DE3153717C2 - - Google Patents
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-
- G—PHYSICS
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Description
Die Erfindung betrifft ein Bildbetrachtungsgerät mit den im Oberbegriff
des Patentanspruchs 1 angegebenen Merkmalen. Ein solches Gerät
ist aus der DE-OS 27 42 349 bekannt.
Bei dem bekannten Gerät weist der Schieber an seiner zugänglichen
Stirnseite einen Griff auf, mittels dem er betätigt werden kann. Ein
solcher vorkragender Griff ist ästhetisch unbefriedigend; eine
vollständig rahmenartige Kontur des Geräts bei eingeschobenem
Schieber wäre wünschenswert. Andererseits muß der Separator des
Schiebers, wenn dieser vollständig herausgezogen ist, noch die Andruckplatte
niederhalten, das zu wechselnde Bild aber vollständig
überlaufen. Das bedeutet, daß die Andruckplatte und damit das gesamte
Gerät um ein entsprechendes Maß größer sein müssen als dem
Bildformat entspricht. Wollte man nun den beim bekannten Gerät nach
außen ragenden Griff in die Kontur mit integrieren, ergäben sich
unproportional große Abmessungen des Geräts.
Aufgabe der Erfindung ist es, das gattungsgleiche Gerät derart weiterzubilden,
daß es durch eine geschlossene Kontur ästhetisch ansprechend,
aber trotzdem nicht unzuträglich groß ausgebildet werden
kann.
Die erfindungsgemäß vorgesehene Lösung dieser Aufgabe ergibt sich
aus dem Patentanspruch 1; die Unteransprüche definieren zweckmäßige
Weiterbildungen dieses Konzepts.
Gemäß der Erfindung werden demgemäß die Andruckplatte einerseits,
der Schiebergriffsockel andererseits miteinander derart verschachtelt,
daß der Griffsockel in die Kontur eingepaßt ist und sich
seitlich mit der Andruckplatte überlappt.
Ausführungsbeispiele des Gegenstandes der Erfindung sind in den
beigefügten Zeichnungen dargestellt und werden nachstehend unter
Bezugnahme auf diese im einzelnen erläutert.
Fig. 1 zeigt perspektivisch ein Gerät gemäß der Erfindung,
Fig. 2 zeigt perspektivisch Einzelheiten des Schiebers aus
Fig. 1,
Fig. 3 ist ein Schnitt nach Linie 3-3 der Fig. 2,
Fig. 4 ist ein weitgehend schematisierter Längsschnitt
durch ein leeres Gerät gemäß der Erfindung,
Fig. 5 zeigt in Draufsicht von innen die Gehäusebodenschale,
Fig. 6 ist ein Querschnitt durch das Gehäuse ohne Andruckanordnung,
Fig. 7 stellt perspektivisch das Schema der Inaktivierung
dar,
Fig. 8 zeigt die Andruckplatte von unten,
Fig. 9 läßt die Andruckplatte im Querschnitt erkennen, wobei
auch der Separator im Schieber gezeigt ist,
Fig. 10 zeigt perspektivisch von oben die Andruckplatte,
Fig. 11 stellt perspektivisch, stark vergrößert, einen Auschnitt
aus einem als Haftelement ausgebildeten Mitnehmer dar,
Fig. 12 ist ein Schnitt nach Linie 12-12 der Fig. 10,
Fig. 13 stellt schematisch eine Einrichtung zum Reinigen des Mitnehmers
in unwirksamer Position und
Fig. 14 in wirksamer Position dar,
Fig. 15 zeigt das Gehäuse von hinten,
Fig. 16 ist ein Schnitt nach Linie 16-16 der Fig. 15,
Fig. 17 ist ein Schnitt nach Linie 17-17 der Fig. 15,
Fig. 18 zeigt in Seitenansicht das Gerät als Aufstellrahmen,
Fig. 19 zeigt das inaktivierte Gerät in Seitenansicht,
Fig. 20 läßt die gezogene Inaktivierungstaste erkennen,
Fig. 21 stellt in Rückansicht drei Geräte unterschiedlichen
Formats dar, und
Fig. 22 stellt ähnlich Fig. 21 andere Ausführungsformen dar.
Fig. 23a bis 23d zeigen schematisch, im Längsschnitt, eine weitere
Ausführungsform des Geräts gemäß der Erfindung,
Fig. 24 stellt perspektivisch die im Gerät nach Fig. 23 verwendete
Kunststoffplatte dar,
Fig. 25 ist ein Schnitt nach Linie 25-25 der Fig. 24,
Fig. 26 ist ein Querschnitt nach Linie 26-26 durch das Gerät nach
Fig. 23d,
Fig. 27a bzw. 27b zeigen in Draufsicht von unten auf die
Kunststoffplatte nach Fig. 24 zwei alternative Gestaltungen
der dort nur schematisch dargestellten Kufen,
Fig. 28 zeigt in Seitenansicht die Konstruktion nach Fig. 27b,
Fig. 29a stellt perspektivisch die an der Platte nach Fig. 27a
zu befestigende Feder dar,
Fig. 29b zeigt ähnlich Fig. 29a die zu Fig. 27b gehörige Feder,
Fig. 30a bzw. 30b zeigen zwei alternative Querschnittsformen für
die Kufen aus Fig. 27a, b,
Fig. 31a bis 31c stellen alternative Formen für die Kunststoff-
Andruckplatte in schematisierter Draufsicht dar,
Fig. 32a bis 32d zeigen vier schematisierte Querschnitte von
Bildwechselgeräten mit unterschiedlicher Anordnung
des Mitnehmer-Haftbelages,
Fig. 33 zeigt, von unten auf ein Bildwechselgerät gesehen,
die Gestaltung einer Inaktivierungstaste,
Fig. 34 stellt diese Gestaltung, von innen auf den Gehäuseboden
gesehen, bei halbgezogenem Wechselschieber dar,
Fig. 35 dient der Erläuterung der Montage des Geräts nach Fig. 33, 34,
Fig. 36 ist eine Innenansicht der Inaktivierungstaste,
Fig. 37 ist ein Schnitt nach Linie 37-37 der Fig. 36,
Fig. 38 ist ein Schnitt nach Linie 38-38 der Fig. 34,
Fig. 39a bzw. 39b sind Darstellungen der mit diesen Schnittbezeichnungen
in Fig. 38 markierten Ansichten,
Fig. 40 ist ein Schnitt nach Linie 40-40 in Fig. 41,
Fig. 41 zeigt perspektivisch von innen das Gehäusebodenteil
des Geräts nach Fig. 33-40, jedoch ohne die eingesetzte
Taste,
Fig. 42a stellt im schematisierten Längsschnitt eine alternative
Gestaltung der Inaktivierungstaste dar,
Fig. 42b zeigt die Konstruktion nach Fig. 42a in der Inaktivierungsposition
der Taste,
Fig. 42c läßt in Draufsicht die Anordnung der Elemente Fig. 42a
erkennen,
Fig. 43a ist eine Darstellung ähnlich Fig. 42c für eine
weitere Alternative,
Fig. 43b ist ein schematischer Längsschnitt durch die entsprechenden
funktionellen Elemente,
Fig. 44a bzw. 44b zeigen in einem Längsschnitt ähnlich Fig. 42a bzw. 42b
eine weitere Variante,
Fig. 45a zeigt ähnlich Fig. 42a noch eine weitere Ausführungsform,
Fig. 45b entspricht zu Fig. 45a der Draufsichtdarstellung,
Fig. 45c zeigt in einem bezüglich Fig. 45a versetzten
schematischen Längsschnitt die Steuerelemente der
Inaktivierungstaste,
Fig. 46 stellt perspektivisch, jedoch weitgehend schematisiert,
eine alternative Möglichkeit zu der Konstruktion gemäß
Fig. 35 für die Montage einer Inaktivierungstaste dar,
Fig. 47a bzw. 47b zeigen im Längsschnitt bzw. in Draufsicht die
Verbindung der Andruckfeder mit dem Gerätegehäuse,
Fig. 48a stellt analog zu Fig. 47a eine alternative Konstruktion dar,
Fig. 48b zeigt perspektivisch die Form der Feder am Abstützende,
Fig. 49a ist ein schematisierter Längsschnitt durch eine weitere
Ausführungsform einer Inaktivierungstaste,
Fig. 49b ist eine zu Fig. 49a analoge Darstellung in der Inaktivierungsposition
der Taste,
Fig. 50a ist eine Darstellung ähnlich Fig. 49a in abgewandelter Gestaltung,
Fig. 50b zeigt in schematisierter Draufsicht die zugehörigen
Konturen von Feder und Taste,
Fig. 51 ist ein schematisierter Längsschnitt durch eine Inaktivierungseinrichtung
mit hierfür besonders geeigneter
Federkontur,
Fig. 52 und 53 stellen analog zu Fig. 51 weitere Möglichkeiten für
die Gestaltung dar,
Fig. 54 ist eine Ansicht in Richtung des Pfeils 54 in Fig. 53,
Fig. 55a bzw. 55b zeigen in schematisierter Draufsicht alternative
Ausführungsform für die "Kufen" aus Fig. 27a oder 27b,
Fig. 56a bzw. 56b stellen perspektivisch und gegenüber Fig. 55a bzw. 55b
auch vergrößert die Montage und Befestigung der Kufen dar,
Fig. 57 zeigt schematisch, im Längsschnitt, die drei unterschiedlichen
Niveaus, definiert durch die Schieberholme bzw.
die Unterkante des Separators bzw. die Oberseite der
Mitnehmer-Haftbeläge; diese Darstellung ist für praktisch
alle bisher diskutierten Ausführungsformen zutreffend,
Fig. 58a bis 58c dienen der Erläuterung einer besonderen Gestaltung
des Separators,
Fig. 59 ist ein Schnitt durch den Separator nach Linie 59-59 der
Fig. 58c,
Fig. 60 zeigt perspektivisch das Führungsende des Schiebers mit
geöffnetem Etikettenfach, anwendbar bei der Ausführungsform
nach Fig. 23a-23d,
Fig. 61 ist ein Vertikalschnitt zur Erläuterung der Klappfenstermontage
für die Ausführungsform nach Fig. 60,
Fig. 62 zeigt gegenüber Fig. 60 vergrößert die Verriegelung des
Klappfensters,
Fig. 63a zeigt im schematisierten Horizontalschnitt eine Ausführungsform
des Geräts mit verminderter Betätigungskraft,
Fig. 63b ist ein zu Fig. 63a gehöriger Vertikalschnitt,
Fig. 63c zeigt in vergrößerter Schnittdarstellung die Gleitführung
des Schiebers bei dieser Konstruktion,
Fig. 64a bis 64c stellen dar, wie bei einem Gerät das Herausfallen
eines Bildstaplers verhindert werden kann,
Fig. 65a zeigt im Querschnitt eine Klarsichtfensterteil für ein
Gerät etwa nach Fig. 23,
Fig. 65b stellt das Fenster perspektivisch dar,
Fig. 66 zeigt perspektivisch, teils weggebrochen, das zugehörige
Gehäuseunterteil,
Fig. 67 zeigt in Frontsicht, Schieberholme geschnitten, den
Separator zu Fig. 65, 66,
Fig. 68a bis 68d stellen im Querschnitt unterschiedliche Gestaltungen
des Geräts dar, jeweils mit einteiligem Schieber und
drei miteinander verschweißten Gehäuseelementen,
Fig. 69a bis 69m zeigen eine bevorzugte Konstruktion der Geräterückseite
mit integriertem Aufstellfuß,
Fig. 70a bis 70c erläutern eine alternative Konstruktion für
den inneren Bilderstapelanschlag,
Fig. 71a bis 71c erläutern eine weitere Alternative für die
Bildwechsel-Inaktivierung,
Fig. 72a bis 72c stellen eine Variante zu Fig. 71 dar,
Fig. 73a bis 73c zeigen eine weitere Variante zu Fig. 71,
Fig. 74 zeigt in Frontansicht ein aus mehreren Geräten bestehendes
Bildarchiv,
Fig. 75a bis 75c zeigen in schematischer Schnittdarstellung
den Bildwechselablauf bei einer alternativen Ausführungsform
des Geräts, und
Fig. 76 bis 79 sind zugehörige Detailansichten.
Fig. 80, 81, 81b und 81c zeigen im Vertikalschnitt,
senkrecht zur Schieberauszugsrichtung, unterschiedliche
Arten der Anbringung von Haftelementen,
Fig. 82a und 82b sind Vertikalschnitte parallel zur Schieberauszugsrichtung
entsprechend Fig. 81b bzw. 81c,
Fig. 83 ist eine Draufsicht auf die Andruckplatte nach
Fig. 82b, und
Fig. 84 ist eine Draufsicht auf die Andruckplatte nach
Fig. 81c.
Man erkennt in Fig. 1 das Gehäuse 100, bestehend aus einer Oberschale
102 mit Bildfenster 104 und einer Bodenschale 106. Wie in der
Schnittdarstellung nach Fig. 6 deutlich erkennbar, greifen beide Schalen
formschlüssig ineinander und sich dann miteinander verklebt oder
verschweißt oder verklemmt; zwischen beiden verbleibt jedoch eine
äußere Nut 108, die als Führungsnut zum Einschieben beispielsweise in
einen Bildwechselautomaten dient. Ein Anschlagstück 110 an der Bodenschale
unterbricht die Nut; das Anschlagstück gewährleistet, daß das
Gerät nur in einer vorbestimmten Lage in die Führung des Automaten einschiebbar
ist. Damit dies auch seitenrichtig erfolgt, ist die Nut
asymetrisch bezüglich der Hauptmittelebene des Geräts angeordnet.
Vom Schieber erkennt man in Fig. 1 nur das Griffteil 112 und die
Stirnwand 114. Das Griffteil 112 wird vom Rest des Schiebers getrennt
gefertigt und mit diesem später verbunden, etwa verklebt oder zusammengesteckt,
wie in Fig. 3 deutlicher erkennbar. Vorzugsweise wird das
Griffteil zunächst einstückig zusammen mit der Oberschale des Gehäuses
aus Kunststoff gespritzt und noch vor der Trennung von diesem einer gemeinsamen
Oberflächenbehandlung unterworfen; das geschlossene Gerät
nach Fig. 1 erhält dadurch ein einheitliches ansprechendes Aussehen.
Da mittels des Schiebers der Stapel entnommen wird, sollten Hilfsmittel
vorgesehen werden, damit der Stapel von Bildern nicht unkontrolliert
aus dem Schieber herausfällt. Hierfür kann das Griffstück
einen in Fig. 3 gestrichelt angedeuteten Fortsatz 116 aufweisen, und/oder
aus Schaumkunststoff bestehende Kissen 18 (Fig. 2) klemmen den Stapel
(nicht gezeigt) seitlich im Schieber, und/oder Federzungen 120 mit
Haltehaken 122 sind seitlich am Schiebersteg 124 angeformt (Fig. 2).
In Fig. 4 erkennt man die Hauptelemente des Wechselmechanismus und
seiner Inaktivierungseinrichtung. Am Schieber 126 ist der als Halteeinrichtung
dienende Separatorsteg 128 befestigt, während an der Bodenschale
106 des Gehäuses sich die Andruckplatte 130 über vier Blattfedern
132 abstützt. Es ist bevorzugt, daß die Blattfedern sich von der
Bodenschale in Richtung auf den Schiebergriff erstrecken, um beim Ziehen
des Schiebers nicht gestaucht zu werden, sondern ein weiches Nachgeben
der Andruckplatte zu ermöglichen, wenn der Separator über letztere wegläuft.
Ein Bodenlappen 134 des Schiebers (vgl. Fig. 2) erstreckt sich
bis unter die Andruckplatte; dadurch wird der Schieber - der ja im
übrigen unten offen ist, wie in Fig. 2 erkennbar - zusätzlich
stabilisiert, und der Bodenlappen 134 bietet eine breitflächige
Zugriffsmöglichkeit für mehrere Finger.
Die Andruckplatte 130 ist vorzugsweise ein Kunststoffspritzteil
und weist auf ihrer Unterseite Versteifungsrippen 136 auf
(Fig. 8). Auch an ihrem Umfang sind zum Teil derartige Absteifungen
vorgesehen, nicht jedoch auf dem der Gehäuseöffnung zugekehrten Abschnitt,
damit dieser flexibel nachgeben kann. In diesem Bereich befindet
sich auch die Ausnehmung 138, in die bei geschlossenem Gerät
der Griffsockel 140′ (Fig. 2) des Schiebers ragt.
In zwei der Verstärkungsrippen 136 sind parallel zur Bewegungsrichtung
des Schiebers Langlöcher 140 eingebracht, in die Nocken
142 einer Inaktivierungszunge 144 greifen. Diese Zunge bildet mit
einer Inaktivierungstaste 146, die gleitbeweglich in der Bodenschale
geführt ist, ein einstückiges Kunststoffteil, die Zunge 144 ist jedoch
gelenkig mit der Taste verbunden. Alternativ kann man eine zweistückige
Ausbildung und eine scharnierartige Verbindung zwischen beiden
wählen.
Die Zunge 144 ist unter einem brückenartig aus dem Boden der
Bodenschale nach innen ragenden Steuersteg 148 durchgeführt. Wird die
Taste 146 in die in Fig. 4 gestrichelt dargestellte Position bewegt,
indem man mit den Fingern an ihrer unteren, nach außen freiliegenden
und vorzugsweise aufgerauhten Griffläche angreift - was durch einen
Fingerkuppeneinschnitt 150 erleichter wird -, so wird die Zunge 144
vom Steuersteg 148 nach unten gedrückt und nimmt über die Nocken 142
und die Langlöcher 140 die Andruckplatte mit nach unten. Diese ist
damit inaktiviert.
Lage und Anordnung der Inaktivierungseinrichtung sind in der
Draufsicht nach Fig. 5 deutlich zu erkennen. Man sieht auch in dieser
Figur, daß die beiden das Gehäuse bildenden Schalen über die Breite
der Seitenstege 152, zwischen denen der Schieber geführt ist, hinaus
verbreitert ist, so daß diese Längskanten doppelwandig ausgeführt sind.
Dadurch wird einerseits das Gehäuse versteift, andererseits ergibt
sich dadurch ein allseitig gleich breiter das Sichtfenster umgebender
Raum, und es besteht die Möglichkeit, die Gehäuseecken abzurunden.
Man erkennt ferner in Fig. 5 Einsenkungen 154 im Bereich der Nut 108
für einen später noch zu erläuternden Zweck. Die Ausnehmung 156 der
Bodenschale ist komplementär zu dem Bodenlappen 134 des Schiebers.
Nur rückseitig eingetieft, jedoch nicht durchgebrochen dagegen sind
die in Fig. 5 gestrichelt angedeuteten Vertiefungen 158 bzw. 160
für einen noch zu beschreibenden Ständer bzw. die Inaktivierungstaste,
nur für den Durchtritt der Zunge 144 ist ein Durchbruch 145
vorgesehen.
In den Fig. 8 bis 14 ist die Andruckplatte mit ihren Federn deutlicher
illustriert. Die vier Blattfedern 132 sind hier metallisch,
z. B. aus Federbronze oder Federstahl.
Im Ausführungsbeispiel sind an die Unterseite der Platte kleine
Zapfen angespritzt, und die Blattfedern weisen zu diesem komplementäre
Löcher auf, so daß die Federn aufgesteckt, vernietet oder verschweißt
werden können. In ähnlicher Weise können die Federn auch an
der Bodenschale befestigt werden, obwohl es genügt, sie dort einfach
in Längsrichtung abzustützen. Schmale Fortsätze 162 des in Auszugsrichtung
vorderen Federpaares verlängern dieses über die Befestigungsstelle
an der Platte 130 hinaus. Sie erstrecken sich mit einem Bogen
164 mit Spiel durch entsprechende Durchbrüche 166 der Platte und liegen
mit ihrem freien Ende dann wieder an der Plattenunterseite an. Diese
Bögen 164 haben die Aufgabe, das von der Platte festgehaltene Einzelbild
von dieser nach oben abzudrücken, wenn der Separator 128 über die
Durchbrüche 166 der Platte beim Schieberauszug hinweggelaufen ist und
beim Wiedereinschub des Schiebers dieses Bild anheben soll, damit es
über den Separator und im Schieber nach außen gebrachten Stapel hinweggehoben
wird.
Auf der Oberseite der Platte befinden sich drei Streifen aus
einem an der Rückseite der Bilder stark haftenden Material. Diese hier
und im folgenden als "Haftstreifen" 170 bezeichneten Elemente bilden
den Mitnehmer, der das eine, der Andruckplatte zugekehrt liegende Bild
beim Ziehen des Schiebers festhalten soll. Wie Fig. 11 erkennen läßt,
ist die Oberseite der z. B. aus Weichkunststoff bestehenden Haftstreifen
aufgerauht, so daß sich Staub zwischen den Erhöhungen sammeln kann und
die Streifen gleichwohl noch als Mitnehmer arbeiten. Ferner kann man,
wie in Fig. 13 und 14 angedeutet, an der Unterseite des Separators
kleine Bürsten 174 anordnen, die beim Auszug des Schiebers (Fig. 13)
reibungsarm über das eine festgehaltene Bild 172 schleifen, beim Rückhub
aber (Fig. 14) die Haftstreifen säubern.
Es ist wichtig, daß zwischen den Haftstreifen glatte Zwischenräume
über die ganze Auszugslänge des Schiebers bleiben. Das Profil des Separators
ist dann, wie in Fig. 9 angedeutet, so ausgebildet, daß die
Unterkante des Separators im Bereich dieser Zwischenräume 176 die Oberfläche
der Platte 130 berührt und deshalb unter die Kante des Bildes
172 greifen kann, die ihrerseits von den Bögen 164 abgedrückt wird.
Seitlich weist die Platte noch zwei Einschnitte 178 auf, die die
beim Schieberrückhub nach unten gedrückte Platte freigeben; dies ist
im Hauptpatent im einzelnen erläutert. Es sei aber angemerkt, daß die
in sich ziemlich starre Platte den Vorteil hat, daß die Federn nicht
mehr zum Verkanten neigen, wenn seitlich im Bereich der Plattenaußenkante
die Steuernocken des Schiebers angreifen.
Fig. 15 bis 18 lassen Ausbildung und Anordnung des Aufstellfußes
erkennen.
Der Boden der Bodenschale 106 weist eine kreisrunde Eintiefung
180 mit einem Durchgangsloch 182 im Zentrum auf. Im letzteren ist
der runde Kopf 184 des Fußes mittels eines Durchsteckankers 186 befestigt,
aber frei drehbar. Im Bereich einer Radiallinie des Kopfes ist
der Ständer 188 mit dem Kopf gelenkig verbunden; eine Mittelzunge 190
des Ständers ragt durch eine zu ihr komplementäre Öffnung des Kopfes und
dient als Anschlag für das Ausklappen des Ständers. In der Einsenkung
158 wird der Ständer durch einen Druckknopf 192 gehalten, kann aber
durch Griff in den Fingereinschnitt 194 gelöst werden.
Das Zentrum des Aufstellfußkopfes ist gleich weit von der gegenüberliegenden
Längs- und jeder der Querkanten des Gehäuses entfernt.
Nach Abklappen des Ständers vom Kopf kann dieser in drei gewünschte
Winkellagen verdreht werden, so daß das Gerät auch im Hochformat, wie
in Fig. 18 angedeutet, als Aufstellrahmen sicher steht. Da der Ständer
nahe seinem freien Ende verbreitert ist, steht das Gerät auch im Hochformat
sicher. Der Arretierung der möglichen Winkelpositionen dienen
an den Kopf 184 angespritzte Nocken 196 mit zu ihnen komplementären
Vertiefungen 198 im Boden der Bodenschale.
Kopf und Ständer sind einstückig aus Kunststoff gespritzt.
Fig. 19 und 20 lassen das Gerät mit inaktivierter Wechselmechanik
erkennen. Die entsprechend nach außen verschobene Taste 146 ist unübersehbar;
sie kann auf ihrer Innenseite noch mit einem verdeutlichenden
Signalpunkt versehen sein. Man erkennt ferner die oben kurz erwähnten
Einsenkungen 154, die die Mittellinie des Sichtfensters
markiert. Wird nämlich das Gerät in irgendeine Vorrichtung eingeschoben,
etwa eine motorisch angetriebene Wechselautomatik, so
soll die Einschublage des Geräts abtastbar sein, und zwar genauer
gesagt eine fixe Stelle bezüglich der Mitte des Sichtfensters. Gäbe
es nur Geräte einer Größe, könnte man einen Endanschlag vorsehen.
Da aber das Gerät vorzugsweise für Photopositive in den Formaten
9×9,9×11,5 und 9×13 cm ausgebildet werden soll, die Bildzentrierung
aber unabhängig vom Format sein muß, ist diese mittlere
Einsenkung zweckmäßig.
Ferner soll eine solche Wechselmotorik auch an dem Gerät unabhängig
von dessen Format angreifen können. Hierfür sind in Fig. 21a,
b, c und Fig. 22a, b, c zwei Möglichkeiten dargestellt.
Die Formate nach Fig. 21 entsprechen den oben angegebenen Abmessungen.
Als Eingriffsstellen für die Wechselmotorik sind rückseitige
Löcher vorgesehen, und zwar einerseits im Bodenlappen des Schiebers ein
Loch 200 (auch in Fig. 2 und 15 erkennbar) und ein Loch in der Bodenschale
106, das seinerseits durch ein fluchtendes Loch 202 in der Taste
146 zugänglich ist. (Es ist anzumerken, daß bei gezogener Taste 146 das
Loch nicht mehr zugänglich ist.) Wie man in Fig. 21 erkennt, haben die
Löcher 200 und 202 bei allen Formaten gleichen Abstand voneinander und
liegen, was bevorzugt ist, symmetrisch bezüglich der Quermittelebene
des Geräts, markiert durch die Einsenkung 154.
Es versteht sich, daß die Hübe der Schieber bei den verschiedenen
Formaten unterschiedlich sind. Wählt man die Ausführungsform nach
Fig. 21, so muß auch die Hublänge des Motorantriebs bei Formatwechsel
geändert werden oder sich anpassen. Dies ist nicht erforderlich bei der
Ausführungsform nach Fig. 22, wo nur das längste Format Eingriffslöcher
204 und 206 aufweist, während bei den anderen Formaten langgestreckte
Schlitze 208, 210 vorgesehen sind, so daß der Hub - abgestimmt auf das
längste Format - zunächst entsprechend der kürzeren Auszugslänge der
Schieber leer läuft und erst dann den Schieber mitnimmt; entsprechend
beginnt auch der Rückschub des Schiebers mit einem Teilleerhub.
An der Stoßstelle zwischen Oberschale und Bodenschale des Gehäuses
muß nicht unbedingt ein Führungsschlitz vorliegen, sondern man kann auch
die Bodenschale etwas gegenüber der Kontur der Oberschale einwärts zurücksetzen.
Ungünstig ist dagegen eine Ausführung, bei der die Kanten fluchten
sollen, weil aus Toleranzgründen beinahe immer an mindestens einer
Stelle eine Stufe entstehen wird.
Fig. 23a bis 23d zeigen im schematischen Längsschnitt eine
weitere Ausführungsform eines Bildwechselgeräts gemäß der Erfindung.
Man erkennt wieder das Gehäuse 250 mit Sichtfenster 252,
den Schieber 254 mit Separator 256 sowie die Andruckanordnung
mit Kunststoffplatte 258 und Vorspann-Blattfedern 260. Es ist
auch noch eine Hilfsfeder 262 angedeutet, die in den weiteren
Figuren nicht erscheint und daher an dieser Stelle erläutert werden
soll: Wenn der Schieber sehr schnell herausgezogen wird, kann
der mit seiner Schrägfläche 264 auf die Führungsschräge 266 der
Kunststoffplatte 258 auflaufende Separator die Platte so stark
beschleunigen, daß dieses Ende der Platte - die ja mit der
Masse des von ihr abgestützten Bilderstapels 268 und den Blattfedern
260 ein schwingungsfähiges System bildet - unter das Niveau
der Separator-Unterkante "taucht", so daß diese Kante, obwohl
sie vorzugsweise scharfkantig ist, das zweitunterste Bild nicht
mehr erfaßt und deshalb zwei oder sogar drei Bilder auf der
Andruckplatte 258 liegenbleiben, während der Separator den Rest
des Stapels 268 mit nach außen nimmt. Die Hilfsfeder 262 versteift
das System und wirkt auf diese Weise als Stoßfänger für die
Kunststoffplatte 258. Es ist aber anzumerken, daß eine solche
Hilfsfeder nur dann erforderlich ist, wenn die Vorspann-Blattfedern
260 ziemlich weich sind.
Man erkennt ferner in Fig. 23a-d, daß die Kante des auf der
Andruckplatte aufliegenden Bildes, die dem Schiebergriff 270
zugekehrt liegt, von der Andruckplatte nicht mehr abgestützt wird,
da die letztere eine Abstufung aufweist. Wenn der Separator
über diese Bildkante 272 läuft, also kurz vor Erreichen der Position
gemäß Fig. 23c, wird diese Kante nach unten abgebogen und federt
dann wieder in die in dieser Figur dargestellte gestreckte Lage zurück,
während das abgewinkelte Ende der Andruckplatte sich an
die Unterkante des Separators anlegt. Die Abwinklung 274 ist so
bemessen, daß der Separator nun leicht unter die Bildkante 272
greifen kann.
Es erübrigen sich also bei dieser Konzentration die Hilfsfederbeine
zum Hochdrücken des Bildes, die in Fig. 10 und 12 mit 162 bezeichnet
waren.
Die Andruckplatte weist aber noch weitere Besonderheiten auf, die
sich am besten anhand der Fig. 24 bis 30b erläutern lassen.
Durch die erwähnte Abwinkelung 274 liegen die betreffenden
Auslaufenden 278 - zwischen denen sich ein Ausschnitt 280 befindet,
in dem der Griff des Schiebers Platz findet - gegenüber der
Hauptebene der Andruckplatte 258 tiefer, so daß auch dann,
wenn nur wenige Bilder im Gerät sind, keine Kollision mit Niederhaltenocken
erfolgt, die erst später unter Bezugnahme auf Fig. 60
und 65 erläutert werden. Schließlich ergibt sich eine deutlich
markierte Haftmitnahme-Anlage, deren Ausdehnung in Fig. 23b
mit 282 markiert ist. Wie zuvor, erfolgt die Mitnahme (oder,
genauer gesagt, das "Festhalten" des im Stapel 268 untersten Bildes
im Gehäuse 250) dadurch, daß auf die Andruckplatte Streifen 284
aus einem Spezialkunststoff hoher Haftreibung mit dem Bildträgermaterial
aufgebracht sind. Es sind hier vier solcher Haftbelagstreifen
vorgesehen; diese Zahl ist nicht zwingend. Wesentlich ist
jedoch, daß die Höhe der Streifen 284 über der Andruckplattenfläche
sich in Richtung auf eine kleine hochstehende Stufe 286
nahe der inneren Endkante der Andruckplatte 258 zu verringert.
Das unterste Bild des Stapels liegt demgemäß mit seiner Kante,
die zuest vom Separator überlaufen wird, geschützt hinter dieser
Stufe 286, deren Tiefe z. B. eineinviertel oder eineinhalb mal
so groß bemessen ist wie die Nominaldicke der Bildträger,
damit das zweitunterste Bild sicher vom Separator erfaßt werden kann.
Die dieser Bildkante zugekehrte Fläche 288 ist abgeschrägt, damit
der Separator beim Rücklauf an dieser Fläche aufgleiten kann.
Wegen der Dickenverringerung der Streifen 284 wird das unterste, auf der
Platte aufliegende Bild nicht in Querrichtung beim Überlauf des Separators
deformiert und hat deshalb nicht die Tendenz, sich von der Platte abzuheben
und zusammen mit dem Stapel vom Separator mitgenommen zu werden.
Die Einschnitte 290 im Bereich der Andruckplatten-Endkante bieten
Platz für die Bildstapel-Anschläge 292, die kammartig in diese
Einschnitte greifen.
Durch die oben beschriebenen Maßnahmen gelingt es sicherzustellen,
daß bei jedem Bildwechsel das unterste Bild, aber auch nur dieses,
auf der Andruckplatte bleibt und alle anderen Bilder des Stapels
nach außen transportiert werden.
Die Andruckplatte 258 ist relativ massiv und in sich steif, abgesehen
von den Auslaufenden 278, die gegenüber dem Hauptteil
der Platte eine wesentlich geringere Dicke aufweisen; das ist
in Fig. 23a-d angedeutet. Der Grund liegt darin, daß der Bildwechsel
ja auch dann funktionieren soll, wenn die Bilder in
sich gewölbt sind. Andererseits darf aber auch kein Bild
an der Andruckplatte haften bleiben, wenn der Wechselmechanismus
inaktiviert ist, das heißt hier, wenn die Andruckplatte unter
das Niveau der Seitenholme des Schiebers heruntergezogen wird.
Ist ein Bild dann so gewölbt, daß sein Mittelbereich der Andruckplatte
näher liegt als seine von den Schieberholmen abgestützten
Kanten, könnte trotz des obenerwähnten Niveauunterschieds (bei
dem es sich ja nur um wenige Millimeter oder Bruchteile davon handelt)
ein Kontakt zwischen Bild und Haftbelag vorliegen, so daß bei der Stapelentnahme
das unterste Bild behindert würde. Aus diesem Grunde weist die
Andruckplatte noch die beiden hochstehenden Längsrippen 294 auf,
und Fig. 26 läßt erkennen, daß infolge dieser Ausbildung auch
ein derart gewölbtes Bild 296 vom Separator mitgenommen wird,
wenn der Wechselmechanismus inaktiviert worden ist. In dieser
Figur erkennt man auch deutlich den Höhenunterschied zwischen
den Schieberholmen 298, auf deren Oberkante der Bilderstapel aufruht,
und der "unterdrückten" Kunststoffplatte 258.
Schließlich sind in Fig. 24 noch seitliche Kufen 300 erkennbar,
die über den Umriß der Andruckplatte hinausragen. Diese Kufen
haben die Funktion, im Zusammenwirken mit dem Schieber während
dessen Auszug die Andruckplatte freizugeben, aber während des
Schieberrückhubs die Andruckplatte unter das Niveau der Schieberholme
zu drücken; ausführlich ist dies im Hauptpatent erläutert.
Aus Gründen der Leichtgängigkeit und Sicherheit sind hier diese
Kufen so gestaltet, daß sie während des Schieberauszugs bei
Kontakt mit dessen Steuerflächen ausweichen können, beim
Schieberrückhub aber stehenbleiben, so daß die Schiebersteuerflächen
die Andruckplatte in ihrer Inaktiv-Position - also
dem Fenster 252 entfernt - halten. Zwei Lösungsmöglichkeiten sind
in Fig. 27a, 30a bzw. 27b, 30b dargestellt.
Die Fig. 27 zeigen dabei jeweils die Ansicht der Andruckplatte
von unten, und die Fig. 30 stellen einen Querschnitt
durch die Elemente Schieberholm-Andruckplatte in der Position
dar, in der die Kufen 300 mit den Schiebersteuerflächen in Kontakt
kommen, und zwar beim Auszug des Schiebers.
Gemäß Fig. 27a, 30a sind an die Unterseite der Andruckplatte
258 Haltelappen 302 und Stützpföstchen 304 angespritzt. Zwischen
Platte und Haltelappen ergibt sich ein Schlitz 306, in den von
außen die Kufe 300 eingeschoben wird. Die Kufe hat die Form
eines ausgeschnittenen oder durchbrochenen Plättchens, so daß
sich ein schmaler Steg 308 ergibt, der federnd ausgelenkt und zwischen
die Pföstchen 304 eingehangen wird. Nahe dem Kufenende, das beim
Schieberauszug zuerst unterlaufen wird und deshalb zunächst nicht
auszuweichen braucht, ist im Bereich des Schlitzes 306 ein etwa
halbzylindrisches Lagerstück 310 angeformt, und die Kufe 300
weist eine dazu komplementäre Ausnehmung auf, womit sich eine Art
Schwenklager ergibt. Erst wenn die Steuerflächen der Schieberholme über
das andere Kufenende laufen, kann die Kufe 300 um dieses Gelenk nach innen
schwenken, begünstigt durch die Keilquerschnittsformen gemäß
Fig. 30a, wobei der Steg 308 als Feder wirkt.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 27b und 30b hat man auf dieses
Gelenk verzichtet, so daß die Kufe noch leichter ausweichen kann.
Deshalb braucht sie auch keine Keilfläche wie in Fig. 30a, sondern
kann ein abgerundetes Profil aufweisen gemäß Fig. 30b. Dies hat
den Vorteil, daß bei der Montage weder auf die Lage des Gelenks
noch auf die Lage der Keilfläche geachtet zu werden braucht, sondern
alle Kufen in den vier möglichen Lagen gleichermaßen funktionstüchtig
sind.
Man erkennt noch in Fig. 27a einen an der Plattenunterseite angespritzten
länglichen Knopf 312, auf den die Andruckfeder 314 mit
ihrem Durchbruch 316 (Fig. 29a) aufgesteckt wird, wonach der Knopf
mittels einer Ultraschall-Schweißanordnung niedergeschmolzen werden
kann, um die Feder sicher zu befestigen. Alternativ kann man die
Feder 318 (Fig. 29b) mit seitlichen Einschnitten 320 versehen
und entsprechende Vorsprünge 322 komplementärer Form an der
Plattenunterseite (Fig. 27b) in gleicher Weise zur Befestigung
der Feder 318 nutzen.
Da die Masse der so ausgebildeten Kufen 300 extrem gering ist,
spielen die Materialkosten eine entsprechend untergeordnete Rolle.
Dafür müssen aber die Gleiteigenschaften besser sein als bei
billigem Kunststoff, etwa Polystyrol, wie er für die Andruckplatte
vorgesehen ist. Deshalb wird man die Kufen aus einem Kunststoff
mit guter Selbstschmierung spritzen, etwa einem Polyamid.
Die Fig. 31a bis 31c stellen alternative Gestaltungen der
Auslaufenden 278 der Andruckplatten 258 dar. Bei ungünstig gewölbten
Bildern sollen ja diese Auslaufenden zuerst mit ihren Haftbelägen das
unterste Bild trotzdem festhalten, wenn die Bildwechselbewegung
beginnt (siehe Fig. 23b). Wenn dann eine Wölbung ähnlich der nach
Fig. 26 vorliegt - oder auch eine Wölbung in entgegengesetztem Sinne
könnte das unterste Bild von der Andruckplatte mittels des Separators
gelöst werden.
Deshalb ist in Fig. 31a zusätzlich zu den beiden oben erläuterten
Auslaufenden ein drittes, mittleres Auslaufende 278′ vorgesehen,
was allerdings eine Umkonstruktion des Schiebergriffes und der
Stapelanschläge an diesem bedingen würde. Alternativ ist in Fig. 31b
das jeweilige Auflaufende 324 über eine eingespritzte oder eingesprengte
Blattfeder 326v aus Stahl mit der eigentlichen Platte 258
verbunden und gegenüber deren Hauptebene nach oben - Richtung
Stapel - hochgebogen, so daß das unterste gewölbte Bild erfaßt
wird, gerade oder umgekehrt gewölbte Bilder aber das Auslaufende
324 entgegen der Federvorspannung zurückgedrückt wird (eine Ausbildung
der Feder als angespritzter verdünnter Kunststoffstreifen verbietet
sich bei Verwendung von billigem Kunststoff wegen dessen Kaltflußeigenschaft;
es ist anzumerken, daß die Federvorspannung in der
Größenordnung von etwa 500 p liegen). Alternativ kann man
gemäß Fig. 31c als Verbindungsstücke für die Auslaufenden 328
schmale, auf Torsion beanspruchte Metallblattfedern 330 vorsehen.
Bei der letztgenannten Konstruktion ist eine Abänderung am
Schieber gegenüber der "einfachen" Andruckplatte 258 gemäß
Fig. 24 nicht erforderlich.
Fig. 32a-d zeigen jeweils im weitgehend auf die Funktionselemente
in schematischer Darstellung beschränkter Ausführung unterschiedliche
Konstruktionen für den Separator einerseits, die Andruckplatte
andererseits. Der Separator streicht ja mit seiner Unterkante
über die Oberfläche der Andruckplatte und muß für den Durchlaß
der Haftbeläge Ausnehmungen aufweisen. Das Bild auf der Andruckplatte
muß im Querschnitt dieser Kontur folgen, kann aber
keinesfalls scharfkantig geknickt werden. Die Folge ist, daß
das Bild gegebenenfalls nur an den Kanten 332 der Haftbeläge
anliegt und nicht richtig festgehalten wird. Diese relativ ungünstige
Situation ist am meisten bei der Ausführungsform nach Fig. 32a
zu erwarten. Ähnlich ist die Lösung nach Fig. 32b mit breitflächigen
Haftbelägen 334 und weiteren Durchbrüchen 336 am Separator.
Extrem große Durchbrüche weist der Separator nach Fig. 32c auf,
der beim Rücklauf nur noch mit einer Art "Spitze" 338 die Andruckplatte
soweit herunterdrückt, daß die Haftbeläge nicht an der
Separatorunterkante schleifen. Ein besonders gutes Anschmieren des
Bildes an die Haftbeläge 340 in Fig. 32d ergibt sich durch deren
abgerundete, der Bildkontur folgende Querschnittsgestalt.
Es ist anzumerken, daß in den Fig. 32 das jeweils festgehaltene
Bild nicht mit dargestellt ist, der Separator also beim
Rücklauf dargestellt ist, wobei seine tiefste Stelle (Unterkante)
näher dem Gehäuseboden steht als die Oberseite der Schieberholme
298.
Fig. 33 bis 41 beziehen sich auf die Gestaltung und Montage
der Inaktivierungsanordnung bei einem Gerät beispielsweise
nach Fig. 23a-d.
Fig. 33 zeigt das Gerätegehäuse 342 (ohne Schieber) von unten,
und man erkennt eine mit Fingerrippen 344 versehene Taste 346,
die in einer Vertiefung 348 des Gehäusebodens verschieblich ist.
Das ist alles, was man von außen sehen kann.
Fig. 34 zeigt die Taste 346, vom Gehäuse her gesehen. Es handelt
sich auch hier um ein Kunststoffspritzteil mit fast vollständig
umlaufender Verstärkungsrippe 350 und seitlichen Funktionsarmen
352 und 354.
In Fig. 34 ist die Taste in derjenigen Position dargestellt, in der der Bildwechselmechanismus
aktiviert ist. Um den Wechselmechanismus zu inaktivieren,
wird die Taste 346 längs der Vertiefung 348 verschoben, wobei die Taste
eine Rippe 360 übergreift, die an eine Gehäusebrücke 364 angespritzt
ist und in einer Nut 362 der Taste Platz findet. An die Taste 346
sind seitlich sich wegerstreckend die Funktionsarme 352, 354 angespritzt. Die
in der Inaktivierungsposition der Taste 346 über die Blattfedern 260 greifen
und diese niederdrücken, das heißt im Abstand von der Gehäusefensteröffnung
halten. Der kürzere Arm 352 hat keine sonstige Funktion. Der längere Arm
354 läuft der Verschiebung der Taste auf die Schrägfläche 356 eines an
den Gehäuseboden angeformten Steuersteges 358 auf und wird dadurch gegenüber
dem Rest der Taste hochgebogen, das heißt in Richtung auf das Sichtfenster.
Solange der Schieber noch im Gehäuseinnern ist, wird aber das freie Ende des
Armes noch von dem benachbarten Schieberholm niedergehalten (Fig. 38). Wird
nun der Schieber gezogen, schnellt der Arm hoch; beim Rückhub des Schiebers
läuft dann die Endkante des Schieberholms auf den Arm auf und schiebt ihn - und
damit die ganze Taste - wieder in die Wechselaktivierungsposition. Da das
für die Taste verwendete Kunststoffmaterial zum Kaltfließen neigen kann, ist
zur Sicherheit eine weitere Rücksteuerschräge 366 an einem weiteren Steuersteg
368 vorgesehen; auf diese Schräge 366 läuft die Abkröpfung 368 des Tastenarmes
354 auf und wird zurückgedrückt, soweit der Arm nicht ohnehin zurückfedert.
Fig. 35 deutet an, wie die Taste in den Gehäuseboden montiert wird: Zunächst
wird der längere Funktionsarm 354 durch den Schlitz 370 zwischen Brücke 364
und Gehäuseboden gefädelt und die Taste dann derart gedreht, daß schräg
gegenüber der kürzere Funktionsarm 352 durch den gegenüberliegenden Schlitz
372 geschoben werden kann. Dies wird ermöglicht durch einen Ausschnitt 374
in der umlaufenden Randverstärkung der Taste 346 (Fig. 36). Die Taste wird
nun in ihre richtige Lage verdreht, wobei der Funktionsarm 354 über den Steuersteg
358 hinweg muß, welcher deshalb wieder eine Montageschräge 376 besitzt.
Schließlich gelangt die Taste mit ihrer Nut 362 über die Rippe 360, und Lappen
378 am Rand der Vertiefung 348 greifen über eine Stufe 380 der Taste 346.
Ein Ansatz 382 mit dreieckiger Kontur versteift die Brücke 364.
Die Fig. 42a bis 45c stellen alternative Ausführungsformen für die Anordnung
und Wirkungsweise der Inaktivierungseinrichtung dar.
Bei der in Fig. 42a-c dargestellten Variante ist im Gehäuseboden 384 gleitverschieblich
die Inaktivierungstaste 386 geführt, deren seitliche Arme 388
bei der Tastenverschiebung über die Andruckfedern 390 greifen, ähnlich wie
zuvor beschrieben. Zugleich läuft dabei ein Fortsatz 392 an der Taste auf
eine Steuerschräge am Gehäuseboden auf, die mit 394 markiert ist, so daß
der Fortsatz nach oben abgebogen wird und durch einen Schlitz 396 in der
Andruckplatte bis in den vom Separator 398 überstrichenen Weg ragt
und bei dessen Auszug federnd ausweicht. Beim
Rückhub des Separators, bei dem sich kein Bild mehr zwischen diesem und dem
freien Ende des Fortsatzes mehr befindet, kann der Separator den Fortsatz und
damit die Taste in die Aktivierungsposition zurückschieben.
Ähnlich arbeitet die Ausführungsform nach Fig. 43a-b, bei der der Fortsatz
sich entgegen der Auszugsrichtung des Separators erstreckt, so daß die Taste
400 nicht zurückgeschoben, sondern zurückgezogen wird, wenn sich der Separator
an dem Haken 402 des Fortsatzes einhängt.
Gegenüber dieser Ausführungsform ist die nach Fig. 44a-b vereinfacht, indem
keine gesonderte Auflaufschräge für den Fortsatz 404 vorgesehen ist, sondern
dessen Haken 406 sich an der den Plattenschlitz 408 begrenzenden Kante 410
abstützt, solange der Wechselmechanismus aktiviert ist. Nach Verschieben der
Taste ragt, wie zuvor, der Haken durch den Schlitz, wobei seine Ausfederung
durch einen Querstift 412 begrenzt ist, der sich seitlich der langen Schlitzkanten
414 abstützt.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 45a-c wird die Taste, um den Wechselmechanismus
zu inaktivieren, nicht in Richtung des Schieberauszugs, sondern in Gegenrichtung
verschoben und dann bereits beim erstmaligen Herausziehen des
Wechselschiebers wieder in die Aktivierungsposition zurückgeführt. Fig. 45a
zeigt den schematischen Längsschnitt, wobei der Pfeil 414 hier die Verschieberichtung
der Taste 416 in die Inaktivierungsposition andeutet; die Einwirkung
durch übergreifende Arme 418 auf die Federn 420 erfolgt wie zuvor beschrieben.
Zugleich laufen zwei Fortsätze 422, die einfach die Federunterdrückungsarme
418 verlängern, auf Steuerstege 424 auf und werden dadurch nach oben abgewinkelt,
so daß ihre freien Enden in die Bewegungsbahn von zwei, an die Schieberholme
426 angeformten Lappen 428 gelangen, die beim Schieberauszug die
Taste wieder in deren Ausgangslage zurückdrücken; dabei transportiert der Schieber
freilich den Gesamtstapel bereits nach außen, weil die Andruckfedern 420 lange
genug unterdrückt waren.
Fig. 46 stellt perspektivisch, in Explosionsdarstellung, eine alternative Möglichkeit dar,
die auf die Andruckfedern 430 einwirkende Inaktivierungstaste im Gehäuse
432 zu verankern. Die Taste weist an ihrer nach innen weisenden Fläche
einen T-Ansatz mit einem Mittelschenkel 434 auf, der gleitbeweglich in den
Schlitzabschnitt 446 eines Gehäusedurchbruchs 448 paßt, sowie mit einem T-Schenkel,
mit 450 markiert, der gerade durch den Einsetzabschnitt 452 des Durchbruchs
448 paßt. Im Innern weist der Gehäuseboden 454 zwei angespritzte Zapfen 456
auf, auf die die Andruckplattenfedern 430 mit ihren Löchern 460 aufgesteckt
sind. Nahe dieser Befestigungsstelle ist die etwa U-förmige Kontur aufweisende
Feder mit einem Hilfslappen 462
versehen. Wird nun die Taste mit ihrem T-Schenkel 450 durch den Abschnitt
452 des Durchbruchs geführt und in Richtung der Federbefestigung längs des
Schlitzabschnitts 446 verschoben, so werden die Hilfslappen 462 federnd ausgelenkt
und springen wieder in ihre Ursprungslage zurück, sobald die Taste ihre Endlage
erreicht hat. Wird nun die Taste wieder in Richtung auf den Einsetzabschnitt 452
verschoben, werden die Federn von dem T-Schenkel heruntergedrückt, während die
Taste selbst nicht mehr herausgenommen werden kann.
Fig. 47a-b stellen dar, wie die Plattenandruckfedern 260 zweckmäßig im Gehäuse
250 befestigt sind. Jede Faser 260 weist an einem Ende einen T-förmigen Ausschnitt
464 auf, der wie dargestellt über einen an den Gehäuseboden angeformten
Zapfen 466 mit H-förmigem Querschnitt paßt. Auf diese Weise kippt die Feder
bei ihrer Schaukelbewegung wirklich um ihre freie Endkante, was leichtgängig
und geräuscharm erfolgt. Wird die Feder aus zugleich
abwinkelbarem Stahl gefertigt, so empfiehlt sich die noch leichtgängigere Ausführung
nach Fig. 48a, b.
Es ergibt sich aus den vorstehenden Erläuterungen, daß bei Einwirkung der Inaktivierungstaste
auf die Andruckplattenfedern diese nicht an ihrer höchsten
(das heißt, dem Gehäusesichtfenster nächstgelegenen) Stelle heruntergezogen
werden, da je an dieser Stelle die Andruckplatte selbst befestigt ist. Es ist
aber erwünscht, daß die Platte möglichst dicht an den Gehäuseboden herangezogen
wird. Dies läßt sich bei den Konstruktionen nach Fig. 49a bis 54 mindestens
annähernd erreichen.
Gemäß Fig. 49a-b wirkt die Inaktivierungstaste 466 wie zuvor auf die Andruckfedern
260. Es ist jedoch noch an die Taste ein Haken 468 angeformt, dem
an der Andruckplatte 470 ein Gegenhaken 472 zugeordnet ist, in den sich
der Haken 468 kurz vor Erreichen der Inaktivierungsposition der Taste einhängt
und den schieberseitigen Endabschnitt der Andruckplatte 470 völlig zum Gehäuseboden
zieht, indem nun die Keilflächen 474 bzw. 476 von Haken 468 bzw. 472 wirksam
werden. Alternativ kann der Haken 468 auch, wie in Fig. 50a-b gezeigt,
auf einen Querschenkel 478 wirken, der die beiden Andruckfedern 260′ miteinander
verbindet.
Eine Alternative ist in Fig. 51 gezeigt. Hier ist der der Taste 486 zugewandte
Schenkel der Blattfeder 480, ausgehend von der Befestigung 484 an der Andruckplatte
482, gerade ebensolang bemessen wie der mögliche Verschiebeweg
488 der Taste, während der andere Federschenkel entsprechend länger
bemessen ist. Gegebenenfalls bedingt dies unterschiedliche Konturen beider
Schenkel, um eine gleichförmige Schaukelbewegung der Andruckplatte sicherzustellen,
doch ergibt sich das für den Fachmann, so daß auf eine zeichnerische
Darstellung verzichtet werden konnte.
Eine Variante ist in Fig. 52 dargestellt. Hier ist der der Taste 490 zugewandte
Federschenkel 492 mit einer etwa winkelförmigen Deformation 494
versehen, so daß in der Inaktivierungsposition der Feder - gestrichelt
gezeichnet - die Andruckplatte 496 ähnlich tief heruntergezogen wird wie
in Fig. 51, obwohl die Befestigungsstelle zwischen Platte und Feder entfernt
von der Endposition der Taste liegt.
Fig. 53 zeigt im schematischen Längsschnitt eine weitere Möglichkeit,
mit relativ geringem Bewegungsweg der Taste eine maximale Bewegungsstrecke
der Andruckplatte weg vom Gehäusesichtfenster herbeizuführen. Im Boden
500 des Gehäuses ist drehbeweglich, um einen Zapfen 502 eine Steuerscheibe
504 gelagert, die mittels einer außen am Gehäuse zugänglichen Taste 506
um einen Winkel von z. B. 60° verschwenkt werden kann. Die Steuerscheibe
übergreift lose ein vom Federschenkel 508 in Richtung auf die Scheibe 504
zurückgebogenes Steuerstück 510, so daß die Federbewegung im Wechselbetrieb
nicht behindert ist. Die Steuerscheibe hat jedoch eine Kontur etwa entsprechend
einer archimetischen Spirale, so daß beim Verdrehen der Taste 506,
wie gestrichelt in Fig. 54 dargestellt, der Federschenkel erheblich gestreckt
wird und damit die Andruckplatte 512 in Richtung auf den Gehäuseboden 500
gezogen wird.
Fig. 55a, 56a sowie Fig. 55b, 56b stellen jeweils alternative Konstruktionen
als Ersatz für die Kufenanordnung gemäß Fig. 27a oder 27b dar. Anstatt, wie
dort gezeigt, die seitlich ausweichenden Kufen an der Andruckplatte anzuordnen
und am Schieber starre Steuerleisten, sind hier die Steuerflächen der
Andruckplatte starr, während am Schieber bewegliche Kufen vorgesehen sind.
Die Bewegung der Kufen wird durch an den Gehäuseboden angeformte Kulissen
zwangsgeführt.
In der Ausführungsform nach Fig. 55a, 56a ist an der Unterseite des Schieberholms
514 eine Tasche 516 eingesenkt, und die dem Gehäuseinnern zugekehrte
Taschenwandung weist drei Durchbrüche 518 auf. Am Boden der Tasche befindet
sich ein Verankerungsloch 520. Die Kufe 522 weist, ähnlich wie in Fig. 27a oder
27b, einen elastisch nachgiebigen Steg 524 mit einem Verankerungsfortsatz 526
auf, der klemmend in das Loch 520 paßt. Vom Steuerflächenteil 528 der Kufe
erstreckt sich nach der anderen Seite und damit über die Unterseite des
Schieberholms hinaus ein Steuernocken 530, dem am Boden des Gehäuses 532
eine Steuerkulisse 534 zugeordnet ist. Ausgehend von der herausgezogenen
Position des Schiebers nach Fig. 55a wird der Steuernocken an der Innenkante
der Kulisse 534 entlanggeführt, wobei die Andruckplatte (nicht gezeigt)
von den Fortsätzen 536 der Kufensteuerfläche niedergehalten wird, da diese
Fortsätze durch die Durchbrüche 518 ragen, und zwar mit Spiel. Schließlich
stößt der Steuernocken 530 auf eine einwärts weisende Krümmung 538 der
Steuerkulisse und wird deshalb nach innen ausgelenkt, wobei der Federsteg
524 nachgibt. Wird nun wieder am Schieber gezogen, läuft der Steuernocken
530 an der Außenseite der Kulisse entlang, wobei die Steuerfläche der Kufe
in die Tasche 516 des Schieberholms 514 zurückgezogen wird. Die Kufe
wird, wie in Fig. 56a angedeutet, montiert: Zunächst werden von schräg
unten (Fig. 56a, b stellen perspektivisch die Ansicht des Schieberholms von
unten dar) die Fortsätze 536 durch die Durchbrüche 518 geschoben, wobei
die Kufe leicht verbogen wird, und dann kann der Verankerungsfortsatz 526
in das Loch 520 gedrückt werden.
Die Ausführungsform nach Fig. 55b, 56b unterscheidet sich von der zuvor
beschriebenen durch die Ausbildung der Kufe und ihre Lagerung und Halterung
im Schieberholm, während die Steuerkulisse unverändert ist. Hier wird
die Kufe 540 von zwei, die Kufe seitlich übergreifenden Anschlägen 542 lose
gehalten. Die Anschläge liegen in der Ebene der Schieberholm-Unterseite.
Die Tasche 544 ist in Richtung auf die Andruckplatte (nicht gezeigt)
offen und weist an ihrem Grund zwei Klemmnocken 546, 548 für den Federsteg
550 der Kufe auf. Die Kufe kann, wie in Fig. 56b angedeutet, parallel zu
sich selbst unter die Anschläge 542 geschoben werden, wobei der Steg 550
federnd längs der Montageschräge 552 des Klemmnockens 546 hochgleitet.
Der Steg wird dann zwischen die Klemmnocken gedrückt. Es versteht sich,
daß bei beiden beschriebenen Ausführungsformen die Montage maschinell erfolgen
kann.
Fig. 57 zeigt noch einmal in etwa maßstabsgetreu die für die Funktion wichtigen
Niveaus, nämlich das der Oberseite des Schieberholms 560 (Niveau A),
auf dem der Bilderstapel aufruht, das der Unterseite des Separators 562
(Niveau B), das immer tiefer liegt als da Niveau A - es ist daran zu
erinnern, daß der Separator ein Teil des Schiebers ist, und schließlich
das Niveau C, das die wirksame Oberfläche des Mitnehmer-Haftbelags angibt,
wenn die Andruckplatte 564 unterdrückt ist.
Theoretisch müßte unter diesen Bedingungen stets eine sichere Stapelentnahme gewährleistet
sein, auch bei deformierten Bildern. Aber selbst mit einwandfreien
Bildern kommt es gelegentlich vor, daß der Separator beim Auflaufen
auf die Schräge 266 der Andruckplatte (Fig. 24) so weit zurückgebogen wird,
daß das auf der Andruckplatte aufliegende Bild nur an den Kanten oder nahe
den Kanten erfaßt wird, die sich parallel zur Schieberauszugsrichtung erstrecken;
dies ist mit den Pfeilen 566 in Fig. 58b angedeutet, während Fig. 58a
maßstäblich bei weitem übertrieben die entsprechende Durchbiegung des
Separators 568 zeigen soll. Im Ergebnis wölbt sich das Bild 570 nach innen,
wobe es aber nicht nur in Richtung der Pfeile 566 gestaucht wird, sondern
auch einen "Buckel" 572 bekommt. An diesem kann dann der Mittelbereich des
Separators sich fangen und das Bild mitnehmen, oder auch das Bild erheblich
beschädigen. Abhilfe schafft hier die in Fig. 58c wiederum stark übertrieben
dargestellte Pfeilung des Separators 568′, bei dem der Mittelbereich 574
zuerst auf die Andruckplatte aufläuft. Es ist dann möglich, diese auf die
Schräge 266 auflaufende Seite des Separators ziemlich schnell auszubilden,
etwa unter einem Winkel von 18° (Fig. 59), so daß der Separator relativ
wenig Platz beansprucht; je steiler diese Kante ist, desto geringer ist das Risiko, daß beim
Wechselvorgang mehr als ein Bild auf der Andruckplatte
zurückbleibt; auf seiner Rückseite ist allerdings ein Winkel von
30° oder mehr zweckmäßig, damit das von der Andruckplatte abzuhebende Bild
leicht aufgleitet.
Fig. 60 bis 62 zeigen im einzelnen die Ausführung des Schiebers nahe
seinem Griffende; ein solcher Schieber kann bei einem Gerät mit der Andruckplatte
nach Fig. 24 zusammenwirken.
Man erkennt die Schieberholme 580 mit angespritzten Seitenführungen 582
und dem Griff 584 in der Mitte der Frontwandung 586. Am Griff 584 sowie
an Seitenanschlägen 588 können sich die Querkanten der auf den Holmen 580
ruhenden Bilder abstützen. Griff 584 und Anschläge 588 sind hohl. Die Anschläge
588 weisen auf ihrer Oberseite eine Einsenkung 590 auf, in der
Niederhaltenocken am Gehäuse (diese werden später erläutert) Platz finden.
An der Schieberunterseite sind die Holme durch eine Bodentraverse 592 miteinander
verbunden. Die Bodentraverse paßt in einen komplementären Ausschnitt
des Gehäuses, der - wie man in Fig. 41 beispielsweise erkennen kann -
nicht über die ganze Gehäusebreite reicht. Deshalb bleibt zwischen den
den Seitenführungen 582 und der Bodentraverse 592 ein entsprechender Abstand,
und die Seitenführungen sind in diesem Bereich zugänglich an ihren Unterkanten.
Nahe ihrem Ende weisen diese Unterkanten je einen Langloch-Einschnitt 594 auf,
in dem ein Gelenkzapfen 596 eines Etikettendeckels 598 drehbeweglich ist.
Bei der Montage des Etikettendeckels wird dieser elastisch deformiert und in
die Einschnitte 594 eingeschnappt. Zwischen der Frontwandung 586 und dem
aus transparentem Kunststoff bestehenden Etikettendeckel kann ein Etikett
(nicht dargestellt) eingesetzt werden; danach wird der Deckel 598 aus der
in Fig. 60 dargestellten Einsetz-Position hochgeklappt und verriegelt sich
mit angeformten Zacken 600 in einem Schlitz 602 an der Unterseite der
Deckwandung 604 des Griffs. Die Außenseite des Deckels 598 schließt dann
bündig ab, wie der Vertikalschnitt Fig. 61 erkennen läßt. Fig. 62 zeigt maßstäblich
vergrößert die Verriegelung des Etikettendeckels. Der Deckel läßt
sich bei gezogenem Schieber durch Fingerdruck im Bereich zweier Einwärtskrümmungen
606 in der Frontwandung lösen.
An den Innenecken des Etikettendeckels angeformte Kantenvorsprünge 599 halten das
eingelegte Etikett.
Die Fig. 63a bis 63c zeigen, wie bei einem Gerät nach Fig. 23a der
Schieber 270 im Gehäuse 250 angeordnet und gleitbeweglich gelagert ist.
Man erkennt, daß der Schieber nicht flächig an Gegenflächen des Gehäuses
anliegt, sondern nur an den Stellen 610, 612, 614 und 618 mit dem Ergebnis,
daß die Gefahr des Verklemmens mit daraus resultierender Schwergängigkeit
insbesondere bei Beginn des Schieberauszugs vermindert ist. Man erkennt
ferner die seitlich des Separators am Schieber angeformten Anschlagnasen
616, die beim Auflaufen auf die Gehäusekanten 620 die Auszugsbewegung des
Schiebers begrenzen. Auch die Unterseite des Schieberholms 622 läuft nur
mit Linienberührung von Rippen 624 auf Gegenrippen 626 des Gehäuses 250.
In diesen Figuren ist freilich der verbleibende Abstand zwischen den
einander gegenüberliegenden Flächen von Gehäuse 250 einerseits, Schieber 260
andererseits nicht maßstabsgetreu, sondern übertrieben groß dargestellt.
Die Fig. 64a bis 64c stellen die Abstützung eines Bilderstapels und sein
Einlegen in den Schieber dar. Die frontseitigen Kanten 670 des Stapels
sind hier in der Mitte am Schiebergriff 672 abgestützt, zu dessen beiden
Seiten eine Eingriffsöffnung 674 freibleibt; durch diese hindurch kann der
Stapel mit den Fingern erfaßt werden und über den Griff hinweg herausgenommen
werden (Fig. 64b). An die Oberkanten der seitlichen Schieberführungen
676 sind Haltestreifen 678 angeformt, unter die der Stapel vom Schiebergriff
aus geschoben wird; der Stapel kann deshalb auch dann nicht herausfallen,
wenn das Gerät umgekehrt gehalten wird, als in Fig. 64a dargestellt.
Von der Innenseite der
oberen Gehäuseplatte 680 mit Sichtfenster 682 ragen eingezogene Rippen
684 auf den Stapel zu; an diese legt sich das oberste Bild im Stapel unter
der Wirkung der Andruckplatte an, wenn das Gerät geschlossen ist. Fig. 64c
läßt erkennen, daß die Profile dieser Rippen einerseits, der Haltestreifen
andererseits mit Abstufungen 686 bzw. 688 aneinanderliegen und
aneinandergleiten. Ohne diese Abstufungen wäre die Fertigung der betreffenden
Teile im Spritzgußverfahren aus Kunststoff schwierig, weil dann
die Rippen insgesamt zu dünn würden.
Fig. 65a zeigt in Frontansicht und Fig. 65b in perspektivischer Draufsicht
die sogenannte Oberschale des Gehäuses, die aus transparentem Polystyrol
oder einem anderen transparenten Kunststoff gespritzt ist. Deshalb erkennt
man auch in Fig. 65b Teile, die an die Innenseite dieser Oberschale angeformt
sind; zur Verdeutlichung sind die Flächen dieser Teile, die bündig mit der
Schaleninnenseite liegen, in Fig. 65b kreuzschraffiert.
Die Oberschale besitzt generell einen U-förmigen Querschnitt mit Seitenflächen
700 und einer Deckfläche 702. Von den Seitenflächen ragen Stützschenkel
704 nach außen. Innen sind die oben bereits erwähnten Niederhaltenocken
angeformt, und zwar nahe dem Griffausschnitt 706, und mit 708 bezeichnet.
Nahe dem gegenüberliegenden Ende sind Anschläge 710 vorgesehen, an die
sich die entsprechenden Querkanten der obersten Bilder im Stapel abstützen
können.
Fig. 66 zeigt perspektivisch, teilweise weggebrochen, die sogenannte Gehäuseunterschale
in einer doppelwandigen Rahmenkonstruktion. Die Innenstreben 712
sind kongruent mit den Oberschalen-Seitenwänden 700, und längs der Berührungsflächen
werden die beiden Schalen miteinander ultraschallverschweißt.
In der Ebene der Oberkanten von Außenstegen 714 und von Endwandung 716 erfolgt
dann die Ultraschallverschweißung mit einem Abdeckrahmen, der auch die in
Fig. 65a noch durch die Fensterfläche hindurch sichtbaren Teile 708, 710
und 684 überdeckt, was später noch erläutert wird.
Von der Gehäuseendwandung 716 springen die beiden Bildkantenanschläge 718
nach innen. Sie müssen, ebenso wie die Anschläge 710
und die Niederhaltenocken 708, den Weg des Schiebers und insbesondere den
Weg für den einen Teil des Schiebers bildenden Separator - in Fig. 67
in Frontansicht gezeigt - freigeben. Deshalb hat der Schieber entsprechende
Ausschnitte 718′, 708′; die letzteren geben auch den Weg für die
Anschläge 710 frei. Die Ausschnitte an der Separatorunterseite lassen
den Mitnehmer-Haftbelag frei durchtreten, wie oben ausführlich erläutert.
Fig. 68a zeigt im Querschnitt das fertigmontierte Gerät, allerdings ohne
die den Wechselmechanismus bildenden Teile Andruckplatte und Separator, da
hiervor allem die Montage erläutert werden soll.
Die Unterschale 703 und die Oberschale 702 stehen bei 720 gegeneinander,
indem von der Unterschale der Anschlag 616 (Fig. 63a) hochragt.
Mit einem Umfangsrand 722 die Oberschale übergreifend, ist der Abdeckrahmen
724 bei 726 in eine einspringende Nut 728 der Unterschale eingefügt.
In Vertikalrichtung stützen sich Unterschale und Oberschale sowie - gegebenenfalls
- auch der Abdeckrahmen gegenseitig über seitliche Vorsprünge ähnlich
704 (Fig. 65b) ab, so daß man eine dünnwandige, aber trotzdem stabile
Hohlrahmenkonstruktion erhält, die bei 730 ultraschallverschweißt ist. Die
Oberschale ist formschlüssig im Abdeckrahmen positioniert.
Etwas abweichend ist die Ausführungsform nach Fig. 68b. Hier ist die
Oberschale 732 nur noch eine Platte, die zunächst mit dem Abdeckrahmen
734 verschweißt ist. Die Anschläge für den Schieberauszug sind jeweils
an den Seitenstreben 736 des Schiebers angebracht und wirken mit Gegenanschlägen
an der Gehäuseunterschale 738 zusammen, die in dem Schnitt nicht
erkennbar sind. Die seitlichen Stützschenkel der Rahmenkonstruktion sind
in dieser Figur und in den Fig. 68c, d nicht mit dargestellt; sie entsprechen
in etwa der Ausführungsform nach Fig. 68a.
Bei Fig. 68c ragen jeweils von der Unterschale 740 und der Oberschale 742
schmale Seitenschienen 744 bzw. 746 aufeinander zu, zwischen denen die
an den Schieber 748 angeformten Anschläge laufen. Die Gegenanschläge sind
dann sowohl an der Oberschale als auch an der Unterschale vorgesehen.
Gemäß Fig. 68d ist die Seitenschiene der Oberschale nicht an dieser selbst,
sondern an dem Abdeckrahmen 750 angeformt. Diese Seitenschienen zentrieren
zugleich die plattenförmige Oberschale, die zunächst mit dem Abdeckrahmen
ultraschallverschweißt wird. Im übrigen entspricht diese Konstruktion der
nach Fig. 68c. Man erkennt jedoch, daß hier die Außenkontur weniger stark
abgerundet ist als in den anderen Ausführungsformen, was aber nur ästhetische
Bedeutung hat.
Fig. 69a bis 69m zeigen die Anordnung und Ausbildung eines Aufstellfußes
bei einem Gerät etwa nach Fig. 33-41. Man erkennt in Fig. 69a das Gesamtgerät
von hinten mit ausgeklapptem Aufstellfuß 752. Der Aufstellfuß besitzt
einen Längsschenkel 754 und einen Querschenkel 756 und ist derart über
Scharniere 758 mit der Unterschiede 760 des Gehäuses verbunden, daß der
ausgestellt die Aufstellung des Geräts nach Art eines Tischständers, sowohl
im Hochformat als auch im Querformat ermöglicht, eingeklappt aber bündig
mit der Außenfläche der Unterschale ist, so daß das Gerät gegebenenfalls
auch als Hängerahmen verwendbar ist. Hierfür sind Ösen 761, 762 vorgesehen.
An der Gehäuseunterschale 760 ist eine den Fuß 752 aufnehmende Einsenkung 766
vorgesehen; ferner erkennt man einen Fingereinschnitt 764 für die Bewegung
des Fußes und drei schlitzartige Durchbrüche 776, 777 und 778. In dem
Schlitz 777 verriegelt sich ein an den Fuß 752 angeformter länglicher
Knopf, wobei die den Schlitz 777 begrenzenden Stege in die Schlitze
778 bzw. 778 hinein ausfedern können. Der Knopf 768 ist in Fig. 69b, c
dargestellt.
Fig. 69d-j lassen im Detail den Aufbau der Scharniere 758 erkennen. Es genügt,
nur das eine Scharnier zu beschreiben; das andere ist spiegelsymmetrisch
gleich ausgebildet. In Fig. 69h, die eine Draufsicht auf die Rückseite
(Unterschale) des Geräts zeigt, sind jeweils die Schnitte markiert, die
stark vergrößert in Fig. 69d-f dargestellt sind, und zwar mit eingefaltetem
Fuß 752. Fig. 69g ist ein Schnitt entsprechend Fig. 69f, jedoch mit ausgestelltem
Fuß. In Axialrichtung des Scharniers gesehen, kann man drei
Abschnitte unterscheiden: den Anschlagabschnitt gemäß Fig. 69d, bei dem
eine Abrollkante 780 am Fuß in eine komplementäre Abrollnut 782 der
Unterschale greift, einen Halteabschnitt gemäß Fig. 69e, bei dem ein
Gelenkabschnitt 784 des Fußes in einen Gelenkdurchbruch 786 des Bodens
der Unterschale eingeschnappt ist (ein Lappen 788 dieses Bodens ist
seitlich durch Schlitze begrenzt, so daß er ausfedern kann; vgl. Fig. 69j),
und einen Verriegelungsabschnitt gemäß Fig. 69f, g, wobei eine an den
Fuß 752 angeformte Nase 790 federnd über eine Rippe 792 schnappt, wenn der
Fuß aus- oder eingeklappt wird. Dabei federt ein zweiter Lappen 794,
ebenfalls durch Schlitze 796 begrenzt, nach innen. Der Ausstellwinkel
des Fußes wird durch dessen Anschlagkante 798 (Fig. 69g) definiert.
Fig. 69k zeigt noch einmal vergrößert die Öse 762, an der ja der Schieber
vorbeigleiten muß. Deshalb darf ein Wandhaken, an dem das Gerät hängt,
nicht zu weit in das Gehäuse ragen, so daß die Ösenöffnung im Innern des
Gehäuses durch eine Querwand 799 (Fig. 69m) abgeschlossen ist.
Es wurde oben erläutert, welche Schwierigkeiten sich durch die kammartige
Ausbildung des Separators ergeben können. Fig. 70a bis 70c zeigen eine
alternative Ausbildung des Geräts, bei der die bodenseitigen Ausnehmungen
des Separators 718′ in Fig. 67 entfallen können. Es sind nämlich die
an das Gehäuse angeformten Kantenanschläge 718 (Fig. 66) ersetzt durch
eine Blattfeder 800, die in die in Fig. 70c erkennbare Form vorgespannt
ist, bei Schließen des Schiebers 802, aber flachgedrückt wird (Fig. 70b),
wenn der Separator 804 auf sie auftrifft. In dieser Phase des Bildwechsels
befindet sich dort nämlich keine Bildkante. Fig. 70a zeigt die Anordnung
bei geschlossenem Gerät im Vertikalschnitt.
Fig. 71a bis 73c zeigen drei weitere alternative Möglichkeiten für die
Inaktivierung des Wechselmechanismus. Es dürfte nach den vorstehenden
ausführlichen Erläuterungen genügen, hier nur die Funktionen in aller
Kürze zu beschreiben.
Gemäß Fig. 71a-c ist ein Hebestift 810 nahe dem Gehäuseboden 812 auf einer
Blattfeder 814 montiert, die mittels eines durch den Boden 812 nach außen
ragenden Stiftes ausgelenkt werden kann und damit, bei geschlossenem Schieber,
den auf der Andruckplatte 816 ruhenden Stapel 818 von deren Haftbelag-Mitnehmer
(nicht dargestellt) über den Hebestift 810 abhebt. Wird nun am
Schieber 820 gezogen, fängt sich das unterste Bild des Stapels in einer
Stufe 822 oder, wie in Fig. 71c angedeutet, in Schlitzen 824 des Separators,
so daß der Schieber den Gesamtstapel nach außen transportiert, obwohl
das dem Separator abgewandte Ende des im Stapel untersten Bildes noch auf
dem Mitnehmer-Haftbelag aufliegt. Der Schlitz 824 kann großzügig bemessen
sein, etwa für eine Dicke bis zu drei Bildern.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 72a-c kann die Andruckplatte, wie oben
ausführlich beschrieben, für die Stapelentnahme nach unten gezogen sein;
dies ist aber nicht zwingend erforderlich. Mit der Taste 830 wird ein
Federhaken 832, der in die in Fig. 72c dargestellte Form vorgespannt ist,
aus einem Kanal 834 seitlich der Andruckplatte herausgeschoben, der in
die Schieberholme eingearbeitet ist. Der Federhaken greift unter die
separatorseitigen Kanten des Bilderstapels 836 und wird, zusammen mit
der Taste 830, vom Schieber mitgenommen, so daß der Stapel sicher herausgebracht
wird. Hier ist allerdings die Zugänglichkeit der Taste 830
ungünstiger als oben unter Bezugnahme auf Fig. 34 ff. beschrieben.
Fig. 72b zeigt im Vertikalschnitt die Bildwechsellage der Taste 830,
die in Fig. 72c in die Inaktivierungslage (Stapelentnahmeposition) verschoben
worden ist.
Bei der Lösung gemäß Fig. 73a-c betätigt die Taste 840 über Gestänge 842
zwei seitliche Keilschienen 844, die dabei in den Schieberholmen 846
vertikal beweglich eingelassene Hebestifte 848 für den Stapel 850 soweit
herausschieben, daß das unterste Bild nicht mehr auf der Andruckplatte
(nicht gezeigt) anliegen kann und der Separator den Stapel 850 sicher
nach außen bringt. Die Darstellung ist nur schematisch; Anschläge
Vorspannfedern und dergleichen sind nicht dargestellt. Fig. 73c zeigt
links im Querschnitt die Wechselposition, rechts die Entnahmeposition.
Fig. 73a ist eine schematische Draufsicht, Fig. 73b ein schematischer
Längsschnitt.
Fig. 74 stellt in schematischer Frontansicht mehrere übereinander gestellte
Geräte nach z. B. Fig. 68b dar, und man erkennt, daß eine an den
Gehäuseboden angeformte Stufe 852 gerade in die Innenkontur 854 des
Abdeckrahmens bei dem darunterbefindlichen Gerät paßt. Die Stufe kann
durch die Notwendigkeit für eine gegenüber dem Rest des Gehäuses größere
Wandstärke bedingt sein (Tastenführung, Aufstellfuß). Wegen dieses
Gestaltungsmerkmals kann man nun eine größer Anzahl von Geräten übereinander
stapeln, ohne daß die Geräte voneinander abgleiten
können. Man erkennt in Fig. 74 auch recht gut die Lage und Größe
des Etiketts nach Fig. 60; es ist darauf hinzuweisen, daß in jener
Figur der Schieber ohne Gehäuseteil dargestellt war.
Fig. 75a bis 79 schließlich stellen eine alternative Konstruktion für
die Unterdrückung der Andruckplattenanordnung während des Schieberrücklaufs
dar, weil gegebenenfalls die Kufen (Fig. 24, 27, 55, 56)
aus Kosten- und Verschleißgründen sich als unwirtschaftlich erweisen
könnten.
Fig. a-c zeigen schematisch das Prinzip: Eine Art "Haken" 900 greift
gesteuert über die gehäuseöffnungsseitige Endkante der Andruckplatte 902,
und zwar ist die Platte freigegeben, während der Schieber gezogen wird
(Fig. 75a), verriegelt sich an der Platte in der äußeren Schieberendstellung,
hält die Platte an dieser Kante unterdrückt, während der Schieber zurückgestoßen
wird und dabei mit seinem Separator das andere Ende der Platte
niederdrückt (Fig. 75b) und gibt schließlich die Platte wieder frei, sobald
der Schieber seine innere Endstellung erreicht (Fig. 75c). Der Mechanismus
zum Inaktivieren des Bildwechsels ist hier nur angedeutet; beispielsweise
ist die Ausführungsform nach Fig. 33-41 brauchbar.
Fig. 76 bis 79 zeigen diese Alternative im Detail, allerdings immer noch
nur schematisch, um das Wesentliche erkennbar zu machen.
Am Boden 904 des Gehäuses sind um Gelenkzapfen 906, die sich senkrecht zu
der Ebene des Bodens 904 erstrecken, zwei Schwenkhaken 908 drehbar gelagert.
Einer der Haken ist perspektivisch in Fig. 76 dargestellt. Längs des
Gehäusebodens 904 verläuft ein zweiarmiger Hebelteil 910 mit einem Auflaufarm
912 am einen Ende - innen - und einem Hakenarm 914 am andern, äußeren Ende,
der mit dem Hebelteil 910 über einen vertikalen Pfosten 916 verbunden ist.
An die Andruckplatte 902 sind seitlich Riegel 918 in Form plättchenartiger
Fortsätze angeformt. Die Holme 920 des Schiebers 922 tragen seitlich nach
außenfedernde Betätigungsarme 924, die beim Vorbeilauf an den Hakenarmen
914 an deren Außenschräge 926 aufgleiten und nach außen ausweichen,
wenn der Schieber gezogen wird (Fig. 78). Da während dieser Phase des
Bildwechsels die Andruckplatte frei beweglich sein muß, greifen die
Hakenarme nicht über die Riegel 918 der Platte.
Beim Zurückschieben des Schiebers 922 laufen die freien Enden der Betätigungsarme
924 auf die Anschlagnasen 928 an den Hakenarmen auf und verschwenken
diese in die in Fig. 79 dargestellte Position; danach können sie an diesen
Nasen vorbeigehen, wobei sie wieder nach außen ausweichen. Die Hakenarme
halten jetzt die Andruckplatte 902 verriegelt, bis der Schiebergriff 930
auf die Auflaufarme 912 auftrifft und die Schwenkhaken wieder zurückdrückt,
womit die Andruckplatte wieder freigesetzt wird (Fig. 77). Besondere
Anschläge zur Begrenzung der Schwenkbewegung sind hier nicht vorgesehen,
denn die eine Endstellung ist durch das Anschlagen der Pfosten 916
an dem Andruckplattenkörper, die andere durch Anschlagen an den Riegeln
definiert.
Anstelle zweier, an der Platte seitlich angreifender Haken kann auch
ein einziger Haken vorgesehen sein, der etwa mittig an der Andruckplatte
angreift.
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten für die Anbringung der Haftelemente,
und einige sind in den Fig. 80 bis 84 dargestellt. In gewissem Maße
hängt die Art der Anbringung auch davon ab, welches Material als Haftelement
verwendet wird; als brauchbar erwiesen haben sich z. B. natürlicher
oder synthetischer Kautschuk, Polyurethan, Silikonkautschuk, Weich-PVC
(Polyvinylchlorid). Einige dieser Stoffe lassen sich extrudieren und
können dann als Formteile 940 in komplementäre Aussparungen 942 der
Andruckplatte eingesetzt werden (Fig. 80), oder - mit Selbstklebeband
versehen - ab Rolle verarbeitet werden, indem sie in einer geeigneten
Vorrichtung auf die Platte aufgeklebt werden. Einige Materialien
lassen sich auch mittels Spritzpistole oder in Pastenform auftragen.
Recht wirtschaftlich ist die Methode, zunächst die Platte im Spritzgußverfahren
zu fertigen und dann in derselben Form oder einer anderen
Form die Haftelemente ebenfalls im Spritzguß anzubringen, falls das
Haftmaterial spritzfähig ist. Die Haftelemente können dann formschlüssig
in der Platte verankert werden, indem Verankerungsteile 950 durch
Löcher 952 der Platte durchgespritzt werden (Fig. 81-84). Diese Art
der Anbringung ermöglicht auch unterschiedliche Anordnungen der Haftelemente,
etwa in Form von Köpfchenreihen (Fig. 84), versetzt unterbrochener
Reihen (Fig. 83 und 82b) oder auch in der einfachen Streifenform
(Fig. 82a). Die Fig. 81a, 81b und 81c verdeutlichen, daß mit dieser
Technik auch die Haftelementkonturen, die - wie oben unter Bezugnahme
auf Fig. 32a-d erläutert - eine funktionswichtige Rolle spielen,
optimal angepaßt werden können, etwa an die Dicke der Bildträger.
Zu Fig. 83 ist anzumerken, daß eine Überlappung 954 der Einzelhaftelemente
956 bzw. 958 benachbarter Reihen wünschenswert ist.
Es besteht auch die Möglichkeit, die Haftelemente während des Spritzens
der Andruckplatte aus deren Material dadurch lokal auszubilden, daß
dieses Material während des Spritzvorgangs durch physikalische Mittel,
etwa Einwirkenlassen eines statischen Feldes, haftfähig gemacht wird.
Claims (44)
1. Bildbetrachtungsgerät mit einem Gehäuse (100, 250) zur
Aufnahme eines Bilderstapels (268), dessen oberstes Bild unter einem
Sichtfenster (252) des Gehäuses (100, 250) liegt, mit einem parallel
zum Sichtfenster (252) aus dem Gehäuse (100, 250) durch eine entsprechende
Gehäuseöffnung herausziehbaren und wieder einschiebbaren
Schieber (126, 254) und mit einem Bildwechselmechanismus, mittels
dem beim Schieberauszug ein Bild vom Stapel (268) an einer Seite
abgezogen und beim Einschub des Schiebers 826, 254) an der andern
Stapelseite wieder zugefügt wird, welcher Mechanismus umfaßt:
- - einen Einzelbild-Mitnehmer in Form einer von einer Federanordnung (132, 260, 314, 318) in Richtung auf das Fenster (252) vorgespannten Andruckplatten (130, 258), und
- - einem Reststapel-Mitnehmer in Form eines Separatorstegs (128, 256), der bei der Bewegung des Schiebers (126, 254) relativ zum Gehäuse (100, 250) die Andruckplatte (130, 258) überläuft, wobei Enden (278, 324, 328) der Andruckplatte (130, 258) in der äußeren Endstellung des Schiebers (126, 254) bis unter den Separatorsteg (128, 256) ragen,
dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (100, 250) in einem dem
Sichtfenster (252) gegenüberliegenden Boden (106) einen von der Gehäuseöffnung
einwärts ragenden, zentralen, sich zwischen die Andruckplattenenden
(278, 324, 328) erstreckenden Ausschnitt (156)
aufweist, in den hinein sich bei eingeschobenem Schieber (126, 254)
ein Schiebergriffsockel (112, 240, 270) erstreckt, der im wesentlichen
bis unter die ihm zugekehrte Kante des Sichtfensters (252)
reicht.
2. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als
Einzelbildmitnehmer Haftelemente (170, 284) auf der Andruckplatte
(130) angeordnet sind, daß der Separator (128) bei seiner Bewegung
nach außen das Einzelbild überläuft und bei seiner Bewegung nach
innen den Reststapel längs der Haftelemente zurücktransportiert
wird, daß die Andruckplatte im wesentlichen starr ist und daß auf
ihrer dem Fenster zugekehrten Seite neben den Haftelementen Stapelauflageelemente
(294) angeordnet sind, die den Stapel bei seiner
Bewegung relativ zu den Haftelementen von diesen im Abstand halten.
3. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine
einzige Andruckplatte (130), die sich im wesentlichen über die gesamte
Breite der Bilder quer zur Schieberbewegungsrichtung erstreckt,
vorgesehen ist.
4. Gerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Andruckplatte (130) sich im wesentlichen über die gesamte Länge
des Schieberhubes erstreckt.
5. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Andruckplatte
(130) aus Kunststoff besteht.
6. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Bildwechselmechanismus zur Entnahme aller Bilder inaktivierbar ist.
7. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf der
dem Fenster (252) zugewandten Seite der Andruckplatte (130) Haftbeläge
(170) aufgebracht sind.
8. Gerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die
Haftbeläge (170) sich streifenförmig in Richtung der Schieberbewegung
erstrecken.
9. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Andruckplatte
(130) auf Blattfedern (132) im Gehäuse (100) abgestützt
ist.
10. Gerät nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die
Blattfedern (132) sich in Richtung der Schieberbewegung erstrecken.
11. Gerät nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die
Blattfedern (132) am Gehäuseboden befestigt sind.
12. Gerät nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die
Blattfedern (260) mit zwei Enden dem Gehäuseboden zugekehrt sind,
von denen eines am Boden befestigt ist, und daß die Andruckplatte
(258) zwischen den Blattfederenden an diesen befestigt ist.
13. Gerät nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Andruckplatte
(130) im Bereich der Haftbeläge frei von Ausnehmungen
ist.
14. Gerät nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die
Andruckplatte (258) zur Verbindung mit einer Blattfederanordnung
mindestens einen Zapfen aufweist, der in einer Blattfederanordnung
(316) vernietet ist.
15. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Separator
(128) eine Stapelkontaktfläche aufweist, die mit der durch
das Fenster definierten Ebene einen stumpfen Winkel einschließt.
16. Gerät nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die vom
Separator (128) bei dessen Auszug zuerst überlaufene Kante eine
keilförmig abgeflachte Kontur (266) aufweist.
17. Gerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Separator
(128) nahe dem inneren Ende des Schiebers zwei parallele
Längsholme (582) des Schiebers miteinander verbindet.
18. Gerät nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die
Längsholme des Schiebers im Bereich zwischen dem Separator und dem
äußeren Ende des Schiebers L-förmigen Querschnitt aufweisen mit
einwärts gekehrten fensterparallelen Schenkeln (580).
19. Gerät nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die
Blattfeder mit ihrem der Gehäuseöffnung abgekehrten Ende an dem Gehäuseboden
befestigt ist.
20. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Andruckplatte
ein Kunststoffspritzteil ist und die Federn Blattfedern
aus Metall sind.
21. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Teil
(328) der Platte im Bereich der Gehäuseöffnung senkrecht zur Platte
flexibel gegenüber dem wesentlich steiferen Rest der Platte ist.
22. Gerät nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß das
flexible Plattenteil durch den Ausschnitt (156) in Zungen unterteilt
ist.
23. Gerät nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die
Andruckplatte in ihrem der Gehäuseöffnung abgewandten Bereich durch
dem Gehäuseboden zugekehrte Rippen (136) versteift ist.
24. Gerät nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, daß
die Andruckplatte in ihrem der Gehäuseöffnung zugekehrten Teil von
dem Gehäusefenster weg abgekröpft (278) ausgebildet ist.
25. Gerät nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die der
Gehäuseöffnung abgewandte Endkante der Andruckplatte eine in Richtung
auf das Gehäusefenster hochstehende Stufe (286) mit abgeschrägter
Auflaufkante für den Separatorsteg aufweist.
26. Gerät nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß die
Stufe (286) um mehr als eine und weniger als zwei Bilddicken gegenüber
der Höhe von Haftelementstreifen auf der Platte übersteht.
27. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Andruckplatte
schmaler als die Abmessung der Bilder in Richtung quer
zur Schieberbewegung ist oder Ausnehmungen aufweist (Fig. 26).
28. Gerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Stapelauflageelemente (294) als parallel zu den Haftelementen (284)
verlaufende Rippen ausgebildet sind.
29. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Andruckplatte
von den Federn im wesentlichen in Richtung senkrecht zum
Sichtfenster vorgespannt ist, jedoch in Wippbewegung um eine Achse
parallel zum Sichtfenster und senkrecht zur Schieberauszugsrichtung
ausführen kann (Fig. 23).
30. Gerät nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß die
Feder einteilig ausgebildet ist und nahe ihrer Mitte bezüglich der
Auszugsrichtung des Schiebers an der Platte angreifend angeordnet
ist (Fig. 29).
31. Gerät nach Anspruch 29, gekennzeichnet durch eine Hilfsfederanordnung
(262) als Stoßdämpfer für mindestens eine Endkante der Andruckplatte.
32. Gerät nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, daß die
Feder (318) fest an der Andruckplatte montiert ist und sich am Gehäuseboden
gelenkig abstützt.
33. Gerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Andruckplatte
im wesentlichen über ihre gesamte Erstreckung in Auszugsrichtung
mit Haftbelägen versehen ist (Fig. 31).
34. Gerät nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, daß die
Haftbeläge längs gerader, zur Auszugsrichtung paralleler Streifen
angeordnet sind.
35. Gerät nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, daß seitlich
der Haftbeläge streifenförmige Zwischenräume freibleiben (Fig. 31).
36. Gerät nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, daß das
Profil der Haftbeläge und des Separatorsteges so aufeinander abgestimmt
sind, daß ein zwischen beiden geklemmtes Bild sich im wesentlichen
vollständig an die Oberfläche der Haftbeläge anschmiegt
(Fig. 32).
37. Gerät nach Anspruch 2 und 21, dadurch gekennzeichnet, daß
die Haftbeläge sich bis in den flexiblen Teil der Andruckplatte erstrecken
(Fig. 31).
38. Gerät nach Anspruch 35 und 37, dadurch gekennzeichnet, daß
im flexiblen Teil der Andruckplatte neben den Haftbelägen Abstützflächen
für den Separatorsteg vorgesehen sind (Fig. 31/32).
39. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Schieber einen Griffsockel (134) aufweist, der sich bei eingeschobenem
Schieber in den Bereich des Gehäusebodenausschnitts erstreckt.
40. Gerät nach Anspruch 39, dadurch gekennzeichnet, daß der
Griffsockel in Richtung auf das Gehäuseinnere vorspringende Abschnitte
(140′) aufweist, mittels denen der Stapel in Ausfluchtung
mit dem Gehäusefenster schiebbar ist.
41. Gerät nach Anspruch 40, dadurch gekennzeichnet, daß der
Griffsockel bei eingeschobenem Schieber im wesentlichen bis unter
die ihm zugekehrte Kante des Sichtfensters reicht (Fig. 4).
42. Gerät nach Anspruch 39, dadurch gekennzeichnet, daß beidseits
des Griffsockels bei eingeschobenem Schieber ein Freiraum vorhanden
ist, innerhalb dem die Andruckplattenenden im wesentlichen
senkrecht zur Sichtfensterebene beweglich sind (Fig. 2).
43. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Andruckplatte
(130) im Bereich ihrer der Gehäuseöffnung abgewandten
Endkante Mittel (286) zum Verhindern des Auflaufens des Separators
(128) auf die ihm zugekehrte Querkante des unmittelbar auf der Andruckplatte
liegenden Bildes aufweist.
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