DE3146417C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum direkten Gießen metallischer
Drahtprodukte entsprechend dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1
sowie auf eine Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens.
Bei herkömmlichen Verfahren zur Herstellung von Metalldrähten,
wobei der Ausdruck Draht sich auf ein Produkt bezieht, daß eine
verhältnismäßig kleine Querschnittsfläche und eine beträchtliche
Länge hat, wird ein Metallbad absatzweise zu Blöcken oder
kontinuierlich zu Strängen vergossen, die quer zu ihrer Längsrichtung
in Drahtbarren unterteilt werden. Die Blöcke bzw. die
Barren haben eine Querschnittsfläche von etwa 10 000 mm² oder
mehr, und sie werden in Walzwerken auf geeignete Querschnittsdimensionen
heiß gewalzt, die für Stahl normalerweise rund mit
einem Durchmesser von 5 bis 9 mm sind. Der auf diese Weise hergestellte
Draht wird einer Weiterbehandlung unterworfen, indem
er in kaltem Zustand gezogen wird.
Die vorstehend schematisch beschriebene Herstellungsmethode
ist sehr teuer und bringt Materialverluste mit sich. Die Walzwerksausrüstung
ist unter anderem teuer, weil der Unterschied
zwischen der Querschnittsfläche des Ausgangsmaterials, d. h.
den Blöcken bzw. den Barren, und der Querschnittsfläche des
heiß gewalzten Drahtes groß ist und eine große Anzahl von
Durchgängen erfordert. Das Material muß außerdem eine gute
Verarbeitbarkeit haben, die im wesentlichen von der Analyse
des Materials abhängt und die daher vom Material her gesehen
Beschränkungen erfordert.
Ein zufriedenstellend arbeitendes Verfahren zum direkten Gießen
von Draht, bei dem ein verhältnismäßig kleiner Querschnitt
im wesentlichen kontinuierlich gegossen wird, muß daher eine
große Anzahl offensichtlicher technischer und wirtschaftlicher
Vorteile bieten. Gegenwärtig existiert kein Verfahren, bei dem
die beträchtlichen technischen Probleme gelöst sind, die mit
einem solchen direkten Gießprozeß verbunden sind, und deswegen
wird auch kein solches Verfahren in der kommerziellen
Produktion angewendet.
Ein bekanntes und getestetes Verfahren zum direkten Gießen
ist der Michelin-Prozeß, bei dem ein Strahl geschmolzenen
Metalls unter hohem Druck durch eine kleine Öffnung oder Düse
herausgedrückt wird, wodurch unter günstigen Bedingungen ein
Draht von etwa 0,2 mm Durchmesser gebildet werden kann.
Durch Aufrechterhaltung eines hohen Siliziumgehalts in dem
Bad und durch Ummantelung des Strahls mit einer Sauerstoff-
Gas-Atmosphäre wird gemäß Michelin eine Oxidhülse gebildet,
die den Strahl zusammenhält, bis er erstarrt ist. Das Verfahren,
das bisher nur im Laboratoriumsmaßstab getestet wurde,
ist sehr schwierig zu steuern. Es gestattet ferner die Herstellung
von nur sehr dünnem Material und erfordert hohe Siliziumgehalte
in dem Drahtmaterial.
Andere Verfahren zum direkten Gießen sind getestet worden,
bei denen vorwiegend eine schnell erstarrende Struktur des
Drahtes erwünscht ist. In diesen Fällen werden sehr kleine
Dimensionen angestrebt, und erfolgversprechende Ergebnisse
sind im Laboratoriumsmaßstab mit Legierungen erzielt worden,
die eine niedrige Liquidus-Temperatur haben, d. h. eine Temperatur
der beginnenden Erstarrung. Wegen der kleinen Abmessungen
sind solche Verfahren jedoch ohne Interesse unter einem Produktionsgesichtspunkt
für "normale" Produkte und Materialarten.
Verfahren zum Herstellen von Stahlfasern aus einem geschmolzenen
Bad sind bekannt und bis fast zur kommerziellen Produktion
entwickelt worden. Bei diesen Verfahren wird ein Rad so gedreht,
daß ein Teil seines Umfangs in das Bad eintaucht. Es hat sich
jedoch als undurchführbar herausgestellt, auf diese Weise einen
zusammenhängenden Draht mit annehmbarem Querschnitt herzustellen.
Ein weiteres bekanntes Verfahren ist das "Tauchformen", das zum
Aufbringen einer sehr reinen äußeren Schicht aus Kupfer auf
einen Kupferdraht verwendet wird. Es hat sich herausgestellt,
daß es durch dieses Verfahren möglich ist, einen Überzug auf
einen Draht "aufzufrieren", indem der Draht in ein geschmolzenes
Bad desselben Materials wie der Draht eingetaucht wird. Aus
technischen Gründen ist dieses Verfahren jedoch nicht zur Verwendung
bei Stahl geeignet. Das Verfahren ist vielmehr als ein
Verfahren der Oberflächenbeschichtung anzusehen.
Zusammenfassend kann man sagen, daß trotz der offensichtlichen
technischen und wirtschaftlichen Vorteile, die mit dem direkten
Gießen von Stahldrahtprodukten verbunden sind, bisher kein
Arbeitsverfahren hierfür zur Verfügung steht.
Im Prinzip sollte das einfachste Verfahren zum Herstellen eines
Drahtes durch direktes Gießen darin bestehen, das geschmolzene
Metall zu veranlassen, durch eine Öffnung, eine sogenannte Düse,
eines Behälters auszufließen und dadurch einen zusammenhängenden
Strahl zu bilden, der dazu bestimmt ist, zu einem Draht zu
erstarren. Es ergeben sich jedoch bisher ungelöste Probleme,
einen solchen Strahl zu veranlassen, zu einem Draht von gewünschten Abmessungen
zu erstarren. Infolge der hohen Oberflächenspannung des Stahls
ergibt sich eine starke Tendenz des Aufbrechens des Strahls in Tröpfchen,
weil von einem energetischen Standpunkt die Tröpfchenform für das
Bad günstiger ist. Diese Tendenz wird ferner durch Anforderungen an abnehmende
Durchmesser begünstigt, und zwar aufgrund des Beschleunigungseffekts
der Schwerkraft auf den Strahl in Verbindung mit den Anforderungen
an konstante Volumen.
Ein Verfahren nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1 ist aus der
FR-PS 14 57 615 bekannt. Nach diesem bekannten Verfahren wird ein Draht
oder ein anderer länglicher Gegenstand aus Metall mittels eines metallischen
Überzuges besichtet. Hierzu läßt man einen Draht durch eine Auslaßdüse
laufen, die mit einem Bad von geschmolzenem Überzugsmetall in
Verbindung steht und deren Durchmesser nur wenig größer ist als der
Durchmesser des Drahts. Man läßt das geschmolzene Überzugsmetall aus der
Auslaßdüse in Richtung des Vorschubs des Drahtes fließen, wobei ein Gegendruck
mittels eines Gases gegen das geschmolzene Metall von der Außenseite
der Auslaßdüse her aufgebracht wird. Das Metall fließt somit
nicht frei als Strahl durch die Auslaßdüse, sondern die austretende Metallmenge
wird durch den Gasgegendruck bestimmt, so daß wegen der verhältnismäßig
kleinen Auslaßdüse und wegen der verhältnismäßig geringen
Austrittsgeschwindigkeit des geschmolzenen Metalls nur ein dünner Überzug
auf dem Metall hergestellt werden kann. Dennoch handelt es sich um
ein recht kompliziertes Überzugsverfahren, bei dem vorzugsweise eine
dünne Schicht von Aluminium auf einen Stahldraht aufgebracht wird.
Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, durch direktes
freies Gießen eines flüssigen Metallstrahls kontinuierlich einen Draht
herzustellen, der beim Abkühlen des Gießstahls nicht in einzelne Stücke
aufbricht. Hierbei soll ein Drahtprodukt mit beträchtlichem Querschnitt
und nicht nur ein dünner Überzug auf einem vorhandenen Draht hergestellt
werden.
Die erfindungsgemäße Lösung ergibt sich aus dem Patentanspruch 1. Bei
diesem Verfahren wird der Führungsdraht nur zur Stabilisierung des frei
austretenden Metallstrahls verwendet, sozusagen als Kern zur Bildung des
eigentlichen Drahtprodukts, das wegen des verhältnismäßig großen Querschnitts
des Auslaßlochs im Verhältnis zum Kerndraht einen beträchtlichen,
homogenen Querschnitt aufweist. Dies wird dadurch erreicht, daß man
das geschmolzene Metall frei als Strahl austreten läßt, und zwar im Gegensatz
zum Stand der Technik ohne Gasgegendruck. Dabei wird der Draht
mit etwa der gleichen Geschwindigkeit geführt, wie sie sich durch den
Austritt des Strahls des geschmolzenen Metalls einstellt. Das sich hierbei
bildende Drahtprodukt wird durch den stabilisierenden Kerndraht über
einen verhältnismäßig großen Querschnitt zusammengehalten, ohne daß sich
an dem gebildeten Draht Bruch- oder Rißstellen ergeben. Das Verfahren
kann in einfacher Weise gesteuert werden, u. a. durch Einstellung der Höhe
des Bades des geschmolzenen Metalls im Behälter sowie durch Einstellung
der Austrittsgeschwindigkeit des Drahts und der Temperatur des Metallbades.
Weitere Einzelheiten des erfindungsgemäßen Verfahrens ergeben sich aus
den Ansprüchen 2 bis 4, wobei das Auftreten des Metallüberzugs bereits
in dem Metallbad dadurch erfolgen kann, daß die Temperatur des geschmolzenen
Metalls nur unbedeutend oberhalb der Liquidus-Temperatur gehalten
wird und/oder der Draht abgekühlt wird, bevor er in Berührung mit dem
Bad gebracht wird.
Die Ansprüche 5 bis 15 kennzeichnen vorteilhafte Merkmale einer Vorrichtung
zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im folgenden unter Bezugnahme
auf die Zeichnung im einzelnen beschrieben, in der
Fig. 1 ein lotrechter Schnitt durch ein schematisch gezeichnetes
erstes Ausführungsbeispiel einer Vorrichtung zur Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens ist,
Fig. 2 ein lotrechter Schnitt durch einen wesentlichen Teil der Vorrichtung
ist,
Fig. 3 ein lotrechter Schnitt durch einen schematisch gezeigten Teil
eines zweiten Ausführungsbeispiels einer Vorrichtung
zur Durchführung des Verfahrens gemäß der Erfindung
ist,
Fig. 4 ein lotrechter Schnitt durch einen schematisch gezeigten
Teil eines dritten Ausführungsbeispiels einer Vorrichtung
zur Durchführung des Verfahrens gemäß der Erfindung ist,
Fig. 5 ein lotrechter Schnitt durch einen schematisch gezeigten
Teil eines vierten Ausführungsbeispiels einer Vorrichtung
zur Durchführung des Verfahrens gemäß der Erfindung ist,
Fig. 6 ein lotrechter Schnitt durch ein schematisch gezeigtes
zweites Ausführungsbeispiel einer Auslaßöffnung gemäß
der Erfindung ist.
In Fig. 1 bezeichnet die Bezugsziffer 1 eine Abwickelspule oder
dergleichen, von der ein Metalldraht 2 abläuft. Die Abwickelspule
1 kann ein Drahtmagazin sein, sie kann aber auch ein
Block sein, in den Draht von einem Magazin aufgenommen wird,
der von dem Block ablaufen soll.
Vorzugsweise unterhalb oder auf der gleichen Höhe wie die Abwickelspule
1 ist ein Behälter 3, ein sogenannter Gießkasten
3 oder dergleichen, angeordnet, der dazu bestimmt ist, ein Bad
4 geschmolzenen Metalls zu halten, das auf den Draht 2 aufgebracht
werden soll. In dem Boden 5 des Behälters 3 ist ein
Auslaßloch 6 für geschmolzenes Metall vorgesehen, beispielsweise
in einer sogenannten Düse 7 oder dergleichen, welche Düse
z. B. aus einem perforierten Keramikeinsatz 7 in dem Boden 5
des Behälters 3 besteht.
Der Draht 2 ist dazu bestimmt, in das Bad 4 eingeführt zu werden,
durch dieses hindurchgeführt zu werden und aus dem Bad 4 und
dem Behälter 3 durch das Auslaßloch 6 herausgeführt zu werden,
das einen Durchmesser oder eine entsprechende Abmessung hat, die
den Durchmesser oder eine entsprechende Abmessung des Drahtes 2
wesentlich übersteigt. Auf diese Weise soll geschmolzenes Metall
aus dem Bad 4 heraus durch das Auslaßloch 6 längs des Drahts 2
fließen und einen Überzug 8 um den Draht 2 herum bilden.
Vorzugsweise unterhalb des Behälters 3 ist eine Kühlvorrichtung
vorgesehen, die im wesentlichen einen Behälter 9 oder dergleichen
mit einem Kühlmittel 10, beispielsweise einer Flüssigkeit
oder einer Schmelze, aufweist. Durch dieses Kühlmittel 10 soll
der Draht 2 mit dem Überzug 8 aus geschmolzenem herausgeflossenem
Metall hindurchgeführt werden. In vielen Fällen wird ein
Kühlmittel bevorzugt, das bei der Berührung mit dem Überzug
nicht verdampft.
Der Behälter 9 ist in einer für diesen Zweck geeigneten Weise
angeordnet, beispielsweise nach oben offen und hat ein Loch 11
in seinem Boden 12, wo vorzugsweise eine Dichtung 13 einer geeigneten
Art in Verbindung mit dem Loch 11 angeordnet ist, um
gegen den Draht 2 mit dem Überzug 8 abzudichten, wie es aus
Fig. 1 ersichtlich ist.
Die Kühlvorrichtung 9, 10 ist vorzugsweise für eine Zirkulation
des Kühlmittels 10 mittels eines Sammelbehälters 14 und einer
Rückführleitung 16 ausgebildet, die mit einer Pumpe 15 versehen
ist, wie es schematisch in Fig. 1 angedeutet ist.
Der Draht 2 mit dem Überzug 8 wird, nachdem er durch die Kühlvorrichtung
9, 10 gelaufen ist, auf einer Aufwickelspule 17 aufgewickelt.
Zu dieser Zeit soll der Überzug 8 erstarrt sein.
In Fig. 2 sind das Auslaßloch 6, die Düse 7 und der Draht 2
mit dem Überzug 8 in größerem Detail dargestellt.
In Fig. 3, die sich auf ein zweites Ausführungsbeispiel einer
Vorrichtung gemäß der Erfindung bezieht und in der die Kühlvorrichtung
9, 10 nicht gezeigt ist, bezeichnet die Bezugszahl 18
ein Rohr oder dergleichen aus beispielsweise keramischem Material,
welches Rohr 18 in das Bad 4 aus geschmolzenem Metall eingetaucht
ist. Das Rohr 18 ist so angeordnet, daß seine obere
Mündung 19 vorzugsweise oberhalb der oberen Oberfläche 20 des
Bades 4 angeordnet ist, und seine untere Mündung 21 ist in Verbindung
mit dem Auslaßloch 6 im Boden 5 des Behälters 3 angeordnet.
Durch dieses Rohr 18 wird der Draht 2 in das Bad 4 eingeführt.
Das Rohr 18 kann vorzugsweise angehoben und abgesenkt
werden, und seine untere Mündung 21 ist vorzugsweise so ausgebildet,
daß sie gegen den Behälter 3 an dessen Innenseite 22
an dem Ausflußloch 6 abdichten kann, so daß der Ausfluß von
geschmolzenem Metall aus dem Bad 4 durch das Auslaßloch 6
mittels des Rohres 18 eingestellt und/oder vollständig abgesperrt
werden kann.
Das Rohr 18 kann angeordnet und ausgebildet sein wie in Fig. 4
gezeigt, wo ein Kühlmittel 23, beispielsweise flüssiges Argon,
in das Rohr 18 eingeführt werden kann und dazu dient, den Draht
2 während seines Durchgangs durch das Rohr 18 zu kühlen. Das
Rohr 18 ist hier beispielsweise mit einer Öffnung 24 nahe seiner
oberen Mündung 19 ausgebildet, durch welche Öffnung das Kühlmittel
23 unter Druck über eine Zufuhrleitung 25 zugeführt werden
kann. Es ist natürlich möglich, mehrere Öffnungen 24 und
Zufuhrleitungen 25 vorzusehen. Die Bezugszahl 26 bezeichnet
eine Abdichtung zwischen dem Draht und dem Rohr 18 an der oberen
Mündung 19 des Rohres an der Stelle, an der der Draht 2 eingeführt
werden soll.
Das Rohr kann, wie in Fig. 5 gezeigt, ausgebildet sein, wo radial
gerichtete Löcher 27 geringfügig oberhalb der unteren Mündung
des Rohres angeordnet sind, durch welche Löcher geschmolzenes
Metall von dem Bad 4 zu dem Rohr und dem Draht zugeführt werden
soll.
In Fig. 6, die ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Auslaßloches
6 zeigt, bezeichnet die Bezugszahl 28 ein Kühlgehäuse,
beispielsweise aus Kupfer, das am Boden 5 angeordnet ist und
durch das ein Kühlmittel 29 fließen soll, wobei das Auslaßloch
6 ein durch das Kühlgehäuse 28 gebildetes Loch ist, wie in Fig.
6 gezeigt. Das Auslaßloch 6 ist hier vorzugsweise im wesentlichen
konisch und verjüngt sich zu der äußeren Oberfläche des
Behälters 3, wodurch es möglich ist, einen Überzug 30 zusammenzudrücken,
der bereits in dem Bad 4 auf dem Draht 2 aufgefroren
worden ist.
In Verbindung mit dem Auslaßloch 6 können, unabhängig von
seiner speziellen Ausbildung, Einrichtungen bekannter Art vorgesehen
sein, um magneto-hydrodynamische (MHD) Kraftfelder zu
bilden, wie es beispielsweise in Fig. 2 gezeigt ist, wo diese
Felder mit 31 bezeichnet sind. Die MHD-Einrichtungen sind so
angeordnet, daß das durch das Auslaßloch 6 ausfließende geschmolzene
Metall gebremst werden kann und daß die erzeugte
Bremskraft variiert werden kann. Die MHD-Einrichtungen tragen
weiterhin zu einer ruhigen Erstarrung und einer gleichförmigen
Oberfläche des erstarrten Überzugs bei.
Die Vorrichtung gemäß der Erfindung arbeitet wie folgt.
Der mit einem Überzug aus Metall zu versehende Draht 2 wird von
der Abwickelspule 1 nach unten in den Behälter 3 in das Bad 4
geschmolzenen Metalls geführt, das auf den Draht 2 aufgebracht
werden soll. Danach wird der Draht 2 aus dem Bad 4 heraus durch
das Auslaßloch 6 im Boden 5 des Behälters 3 geführt. Das Auslaßloch
6 hat einen Durchmesser oder eine entsprechende Abmessung,
die den Durchmesser oder die entsprechende Abmessung des Drahtes
2 wesentlich übersteigt. Geschmolzenes Metall fließt durch das
Auslaßloch heraus und längs des Drahtes, der zusammenhaltend
auf den Strahl einwirkt und den Strahl daran hindert, in Tröpfchen
aufgebrochen zu werden.
Der einen Überzug aus geschmolzenem Metall darstellende Strahl
wird so auf den Draht aufgebracht, wobei dieser Überzug eine
Dicke hat, die unter anderem vom Durchmesser des Auslaßlochs
in bezug auf den Durchmesser des Drahts abhängt.
Das Verfahren schließt das Erstarren des Überzugs aus geschmolzenem
Metall ein, und deswegen muß die Temperatur des geschmolzenen
Metalls erniedrigt werden, vorzugsweise durch zwangsweise
Kühlung, und zwar zunächst unterhalb der Temperatur, bei der
das Abkühlen beginnt, die sogenannte Liquidus-Temperatur, und
dann unterhalb der Temperatur, bei der das vollständige Erstarren
erfolgt, die sogenannte Solidus-Temperatur.
Das Kühlen wird auf verschiedene Weise bewirkt. Der Überzug aus
geschmolzenem Metall wird teilweise vom Draht her, also "von
innen" abgekühlt, vorausgesetzt, daß der Draht eine niedrigere
Temperatur als der Überzug hat, und teilweise durch das umgebende
Medium, zum Beispiel Luft nach dem Herausfließen aus
dem Auslaßloch. Die Hauptabkühlung findet jedoch zwangsweise
statt, wenn der Draht durch den Behälter 9 mit dem Kühlmittel
10 hindurchgeführt wird, wobei das Kühlmittel eine Flüssigkeit,
beispielsweise Wasser oder eine Schmelze ist. Der Draht mit
dem aufgebrachten erstarrten Überzug läuft durch ein Loch, das
mit einer Dichtung versehen ist, in dem Behälterboden hinaus,
worauf der Draht mit dem Überzug mittels der Aufwickelspule 17
aufgewickelt wird. Ein möglicherweise austretendes Kühlmittel
wird aufgesammelt und zu dem Behälter 9 zurückgeführt, wenn dies
geeignet und möglich erscheint. Der notwendige Kühleffekt der
Kühlvorrichtung variiert mit dem pro Zeiteinheit zu kühlenden
Volumen, d. h. mit der Dicke des Überzugs und der Geschwindigkeit
des Drahtes. Der Kühleffekt kann je nach Wunsch eingestellt
werden, unter anderem durch Veränderung der Tiefe des Bades in
dem Behälter, wobei der Kühleffekt mit der Badtiefe zunimmt. Es
ist auch vorstellbar, daß man den Draht in irgendeiner Schleifenform
durch den Behälter laufen läßt, wodurch die Aufenthaltszeit
in dem Bad und dadurch der Kühleffekt vergrößert wird.
Das Abkühlen kann natürlich auch auf verschiedene andere Arten
durchgeführt werden. Zum Beispiel kann Flüssigkeit oder Gas
gegen den Draht gesprüht werden. Auch ein Berührungskühlen ist
vorstellbar, wobei der Draht mit dem Überzug zwischen gekühlten
Walzen oder dergleichen hindurchgeführt wird. Es ist natürlich
möglich, mehrere Kühlverfahren miteinander zu kombinieren.
Allgemein gilt, daß das Abkühlen so eingestellt werden muß, daß
der Überzug aus geschmolzenem Metall vor dem Aufwickeln im
wesentlichen vollständig erstarrt ist. Bei einer bestimmten
Kühlwirkung ergeben sich hierdurch Beschränkungen in bezug auf
die Dicke des Überzuges und die Drahtgeschwindigkeit.
Bestimmte Bedingungen oder Beschränkungen sind auch mit dem
Durchgang des Drahts durch das Bad 4 von geschmolzenem Metall
vor dem Aufbringen des Überzugs aus geschmolzenem Metall verbunden.
Beispielsweise darf der Draht beim Durchgang durch das
Bad nicht veranlaßt werden zu schmelzen. Wenn das Material in
dem geschmolzenen Metall dasselbe ist wie in dem Draht, muß die
Aufenthaltszeit des Drahts in dem Bad so kurz sein, daß die
Temperatur des Drahtes nicht bis auf die Solidus-Temperatur
für das Material ansteigen kann. Die Aufenthaltszeit kann vermindert
werden durch Erhöhung der Drahtgeschwindigkeit, aber
dann muß das Abkühlen in Betracht gezogen werden, weil, wie zuvor
erwähnt, die Anforderungen an die Kühlung desto höher sind,
je höher die Drahtgeschwindigkeit ist. Die Aufenthaltszeit kann
auch vermindert werden durch Verkürzung der Entfernung, über die
der Draht durch das Bad geführt wird. Dies wird vorzugsweise
erreicht durch Einführen des Drahtes in das Bad unterhalb dessen
Oberfläche und nahe dem Auslaßloch. Dies ist die Funktion des
Rohres 18 bei dem Ausführungsbeispiel, das in Fig. 3 dargestellt
ist, wobei die untere Mündung des Rohres dazu bestimmt ist, nahe
dem Auslaßloch gehalten zu werden, und der innere Durchmesser
des Rohres übersteigt nur unbedeutend den Durchmesser des Drahtes,
so daß geschmolzenes Metall nicht in dem Rohr aufsteigt wegen
des schmalen Raumes zwischen dem Draht und der Innenwand des
Rohres und wegen der Bewegung des Drahtes. Dies ist auch die
Hauptfunktion des Rohres 18 bei dem in Fig. 4 gezeigten Ausführungsbeispiel.
Gemäß diesem Ausführungsbeispiel wird der
Draht auch durch das Kühlmittel 23 gekühlt, daß beispielsweise
aus flüssigem Argon besteht. Das Kühlmittel 23 wird in das Rohr
unter Druck eingeführt und hindert geschmolzenes Metall daran,
in dem Rohr aufzusteigen. Das Kühlen des Drahtes vermindert die
Gefahr des Schmelzens. Dies ist auch die Hauptfunktion des Ausführungsbeispiels
gemäß Fig. 5, bei dem das Rohr geringfügig
oberhalb seiner unteren Mündung mit den radial gerichteten
Löchern versehen ist, durch welche geschmolzenes Metall von
dem Bad dem Rohr und dem Draht zugeführt wird. In entsprechender
Weise wie bei dem Ausführungsbeispiel, das in Fig. 4 gezeigt ist,
wird das Kühlmittel in das Rohr eingeführt, wodurch geschmolzenes
Metall daran gehindert wird, in dem Rohr aufzusteigen, während
gleichzeitig der Draht gekühlt wird.
Das Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 6 bezieht sich auf Fälle,
das heißt auf solche Verfahrensbedingungen, bei denen ein Auffrieren
von Metall auf den Draht schon in dem Bad erreicht wird.
Das Kühlgehäuse 28 ist in diesem Fall ein Werkzeug, das unter
anderem wegen seiner konischen Gestalt, die sich zu der Außenseite
des Behälters hin verjüngt, und durch Wahl eines genügend
kleinen Durchmessers oder einer entsprechenden Abmessung seiner
Auslaßöffnung den aufgefrorenen Überzug zusammendrückt, d. h.
die Dicke des Überzuges vermindert. Gleichzeitig werden der
Überzug und herausfließendes geschmolzenes Metall gekühlt.
Wie oben angedeutet, bestehen auf diese Weise eine große Anzahl
möglicher Kombinationen von Bedingungen, unter denen der Überzug
von geschmolzenem Metall aufgebracht und veranlaßt werden
kann, auf dem Draht zu erstarren. Wichtige Parameter sind unter
anderem die Temperatur des Drahtes, die Liquidus- und die
Solidus-Temperaturen des Drahtes, die Temperatur des geschmolzenen
Metalls in dem Bad, die Liquidus- und Solidus-Temperaturen
des geschmolzenen Metalls, die thermische Diffusionsfähigkeit
des geschmolzenen Metalls, der Durchmesser des Auslaßlochs in
bezug auf den Drahtdurchmesser, die Temperatur des möglichen
Kühlmittels und der Wärmeübertragungskoeffizient in bezug auf
den Wärmeübergang zwischen dem Überzug und dem Kühlmittel.
Von großer Wichtigkeit ist natürlich auch die Geschwindigkeit,
mit der der Draht durch das Bad und das Auslaßloch geführt wird,
und die Aufenthaltszeit des Drahts in dem Bad. Hier hat auch
die Höhe oder Tiefe des Bades unter gewissen Bedingungen einigen
Einfluß.
Von großer Bedeutung für die Funktion des Verfahrens ist natürlich
der Durchmesser oder die entsprechende Abmessung des Auslaßlochs
6 in bezug auf den Durchmesser oder die entsprechende
Abmessung des Drahtes 2. Die Dicke des aufgebrachten Überzugs
aus geschmolzenem Metall entspricht nämlich im wesentlichen
dem Unterschied zwischen dem Radius des Auslaßlochs und dem
Drahtradius. Unter bestimmten Bedingungen besteht natürlich
im allgemeinen eine Begrenzung für die Dicke des aufzubringenden
Überzugs.
In der unten stehenden Tabelle sind Beispiele von Bedingungs-
Kombinationen gezeigt, unter denen das Verfahren durchgeführt
werden kann. Es ist charakteristisch für diese Kombinationen,
daß die Temperatur des geschmolzenen Metalls nur geringfügig
höher als die Liquidus-Temperatur des geschmolzenen Metalls
gehalten wird, was das Erstarren erleichtert, und daß die Drahtgeschwindigkeit
und die Dicke des aufgebrachten Überzugs so eingestellt
sind, daß vernünftige Anforderungen an das Kühlen gestellt
werden, nachdem der Draht mit dem Überzug das Bad verlassen
hat.
In der Tabelle gelten folgende Werte:
⌀t = Drahtdurchmesser (mm)
⌀u = Durchmesser des Auslaßlochs (mm)
v = Drahtgeschwindigkeit (m/s)
Ts = Temperatur des geschmolzenen Metalls in dem Bad (°C)
T₁ = Liquidus-Temperatur des geschmolzenen Metalls (°C)
⌀t = Drahtdurchmesser (mm)
⌀u = Durchmesser des Auslaßlochs (mm)
v = Drahtgeschwindigkeit (m/s)
Ts = Temperatur des geschmolzenen Metalls in dem Bad (°C)
T₁ = Liquidus-Temperatur des geschmolzenen Metalls (°C)
Die Geschwindigkeit des Drahtes 2 kann höher sein als die Geschwindigkeit
des geschmolzenen Metalls 8 an dem Auslaßloch 6,
wodurch ein dünneres Produkt erhalten wird, als wenn die Geschwindigkeit
des Drahtes 2 der Geschwindigkeit des geschmolzenen
Metalls entsprechen würde.
Der Durchmesser des Auslaßlochs ist vorzugsweise 1,5 bis 2mal
größer als der Drahtdurchmesser. Diese Verhältnisse können jedoch
innerhalb weiter Grenzen durch Veränderung der übrigen
Parameter geändert werden.
Wie sich aus dem vorstehenden ergibt, bietet das Verfahren gemäß
der Erfindung eine Lösung für die mit dem direkten Gießen
von Draht verbundenen Probleme. Das Verfahren schafft ausgezeichnete
Möglichkeiten zum Steuern des Gießprozesses, wobei
die Gießbedingungen innerhalb weiter Grenzen verändert werden
können.
Es ist ersichtlich, daß mehrere Abwandlungen des Verfahrens und
Ausführungsbeispiele der Vorrichtung gemäß der Erfindung vorstellbar
sind, ohne die der Erfindung zugrunde liegende Idee zu
verlassen.
Das Material in dem Draht kann zum Beispiel so gewählt werden,
daß es eine Solidus-Temperatur hat, die die Temperatur des geschmolzenen
Metalls übersteigt oder nahe dieser Temperatur ist,
wodurch die Gefahr des Schmelzens des Drahtes ausgeschaltet
oder vermindert ist.
Aufgabe oder Vorteil unterschiedlicher Materialien in dem Draht
und in dem Bad kann es auch sein, dem äußeren Überzug des vollständigen
Drahtes bessere Eigenschaften zu geben als dem inneren
Draht, zum Beispiel in bezug auf Korrosionswiderstandsfähigkeit.
Dies ist ein Weg, um Materialkosten zu vermindern. Ein rostfreier
oder nicht rostender Stahl kann beispielsweise auf einen Draht
aus unlegiertem oder niedrig legiertem Stahl aufgebracht werden.
Wesentlich unterschiedliche Eigenschaften des Drahtes 2 und des
gegossenen Überzuges können auch dadurch erzielt werden, daß man
die Dicke des Überzuges und das Abkühlen so steuert, daß das Erstarren
außerordentlich schnell vor sich geht. Hierdurch kann
eine amorphe oder im wesentlichen amorphe Struktur erzielt werden,
die außerordentlich guten Eigenschaften in bezug auf Stärke und
Widerstandsfähigkeit aufweist.
Um den Ausfluß des geschmolzenen Metalls durch das Auslaßloch
zu steuern, kann das geschmolzene Metall oder das Bad einem
Druck unterworfen werden, wodurch der Ausfluß durch Steuerung
des Druckes gesteuert werden kann.
Die Abwickelspule kann auf der gleichen Höhe wie der Behälter
oder unterhalb des Behälters für das Bad angeordnet werden, derart,
daß der Draht über Umlenkrollen oder dergleichen nach unten
in das Bad geführt wird. Dies ist eine Möglichkeit, die Gesamterstreckung
der Vorrichtung in lotrechter Richtung kurz zu halten.
In entsprechender Weise kann der Draht über Umlenkrollen oder
dergleichen waagerecht zu der Aufwickelspule herausgeführt werden,
wobei wenigstens ein Teil der Kühleinrichtung aus einem Bad oder
dergleichen in einer waagerechten Rinne oder dergleichen bestehen
kann.
Die Erfindung ist daher als nicht auf die oben beschriebenen
Ausführungsbeispiele des Verfahrens und der Vorrichtung beschränkt
anzusehen.
Claims (15)
1. Verfahren zum direkten Gießen metallischer Drahtprodukte aus geschmolzenem
Metall, das in Form eines Bades in einem Behälter enthalten
ist und durch ein Auslaßloch im Boden des Behälters austritt,
wobei außer dem flüssigen Metall durch das Auslaßloch in
gleicher Richtung ein Draht hindurchgeführt wird, an dem sich das
Metall anlagert, dadurch gekennzeichnet,
- - daß der Draht (2) aus einem Metall besteht, das im wesentlichen den gleichen Schmelzpunkt wie das geschmolzene Metall (4) hat,
- - daß das geschmolzene Metall (4) frei aus dem Auslaßloch (6), das einen wesentlichen größeren Querschnitt als der Draht (2) aufweist, herausfließt,
- - daß der Draht (2) wenigstens mit einer Geschwindigket durch das Auslaßloch (6) geführt wird, die im wesentlichen der Geschwindigkeit des Strahls des geschmolzenen Metalls (4) am Auslaßloch (6) entspricht,
- - daß das den Draht (2) umgebende Metall (8) nach dem Austritt aus dem Auslaßloch (6) abgekühlt und dadurch erstarrt wird und
- - daß das gebildete drahtförmige Produkt aufgesammelt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Draht
(2) mittels eines Rohres (18) in das Bad aus geschmolzenem Metall
(4) eingeführt wird, wobei der Draht (2) in das Rohr (18) an dessen
oberer Mündung (19) oberhalb der oberen Oberfläche des Bades (4)
eingeführt und durch das Rohr (18) hindurchgeführt wird und an dessen
unterer Mündung (21) im Bereich des Auslaßloches (6) herausbewegt
wird.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Draht
(2) während des Durchgangs durch das Rohr (18) mittels eines in
dem Rohr (18) enthaltenen Kühlmittels (23), beispielsweise flüssiges
Argon, gekühlt wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet,
daß man einen Metallüberzug (30) schon in dem Bad aus geschmolzenem
Metall (4) auf den Draht (2) auffrieren läßt und daß die Dicke des
Metallüberzuges (30) beim Durchgang des Drahtes (2) durch das Auslaßloch
(6) vermindert wird.
5. Vorrichtung zur Durchführung eines Verfahrens nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
- - daß oberhalb des Behälters (3) für das geschmolzene Metall (4) eine Abwickelspule (1) für den Draht (2) angeordnet ist,
- - daß unterhalb des Behälters (3) eine Kühleinrichtung (9, 10) für das den Draht (2) umgebende Metall (8) angeordnet ist,
- - und daß eine Aufwickelspule (17) zum Aufwickeln des Drahtes (2) mit dem erstarrten Metallüberzug (8) vorgesehen ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Kühleinrichtung (9, 10) einen Behälter (9) mit einem flüssig gehaltenen
Kühlmittel (10) zum Hindurchführen des Drahtes (2) mit dem
Metallüberzug (8) aufweist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Kühlmittelbehälter
(9) nach oben offen und am Boden (12) mit einem Loch
(11) mit einer Dichtung zum Hindurchleiten des Drahtes (2) mit dem
Metallüberzug (8) ausgestattet ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß
Einrichtungen (14, 15, 16) zum Rezirkulieren und/oder Kühlen des
Kühlmittels (10) vorgesehen sind.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5-8, dadurch gekennzeichnet,
- - daß zum Einführen des Drahtes (2) ein Rohr (18) in das Bad aus geschmolzenem Metall (4) eingetaucht ist,
- - daß die obere Mündung (19) des Rohres (18) oberhalb der oberen Badoberfläche (20) angeordnet ist,
- - und daß die untere Mündung (21) des Rohres (18) im Bereich des Auslaßloches (6) angeordnet ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Rohr
(18) lotrecht beweglich angeordnet ist und daß seine untere Mündung
(21) so ausgebildet ist, daß sie zur Steuerung des Ausflusses des
geschmolzenen Metalls (4) an dem Auslaßloch (6) gegen die Innenseite
(22) des Behälters (3) abdichtet.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß
das Rohr (18) aus Keramik besteht.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9-11, dadurch gekennzeichnet,
- - daß das Rohr (18) zur Aufnahme eines Kühlmittels (23) ausgebildet ist und nahe seiner oberen Mündung (19) mit mindestens einer Zuführöffnung (24) für das Kühlmittel (23) versehen ist
- - und daß das Rohr (18) an seiner oberen Mündung (19) eine Dichtung (26) für die Einführung des Drahtes (2) aufweist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5-12, dadurch gekennzeichnet,
daß der Querschnitt des Auslaßloches (6) etwa 1,5 bis 2mal
größer ist als der Querschnitt des Drahtes (2).
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5-13, dadurch gekennzeichnet,
daß das Auslaßloch (6) konisch mit in Auslaßrichtung abnehmendem
Querschnitt ausgebildet ist.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5-14, dadurch gekennzeichnet,
daß am Auslaßloch (6) Einrichtungen (31) zur Bildung magnetohydrodynamischer
Kraftfelder zum Bremsen des herausfließenden geschmolzenen
Metalls (4) vorgesehen sind.
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