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DE3107001A1 - Tragvorrichtung zur anbringung auf dem dach eines fahrzeuges, insbesondere eines personenkraftwagens - Google Patents

Tragvorrichtung zur anbringung auf dem dach eines fahrzeuges, insbesondere eines personenkraftwagens

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Publication number
DE3107001A1
DE3107001A1 DE19813107001 DE3107001A DE3107001A1 DE 3107001 A1 DE3107001 A1 DE 3107001A1 DE 19813107001 DE19813107001 DE 19813107001 DE 3107001 A DE3107001 A DE 3107001A DE 3107001 A1 DE3107001 A1 DE 3107001A1
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DE
Germany
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carrying device
vehicle
cloth
container
web
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Withdrawn
Application number
DE19813107001
Other languages
English (en)
Inventor
Gerhard 7763 Öhningen Frütsche
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Publication of DE3107001A1 publication Critical patent/DE3107001A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60JWINDOWS, WINDSCREENS, NON-FIXED ROOFS, DOORS, OR SIMILAR DEVICES FOR VEHICLES; REMOVABLE EXTERNAL PROTECTIVE COVERINGS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES
    • B60J11/00Removable external protective coverings specially adapted for vehicles or parts of vehicles, e.g. parking covers
    • B60J11/02Covers wound on rollers

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Tents Or Canopies (AREA)
  • Fittings On The Vehicle Exterior For Carrying Loads, And Devices For Holding Or Mounting Articles (AREA)

Description

  • Tragvorrichtung zur Anbringung auf dem Däch eines
  • Fahrzeuges, insbesondere eines Perönenkraftwageti Die Erfindung betrifft eine Tragvorrichtung zum Anbringen auf dem Dach eines Fahrzeuges, insbesondere eines Personenkraftwagens mit Front- und Heckteil an einem Fahrgastraum, mit einem Rahmen, der mittels Greifelementen od. dgl.
  • lösbar mit dem Fahrzeugdach verbunden ist.
  • Tragvorrichtungen dieser -Art sind beispielsweise-als sogenannte Dachgepäckständer bekannt und bestehen dann aus einem Traggitter, welches durch Distanzhalter in Abstand zum Fahrzeugdach gehalten wird; diese DistanzhalLer weizen ärn freien Ende Klemmorgane auf, welche die Dachrandleisten od. dgl. umgreifen und den Dachgepäckständer datati haib<ti.
  • Der Erfinder hat sich zum Ziel gesetzt, Tragvorrichtungen der eingangs erwähnten Art so auszugestalten, daß sie einen Schutz für das Fahrzeug darstellen.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe führt, daß die Tragvorrichtung mit einer sie überspannenden Abdeckung sowie an wenigstens zwei einander gegenüberliegenden Seiten mit von ihr weg ausziehbaren Haut- oder Tuchbahnen aus wetterbeständigem Werkstoff versehen'ist, die miteinander zu einer das Fahrzeug umgebenden Hülle verbindbar ausgeb.il.c.lct.3ind. Dabei soll an der Tragvorrichtung wenigstens ein Behälter zur Aufnahme der in diesen in der Art eines Rollos angeordneten Tuchbahn festgelegt sein uiid die Tuchbahn gegen Kraftspeicher aus dem Behälter teilweise'herausgezogen zu werden vermögen.
  • Diese Vorrichtung bildet in Gebrauchslage eine flexible Garage, die -- im Gegensatz zu bekannten Faltgaragenam Auto verbleibt und überall zu'r Schutzumhüllung umgestaltet werden kann. Zwar sind sogenannte Faltgaragen allgemein bekannt, welche aber entweder wie eine Sesselhülle zusammengelegt werden und dann Stauraum benötigen oder aber an einer Hauswand festliegen und.wie eine Markise über das an die Hauswand herangebrachte Fahrzeug 'gestülpt werden. Diese Faltgaragen jedoch können nicht problemlos mitgeführt und überall in kürzester Zeit in Gebrauchslage überführt werden. Es bedarf hier eines' weiteren Hinweises.nicht, daß die erfindungsgemäße Tragvorrichtung zudem noch die Aufgaben eines Gepäckständers erfüllt und den Transport sperrigen Gutes erlaubt. Da bei bleibt es im Rahmen der Erfindung dem Hersteller überlassen, ob er die Tragvorrichtung mit einem Traggitter aus Stäben od. dgl. versieht, die von einer Plane åls Garagendach überdeckt werden, oder ob er den Rahmen der Tragvorrichtung mit einer Platte ausmacht.
  • Eill weiterer Vorzug des Erfirldungsgegenst.lndea ist d.ttillzu sehen, daß er nach Entfernen vom Autodach durch llinzunahme von beinartigen Stützen auch als Unterstelidach für Fahrräder od. dgl. Verwendung finden kann.
  • Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung weist der Behälter wenigstens eine Tuchwelle auf, an der das eine Ende der Haut oder der Tuchbahn festliegt, die ihrerseits dann einen Behälterlängsschlitz durchsetzt und außerhalb des Behälters mit einem Anschlag versehen ist; die auf die Tuchwelle aufgewickelte Tuchbahn kann gegen die Kraft von an der Tuchwelle angreifenden Kraftspeichern teilweise aus dem Behälter herausgezogen und mit ihrem freien Ende beispielsweise am unteren Karosserie rand festgelegt werden. Die Tuchbahn ist dann zwischen Tuchwelle und Karosserierand gespannt und damit flattersicher. Zum festlegen des unteren Randes an der Karosserie können erfindungsgen.jI3 Haken dienen oder aber Dauermagnete, die am Blech der Karosserie haften.
  • Um ein völliges Einziehen der Tuchbahn in den Behälter hintanzuhalten, ist der bereits erwähnte Anschlag vorhanden, der bevorzugt als Wulst oder Kederstab ausgebildet ist und so bei eingezogener Tuchbahn den Behälterschlitz abzudecken vermag.
  • Als besonders günstig hat es sich erwiesen, den Behälter und/oder den Kederstab als Hohlprofil -- vor allem als Strangpreßprofil -- auszubilden, wobei als Werkstoff bevorzugt Leichtmetall oder Kunststoff Verwendung finden Die bevorzugt rohrförmigen Behälter sind erfindungsgemäß an der Tragvorrichtung rahmenartig festgelegt oder bilden sogar miteinander den Rahmen der Tragvorrichtung; sie bieten dann Aufnahmeräume- für in'vier Richtungen ausziehbare Tuchbahnen an. Diese Tuchbahnen werden also von ihren Tuchwellen in Front-, Heck- und seitliche Richtungen abgewickelt und mit ihren freien Enden an den Karosserierändern verankert; anschließend werden die Seiten des vorn liegenden Motorraums sowie des hinten liegenden Kofferraums durch aus der Tuchfläche herausklappbare Flügel abgedeckt, die man erfindungsgemäß mit den anderen Tuchbahnen durch Schließen od. dgl. verbindet. Es entsteht so ein geschlossenes Gehäuse, das die Karosserie bis zu ihrem.unteren Rand umschließt und problemlos bei Nichtgebrauch in die einzelnen Bahnen zerlegt und in die einzelnen Behälter zurückgeführt werden kann. Es ist dabei von untergeordneter Bedeutung, ob die sogenannten Klappflügel mit den anderen Tuchbahnen durch Klettenverschlüsse, Schnallen oder in anderer'Form verbunden werden.
  • Weitere Vorteile,Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugtir Ausführungsbeispiele sowie anhand der Zeichnung; diese zeigt in: Fig. 1 die Seitenansicht eines mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung versehenen Kraftfahrzeuges; Fig. 2 einen vergrößerten Ausschnitt aus Fig. 1 in Schrägsicht mit vergrößertem Detail; Fig. 3 eine Vorrichtung gemäß Fig. 1 in Draufsicht.
  • Auf dem Dach 1 eines Personenkraftfahrzeuges 2 ist ein Dachständer 3 angeordnet, der mit'Füßen 4 auf der Dachoberfläche ruht und durch Gummibänder 5 od. dgl. Absegelungen 'mit Dachrandleisten 6 verbunden ist.
  • An zwei zueinander parallelen Längsstäben 7-jenes Dachständers 3 sind rohrartige Behälter 10 zur Aufnahme jeweils einer seitlichen Tuchbahn 11 aus wetterfest besehichtetem Gewebe befestigt, entsprechende Behälter 10 lagern parallel zu einem Frontstab 8 und einem Heckstab 9, welche die beiden Längsstäbe 7 miteinander verbinden.
  • Der Behälter 10 am Frontstab 8 nimmt ein sogenanntes Fronttuch 12 und der Behälter 10 am Heckstab 9 ein entsprechendes Hecktuch 1 auf; alle Tuchbahnen 11 bis 13 sind.im jewelligen Behälterinnenraum 14 auf einer Tuchwelle 15 festgelegt, die sich -- aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt -- als Rollowelle in Aufwickelrichtung x durch den Druck eine Spannfeder od. dgl. zu drehen trachtet und bei dieser Drehung die Tuchbahn 11 oder 12 oder 13 durch einen Iahälterlängsschlitz 16 in den Behälterinnenraum 14 zieht, bis ein Kederstab 17 gemäß Fig. 2 den Aufwickelvorgang beendet und gleichzeitig den Behälterlängsschlitz 16 abdeckt.
  • Insbesondere Fig. 2 läßt erkennen; daß der gesamte Dachständer 3 von einer Abdeckplatte 20 -- oder bei einem nicht dargestellten Ausführungsbeispiel von einem üblichen Gepäckgitter mit zusätzlicher Abdeckhaube -- überspannt sowie im'Bereich der rechten Figurenhälfte durch eine Auskragung 21 zumindest heckwärts übergriffen ist.
  • Fig. 3 verdeutlicht, daß Front- und Hecktuch 12 und 13 jeweils als eine gerade Bahn geschnitten sind, deren Breite b etwa der Fahrzeugbreite entspricht. An beiden Längskanten 19 können zusätzliche Flügelstreifen 18 einer geringen Breite e angebracht sein, die vor dem Einrollen der Tuchbahn 12, 13 auf den Hauptstreifen der Breite b geklappt werden und so problemlos durch den Behält'erlängsschlitz 16- hindurchführbar sind. Diese Flügelstreifen 18 verlaufen entweder entlang der gesamten Länge der Längskante 19 oder aber nu,r bis zu einer Knicklinie 22, 23, die in Gebrauchslage der Vorrichtung gemäß Fig. 1 am Heckrand 22a bzw. Kühlerrand 23a des Fahrzeuges 2 entsteht.
  • Auch jedes Seitentuch 11 ist entlang seiner Seitenkanten .25 mit Flügelstreifen 26, 27 unterschiedlicher Länge i,'k versehen, deren jeweils äußere Flügelkante 28 in Draufsicht der Fig. 3 mit dem Kederstab 17 des Seitentuches 11 fluchtet, während die inneren Flügelkanten 29 mit jenem Kederstab 17 jeweils einen Winkel w bzw. w1 einschließen.
  • Diese Flügelstreifen 26, 27 werden vor dem Einrollen des Seitentuches 11 auf dieses um die Seitenkante. 25 -- gegebenenfalls mehrmals gefaltet -- aufgelegt und unter Verwendung sogenannter Klettenverschlüsse 30 mit ihren freien Enden lösbar befestigt.
  • Die beschriebene Vorrichtung 3 dient als niob le GarctFF;e für das Kraftfahrzeug 2 und gleichzeitig als Dachträger für zusätzliche Lasten. Nicht dargestellt in der ZeicElnung sind Aufsätze für den Dachträger zur Auflahme vOri Skiern, Bootsträgern, Fahrrädern od. dgl.
  • In Gebrauchslage werden die Tuchbahnen 11 bis 13 aus den Behältern 10 so weit herausgezogen, bis die Kederstäbe 17 am unteren Fahrzeugrand angelangt sind. Dabei dient die Fahrzeugkarosserie zumindest im Bereich der bereits genannten Kühlerkante 22a und Heckkante 23a als Atsflage für das Fronttuch 12 bzw. als Hecktuch 13. An d@ssen Längskanten werden dann die geneigten Kanten 29 d s zusätzlichen Flügels 27 vom Seitentuch 11 herangefahrt und beide Teile durch Schließen 31 verbunden; di(0: erfoigt gegebenenfalls nach dem Überdecken der Stoßkanten durch schmale'Seitenflügel 18 (Ausschnitt in rechter Seite von Fig. 1).
  • In der geschilderten Weise entsteht problemlos eine einfache Garage, deren Unterkante durch die Steifheit und das Gewicht der Kederstäbe 17 gegen Flattern gesichert ist. Zusätzlich können noch Halteklauen oder Dauermagnete 32 an Streifen 33 vorgesehen werden, die man am unteren Karosserierand bzw. an den Rädern 29 des Kraftfahrzeuges 2 lösbar festlegt. Diese werden iti ihrer Lage durch die Kraft der nicht erkennbaren Rollos federn der Tuchwelle 15 gehalten.
  • Fig. 2 verdeutlicht einen festliegenden Streifen 33, der -- wie im vergrößerten Detail gezeigt -- durch einen anderen Streifen 34 an einem Knebel 35 ersetzt -werden kann. Letzterer wird in den'-- dann als Hohlprofil ausgebildeten -- Kederstab 17 so eingeschoben, daß jener Streifen 34 durch einen Längsschlitz 36 nach außen ragt.
  • Bei einer in der Zeichnung nicht dargestellten -- im Rahmen der Erfindung liegenden -- Ausführungsform sind die Flügelstreifen 26,27 zur Abdeckung von Motorraum-bzw. Heckseitenflächen mit dem Fronttuch 12 bzw. mit dem Hecktuch 13 einstückig und werden mÄt diesen Bahnen 12,13 ein- oder ausgefahren.
  • Leerseite

Claims (1)

  1. FATENTANSFRUCHE-1. Tragvorrichtung zum Anbringen auf dem Dach eines Fahrzeuges, insbesondere eines Persotlenkraftwagerl: mit Front- und Heckteilen an einem Fahrgastraum, mit einem Rahmen, der mittels Greifelementen od. dgl.
    lösbar mit dem Fahrzeugdach verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragvorrichtung (3) mit einer sie überspannenden Abdeckung sowie an wenigstens zwei einander gegenüberliegenden Seiten mit von ihr weg ausziehbaren Haut- oder Tuchbahnen (11 bis 13) aus wetterbeständigem Werkstoff versehen ist, die miteinander zu einer das Fahrzeug (2) umgebenden Hülle verbindbar ausgebildet sind.
    2. Tragvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an ihr Behälter (10) zur Aufnahme der in diesen in der Art eines Rollos angeordneten Tuchbahn/en (1.1 bis 13) festgelegt sind und die Tuchbahn gegen .Kraftspeicher aus dem Behälter teilweise herausziehbar vorgesehen ist.
    3. Tragvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter (3) wenigstens eine Tuchwelle (15) enthält, an der das eine Ende der Tuchbahn (11 bis 13) festliegt, die einen Behälterlangsschlitz (16) durchsetzt und außerhalb des ehälters mit einem Anschlag versehen ist.
    4. Tragvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag als am freien Bahnende vorgesehener Wulst oder als Kederstab (-17) ausgebildet ist.
    .5. Tragvorrichtung nach Anspruch3 oder4, dadurch gekennzeichnet, daß das freie Ende der Tuchbahn/en (11 bis 13) mit wenigstens einem Befestigungsorgan.
    versehen ist.
    6. Tragvorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, gekennzeichnet durch einen Haken (32) als Befestigungsorgan.
    7. Tragvorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, gekennzeichnet durch einen Dauermagneten als Befestigungsorgan.
    8. Tragvorrichtung nach Anspruch. 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet,daß das Befestigungsorgan (32) an einem gegebenenfalls längenveränderlichen Materialstreifen (34) angeordnet und dieser am Kederstab (17) festgelegt ist.
    9. Tragvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennscichnet, daß der Materlalstreifen (34) an einem im hohlen Kederstab (17) axial verschieblichen Gleitstück (35) festliegt und einen Längsschlitz (36) des Kederstabes durchsetzt.
    10. Tragvorrichtung nach Anspruch 2 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter (10). und/oder der Kederstab (17) als Hohlprofil mit Längsschlitz (16 bzw.
    36) ausgebildet ist/sind.
    11. Tragvorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Hohlprofil aus einem Werkstoff geringen spezifischen Gewichts stranggepreßt und diene Rohr stirnseitig verschlossen ist.
    12. Tragvorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter (10)' einen Rahmen für in vier Richtungen ausziehbare Tuchbahnen (11 bis 13) bilden.
    13. Tragvorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß ihre Front- und Heckseite jeweils wenigstens eine Haut- oder Tuchbahn (12 bzw. 13') mit einer der Fahrzeugweite etwa entsprechenden Bahnbreite (b) aufweist.
    14. Tragvorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß ihre Längsseiten Haut- oder Tuchbahnen (11) aufweisen, die etwa den Fahrgastraum des Fahrzeuges (2) seitlich überspannen.
    15. Tragvorrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Tuchbahn (11 bis 13) mit seitlichen Klappflügeln (18 bzw. 26, 27) versehen ist.
    16. Tragvorrichtung nach Anspruch 14-oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge (i bzw. k) des Klappflügels (26 bzw. 27) der seitlichen Tuchbahn (11) in ausgezogenem Zustand der Länge von Front- bzw. Heckteil des Fahrzeuges (2) entspricht.
    17. Tragvorrichtung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite des Klappflügels (26 bzw. 27) vom Behälter (10) ab zu'einem freien Ende hin abnimmt.
    IS. Tragv'orrlchtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bi 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Klappflügel (26,27 bzw. 18) wenigstens einen Klettenverschlußstreifen (30).aufweist, der auf einen Gegenstreifen.
    (30) der Haut- oder Tuchbahn (11 bis 13} auflegbar ist.
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