterings
    • E04G17/06Tying means; Spacers ; Devices for extracting or inserting wall ties
    • E04G17/065Tying means, the tensional elements of which are threaded to enable their fastening or tensioning

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Clamps And Clips (AREA)

Description

  • Aus einem Anlagestück und einem Mutternkörper
  • bestehende Vorrichtung, insbesondere für das Bauwesen Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Aufnahme oder Übertragung von Kräften, insbesondere für das Bauwesen, namentlich zum Spannen von Betonschalungen, bestehend aus einem plattenartigen Ånlagestück und einem mit diesem unter Belassung einer Beweglichkeit, zumindest im Sinne einer Drehbarkeit, verbundenen, eine Bohrung mit Innengewinde aufweisenden Mutternkörper, der sich mit seinem Vorderteil durch eine Öffnung in dem Anlagestück hindurch erstreckt und dort einen die Öffnung hintergreafenden Teil als Sicherung gegen unbeabsichtigtes Lösen vom Anlagestück aufweist.
  • Derartige Vorrichtungen, bei denen das Anlagestück und der Mutternkörper zu einer Einheit zusammengefügt sind, finden z.B. bei Spanneinrichtungen für Betonschalungen Anwendung und sind in verschiedenen Ausführungen bekannt (DE-GM 1 964 903, DE-GM 6 609 841, US-PS 2 976 596). Die beiden Teile solcher Vorrichtungen, d.h. das Anlagestück einerseits und der Mutternkörper andererseits, werden getrennt hergestellt und müssen dann so miteinander verbunden werden, daß der Mutternkörper unverlierbar gehalten wird, trotzdem aber die gewünschte relative Beweglichkeit gegenüber dem Anlagestück hat. Dazu sind besondere Maßnahmen erforderlich. So kann das vordere Ende des Mutternkörpers nach dem Einführen in die Öffnung des Anlagestückes umgebördelt werden, wenn das Material des Mutternkörpers dies zuläßt. Vielfach wird nach dem Einsetzen des Mutternkörpers in die öffnung des Anlagestückes auf das vordere Ende eine Scheibe als Sicherung gegen Herausfallen aufgeschweißt oder durch einen Sprengring festgelegt. Es ist auch bekannt, den Mutternkörper mit einer Verdickung in sich gegenüberliegenden Nuten einer langgestreckten Öffnung zu führen und dabei die Ausbildung so zu treffen, daß der Mutternkörper von einem freien, abgesetzten Ende der Öffnung her eingeführt werden kann. Hiernach muß durch eine Querbohrung ein Splint gesteckt und umgebogen werden, um dadurch eine Sicherung gegen Herausfallen des Mutternkörpers zu erzielen. In jedem Falle ist ein nicht unerheblicher Aufwand bei der Montage der Teile erforderlich, um den Endzustand herbeizuführen. Besondere Schwierigkeiten ergeben sich weiterhin, wenn der Mutternkörper verschlissen oder beschädigt ist und durch einen neuen ersetzt werden muß. Oftmals ist dies überhaupt nicht möglich, so daß dann die ganze Vorrichtung unbrauchbar ist.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, bestehende Nachteile und Unzulänglichkeiten zu überwinden und eine Vorrichtung der eingangs genannten Art so auszubilden, daß sich der Mutternkörper einfach und leicht in die erforderliche Lage am Anlagestück bringen läßt, ohne daß es dazu aufwendiger zusätzlicher Montagearbeiten wie Schweißen, Einsetzen yon Sicherungselementen od.dgl. bedarf. Zugleich will die Erfindung auch ein einfaches und schnelles Austauschen eines Mutternkörpers ermöglichen. Grundsätzlich strebt die Erfindung eine praktische und zweckmäßige Ausführung einer Vorrichtung der genannten Art an. Weitere mit alledem in Verbindung stehende Probleme, mit denen sich die Erfindung befaßt, ergeben sich aus der jeweiligen Erläuterung der aufgezeigten Lösung.
  • Die Erfindung sieht vor, daß als Sicherungsteil ein Gewinde am Vorderteil des Mutternkörpers vorhanden ist, dessen Außenmaß größer als die kleinste Innenweite der Öffnung ist, und die Öffnung zumindest stellenweise mit einem das Hindurchschrauben des Gewindeteiles des Mutternkörpers zulassenden Gewinde oder mit einer gewindeartigen Profilierung versehen ist.
  • Bei einer solchon Vorrichtung konnten die beiden Teile einfach und schnell lediglich durch einen kurzen Schraubvorgang miteinander zu einer Einheit verbunden werden. Das Gewinde braucht keine besonderen Anforderungen hinsichtlich Genauigkeit und Belastbarkeit zu erfüllen, denn ihm kommt lediglich eine Rückhaltefunktion zu. Es muß sonst keine Kräfte aufnehmen, weil es sich bei dem Mutternkörper und dem Anlagestück nur um auf Druck zu belastende Teile handelt.
  • Handelt es sich um ein Anlagestück, das eine langgestreckte, insbesondere räumlich bogenfömsge öffnung aufweist, so besteht eine vorteilhafte Ausführung darin, daß an zwei sich gegenüberliegenden Stellen von die Öffnung seitlich begrenzenden Flächen Gewindeprofile vorhanden sind.
  • Das Gewinde oder eine. gewindeartige Profilierung kann an einem oder an beiden Teilen der Vorrichtung durch Schneiden oder insbesondere durch spanlose Verformung hergestellt sein. Bei einer sehr vorteilhaften Ausführung sieht die Erfindung vor, daß wenigstens einer der beiden Teile der Vorrichtung durch Gießen hergestellt ist und die Formung des Gewindes oder der gewindeartigen Profilierung unmittelbar durch den Gießprozeß erfolgt ist.
  • Für die Art des Gewindes bestehen verschiedene Möglichkeiten. Grundsätzlich sind die meiston der bekannten Gewinde geeignet, den angestrebten Zweck zu erfüllen. Besonders vorteilhaft ist das Gewinde jedoch als Rundgewinde od.dgl. ausgebildet.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung handelt es sich bei. dem Gewinde um ein mehrgängiges Gewinde. Es kann sich z.B. um ein zweigängiges Gewinde handeln. Besonders günstig ist ein viergängiges Gewinde.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung kommt insbesondere für Spanneinrichtungen bei Schalungen von Betonbauteilen in Betracht. Darüber hinaus läßt sich sich jedoch auch auf anderen Gebieten mit Vorteil einsetzen, z.B. im Gerüstbau oder bei ähnlichen Konstruktionen, bei denen Befestigungs- oder Spannprobleme auftreten. Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann grundsätzlich immer dann in Betracht kommen, wenn bei zxei auf Druck belastbaren Teilen eine Mutter unverlierbar mit einem anderen Teil unter Belassung einer Beweglichkeit verbunden werden soll. Der in den Ansprüchen und in der Beschreibung als Anlagestück bezeichnete Teil läßt sich so ausbilden, wie es für den jeweiligen Bedarfsfall am günstigsten ist. Die Erfindung umfaßt sowohl Anlagestücke mit einer langgestreckten Öffnung als auch mit einer runden Öffnung, weiterhin mit einer räumlich gekrümmten Öffnung oder mit einer nur in einer Ebene sich erstreckenden Offnung.
  • Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachstehenden Erläuterung eines Ausführungsbeispieles, aus der zugehörigen Zeichnung und aus den Ansprüchen. Es zeigen: Fig. 1 eine Vorrichtung aus Anlagestück und. Mutternkörper in Draufsicht, Fig. 2 den Mutternkörper der Vorrichtung halb in Ansicht, halb im Schnitt, Fig. 3 das Anlagestück halb in Stirnansicht, halb im Querschnitt und Fig. 4 einen mittleren Längsschnitt durch das Anlagestück.
  • Im Gebrauchszustand der Vorrichtung ist der Mutternkörper 1 mit dem Anlagestück 2 unverlierbar, aber beweglich verbunden. Das Anlagestück 2 ist vorteilhaft ein Gußteil ein Gußteil und bildet auf seiner Unterseite eine ebene Anlagefläche 3, mit der es sich z.B. an einem Teil einer Betonschalung abstützen kann. Es weist bei der dargestellten Ausführung einen erhabenen mittleren Teil 4 auf, der räumlich bogenförmig gekrümmt ist und zwischen zwei Wangen 4a eine langgestreckte öffnung 5 enthält, die von parallelen Seitenflächen 6 begrenzt wird.
  • Der Mutternkörper 1 ist vorteilhaft ebenfalls durch Gießen hergestellt und weist eine Bohrung 7 mit Innengewinde 8 zum Einschrauben eines Ankerstabes, einer Zugstange, eines Spanngliedes od.dgl. auf. In seinem oberen bzw. hinteren Teil ist der Mutternkörper 1 außen als Sechskant 9 zum Ansetzen eines Schlüssels ausgebildet. Außerdem sind zwei Arme 10 vorhanden, so daß sich die Form einer Flügelmutter ergibt. Unterhalb der Arme 10 bzw. des Innengewindes 8 setzt sich der Mutternkörper 1 nach vorne hin in einem außen etwa zylindrischen Halsteil 11 fort, dessen Außendurchmesser etwaa kleiner als der Abstand a der Seitenflächen 6 voneinander ist. Bei der gezeigten Ausführung ist der Abstand a auch die kleinste Innenweite der Öffnung 5. Bei einer runden Öffnung wäre dies der Innendurchmesser derselben. ISn montierten Zustand liegt der Halsteil 11 des Mutternkörpers 1 zwischen den Seitenflächen 6, so daß er nicht nur fre;-um seine Achse gedreht werden, sondern auch relativ zum Anlagestück in Längsrichtung der öffnung verschoben und dabei in seiner Winkellage verändert werden kann, wie es in zahlreichen Einsatzfällen erwünscht ist. Die Oberaeiten 14 des erhabenen mittleren Teiles 4 des Anlagestückes 2 bilden Auflageflächen für eine ringförmige Gegenfläche 13 am Mutternkörper 1, so daß sich dieser in jeder Position sicher am Anlagestück 2 abstützen kann. Die hier im Einsatz aufzunehmenden bzw. zu übertragenen Kräfte sind ausschließlich Druckkräfte.
  • Am Ende des Halses oder Vorderteiles 11 des Mutternkörpers 1 ist ein Gewinde 12 vorgesehen, dessen Außenmaß d größer als die kleinste Innenweite a der Öffnung 5 ist. Die Seftenflächen 6 der öffnung 5 sind an zwei sich gegenüberliegenden Stellen mit passenden Gewindeprofilen 15 versehen, wozu nur Wenige Partien oder Teile eines gedachten Gesamtgewindes genügen, derart, daß durch Drehen des Mutternteiles 1 das an seinem Vorderteil 11 befindliche Gewinde 12 durch die Gewindeprofile 15 des Anlagestückes 2 ganz hindurchgeschraubt werden kann. Betrachtet man die Fig. 2 und 3 zusammen, so ist damit die Ausgangslage des Mutternkörpers 1 vor dem Einschrauben in das Anlagestück 2 veranschaulicht. Nach dem Hindurchschrauben ist der Mutternkörper a unverlierbar, aber in der bereits erläuterten Weise beweglich mit dem Anlagestück 2 verbunden.
  • Das Gewinde 32 am Mutternkörper 1 bildet dabei. einen Sicherungsteil, der in dem hindurchgeschraubten Zustand die innere Begrenzung der Öffnung 5 hintergreift. Bei der dargestellten Ausführung ist eine solche innere Begrenzung durch Absetzungen 16 in den Wandungen 4a gebildet (Fig. 3). Dieses Hintergreifen sichert den Mutternkörper 1 in jeder Lage gegen Herausfallen aus dem Anlagestück 2. Eine Trennung beider Teile ist nur durch bewußtes Herausschrauben des Mutternkörpers 1 an der Stelle der Gewindeprofile 15 möglich. Das Gewinde 12 am Vorderteil 11 des Mutternkörpers 1 ist vorteilhaft ein mehrgängiges, insbesondere viergängiges Rundgewinde. Die gewünschte Sicherungsfunktion läßt sich aber auch noch mit anderen Gewindearten und Profilformen erreichen, selbst mit Profilierungen, die nur noch Rudimente eines Gewindes darstellen. Im Sinne der Erfindung sollen deshalb unter dem Begriff des Gewindes alle solchen Profilierungen verstanden werden, die ein Hindurchbewegen eines geformten Teiles durch einen anderen geformten Teil auf einer durch die Formgebung vorgegebenen Bahn ermöglichen, wobei nach einem solchen Hindurohbewegen eine zurückhaltende Sicherungswirkung von dem einen geformten Teil ausgeübt wird.
  • Alle in der vorstehenden Beschreibung erwähnten bzw. in der Zeichnung dargestellten Merkmale sollen, sofern der bekannte Stand der Technik es zuläßt, für sich allein oder auch in Kombinationen als unter die Erfindung fallend angesehen werden.

Claims (7)

  1. Patent an sp r ü c ha 1. Yorrichtung zur Aufnahme oder Übertragung von Kräften, insbesondere für das Bauwesen, namentlich zum Spannen von Betonschalungen, bestehend aus einem plattenartigen Anlagestück und einem mit diesem unter Belassung einer Beveglichkeit, zumindest im Sinne einer Drehbarkeit, verbundenen, eine Bohrung mit Innengewinde aufweisenden Mutternkörper, der sich mit seinem Vorderteil durch eine öffnung in dem Anlagestück hindurch erstreckt und dort einen die Öffnung hintergreifenden Teil als Sicherung gegen unbeabsichtigtes Lösen vom Anlagestück aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß als Sicherungsteil ein Gewinde (12) am Yorderteil Cli> des Mutternkörpers (1) vorgesehen ist, dessen Außenmaß (d) größer als die kleinste Innenweite (a) der öffnung (5) rist, und die öffnung (5) zumindest stellenweise mit einem das Hindurchachrauben des Gewindeteiles (12) des Mutternkörpers (1) zulassenden Gewinde oder gewindeartigen Profilierungen (15) versehen ist.
  2. 2. Vorrichtung nach Anspruch 1 mit einem eine langgestreckte, insbesondere räumlich bogenförmige Öffnung aufweisenden Anlagestück, dadurch gekennzeichnet, daß an zwei sich gegenüberliegenden Stellen von die Öffnung (5) seitlich begrenzenden Flächen (6) Gewindeprofile (15) vorgesehen sind.
  3. 3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Gewinde (12) am Vorderteil (11) des Mutternkörpers (1) mehrgangig ist.
  4. 4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche j und 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Gewinde (12) am Vorderteil (11) des Mutternkörpers Ci) viergängig ist.
  5. 5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 his 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Gewinde (12) am Vorderteil Ci3) des Mutternkörpers C1) ein Rundgewinde od.dgl. ist.
  6. 6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 his 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Anlagestück C2) ein Gußteil ist.
  7. 7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Mutternkörper (1) ein Gußteil ist.
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