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DE3153717C2 - - Google Patents

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Publication number
DE3153717C2
DE3153717C2 DE3153717A DE3153717A DE3153717C2 DE 3153717 C2 DE3153717 C2 DE 3153717C2 DE 3153717 A DE3153717 A DE 3153717A DE 3153717 A DE3153717 A DE 3153717A DE 3153717 C2 DE3153717 C2 DE 3153717C2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
pressure plate
slide
housing
separator
adhesive
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Fee Related
Application number
DE3153717A
Other languages
English (en)
Inventor
Peter Kuesnacht Ch Ackeret
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
LICINVEST AG CHUR CH
Original Assignee
LICINVEST AG CHUR CH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Priority claimed from GR61472A external-priority patent/GR67197B/el
Application filed by LICINVEST AG CHUR CH filed Critical LICINVEST AG CHUR CH
Priority claimed from DE19813110081 external-priority patent/DE3110081A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE3153717C2 publication Critical patent/DE3153717C2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G02OPTICS
    • G02BOPTICAL ELEMENTS, SYSTEMS OR APPARATUS
    • G02B27/00Optical systems or apparatus not provided for by any of the groups G02B1/00 - G02B26/00, G02B30/00
    • G02B27/02Viewing or reading apparatus
    • G02B27/022Viewing apparatus
    • GPHYSICS
    • G03PHOTOGRAPHY; CINEMATOGRAPHY; ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ELECTROGRAPHY; HOLOGRAPHY
    • G03BAPPARATUS OR ARRANGEMENTS FOR TAKING PHOTOGRAPHS OR FOR PROJECTING OR VIEWING THEM; APPARATUS OR ARRANGEMENTS EMPLOYING ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ACCESSORIES THEREFOR
    • G03B23/00Devices for changing pictures in viewing apparatus or projectors
    • G03B23/02Devices for changing pictures in viewing apparatus or projectors in which pictures are removed from, and returned to, magazines; Magazines therefor
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47GHOUSEHOLD OR TABLE EQUIPMENT
    • A47G1/00Mirrors; Picture frames or the like, e.g. provided with heating, lighting or ventilating means
    • A47G1/06Picture frames
    • A47G2001/0694Picture frames comprising means allowing the frame to be supported on a horizontal surface

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  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Optics & Photonics (AREA)
  • Photographic Developing Apparatuses (AREA)
  • Mirrors, Picture Frames, Photograph Stands, And Related Fastening Devices (AREA)
  • Pile Receivers (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Bildbetrachtungsgerät mit den im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 angegebenen Merkmalen. Ein solches Gerät ist aus der DE-OS 27 42 349 bekannt.
Bei dem bekannten Gerät weist der Schieber an seiner zugänglichen Stirnseite einen Griff auf, mittels dem er betätigt werden kann. Ein solcher vorkragender Griff ist ästhetisch unbefriedigend; eine vollständig rahmenartige Kontur des Geräts bei eingeschobenem Schieber wäre wünschenswert. Andererseits muß der Separator des Schiebers, wenn dieser vollständig herausgezogen ist, noch die Andruckplatte niederhalten, das zu wechselnde Bild aber vollständig überlaufen. Das bedeutet, daß die Andruckplatte und damit das gesamte Gerät um ein entsprechendes Maß größer sein müssen als dem Bildformat entspricht. Wollte man nun den beim bekannten Gerät nach außen ragenden Griff in die Kontur mit integrieren, ergäben sich unproportional große Abmessungen des Geräts.
Aufgabe der Erfindung ist es, das gattungsgleiche Gerät derart weiterzubilden, daß es durch eine geschlossene Kontur ästhetisch ansprechend, aber trotzdem nicht unzuträglich groß ausgebildet werden kann.
Die erfindungsgemäß vorgesehene Lösung dieser Aufgabe ergibt sich aus dem Patentanspruch 1; die Unteransprüche definieren zweckmäßige Weiterbildungen dieses Konzepts.
Gemäß der Erfindung werden demgemäß die Andruckplatte einerseits, der Schiebergriffsockel andererseits miteinander derart verschachtelt, daß der Griffsockel in die Kontur eingepaßt ist und sich seitlich mit der Andruckplatte überlappt.
Ausführungsbeispiele des Gegenstandes der Erfindung sind in den beigefügten Zeichnungen dargestellt und werden nachstehend unter Bezugnahme auf diese im einzelnen erläutert.
Fig. 1 zeigt perspektivisch ein Gerät gemäß der Erfindung,
Fig. 2 zeigt perspektivisch Einzelheiten des Schiebers aus Fig. 1,
Fig. 3 ist ein Schnitt nach Linie 3-3 der Fig. 2,
Fig. 4 ist ein weitgehend schematisierter Längsschnitt durch ein leeres Gerät gemäß der Erfindung,
Fig. 5 zeigt in Draufsicht von innen die Gehäusebodenschale,
Fig. 6 ist ein Querschnitt durch das Gehäuse ohne Andruckanordnung,
Fig. 7 stellt perspektivisch das Schema der Inaktivierung dar,
Fig. 8 zeigt die Andruckplatte von unten,
Fig. 9 läßt die Andruckplatte im Querschnitt erkennen, wobei auch der Separator im Schieber gezeigt ist,
Fig. 10 zeigt perspektivisch von oben die Andruckplatte,
Fig. 11 stellt perspektivisch, stark vergrößert, einen Auschnitt aus einem als Haftelement ausgebildeten Mitnehmer dar,
Fig. 12 ist ein Schnitt nach Linie 12-12 der Fig. 10,
Fig. 13 stellt schematisch eine Einrichtung zum Reinigen des Mitnehmers in unwirksamer Position und
Fig. 14 in wirksamer Position dar,
Fig. 15 zeigt das Gehäuse von hinten,
Fig. 16 ist ein Schnitt nach Linie 16-16 der Fig. 15,
Fig. 17 ist ein Schnitt nach Linie 17-17 der Fig. 15,
Fig. 18 zeigt in Seitenansicht das Gerät als Aufstellrahmen,
Fig. 19 zeigt das inaktivierte Gerät in Seitenansicht,
Fig. 20 läßt die gezogene Inaktivierungstaste erkennen,
Fig. 21 stellt in Rückansicht drei Geräte unterschiedlichen Formats dar, und
Fig. 22 stellt ähnlich Fig. 21 andere Ausführungsformen dar.
Fig. 23a bis 23d zeigen schematisch, im Längsschnitt, eine weitere Ausführungsform des Geräts gemäß der Erfindung,
Fig. 24 stellt perspektivisch die im Gerät nach Fig. 23 verwendete Kunststoffplatte dar,
Fig. 25 ist ein Schnitt nach Linie 25-25 der Fig. 24,
Fig. 26 ist ein Querschnitt nach Linie 26-26 durch das Gerät nach Fig. 23d,
Fig. 27a bzw. 27b zeigen in Draufsicht von unten auf die Kunststoffplatte nach Fig. 24 zwei alternative Gestaltungen der dort nur schematisch dargestellten Kufen,
Fig. 28 zeigt in Seitenansicht die Konstruktion nach Fig. 27b,
Fig. 29a stellt perspektivisch die an der Platte nach Fig. 27a zu befestigende Feder dar,
Fig. 29b zeigt ähnlich Fig. 29a die zu Fig. 27b gehörige Feder,
Fig. 30a bzw. 30b zeigen zwei alternative Querschnittsformen für die Kufen aus Fig. 27a, b,
Fig. 31a bis 31c stellen alternative Formen für die Kunststoff- Andruckplatte in schematisierter Draufsicht dar,
Fig. 32a bis 32d zeigen vier schematisierte Querschnitte von Bildwechselgeräten mit unterschiedlicher Anordnung des Mitnehmer-Haftbelages,
Fig. 33 zeigt, von unten auf ein Bildwechselgerät gesehen, die Gestaltung einer Inaktivierungstaste,
Fig. 34 stellt diese Gestaltung, von innen auf den Gehäuseboden gesehen, bei halbgezogenem Wechselschieber dar,
Fig. 35 dient der Erläuterung der Montage des Geräts nach Fig. 33, 34,
Fig. 36 ist eine Innenansicht der Inaktivierungstaste,
Fig. 37 ist ein Schnitt nach Linie 37-37 der Fig. 36,
Fig. 38 ist ein Schnitt nach Linie 38-38 der Fig. 34,
Fig. 39a bzw. 39b sind Darstellungen der mit diesen Schnittbezeichnungen in Fig. 38 markierten Ansichten,
Fig. 40 ist ein Schnitt nach Linie 40-40 in Fig. 41,
Fig. 41 zeigt perspektivisch von innen das Gehäusebodenteil des Geräts nach Fig. 33-40, jedoch ohne die eingesetzte Taste,
Fig. 42a stellt im schematisierten Längsschnitt eine alternative Gestaltung der Inaktivierungstaste dar,
Fig. 42b zeigt die Konstruktion nach Fig. 42a in der Inaktivierungsposition der Taste,
Fig. 42c läßt in Draufsicht die Anordnung der Elemente Fig. 42a erkennen,
Fig. 43a ist eine Darstellung ähnlich Fig. 42c für eine weitere Alternative,
Fig. 43b ist ein schematischer Längsschnitt durch die entsprechenden funktionellen Elemente,
Fig. 44a bzw. 44b zeigen in einem Längsschnitt ähnlich Fig. 42a bzw. 42b eine weitere Variante,
Fig. 45a zeigt ähnlich Fig. 42a noch eine weitere Ausführungsform,
Fig. 45b entspricht zu Fig. 45a der Draufsichtdarstellung,
Fig. 45c zeigt in einem bezüglich Fig. 45a versetzten schematischen Längsschnitt die Steuerelemente der Inaktivierungstaste,
Fig. 46 stellt perspektivisch, jedoch weitgehend schematisiert, eine alternative Möglichkeit zu der Konstruktion gemäß Fig. 35 für die Montage einer Inaktivierungstaste dar,
Fig. 47a bzw. 47b zeigen im Längsschnitt bzw. in Draufsicht die Verbindung der Andruckfeder mit dem Gerätegehäuse,
Fig. 48a stellt analog zu Fig. 47a eine alternative Konstruktion dar,
Fig. 48b zeigt perspektivisch die Form der Feder am Abstützende,
Fig. 49a ist ein schematisierter Längsschnitt durch eine weitere Ausführungsform einer Inaktivierungstaste,
Fig. 49b ist eine zu Fig. 49a analoge Darstellung in der Inaktivierungsposition der Taste,
Fig. 50a ist eine Darstellung ähnlich Fig. 49a in abgewandelter Gestaltung,
Fig. 50b zeigt in schematisierter Draufsicht die zugehörigen Konturen von Feder und Taste,
Fig. 51 ist ein schematisierter Längsschnitt durch eine Inaktivierungseinrichtung mit hierfür besonders geeigneter Federkontur,
Fig. 52 und 53 stellen analog zu Fig. 51 weitere Möglichkeiten für die Gestaltung dar,
Fig. 54 ist eine Ansicht in Richtung des Pfeils 54 in Fig. 53,
Fig. 55a bzw. 55b zeigen in schematisierter Draufsicht alternative Ausführungsform für die "Kufen" aus Fig. 27a oder 27b,
Fig. 56a bzw. 56b stellen perspektivisch und gegenüber Fig. 55a bzw. 55b auch vergrößert die Montage und Befestigung der Kufen dar,
Fig. 57 zeigt schematisch, im Längsschnitt, die drei unterschiedlichen Niveaus, definiert durch die Schieberholme bzw. die Unterkante des Separators bzw. die Oberseite der Mitnehmer-Haftbeläge; diese Darstellung ist für praktisch alle bisher diskutierten Ausführungsformen zutreffend,
Fig. 58a bis 58c dienen der Erläuterung einer besonderen Gestaltung des Separators,
Fig. 59 ist ein Schnitt durch den Separator nach Linie 59-59 der Fig. 58c,
Fig. 60 zeigt perspektivisch das Führungsende des Schiebers mit geöffnetem Etikettenfach, anwendbar bei der Ausführungsform nach Fig. 23a-23d,
Fig. 61 ist ein Vertikalschnitt zur Erläuterung der Klappfenstermontage für die Ausführungsform nach Fig. 60,
Fig. 62 zeigt gegenüber Fig. 60 vergrößert die Verriegelung des Klappfensters,
Fig. 63a zeigt im schematisierten Horizontalschnitt eine Ausführungsform des Geräts mit verminderter Betätigungskraft,
Fig. 63b ist ein zu Fig. 63a gehöriger Vertikalschnitt,
Fig. 63c zeigt in vergrößerter Schnittdarstellung die Gleitführung des Schiebers bei dieser Konstruktion,
Fig. 64a bis 64c stellen dar, wie bei einem Gerät das Herausfallen eines Bildstaplers verhindert werden kann,
Fig. 65a zeigt im Querschnitt eine Klarsichtfensterteil für ein Gerät etwa nach Fig. 23,
Fig. 65b stellt das Fenster perspektivisch dar,
Fig. 66 zeigt perspektivisch, teils weggebrochen, das zugehörige Gehäuseunterteil,
Fig. 67 zeigt in Frontsicht, Schieberholme geschnitten, den Separator zu Fig. 65, 66,
Fig. 68a bis 68d stellen im Querschnitt unterschiedliche Gestaltungen des Geräts dar, jeweils mit einteiligem Schieber und drei miteinander verschweißten Gehäuseelementen,
Fig. 69a bis 69m zeigen eine bevorzugte Konstruktion der Geräterückseite mit integriertem Aufstellfuß,
Fig. 70a bis 70c erläutern eine alternative Konstruktion für den inneren Bilderstapelanschlag,
Fig. 71a bis 71c erläutern eine weitere Alternative für die Bildwechsel-Inaktivierung,
Fig. 72a bis 72c stellen eine Variante zu Fig. 71 dar,
Fig. 73a bis 73c zeigen eine weitere Variante zu Fig. 71,
Fig. 74 zeigt in Frontansicht ein aus mehreren Geräten bestehendes Bildarchiv,
Fig. 75a bis 75c zeigen in schematischer Schnittdarstellung den Bildwechselablauf bei einer alternativen Ausführungsform des Geräts, und
Fig. 76 bis 79 sind zugehörige Detailansichten.
Fig. 80, 81, 81b und 81c zeigen im Vertikalschnitt, senkrecht zur Schieberauszugsrichtung, unterschiedliche Arten der Anbringung von Haftelementen,
Fig. 82a und 82b sind Vertikalschnitte parallel zur Schieberauszugsrichtung entsprechend Fig. 81b bzw. 81c,
Fig. 83 ist eine Draufsicht auf die Andruckplatte nach Fig. 82b, und
Fig. 84 ist eine Draufsicht auf die Andruckplatte nach Fig. 81c.
Man erkennt in Fig. 1 das Gehäuse 100, bestehend aus einer Oberschale 102 mit Bildfenster 104 und einer Bodenschale 106. Wie in der Schnittdarstellung nach Fig. 6 deutlich erkennbar, greifen beide Schalen formschlüssig ineinander und sich dann miteinander verklebt oder verschweißt oder verklemmt; zwischen beiden verbleibt jedoch eine äußere Nut 108, die als Führungsnut zum Einschieben beispielsweise in einen Bildwechselautomaten dient. Ein Anschlagstück 110 an der Bodenschale unterbricht die Nut; das Anschlagstück gewährleistet, daß das Gerät nur in einer vorbestimmten Lage in die Führung des Automaten einschiebbar ist. Damit dies auch seitenrichtig erfolgt, ist die Nut asymetrisch bezüglich der Hauptmittelebene des Geräts angeordnet.
Vom Schieber erkennt man in Fig. 1 nur das Griffteil 112 und die Stirnwand 114. Das Griffteil 112 wird vom Rest des Schiebers getrennt gefertigt und mit diesem später verbunden, etwa verklebt oder zusammengesteckt, wie in Fig. 3 deutlicher erkennbar. Vorzugsweise wird das Griffteil zunächst einstückig zusammen mit der Oberschale des Gehäuses aus Kunststoff gespritzt und noch vor der Trennung von diesem einer gemeinsamen Oberflächenbehandlung unterworfen; das geschlossene Gerät nach Fig. 1 erhält dadurch ein einheitliches ansprechendes Aussehen.
Da mittels des Schiebers der Stapel entnommen wird, sollten Hilfsmittel vorgesehen werden, damit der Stapel von Bildern nicht unkontrolliert aus dem Schieber herausfällt. Hierfür kann das Griffstück einen in Fig. 3 gestrichelt angedeuteten Fortsatz 116 aufweisen, und/oder aus Schaumkunststoff bestehende Kissen 18 (Fig. 2) klemmen den Stapel (nicht gezeigt) seitlich im Schieber, und/oder Federzungen 120 mit Haltehaken 122 sind seitlich am Schiebersteg 124 angeformt (Fig. 2).
In Fig. 4 erkennt man die Hauptelemente des Wechselmechanismus und seiner Inaktivierungseinrichtung. Am Schieber 126 ist der als Halteeinrichtung dienende Separatorsteg 128 befestigt, während an der Bodenschale 106 des Gehäuses sich die Andruckplatte 130 über vier Blattfedern 132 abstützt. Es ist bevorzugt, daß die Blattfedern sich von der Bodenschale in Richtung auf den Schiebergriff erstrecken, um beim Ziehen des Schiebers nicht gestaucht zu werden, sondern ein weiches Nachgeben der Andruckplatte zu ermöglichen, wenn der Separator über letztere wegläuft. Ein Bodenlappen 134 des Schiebers (vgl. Fig. 2) erstreckt sich bis unter die Andruckplatte; dadurch wird der Schieber - der ja im übrigen unten offen ist, wie in Fig. 2 erkennbar - zusätzlich stabilisiert, und der Bodenlappen 134 bietet eine breitflächige Zugriffsmöglichkeit für mehrere Finger.
Die Andruckplatte 130 ist vorzugsweise ein Kunststoffspritzteil und weist auf ihrer Unterseite Versteifungsrippen 136 auf (Fig. 8). Auch an ihrem Umfang sind zum Teil derartige Absteifungen vorgesehen, nicht jedoch auf dem der Gehäuseöffnung zugekehrten Abschnitt, damit dieser flexibel nachgeben kann. In diesem Bereich befindet sich auch die Ausnehmung 138, in die bei geschlossenem Gerät der Griffsockel 140′ (Fig. 2) des Schiebers ragt.
In zwei der Verstärkungsrippen 136 sind parallel zur Bewegungsrichtung des Schiebers Langlöcher 140 eingebracht, in die Nocken 142 einer Inaktivierungszunge 144 greifen. Diese Zunge bildet mit einer Inaktivierungstaste 146, die gleitbeweglich in der Bodenschale geführt ist, ein einstückiges Kunststoffteil, die Zunge 144 ist jedoch gelenkig mit der Taste verbunden. Alternativ kann man eine zweistückige Ausbildung und eine scharnierartige Verbindung zwischen beiden wählen.
Die Zunge 144 ist unter einem brückenartig aus dem Boden der Bodenschale nach innen ragenden Steuersteg 148 durchgeführt. Wird die Taste 146 in die in Fig. 4 gestrichelt dargestellte Position bewegt, indem man mit den Fingern an ihrer unteren, nach außen freiliegenden und vorzugsweise aufgerauhten Griffläche angreift - was durch einen Fingerkuppeneinschnitt 150 erleichter wird -, so wird die Zunge 144 vom Steuersteg 148 nach unten gedrückt und nimmt über die Nocken 142 und die Langlöcher 140 die Andruckplatte mit nach unten. Diese ist damit inaktiviert.
Lage und Anordnung der Inaktivierungseinrichtung sind in der Draufsicht nach Fig. 5 deutlich zu erkennen. Man sieht auch in dieser Figur, daß die beiden das Gehäuse bildenden Schalen über die Breite der Seitenstege 152, zwischen denen der Schieber geführt ist, hinaus verbreitert ist, so daß diese Längskanten doppelwandig ausgeführt sind. Dadurch wird einerseits das Gehäuse versteift, andererseits ergibt sich dadurch ein allseitig gleich breiter das Sichtfenster umgebender Raum, und es besteht die Möglichkeit, die Gehäuseecken abzurunden. Man erkennt ferner in Fig. 5 Einsenkungen 154 im Bereich der Nut 108 für einen später noch zu erläuternden Zweck. Die Ausnehmung 156 der Bodenschale ist komplementär zu dem Bodenlappen 134 des Schiebers. Nur rückseitig eingetieft, jedoch nicht durchgebrochen dagegen sind die in Fig. 5 gestrichelt angedeuteten Vertiefungen 158 bzw. 160 für einen noch zu beschreibenden Ständer bzw. die Inaktivierungstaste, nur für den Durchtritt der Zunge 144 ist ein Durchbruch 145 vorgesehen.
In den Fig. 8 bis 14 ist die Andruckplatte mit ihren Federn deutlicher illustriert. Die vier Blattfedern 132 sind hier metallisch, z. B. aus Federbronze oder Federstahl.
Im Ausführungsbeispiel sind an die Unterseite der Platte kleine Zapfen angespritzt, und die Blattfedern weisen zu diesem komplementäre Löcher auf, so daß die Federn aufgesteckt, vernietet oder verschweißt werden können. In ähnlicher Weise können die Federn auch an der Bodenschale befestigt werden, obwohl es genügt, sie dort einfach in Längsrichtung abzustützen. Schmale Fortsätze 162 des in Auszugsrichtung vorderen Federpaares verlängern dieses über die Befestigungsstelle an der Platte 130 hinaus. Sie erstrecken sich mit einem Bogen 164 mit Spiel durch entsprechende Durchbrüche 166 der Platte und liegen mit ihrem freien Ende dann wieder an der Plattenunterseite an. Diese Bögen 164 haben die Aufgabe, das von der Platte festgehaltene Einzelbild von dieser nach oben abzudrücken, wenn der Separator 128 über die Durchbrüche 166 der Platte beim Schieberauszug hinweggelaufen ist und beim Wiedereinschub des Schiebers dieses Bild anheben soll, damit es über den Separator und im Schieber nach außen gebrachten Stapel hinweggehoben wird.
Auf der Oberseite der Platte befinden sich drei Streifen aus einem an der Rückseite der Bilder stark haftenden Material. Diese hier und im folgenden als "Haftstreifen" 170 bezeichneten Elemente bilden den Mitnehmer, der das eine, der Andruckplatte zugekehrt liegende Bild beim Ziehen des Schiebers festhalten soll. Wie Fig. 11 erkennen läßt, ist die Oberseite der z. B. aus Weichkunststoff bestehenden Haftstreifen aufgerauht, so daß sich Staub zwischen den Erhöhungen sammeln kann und die Streifen gleichwohl noch als Mitnehmer arbeiten. Ferner kann man, wie in Fig. 13 und 14 angedeutet, an der Unterseite des Separators kleine Bürsten 174 anordnen, die beim Auszug des Schiebers (Fig. 13) reibungsarm über das eine festgehaltene Bild 172 schleifen, beim Rückhub aber (Fig. 14) die Haftstreifen säubern.
Es ist wichtig, daß zwischen den Haftstreifen glatte Zwischenräume über die ganze Auszugslänge des Schiebers bleiben. Das Profil des Separators ist dann, wie in Fig. 9 angedeutet, so ausgebildet, daß die Unterkante des Separators im Bereich dieser Zwischenräume 176 die Oberfläche der Platte 130 berührt und deshalb unter die Kante des Bildes 172 greifen kann, die ihrerseits von den Bögen 164 abgedrückt wird.
Seitlich weist die Platte noch zwei Einschnitte 178 auf, die die beim Schieberrückhub nach unten gedrückte Platte freigeben; dies ist im Hauptpatent im einzelnen erläutert. Es sei aber angemerkt, daß die in sich ziemlich starre Platte den Vorteil hat, daß die Federn nicht mehr zum Verkanten neigen, wenn seitlich im Bereich der Plattenaußenkante die Steuernocken des Schiebers angreifen.
Fig. 15 bis 18 lassen Ausbildung und Anordnung des Aufstellfußes erkennen.
Der Boden der Bodenschale 106 weist eine kreisrunde Eintiefung 180 mit einem Durchgangsloch 182 im Zentrum auf. Im letzteren ist der runde Kopf 184 des Fußes mittels eines Durchsteckankers 186 befestigt, aber frei drehbar. Im Bereich einer Radiallinie des Kopfes ist der Ständer 188 mit dem Kopf gelenkig verbunden; eine Mittelzunge 190 des Ständers ragt durch eine zu ihr komplementäre Öffnung des Kopfes und dient als Anschlag für das Ausklappen des Ständers. In der Einsenkung 158 wird der Ständer durch einen Druckknopf 192 gehalten, kann aber durch Griff in den Fingereinschnitt 194 gelöst werden.
Das Zentrum des Aufstellfußkopfes ist gleich weit von der gegenüberliegenden Längs- und jeder der Querkanten des Gehäuses entfernt. Nach Abklappen des Ständers vom Kopf kann dieser in drei gewünschte Winkellagen verdreht werden, so daß das Gerät auch im Hochformat, wie in Fig. 18 angedeutet, als Aufstellrahmen sicher steht. Da der Ständer nahe seinem freien Ende verbreitert ist, steht das Gerät auch im Hochformat sicher. Der Arretierung der möglichen Winkelpositionen dienen an den Kopf 184 angespritzte Nocken 196 mit zu ihnen komplementären Vertiefungen 198 im Boden der Bodenschale.
Kopf und Ständer sind einstückig aus Kunststoff gespritzt.
Fig. 19 und 20 lassen das Gerät mit inaktivierter Wechselmechanik erkennen. Die entsprechend nach außen verschobene Taste 146 ist unübersehbar; sie kann auf ihrer Innenseite noch mit einem verdeutlichenden Signalpunkt versehen sein. Man erkennt ferner die oben kurz erwähnten Einsenkungen 154, die die Mittellinie des Sichtfensters markiert. Wird nämlich das Gerät in irgendeine Vorrichtung eingeschoben, etwa eine motorisch angetriebene Wechselautomatik, so soll die Einschublage des Geräts abtastbar sein, und zwar genauer gesagt eine fixe Stelle bezüglich der Mitte des Sichtfensters. Gäbe es nur Geräte einer Größe, könnte man einen Endanschlag vorsehen. Da aber das Gerät vorzugsweise für Photopositive in den Formaten 9×9,9×11,5 und 9×13 cm ausgebildet werden soll, die Bildzentrierung aber unabhängig vom Format sein muß, ist diese mittlere Einsenkung zweckmäßig.
Ferner soll eine solche Wechselmotorik auch an dem Gerät unabhängig von dessen Format angreifen können. Hierfür sind in Fig. 21a, b, c und Fig. 22a, b, c zwei Möglichkeiten dargestellt.
Die Formate nach Fig. 21 entsprechen den oben angegebenen Abmessungen. Als Eingriffsstellen für die Wechselmotorik sind rückseitige Löcher vorgesehen, und zwar einerseits im Bodenlappen des Schiebers ein Loch 200 (auch in Fig. 2 und 15 erkennbar) und ein Loch in der Bodenschale 106, das seinerseits durch ein fluchtendes Loch 202 in der Taste 146 zugänglich ist. (Es ist anzumerken, daß bei gezogener Taste 146 das Loch nicht mehr zugänglich ist.) Wie man in Fig. 21 erkennt, haben die Löcher 200 und 202 bei allen Formaten gleichen Abstand voneinander und liegen, was bevorzugt ist, symmetrisch bezüglich der Quermittelebene des Geräts, markiert durch die Einsenkung 154.
Es versteht sich, daß die Hübe der Schieber bei den verschiedenen Formaten unterschiedlich sind. Wählt man die Ausführungsform nach Fig. 21, so muß auch die Hublänge des Motorantriebs bei Formatwechsel geändert werden oder sich anpassen. Dies ist nicht erforderlich bei der Ausführungsform nach Fig. 22, wo nur das längste Format Eingriffslöcher 204 und 206 aufweist, während bei den anderen Formaten langgestreckte Schlitze 208, 210 vorgesehen sind, so daß der Hub - abgestimmt auf das längste Format - zunächst entsprechend der kürzeren Auszugslänge der Schieber leer läuft und erst dann den Schieber mitnimmt; entsprechend beginnt auch der Rückschub des Schiebers mit einem Teilleerhub.
An der Stoßstelle zwischen Oberschale und Bodenschale des Gehäuses muß nicht unbedingt ein Führungsschlitz vorliegen, sondern man kann auch die Bodenschale etwas gegenüber der Kontur der Oberschale einwärts zurücksetzen. Ungünstig ist dagegen eine Ausführung, bei der die Kanten fluchten sollen, weil aus Toleranzgründen beinahe immer an mindestens einer Stelle eine Stufe entstehen wird.
Fig. 23a bis 23d zeigen im schematischen Längsschnitt eine weitere Ausführungsform eines Bildwechselgeräts gemäß der Erfindung. Man erkennt wieder das Gehäuse 250 mit Sichtfenster 252, den Schieber 254 mit Separator 256 sowie die Andruckanordnung mit Kunststoffplatte 258 und Vorspann-Blattfedern 260. Es ist auch noch eine Hilfsfeder 262 angedeutet, die in den weiteren Figuren nicht erscheint und daher an dieser Stelle erläutert werden soll: Wenn der Schieber sehr schnell herausgezogen wird, kann der mit seiner Schrägfläche 264 auf die Führungsschräge 266 der Kunststoffplatte 258 auflaufende Separator die Platte so stark beschleunigen, daß dieses Ende der Platte - die ja mit der Masse des von ihr abgestützten Bilderstapels 268 und den Blattfedern 260 ein schwingungsfähiges System bildet - unter das Niveau der Separator-Unterkante "taucht", so daß diese Kante, obwohl sie vorzugsweise scharfkantig ist, das zweitunterste Bild nicht mehr erfaßt und deshalb zwei oder sogar drei Bilder auf der Andruckplatte 258 liegenbleiben, während der Separator den Rest des Stapels 268 mit nach außen nimmt. Die Hilfsfeder 262 versteift das System und wirkt auf diese Weise als Stoßfänger für die Kunststoffplatte 258. Es ist aber anzumerken, daß eine solche Hilfsfeder nur dann erforderlich ist, wenn die Vorspann-Blattfedern 260 ziemlich weich sind.
Man erkennt ferner in Fig. 23a-d, daß die Kante des auf der Andruckplatte aufliegenden Bildes, die dem Schiebergriff 270 zugekehrt liegt, von der Andruckplatte nicht mehr abgestützt wird, da die letztere eine Abstufung aufweist. Wenn der Separator über diese Bildkante 272 läuft, also kurz vor Erreichen der Position gemäß Fig. 23c, wird diese Kante nach unten abgebogen und federt dann wieder in die in dieser Figur dargestellte gestreckte Lage zurück, während das abgewinkelte Ende der Andruckplatte sich an die Unterkante des Separators anlegt. Die Abwinklung 274 ist so bemessen, daß der Separator nun leicht unter die Bildkante 272 greifen kann.
Es erübrigen sich also bei dieser Konzentration die Hilfsfederbeine zum Hochdrücken des Bildes, die in Fig. 10 und 12 mit 162 bezeichnet waren.
Die Andruckplatte weist aber noch weitere Besonderheiten auf, die sich am besten anhand der Fig. 24 bis 30b erläutern lassen. Durch die erwähnte Abwinkelung 274 liegen die betreffenden Auslaufenden 278 - zwischen denen sich ein Ausschnitt 280 befindet, in dem der Griff des Schiebers Platz findet - gegenüber der Hauptebene der Andruckplatte 258 tiefer, so daß auch dann, wenn nur wenige Bilder im Gerät sind, keine Kollision mit Niederhaltenocken erfolgt, die erst später unter Bezugnahme auf Fig. 60 und 65 erläutert werden. Schließlich ergibt sich eine deutlich markierte Haftmitnahme-Anlage, deren Ausdehnung in Fig. 23b mit 282 markiert ist. Wie zuvor, erfolgt die Mitnahme (oder, genauer gesagt, das "Festhalten" des im Stapel 268 untersten Bildes im Gehäuse 250) dadurch, daß auf die Andruckplatte Streifen 284 aus einem Spezialkunststoff hoher Haftreibung mit dem Bildträgermaterial aufgebracht sind. Es sind hier vier solcher Haftbelagstreifen vorgesehen; diese Zahl ist nicht zwingend. Wesentlich ist jedoch, daß die Höhe der Streifen 284 über der Andruckplattenfläche sich in Richtung auf eine kleine hochstehende Stufe 286 nahe der inneren Endkante der Andruckplatte 258 zu verringert. Das unterste Bild des Stapels liegt demgemäß mit seiner Kante, die zuest vom Separator überlaufen wird, geschützt hinter dieser Stufe 286, deren Tiefe z. B. eineinviertel oder eineinhalb mal so groß bemessen ist wie die Nominaldicke der Bildträger, damit das zweitunterste Bild sicher vom Separator erfaßt werden kann. Die dieser Bildkante zugekehrte Fläche 288 ist abgeschrägt, damit der Separator beim Rücklauf an dieser Fläche aufgleiten kann.
Wegen der Dickenverringerung der Streifen 284 wird das unterste, auf der Platte aufliegende Bild nicht in Querrichtung beim Überlauf des Separators deformiert und hat deshalb nicht die Tendenz, sich von der Platte abzuheben und zusammen mit dem Stapel vom Separator mitgenommen zu werden.
Die Einschnitte 290 im Bereich der Andruckplatten-Endkante bieten Platz für die Bildstapel-Anschläge 292, die kammartig in diese Einschnitte greifen.
Durch die oben beschriebenen Maßnahmen gelingt es sicherzustellen, daß bei jedem Bildwechsel das unterste Bild, aber auch nur dieses, auf der Andruckplatte bleibt und alle anderen Bilder des Stapels nach außen transportiert werden.
Die Andruckplatte 258 ist relativ massiv und in sich steif, abgesehen von den Auslaufenden 278, die gegenüber dem Hauptteil der Platte eine wesentlich geringere Dicke aufweisen; das ist in Fig. 23a-d angedeutet. Der Grund liegt darin, daß der Bildwechsel ja auch dann funktionieren soll, wenn die Bilder in sich gewölbt sind. Andererseits darf aber auch kein Bild an der Andruckplatte haften bleiben, wenn der Wechselmechanismus inaktiviert ist, das heißt hier, wenn die Andruckplatte unter das Niveau der Seitenholme des Schiebers heruntergezogen wird. Ist ein Bild dann so gewölbt, daß sein Mittelbereich der Andruckplatte näher liegt als seine von den Schieberholmen abgestützten Kanten, könnte trotz des obenerwähnten Niveauunterschieds (bei dem es sich ja nur um wenige Millimeter oder Bruchteile davon handelt) ein Kontakt zwischen Bild und Haftbelag vorliegen, so daß bei der Stapelentnahme das unterste Bild behindert würde. Aus diesem Grunde weist die Andruckplatte noch die beiden hochstehenden Längsrippen 294 auf, und Fig. 26 läßt erkennen, daß infolge dieser Ausbildung auch ein derart gewölbtes Bild 296 vom Separator mitgenommen wird, wenn der Wechselmechanismus inaktiviert worden ist. In dieser Figur erkennt man auch deutlich den Höhenunterschied zwischen den Schieberholmen 298, auf deren Oberkante der Bilderstapel aufruht, und der "unterdrückten" Kunststoffplatte 258.
Schließlich sind in Fig. 24 noch seitliche Kufen 300 erkennbar, die über den Umriß der Andruckplatte hinausragen. Diese Kufen haben die Funktion, im Zusammenwirken mit dem Schieber während dessen Auszug die Andruckplatte freizugeben, aber während des Schieberrückhubs die Andruckplatte unter das Niveau der Schieberholme zu drücken; ausführlich ist dies im Hauptpatent erläutert.
Aus Gründen der Leichtgängigkeit und Sicherheit sind hier diese Kufen so gestaltet, daß sie während des Schieberauszugs bei Kontakt mit dessen Steuerflächen ausweichen können, beim Schieberrückhub aber stehenbleiben, so daß die Schiebersteuerflächen die Andruckplatte in ihrer Inaktiv-Position - also dem Fenster 252 entfernt - halten. Zwei Lösungsmöglichkeiten sind in Fig. 27a, 30a bzw. 27b, 30b dargestellt.
Die Fig. 27 zeigen dabei jeweils die Ansicht der Andruckplatte von unten, und die Fig. 30 stellen einen Querschnitt durch die Elemente Schieberholm-Andruckplatte in der Position dar, in der die Kufen 300 mit den Schiebersteuerflächen in Kontakt kommen, und zwar beim Auszug des Schiebers.
Gemäß Fig. 27a, 30a sind an die Unterseite der Andruckplatte 258 Haltelappen 302 und Stützpföstchen 304 angespritzt. Zwischen Platte und Haltelappen ergibt sich ein Schlitz 306, in den von außen die Kufe 300 eingeschoben wird. Die Kufe hat die Form eines ausgeschnittenen oder durchbrochenen Plättchens, so daß sich ein schmaler Steg 308 ergibt, der federnd ausgelenkt und zwischen die Pföstchen 304 eingehangen wird. Nahe dem Kufenende, das beim Schieberauszug zuerst unterlaufen wird und deshalb zunächst nicht auszuweichen braucht, ist im Bereich des Schlitzes 306 ein etwa halbzylindrisches Lagerstück 310 angeformt, und die Kufe 300 weist eine dazu komplementäre Ausnehmung auf, womit sich eine Art Schwenklager ergibt. Erst wenn die Steuerflächen der Schieberholme über das andere Kufenende laufen, kann die Kufe 300 um dieses Gelenk nach innen schwenken, begünstigt durch die Keilquerschnittsformen gemäß Fig. 30a, wobei der Steg 308 als Feder wirkt.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 27b und 30b hat man auf dieses Gelenk verzichtet, so daß die Kufe noch leichter ausweichen kann. Deshalb braucht sie auch keine Keilfläche wie in Fig. 30a, sondern kann ein abgerundetes Profil aufweisen gemäß Fig. 30b. Dies hat den Vorteil, daß bei der Montage weder auf die Lage des Gelenks noch auf die Lage der Keilfläche geachtet zu werden braucht, sondern alle Kufen in den vier möglichen Lagen gleichermaßen funktionstüchtig sind.
Man erkennt noch in Fig. 27a einen an der Plattenunterseite angespritzten länglichen Knopf 312, auf den die Andruckfeder 314 mit ihrem Durchbruch 316 (Fig. 29a) aufgesteckt wird, wonach der Knopf mittels einer Ultraschall-Schweißanordnung niedergeschmolzen werden kann, um die Feder sicher zu befestigen. Alternativ kann man die Feder 318 (Fig. 29b) mit seitlichen Einschnitten 320 versehen und entsprechende Vorsprünge 322 komplementärer Form an der Plattenunterseite (Fig. 27b) in gleicher Weise zur Befestigung der Feder 318 nutzen.
Da die Masse der so ausgebildeten Kufen 300 extrem gering ist, spielen die Materialkosten eine entsprechend untergeordnete Rolle. Dafür müssen aber die Gleiteigenschaften besser sein als bei billigem Kunststoff, etwa Polystyrol, wie er für die Andruckplatte vorgesehen ist. Deshalb wird man die Kufen aus einem Kunststoff mit guter Selbstschmierung spritzen, etwa einem Polyamid.
Die Fig. 31a bis 31c stellen alternative Gestaltungen der Auslaufenden 278 der Andruckplatten 258 dar. Bei ungünstig gewölbten Bildern sollen ja diese Auslaufenden zuerst mit ihren Haftbelägen das unterste Bild trotzdem festhalten, wenn die Bildwechselbewegung beginnt (siehe Fig. 23b). Wenn dann eine Wölbung ähnlich der nach Fig. 26 vorliegt - oder auch eine Wölbung in entgegengesetztem Sinne könnte das unterste Bild von der Andruckplatte mittels des Separators gelöst werden.
Deshalb ist in Fig. 31a zusätzlich zu den beiden oben erläuterten Auslaufenden ein drittes, mittleres Auslaufende 278′ vorgesehen, was allerdings eine Umkonstruktion des Schiebergriffes und der Stapelanschläge an diesem bedingen würde. Alternativ ist in Fig. 31b das jeweilige Auflaufende 324 über eine eingespritzte oder eingesprengte Blattfeder 326v aus Stahl mit der eigentlichen Platte 258 verbunden und gegenüber deren Hauptebene nach oben - Richtung Stapel - hochgebogen, so daß das unterste gewölbte Bild erfaßt wird, gerade oder umgekehrt gewölbte Bilder aber das Auslaufende 324 entgegen der Federvorspannung zurückgedrückt wird (eine Ausbildung der Feder als angespritzter verdünnter Kunststoffstreifen verbietet sich bei Verwendung von billigem Kunststoff wegen dessen Kaltflußeigenschaft; es ist anzumerken, daß die Federvorspannung in der Größenordnung von etwa 500 p liegen). Alternativ kann man gemäß Fig. 31c als Verbindungsstücke für die Auslaufenden 328 schmale, auf Torsion beanspruchte Metallblattfedern 330 vorsehen. Bei der letztgenannten Konstruktion ist eine Abänderung am Schieber gegenüber der "einfachen" Andruckplatte 258 gemäß Fig. 24 nicht erforderlich.
Fig. 32a-d zeigen jeweils im weitgehend auf die Funktionselemente in schematischer Darstellung beschränkter Ausführung unterschiedliche Konstruktionen für den Separator einerseits, die Andruckplatte andererseits. Der Separator streicht ja mit seiner Unterkante über die Oberfläche der Andruckplatte und muß für den Durchlaß der Haftbeläge Ausnehmungen aufweisen. Das Bild auf der Andruckplatte muß im Querschnitt dieser Kontur folgen, kann aber keinesfalls scharfkantig geknickt werden. Die Folge ist, daß das Bild gegebenenfalls nur an den Kanten 332 der Haftbeläge anliegt und nicht richtig festgehalten wird. Diese relativ ungünstige Situation ist am meisten bei der Ausführungsform nach Fig. 32a zu erwarten. Ähnlich ist die Lösung nach Fig. 32b mit breitflächigen Haftbelägen 334 und weiteren Durchbrüchen 336 am Separator. Extrem große Durchbrüche weist der Separator nach Fig. 32c auf, der beim Rücklauf nur noch mit einer Art "Spitze" 338 die Andruckplatte soweit herunterdrückt, daß die Haftbeläge nicht an der Separatorunterkante schleifen. Ein besonders gutes Anschmieren des Bildes an die Haftbeläge 340 in Fig. 32d ergibt sich durch deren abgerundete, der Bildkontur folgende Querschnittsgestalt.
Es ist anzumerken, daß in den Fig. 32 das jeweils festgehaltene Bild nicht mit dargestellt ist, der Separator also beim Rücklauf dargestellt ist, wobei seine tiefste Stelle (Unterkante) näher dem Gehäuseboden steht als die Oberseite der Schieberholme 298.
Fig. 33 bis 41 beziehen sich auf die Gestaltung und Montage der Inaktivierungsanordnung bei einem Gerät beispielsweise nach Fig. 23a-d.
Fig. 33 zeigt das Gerätegehäuse 342 (ohne Schieber) von unten, und man erkennt eine mit Fingerrippen 344 versehene Taste 346, die in einer Vertiefung 348 des Gehäusebodens verschieblich ist. Das ist alles, was man von außen sehen kann.
Fig. 34 zeigt die Taste 346, vom Gehäuse her gesehen. Es handelt sich auch hier um ein Kunststoffspritzteil mit fast vollständig umlaufender Verstärkungsrippe 350 und seitlichen Funktionsarmen 352 und 354.
In Fig. 34 ist die Taste in derjenigen Position dargestellt, in der der Bildwechselmechanismus aktiviert ist. Um den Wechselmechanismus zu inaktivieren, wird die Taste 346 längs der Vertiefung 348 verschoben, wobei die Taste eine Rippe 360 übergreift, die an eine Gehäusebrücke 364 angespritzt ist und in einer Nut 362 der Taste Platz findet. An die Taste 346 sind seitlich sich wegerstreckend die Funktionsarme 352, 354 angespritzt. Die in der Inaktivierungsposition der Taste 346 über die Blattfedern 260 greifen und diese niederdrücken, das heißt im Abstand von der Gehäusefensteröffnung halten. Der kürzere Arm 352 hat keine sonstige Funktion. Der längere Arm 354 läuft der Verschiebung der Taste auf die Schrägfläche 356 eines an den Gehäuseboden angeformten Steuersteges 358 auf und wird dadurch gegenüber dem Rest der Taste hochgebogen, das heißt in Richtung auf das Sichtfenster. Solange der Schieber noch im Gehäuseinnern ist, wird aber das freie Ende des Armes noch von dem benachbarten Schieberholm niedergehalten (Fig. 38). Wird nun der Schieber gezogen, schnellt der Arm hoch; beim Rückhub des Schiebers läuft dann die Endkante des Schieberholms auf den Arm auf und schiebt ihn - und damit die ganze Taste - wieder in die Wechselaktivierungsposition. Da das für die Taste verwendete Kunststoffmaterial zum Kaltfließen neigen kann, ist zur Sicherheit eine weitere Rücksteuerschräge 366 an einem weiteren Steuersteg 368 vorgesehen; auf diese Schräge 366 läuft die Abkröpfung 368 des Tastenarmes 354 auf und wird zurückgedrückt, soweit der Arm nicht ohnehin zurückfedert.
Fig. 35 deutet an, wie die Taste in den Gehäuseboden montiert wird: Zunächst wird der längere Funktionsarm 354 durch den Schlitz 370 zwischen Brücke 364 und Gehäuseboden gefädelt und die Taste dann derart gedreht, daß schräg gegenüber der kürzere Funktionsarm 352 durch den gegenüberliegenden Schlitz 372 geschoben werden kann. Dies wird ermöglicht durch einen Ausschnitt 374 in der umlaufenden Randverstärkung der Taste 346 (Fig. 36). Die Taste wird nun in ihre richtige Lage verdreht, wobei der Funktionsarm 354 über den Steuersteg 358 hinweg muß, welcher deshalb wieder eine Montageschräge 376 besitzt. Schließlich gelangt die Taste mit ihrer Nut 362 über die Rippe 360, und Lappen 378 am Rand der Vertiefung 348 greifen über eine Stufe 380 der Taste 346. Ein Ansatz 382 mit dreieckiger Kontur versteift die Brücke 364.
Die Fig. 42a bis 45c stellen alternative Ausführungsformen für die Anordnung und Wirkungsweise der Inaktivierungseinrichtung dar.
Bei der in Fig. 42a-c dargestellten Variante ist im Gehäuseboden 384 gleitverschieblich die Inaktivierungstaste 386 geführt, deren seitliche Arme 388 bei der Tastenverschiebung über die Andruckfedern 390 greifen, ähnlich wie zuvor beschrieben. Zugleich läuft dabei ein Fortsatz 392 an der Taste auf eine Steuerschräge am Gehäuseboden auf, die mit 394 markiert ist, so daß der Fortsatz nach oben abgebogen wird und durch einen Schlitz 396 in der Andruckplatte bis in den vom Separator 398 überstrichenen Weg ragt und bei dessen Auszug federnd ausweicht. Beim Rückhub des Separators, bei dem sich kein Bild mehr zwischen diesem und dem freien Ende des Fortsatzes mehr befindet, kann der Separator den Fortsatz und damit die Taste in die Aktivierungsposition zurückschieben.
Ähnlich arbeitet die Ausführungsform nach Fig. 43a-b, bei der der Fortsatz sich entgegen der Auszugsrichtung des Separators erstreckt, so daß die Taste 400 nicht zurückgeschoben, sondern zurückgezogen wird, wenn sich der Separator an dem Haken 402 des Fortsatzes einhängt.
Gegenüber dieser Ausführungsform ist die nach Fig. 44a-b vereinfacht, indem keine gesonderte Auflaufschräge für den Fortsatz 404 vorgesehen ist, sondern dessen Haken 406 sich an der den Plattenschlitz 408 begrenzenden Kante 410 abstützt, solange der Wechselmechanismus aktiviert ist. Nach Verschieben der Taste ragt, wie zuvor, der Haken durch den Schlitz, wobei seine Ausfederung durch einen Querstift 412 begrenzt ist, der sich seitlich der langen Schlitzkanten 414 abstützt.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 45a-c wird die Taste, um den Wechselmechanismus zu inaktivieren, nicht in Richtung des Schieberauszugs, sondern in Gegenrichtung verschoben und dann bereits beim erstmaligen Herausziehen des Wechselschiebers wieder in die Aktivierungsposition zurückgeführt. Fig. 45a zeigt den schematischen Längsschnitt, wobei der Pfeil 414 hier die Verschieberichtung der Taste 416 in die Inaktivierungsposition andeutet; die Einwirkung durch übergreifende Arme 418 auf die Federn 420 erfolgt wie zuvor beschrieben. Zugleich laufen zwei Fortsätze 422, die einfach die Federunterdrückungsarme 418 verlängern, auf Steuerstege 424 auf und werden dadurch nach oben abgewinkelt, so daß ihre freien Enden in die Bewegungsbahn von zwei, an die Schieberholme 426 angeformten Lappen 428 gelangen, die beim Schieberauszug die Taste wieder in deren Ausgangslage zurückdrücken; dabei transportiert der Schieber freilich den Gesamtstapel bereits nach außen, weil die Andruckfedern 420 lange genug unterdrückt waren.
Fig. 46 stellt perspektivisch, in Explosionsdarstellung, eine alternative Möglichkeit dar, die auf die Andruckfedern 430 einwirkende Inaktivierungstaste im Gehäuse 432 zu verankern. Die Taste weist an ihrer nach innen weisenden Fläche einen T-Ansatz mit einem Mittelschenkel 434 auf, der gleitbeweglich in den Schlitzabschnitt 446 eines Gehäusedurchbruchs 448 paßt, sowie mit einem T-Schenkel, mit 450 markiert, der gerade durch den Einsetzabschnitt 452 des Durchbruchs 448 paßt. Im Innern weist der Gehäuseboden 454 zwei angespritzte Zapfen 456 auf, auf die die Andruckplattenfedern 430 mit ihren Löchern 460 aufgesteckt sind. Nahe dieser Befestigungsstelle ist die etwa U-förmige Kontur aufweisende Feder mit einem Hilfslappen 462 versehen. Wird nun die Taste mit ihrem T-Schenkel 450 durch den Abschnitt 452 des Durchbruchs geführt und in Richtung der Federbefestigung längs des Schlitzabschnitts 446 verschoben, so werden die Hilfslappen 462 federnd ausgelenkt und springen wieder in ihre Ursprungslage zurück, sobald die Taste ihre Endlage erreicht hat. Wird nun die Taste wieder in Richtung auf den Einsetzabschnitt 452 verschoben, werden die Federn von dem T-Schenkel heruntergedrückt, während die Taste selbst nicht mehr herausgenommen werden kann.
Fig. 47a-b stellen dar, wie die Plattenandruckfedern 260 zweckmäßig im Gehäuse 250 befestigt sind. Jede Faser 260 weist an einem Ende einen T-förmigen Ausschnitt 464 auf, der wie dargestellt über einen an den Gehäuseboden angeformten Zapfen 466 mit H-förmigem Querschnitt paßt. Auf diese Weise kippt die Feder bei ihrer Schaukelbewegung wirklich um ihre freie Endkante, was leichtgängig und geräuscharm erfolgt. Wird die Feder aus zugleich abwinkelbarem Stahl gefertigt, so empfiehlt sich die noch leichtgängigere Ausführung nach Fig. 48a, b.
Es ergibt sich aus den vorstehenden Erläuterungen, daß bei Einwirkung der Inaktivierungstaste auf die Andruckplattenfedern diese nicht an ihrer höchsten (das heißt, dem Gehäusesichtfenster nächstgelegenen) Stelle heruntergezogen werden, da je an dieser Stelle die Andruckplatte selbst befestigt ist. Es ist aber erwünscht, daß die Platte möglichst dicht an den Gehäuseboden herangezogen wird. Dies läßt sich bei den Konstruktionen nach Fig. 49a bis 54 mindestens annähernd erreichen.
Gemäß Fig. 49a-b wirkt die Inaktivierungstaste 466 wie zuvor auf die Andruckfedern 260. Es ist jedoch noch an die Taste ein Haken 468 angeformt, dem an der Andruckplatte 470 ein Gegenhaken 472 zugeordnet ist, in den sich der Haken 468 kurz vor Erreichen der Inaktivierungsposition der Taste einhängt und den schieberseitigen Endabschnitt der Andruckplatte 470 völlig zum Gehäuseboden zieht, indem nun die Keilflächen 474 bzw. 476 von Haken 468 bzw. 472 wirksam werden. Alternativ kann der Haken 468 auch, wie in Fig. 50a-b gezeigt, auf einen Querschenkel 478 wirken, der die beiden Andruckfedern 260′ miteinander verbindet.
Eine Alternative ist in Fig. 51 gezeigt. Hier ist der der Taste 486 zugewandte Schenkel der Blattfeder 480, ausgehend von der Befestigung 484 an der Andruckplatte 482, gerade ebensolang bemessen wie der mögliche Verschiebeweg 488 der Taste, während der andere Federschenkel entsprechend länger bemessen ist. Gegebenenfalls bedingt dies unterschiedliche Konturen beider Schenkel, um eine gleichförmige Schaukelbewegung der Andruckplatte sicherzustellen, doch ergibt sich das für den Fachmann, so daß auf eine zeichnerische Darstellung verzichtet werden konnte.
Eine Variante ist in Fig. 52 dargestellt. Hier ist der der Taste 490 zugewandte Federschenkel 492 mit einer etwa winkelförmigen Deformation 494 versehen, so daß in der Inaktivierungsposition der Feder - gestrichelt gezeichnet - die Andruckplatte 496 ähnlich tief heruntergezogen wird wie in Fig. 51, obwohl die Befestigungsstelle zwischen Platte und Feder entfernt von der Endposition der Taste liegt.
Fig. 53 zeigt im schematischen Längsschnitt eine weitere Möglichkeit, mit relativ geringem Bewegungsweg der Taste eine maximale Bewegungsstrecke der Andruckplatte weg vom Gehäusesichtfenster herbeizuführen. Im Boden 500 des Gehäuses ist drehbeweglich, um einen Zapfen 502 eine Steuerscheibe 504 gelagert, die mittels einer außen am Gehäuse zugänglichen Taste 506 um einen Winkel von z. B. 60° verschwenkt werden kann. Die Steuerscheibe übergreift lose ein vom Federschenkel 508 in Richtung auf die Scheibe 504 zurückgebogenes Steuerstück 510, so daß die Federbewegung im Wechselbetrieb nicht behindert ist. Die Steuerscheibe hat jedoch eine Kontur etwa entsprechend einer archimetischen Spirale, so daß beim Verdrehen der Taste 506, wie gestrichelt in Fig. 54 dargestellt, der Federschenkel erheblich gestreckt wird und damit die Andruckplatte 512 in Richtung auf den Gehäuseboden 500 gezogen wird.
Fig. 55a, 56a sowie Fig. 55b, 56b stellen jeweils alternative Konstruktionen als Ersatz für die Kufenanordnung gemäß Fig. 27a oder 27b dar. Anstatt, wie dort gezeigt, die seitlich ausweichenden Kufen an der Andruckplatte anzuordnen und am Schieber starre Steuerleisten, sind hier die Steuerflächen der Andruckplatte starr, während am Schieber bewegliche Kufen vorgesehen sind. Die Bewegung der Kufen wird durch an den Gehäuseboden angeformte Kulissen zwangsgeführt.
In der Ausführungsform nach Fig. 55a, 56a ist an der Unterseite des Schieberholms 514 eine Tasche 516 eingesenkt, und die dem Gehäuseinnern zugekehrte Taschenwandung weist drei Durchbrüche 518 auf. Am Boden der Tasche befindet sich ein Verankerungsloch 520. Die Kufe 522 weist, ähnlich wie in Fig. 27a oder 27b, einen elastisch nachgiebigen Steg 524 mit einem Verankerungsfortsatz 526 auf, der klemmend in das Loch 520 paßt. Vom Steuerflächenteil 528 der Kufe erstreckt sich nach der anderen Seite und damit über die Unterseite des Schieberholms hinaus ein Steuernocken 530, dem am Boden des Gehäuses 532 eine Steuerkulisse 534 zugeordnet ist. Ausgehend von der herausgezogenen Position des Schiebers nach Fig. 55a wird der Steuernocken an der Innenkante der Kulisse 534 entlanggeführt, wobei die Andruckplatte (nicht gezeigt) von den Fortsätzen 536 der Kufensteuerfläche niedergehalten wird, da diese Fortsätze durch die Durchbrüche 518 ragen, und zwar mit Spiel. Schließlich stößt der Steuernocken 530 auf eine einwärts weisende Krümmung 538 der Steuerkulisse und wird deshalb nach innen ausgelenkt, wobei der Federsteg 524 nachgibt. Wird nun wieder am Schieber gezogen, läuft der Steuernocken 530 an der Außenseite der Kulisse entlang, wobei die Steuerfläche der Kufe in die Tasche 516 des Schieberholms 514 zurückgezogen wird. Die Kufe wird, wie in Fig. 56a angedeutet, montiert: Zunächst werden von schräg unten (Fig. 56a, b stellen perspektivisch die Ansicht des Schieberholms von unten dar) die Fortsätze 536 durch die Durchbrüche 518 geschoben, wobei die Kufe leicht verbogen wird, und dann kann der Verankerungsfortsatz 526 in das Loch 520 gedrückt werden.
Die Ausführungsform nach Fig. 55b, 56b unterscheidet sich von der zuvor beschriebenen durch die Ausbildung der Kufe und ihre Lagerung und Halterung im Schieberholm, während die Steuerkulisse unverändert ist. Hier wird die Kufe 540 von zwei, die Kufe seitlich übergreifenden Anschlägen 542 lose gehalten. Die Anschläge liegen in der Ebene der Schieberholm-Unterseite. Die Tasche 544 ist in Richtung auf die Andruckplatte (nicht gezeigt) offen und weist an ihrem Grund zwei Klemmnocken 546, 548 für den Federsteg 550 der Kufe auf. Die Kufe kann, wie in Fig. 56b angedeutet, parallel zu sich selbst unter die Anschläge 542 geschoben werden, wobei der Steg 550 federnd längs der Montageschräge 552 des Klemmnockens 546 hochgleitet. Der Steg wird dann zwischen die Klemmnocken gedrückt. Es versteht sich, daß bei beiden beschriebenen Ausführungsformen die Montage maschinell erfolgen kann.
Fig. 57 zeigt noch einmal in etwa maßstabsgetreu die für die Funktion wichtigen Niveaus, nämlich das der Oberseite des Schieberholms 560 (Niveau A), auf dem der Bilderstapel aufruht, das der Unterseite des Separators 562 (Niveau B), das immer tiefer liegt als da Niveau A - es ist daran zu erinnern, daß der Separator ein Teil des Schiebers ist, und schließlich das Niveau C, das die wirksame Oberfläche des Mitnehmer-Haftbelags angibt, wenn die Andruckplatte 564 unterdrückt ist.
Theoretisch müßte unter diesen Bedingungen stets eine sichere Stapelentnahme gewährleistet sein, auch bei deformierten Bildern. Aber selbst mit einwandfreien Bildern kommt es gelegentlich vor, daß der Separator beim Auflaufen auf die Schräge 266 der Andruckplatte (Fig. 24) so weit zurückgebogen wird, daß das auf der Andruckplatte aufliegende Bild nur an den Kanten oder nahe den Kanten erfaßt wird, die sich parallel zur Schieberauszugsrichtung erstrecken; dies ist mit den Pfeilen 566 in Fig. 58b angedeutet, während Fig. 58a maßstäblich bei weitem übertrieben die entsprechende Durchbiegung des Separators 568 zeigen soll. Im Ergebnis wölbt sich das Bild 570 nach innen, wobe es aber nicht nur in Richtung der Pfeile 566 gestaucht wird, sondern auch einen "Buckel" 572 bekommt. An diesem kann dann der Mittelbereich des Separators sich fangen und das Bild mitnehmen, oder auch das Bild erheblich beschädigen. Abhilfe schafft hier die in Fig. 58c wiederum stark übertrieben dargestellte Pfeilung des Separators 568′, bei dem der Mittelbereich 574 zuerst auf die Andruckplatte aufläuft. Es ist dann möglich, diese auf die Schräge 266 auflaufende Seite des Separators ziemlich schnell auszubilden, etwa unter einem Winkel von 18° (Fig. 59), so daß der Separator relativ wenig Platz beansprucht; je steiler diese Kante ist, desto geringer ist das Risiko, daß beim Wechselvorgang mehr als ein Bild auf der Andruckplatte zurückbleibt; auf seiner Rückseite ist allerdings ein Winkel von 30° oder mehr zweckmäßig, damit das von der Andruckplatte abzuhebende Bild leicht aufgleitet.
Fig. 60 bis 62 zeigen im einzelnen die Ausführung des Schiebers nahe seinem Griffende; ein solcher Schieber kann bei einem Gerät mit der Andruckplatte nach Fig. 24 zusammenwirken.
Man erkennt die Schieberholme 580 mit angespritzten Seitenführungen 582 und dem Griff 584 in der Mitte der Frontwandung 586. Am Griff 584 sowie an Seitenanschlägen 588 können sich die Querkanten der auf den Holmen 580 ruhenden Bilder abstützen. Griff 584 und Anschläge 588 sind hohl. Die Anschläge 588 weisen auf ihrer Oberseite eine Einsenkung 590 auf, in der Niederhaltenocken am Gehäuse (diese werden später erläutert) Platz finden. An der Schieberunterseite sind die Holme durch eine Bodentraverse 592 miteinander verbunden. Die Bodentraverse paßt in einen komplementären Ausschnitt des Gehäuses, der - wie man in Fig. 41 beispielsweise erkennen kann - nicht über die ganze Gehäusebreite reicht. Deshalb bleibt zwischen den den Seitenführungen 582 und der Bodentraverse 592 ein entsprechender Abstand, und die Seitenführungen sind in diesem Bereich zugänglich an ihren Unterkanten. Nahe ihrem Ende weisen diese Unterkanten je einen Langloch-Einschnitt 594 auf, in dem ein Gelenkzapfen 596 eines Etikettendeckels 598 drehbeweglich ist. Bei der Montage des Etikettendeckels wird dieser elastisch deformiert und in die Einschnitte 594 eingeschnappt. Zwischen der Frontwandung 586 und dem aus transparentem Kunststoff bestehenden Etikettendeckel kann ein Etikett (nicht dargestellt) eingesetzt werden; danach wird der Deckel 598 aus der in Fig. 60 dargestellten Einsetz-Position hochgeklappt und verriegelt sich mit angeformten Zacken 600 in einem Schlitz 602 an der Unterseite der Deckwandung 604 des Griffs. Die Außenseite des Deckels 598 schließt dann bündig ab, wie der Vertikalschnitt Fig. 61 erkennen läßt. Fig. 62 zeigt maßstäblich vergrößert die Verriegelung des Etikettendeckels. Der Deckel läßt sich bei gezogenem Schieber durch Fingerdruck im Bereich zweier Einwärtskrümmungen 606 in der Frontwandung lösen.
An den Innenecken des Etikettendeckels angeformte Kantenvorsprünge 599 halten das eingelegte Etikett.
Die Fig. 63a bis 63c zeigen, wie bei einem Gerät nach Fig. 23a der Schieber 270 im Gehäuse 250 angeordnet und gleitbeweglich gelagert ist.
Man erkennt, daß der Schieber nicht flächig an Gegenflächen des Gehäuses anliegt, sondern nur an den Stellen 610, 612, 614 und 618 mit dem Ergebnis, daß die Gefahr des Verklemmens mit daraus resultierender Schwergängigkeit insbesondere bei Beginn des Schieberauszugs vermindert ist. Man erkennt ferner die seitlich des Separators am Schieber angeformten Anschlagnasen 616, die beim Auflaufen auf die Gehäusekanten 620 die Auszugsbewegung des Schiebers begrenzen. Auch die Unterseite des Schieberholms 622 läuft nur mit Linienberührung von Rippen 624 auf Gegenrippen 626 des Gehäuses 250. In diesen Figuren ist freilich der verbleibende Abstand zwischen den einander gegenüberliegenden Flächen von Gehäuse 250 einerseits, Schieber 260 andererseits nicht maßstabsgetreu, sondern übertrieben groß dargestellt.
Die Fig. 64a bis 64c stellen die Abstützung eines Bilderstapels und sein Einlegen in den Schieber dar. Die frontseitigen Kanten 670 des Stapels sind hier in der Mitte am Schiebergriff 672 abgestützt, zu dessen beiden Seiten eine Eingriffsöffnung 674 freibleibt; durch diese hindurch kann der Stapel mit den Fingern erfaßt werden und über den Griff hinweg herausgenommen werden (Fig. 64b). An die Oberkanten der seitlichen Schieberführungen 676 sind Haltestreifen 678 angeformt, unter die der Stapel vom Schiebergriff aus geschoben wird; der Stapel kann deshalb auch dann nicht herausfallen, wenn das Gerät umgekehrt gehalten wird, als in Fig. 64a dargestellt.
Von der Innenseite der oberen Gehäuseplatte 680 mit Sichtfenster 682 ragen eingezogene Rippen 684 auf den Stapel zu; an diese legt sich das oberste Bild im Stapel unter der Wirkung der Andruckplatte an, wenn das Gerät geschlossen ist. Fig. 64c läßt erkennen, daß die Profile dieser Rippen einerseits, der Haltestreifen andererseits mit Abstufungen 686 bzw. 688 aneinanderliegen und aneinandergleiten. Ohne diese Abstufungen wäre die Fertigung der betreffenden Teile im Spritzgußverfahren aus Kunststoff schwierig, weil dann die Rippen insgesamt zu dünn würden.
Fig. 65a zeigt in Frontansicht und Fig. 65b in perspektivischer Draufsicht die sogenannte Oberschale des Gehäuses, die aus transparentem Polystyrol oder einem anderen transparenten Kunststoff gespritzt ist. Deshalb erkennt man auch in Fig. 65b Teile, die an die Innenseite dieser Oberschale angeformt sind; zur Verdeutlichung sind die Flächen dieser Teile, die bündig mit der Schaleninnenseite liegen, in Fig. 65b kreuzschraffiert.
Die Oberschale besitzt generell einen U-förmigen Querschnitt mit Seitenflächen 700 und einer Deckfläche 702. Von den Seitenflächen ragen Stützschenkel 704 nach außen. Innen sind die oben bereits erwähnten Niederhaltenocken angeformt, und zwar nahe dem Griffausschnitt 706, und mit 708 bezeichnet. Nahe dem gegenüberliegenden Ende sind Anschläge 710 vorgesehen, an die sich die entsprechenden Querkanten der obersten Bilder im Stapel abstützen können.
Fig. 66 zeigt perspektivisch, teilweise weggebrochen, die sogenannte Gehäuseunterschale in einer doppelwandigen Rahmenkonstruktion. Die Innenstreben 712 sind kongruent mit den Oberschalen-Seitenwänden 700, und längs der Berührungsflächen werden die beiden Schalen miteinander ultraschallverschweißt. In der Ebene der Oberkanten von Außenstegen 714 und von Endwandung 716 erfolgt dann die Ultraschallverschweißung mit einem Abdeckrahmen, der auch die in Fig. 65a noch durch die Fensterfläche hindurch sichtbaren Teile 708, 710 und 684 überdeckt, was später noch erläutert wird.
Von der Gehäuseendwandung 716 springen die beiden Bildkantenanschläge 718 nach innen. Sie müssen, ebenso wie die Anschläge 710 und die Niederhaltenocken 708, den Weg des Schiebers und insbesondere den Weg für den einen Teil des Schiebers bildenden Separator - in Fig. 67 in Frontansicht gezeigt - freigeben. Deshalb hat der Schieber entsprechende Ausschnitte 718′, 708′; die letzteren geben auch den Weg für die Anschläge 710 frei. Die Ausschnitte an der Separatorunterseite lassen den Mitnehmer-Haftbelag frei durchtreten, wie oben ausführlich erläutert.
Fig. 68a zeigt im Querschnitt das fertigmontierte Gerät, allerdings ohne die den Wechselmechanismus bildenden Teile Andruckplatte und Separator, da hiervor allem die Montage erläutert werden soll.
Die Unterschale 703 und die Oberschale 702 stehen bei 720 gegeneinander, indem von der Unterschale der Anschlag 616 (Fig. 63a) hochragt. Mit einem Umfangsrand 722 die Oberschale übergreifend, ist der Abdeckrahmen 724 bei 726 in eine einspringende Nut 728 der Unterschale eingefügt. In Vertikalrichtung stützen sich Unterschale und Oberschale sowie - gegebenenfalls - auch der Abdeckrahmen gegenseitig über seitliche Vorsprünge ähnlich 704 (Fig. 65b) ab, so daß man eine dünnwandige, aber trotzdem stabile Hohlrahmenkonstruktion erhält, die bei 730 ultraschallverschweißt ist. Die Oberschale ist formschlüssig im Abdeckrahmen positioniert. Etwas abweichend ist die Ausführungsform nach Fig. 68b. Hier ist die Oberschale 732 nur noch eine Platte, die zunächst mit dem Abdeckrahmen 734 verschweißt ist. Die Anschläge für den Schieberauszug sind jeweils an den Seitenstreben 736 des Schiebers angebracht und wirken mit Gegenanschlägen an der Gehäuseunterschale 738 zusammen, die in dem Schnitt nicht erkennbar sind. Die seitlichen Stützschenkel der Rahmenkonstruktion sind in dieser Figur und in den Fig. 68c, d nicht mit dargestellt; sie entsprechen in etwa der Ausführungsform nach Fig. 68a.
Bei Fig. 68c ragen jeweils von der Unterschale 740 und der Oberschale 742 schmale Seitenschienen 744 bzw. 746 aufeinander zu, zwischen denen die an den Schieber 748 angeformten Anschläge laufen. Die Gegenanschläge sind dann sowohl an der Oberschale als auch an der Unterschale vorgesehen.
Gemäß Fig. 68d ist die Seitenschiene der Oberschale nicht an dieser selbst, sondern an dem Abdeckrahmen 750 angeformt. Diese Seitenschienen zentrieren zugleich die plattenförmige Oberschale, die zunächst mit dem Abdeckrahmen ultraschallverschweißt wird. Im übrigen entspricht diese Konstruktion der nach Fig. 68c. Man erkennt jedoch, daß hier die Außenkontur weniger stark abgerundet ist als in den anderen Ausführungsformen, was aber nur ästhetische Bedeutung hat.
Fig. 69a bis 69m zeigen die Anordnung und Ausbildung eines Aufstellfußes bei einem Gerät etwa nach Fig. 33-41. Man erkennt in Fig. 69a das Gesamtgerät von hinten mit ausgeklapptem Aufstellfuß 752. Der Aufstellfuß besitzt einen Längsschenkel 754 und einen Querschenkel 756 und ist derart über Scharniere 758 mit der Unterschiede 760 des Gehäuses verbunden, daß der ausgestellt die Aufstellung des Geräts nach Art eines Tischständers, sowohl im Hochformat als auch im Querformat ermöglicht, eingeklappt aber bündig mit der Außenfläche der Unterschale ist, so daß das Gerät gegebenenfalls auch als Hängerahmen verwendbar ist. Hierfür sind Ösen 761, 762 vorgesehen.
An der Gehäuseunterschale 760 ist eine den Fuß 752 aufnehmende Einsenkung 766 vorgesehen; ferner erkennt man einen Fingereinschnitt 764 für die Bewegung des Fußes und drei schlitzartige Durchbrüche 776, 777 und 778. In dem Schlitz 777 verriegelt sich ein an den Fuß 752 angeformter länglicher Knopf, wobei die den Schlitz 777 begrenzenden Stege in die Schlitze 778 bzw. 778 hinein ausfedern können. Der Knopf 768 ist in Fig. 69b, c dargestellt.
Fig. 69d-j lassen im Detail den Aufbau der Scharniere 758 erkennen. Es genügt, nur das eine Scharnier zu beschreiben; das andere ist spiegelsymmetrisch gleich ausgebildet. In Fig. 69h, die eine Draufsicht auf die Rückseite (Unterschale) des Geräts zeigt, sind jeweils die Schnitte markiert, die stark vergrößert in Fig. 69d-f dargestellt sind, und zwar mit eingefaltetem Fuß 752. Fig. 69g ist ein Schnitt entsprechend Fig. 69f, jedoch mit ausgestelltem Fuß. In Axialrichtung des Scharniers gesehen, kann man drei Abschnitte unterscheiden: den Anschlagabschnitt gemäß Fig. 69d, bei dem eine Abrollkante 780 am Fuß in eine komplementäre Abrollnut 782 der Unterschale greift, einen Halteabschnitt gemäß Fig. 69e, bei dem ein Gelenkabschnitt 784 des Fußes in einen Gelenkdurchbruch 786 des Bodens der Unterschale eingeschnappt ist (ein Lappen 788 dieses Bodens ist seitlich durch Schlitze begrenzt, so daß er ausfedern kann; vgl. Fig. 69j), und einen Verriegelungsabschnitt gemäß Fig. 69f, g, wobei eine an den Fuß 752 angeformte Nase 790 federnd über eine Rippe 792 schnappt, wenn der Fuß aus- oder eingeklappt wird. Dabei federt ein zweiter Lappen 794, ebenfalls durch Schlitze 796 begrenzt, nach innen. Der Ausstellwinkel des Fußes wird durch dessen Anschlagkante 798 (Fig. 69g) definiert.
Fig. 69k zeigt noch einmal vergrößert die Öse 762, an der ja der Schieber vorbeigleiten muß. Deshalb darf ein Wandhaken, an dem das Gerät hängt, nicht zu weit in das Gehäuse ragen, so daß die Ösenöffnung im Innern des Gehäuses durch eine Querwand 799 (Fig. 69m) abgeschlossen ist.
Es wurde oben erläutert, welche Schwierigkeiten sich durch die kammartige Ausbildung des Separators ergeben können. Fig. 70a bis 70c zeigen eine alternative Ausbildung des Geräts, bei der die bodenseitigen Ausnehmungen des Separators 718′ in Fig. 67 entfallen können. Es sind nämlich die an das Gehäuse angeformten Kantenanschläge 718 (Fig. 66) ersetzt durch eine Blattfeder 800, die in die in Fig. 70c erkennbare Form vorgespannt ist, bei Schließen des Schiebers 802, aber flachgedrückt wird (Fig. 70b), wenn der Separator 804 auf sie auftrifft. In dieser Phase des Bildwechsels befindet sich dort nämlich keine Bildkante. Fig. 70a zeigt die Anordnung bei geschlossenem Gerät im Vertikalschnitt.
Fig. 71a bis 73c zeigen drei weitere alternative Möglichkeiten für die Inaktivierung des Wechselmechanismus. Es dürfte nach den vorstehenden ausführlichen Erläuterungen genügen, hier nur die Funktionen in aller Kürze zu beschreiben.
Gemäß Fig. 71a-c ist ein Hebestift 810 nahe dem Gehäuseboden 812 auf einer Blattfeder 814 montiert, die mittels eines durch den Boden 812 nach außen ragenden Stiftes ausgelenkt werden kann und damit, bei geschlossenem Schieber, den auf der Andruckplatte 816 ruhenden Stapel 818 von deren Haftbelag-Mitnehmer (nicht dargestellt) über den Hebestift 810 abhebt. Wird nun am Schieber 820 gezogen, fängt sich das unterste Bild des Stapels in einer Stufe 822 oder, wie in Fig. 71c angedeutet, in Schlitzen 824 des Separators, so daß der Schieber den Gesamtstapel nach außen transportiert, obwohl das dem Separator abgewandte Ende des im Stapel untersten Bildes noch auf dem Mitnehmer-Haftbelag aufliegt. Der Schlitz 824 kann großzügig bemessen sein, etwa für eine Dicke bis zu drei Bildern.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 72a-c kann die Andruckplatte, wie oben ausführlich beschrieben, für die Stapelentnahme nach unten gezogen sein; dies ist aber nicht zwingend erforderlich. Mit der Taste 830 wird ein Federhaken 832, der in die in Fig. 72c dargestellte Form vorgespannt ist, aus einem Kanal 834 seitlich der Andruckplatte herausgeschoben, der in die Schieberholme eingearbeitet ist. Der Federhaken greift unter die separatorseitigen Kanten des Bilderstapels 836 und wird, zusammen mit der Taste 830, vom Schieber mitgenommen, so daß der Stapel sicher herausgebracht wird. Hier ist allerdings die Zugänglichkeit der Taste 830 ungünstiger als oben unter Bezugnahme auf Fig. 34 ff. beschrieben. Fig. 72b zeigt im Vertikalschnitt die Bildwechsellage der Taste 830, die in Fig. 72c in die Inaktivierungslage (Stapelentnahmeposition) verschoben worden ist.
Bei der Lösung gemäß Fig. 73a-c betätigt die Taste 840 über Gestänge 842 zwei seitliche Keilschienen 844, die dabei in den Schieberholmen 846 vertikal beweglich eingelassene Hebestifte 848 für den Stapel 850 soweit herausschieben, daß das unterste Bild nicht mehr auf der Andruckplatte (nicht gezeigt) anliegen kann und der Separator den Stapel 850 sicher nach außen bringt. Die Darstellung ist nur schematisch; Anschläge Vorspannfedern und dergleichen sind nicht dargestellt. Fig. 73c zeigt links im Querschnitt die Wechselposition, rechts die Entnahmeposition. Fig. 73a ist eine schematische Draufsicht, Fig. 73b ein schematischer Längsschnitt.
Fig. 74 stellt in schematischer Frontansicht mehrere übereinander gestellte Geräte nach z. B. Fig. 68b dar, und man erkennt, daß eine an den Gehäuseboden angeformte Stufe 852 gerade in die Innenkontur 854 des Abdeckrahmens bei dem darunterbefindlichen Gerät paßt. Die Stufe kann durch die Notwendigkeit für eine gegenüber dem Rest des Gehäuses größere Wandstärke bedingt sein (Tastenführung, Aufstellfuß). Wegen dieses Gestaltungsmerkmals kann man nun eine größer Anzahl von Geräten übereinander stapeln, ohne daß die Geräte voneinander abgleiten können. Man erkennt in Fig. 74 auch recht gut die Lage und Größe des Etiketts nach Fig. 60; es ist darauf hinzuweisen, daß in jener Figur der Schieber ohne Gehäuseteil dargestellt war.
Fig. 75a bis 79 schließlich stellen eine alternative Konstruktion für die Unterdrückung der Andruckplattenanordnung während des Schieberrücklaufs dar, weil gegebenenfalls die Kufen (Fig. 24, 27, 55, 56) aus Kosten- und Verschleißgründen sich als unwirtschaftlich erweisen könnten.
Fig. a-c zeigen schematisch das Prinzip: Eine Art "Haken" 900 greift gesteuert über die gehäuseöffnungsseitige Endkante der Andruckplatte 902, und zwar ist die Platte freigegeben, während der Schieber gezogen wird (Fig. 75a), verriegelt sich an der Platte in der äußeren Schieberendstellung, hält die Platte an dieser Kante unterdrückt, während der Schieber zurückgestoßen wird und dabei mit seinem Separator das andere Ende der Platte niederdrückt (Fig. 75b) und gibt schließlich die Platte wieder frei, sobald der Schieber seine innere Endstellung erreicht (Fig. 75c). Der Mechanismus zum Inaktivieren des Bildwechsels ist hier nur angedeutet; beispielsweise ist die Ausführungsform nach Fig. 33-41 brauchbar.
Fig. 76 bis 79 zeigen diese Alternative im Detail, allerdings immer noch nur schematisch, um das Wesentliche erkennbar zu machen.
Am Boden 904 des Gehäuses sind um Gelenkzapfen 906, die sich senkrecht zu der Ebene des Bodens 904 erstrecken, zwei Schwenkhaken 908 drehbar gelagert. Einer der Haken ist perspektivisch in Fig. 76 dargestellt. Längs des Gehäusebodens 904 verläuft ein zweiarmiger Hebelteil 910 mit einem Auflaufarm 912 am einen Ende - innen - und einem Hakenarm 914 am andern, äußeren Ende, der mit dem Hebelteil 910 über einen vertikalen Pfosten 916 verbunden ist. An die Andruckplatte 902 sind seitlich Riegel 918 in Form plättchenartiger Fortsätze angeformt. Die Holme 920 des Schiebers 922 tragen seitlich nach außenfedernde Betätigungsarme 924, die beim Vorbeilauf an den Hakenarmen 914 an deren Außenschräge 926 aufgleiten und nach außen ausweichen, wenn der Schieber gezogen wird (Fig. 78). Da während dieser Phase des Bildwechsels die Andruckplatte frei beweglich sein muß, greifen die Hakenarme nicht über die Riegel 918 der Platte.
Beim Zurückschieben des Schiebers 922 laufen die freien Enden der Betätigungsarme 924 auf die Anschlagnasen 928 an den Hakenarmen auf und verschwenken diese in die in Fig. 79 dargestellte Position; danach können sie an diesen Nasen vorbeigehen, wobei sie wieder nach außen ausweichen. Die Hakenarme halten jetzt die Andruckplatte 902 verriegelt, bis der Schiebergriff 930 auf die Auflaufarme 912 auftrifft und die Schwenkhaken wieder zurückdrückt, womit die Andruckplatte wieder freigesetzt wird (Fig. 77). Besondere Anschläge zur Begrenzung der Schwenkbewegung sind hier nicht vorgesehen, denn die eine Endstellung ist durch das Anschlagen der Pfosten 916 an dem Andruckplattenkörper, die andere durch Anschlagen an den Riegeln definiert.
Anstelle zweier, an der Platte seitlich angreifender Haken kann auch ein einziger Haken vorgesehen sein, der etwa mittig an der Andruckplatte angreift.
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten für die Anbringung der Haftelemente, und einige sind in den Fig. 80 bis 84 dargestellt. In gewissem Maße hängt die Art der Anbringung auch davon ab, welches Material als Haftelement verwendet wird; als brauchbar erwiesen haben sich z. B. natürlicher oder synthetischer Kautschuk, Polyurethan, Silikonkautschuk, Weich-PVC (Polyvinylchlorid). Einige dieser Stoffe lassen sich extrudieren und können dann als Formteile 940 in komplementäre Aussparungen 942 der Andruckplatte eingesetzt werden (Fig. 80), oder - mit Selbstklebeband versehen - ab Rolle verarbeitet werden, indem sie in einer geeigneten Vorrichtung auf die Platte aufgeklebt werden. Einige Materialien lassen sich auch mittels Spritzpistole oder in Pastenform auftragen. Recht wirtschaftlich ist die Methode, zunächst die Platte im Spritzgußverfahren zu fertigen und dann in derselben Form oder einer anderen Form die Haftelemente ebenfalls im Spritzguß anzubringen, falls das Haftmaterial spritzfähig ist. Die Haftelemente können dann formschlüssig in der Platte verankert werden, indem Verankerungsteile 950 durch Löcher 952 der Platte durchgespritzt werden (Fig. 81-84). Diese Art der Anbringung ermöglicht auch unterschiedliche Anordnungen der Haftelemente, etwa in Form von Köpfchenreihen (Fig. 84), versetzt unterbrochener Reihen (Fig. 83 und 82b) oder auch in der einfachen Streifenform (Fig. 82a). Die Fig. 81a, 81b und 81c verdeutlichen, daß mit dieser Technik auch die Haftelementkonturen, die - wie oben unter Bezugnahme auf Fig. 32a-d erläutert - eine funktionswichtige Rolle spielen, optimal angepaßt werden können, etwa an die Dicke der Bildträger. Zu Fig. 83 ist anzumerken, daß eine Überlappung 954 der Einzelhaftelemente 956 bzw. 958 benachbarter Reihen wünschenswert ist.
Es besteht auch die Möglichkeit, die Haftelemente während des Spritzens der Andruckplatte aus deren Material dadurch lokal auszubilden, daß dieses Material während des Spritzvorgangs durch physikalische Mittel, etwa Einwirkenlassen eines statischen Feldes, haftfähig gemacht wird.

Claims (44)

1. Bildbetrachtungsgerät mit einem Gehäuse (100, 250) zur Aufnahme eines Bilderstapels (268), dessen oberstes Bild unter einem Sichtfenster (252) des Gehäuses (100, 250) liegt, mit einem parallel zum Sichtfenster (252) aus dem Gehäuse (100, 250) durch eine entsprechende Gehäuseöffnung herausziehbaren und wieder einschiebbaren Schieber (126, 254) und mit einem Bildwechselmechanismus, mittels dem beim Schieberauszug ein Bild vom Stapel (268) an einer Seite abgezogen und beim Einschub des Schiebers 826, 254) an der andern Stapelseite wieder zugefügt wird, welcher Mechanismus umfaßt:
  • - einen Einzelbild-Mitnehmer in Form einer von einer Federanordnung (132, 260, 314, 318) in Richtung auf das Fenster (252) vorgespannten Andruckplatten (130, 258), und
  • - einem Reststapel-Mitnehmer in Form eines Separatorstegs (128, 256), der bei der Bewegung des Schiebers (126, 254) relativ zum Gehäuse (100, 250) die Andruckplatte (130, 258) überläuft, wobei Enden (278, 324, 328) der Andruckplatte (130, 258) in der äußeren Endstellung des Schiebers (126, 254) bis unter den Separatorsteg (128, 256) ragen,
dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (100, 250) in einem dem Sichtfenster (252) gegenüberliegenden Boden (106) einen von der Gehäuseöffnung einwärts ragenden, zentralen, sich zwischen die Andruckplattenenden (278, 324, 328) erstreckenden Ausschnitt (156) aufweist, in den hinein sich bei eingeschobenem Schieber (126, 254) ein Schiebergriffsockel (112, 240, 270) erstreckt, der im wesentlichen bis unter die ihm zugekehrte Kante des Sichtfensters (252) reicht.
2. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Einzelbildmitnehmer Haftelemente (170, 284) auf der Andruckplatte (130) angeordnet sind, daß der Separator (128) bei seiner Bewegung nach außen das Einzelbild überläuft und bei seiner Bewegung nach innen den Reststapel längs der Haftelemente zurücktransportiert wird, daß die Andruckplatte im wesentlichen starr ist und daß auf ihrer dem Fenster zugekehrten Seite neben den Haftelementen Stapelauflageelemente (294) angeordnet sind, die den Stapel bei seiner Bewegung relativ zu den Haftelementen von diesen im Abstand halten.
3. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine einzige Andruckplatte (130), die sich im wesentlichen über die gesamte Breite der Bilder quer zur Schieberbewegungsrichtung erstreckt, vorgesehen ist.
4. Gerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Andruckplatte (130) sich im wesentlichen über die gesamte Länge des Schieberhubes erstreckt.
5. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Andruckplatte (130) aus Kunststoff besteht.
6. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Bildwechselmechanismus zur Entnahme aller Bilder inaktivierbar ist.
7. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf der dem Fenster (252) zugewandten Seite der Andruckplatte (130) Haftbeläge (170) aufgebracht sind.
8. Gerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Haftbeläge (170) sich streifenförmig in Richtung der Schieberbewegung erstrecken.
9. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Andruckplatte (130) auf Blattfedern (132) im Gehäuse (100) abgestützt ist.
10. Gerät nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Blattfedern (132) sich in Richtung der Schieberbewegung erstrecken.
11. Gerät nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Blattfedern (132) am Gehäuseboden befestigt sind.
12. Gerät nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Blattfedern (260) mit zwei Enden dem Gehäuseboden zugekehrt sind, von denen eines am Boden befestigt ist, und daß die Andruckplatte (258) zwischen den Blattfederenden an diesen befestigt ist.
13. Gerät nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Andruckplatte (130) im Bereich der Haftbeläge frei von Ausnehmungen ist.
14. Gerät nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Andruckplatte (258) zur Verbindung mit einer Blattfederanordnung mindestens einen Zapfen aufweist, der in einer Blattfederanordnung (316) vernietet ist.
15. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Separator (128) eine Stapelkontaktfläche aufweist, die mit der durch das Fenster definierten Ebene einen stumpfen Winkel einschließt.
16. Gerät nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die vom Separator (128) bei dessen Auszug zuerst überlaufene Kante eine keilförmig abgeflachte Kontur (266) aufweist.
17. Gerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Separator (128) nahe dem inneren Ende des Schiebers zwei parallele Längsholme (582) des Schiebers miteinander verbindet.
18. Gerät nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsholme des Schiebers im Bereich zwischen dem Separator und dem äußeren Ende des Schiebers L-förmigen Querschnitt aufweisen mit einwärts gekehrten fensterparallelen Schenkeln (580).
19. Gerät nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Blattfeder mit ihrem der Gehäuseöffnung abgekehrten Ende an dem Gehäuseboden befestigt ist.
20. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Andruckplatte ein Kunststoffspritzteil ist und die Federn Blattfedern aus Metall sind.
21. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Teil (328) der Platte im Bereich der Gehäuseöffnung senkrecht zur Platte flexibel gegenüber dem wesentlich steiferen Rest der Platte ist.
22. Gerät nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß das flexible Plattenteil durch den Ausschnitt (156) in Zungen unterteilt ist.
23. Gerät nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Andruckplatte in ihrem der Gehäuseöffnung abgewandten Bereich durch dem Gehäuseboden zugekehrte Rippen (136) versteift ist.
24. Gerät nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Andruckplatte in ihrem der Gehäuseöffnung zugekehrten Teil von dem Gehäusefenster weg abgekröpft (278) ausgebildet ist.
25. Gerät nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die der Gehäuseöffnung abgewandte Endkante der Andruckplatte eine in Richtung auf das Gehäusefenster hochstehende Stufe (286) mit abgeschrägter Auflaufkante für den Separatorsteg aufweist.
26. Gerät nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Stufe (286) um mehr als eine und weniger als zwei Bilddicken gegenüber der Höhe von Haftelementstreifen auf der Platte übersteht.
27. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Andruckplatte schmaler als die Abmessung der Bilder in Richtung quer zur Schieberbewegung ist oder Ausnehmungen aufweist (Fig. 26).
28. Gerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Stapelauflageelemente (294) als parallel zu den Haftelementen (284) verlaufende Rippen ausgebildet sind.
29. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Andruckplatte von den Federn im wesentlichen in Richtung senkrecht zum Sichtfenster vorgespannt ist, jedoch in Wippbewegung um eine Achse parallel zum Sichtfenster und senkrecht zur Schieberauszugsrichtung ausführen kann (Fig. 23).
30. Gerät nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder einteilig ausgebildet ist und nahe ihrer Mitte bezüglich der Auszugsrichtung des Schiebers an der Platte angreifend angeordnet ist (Fig. 29).
31. Gerät nach Anspruch 29, gekennzeichnet durch eine Hilfsfederanordnung (262) als Stoßdämpfer für mindestens eine Endkante der Andruckplatte.
32. Gerät nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder (318) fest an der Andruckplatte montiert ist und sich am Gehäuseboden gelenkig abstützt.
33. Gerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Andruckplatte im wesentlichen über ihre gesamte Erstreckung in Auszugsrichtung mit Haftbelägen versehen ist (Fig. 31).
34. Gerät nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, daß die Haftbeläge längs gerader, zur Auszugsrichtung paralleler Streifen angeordnet sind.
35. Gerät nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, daß seitlich der Haftbeläge streifenförmige Zwischenräume freibleiben (Fig. 31).
36. Gerät nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, daß das Profil der Haftbeläge und des Separatorsteges so aufeinander abgestimmt sind, daß ein zwischen beiden geklemmtes Bild sich im wesentlichen vollständig an die Oberfläche der Haftbeläge anschmiegt (Fig. 32).
37. Gerät nach Anspruch 2 und 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Haftbeläge sich bis in den flexiblen Teil der Andruckplatte erstrecken (Fig. 31).
38. Gerät nach Anspruch 35 und 37, dadurch gekennzeichnet, daß im flexiblen Teil der Andruckplatte neben den Haftbelägen Abstützflächen für den Separatorsteg vorgesehen sind (Fig. 31/32).
39. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schieber einen Griffsockel (134) aufweist, der sich bei eingeschobenem Schieber in den Bereich des Gehäusebodenausschnitts erstreckt.
40. Gerät nach Anspruch 39, dadurch gekennzeichnet, daß der Griffsockel in Richtung auf das Gehäuseinnere vorspringende Abschnitte (140′) aufweist, mittels denen der Stapel in Ausfluchtung mit dem Gehäusefenster schiebbar ist.
41. Gerät nach Anspruch 40, dadurch gekennzeichnet, daß der Griffsockel bei eingeschobenem Schieber im wesentlichen bis unter die ihm zugekehrte Kante des Sichtfensters reicht (Fig. 4).
42. Gerät nach Anspruch 39, dadurch gekennzeichnet, daß beidseits des Griffsockels bei eingeschobenem Schieber ein Freiraum vorhanden ist, innerhalb dem die Andruckplattenenden im wesentlichen senkrecht zur Sichtfensterebene beweglich sind (Fig. 2).
43. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Andruckplatte (130) im Bereich ihrer der Gehäuseöffnung abgewandten Endkante Mittel (286) zum Verhindern des Auflaufens des Separators (128) auf die ihm zugekehrte Querkante des unmittelbar auf der Andruckplatte liegenden Bildes aufweist.
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