DE3104726A1 - Verpackungsbehaelter fuer dickfluessige und pastoese fuellgueter - Google Patents
Verpackungsbehaelter fuer dickfluessige und pastoese fuellgueterInfo
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Description
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- Verpackungsbehälter für dickflüssige
- und pastöse Füllgüter Die Erfindung.bezieht sich auf einen Verpackungsbehälter für dickflüssige und pastöse Füllgüter, insbesondere Zahnpasta, mit einem zylindrischen Hohlkörper sowie einer Einrichtung zur portionsweisen Abgabe des Füllgutes, bestehend aus einem den Hohlkörper einseitig abschließenden Kopfteil mit Abgabeöffnung, einem im Hohlkörper axial verschieblichen, den Füllraum begrenzenden Kolben, einer den Kolben zentral durchsetzenden Stange, die von außerhalb des Behälters gegen den Widerstand einer Rückholfeder axial verschiebbar ist, sowie einer einseitig wirkenden Sperrvorrichtung.
- Ein derartiger Verpackungsbehälter ist aus der DE-PS 678 288 bekannt. Ein wesentlicher Nachteil dieses bekannten Behälters besteht darin, daß die Einrichtung zur portionsweisen Abgabe des Füllgutes von der Boden- bzw.
- Aufstandsfläche des Behälters aus bedient werden muß, was unpraktisch und unhandlich ist. Derartige Verpackungsbehälter haben sich daher am Markt nicht durchsetzen können.
- Ein weiterer Nachteil des bekannten Verpackungsbehälters besteht darin, daß die mit Bezug auf die Bewegungsrichtung der den Kolben durchsetzenden Stange einseitig wirkende Sperrvorrichtung sowohl zwischen Kolben und Stange als auch zwischen Kolben und Behälterwandung wirkt. Das hat zur Folge, daß bei der Auswahl des Materials und der Dicke der Behälterwandung auf das Einwirken der Sperrvorrichtung Rücksicht genommen werden muß und insoweit erhebliche, für ein Massengut wirtschaftlich nicht tragbare Einschränkungen bestehen.
- Ähnliche, gattungsmäßig aber nicht vergleichbare Verpackungsbehälter sind aus der DE-PS 1 210 149, sowie aus der DE-OS 26 11 644 bekanntgeworden. Bei diesen Behältern wird der Kolben nicht durch eine Stange betätigt. Die Behälter weisen einen vor dem Kolben liegenden zusammendrückbaren Behälterteil aus elastischem Material auf, der zur Abgabe von Füllgut zusammengepreßt wird, wobei der Kolben durch eine Sperrklinke gegen Verschieben im Sinne der Erweiterung des Innenraums des Behälters gesichert ist.
- Die Behälter weisen ferner in der Nähe der Abgabeöffnung ein Ventil auf, das sich bei Druckentlastung des Behälters schließt. Infolge der Rückstellkräfte des Behältermaterials wird im Füllraum ein Unterdruck erzeugt und der Kolben unter dem Einfluß des normalen Luftdrucks veranlaßt, sich im Sinne einer Verkleinerung des Füllraums zu bewegen.
- Diese Behälter sind hinsichtlich der Handhabung gegenüber dem gattungsbildenden, aus der DE-PS 678 288 zwar schon wesentlich verbessert, sie weisen aber andere Nachteile auf. Der Hauptnachteil besteht darin, daß beim Befüllen derartiger Behälter auf eine sorgfältige Entl-Uftung geachtet werden muß, weil sich anderenfalls bei Druckentlastung im Füllraum kein hinreichend großer Unterdruck ausbilden kann, um den Kolben unter Überwindung der Reibungskräfte entsprechend dem abgegebenen Volumen nachrücken zu lassen. Dies ist für die Funktion derartiger Behälter aber unbedingt erforderlich, weil sonst keine dosierte Abgabe mehr möglich ist. Aus den gleichen Gründen sind derartige Behälter auch nicht für solche F'Ullgüter geeignet, die gasförmige oder leicht verdampfende Bestandteile enthalten. Ihre Funktion ist auch dann in Frage gestellt, wenn zwischen Kolben und Behälterwand oder im Bereich des Ventils kein gasdichter Abschluß besteht. In diesem Fall würde während der Unterdruckphase je nach Größe der Undichtigkeit zumindest bei mehrmaliger Betätigung, nach und nach so viel Luft angesaugt, daß die Funktion der Kolbenbewegung in Frage gestellt wird und von einer dosierten Abgabe keine Rede mehr sein kann.
- Davon abgesehen ist es ohnehin schwierig, ein für derartige Massengüter einfaches und billiges Ventil zu schaffen, das gleichzeitig absolut funktionssicher ist.
- Es besteht somit die Aufgabe, einen Verp-ackungsbehälter der eingangs genannten Art zu schaffen, der hinsichtlich der Handhabung wesentlich verbessert ist, ohne die funktionellen Nachteile der letztgenannten Behälterart aufzuweisen Zur Lösung dieser Aufgabe wird vorgeschlagen, daß die Sperrvorrichtung aus einem nur zwischen Kolben und Stange wirkenden Bauteil besteht und daß die Stange mittels im Kopfteil angeordneter Bedienungseinrichtung axial verschiebbar ist.
- Ein derartiger Verpackungsbehälter hat den Vorteil, daß die Kolbenbewegung durch mechanische Kräfte bewirkt wird, wodurch eine Abgabe des Füllgutes auch dann gewährleistet ist, wenn im Füllraum ein Gasvolumen mit-eingeschlossen ist.
- Ggfs. kann durch mehrmalige Betätigung der Bedienungseinrichtung im Behälter stets ein für das Auspressen des Füllguts hinreichend hoher Überdruck erzeugt werden.
- Hinzu kommt, daß nach der Abgabe von Füllgut in derartigen Behältern stets ein Rest-0berdruck bestehen bleibt, der das Eindringen von Luft verhindert.
- Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Behälters besteht darin, daß er gegenüber dem bekannten, gattungsmäßigen Behälter wesentlich einfacher zu handhaben ist.
- Auch der Umstand, daß die Sperrvorrichtung aus einem nur zwischen Kolben und Stange wirkenden Bauteil besteht, wirkt sich vorteilhaft aus, weil die Behälterwandung keiner zusätzlichen Beanspruchung unterworfen ist und hinsichtlich Material und Dicke nur auf die üblichen Behälterfunktionen abgestellt werden muß.
- In weiterer Ausbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Bedienungseinrichtung aus einem im Kopfteil schwenkbar gelagerten Hebel besteht, der zweckmäßigerweise einstückig mit einem Verschlußteil für die Abgabeöffnung ausgebildet ist. Ferner ist vorgesehen, daß zwischen Kopfteil und Hebel eine Rückholfeder wirkt. Eine weitere Ausbildung des Erfindungsgedankens besteht darin, daß Hebel und Stange miteinander gelenkig in der Weise verbunden sind, daß der Hebel in beiden Schwenkrichtungen zunächst eine bestimmte Wegstrecke durchläuft, bevor die Stange bewegt wird.
- Bei einer anderen Ausführungsform des Verpackungsbehälters ist vorgesehen, daß der Hohlkörper an seinem dem Kopfteil gegenüberliegenden Ende einen Verschluß aufweist, daß die Stange als Rohr ausgebildet ist und daß der Kolben zum Auspressen von Füllgut vom Kopfteil in Richtung Verschluß bewegbar ist. Vorteilhaft ist es auch, wenn die Bedienungseinrichtung einstückig mit dem Kopfteil ausgebildet ist und wenn sich zwischen Kopfteil und Bedienungseinrichtung elastisch verformbare Materialbereiche befinden. Andererseits können auch der Hohlkörper und das Kopfteil einstückig ausgebildet sein, wobei wahlweise die Bedienungseinrichtung separat oder ebenfalls einstückig ausgebildet werden kann. Der Hohlkörper wird zweckmäßigerweise im wesentlichen wie eine normale Aluminium-Quetschtube, d.h. mit Schulter und Halsteil geformt und wie diese durch Flieffressen hergestellt.
- Im Hinblick auf das Befüllen des erfindungsgemäßen Verpackungsbehälters ist es weiter zweckmäßig, daß der Kolben eine automatisch schließende Entlüftungsklappe besitzt oder daß der Hohlkörper im unteren Bereich für die Entlüftung aufgeweitet ist. Schließlich kann ein Verpackungsbehälter gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1 auch so ausgebildet werden, daß Kolben und Stange einstückig ausgebildet sind, daß die Bedienungseinrichtung im Kopfteil angeordnet ist und daß die Sperrvorrichtung aus einem zwischen Stange und Bedienungseinrichtung einseitig wirkenden Bauteil besteht. Ferner kann vorgesehen werden, daß der Hohlkörper aus einem Kunststoffrohrabschnitt besteht und daß das Kopfteil längs einer Umfangsnaht mit dem Rohrabschnitt verschweißt ist.
- Weitere Einzelheiten und Vorteile des Erfindungsgedankens werden anhand der in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert: Figur 1 zeigt einen Verpackungsbehälter im Längsschnitt.
- Figur 2 zeigt ein Kopfteil im Längsschnitt.
- Figur 3 zeigt einen Kolben im Längsschnitt.
- Figur 4 zeigt eine Sperrvorrichtung in Schnitt und Ansicht.
- Figur 5 zeigt einen Bedienungshebel.
- Figur 6 zeigt eine andere Ausführungsform des Verpackungs- behälters im Längsschnitt.
- Figur 7 zeigt eine weitere Variante des Verpackungsbehälters im Längsschnitt.
- Der Verpackungsbehälter gemäß Figur 1 besteht im wesentlichen aus einem Hohlkörper 12 mit Schulter 13 und Hals 14, auf den ein Kopfteil 4 mit Bedienungseinrichtung 5 aufgesteckt ist, sowie einem Kolben 1 und einer das Kopfteil 4 und den Kolben 1 durchsetzenden Stange 2. Der -Verpackungsbehälter wird vervollständigt durch ein Fußteil 22 und eine Abdeckkappe 16. Die Bedienungseinrichtung ist als Hebel 17 einstückig mit einem Verschlußteil 8 ausgebildet und im Kopfteil 4 schwenkbar gelagert. Zwischen Hebel 17 und Kopfteil 4 ist eine Rückholfeder 11 angeordnet. Zur portionsweisen Abgabe von Füllgut aus dem Füllraum 15 wird das Hebelende niedergedrückt, wobei der Hebel 17 um die Achse 23 schwenkt, wodurch die Stange 2 über die gelenkige Verbindung 24 axial nach oben verschoben und gleichzeitig die Ausgabeöffnung vom Verschlußteil freigegeben wird. Ferner wird der Kolben 1 durch das einseitig sperrend wirkende Bauteil 3 von der -Stange 2 nach oben mitgenommen, so daß Füllgut aus dem Füllraum 15 durch die Abgabeöffnung ausgepreßt wird. Bei Entlastung des Hebels 17 bewirkt die Rückholfeder 11 eine Axialverschiebung der Stange 2 nach unten, wobei gleichzeitig die Abgabeöffnung 9 durch das Verschlußteil 8 wieder verschlossen wird. Bei dieser Bewegung der Stange 2 ändert der Kolben 1 seine Lage nicht, weil das Bauteil 3 einer Relativbewegung zwischen Stange 2 und Kolben 1 in dieser Richtung keinen großen Widerstand entgegensetzt und der äußere Luftdruck in Verbindung mit den Reibungskräften zwischen Kolben 1 und Hohlkörper 12 eine Verschiebung des Kolbens 1 nach unten verhindert. Am Ende des Entnahmevorgangs nimmt der Kolben 1 eine entsprechend dem ausgepreßten Füllgutvolumen nach oben verschobene Stellung ein, so daß der Verpackungsbehälter für eine weitere portionsweise Abgabe von Füllgut bereitsteht. Die Abdeckkappe 16 hat u.a. den Zweck, die Bedienungseinrichtung vor einer unbeabsichtigten Betätigung zu schützen.
- Die in den Figuren 2 bis 5 dargestellten Einzelteile, sind im wesentlichen ohne weitere Erläuterungen verständlich. Im Kopfteil 4 ist neben der Bohrung für die Schwenkachse 23 eine Längsbohrung 25 zur Führung der Stange 2 vorgesehen, die in der Weise auf den Durchmesser der Stange abgestimmt ist, daß gleichzeitig eine Abdichtung des Füllraums gewährleistet ist. Der Kolben 1 weist noch eine Entlüftungsklappe 20 auf, die für ein einwandfreies Befüllen des Verpackungsbehälters erforderlich ist. Am Heben 17 ist ebenfalls eine Bohrung für die Schwenkachse-, das einstückig angeformte Verschlußteil 8 und ein angeformter Stift für die gelenkige Verbindung 24 mit der Stange 2 zu erkennen. Bauteil 3'besteht im wesentlichen aus einer Art Tellerfeder mit zentral angeordneten Spitzen 26, die sich bei Betätigung der Bedienungseinrichtung in die Stange 2 einkerben und die sichere Mitnahme des Kolbens beim Auspreßvorgang gewährleisten.
- Bei der Ausführungsform gemäß Figur 6 ist'die Bedienungseinrichtung 5 einstückig mit einem anders geformten Kopfteil 4 ausgebildet, wobei elastisch verformbare Materialbereiche 10 vorgesehen sind, die in diesem Fall die Funktion der Rückholfeder übernehmen. Der Hohlkörper 12 ist entweder als bodenseitig geschlossener Zylinder (Ausführung II) ausgebildet oder aber wie eine herkömmliche Aluminiumquetschtube mit Schulter 13 3 und Hals 14 und dann mit einem Verschluß 18 versehen, der gleichzeitig als Fußteil dient (Ausführung I). Wesentlicher Unterschied dieser Ausführungsform besteht darin, daß der Kolben 1 bei gefülltem Verpackungsbehälter in der Nähe des Kopf- teils 4 angeordnet ist und zur Ausgabe von Füllgut nach unten in Richtung Verschluß 18 bewegt wird. Dementsprechend ist Bauteil- 3umgekehrt eingebaut und die Stange 19 als Rohr ausgebildet. Nach Abnahme des Verschlußteils 8 wird die Bedienungseinrichtung 5 betätigt, wobei die Stange 19 unter Mitnahme des Kolbens 1 nach unten verschoben und das Füllgut durch die hohle Stange und die Abgabeöffnung ausgepreßt wird. Nach Entlastung der Bedienungseinrichtung 5 bewirken die elastischen Materialbereiche 10,daß letztere in die Ausgangsstellung gebracht und die Stange 19 bei feststehendem Kolben 1 relativ zu diesem nach oben verschoben wird. Am Kolben 1 - der in der rechten und linken Bildhälfte in zwei verschiedenen Ausführungsformen dargestellt ist -ist wiederum eine Entlüftungsklappe 20 vorgesehen, die für ein einwandfreies Befüllen des Füllraums 15 erforderlich ist.
- Bei der Ausführungsform gemäß Figur 7 sind Kolben 1 und Stange 2 einstückig ausgebildet. Die einseitig wirkende Sperrvorrichtung wirkt als Bauteil 21 zwischen Hebel 17 und Stange 2. Bei Betätigung des Hebels 17 schwenkt dieser um die Achse 23 und nimmt die Stange 2 zusammen mit dem einstückig angeformten Kolben 1 nach oben mit. Gleichzeitig wird die Abgabeöffnung freigegeben. Bei einer Rückstellung der Bedienungseinrichtung ändern Kolben 1 und Stange 2 ihre Lage nicht, da das Bauteil 21 in dieser Richtung eine Relativbewegung zwischen Hebel 17 und Stange 2 zuläßt. Die übrigen Bezugsziffern entsprechen denen der vorher ausführlich beschriebenen Figuren. Patentansprüche
Claims (13)
- PATENTANSPRÜCHE 1.Verpackungsbehälter für dickflüssige und pastöse Fullgüter, insbesondere Zahnpasta, mit einem zylindrischen Hohlkörper sowie einer Einrichtung zur portionsweisen Abgabe des FUllgutes, bestehend aus einem den Hohlkörper einseitig abschließenden Kopfteil mit Abgabeöffnung, einem im Hohlkörper axial verschieblichen, den Füllraum begrenzenden Kolben, einer den Kolben zentral durchsetzenden Stange, die von außerhalb des Behälters gegen den Widerstand einer Rückholz ender axial verschiebbar ist, sowie einer einseitig wirkenden Sperrvorrichtung, dadurch gekennzeichnet, daß die Sperrvorrichtung aus einem nur zwischen Kolben (1) und Stange (2) wirkenden Bauteil (3) besteht und daß die Stange (2) mittels im Kopfteil (4) angeordneter Bedienungseinrichtung (5) .axial verschiebbar ist.
- 2. Verpackungsbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Bedienungseinrichtung (5) aus einem im Kopfteil (4) schwenkbar gelagerten Hebel (17) besteht.
- 3. Verpackungsbehälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekermzeichnet, daß der Hebel (17) einstückig mit einem Verschlußteil (8) für die Abgabeöffnung (9) ausgebildet ist.
- 4. Verpackungsbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch Rekennzeichnet, daß eine zwischen Kopfteil (4) und Hebel (17) wirkende Rückholfeder (11) vorgesehen ist.
- 5. Verpackungsbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß Hebel (17) und Stange (2) miteinander gelenkig in der Weise verbunden sind, daß der Hebel (17) in beiden Schwenkrichtungen zunächst eine bestimmte Wegstrecke durchläuft, bevor die Stange-(2) bewegt wird.
- 6. Verpackungsbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlkörper (12) an seinem dem Kopfteil (4) gegenüberliegenden Ende einen Verschluß (18) aufweist, daß die Stange (2) als Rohr (19) ausgebildet ist und daß der Kolben (1) zum Auspressen von Füllgut vom Kopfteil (4) in Richtung Verschluß (18) bewegbar ist.
- 7. Verpackungsbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Bedienungseinrichtung (5) einstückig mit dem Kopfteil (4) ausgebildet ist und daß sich zwischen Kopfteil (4) und Bedienungseinrichtung (5) elastisch verformbare Materialbereiche (10) befinden.
- 8. Verpackungsbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß Hohlkörper (12) und Kopfteil (4) einstückig ausgebildet sind.
- 9. Verpackungsbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlkörper (12) im wesentlichen wie eine normale Aluminium-Quetschtube, d.h. mit Schulter- und Halsteil (13,14) geformt und wie diese durch Fließpressen hergestellt ist.
- 10. Verpackungsbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Kolben (1) eine automatisch schließende Entlüftungsklappe (20) besitzt.
- 11. Verpackungsbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlkörper (12) im unteren Bereich für die Entlüftung aufgeweitet ist.
- 12. Verpackungsbehälter gemäß Oberbegriff des Anspruchs l, dadurch gekennzeichnet, daß Kolben (1) und Stange (2) einstückig ausgebildet sind, daß die Bedienungseinrichtung (5) im Kopfteil (4) angeordnet ist und daß die Sperrvorrichtung aus einem zwischen Stange (2) und Bedienungseinrichtung (5) einseitig wirkenden Bauteil (21) besteht.
- 13. Verpackungsbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlkörper (12) aus einem Kunststoffrohrabschnitt besteht und daß das Kopfteil (4) längs einer Umfangsnaht mit dem Rohrabschnitt verschweißt ist.
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