DE3117538C2 - Krankenbett - Google Patents
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- DE3117538C2 DE3117538C2 DE19813117538 DE3117538A DE3117538C2 DE 3117538 C2 DE3117538 C2 DE 3117538C2 DE 19813117538 DE19813117538 DE 19813117538 DE 3117538 A DE3117538 A DE 3117538A DE 3117538 C2 DE3117538 C2 DE 3117538C2
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Sitz- und/oder Liegemöbel, insbesondere ein Kranken- bzw. Pflegebett oder einen Patientenstuhl nach Art sogenannter Gliederrahmenbetten, bei denen mehrere Liegeflächenteile (1, 2, 3) durch horizontale Achsen (4, 5) nebeneinander schwenkbar angeordnet sind. Bei dem erfindungsgemäßen Möbel sind Rücken- und Fußteil (1 bzw. 3) zusammen mit einem Mittelteil (2) gleichzeitig und gemeinsam oder z.B. Rückenteil (1) und Fußteil (3) jeweils getrennt voneinander schwenkbar und in verschiedenen Neigungsstellungen auch arretierbar. Es wird eine neue Lösung gezeigt, wie mit konstruktiv sehr geringem Aufwand sowohl Automatikbetrieb wie auch Handverstellung der Teile (1, 2, 3) zu erreichen ist. Insbesondere wird die Gefahr von Fehlbedienungen ausgeschaltet.
Description
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6. Krankenbett nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß dem Getriebeteil
(68) eine Leerlaufschaltung (Leergang) zugeordnet ist
Stand der Technik
Ein Krankenbett gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 ist durch die DE-OS 29 43 546 bekannt
Es sind als Krankenbetten ausgebildete Möbel bekannt,
deren Liegefläche aus mehreren schwenkbeweglich miteinander verbundenen Teilen bestehen (z. B.
DE-PS 23 11 608 und US-PS 37 24 004).
Auch für Stühle hat man diese Aufteilung der Liegefläche schon vorgesehen (DE-OS 25 45 999).
Sofern derartige Möbel als Krankenbetten eingesetzt werden, bezeichnet man sie wegen der schwenkbeweglichen
Verbindung der Liegeflächenteile auch als »Gliederrahmenbetten«.
Die schwenkbewegliche Anlenkung der Liegefläs,'gen, näm' aneinander besitzt allgemein den Vorteil,
daß sich unterschiedliche Neigungen, z. B. der Rückenlehne, des Fußteils und des Mittelteils einstellen lassen.
Auf diese Weise läßt sich z. B. bei einem Krankenbett eine bequem."; Sitzanordnung der Liegeflächenteile einstellen.
Die Verstellung der einzelnen Liegeflächenteile — z. B. der Rückenlehne, eines Mittelteiles und des Fußteiles
— wird bei den verschiedenen Konstruktionen unterschiedlich bewirkt. Bei einer konstruktiv aufwendigen
und schwierig zu bedienenden Konstruktion (DE-OS 28 11 409) können Rückenlehne und Fußteil durch
eine Automatikauslöse- und Blockiervorrichtung gleichzeitig gemeinsam verstellt werden. Außerdem ist
es nach verschiedenen Manipulationen auch möglich, Rückenlehne und Fußteil unabhängig voneinander zu
verstellen und zu arretieren. Einige der Bedienungsschwierigkeiten der Konstruktion nach der DE-OS
28 11 409 ergeben sich u. a. aus der Doppelfunktion der
Verstellhebel für Rückenlehne und Fußteil und drei Einrastknöpfen, deren augenblickliche Stellung stets berücksichtigt
werden muß. Weiterhin ist die zuletzt eingestellte Position des Automatikhebels zu beachten und
evtl. zu wechseln. Ohne gründliche Einarbeitung und ein entsprechendes längeres Training sind K rankenschwestern
nicht in der Lage, ein Krankenbett gemäß der
so DE-OS 28 11 409 störungsfrei zu bedienen.
Eine technisch erhebliche ausgereiftere und für die Praxis wesentlich brauchbarere Lösung, die insbesondere
Mißverständnisse bei der Bedienung vermeidet und einen spürbaren Bedienungskomfort gegenüber der DE-OS
28 11 409 bietet, ist in der DE-OS 29 43 546 beschrieben. In dieser DE-OS wird eine Lösung offenbart, die
auf die Bedürfnisse des Krankenhauses bei weitem besser abgestellt ist wie die DE-OS 28 11 409.
Durch die auf die Anmelderin zurückgehende DE-OS
Durch die auf die Anmelderin zurückgehende DE-OS
29 43 546 ist bereits ein Möbel gemäß dem Gattungsbegriff des Patentanspruchs 1 vorbekannt. Dieses Möbel
weist gegenüber dem Gegenstand der DE-OS 28 11 409 schon einen wesentlich größeren Bedienungskomfort
auf und ist konstruktiv erheblich einfacher ausgebildet.
Aufgabe
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Kran-
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Kran-
kenbett der im Gattungsbegriff des Patentanspruches i
vorausgesetzten Art mit noch mehr Bedienungskomfort auszugestalten und demgemäß konstruktiv noch einfacher
auszubilden als es schon in der DE-OS 29 43 546 geschehen ist. Dabei soll unter allen Umständen eine
unmißverständliche Bedienung auch von ungeschulten Kräften möglich sein und allen klinischen Anforderungen
die an derartige Sitz- und Liegemöbel, insbesondere an Kranken- und Pflegebetten sowie Patientenstühlen
gestellt werden, Genüge getan werden.
Lösung
Die Aufgabe wird durch die im Kennzeichen des Patentanspruchs 1 wiedergegebenen Merkmale gelöst
Einige Vorteile
Die Ausbildung des Krankenbettes gemäß der Erfindung ermöglicht es, alle Schalt- und Steuerungsaufgaben
von einem zentralen Ort, z. B. von einem Hand- ; schalter aus mit z. B. nur zwei Knöpfen, vorzunehmen.
Mit dem einen Knopf kann ein motorischer Antrieb in der einen Richtung mit Energie und mit dem anderen
Knopf der motorische Antrieb in der anderen Richtung mit Energie versorgt werden, wodurch sich z. B. alle drei
Teile gleichzeitig und zweckentsprechend in der einen oder anderen Richtung in ihrer Neigung verstellen lassen.
Es ist aber z. B. auch möglich, bei beispielsweise neigungsverstelltem
Rückenteil das Fußteil von Hand hochzuziehen und in eine flachere oder zum Mittelteil
gestreckte Lage zu bringen und hier zu arretieren. Des weiteren eröffnet die erfindungsgemäße Lehre auch die
Möglichkeit, nur das Rückenteil motorisch in seiner Neigung zu verstellen, während beispielsweise das Fußteil
in einer gestreckten oder anderen Winkelstellung gegenüber dem Mittelteil arretiert gehalten ist.
Ein solches Krankenbett ist um ein Vielfaches technisch weniger aufwendig, wesentlich störungsunanfälliger
als die nachteilige Bauart nach der DE-OS 28 11 409 und im Bedienungskomfort mit lezterer nicht mehr vergleichbar,
da bei dieser vorbekannten Bauart zahlreiche Gasdruckfedern blockiert oder entriegelt und verschiedene
Handgriffe und Knöpfe geschaltet, gerastet und geschwenkt werden müssen, so daß eine ungeschulte
Person überhaupt nicht weiß, welche Bedienungshebel und Knöpfe sie betätigen muß, ganz abgesehen von der
außerordentlich aufwendigen Konstruktion. Trotzdem behält ein erfindungsgemäßes Sitz- und Liegemöbel,
insbesondere ein Kranken- und Pflegebett oder ein Patientenstuhl, alle Bewegungsabläufe bei, die auch z. B.
ein Möbel gemäß der DE-OS 29 43 546 aufweist, das im Gegensatz zur DE-OS 28 11 409 sich schon erfinderisch
unterscheidet und wesentlich praxisbezogener ausgebildet ist.
Demnach wird es durch die Erfindung ermöglicht, alle Funktionen in nur ein Betätigungsglied hineinzuverlegen,
gegenüber den zahlreichen, sehr verwirrend angeordneten Betätigungselementen gemäß der DE-OS
28 11 409.
Bei Automatikbetrieb ist das Stützlager mit der Rükkenlehne kraftschlüssig gekuppelt und liegt z. B. gegen
einen mit der Rückenlehne verbundenen Hebel an. Bei einer einfachen Ausführungsform wird das Stützlager
durch die Gewichtskomponente des Fußteils immer gegen den mit der Rückenlehne verbundenen Hebel zur
Anlage gebracht, so daß besondere Kupplungen entfallen, um eine kraftschlüssige Verbindung zwischen Rükkenlehne
und Fußteil herzustellen.
Es ist aber auch möglich, in den Krafischluß zwischen
Rückenlehne und Fußteil einen Kraftspeicher, z. B. eine blockierbare Gasdruckfeder, einzuschalten.
Wii-d der Kraftspeicher blockiert, so wird der Kraftschluß
zwischen Stützlager und der Rückenlehne unterbrochen. Wird bei dieser Stellung z. B. das Rückenteil in
sine steilere Stellung bewegt, so behalten Mittelteil und
ίο Fußteil ihre fluchtende Lage zueinander bei, während
das Stützlager sich zunehmend von dem Hebelteil, das mit der Rückenlehne verbunden ist, entfernt. Wird an
beliebiger Stelle wieder Automatikbetrieb für alle Teile des Gliederrahmenbettes oder dergleichen gewünscht,
braucht lediglich der allerdings nicht unbedingt notwendige Kraftspeicher durch entsprechende Betätigung
aufgehoben zu werden, wodurch der Kraftschluß zwischen dem Stützlager und der Rückenlehne sofort wieder
hergestellt wird, so daß sich für diese Stellung des Rückenteils, alle Teile durch Automatikbetrieb gemeinsam
und synchron motorisch in beide Richtungen neigungsverstellen lassen. Dieser Kraftspeicher kann aber
auch entfallen, da er lediglich die Aufgabe hat, gewissermaßen das Gewicht des Fußteils zu kompensieren, nicht
aber unbedingt eine Neigungsverstellung herbeizuführen. Dann würde das Fußteil bei dieser Alternative lediglich
durch seine Gewichtskomponente über das Stützlager einer entsprechenden Automatikverstellung
des Fußteils und des Mittelteils folgen.
Weiterhin liegen im Rahmen des Erfindungsgedankens — Aufgabe und Lösung — Ausführungsformen,
bei denen das Stützlager auf einem teleskopförmig ein- und ausfahrbaren Teil eines Spindeltriebes angeordnet
ist. Zum Beispiel kann in einem Gehäuse eine Spindelmutter ortsfest angeordnet sein, in der eine von Hand
oder motorisch bewegliche Spindel angeordnet ist, die das Getriebeteil darstellt. Über diese Spindelmutter
kann ein Mantelrohr gestülpt sein, auf dem ein Stützlager in Richtung des Mantelrohres verschieblich angeordnet
ist.
Statt eines gegebenenfalls vorgesehenen elastischen Kraftspeichers kann z. B. auch ein anderes Kopplungsglied vorgesehen werden, z. B. eine mit Zähnen versehene
Leiste, die in vertikaler Ebene schwenkbeweglich wie ein Kraftspeicher an der Rückenlehne und am Mittelteil
angeordnet ist.
Des weiteren kann hier im Bedarfsfall ein teleskopförmig längenverstellbares Teil vorgesehen sein, das
z. B. mit mehreren mit Abstand zueinander angeordneten Bohrungen oder Rasten versehen ist.
Solche oder andere Kopplungsglieder können mit einer geeigneten Arretierung oder auch nicht mit solchen
Arretierung ausgerüstet sein, um das Fußteil gegenüber dem Mittelteil in der Neigung zu arretieren.
Wird gegebenenfalls ein Spindeltrieb als motorischer Antrieb vorgesehen, so kann dieser im Bedarfsfalle mit
einem Leergang ausgerüstet werden, so daß Motor und Spindel voneinander trennbar sind, um es z. B. zu ermöglichen,
bei Energieausfall das Rückenteil von Hand in der Neigung zu verstellen. Nach Ausschalten des
Leerganges lassen sich Spindelmutter und Spindel wieder in Eingriff bringen und dadurch das Rückenteil in
der gewünschten Stellung auch arretieren.
Es :st bei allen im Rahmen des Erfindungsgedankens liegenden Ausführungsformen nicht unbedingt notwendig, einen Leergang vorzusehen, weil dieser in der Regel nur von Bedeutung ist, wenn es zum Energieausfall, beispielsweise zum Ausfall der Druckluftzufuhr oder zum
Es :st bei allen im Rahmen des Erfindungsgedankens liegenden Ausführungsformen nicht unbedingt notwendig, einen Leergang vorzusehen, weil dieser in der Regel nur von Bedeutung ist, wenn es zum Energieausfall, beispielsweise zum Ausfall der Druckluftzufuhr oder zum
Stromausfall kommt, falls ein motorischer Antrieb Verwendung
findet. Deshalb sind Ausführungsformen denkbar, die im Hinblick auf den motorischen Antrieb
auch einfacher ausgebildet sind, als die weiter unten dargestellte und beschriebene Ausführungsform.
Des weiteren braucht nicht unbedingt ein motorischer Antrieb vorgesehen zu werden. Es ist z. B. auch
möglich, das Getriebeteil von Hand, z. B. durch eine Kurbel zu verstellen, beispielsweise eine Schraubspindel
entsprechend von Hand über eine Kurbel zu drehen, um die Teile allesamt oder nur das Rückenteil gegenüber
dem Mittelteil in der Neigung zu verstellen.
Schließlich ist es auch denkbar, dem Stützlager ein Getriebeteil zuzuordnen, das mit mehreren oder zahlreichen
im Abstand zueinander angeordneten Zähnen, Rasten oder Bohrungen versehen ist, gegenüber denen
sich das Stützlager durch einen Stift, einen Knopf o. dgl. arretieren läßt, um dadurch eine unterschiedliche Neigung
des Rückenteils und/oder des Mittelteils des Fußteils zu bewerkstelligen.
Weitere Ausführungsformen
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Bei einer weiteren Ausgestaltung kann ein motorischer Antrieb sehr kompakt im Kraftfluß des Stützgestänges
untergebracht werden. Der motorische Antrieb paßt sich dabei allen Schwenkbewegungen des Rücken-,
Mittel- und Fußteils entsprechend an, so er dicht unterhalb des Liegeflächenrahmens raumsparend angeordnet
werden kann.
Eine vorteilhafte Ausführungsform ist in Anspruch 2 beschrieben. Die blockierbare und entriegelbare Gasdruckfeder
kompensiert gewissermaßen das Gewicht des Fußteils. Wird die Gasdruckfeder blockiert, so kann
das Rückenteil weiter in seiner Neigung motorisch oder durch einen manuellen Antrieb verstellt werden, falls
das Getriebeteil manuell angetrieben werden sollte.
Gemäß Anspruch 3 ergibt sich ebenfalls eine robuste, aber kompakte Ausgestaltung mit wenigen, unkomplizierten
Antriebsteilen.
Wird eine Ausführungsform nach Anspruch 4 gewählt, so läßt sich das Rückenteil zusätzlich noch nach
unten, also zum Boden hin aus der Horizontalen abklappen, was bei bestimmten Krankheitsfällen von besonderem
Vorteil sein kann. Diese Ausgestaltung wird mit einfachen, wenigen Mitteln erreicht, die gleichzeitig
Lenkerfunktion für das Stützlager und den Motor mit übernehmen, so daß keine grundsätzliche Umkonstruktion
des in Patentanspruch 1 beanspruchten Sitz- und/ oder Liegemöbels erforderlich ist.
Liegemöbel, insbesondere Krankenbetten, die aus mehreren durch horizontale Achsen nebeneinander
schwenkbar angeordneten Teilen — Rückenteil, Mittelteil und Fußteil — bestehen, nennt man im Krankenwesen
auch »GliedeiTahmenbett«. Der Eingang solcher Gliederrahmenbetten besonders in der Orthopädie ist
bisher daran gescheitert, daß z. B. bestimmte Kranke in
solchen Gliederrahmenbetten nicht untergebracht werden können, da die Verstellung der Gliederrahmenbetten
für solche Kranken Nachteile mit sich bringen kann. Zum Beispiel würde ein Patient der ein geschientes
Bein o. dgl. aufweist, das über Gewichte und Zugvorrichtungen belastet ist, durch das Verfahren eines Gliederrahmenbettes
in eine sehr schmerzhafte Lage gebracht werden, weil sich dabei gleichzeitig Kraftkomponenten
der Gewichte o. dgl. ungünstig verändern.
Nunmehr wird erstmalig durch die erfindungsgemäße Lehre die Möglichkeit eröffnet, solche Gliederrahmenbetten
z. B. auch in der Orthopädie zu verwenden, weil sich gemäß Anspruch 5 bei einer Verstellung des Rükkenteils
die Rückenlehne zusätzlich zum Rückenteil neigungsverstellen läßt, und zwar praktisch mit einem
Handgriff. Zu diesem Zweck ist das Rückenteil gewissermaßen zweiteilig ausgebildet. Ein innerer Teil kann
die Rückenlehne mit dem Matratzenrahmenteil bilden, auf dem Patient mit dem Rücken-Kopf-Bereich ruht.
Mit einem Griff kann diese Rückenlehne in eine günstigere Neigung verstellt werden, falls die anderen Teile
des Gliederrahmenbettes durch Automatikbetrieb 0. dgl. verstellt werden sollen. Zum Beispiel kann die
Rückenlehne — was von Krankenbetten üblicher Bauart allerdings vorbekannt ist — mit einem kreisbogenförmig
verlaufenden Teil einstückig verbunden sein, das über ein Kupplungsglied stufenlos reibschlüssig in beliebigen
Schwenkstellungen arretierbar ist. Durch einen am Möbel seitlich gelagerten Hebel kann der Kraftschluß
nach Festhalten der Rückenlehne oder deren geringfügige Anhebung aufgehoben werden, und die Rükkenlehne
in eine andere Schwenklage oder in eine flache Stellung bewegt werden.
Durch die Leerlaufschaltung läßt sich die getriebliche Verbindung zwischen Motor und Getriebeteil lösen, so
daß sich z. B. bei Energieausfall das Rückenteil von Hand in seiner Neigung verstellen und durch Ausschalten
des Leerganges auch in der gewünschten Neigungsstellung arretieren läßt (Anspruch 6).
Weitere Merkmale und Vorteile ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der Zeichnung, in der die
Erfindung an einem Ausführungsbeispiel — teils schematisch — veranschaulicht ist. Es zeigt
F i g. 1 ein als Krankenbett ausgebildetes Möbel gemäß der Erfindung;
F i g. 2 eine Teildraufsicht zu F i g. 1;
F i g. 3 eine teilweise Seitenansicht des aus F i g. 1 ersichtlichen
Krankenbettes bei verstelltem Rücken-, Mittel- und Fußteil;
F i g. 4 eine gegenüber F i g. 3 andere Verstellung des Rücken-, Mittel- und Fußteils;
F i g. 5 einen Schnitt nach der Linie V-V der F i g. 2;
F i g. 6 einen Schnitt nach der Linie VI-VI der F i g. 2.
In der Zeichnung ist die Erfindung in Anwendung auf ein als Krankenbett ausgebildetes sogenanntes »Gliederrahmenbett«
veranschaulicht, das nicht nur — wie bisherige Gliederrahmenbetten — in der allgemeinen
Krankenpflege, sondern z. B. auch in der Orthopädie und Chirurgie mit Vorteil einsetzbar ist. Wenn von
»Krankenbetten« die Rede ist, so sollen damit nicht solche in Kliniken verwendete Betten ausgeschlossen werden,
die z. B. bei der Altenpflege oder zur Betreuung von Entbundenen eingesetzt werden.
Mit dem Bezugszeichen 1 ist ein Rückenteil bezeichnet,
während 2 ein Mittelteil und 3 ein Fußteil darstellen.
Wie die Zeichnung erkennen läßt, ist das Rückenteil 1
mit dem Mittelteil 2 durch eine Schwenkachse 4 schwenkbar verbunden, während das Mittelteil 2 wiederum
mit dem Fußteil 3 über eine Schwenkachse 5 schwenkbar gekuppelt ist Auf diese Weise lassen sich
das Rückenteil 1, das Mittelteil 2 und das Fußteil 3 in unterschiedliche Winkelstellungen zueinander und zur
Horizontalen bringen.
Innerhalb des Rückenteils 1 ist eine Rückenlehne 6 um koaxial sowie horizontal verlaufende Achsen 7
schwenkbar angeordnet Die Rückenlehne 6 kann dadurch gegenüber dem Rückenteil 1 — F i g. 5 und 6 — in
andere Winkelstellungen geschwenkt und in der jeweils gewünschten Winkelstellung gegenüber dem Rücken-
teil ί auch arretiert werden. Bei den dargestellten Ausführungsformen
weist hierzu die Rückenlehne 6 an ihrer Unterseite ein stangenförmiges sowie kreisbogenförmig
verlaufendes Kupplungsteil 8 auf, das durch eine entsprechend angeformte, nicht näher dargestellte
Durchbrechung einer Klemmlasche 9 hindurchgreift, die über ein horizontal verlaufendes Betätigungsteil 10,
das an beiden Seiten des Krankenbettes je einen Handhebel 11 bzw. 12 aufweist, zu lösen ist, um die Rückenlehne
6 verschwenken zu können. Durch ein Federelement 13 wird die Klemmlasche 9 stets im Sinne einer
Klemmung, also im Sinne einer Winkelverschwenkung in bezug auf das Kupplungsteil 8 geschwenkt, so daß
nach dem Loslassen eines der Handhebel 11 oder 12 die Klemmlasche 9 sofort wieder das stangenförmige
Kupplungsteil 8 und damit auch die Rückenlehne 6 arretiert.
Mit dem Bezugszeichen 14, 15 und 16 sind Lagerlaschen bezeichnet, die koaxial zueinander angeordnete
Durchgangsöffnungen tragen, in denen das stangenförmige Betätigungsteil 10 drehbar gelagert ist. Diese Lagerlaschen
14, 15, 16 sind mit einem Querholm 17 einstückig verbunden.
Im übrigen sind die Handhebel 11 und 12 innerhalb der senkrechten Projektion des Krankenbettes angeordnet,
so daß sie nach außen nicht vorstehen und nicht stören können, gleichwohl aber bequem vom Pflegepersonal
zu ergreifen sind.
Dadurch, daß das Rückenteil 1 gewissermaßen zweigliedrig oder zweiteilig ausgebildet ist, besteht die Möglichkeit,
solche sogenannten Gliederrahmenbetten z. B. auch in der Orthopädie einzusetzen. Des weiteren kann
man z. B. Kranke, die mit gegipsten Gliedmaßen, die durch Gewichte belastet sind, das Bett hüten müssen, in
günstigere Lagen bringen, die sonst bei Gliederrahmenbetten bisher nicht zu erreichen waren, so daß Gliederrahmenbetten
dafür ausschieden.
Selbstverständlich ist die Verstellmöglichkeit der Rückenlehne 6 mit der dargestellten Klemmlaschenverstellung
nicht erschöpft. Vielmehr können auch alle anderen geeigneten Verstell- und Arretiermöglichkeiten,
die für Rückenlehnen 6 in Betracht kommen, zur Anwendung gelangen. Wichtig ist aber, daß die Rückenlehne
6 gegenüber dem Rückenteil 1 separat in unterschiedliche Winkellagen verstellbar ist
Die Bezugszeichen 18,19, 20 und 21 bezeichnen weitere
Querholmen, die einstückig mit dem Matratzenrahmen des betreffenden Gliederrahmenteils ausgebildet
sind und bei den dargestellten Ausführungsformen aus Profilrohren bestehen.
Mit dem Bezugszeichen 22,23,24 und 25 sind Abweiserrollen
bezeichnet, wobei die Abweiserrollen 24 und 25 an Widerlagern 26 bzw. 27 angeordnet sind, die schienenförmig
ausgebildet und über Querholmenteile 28,29 sowie mit dem Querholm 21 mit dem Fußteil 3 fest
verbunden sind. Die Oberflächen der Widerlager 26 und 27 verlaufen parallel zur Unterkante 30 (Fig. 1) des
Fußteiles 1 und sind zumindest in ihrem mittleren Längenbereich mit einem gummiartigen Kunststoff, insbesondere
einem Polymere, ummantelt
Die Fi g. 1 läßt deutlich erkennen, daß ein Matratzenauflageteil
31 über eine horizontale, am Fußteil 3 angelenkte Achse 32 schwenkbeweglich ist Auf diese Weise
läßt sich das Matratzenauflageteil 31 z. B. nach oben verschwenken und durch eine seitlich angeordnete Arretierungsstange
33, die gegen das Fußteil 3 arretierbar ist, in der jeweils gewünschten Neigungsstellung arretieren.
Mit dem Bezugszeichen 34 und 35 sind Betthäupter bezeichnet.
Das Liegemöbel ist auf einem Untergestell 39 auf vier Rollen 40 auf dem Boden 41 verfahrbar angeordnet. Die
Rollen 40 können blockierbar ausgebildet sein.
Mit 42 bzw. 43 ist ein Hebelgestänge bezeichnet, über das sich das eigentliche Gliederrahmenbett 1, 2 und 3
durch Betätigung eines Fußhebels 44 mittels einer hydraulischen Pumpe 45 auf- und niederfahren läßt. Auf
der nicht ersichtlichen Möbelseite ist ein ebensolches Gestänge vorgesehen.
Außerdem ist die Liegefläche 1,2 und 3 nach vorn und
rückwärts, also um eine quer zum Matratzenrahmen verlaufende horizontale Achse oder mehr neigungsverstellbar
und arretierbar.
47 und 48 sind ebenfalls Abweiserrollen, die auch auf der anderen, aus F i g. 1 nicht ersichtlichen Bettenseite
in zweckentsprechender Weise angeordnet sind.
Unterhalb des Matratzenrahmens, d. h. unterhalb der Teile 1, 2 und 3 ist im Bereich der einen Längsseite ein
blockierbarer Kraftspeicher 49 in Form einer blockierbaren Gasdruckfeder parallel zur Längsachse 50 des
Möbels angeordnet. Die blockierbare Gasdruckfeder 49 ist über eine horizontale Achse 51 zwischen zwei mit
Abstand und parallel zueinander angeordneten und mit dem Querholm 20 fest verbundenen, laschenförmigen
Winkelhebeln 52, 53 in vertikaler Ebene schwenkbeweglich verbunden. Das eine Teleskopteil 54 des Kraftspeichers
49 ist über eine horizontale Schwenkachse 55 zwischen zwei mit Abstand und parallel zueinander diametral
zu den Hebeln 52 und 53 gegenüberliegend angeordneten Hebeln 56 und 57 getrieblich verbunden. Die
Hebel 56 und 57 sind fest mit dem Querholm 18 des Mittelteils 2 verbunden.
Wie die F i g. 2 und 6 erkennen lassen, ist mit Abstand und parallel zum Querholm 19 eine Stange 58 unterhalb
des Mittelteils 2 gelagert, die an ihren beiden Endbereichen Handhebel 59 bzw. 60 aufweist, durch die die Stange
58 gedreht werden kann. Mit der Stange 58 ist ein Hebel 61 verbunden, der über eine horizontale Achse 62
mit einem weiteren Hebel 63 gekuppelt ist, der über eine horizontale Achse 64 mit einem Hebel 65 in Verbindung
steht, der an seinem Endbereich ein Schaltstück 66 trägt, durch das sich die Blockierung des Kraftspeichers
49 ein- und ausschalten läßt
Mit dem Bezugszeichen 67 ist ein Motor bezeichnet, der ein teleskopförmig ein- und ausfahrbares Getriebeteil
68 aufweist. Der Motor 67 wird bei der dargestellten Ausführungsform durch Druckluft betätigt und ist in
seinem inneren Aufbau vorbekannt. Er weist eine eingebaute, blockierbare und auch wieder entriegelbare Gasdruckfeder
auf. Statt eines durch Druckluft ein- und ausfahrbaren Motors kann auch ein hydraulisch betätigbarer
Motor, z. B. eine Kolben-Zylinder-Einheit, Verwendung
finden, die abwechselnd beidseitig mit einer geeigneten Hydraulikflüssigkeit beaufschlagbar ist
Außerdem sind Linearmotoren anderer Bauart, z. B. Elektromotoren, mit einem ein- und ausfahrbaren Getriebeteil
68 verwendbar.
Schließlich können auch Motoren 67 Verwendung finden, die eine Schraubspindel aufweisen, deren
Schraubspindel motorisch ein- und ausfahrbar ist
Das Gehäuse des Motors 67 ist an zwei mit Abstand und parallel zueinander angeordneten Laschen 69 bzw.
70 (Fig.2), die fest mit dem Querholm 19 verbunden
sind und nach unten abstehen, durch eine Achse 71 in vertikaler Ebene schwenkbeweglich gekuppelt Statt einer
durchgehenden Schwenkachse können auch Achs-
stummel Verwendung finden, die in den Laschen 69 und
70 und im Motorgehäuse gelagert sind. Die Laschen 69 und 70 sind einstückig mit dem Querholm 19 verbunden.
Das Bezugszeichen 72 bezeichnet ein Betätigungsglied zum Ein- und Ausschalten der Energiezufuhr des
Motors 67 und zu dessen wahlweiser Regelung, z. B. ein elektrisches Kabel 73 ist ein Handschalter mit Betätigungsknöpfen
74 und 75 zum Ein- und Ausschalten der verschiedenen Bewegungsrichtungen des Getriebeteils
68.
Die Energiezufuhr von einer geeigneten Energiequelle, z. B. von einem Druckflüssigkeitsreservoir oder einem
Pumpenaggregat, oder von einem elektrischen Netz, oder von einer Druckluftquelle sind nicht dargestellt.
Durch einen Hebel 76 läßt sich ein Leergang des Motors 67 ein- oder ausschalten. Ist der Leergang eingeschaltet,
so läßt sich das Getriebeteil 68 mit geringem Kraftaufwand in axialer Richtung hin- und herbewegen.
Das Getriebeteil 68 ist über eine horizontale Schwenkachse 77 mit einem in der Draufsicht (F i g. 2)
U-förmigen Kupplungsteil 78, das mit dem Querholm 17 fest verbundenen Winkelhebel 79 gekuppelt ist, verbunden,
so daß eine Hin- und Herbewegung des Getriebeteiles 68 in dessen axialer Richtung eine entsprechende
Verschwenkung des Winkelhebels 79 und damit des Rückenteils 1 zur Folge hat.
Mit 80 ist ein Rastknopf bezeichnet, der senkrecht zum Hebel 79 gegen die Rückstellkraft eines Federelements
verstellbar ist und einen nicht dargestellten Rastbolzen aufweist, der in verschiedene mit Abstand und
parallel zueinander angeordnete Bohrung eines Hebelteils 81 eingreift, das teleskopförmig verstellbar gegenüber
dem Winkelhebel 79 in diesem angeordnet ist. Auf diese Weise ist es z. B. möglich, das Rückenteil 1 aus
seiner horizontalen Lage (Fig. 1) in Richtung des Bodens 41 nach unten zu klappen. Diese Lage kann z. B.
erforderlich sein, um bei Kreislaufkranken den Kopf-Rücken-Bereich
gegenüber den Beinen in eine Tieflage zu bringen.
Im Abstand von den Winkelhebeln 52 und 53 sind auf der anderen Seite des Möbels mit Abstand sowie parallel
zueinander angeordnet zwei Winkelhebel 82 und 83 befestigt, die gleichfalls nach unten hervorragen und in
denen eine horizontale Achse 84 gelagert ist, auf der zwei mit Abstand und parallel zueinander angeordnete
Flacheisen 85 und 86 in vertikaler Ebene schwenkbeweglich angeordnet sind. Diese Flacheisen 85 und 86
bilden ein Stützgestänge. Die Flacheisen 85 und 86 schließen zwischen sich den Motor 67 ein und weisen an
ihren dem Querholm 20 abgekehrten Endbereich eine horizontale Schwenkachse 87 auf, die bei der dargestellten
Ausführungsfonr aus zwei Schwenkachsstummeln besteht, die in ein Stützlager 88 eingreifen, das bei der
dargestellten Ausführungsform aus einem Kunststoffblock, z. B. aus Polyamid, oder aus einem geeigneten
Kunststoff mit eingelagertem PTFE, besteht
Das Stützlager 88 liegt gegen das teleskopartig verstellbare Hebelteil 81 in den aus den F i g. 2, 3 und 5
ersichtlichen Stellungen der Getriebeteile an und stellt damit bei entriegeltem Kraftspeicher stets eine kraftschlüssige
Verbindung zwischen Fußteil 3 und Rückenteil 1 über das Stützgestänge 85,86 her.
Das Stützlager 88 ist mit einer zentrischen Durchbrechung, vorliegend mit einer kreisförmigen Bohrung, entsprechend
den äußeren Konturen des Getriebeteils 68 versehen, so daß letzteres passend durch die nicht dargestellte
Durchbrechung hindurchzugreifen vermag.
Das bedeutet, daß das Stützlager 88 in Längsrichtung des Getriebeteils 68 hin- und herbewegt werden kann.
Bei der Stellung der Getriebeteile in F i g. 4 ist das Stützlager um das Maß X von dem Hebelteil 81 entfernt
angeordnet.
Die Wirkungsweise der aus der Zeichnung dargestellten Ausführungsform ist folgende:
Angenommen, der Kraftspeicher 49 sei durch Betätigen eines der Handhebel 59 oder 60 entriegelt worden.
ίο Wird nun durch Einschalten des motorischen Antriebes
z. B. das Getriebeteil 68 ausgefahren, d. h. das Rückenteil 1 in eine stärkere Neigungsstellung, also in Richtung
Y, gefahren, so folgt das Stützlager 88 durch kraftschlüssige Anlage am Hebelteil 81 dieser Bewegung. Dies wiederum
bedeutet, daß nicht nur das Rückenteil 1, sondern auch das Fußteil 3 sich synchron und zweckgerichtet
zueinander verstellen. Auch das Mittelteil 2 ändert seine Stellung aus der Horizontalen in eine schräge Lage (z. B.
F ig. 3).
Wird ein anderer Betätigungsknopf, z. B. wenn vorher der Betätigungsknopf 74 gedrückt worden ist, der Betätigungsknopf
75 gedruckt, so wird der motorische Antrieb 67 in entgegengesetzter Richtung mit Energie versorgt,
was zur Folge hat, daß das Getriebeteil 68 entsprechend entgegengesetzt angetrieben wird, vorlie- _
gend in das Motorgehäuse einfährt. Dies hat zur Folge, %
daß das Rückenteil 1 sich in Richtung T, also in eine flachere Neigung bis in die Horizontale bewegen kann.
Da das Stützlager 88 am Hebelteil 81 anliegt, wird die Kraft über das Stützgestänge 85, 86, die Hebel 82 und
83, den Querholm 20, die Hebel 52 und 53 auch auf den Kraftspeicher 49, z. B. eine blockierbare Gasdruckfeder
49, übertragen.
In jeder beliebigen Zwischenstellung, z. B. in der aus F i g. 4 ersichtlichen horizontalen Lage des Mittelteils 2
und des Fußteils 3 kann durch entsprechende Betätigung eines der Hebel 59 oder 60 der Kraftspeicher 49
blockiert werden. Dies hat zur Folge, daß bei Energiezufuhr zum Motor — je nach Einschaltrichtung — das
stangenförmige Getriebeteil 68 ein- oder ausgefahren wird, was eine entsprechende Verschwenkung des Rükkenteils
1 zur Folge hat, und zwar entweder in Richtung Toder in Richtung Y.
In der blockierten Stellung des Kraftspeichers 49 wird aber der Kraftschluß zwischen dem Stützlager 88 und
dem Hebelteil 81 und damit zum Rückenteil ί unterbrochen, was deutlich aus F i g. 4 — Abstand X — erkennbar
ist. Wird bei dieser Stellung z. B. das Rückenteil 1 in Richtung Y, also in eine steilere Stellung bewegt, so
so behalten Mittelteil 2 und Fußteil 3 ihre fluchtende Lage zueinander bei, während das Stützlager 88 sich zunehmend
von dem Hebelteil 1 entfernt. Wird an beliebiger Stellung wieder Automatikbetrieb für alle Teile des
Gliederrahmenbettes oder dergleichen gewünscht, braucht lediglich die Blockierung des Kraftspeichers 49
durch entsprechende Betätigung des Hebels 59 oder 60 aufgehoben zu werden, wodurch der Kraftschluß zwischen
dem Stützlager 88 und dem Hebelteil 81 sofort wieder hergestellt wird, so daß sich für diese Stellung
des Rückenteils 1, Fußteil 3 und Mittelteil 2 durch Automatikbetrieb gemeinsam und synchron motorisch in
beiden Richtungen neigungsverstellen lassen.
Der Kraftspeicher 49 verhindert ein z. B. schlagartiges Herunterfallen des Fußteils 3.
Außer dem jeweiligen Knopf 74 oder 75 für das Einschalten des motorischen Antriebes 67 in die eine oder
andere Richtung braucht bei der dargestellten Ausführungsform somit lediglich ein einziges Betätigungsor-
12
gan, nämlich die Stange 58 zum Blockieren oder Entriegeln des Kraftspeichers 49, gedreht zu werden. Diese
Funktion kann aber auch einem dritten Knopf des Handschalters 73 zugeordnet werden, was in der Zeichnung
allerdings nicht dargestellt ist. In diesem Fall können die beiden Handhebel 59, 60 und die Stange 58
entfallen.
Damit sind Mißverständnisse und lange Einarbeitungszeiten wie sie bei der sehr nachteiligen Bauart gemäß
der DE-OS 28 11 409 erforderlich sind, nicht mehr notwendig.
Somit wird durch die Erfindung ein z. B. als Krankenbett verwendbares Gliederrahmenbett im Gegensatz
zur DE-OS 28 11409 außerordentlich einfach. Alle Funktionen sind außerordentlich wenigen Einzelteilen
zugeordnet, so daß keine Fehlbedienungen mehr möglich sind.
Fällt z. B. die Antriebsenergie für den Motor 67 aus, so wird über den Hebel 76 der Leergang des Motors
eingeschaltet, so daß sich das Getriebeteil 68 gegenüber dem Motorgehäuse hin- und herbewegen, also das Rükkenteil
1 in seiner Neigung verschwenken und nach Ausschaltung des Leerganges über den Hebel 76 auch
wieder in der gewünschten Neigungsstellung arretieren läßt.
Wird bei Energieausfall auch der Kraftspeicher entriegelt, so lassen sich durch Einschaltung des Motorleerganges bei entriegeltem Kraftspeicher alle Teile 1,2 und
3 neigungsverstellen und auch in der eingestellten Lage arretieren.
Die Neigungsverstellung des Fußteils 3 ist vom Abstandsmaß X abhängig. Nach Entriegeln des Kraftspeichers
49 läßt sich das Fußteil 3 bei der z. B. aus F i g. 3 ersichtlichen Stellung des Stützlagers 88, das um das
Maß A vom Motorgehäuse entfernt ist von Hand hochschwenken, allerdings immer nur bis zu einer Stellung,
in der Mittelteil 2 und Fußteil 3 eine fluchtende Lage zueinander einnehmen. Eine darüber hinausgehende
Winkelstellung des Fußteils 3 ist nicht zu erreichen, weil der Kraftspeicher 49 dies verhindert, weil er z. B. auf
Block liegt (F ig. 4).
Bezugszeichenliste
Mittelteil
Fußteil
Fußteil
4 Schwenkachse
5 Schwenkachse
6 Rückenlehne
7 Achse
8 Kupplungsteil
9 Klemmlasche
10 Betätigungsteil
11 Handhebel
12 Handhebel
13 Federelement
14 Lagerlasche
15 Lagerlasche
16 Lagerlasche
17 Querholmen
18 Querholmen
19 Querholmen
20 Querholmen
21 Querholmen
22 Abweiserrolle
23 Abweiserrolle
24 Abweiserrolle
45
50
55
60
65
25 Abweiserrolle
26 Widerlager
27 Widerlager
28 Querholmenteil
29 Querholmenteil
30 Unterkante
31 Matratzenauflegeteil
32 Achse
33 Arretierungsstange
34 Betthaupt
35 Betthaupt
36 Nachttisch
37 Rolle
38 U-artiger Raum
39 Untergestell
40 Rollen
41 Boden
42 Hebelgestänge
43 Hebelgestänge
44 Fußhebel
45 Pumpe
46 Handgriff
47 Abweiserrolle
48 Abweiserrolle
49 Kraftspeicher
50 Längsachse
51 Achse
52 Winkelhebel
53 Winkelhebel
54 Teleskopteil
55 Schwenkachse, Gelenk
56 Winkelhebel
57 Winkelhebel
58 Stange
59 Handhebel
60 Handhebel
61 Hebel
62 Achse
63 Hebel
64 Achse
65 Hebel
66 Schaltstück
67 Motor, motorischer Antrieb
68 Getriebeteil
69 Lasche, Lenkersystem
70 Lasche, Lenkersystem
71 Achse
72 Betätigungsglied
73 Handschalter
74 Betätigungsknopf
75 Betätigungsknopf
76 Hebel
77 Achse
78 Kupplungsteil
79 Winkelhebel
80 Rastknopf
81 Hebelteil
82 Winkelhebel
83 Winkelhebel
84 Achse
85 Flacheisen, Stützgestänge, Stützlagerhebel
86 Flacheisen, Stützgestänge, Stützlagerhebel
87 Achse
88 Stützlager
X Abstandsmaß
Y Schwenkrichtung
T Schwenkrichtung
A Abstandsmaß
Hierzu 5 Blatt Zeichnungen
Claims (5)
1. Krankenbett mit einem Rücken-, einem Mittel- und einem Fußteil, die nebeneinander um je mindestens
eine Achse schwenkbeweglich miteinander verbunden sind, derart, daß zumindest das Rückenteil
und das Fußteil gleichzeitig und gemeinsam oder Rückenteil und Fußteil jeweils getrennt voneinander
schwenkbar und in verschiedenen Neigungsstellungen auch arretierbar sind, mit einem in beiden Richtungen
wirkenden Antrieb für z. B. die gleichzeitige Neigungsverstellung von Rücken-, Mittel- und Fußteil,
wobei der Antrieb ein Getriebeteil aufweist, das die Neigungsverstellung des Rückenteils beeinflußt,
und das Fußteil einen fest damit verbundenen Winkelhebel oder mehrere solcher Winkelhebel aufweist,
der mit einem Stützgestenge in vertikaler Ebene schwenkbeweglich gekuppelt ist, wobei das
Stützgestänge an seinem dem Winkelhebel abgekehrten Endbereich an einem Stützlager in vertikaler
Ebene schwenkbeweglich angeordnet ist und daß das Getriebeteil über ein Gelenk mit dem Rückenteil
gekuppelt ist und das Stützlager im Abstand von diesem Gelenk in bezug auf das Getriebeteil verstellbar
und ortsfest arretierbar oder in bezug auf das Getriebeteil kontinuierlich verschiebbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Fußteil (3)
durch sein Gewicht über das Stützgestänge (85, 86) und über das auf dem ein- und ausfahrbaren bzw.
verstellbaren Getriebeteil (68) des Antriebs (67) befindliche Stützlager (88) mit der Rückenlehne (6)
kraftschlüssig kuppelbar ist.
2. Krankenbett nach Anspruch 1, mit einer blokkierbaren
und entriegelbaren Gasdruckfeder als Kraftspeicher, dadurch gekennzeichnet, daß bei entriegelter
Gasdruckfeder (49) das Fußteil (3) durch sein Eigengewicht fortlaufend entsprechend einer
Bewegung des Rückenteils (1) über das Stützlager (88) gegen die Rückstellkraft des schwächeren
Kraftspeichers (49) kraftschlüssig mit dem Winkelhebel (79) gekuppelt ist.
3. Krankenbett nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß ein Motor (67) zwischen zwei
Stützgestängeteilen angeordnet ist, die das Stützgestänge (85, 86) bilden, wobei die Stützgestängeteile
über mindestens eine horizontale Achse (87) mit dem Stützlager (88) in vertikaler Ebene schwenkbeweglich
gekuppelt sind und daß das Stützlager (88) auf dem stangenförmigen Getriebeteil (68) gleitbar
angeordnet ist, wobei jeder der Stützlagerhebel über mindestens eine horizontale Achse mit je einem
festen, mit dem Fußteil (3) verbundenen, nach unten hervorragenden Winkelhebel (82,83) gekuppelt ist.
4. Krankenbett nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß der mit dem
Rückenteil (1) gekuppelte Winkelhebel (79) längenverstellbar und in der gewünschten Länge auch arretierbar
ist und daß eine norizontale Achse (77), über die das stangenförmige Getriebeteil (68) mit dem
Winkelhebel (79) gekuppelt ist, an dem freien Ende des längenverstellbaren Hebelteils (81) gelagert ist.
5. Krankenbett nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, mit einer Rückenlehne, dadurch gekennzeichnet,
daß in dem Rückenteil (1) eine aus deren seitlicher Projektion herausschwenkbare, in unterschiedlichen
Neigungsstellungen auch arretierbare Rückenlehne (6) angeordnet ist.
30
Priority Applications (1)
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---|---|---|---|
DE19813117538 DE3117538C2 (de) | 1981-05-04 | 1981-05-04 | Krankenbett |
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---|---|
DE3117538A1 DE3117538A1 (de) | 1982-11-18 |
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ID=6131384
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19813117538 Expired DE3117538C2 (de) | 1981-05-04 | 1981-05-04 | Krankenbett |
Country Status (1)
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CN104921503A (zh) * | 2015-06-11 | 2015-09-23 | 成都森绿家具有限公司 | 靠背舒适型床头装置 |
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---|---|---|---|---|
DE2943546C2 (de) * | 1979-10-27 | 1985-04-25 | L. & C. Arnold Gmbh, 7060 Schorndorf | Krankenbett |
-
1981
- 1981-05-04 DE DE19813117538 patent/DE3117538C2/de not_active Expired
Also Published As
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---|---|
DE3117538A1 (de) | 1982-11-18 |
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OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
8125 | Change of the main classification |
Ipc: A61G 7/00 |
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8126 | Change of the secondary classification |
Ipc: A47C 20/10 |
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D2 | Grant after examination | ||
8364 | No opposition during term of opposition | ||
8339 | Ceased/non-payment of the annual fee |