DE3144621A1 - Hebeeinrichtung - Google Patents
HebeeinrichtungInfo
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- DE3144621A1 DE3144621A1 DE19813144621 DE3144621A DE3144621A1 DE 3144621 A1 DE3144621 A1 DE 3144621A1 DE 19813144621 DE19813144621 DE 19813144621 DE 3144621 A DE3144621 A DE 3144621A DE 3144621 A1 DE3144621 A1 DE 3144621A1
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- B66F—HOISTING, LIFTING, HAULING OR PUSHING, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, e.g. DEVICES WHICH APPLY A LIFTING OR PUSHING FORCE DIRECTLY TO THE SURFACE OF A LOAD
- B66F7/00—Lifting frames, e.g. for lifting vehicles; Platform lifts
- B66F7/06—Lifting frames, e.g. for lifting vehicles; Platform lifts with platforms supported by levers for vertical movement
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Description
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BESCHREIBUNG
Die vorliegende Erfindung betrifft eine mit Rädern versehene Hebeeinrichtung, und zwar insbesondere eine Hebeeinrichtung,
in der ein Mechanismus vom Scherentyp vorgesehen ist, der ein lenk- bzw. steuerbares Fahrzeug zum Bewegen
einer Last auf einer allgemein horizontalen Fläche umfaßt.
Es sind viele Arten von Hebeeinrichtungen bekannt, in denen ein Scherenmechanismus vorgesehen ist. In den meisten Fällen
wird der Scherenmechanismus mittels eines hydraulischen oder pneumatischen Kolbens oder' mittels eines Schraubenantriebs
oder einer äquivalenten Vorrichtung betätigt.
Diese Einrichtungen haben insbesondere die Schwierigkeit, daß ein viel größerer Betrag an Leistung bzw. Kraft am
Beginn des Hebevorgangs als am Ende desselben erforderlich ist. Infolgedessen müssen große Leistungs- bzw. Kraftreserven
vorgesehen sein, die mit entsprechenden Investitions- und Betriebskosten verbunden sind.
Es sind außerdem Hebeeinrichtungen bekannt, in denen der Scherenmechanismus mittels einer Nocke betätigt wird, die
die Schere auseinanderdrückt, und in denen ein gekrümmter Steuerkurvenverlauf auf dem Scherenmechanismus vorgesehen
ist. Es sei diesbezüglich auf die deutschen Patentschriften 604 156 und 1 175 852 verwiesen, in denen ein
solcher Aufbau dargestellt ist. Es sei außerdem auf die US-Patentschrift 3 785 462 hingewiesen, in der ein ähnlieher
Aufbau ohne einen Steuerkurvenverlauf gezeigt ist.
Darüber hinaus sind viele Arten von Räderfahrzeugen bekannt.
Ein allgemeiner Typ derartiger Fahrzeuge, der allgemein bei der Materialhandhabung verwendet wird,wird allgemein
als ein niedriger Transportwagen bzw. Dolly bezeich-
net υ id zeichnet sich dadurch aus, daß wenigstens einige seiner Räder Schwenkrollen bzw. -räder umfassen oder sind.
Zu Zwecken der vorliegenden Erörterung sollen unter Schwenkrollen bzw. -rädern solche Rollen-bzw. Radeinheiten
verstanden werden, die eine Rolle bzw. ein Rad umfassen, das auf einem Befestigungselement angebracht ist, wobei
dieses Befestigungselement seinerseits um eine Achse drehbar angebracht ist, welche die Drehachse der Rolle
bzw. des Rades nicht schneidet.
Niedrige Transportwagen bzw. Dollys der konventionellen Art, in denen Schwenkrollen bzw. -räder verwendet sind,
haben eine Anzahl von wesentlichen Nachteilen. Der wichtigste Nachteil hiervon ist die Schwierigkeit des Manövrierens
des Dollys, insbesondere dann, wenn schwere Lasten damit zu handhaben sind. Diese Schwierigkeit erwächst aus
der Tendenz der Schwenkrollen bzw. -räder, in einer Ausrichtung blockiert zu werden, in der sie nicht in der
gewünschten Richtung rollen können. Diese Tendenz macht es nahezu unmöglich, in der Praxis einen konventionellen
Dolly längs einer geraden Linie vorwärts und rückwärts zu bewegen, ohne daß eine nach seitwärts erfolgende Fehlwanderung
erfolgt.
Ein anderer wesentlicher Nachteil von konventionellen Dollys besteht in ihrem relativ großen Wenderadius. Diese
Eigenschaft beschränkt die Verwendung von Dollys in industriellen und anderen Anwendungen und erfordert einen
zusätzlichen Platzbedarf beim Entwurf industrieller AnIagen.
Ein weiterer Nachteil von konventionellen Dollys ist der
relativ große Kraftbetrag, der dazu erforderlich ist, sie zu einem gewünschten Ort zu bewegen. Infolge der großen
Krafterfordernisse müsse oft mechanisierte Einrichtungen
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zum Manövrieren der Dollys verwendet werden. Eine genaue Positionierung der Dollys, die in vielen Anwendungsfällen
erforderlich ist, läßt sich insbesondere nur schwierig bei der Verwendung von mechanisierten Einrichtungen erzielen.
Außerdem erfordert das Manövrieren von konventionellen Dollys sowohl die Fähigkeit zu schieben als auch
zu ziehen.
Eine weitere wesentliche Schwierigkeit, die bei konventionellen Dollys auftritt, welche schwere Lasten tragen,
ist die Radabnutzung aufgrund einer Gleitbewegung der Räder während der Dreh- bzw. Wendevorgänge. Der große Betrag
an Abnutzung erfordert häufige Radwechsel, die entsprechende
wesentliche Ausfallzeiten für die Ausrüstung zur Folge
haben.
Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, daß im Rahmen der vorliegenden Anmeldung der Begriff "Schwenkrolle" auch
den Begriff des "Schwenkrades" mit umfassen soll, und umgekehrt'.
Es sind Schwenkräder bekannt, die mehr als eine Drehachse haben. Es sei in diesem Zusammenhang auf die US-Patentschrift
1 797 830 verwiesen, in der ein Kraftfahrzeugr drehtisch dargestellt ist, in welchem ein solches Schwenkrad
vorgesehen ist, sowie auf die US-Patentschrift 474 576, in der ein solches Schwenkrad dargestellt ist,
das so ausgebildet ist, daß es an einem Möbelfuß angebracht werden kann. Die in diesen Druckschriften beschriebenen
Schwenkräder zeichnen sich alle dadurch aus, daß sie eine Platte und eine Rollenanordnung zum vertikalen
Halten des Rades umfassen. Diese Anordnung vergrößert die Reibungskräfte, die beim Betrieb des Schwenkrades auftreten,
in hohem Maße, und infolgedessen vergrößert sie die Kraft, die zum Bewegen einer von dem Schwenkrad abgestütz
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- 21 -
ten Last erforderlich ist.
Kurz zusammengefaßt soll mit der vorliegenden Erfindung
eine mit Rädern versehene Hebeeinrichtung zur Verfügung gestellt werden, die relativ einfach und leicht betätigbar
sowie leistungs- bzw. krafteffizient und in der Lage
ist, außerordentlich genau ausgerichtet zu werden. Das Fahrzeug nach der Erfindung kann in Anwendungsfällen, in
denen vorher eine mechanisierte Kraft erforderlich war, durch menschliche Kraft angetrieben werden, und es kann
mit weniger erforderlichen Bewegungen genau positioniert werden, als das bisher möglich war.
Es wird infolgedessen gemäß einer Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung eine Hebeeinrichtung zur Verfügung gestellt, die einen Scherenmechanismus umfaßt, der Scherenarme
aufweist, auf denen ein gekrümmter Steuerkurvenverlauf ausgebildet ist, sowie eine zwischen den Scherenarmen
zum Eingriff mit denselben und zur wahlweisen Trennung derselben für die Erzeugung einer Hebebewegung derselben
vorgesehene Steuerkurve bzw. Nocke, einen Lastträger, der auf den Scherenarmen angebracht ist, und eine
Einrichtung zum wahlweisen Kippen bzw. Schrägstellen des Lastträgers in Bezug auf den Scherenmechanismus.
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Weiter umfaßt die Hebeeinrichtung gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ein Paar Scherenarme, die miteinander
verbunden sind.
Darüber hinaus ist gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung nur einer der Scherenarme mit einer Nocke und einem entsprechenden Steuerkurvenverlauf versehen.
Gemäß einer alternativen Ausführungsform der Erfindung
ist jeder der Scherenarme mit einer Nocke und einem ent-
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sprechenden Steuerkurvenverlauf versehen, und es ist eine Einrichtung zum Betätigen der Nocken in einer Differentialbzw.
Ausgleichsbetriebsweise vorgesehen.
Außerdem umfassen die Nocken gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zusammengesetzte Scheiben, die Teile haben, welche relativ zueinander drehbar sind.
Weiterhin ist gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung eine Einrichtung zum wahlweisen Steuern bzw.
Einstellen der Seitenbewegung, der Neigung und der Rollbewegung des Lastträgers unabhängig von der Ausrichtung bzw.
Lage des Scherenmechanismus vorgesehen.
Darüber hinaus sind gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung die Scherenarme als Kanalteile geformt,
die es ermöglichen, einen Teil der Nocken darin anzuordnen, und wobei die äußeren Teile der zusammengesetzten Scheiben
auf den Seiten der Kanalteile laufen, während die inneren Teil der zusammengesetzten Scheiben Rollen bilden, die im
Eingriff mit gespannten Kabeln sind.
Außerdem umfaßt die Einrichtung zum Betätigen der Nocken gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung Kabei,
die sich durch die Kanalteile erstrecken, sowie eine Einrichtung zum Spannen der Kabel (unter Kanalteilen sollen
hier insbesondere rinnenförmige, wie beispielsweise U-förmige,
Teile verstanden werden),
Weiterhin umfaßt gemäß der Erfindung die Einrichtung zum Spannen der Kabel eine Kurbel und eine Reduziergetriebeeinrichtung,
welche die Betätigung der Hebeeinrichtung, die unter Last steht, mittels menschlicher Kraft ermöglicht.
Außerdem ist gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden
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Erfindung ein Anschlußstück mit der Kurbel verbunden, welches es ermöglicht, daß diese mittels eines konventionellen
kraftgetriebenen Schrauben- bzw. Mutternschlüssels, wie beispielsweise mittels eines pneumatischen Sechskant-Stiftschlüssels,
betätigt werden kann.
Darüber hinaus sind gemäß einer Ausführungsform der Erfindung
die Nocke und die auf den Scherenarmen ausgebildeten Steuerkurvenverläufe so ausgebildet, daß der Kraftbetrag,
der zum Betätigen der Scherenmechanismusbelastung erforderlich ist, im wesentlichen über den gesamten Betriebsbereich des Mechanismus hinweg konstant ist.
Außerdem ist die Hebeeinrichtung gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung auf einem mit Rädern versehenen
Aufbau befestigt. Der mit Rädern versehene Aufbau kann einen Steuerkurvenverlauf bilden bzw. begrenzen, der
eine Bewegung der Scherenarme relativ dazu ermöglicht.
Infolgedessen wird gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung ein Räderfahrzeug zur Verfügung gestellt, das eine Basis aufweist, sowie eine Mehrzahl von
Radanordnungen, welche die Basis auf einer allgemein horizontalen Fläche abstützen, wobei wenigstens eine aus der
Mehrzahl der Radanordnungen eine Schwenkradanordnung umfaßt oder ist,die ein Rad aufweist, das drehbar auf einer
Radbefestigung angebracht ist, sowie eine Einrichtung zum Verbinden der Radbefestigung mit der Basis, und die eine
erste und zweite Drehachse bildet.
Darüber hinaus umfaßt gemäß einer Ausführungsform der Erfindung
wenigstens eine aus der Mehrzahl der Radanordnungen ein Steuer- bzw. Lenkrad, das drehbar auf einer Radbefestigung
angebracht ist, und eine Steuer- bzw. Lenkeinrichtung, welche die Radbefestigung drehbar mit der Basis
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verbindet bzw. drehbar an die Basis ankuppelt und eine Steuerung bzw. Lenkung über einen Bogen von wenigstens
180° ermöglicht. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird die Lenkung bzw. Steuerung über eine Bogen von 270° ermöglicht.
Weiterhin ist gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung das Fahrzeug mit einem Paar Rädern versehen, die feste Drehachsen haben, welche an einem ersten Ende
des Fahrzeugs vorgesehen sind, sowie zusätzlich mit der Schwenkrad- und der Lenkradanordnung, die oben beschrieben
und an einem entgegengesetzten Ende des Fahrzeugs vorgesehen sind.
Außerdem umfaßt die Verbindungseinrichtung der Schwenkradanordnung
gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ein erstes auf der Basis lagermontiertes Element,
das sich längs einer ersten Drehachse erstreckt, sowie ein zweites, auf der Radbefestigung lagermontiertes EIement,
das sich längs einer zweiten Drehachse erstreckt, wobei die erste und zweite Achse parallel zueinander und
gegeneinander versetzt sind.
Darüber hinaus ist die Verbindungseinrichtung gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung so aufgebaut,
daß keine Kraftverbindung zwischen dem zweiten Element und der Basis längs der zweiten Achse erzielt wird.
Schließlich ist der Betrag der Versetzung zwischen der ersten und zweiten Achse gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung in Beziehung zum Raddurchmesser
so ausgewählt, daß ein minimaler Kraftausübungsbetrag
zur erneuten Ausrichtung der Schwenkradanordnung erforderlich ist.
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Endlich ist gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung keine Steuer- bzw. Lenkverbindung zwischen dem Steuer- bzw. Lenkrad und dem Rad der Schwenkradanordnung,
um diese in paralleler Ausrichtung zu halten, vorgesehen.
Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, daß unter einer "Winde" im Sinne der Beschreibung und Ansprüche insbesondere
ein Schrauben- bzw. Mutternschlüssel zu verstehen ist, und zwar vorzugsweise eine kraftgetriebener Schrauben-
oder Mutternschlüssel, wie beispielsweise ein elektrisch, hydraulisch oder pneumatisch angetriebener Schrauben-
oder Mutternschlüssel.
Die vorliegende Erfindung sei zu ihrem vollständigerem
Verständnis anhand einiger in den Figuren der Zeichnung im Prinzip dargestellter, besonders bevorzugter Ausführungsformen
näher erläutert; es zeigen:
Fig. IA und IB bildliche Darstellungen einer Hebeeinrichtung,
die gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung aufgebaut ist und funktioniert,
und zwar von einer ersten Seite der Einrichtung her gesehen, wenn diese in einer angehobenen
Ausrichtung bzw. in einer ausgefahrenen Position ist;
Fig. 2A und 2B Seitenansichtsdarstellungen von einer zweiten Seite der Einrichtung der Fig.IA und IB
her, wobei sich die Einrichtung jeweils in einer abgesenkten und in einer teilweise angeho
benen Ausrichtung bzw. in einer eingefahrenen
und einer teilweise ausgefahrenen Position befindet;
Fig. 3 eine Aufsichtsdarstellung der Einrichtung der
Fig. 1 in einer abgesenkten Ausrichtung bzw. in einer eingefahrenen Position;
Fig. 4 eine Darstellung der Kabelverbindungen des primären Hebemechanismus einer Hebeeinrich
tung nach der Erfindung;
Fig. 5 eine Seitenansichtsdarstellung des vorderen
Teils einer Hebeeinrichtung; 10
Fig. 6 eine Aufsichtsdarstellung auf den rückwärtigen
Teil einer Hebeeinrichtung;
Fig. 7 eine Seitenansichtsdarstellung des rückwärtigen Teils einer Hebeeinrichtung;
Fig. 8A und 8B jeweils eine Seiten- und eine Schnittansicht einer Nockenscheibe, die in einer Hebeeinrichtung
angebracht ist; 20
Fig. 9 eine Seitenansichtsdarstellung einer Hebeeinrichtung, welche die wahlweise Positionierung
eines Lastträgers, der einen Teil der Hebeeinrichtung bildet, veranschaulicht; 25
Fig. 1OA, 1OB, IOC und IOD jeweils eine Endansicht, eine
' Ansicht von oben, eine Endansicht und eine Seitenansicht einer Einrichtung zum wahlweisen
Positionieren der Vorderseite des Lastträgers;
Fig. HA und HB Darstellungen eines wahlweise positionierbaren Bestückungsträgers, der gemäß der vorliegenden
Erfindung aufgebaut ist und funktioniert;
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Fig. 12 eine bildliche Darstellung einer alternativen Ausführungsform einer Hebeeinrichtung,
die gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung aufgebaut ist und funktioniert;
5
Fig. 13 eine seitliche Schnittansicht einer Schwenkradanordnung, die gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung aufgebaut ist und funktioniert;
10
10
Fig. 14A eine Seitenansicht eines Lenkrads, das gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfin-■
dung aufgebaut ist und funktioniert; und
Fig. 14B eine Schnittdarstellung des Lenkrads der Fig.
14A längs der Ebene B-B.
Es sei nun auf die Fig. IA bis 4 Bezug genommen, in denen
eine gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung aufgebaute und funktionierende Hebeeinrichtung dargestellt ist. Die Hebeeinrichtung umfaßt ein
Teilchassis 10, das eine vordere Querstrebe 12 aufweist, die ein Paar Schwanenhals- bzw. Kniestückverlängerungen
14 hat, welche sich von derselben nach aufwärts und vorwärts zu jeweiligen Träger- bzw. Abstützungsenden 16 und
18 erstrecken. Das Abstützungsende 16 ist auf einer Lenkradanordnung 20 abgestützt, die weiter unten näher beschrieben
ist und einen verfügbaren Wendebereich von einem Bogen von 270° ermöglicht und einen Bremsmechanismus
hat. Das Abstützungsende 18 ist auf einer Schwenkrollenanordnung 22 abgestützt, die auch weiter unten beschrieben
ist und sich dadurch auszeichnet, daß sie eine außerordentlich leichte Dreh- bzw. Wendebewegung ermöglicht,
die durch einen Zweiachsenaufbau erzielt wird, wodurch
im wesentlichen alle Kräfte über beide gegenseitig ver-
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setzte Achsen übertragen werden.
Auf einer der Kniestückverlängerungen 14 ist ein langgestrecktes Bauteil 24 angebracht, das vorzugsweise ein
Gitterwerk bzw. eine Gitterkonstruktion ist, die sich nach rückwärts zu und in allgemein senkrechter Richtung
bezüglich der Strebe 12 erstreckt. Das Bauteil 24 endet in einem Befestigungsschlitz 26. Es ist ein spezielles Merkmal
der vorliegenden Erfindung, daß die Hebeeinrichtung kein volles Chassis in dem Sinn hat, daß alle Abstützungsräder
in einer festen Beziehung bzw. Relativposition gehalten werden. Im Gegensatz zu einem solchen Aufbau sind,
wie weiter unten in näheren Einzelheiten beschrieben ist, die rückwärtigen Räder der Hebeeinrichtung nicht direkt
auf dem Chassis 10 angebracht, sondern statt dessen auf zwei Teilen, deren Position in bezug auf das Chassis verändert
werden kann und die durch den Befestigungsschlitz 26 angepaßt wird.
Auf jeder der Kniestückverlängerungen 14 ist benachbart dem jeweiligen Abstützungsende 16 und 18 eine erste und
zweite Scherenanordnung 28 und 30 gelenkig befestigt. Jede der Scherenanordnungen 28 und 30 umfaßt einen vorderen
Schenkelteil 33, der schwenkbar mit der Kniestückverlängerung
14 verbunden und auf derselben angebracht ist, einen allgemein geraden vorderen Hauptteil 34, der sich von dem
Schenkelteil 32 bis zu einer Drehpunkt- bzw. -zapfenstelle
36 erstreckt, und einen rückwärtigen Teil 38, die alle ein erstes Scherenelement 40 bilden.
Ein zweites Scherenelement 42 arbeitet mit dem Scherenelement 40 zusammen und umfaßt einen allgemein geraden rückwärtigen
Teil 46, der sich zu der Drehpunktstelle 36 erstreckt, sowie einen vorderen Hauptteil 47, der sich von
der DrehpunktstelIe nach vorwärts erstreckt. Ein vorderer
Haltearmteil 48 ist schwenkbar um eine Achse 50 ange-
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bracht, die in dem Teil 47 gebildet ist, und dieser Haltearmteil
kann wahlweise mittels eines entfernbaren Haltestifts 52 in einer angehobenen Ausrichtung gehalten werden.
Die Entfernung dieses Stifts ermöglicht es, daß der Armteil 48 eine abgesenkte Ausrichtung einnimmt.
Ein Paar rückwärtige Räder 54 ist drehbar auf einer Achse 56 montiert, die ihrerseits die jeweiligen rückwärtigen
Teile 46 der Scherenelemente trägt. Der Eingriff der rückwärtigen Teile 46 mit der Achse 56 bildet ein besonderes
Merkmal der vorliegenden Erfindung und ist in den Fig.6 und 7 dargestellt. Auf einer Verlängerung 57 von jedem
der rückwärtigen Teile 46 ist eine Walze 58, montiert. Die Verlängerung 57 ist außerdem mit Schlitzen 60 zur Aufnähme
der Achse 56 versehen, derart, daß die rückwärtigen Teile 46 darauf mittels der Walzen 58 in Verschiebeeingriff
entlang der Achse der Radachse 56 gehalten bzw. abgestützt sind. Es ist daher ersichtlich, daß die gesamten Scherenanordnungen
28 und 30 und demgemäß die gesamte Hebeeinrichtung mit Ausnahme der rückwärtigen Räder 54 wahlweise
und leicht quer relativ zu der Radachse 56 verschoben werden kann. Das ermöglicht es, seitliche Einstellungen,
wie sie oft bei Anwendungsfällen des Ladens erforderlich
sind, mit verhältnismäßiger Leichtigkeit und Einfachheit auszuführen, ohne daß das gesamte Chassis auf seinen Rädern
neuausgerichtet zu werden braucht.
Eine Haltestiftanordnung 62 ist zum Halten der rückwärtigen
Teile 46 in festem Eingriff mit der Radachse 56, wie beispielsweise während der Bewegung der gesamten Hebeeinrichtung,
vorgesehen. Eine Querstange 64 ist fest zwischen den beiden rückwärtigen Teilen 46 angebracht, um
diese in paralleler Ausrichtung zu halten.
In Fig. 7 ist außerdem im einzelnen der Eingriff des rück-
wärtigen Teils 46 mit dem Befestigungsschlitz 26 des
Teils 24 mittels eines Haltestifts 64 gezeigt. Es sei darauf hingewiesen, daß die Position des Stifts 64 im
Schlitz 26 durch die Winkelausrichtung des rückwärtigen
Teils 46 bestimmt ist.
Es sei weiterhin darauf hingewiesen, daß es die in den Fig. 6 und 7 gezeigte Einrichtung ermöglicht, die Seitenbewegung
der Ladeplattform leicht zu kontrollieren bzw. einzustellen. Die Leichtigkeit, mit der die Scherenelemente
bezüglich der Achse 56 verschoben werden können, liegt auch daran, daß die Schwenkro.il enanordnung 22 vorgesehen
ist, die ihre Position gemäß einer Positionsverschiebung der Scherenanordnung bezüglich der rückwärtigen Räder 54
einstellen muß bzw, verstellt. Es ist zu beachten, daß die Lenkradanordnung 20 normalerweise stationär bleibt.
Ein spezielles Merkmal der vorliegenden Erfindung ist der Mechanismus zum wahlweisen Betätigen der Scherenanordnungen
28 und 30 für das Anheben und Absenken derselben. Dieser Mechanismus sei nun in näheren Einzelheiten beschrieben.
Allgemein gesagt werden die Scherenanordnungen 28 und 30 mittels einer Nocke in der Form einer Scheibe 70
betätigt, die jeweils zwischen dem ersten und zweiten Scherenelement 40 und 42 .vorgesehen ist. Die Bewegung
der Scheibe 70 nach der Drehpunktstelle 36 zu bewirkt, daß sich die Scherenelemente 4Q und 42 auseinanderspreizen,
während es eine Bewegung der Scheibe 70 von der Dreh-. punktstelle 36 weg den Scherenelementen 40 und 42 ermöglicht,
sich zusammenzubewegen.
Es sei nun auf die Fig. 8A und 8B Bezug genommen, die Einzelheiten des Aufbaus der Nocken- bzw. Steuerkurvenanordnung
veranschaulichen. Die rückwärtigen Teile 46 der Scherenanordnungen weisen einen Zwischenteil 72 auf,
der einen langgestreckten Schlitz 73 begrenzt, welcher aufrechtstehende
Abstützungswände 74 und einen Bodenteil 75 aufweis L. Wie weiter unten in näheren Einzelheiten beschrieben
ist, sitzt die Scheibe 70 teilweise innerhalb des Schlitzes 73. Der rückwärtige Teil 38 des ersten Scherenelements
40 ist mit einem bogenförmig verlaufenden Steuerkurventexl 76 benachbart der Drehpunktstelle 36 ausgebildet,
an welcher die beiden Scherenelemente miteinander verbunden sind, und mit einem Schlitzteil 78, der rückwärts
von dem Steuerkurventeil 76 zur Aufnahme eines Teils der Scheibe 70, wenn sich die Scherenelement in einer abgesenkten
Ausrichtung befinden, liegt. Es sei darauf hingewiesen, daß es durch das Vorsehen eines Schlitzes im
rückwärtigen Teil 38 ermöglicht wird, daß die Hebeeinrichtung nach der Erfindung ein extrem niedriges Profil hat,
wenn sie in einer abgesenkten Ausrichtung bzw. Lage ist. Dieses Merkmal ist besonders wichtig bei Anwendungen, bei
denen ein Flugzeug beladen wird. Die Anordnung des Steuerkurventeils 76 und dessen genaue Krümmung sind so ausgebildet,
daß sich optimalisierte Leistungs- bzw. Betriebskennwerte für die Hebeeinrichtung derart ergeben, daß der
Kraftbetrag, der zum Anheben der Scherenanordnungen erforderlich ist, über den gesamten Hebebereich derselben im
wesentlichen konstant ist. Dieses Merkmal ist wünschenswert, da es dadurch ermöglicht wird, eine Kraftquelle,
wie beispielsweise einen Motor, genau auf die Erfordernisse der Hebeeinrichtung abzustimmen und ohne daß kostenaufwendige
überschüssige Kapazität vorhanden ist, wie nach dem Stande der Technik. Es sei auch darauf hingewiesen,
daß es dort, wo die Einrichtung, wie es bei der vorliegenden Erfindung möglich ist, zur Betätigung durch menschliche
Kraft ausgebildet ist, die Vermeidung der Erfordernisse von Spitzenkräften in speziellen Teilen des Hebezyklus
der Einrichtung, die bei Einrichtungen nach dem Stande der Technik erforderlich sind, möglich macht, die Einrich-
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tung mit menschlicher Kraft angemessen und günstig: -zu betätigen.
Xn den Fig. 8A und 8B ist außerdem der Aufbau der Scheibe
7 0 in einer Schnittdarstellung veranschaulicht, und weiterhin
ist ihre Betriebsbeziehung zu den jeweiligen rückwärtigen
Teilen 38 und 46 gezeigt. Die Scheibe 70 weist eine mittige Nabe 80 auf, auf der ein erster und zweiter
seitlicher Flansch 82 und 84 fest angebracht-sind. Zwisehen
den Flanschen 82 und 84 und. einer Lagerung,:die '-^
mittels eines Paars von abgeschrägten bzw. konischen Lagern 86 und 88 auf der Nabe 80 angebracht ist, ist eine.".-:-
ringförmige Scheibe 90 vorgesehen, die mit einer Umfangsnut
92 zur Aufnahme eines Kabels 91 versehen ist. Es sei darauf hingewiesen, daß die Scheibe 90 relativ frei mit
Bezug auf die Seitenflansche 82 und 84 drehbar ist,-".-:
Aus den Fig. 8A und 8B ist ersichtlich, daß der rückwärtige Teil 38 eine gabelförmige Steuerkurvenfläche 94 bildet,
die seitlich aufrechtstehende Teile 96 und 98 und einen dazwischen befindlichen ausgesparten bzw.. vertieften Teil
100 hat. Diese Anordnung ist derart vorgesehen; daß die Seitenflansche 82 und 84 in Abstützungseingriff mit den
aufrechtstehenden Teilen 96 und 98 treten, während der dazwischenliegende
vertiefte Teil 100 mit der ringförmigen Scheibe 90 nicht in Eingriff tritt,.so daß er deren relativ freie Drehung nicht stört. Es sei darauf hingewiesen, daß
der.Abstand zwischen den aufrechtstehenden; Trägerwänden 74 des Schlitzes, der durch den rückwärtigen Teil 46 -
gebildet wird, ausreicht, den rückwärtigen Teil 38 -dazwischen, aufzunehmen. Es ist außerdem zu beachten, daß die
ringförmige Scheibe 90, da der innere Bodenteil 74 des im rückwärtigen Teil 46 begrenzten Schlitzes flach ist; "
mit dem Schlitz in Abstutzungsexngrxff steht und relativ r
zu demselben nicht frei drehbar ist, wenn eine Last darauf
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ausgeübt wird. Die Seitenflansche 82 und 84 sind jedoch
bezüglich des rückwärtigen Teils 46 frei drehbar. Das betriebsmäßige Ergebnis besteht darin, daß dann, wenn eine
Bewegung der Scheibe 90 durch die Bewegung des damit in Eingriff stehenden Kabels 91 hervorgerufen wird, eine Rollbewegung
der Scheibe 90 in Eingriff mit dem rückwärtigen Teil 46 erzeugt wird.
Es sei nun auf Fig. 4 Bezug genommen, in der die Kabelverbindungen
dargestellt sind, durch welche die Scheiben 70 der beiden Scherenanordnungen zum Zwecke ihrer koordinierten
Betätigung miteinander verbunden sind. Eine Kurbel 110, die so angeordnet bzw. ausgebildet ist, daß sie entweder
manuell oder durch eine Kraftquelle betätigt werden kann, ist über ein geeignetes Getriebe mit einem ersten Rad 112
verbunden, auf das ein primäres Kabel 114 aufgewickelt ist. Das primäre Kabel 114 erstreckt sich von dem ersten Rad 112
in Eingriff mit einer ersten freien Rolle 116 und dann über eine erste und zweite ortsfeste Ecken- bzw. Umlenkrolle
118 und 120 in Eingriff mit einer zweiten freien Rolle
122. Das primäre Kabel 114 endet an einer festen Stelle im vorderen Teil 34 der Scherenanordnung 30.
Wie aus der Darstellung ersichtlich ist, sind die erste freie und die befestigte Rolle 116 und 118 auf dem vorderen
Teil 34 der Scherenanordnung 28 angebracht, während die jeweilige zweite freie und befestigte Rolle 122 und
120 auf dem vorderen Teil 34 der Scherenanordnung 30 angebracht sind. Genauer gesagt sind die freien Rollen 116 und
122 innerhalb der jeweiligen vorderen Teile angeordnet, während die befestigten Rollen 118 und 120 im Inneren der
Verbindung zwischen den jeweiligen vorderen Teilen und der Querstrebe 12 angeordnet sind. Es ist daher ersichtlich,
daß alle Erstreckungen des primären Kabels 114 im Inneren
verlaufen und den Bedienungspersonen nicht ausgesetzt sind
ΡΛΠ
bzw. nicht zu den Bedienungspersonen hin freiliegen.
An jeder der freien Rollen 116 und 122 ist ein sekundäres Kabel 91 angebracht, das sich nach rückwärts von diesen
Rollen und in Eingriff mit der Nut 92 der Scheibe 70 erstreckt und an einer festen Stelle im rückwärtigen Teil
46 der entsprechenden Scherenanordnung endet. Es sei nun die Betriebsweise der Kabelanordnung kurz unter Bezugnahme
auf die Fig. 4 und 8B beschrieben: Die Betätigung der Kurbei 116, vorzugsweise im Uhrzeigersinn, bewirkt, daß das
primäre Kabel auf dem ersten Rad 112 aufgewickelt wird, was zur Folge hat, daß seine wirksame Länge verkürzt wird.
• Diese Verkürzung bewirkt, daß die freien Rollen 116 und 122 vorwärts nach den befestigten Rollen 118 und 120 zu
gezogen werden. Die Vorwärtsbewegung der freien Rollen 116 und 122 bewirkt, daß die sekundären Kabel 91 nach vorwärts
gezogen werden, was zur Folge hat, daß die inneren Scheiben 90 mit Bezug auf die rückwärtigen Teile 46 in
einer durch Pfeile 130 angedeuteten Richtung gerollt werden. Die Vorwärtsbewegung der inneren Scheiben 90 bewirkt,
daß die seitlichen Flansche 82 und 94 mit Bezug auf die aufrechtstehenden Teile 96 und 98 nach vorwärts rollen.
Die Vorwärtsbewegung der Scheiben 70, die sich in Eingriff mit der gekrümmten Steuerkurvenfläche befinden, bewirkt,
daß die ersten und zweiten Elemente der Scherenanordnung auseinandergespreizt werden, und zwar in einer vorbestimmten
Funktion bzw. Abhängigkeit von der Verkürzung der wirksamen Länge des primären Kabels 114, derart, daß die Hebeeinrichtung
in Ansprechung auf einen im wesentlichen gleichförmigen Kraftbetrag, der an der Kurbel ausgeübt wird, angehoben
bzw. ausgefahren wird.
Es ist ersichtlich, daß die spezielle Anordnung der primären und sekundären Kabel einen gleichförmigen Kraftbetrag,
der auf beide Scheiben 70 wirkt, die mit den beiden Scheren-
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3IU
anordnungen verbunden sind, erzeugt.
Es sei nun kurz auf Fig. 5 Bezug genommen, die den seitlichen vorderen Teil der Kurbel 110 veranschaulicht und
zeigt, daß die Kurbel eine Fassung 134 aufweist, mit der alternativ eine Handkurbel oder ein kraftgetriebenes Werkzeug,
wie z. B. eine pneumatisch angetriebene Winde, in Eingriff gebracht werden kann.
Nachdem in der vorstehenden Beschreibung der Haupthebemechanismus der Hebeeinrichtung in näheren Einzelheiten beschrieben
worden ist, sei nun eine Anzahl von Nebenmechanismen näher erläutert, die eine genaue Ausrichtung einer
auf der Hebeeinrichtung nach der vorliegenden Erfindung angebrachten Last ermöglichen. Diese Hilfsmechanismen beziehen
sich auf die Anbringung eines Lastträgerrahmens 140 auf den vorderen Trägerarmteilen 48 der Scherenelemente 42 im vorderen
Teil der Hebeeinrichtung und auf den rückwärtigen Teilen 38 der Scherenelemente 40 im rückwärtigen Teil der
Hebeeinrichtung.
Wie aus den Fig. IA, IB, 9 und IOD ersichtlich ist, umfaßt
der Lastträgerrahmen 140 einen generell rechteckigen flachen Rahmen, der eine erste und zweite langgestreckte Seitenschiene
142 hat, die mittels einer Mehrzahl von Querträgerteilen 144 miteinander verbunden sind (siehe Fig. 3).
Der Lastträgerrahmen 140 ist an seiner Vorderseite auf einem vorderen Unterlaufwerk 146 angebracht, während er an
seinem rückwärtigen Ende mittels eines Paars von mit Öffnungen versehenen, aufrechtstehenden Platten, deren Funktion
weiter unten beschrieben ist, montiert ist. Das vordere Unterlaufwerk 146 umfaßt zwei Paare von Rollen 150,
von denen jedes Paar in Abstützungseingriff mit einer an der Unterseite einer Schiene 142 befindlichen Fläche 152
ist, so daß dadurch der Lastträgerrahmen 140 an seinem vor-
deren Ende verschieblich auf den Scherenanordnungen positioniert werden kann, wodurch Abstandsänderungen zwischen
den äußersten vorderen und rückwärtigen Enden der Scherenanordnungen,
die sich infolge von Höhenunterschieden derselben ergeben, kompensiert werden können.
Das vordere Unterlaufwerk 146 ist mittels einer Kabelanordnung, die in näheren Einzelheiten in den Fig. 1OA bis IOD
veranschaulicht ist, auf den vorderen Trägerarmteilen 48 angebracht. Die Kabelanordnung umfaßt ein erstes und zweites
Kabel 162 und 164, von denen jedes an seinem einen Ende auf einem vorderen Trägerarmteil 48 einer Scherenanordnung
befestigt ist. Das Kabel 162 erstreckt sich von einem . vorderen Trägerarmteil aus und verläuft über eine Rolle
168, die auf dem vorderen ünterlaufwerk 146 so angebracht ist, daß sie sich um eine horizontale Achse drehen kann.
Das Kabel 162 erstreckt sich von der Rolle 168 über eine zweite Rolle 170, die innerhalb des Unterlaufwerks 146 so
angeordnet ist, daß sie sich um eine vertikale Achse 172 drehen kann, und es ist an seinem zweiten Ende auf einem
Befestigungsblock 174 befestigt.
Das Kabel 164 erstreckt sich von einem vorderen Trägerarmteil, der hier mit dem Bezugszeichen 176 versehen ist, und
verläuft über eine Rolle 178, die auf dem vorderen Ünterlaufwerk 146 so angebracht ist, daß sie sich um eine horizontale
Achse drehen kann. Das Kabel 164 erstreckt sich von der Rolle 178 in tangentialen Eingriff mit der Rolle 170
und ist auch auf dem Befestigungsblock 174 befestigt.
Der Befestigungsblock 174 ist in Gewindeeingriff auf einer
drehbaren Gewindewelle bzw. -spindel 180 angebracht, die gelagert auf dem Unterlaufwerk 146 montiert ist. Eine Kurbel
182, die von Hand oder alternativ mit einem kraftunterstützen bzw. -angetriebenen Werkzeug, wie beispielsweise
BAD ORIGINAL
3H4E2
einer pneumatischen Winde, betätigt werden kann, ist über eine Kettenverbindung 184 mit einem Zahnrad 186 verbunden,
das miJ der Welle 180 verbunden ist. Die Drehung der Welle
180 erzeugt eine seitliche Verschiebung des Befestigungsblocks 174. Es sei darauf hingewiesen, daß die Bewegung
des Befestigungsblocks 174 nach rechts im Sinne der Fig. 1OA und 1OB ein Anheben des Unterlaufwerks 146 hervorruft,
während die Bewegung des Befestigungsblocks 174 nach links ein Absenken des Unterlaufwerks bewirkt.
Es ist ersichtlich, daß die Neigung des Lastträgerrahmens 140 durch geeignete Betätigung der Kurbel 182 leicht festgelegt
werden kann. Wie oben angegeben, ermöglicht der Gleit- bzw. Verschiebeeingriff der Scherenanordnungen bezüglich
der Achse 56 eine wählbare Kontrolle der Seitenbewegung .
Es sei nun in Verbindung mit Fig. 9 eine Einrichtung zum Steuern des Rollens des Lastträgerrahmens bzw. der Einstellung
des Lastträgerrahmens in der Richtung einer "Schlingerbewegung" beschrieben. Wie oben angegeben, ist der
Lastträgerrahmen 140 an seinem rückwärtigen Ende mit einem Paar von aufrechtstehenden Platten 148 versehen, wobei
in jeder derselben ein Paar von vertikal ausgerichte-' ten Befestigungsschlitzen 192 und 194 sowie eine Mehrzahl
von Befestigungsöffnungen 196 ausgebildet ist. Ein Stift
198, der an jedem der rückwärtigen Teile 38 angebracht ist, kann wahlweise mit einer gewünschten Befestigungsöffnung
oder einem gewünschten Befestigungsschlitz von den vorerwähnten Befestigungsöffnungen und Befestigungsschlitzen in Eingriff gebracht werden, um die Anbringungshöhe des Lastträgerrahmens 140 relativ zu jeweils einer gegebenen
Scherenanordnung festzulegen. Der Befestigungsschlitz 192 ist mit einem gelenkig angebrachten Abdeckungs-
teil 200 versehen, das wahlweise und drehbar den Schlitz
bis auf eine Öffnung abdeckt, indem es den Hauptteil des Schlitzes abdeckt. Der Befestigungsschlitz 192 wird dann
verwendet, wenn es erwünscht ist, eine Seite-zu-Seite-Neigung des Lastträgerrahmens 140 zu erzielen, wie es für gewisse
Ladeanwendungsfälle erforderlich ist. In einem solchen Fall wird das Abdeckungsteil 200 auf einer Seite des
Lastträgerrahmens mit dem Schlitz in Eingriff gebracht, so daß infolgedessen ein Absenken dieser Seite des Lastträgerrahmens
verhindert wird, während gleichzeitig das Abdeckungsteil 200 des anderen Schlitzes 192 mit dem
Schlitz außer Eingriff gebracht wird, wodurch es ermöglicht wird, daß sich der entsprechende Stift 198 mit Bezug
auf den Lastträgerrahmen 140 nach aufwärts bewegt und so eine nach abwärts gerichtete Schräglage erzielt wird.
Wenn der rückwärtige Teil des Lastträgerrahmens 140 mit einer solchen Seite-zu-Seite-Schräglage versehen wird,
wird der vordere Trägerarmteil 48 auch auf der entsprechenden unterenSei te des Trägerrahmens 140 abgesenkt, damit
eine gleichförmige nach seitwärts gerichtete Schräglage erzielt wird.
Es sei nun auf die Fig. HA und HB Bezug genommen, die
eine wahlweise positionierbare Bestückungs- bzw. Kriegsmaterialtrageinrichtung
zeigt, welche gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung aufgebaut ist und
funktioniert und eine Mehrzahl von Bestückungs- bzw. Kriegsmaterialhalteklammern, -stützen, -laschen o. dgl.
210, die nachstehend zusammenfassend abgekürzt als Klammer'n
bezeichnet sind, umfaßt, welche wahlweise entlang der Länge und Breite des Lastträgerrahmens 140 positionierbar
sind.
Die Bestückungs- bzw. Kriegsmaterialhalteklammern o. dgl. werden in Paaren verwendet, um normalerweise ein Bündel
Bomben auf dem Lastträgerrahmen durch Eingriff mit den
ßAD ORlGiMAL
31Uf:2
Bombenflächen zu halten. Es ist ein spezielles Merkmal der
vorliegenden Erfindung, daß die Trennung bzw. der Abstand zwischen Elementen eines Paars von Klammern 210 festgelegt
werden kann, wie die Trennung bzw. der Abstand zwischen benachbarten Paaren von Klammern festgelegt werden kann.
Die Klammern 210 umfassen vorzugsweise einen Basisteil und einen aufrechtstehenden Teil 214. Der Basisteil 212
ist so gestaltet, daß er wahlweise auf eina?Führungsbahn,
Schiene o. dgl. oder in einer Ausnehmung, die in einer wählbaren Position im Lastträgerrahmen 240 ausgebildet
ist, gelagert bzw. im Sitz angebracht werden kann, und er ist mit einer Öffnung 216 zum Anbringen an Ort und
Stelle versehen, die einen Befestigungsstift aufnimmt, so
daß dessen Position festgelegt wird. Eine Rolle 218 ist auf der oberen Oberfläche des Basisteils 216 zum Abstützen
einer Bombenfläche vorgesehen.
Der aufrechtstehende Teil 214 umfaßt eine allgemein hohle
Welle oder einen hohlen Schaft, die bzw. der ein Paar Haltestifte 220 zum Halten eines wahlweise positionierbaren
Bestückungs- bzw. Kriegsmaterialhaltearms 222 hat, wie in Fig. HA dargestellt. Der Haltearm 222 umfaßt eine Welle
bzw. einen Schaft 224, die bzw. der einen querverlaufenden, darin ausgebildeten Haltestift 226 hat und an ihrem bzw.
seinem oberen Ende in einem Schwenkachsenbegrenzungsteil 228 ausläuft, der eine Schwenkachse 230 bildet. Auf dem
Teil 228 ist an der Achse 230 ein Rollenhalteteil 236 schwenkbar angebracht, das ein Paar Rollen 234 und 238
trägt. Es ist ein spezielles Merkmal der vorliegenden Erfindung, daß ein vorbestimmter Betrag an Spiel zwischen
den Teilen 228 und 236 und infolgedessen in der Positionierung der Rollen 234 und 238 zugelassen ist. Der Betrag
an Spiel wird durch die Wechselwirkung zwischen einem Anschlagstift 240, der auf dem Teil 228 angebracht ist, und
BAD
ο iM-s ■_: .r. ι
einer Fassung 242, die im Teil 236 begrenzt bzw. ausgebildet
und die um einen vorbestimmten Betrag breiter als der Durchmesser des Stifts 240 ist, festgelegt.
Im Betrieb wird der Haltearm 222 innerhalb des aufrechtstehenden Teils 214 derart angeordnet, daß der Haltestift
226 auf einem der Haltestifte 220, die darin in einer vorbestimmten Höhe ausgebildet sind, gehalten bzw. abgestützt
wird. Es ist ein spezielles Merkmal des Äufbaus der Bestückungs- bzw. Kriegsmaterialhalteeinrichtung, daß eine
Drehung des Haltearms 222 um 90° bewirkt, daß der Stift 226 außer Eingriff mit dem Stift 220 tritt und es dem Haltearm
220 ermöglicht, sich innerhalb des aufrechtstehenden Teils 214 vollständig zurückzuziehen.
Die Merkmale der wahlweisen Positionierbarkeit und des schnellen Zurückziehens, die oben beschrieben sind, sind
besonders wichtig bei Beladung eines Flugzeugs mit Kriegsmaterial, da sie nach dem Beladen mit dem Kriegsmaterial
ein schnelles Außereingrifftreten der Beladeeinrichtung mit dem Flugzeug ermöglichen.
Es sei nun auf die Fig. 12 Bezug genommen, die eine bildliche Darstellung einer Beladeeinrichtung zeigt, welche gemaß
einer alternativen Ausführungsform der Erfindung aufgebaut ist und funktioniert und welche viele der oben beschriebenen
Merkmale aufweist. In der dargestellten Ausführungsform umfaßt die Beladeeinrichtung eine einzige vordere
Steuerradanordnung 250 und keine Schwenkrollenanordnung.
Ein weiteres wichtiges Merkmal dieser Ausführungsform besteht
darin, daß darin nur eine einzige Nockenscheibe 252 vorgesehen ist, die sich in Eingriff mit einer der beiden
vorgesehenen Scherenanordnungen 254 befindet. Die beiden Scherenanordnungen sind derart fest aneinander angebracht,
daß eine gemeinsame Bewegung derselben erzielt wird. Die
SAD ORJGfNAL
Ausführungsform der Fig. 12 ist generell kleiner als die
Ausführungsform der Fig. IA und IB, sie kann jedoch jede
geeigntce Abmessung haben.
Es sei nun auf die Fig. 13 Bezug genommen, die eine Schwenkrollenanordnung
veranschaulicht, welche gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung aufgebaut
ist und funktioniert und eine Deichselrolle 310 konventionellen Aufbaus aufweist, die drehbar mittels einer Lageranbringung
312 auf einer Achse 314 angebracht ist. Die Achse 314 wird mittels einer Gabel 316, die in ihrem oberen
1EeU fest an einer allgemein vertikalen Schwenkachse
318 angebracht ist, in einer allgemein horizontalen Ausrichtung gehalten. Die Schwenkachse 318 ist drehbar in einer
drehbaren Halteanordnung 320 angebracht, und zwar mittels eines Paars von Lagern, die ein konisches Walzenlager
322 umfassen, das im Eingriff mit einem verengten oberen Teil 324 der Achse 318 ist, und ein gerades Kugellager 326,
das benachbart einem relativ breiteren unteren Teil der Achse 318 angeordnet ist.
Es ist zu beachten, daß die spezielle Lageranbringung, die in der Ausführungsform der Fig. 13 verwendet worden ist,
so ausgebildet ist, daß sich eine hohe Belastungskapazitat
ergibt und ein hoher Widerstand gegen ein Drehmoment durch die versetzte Anbringung der Schwenkrolle erzeugt
wird. Es kann alternativ jede geeignete alternative Anbringung niedriger Reibung, die die erforderliche Lastkapazität
hat, angewandt werden.
Die Schwenkachse 318 ist längs einer Achse 330 vorgesehen,
die in der schwenkbaren Halteanordnung 320 verläuft. Längs einer Achse 332, die in der Halteanordnung 320 verläuft
und gegenüber der Achse 330 versetzt ist, ist eine Schwenkachse 334 vorgesehen, die fest mit dem Fahrgestell eines
Spurwagens, Förderwagens oder anderen Fahrzeugs^ verbunden
ist, der bzw. das hier mit 336 bezeichnet ist. Die Schwenkachse 334 ist in der Halteanordnung 320 zum Zwecke einer
Drehbarkeit mit niedriger Reibung mittels eines Kugellagers 338 hoher Kapazität bzw. Belastbarkeit montiert, das
im Eingriff mit einem mittleren Teil der. Achse 334 steht, sowie mittels eines konischen Walzenlagers 340, das mit
einem schmäleren unteren Teil 342 der Achse 334 in Eingriff steht.
Es ist ein spezielles Merkmal der vorstehend beschriebenen Schwenkrollenanordnung, daßsie aufgrund von deren, gegenseitig
versetztem Zweiachsenaufbau außerordentlich leicht zu steuern bzw. manövrieren ist und die Schwierigkeit der
Schwenkrollenverriegelung vermeidet, die oft in konventionellen Schwenkrollen auftritt, wenn die einwirkende Kraft
senkrecht zur Ebene der Schwenk- bzw. Deichselrolle, die auch als Schwenk- bzw. Deichselrad bezeichnet werden kann,
verläuft. Wegen des NichtVorhandenseins einer Kraftverbindung zwischen der Schwenkachse 318 und dem Fahrgestellt
entlang der Achse 330 im Gegensatz zu Schwenkrollen dieser Art nach dem Stande der Technik, die eine solche Kraftverbindung
haben, wird der Reibungswiderstand gegenüber einer Drehbewegung im Vergleich mit dem Stande der Technik in
hohem Maße vermindert. Infolgedessen kann die in Fig. 13 gezeigte Schwenkrollenanordnung, wie gewünscnt,'" mit einer
sehr kleinen Kraft selbst dann bewegt werden,!, wenn sie
großen Belastungen ausgesetzt ist.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist
die trennende Entfernung zwischen den Achsen 330 und 332 in der Halteanordnung 320 so gewählt, daß sie eine vorbestimmte
Beziehung zum Gesamtdurchmesser der Deichselrolle 310 hat, wodurch die zum Erzeugen einer Drehung der Deichselrolle
310 erforderliche Kraft auf ein empirisches Mini-
BAD OR(GINAL
mum vermindert wird. In der dargestellten Ausführungsform
ist der Abstand zwischen den Achsen 330 und 332 etwa gleich 30 % .des Durchmessers der Deichselrolle 310.
Es sei nun auf die Fig. 14A und 14B Bezug genommen, die ein Lenkrad zeigen, das gemäß einer Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung aufgebaut ist und funktioniert und eine Deichselrolle bzw. ein Deichselrad 350 aufweist, die
bzw. das auf einer generell horizontalen Achse 352 lagermontiert ist. Die Achse 352 wird auf einer generell vertikalen
Haltewelle 354 gehalten und hat einen mit ihrer Erstreckung von der Welle 354 aus nach auswärts abnehmenden
Radius. Ein erstes Kugellager 356 befindet sich im Eingriff mit der der Welle 354 nahen Seite des Rades 350 und einem
Bereich 357 der Achse 352, der einen relativ großen Durchmesser
hat, und ein zweites Kugellager 358 befindet sich im Eingriff mit der von der Welle 354 entfernten Seite des
Rads 350 und einem äußeren Bereich 360 der Achse 352, der einen relativ kleinen Durchmesser hat. Diese Anordnung ergibt
eine hohe Belastungskapazität bzw. -aufnahmefähigkeit
und einen hohen Widerstand gegen Biegemomente.
Die vertikale Haltewelle 354 ist drehbar auf einem festen Halteschaft 362 montiert, der seinerseits fest auf einem
Fahrzeugchassis 364 angebracht ist. Der feste Halteschaft 362 ist mit einer mittigen Bohrung 366 versehen, die eine
Axialbewegung eines Bremsbetatigungsschafts 368 durch dieselbe
hindurch ermöglicht. Die Anbringung der Welle 354 auf dem Schaft 362 umfaßt einen Bund 369 im oberen Teil derselben
und ein konisches Lager 370 benachbart dem unteren Ende derselben.
Am unteren Teil der vertikalen Haltewelle 354 ist ein Endteil 372 fest angebracht. Das Lager 370 steht mit dem Teil
372 un.d mit einem Zwischenbohrungsteil 374, das fest an dem
ό I
unteren Ende des Schafts 362 angebracht ist, in Eingriff.
Ein Bremsbetatigungsknopf 376 ist über Gewinde auf dem festen
Halteschaft 362 .befestigt und begrenzt eine untere Fläche 378, die mit einer oberen Fläche des Bremsbetatigungsschaf
ts 368 in Eingriff steht. Es sei darauf hingewiesen, daß die Position des Knopfs 376 den Betrag bestimmt,
um den der Bremsbetatigungsschaft 368 vom Zwischenteil
374 in das Endteil 372 vorsteht.
Das untere Ende des Bremseingriffsschafts 368 befindet
sich in Eingriff mit einem unteren Teil 380 eines Bremshebelteils 382, das um eine Schwenkachse 384 drehbar angebracht
ist, die auf einem nach der Seite vorstehenden Teil 386 ausgebildet ist, das an der Welle 354 befestigt ist.
Das Bremshebelteil 382 bildet auch einen Zwischenteil 387, welcher den unteren Teil 380 mit der Schwenkachse 384 verbindet,
und einen oberen Teil 388, der sich nach vorwärts und nach der Seite erstreckt,so daß er über dem Rad 350
zu liegen kommt (siehe insbesondere Fig. 14B). Der obere Teil 388 endet in einer gekrümmten Reibungsplatte 390, die
so angeordnet ist, daß sie wahlweise in Bremseingriff mit
der Umfangsoberflache des Rads 350 gebracht werden kann.
Die Betätigung und Funktion der Bremsanordnung kann wie folgt kurz zusammengefaßt werden: Eine Drehung des Bremsbetatigungsknopf
s 376 in einer vorbestimmten Richtung bewirkt, daß sich die Oberfläche 378 desselben relativ zu dem Schaft
362 nach abwärts bewegt und dadurch den Bremsbetätigungsschaft 368 zwangsweise in der Bohrung' iulif^^h abwärts
drückt. Die Abwärtsbewegung des Schafts* '368-Mi^ückt den
unteren Teil 380 des Hebels 382 nach abwärts,^ wodurch bewirkt wird, daß sich letzterer um die Achse 3:84· verschwenkt
und die Reibungsplatte 390 in Reibungseingriff mit dem Rad 350 gebracht wird, so daß infolgedessen eine Drehung desselben
31U621
verhindert wird. Die Freigabe der Bremse wird durch entgegengesetzte
Drehung des Knopfs 376 bewirkt. Es sei darauf hingewiesen, daß der Hebel 382 derart aufgebaut ist, daß
die Reibungsplatte 390 außer Eingriff mit dem Rad 350 angeordnet ist, wenn der Knopf 376 in seiner Ausrichtung
bzw. Lage angehoben ist.
Es ist ein spezielles Merkmal der vorliegenden Erfindung, daß die Bremswirkung ohne Störung der Drehbarkeit des Rades
um eine vertikale Achse realisiert wird, indem eine Relativdrehung zwischen dem Hebel 382, der sich zusammen
mit dem Rad 350 dreht, und dem Bremsbetätigungsschaft 368, der bezüglich dieser Drehung stationär bleibt, ermöglicht
wird. Ein Steuer- und Zug/Druck-Handgriff 410 ist über eine Schwenkachse 412 mit dem nach der Seite vorstehenden Teil
386 verbunden, um eine Bewegung bzw. Steuerung des Spurwagens, Förderwagens oder sonstigen Fahrzeugs, auf dem die
Radanordnung angebracht ist, zu ermöglichen.
Es sei nun auf Fig. 3 Bezug genommen, die eine Darstellung eines Spur- bzw. Förderwagens enthält, der gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung aufgebaut ist und funktioniert und ein Fahrgestellt 10 umfaßt, das auf einer
Gesamtheit von vier Rädern gehalten ist. Der rückwärtige Teil des Fahrgestells 10 ist auf einer Achse 56 gehaltert,
auf deren Enden ein erstes und zweites Rad 54 angebracht sind. An der linken vorderen Ecke des Fahrgestells 10 ist
eine Schwenkrollen- bzw. -radanordnung vorgesehen, wie sie vorstehend in Verbindung mit Fig. 13 beschrieben ist. An
der rechten vorderen Ecke des Fahrgestells 10 ist eine Steuerradanordnung 20 vorgesehen, wie sie oben in Verbindung
mit den Fig. 14A und 14B beschrieben ist.
Es ist ein spezielles Merkmal der vorliegenden Erfindung,
daß die Steuerung und Bewegung des Spur- bzw. Förderwagens
an einer Ecke desselben vorgesehen ist bzw. von einer Ecke desselben aus erfolgt. Das wird durch das Vorsehen der
Schwenkrollen- bzw, -radanordnung 22 ermöglicht. Ein anderes
wichtiges Merkmal der vorliegenden Erfindung besteht in dem Vorsehen eines großen Bewegungsbereichs für die
Steuer- bzw. Lenkradanordnung 20. Der Bewegungsbereich ist wenigstens ein Bogen von 180°, und vorzugsweise ein Bogen
von ungefähr 270°. Dieser große Bewegungsbereich in Verbindung mit der hohen Ansprechbetätigung der Schwenkroilen-
bzw. -radanordnung 22 verleiht dem Spur- bzw. Förderwagen einen bisher nach dem Stande der Technik unbekannten Grad
an Manövrier- bzw. Steuerbarkeit.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann
der Spur- bzw. Förderwagen um 360° nahezu innerhalb eines Durchmessers gedreht werden, der ungefähr gleich dem
Abstand zwischen der Achse 56 und jedem der Vorderräder ist. Diese Drehung kann vollständig mittels einer Art von
angewandter Kraft, d. h. entweder durch Drücken oder Ziehen, erzielt werden. Aufgrund.der Leichtigkeit und Einfachheit
des Betriebs des Spur- bzw. Förderwagens kann diese Bewegung mit menschlicher Kraft ohne zusätzliche Hilfe selbst
dann erzeugt werden, wenn der Spur- bzw. Förderwagen schwer beladen ist.
Es sei darauf hingewiesen, daß die Erfindung nicht auf die dargestellten und beschriebenen Ausführungsformen beschränkt
ist, sondern im Rahmen des Gegenstandes der Erfindung, wie er in den Patentansprüchen angegeben ist, sowie im Rahmen
des allgemeinen Erfindungsgedankens, wie er sich aus den gesamten Unterlagen ergibt, in vielfältiger Weise ausgeführt
werden kann.
BAD ORIGINAL
Claims (1)
1. Dan Raz, Haifa, Israel
2. Electra Mikun Industries Ltd., Tel Aviv, Israel
Hebeeinrichtung
PATENTANSPRÜCHE
1. ' Hebeeinrichtung mit wenigstens einem Scherenmechanismus,
dadurch gekennzeichnet, daß der Scherenmechanismus (28, 30) folgendes umfaßt: ein
Paar Scherenarme (40, 42), wobei auf wenigstens einem (40] der Scherenarme (40, 42) ein gekrümmter Steuerkurvenverlauf
(76) ausgebildet ist; und eine Nocke (70), die zwisehen dem Paar Scherenarmen (40, 42) zum Eingriff mit denselben
und zur wahlweisen Trennung derselben für die Erzeugung eines Hebevorgangs durch den Scherenmechanismus
(28, 30) vorgesehen ist; und eine Lastträgereinrichtung (140), die auf den Scherenarmen (40, 42) zu ihrer wahlweisen
Positionierung angebracht ist; wobei der gekrümmte Steuerkurvenverlauf (76) so gestaltet bzw. geformt ist,
daß in allen Stufen der Trennung der Scherenarme (40, 42)
BAD ORIGIN
■ y j, ;:.Ό ':-.- 3144Γ "Ί
von einer voll zurückgezogenen bis zu einer voll angehobenen Ausrichtung derselben ein allgemein konstanter
Kraftbetrag erforderlich ist,
2. Hebeeinrichtung, insbesondere nach Anspruch 1, mit wenigstens einem Scherenmechanismus, dadurch gekennzeichnet,
daß der Scherenmechanismus (28, 30) folgendes umfaßt: ein Paar Scherenarme (40, 42); eine
Nocke (70), die zwischen dem Paar Scherenarmen (40, 42) zum Eingriff mit denselben und zur wahlweisen Trennung
derselben für die Erzeugung eines Hebevorgangs des Scherenmechanismus (28, 30) vorgesehen ist; eine Lastträgereinrichtung
(140), die auf den Scherenarmen (40, 42) zu ihrer wahlweisen Positionierung angebracht ist; und eine
Einrichtung (146, 148) zum Halten der Lastträgereinrichtung (140) auf den Scherenarmen (40, 42) derart, daß wenigstens
entweder die Neigung oder die Seitenbewegung der Lastträgereinrichtung (140) relativ zu dem Scherenmechanismus
(28, 30) wahlweise gesteuert bzw. eingestellt werden kann.
3. Hebeeinrichtung nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Halteeinrichtung (146, 148) sowohl die wahlweise Steuerung bzw. Einstellung
der Neigung als auch der Seitenbewegung der Lastträgereinrichtung (140) relativ zu dem Scherenmechanismus (28, 30)
ermöglicht.
4. Hebeeinrichtung, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 3,mit wenigstens einem Scherenmechanismus, dadurch gekennzeichnet, daß der Scherenmechanismus
folgendes umfaßt; ein Paar Scherenarme (40, 42); eine Einrichtung (70, 76) zum Erzielen einer wählbaren Trennung
der beiden Scherenarme (4Q, 42) für das Bewirken des
gewünschten Hebevorgangs des Scherenmechanismus (28, 30);
BAD ORIGINAL
eine Lastträgereinrichtung (140), die auf den Scherenarmen (40, 42) zu ihrer wahlweisen Positionierung angebracht ist;
und eine Radeinrichtung (20, 22, 54) zum bewegbaren Anbringen der Hebeeinrichtung für deren wahlweise Positionierung
auf einer Bodenfläche.
5. Einrichtung nach Anspruch 4,dadurch gekennzeichnet,
daß die Radeinrichtung (20, 22, 54) folgendes umfaßt: eine Vorderradeinrichtung (20, 22);
und eine Hinterradeinrichtung (54), die auf einem Scherenarm (42) angebracht und zur unabhängigen Positionierung
bezüglich der Vorderradeinrichtung (20, 22) angeordnet ist.
6. Einrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet , daß die Vorderradeinrichtung
(20,22) eine Lenkradeinrichtung (20) und eine Schwenkradeinrichtung (22) umfaßt, welche unabhängig betätigbar sind.
7. Einrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet , daß die Schwenkradeinrichtung
(22) einen Zweiachsenaufbau umfaßt, durch den im wesentlichen alle Kräfte über ein Paar von gegenseitig versetzten
Drehachsen (330, 332) übertragen werden.
8. Einrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die
Vorderradeinrichtung (20, 22) eine Lenkradeinrichtung (20) umfaßt, die eine Bremseinrichtung (376 bis 390) aufweist,
welche mit der freien Drehung des Lenkrads (350) nicht interferiert bzw. nicht störend in Eingriff tritt.
9. Einrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Hinterradeinrichtung
(54) folgendes umfaßt: ein Paar Räder
BAD
lh
Il :■ I j.-Γ: j. 3144821
(54), die zur Drehung auf einer Achs.e (56) fest montiert
sind; und eine verschiebbare Kupplungseinrichtung (57 bis 62) zum wahlweisen Anbringen des. Scherenmechanismus (28,
30) auf der Achse (56), so daß dadurch die Seitenbewegung des Scherenmechanismus (28, 3Q) bezüglich der Vorderradeinrichtung
(20, 22) wahlweise festlegbar .ist.
10. Räderfahrzeug mit einer Basis und einer Mehrzahl
von Radanordnungen, welche die Basis auf einer allgemein horizontalen Fläche abstützen,, dadurch gekennzeichnet
, daß wenigstens eine aus der Mehrzahl der Radanordnungen (20f 22 f 54) eine Schwenkradanordnung
(22) aufweist, die ein Rad (310) umfaßt, das drehbar auf einer Radbefestigung (3}. 2, 314) angebracht
ist, sowie eine Einrichtung (316 bis 334) zum Verbinden der Radbefestigung (312, 314) mit d,er Basis (10), wobei
letztere Einrichtung eine erste und zweite Drehachse (330, 332) für die Radbefestigung (312, 314) bildet. ■
11. Räderfahrzeug nach Anspruch JO, dadurch
gekennzeichnet ,- daß die Mehrzahl von Radanordnungen (20, 22, 54) außerdem zusätzlich zu der
Schwenkradanordnung (22) eine Lenkradanordnung (20)/umfaßt, die ein Lenkrad (350) aufweist, das drehbar-auf"-ei*
25. ner Radbefestigung (352, 356, 358) angebracht;ist,:iund eine
lenkbare Einrichtung (354) zum drehbaren Koppeln der
Radbefestigung (352, 356, 358), wobei diese lenkbare Einrichtung (354) eine Lenkung über einen Bogen von wenigstens
180° ermöglicht. . *' ;
12. Räderfahrzeug nach Anspruch 11, dadurch
gekennzeichnett daß die lenkbare Einrieh^
tung (354) eine Lenkung über einen Bogen von 270° gestattet, so daß es möglich· ist, das Fahrzeug allein entweder
mittels Druck- oder Zugkraft in jecjer gewünschten Posi*·
tion anzuordnen.
13. Räderfahrzeug nach Anspruch 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die Mehrzahl der Radan-Ordnungen (20, 22, 54) außerdem ein Paar Räder (54) umfaßt,
die feste Drehachsen (56) haben, welche an einem ersten Ende desselben angeordnet sind, und daß die Schwenkradanordnung
(22) sowie die Steuerradanordnung (20) an einem zweiten Ende desselben angebracht sind, welches entgegengesetzt
dem ersten Ende desselben und von diesem um einen ersten Abstand getrennt ist.
14. Räderfahrzeug nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Mehrzahl der Radan-Ordnungen
(20, 22, 54) so angeordnet ist, daß der minimale Durchmesser, der zur Ermöglichung einer Wendung des Fahrzeugs
um 360° erforderlich ist, ungefähr gleich dem ersten Abstand ist.
15. Räderfahrzeug nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet , daß die Mehrzahl von Radanordnungen
(20, 22, 54) derart angeordnet ist, daß der minimale Radius, der zur Ermöglichung einer Wendung des Fahrzeugs
um 360° erforderlich ist, ohne daß die Lenkrichtung umgekehrt wird, angenähert gleich dem ersten Abstand ist.
16. Räderfahrzeug nach einem der Ansprüche 11 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, daß sich -._ das Rad (310) der Schwenkradanordnung (22) und das Lenkrad
(350) unabhängig voneinander ausrichten können.
17. Räderfahrzeug nach einem der Ansprüche 10 bis 16,
dadurch gekennzeichnet, daß es nur eine einzige Schwenkradanordnung (22) umfaßt.
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: ; :- I j. Ό λ. 31 44Γ21
18. Räderfahrzeug nach einem der Ansprüche 10 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die erste
und zweite Achse (330, 332) parallel zueinander verlaufen und gegenseitig um einen zweiten Abstand versetzt
sind.
19. Räderfahrzeug nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet , daß der zweite Abstand so
gewählt ist, daß eine minimale Kraft zur Betätigung der Schwenkradanordnung (22) erforderlich ist.
20. Räderfahrzeug nach einem der Ansprüche 10 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die
Verbindungseinrichtung (316 bis 334) eine erste und zweite Axialdrehverbindungsanordnung (318, 322, 326; 334, 338,
340) umfaßt, die längs der ersten bzw. zweiten Achse (330, 332) angeordnet sind, und ein Versetzungselement (320),
wobei die erste Drehverbindungsanordnung (318, 322, 326) die Radbefestigung (312, 314) mit dem Versetzungselement
(320) verbindet, während die zweite Drehverbindungsanordnung (334, 338, 340) das Versetzungselement (320) mit der
Basis (336) verbindet, wobei im wesentlichen alle Kraftübertragung von der Radbefestigung (312, 314) und dem
Versetzungselement (320) zu der Basis (336) über die Drehverbindung (318, 322, 326; 334, 338, 340) verläuft.
21. Räderfahrzeug nach Anspruch 20, dadurch
gekennzeichnet , daß die erste und zweite Axialdrehverbindungsanordnung (318, 322, 326; 334, 338,
340) je eine erste und zweite Lagerbefestigung (322, 326;
338, 340) umfassen.
22. Räderfahrzeug nach einem der Ansprüche 10'bis 21,
dadurch gekennzeichnet, daß die Mehrzahl von Radanordnungen (20, 22, 54) an den Ecken des
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Fahrzeugs angeordnet ist.
23. Schwenkradeinrichtung, umfassend ein Rad, das drehbar auf einer Radbefestigung angebracht ist, sowie eine
Einrichtung zum Verbinden der Radbefestigung mit einer Basis, dadurch gekennzeichnet, daß
die Verbindungseinrichtung (316 bis 334) eine erste und zweite Drehachse (330, 332) für die Radbefestigung (312,
314) relativ zu der Basis (336) bildet, und daß die erste und zweite Achse (330, 332) gegenseitig versetzt sind und
im wesentlichen keine Kraftverbindung zwischen der Radbefestigung (312, 314) und der Basis (336) allein längs einer
der beiden, nämlich der ersten und zweiten, Achsen (330, 332) vorgesehen ist.
24. Schwenkradeinrichtung umfassend ein Rad, das drehbar auf einer Radbefestigung angebracht ist, und eine
Einrichtung zum Verbinden der Radbefestigung mit einer Basis> dadurch gekennzeichnet,
daß sie eine erste und zweite Axialdrehverbindungsanordnung (318, 322, 326; 334, 338, 340) aufweist, die längs
einer ersten und zweiten Achse (330, 332) angeordnet sind, und ein Versetzungselement (320), wobei die erste Drehverbindungsanordnung
(318, 322, 326) die Radbefestigung (312,
314) mit dem Versetzungselement (320) verbindet bzw. an das Versetzungselement (320) ankuppelt, und wobei die
zweite Drehverbindungsanordnung (334, 338, 340) das Versetzungselement (320) mit der Basis (336) verbindet bzw.
an die Basis (336) ankuppelt, wobei ferner alle Kraft-Übertragung von der Radbefestigung (312, 314) und dem
Versetzungselement (320) zu der Basis (336) sowohl über die erste als auch über die zweite Drehverbindungsanordnung
(318, 322, 326; 334, 338, 340) verläuft.
25, Lenkradanordnung, umfassend ein Rad und eine Rad-
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3 1
befestigung, die das Rad drehbar hält und drehbar auf einer Basis angebracht ist, dadurch gekennzeichnet,
daß sie ein Lenkelement (354) umfaßt, das an der Radbefestigung (352, 356, 358) angebracht und
so angeordnet ist,daß es einen Richtungsbereich von einem Bogen von wenigstens 180° hat; und eine Bremseinrichtung
(376 bis 390), die mit dem Rad (35Q) verbunden ist, so daß eine wahlweise Bremsung des Rades (350) unabhängig von der
Radbefestigung (352, 356, 35.8) ermöglicht wird.
26. Lenkradanordnung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Bremseinrichtung
(376 bis 390) folgendes umfaßt: eine hohlen Schaft (362); einen Bremsbetätigungsschaft (368), der zur Axialbewegung
innerhalb des hohlen Schafts (362) vorgesehen ist; einen Bremsbetätigungsknopf (376)f der in Gewindeeingriff mit
dem hohlen Schaft (362) zum wahlweisen Positionieren des Bremsbetätigungsschafts (368) bezüglich desselben vorgesehen
ist; einen Bremsbetätigungshebel (382), der schwenkbar auf der Radbefestigung (352, 356, 358) angebracht ist,
und ein erstes Ende (380) hatf das so angeordnet ist, daß
es sich im Eingriff mit dem Bremsbetätigungsschaft (368) befindet, sowie ein zweites Ende (388), das mit einer Reibungsfläche
(390) zum wahlweisen Eingriff mit dem Rad (350), wenn der Bremsbetätigungssphaft (368) das erste Ende (380)
in Ansprechung auf eine Abwärtspositionierung des Bremsbetätigungsknopf s (376) nach abwärts drückt, ausgebildet ist.
27. Räderfahrzeug nach einem der Ansprüche 10 bis 19,
dadurch gekennzeichnet, daß es eine .
Schwenkradeinrichtung (22) gemäß Anspruch 23 oder 24 aufweist.
28. Räderfahrzeug nach einem der Ansprüche 10 bis 19
und 27, dadurch gekennzeichnet,
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-_ - ,;. j.-Γ- . 31U621
daß es eine Lenkradanordnung (20) gemäß Anspruch 25 oder 26 aufweist.
29. Hebeeinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Radeinrichtung
(20, 22, 54) ein Räderfahrzeug gemäß einem der Ansprüche
10 bis 22, 27 oder 28 umfaßt oder ist.
30. Hebeeinrichtung mit einem Paar Scherenmechanismen (28, 30), von denen jeder ein Paar Scherenarme aufweist,
dadurch gekennzeichnet, daß der Scherenmechanismus folgendes aufweist: eine Steuerkurve
bzw. Nocke (70), die zwischen dem Paar von Scherenarmen (40, 42) zum Eingriff mit denselben und zur wahlweisen
Trennung derselben für die Erzeugung eines Hebevorgangs der Scherenmechanismen (28, 30) vorgesehen ist; eine Lastträgereinrichtung
(140), die auf den Scherenarmen (40, 42) zu deren wahlweisem Positionieren angebracht ist; und eine
Kabeleinrichtung (91, 110 bis 122), die in einer Differentialbetriebsweise zum Erzeugen einer wahlweisen
Bewegung der Steuerkurven bzw. Nocken (70) arbeitet.
31. Hebeeinrichtung nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet , daß die Kabeleinrichtung
(91, 110 bis 122) eine Kurbeleinrichtung (110) umfaßt, die alternativ mit menschlicher Kraft oder mit einem
transportier- bzw. tragbaren kraftunterstützten bzw. -getriebenen Drehantriebsmechanismus betätigbar ist.
32. Hebeeinrichtung nach Anspruch 30 oder 31, dadurch gekennzeichnet, daß die Kabeleinrichtung
(91, 110 bis 122) folgendes umfaßt: eine Kurbeleinrichtung (110); eine erste Wickelrolle (112), die
zum Aufwickeln von daran angebrachtem Kabel (114) von der Kurbeleinrichtung (110) betätigbar ist; ein primäres Ka-
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bei (114), das an der ersten Wickelrolle (112) angebracht
ist, so daß es wahlweise von derselben aufgewickelt wird; eine erste und zweite wahlweise positionierbare Rolle
(116, 122), die im Eingriff mit dem primären Kabel
(114) zum wahlweisen Positionieren derselben sind; ein erstes und zweites sekundäres Kabel (91), die an einem ersten
Ende mit der jeweiligen ersten und zweiten wahlweise positxonierbaren Rolle (116, 122) verbunden und in.Eingriff
mit der jeweiligen ersten und zweiten Steuerkurve bzw. Nocke (70) sind, um letztere wahlweise entsprechend
der Positionierung der ersten und zweiten wahlweise positxonierbaren Rolle (116>
122) zu positionieren.
33. Hebeeinrichtung nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß sich das primäre Kabel
(114) von der ersten Wickelrolle (112) in Eingriff mit der ersten wahlweise positxonierbaren Rolle (116) erstreckt,
sowie um ein Paar von ortsfesten bzw. fest angebrachten Umlenkrollen (118, 120), und in Eingriff mit der
zweiten wahlweise positxonierbaren Rolle (120) sowie zu einem festen Ort, so daß durch ein Aufwickeln des primären
Kabels (114) auf die erste Wickelrolle (112) eine Vorwärtsbewegung der ersten und zweiten wahlweise positxonierbaren
Rolle (116, 122) bewirkt wird.
34. Hebeeinrichtung nach Anspruch 32 oder 33, dadurch gekennzeichnet, daß die erste
und zweite wahlweise positionierbare Rolle (116, 122) je innerhalb eines jeweiligen Scherenarms (40) eines unterschiedlichen
Scherenmechanismus (28, '30) angeordnet sind.
35. Hebeeinrichtung mit wenigstens einem Scherenmechanismus, der ein Paar Scherenarme aufweist, gekennzeichnet durch eine Steuerkurve
bzw. Nocke (70), die zwischen dem Paar von Scherenarmen (40, 42) zum Eingriff mit denselben und zur wahlweisen
Trennung derselben für die Erzeugung eines Hebevorgangs des Scherenmechanismus (28, 30) vorgesehen ist; wobei
die Steuerkurve bzw. Nocke (70) so aufgebaut ist, daß sie sich gleichzeitig in Wälzeingriff mit beiden Scherenarmen
(40, 42) befindet.
36. Hebeeinrichtung nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet , daß die,Steuerkurve bzw.
Nocke (70) innere und äußere Scheibenteile (90, 82, 84) bzw. ein inneres und wenigstens ein äußeres Scheibenteil
(90, 82, 84) umfaßt, die so angeordnet sind, daß eine Relativdrehung zwischen ihnen möglich ist.
37. ■ Hebeeinrichtung nach Anspruch 35 oder 36, d a durch.
gekennzeichnet, daß die Steuerkurve bzw. Nocke (70) eine mittige Nabe (80) umfaßt sowie
ein mittiges Scheibenlager (86, 88),das auf der Nabe (80) angebracht ist und einen Kanal zur Aufnahme eines Antriebskabels (91) begrenzt, und eine gegabelte äußere Scheibe
(82, 84), die auf der Nabe (80) befestigt ist.
38. Hebeeinrichtung nach einem der Ansprüche 35 bis 37, dadurch gekennzeichnet, daß die mittige
Scheibe (90) in Wälzeingriff mit einem ersten (42) der Scherenarme (40, 42) ist, während die äußere Scheibe
(82, 84) in Eingriff mit einem zweiten (40) der Scherenarme (40, 42) ist.
39. Hebeeinrichtung nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite (40) der
Scherenarme (40, 42) einen Steuerkurvenverlauf (76) begrenzt.
40. Hebeeinrichtung nach Anspruch 39, dadurch gekennzeichnet, daß der Steuerkurvenverlauf
so gekrümmt ist, daß er eine Konfiguration definiert, durch die
ein allgemein konstanter Kraftbetrag zum Bewegen der Steuerkurve bzw. Nocke (70) längs desselben erforderlich ist,
wobei eine Hebewirkung des Scherenmechanismus (28, 30) im wesentlichen über dessen gesamten Bereich der Hebebewegung
erzeugt wird.
41. Hebeeinrichtung nach einem der Ansprüche 38 bis 40, dadurch gekennzeichnet, daß der erste
(42) der Scherenarme (40f 42) einen Kanal (73) begrenzt,
der so bemessen ist, daß ein Eingriff zwischen der Steuerkurve bzw. Nocke (70) und dem Kanal (73) entlang einer Bodenfläche
(75) desselben erfolgt.
42. Hebeeinrichtung nach einem der Ansprüche 38 bis 41, dadurch gekennzeichnet, daß der
zweite (40) der Scherenarme (40, 42) einen Kanal (96, 98, 100) begrenzt, der so bemessen ist, daß der Steuerkurvenverlauf
(76) durch eine obere Fläche (94) desselben begrenzt wird.
43. Hebeeinrichtung nach Anspruch 42, dadurch gekennzeichnet, daß der Kanal (96, 98, 100)
des zweiten (40) der Scherenarme. (40, 42) so gestaltet ist, daß er eine Sitzeinschließung für einen Teil der
Steuerkurve bzw. Nocke (70) rückwärts von dem Steuerkurvenverlauf (76) begrenzt, so daß ein Zurückziehen des
Scherenmechanismus (28, 30), wenn dieser in einer vollständig abgesenkten Ausrichtung bzw.Lage ist, in eine extrem
niedrig profilierte Zurückziehung bzw. Einfahrstellung ermöglicht wird.
44. Hebeeinrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Träger-
einrichtung (140) eine Kabelanordnung (160) zum Befestigen
3U4621
der Lastträgereinrichtung (140) an einem Ende derselben auf den Scherenarmen (40, 42) in einer wählbaren Höhe umfaßt.
45. Hebeeinrichtung nach Anspruch 44, dadurch gekennzeichnet, daß die Kabelanordnung (160)
ein erstes und zweiten Kabel (162, 164) umfaßt, die in dem ersten und zweiten Scherenarm (40, 42) des ersten und zweiten
Scherenmechanismus (28, 30) verankert sind, sowie ein Unterlaufwerk (146), das in Abstützungsanordnung an der
Lastträgereinrichtung (140) vorgesehen ist, und eine auf eine Kurbel ansprechende Einrichtung (174, 180, 184, 186)
zum Festlegen der wirksamen Länge des ersten und zweiten Kabels (162, 164) an dem Unterlaufwerk (146) für das
Festlegen der Höhe des Unterlaufwerks (146) relativ zu den Scherenarmen (40, 42).
46. Hebeeinrichtung nach Anspruch 45, dadurch gekennzeichnet , daß die auf eine Kurbel ansprechende
Einrichtung (174, 180, 184, 186) eine Gewindestange (180) umfaßt, die auf dem Unterlaufwerk (146) angebracht
ist, sowie eine Drehmomentübertragungseinrichtung (184, 186) zum Anwenden eines Drehmoments von einer
Handkurbel oder einer mechanischen Kurbel (182) auf die Gewindestange (180) zu deren Drehung; und einen Befestigungsblock
(174), der auf der Gewindestange (180) zur wahlweisen Positionierung entlang derselben in Ansprechung
auf die Betätigung einer bzw. der Kurbel (182) angebracht ist und an den Enden bzw. je ein Ende des ersten
und zweiten Kabels (162, 164) befestigt ist bzw. sind.
47. Hebeeinrichtung nach Anspruch 46, dadurch gekennzeichnet , daß sie außerdem eine erste
und zweite Rolle (168, 178) umfaßt, die im Eingriff mit dem ersten und zweiten Kabel (162, 164) sind, sowie eine
3U4621
dritte Role (170), die sowohl mit dem ersten als auch mit
dem zweiten Kabel (162) in Eingriff ist, und zwar benachbart dem Befestigungsblock (174) für eine gewünschte Positionierung
der Kabel (162, 164) benachbart dem Befestigungsblock (174).
48. Hebeeinrichtung nach einem der Ansprüche 2, 3 und 44 bis 47, dadurch gekennzeichnet,
daß die Trägereinrichtung (140) wenigstens ein aufrecht stehendes, mit Öffnungen (192, 194, 196) versehenes Plattenteil
(148) umfaßt, das an einem Ende der Lastträgereinrichtung (140) angeordnet ist, sowie einen Lokalisierungsstift
(198), der auf wenigstens einem Scherenarm (40) benachbart demselben zum Eingriff mit dem Plattenteil
(148) in einer gewünschten Öffnung (192, 194, 196) angebracht ist.
49. Hebeeinrichtung nach Anspruch 48, dadurch gekennzeichnet , daß das wenigstens eine mit
Öffnungen (192, 194, 196) versehene Plattenteil (148) ein Paar von mit Öffnungen (192, 194, 196) versehene Plattenteile
(148) umfaßt.
50. Hebeeinrichtung nach Anspruch 48 oder 49, d a durch gekennzeichnet, daß das wenigstens
eine aufrechtstehende, mit Öffnungen (192, 194, 196) versehene Plattenteil (148) eine Mehrzahl von runden und
langgestreckten Öffnungen (192, 194, 196) aufweist.
51. Hebeeinrichtung nach Anspruch 50, dadurch gekennzeichnet , daß sie eine gelenkig angebrachte
Blockierungseinrichtung (200) zum wahlweisen Eingriff mit einer der langgestreckten Öffnungen (192, 194)
für die wirksame Umwandlung derselben in eine runde Öffnung aufweist.
3 U 4 Γ ? 1
52. Hebeeinrichtung nach Anspruch 50, dadurch gekennzeichnet , daß sie außerdem ein wahlweise
positionierbares vorderes Scherenarmelement (48) aufweist, das wahlweise absenkbar ist.
53. Hebeeinrichtung nach Anspruch 52, dadurch gekennzeichnet , daß das wahlweise positionierbare
vordere Scherenarmelement (48) und das wenigstens eine mit Öffnungen (192, 194, 196) versehene Plattenteil
(148) wahlweise so betreibbar sind, daß eine gekippte bzw. schräggestellte Befestigung der Lastträgereinrichtung sowohl
an deren vorderem als auch an deren hinterem Ende erreicht und auf diese Weise ein wahlweises Drehen um die
Längsrichtung der Lastträgereinrichtung (140) bzw. ein wahlweises Rollen erzielt wird.
54. Hebeeinrichtung mit wenigstens einem Scherenmechanismus, der ein Paar Scherenarme aufweist, gekennzeichnet durch eine Einrichtung (70, 76)
zum Erzielen einer wählbaren Trennung der beiden Scherenarme (40, 42) für das Erzeugen eines Hebevorgangs des Scherenmechanismus
(28, 30); eine Lastträgereinrichtung (140), die auf den Scherenarmen (40, 42) zu ihrer wahlweisen Positionierung
bezüglich derselben angebracht ist; und eine wahlweise positionierbare Bestückungs- bzw. Kriegsmaterialhaltezubehöreinrichtung
(210), die auf der Lastträgereinrichtung (140) angebracht ist.
55. Wahlweise positionierbare Bestückungs- bzw. Kriegsmaterialhalteeinrichtung,
dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Basis (212) und eine wahlweise positionierbare Bestückungs- bzw. Kriegsmaterialhaltezubehöreinrichtung
(222), die auf der Basis (212) angebracht ist, umfaßt.
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56. Einrichtung nach Anspruch 54 oder 55, dadurch gekennzeichnet, daß die Zubehöreinrichtung
(210) folgendes umfaßt: eine wahlweise positionierbare Bestückungs- bzw. Kriegsmaterialklammer
(210), die einen Basisteil (212) und einen aufrechtstehenden Teil (214) bildet; und einen wahlweise positionierbaren
Bestückungs- bzw. Kriegsmaterialarm (222), der wahlweise in dem aufrechtstehenden Teil (214) gehaltert ist.
57. Einrichtung nach Anspruch 56, dadurch gekennzeichnet, daß der Basisteil (212) der
Bestückungs- bzw. Kriegsmaterialklammer (210) eine erste Abstützungsrolle (218) aufweist, und daß der aufrechtstehende Teil (214) wenigstens ein wahlweise in Eingriff
bringbares Halteelement (226) aufweist^
58. Einrichtung nach Anspruch 57, dadurch gekennzeichnet, daß der Bestückungs- bzw.
Kriegsmaterialarm (222) einen Haltestift (226) aufweist, der es ermöglicht, daß der Bestückungs^ bzw. Kriegsmaterialarm
(222) wahlweise auf einem gewählten Halteelement gehaltert wird, jedoch eine leichte bzw. schnelle
Lösung des Stifts (226) von dem Element durch eine Drehung des Arms (222) um 90° ermöglicht.
59. Einrichtung nach einem der Ansprüche 56 bis 58, dadurch gekennzeichnet, daß der
•Bestückungs- bzw. Kriegsmaterialhaltearm (222) eine drehbar angebrachte Bestückungs- bzw. Kriegsmaterialhalterollenbefestigung
(236) umfaßt, die drehbar mit einem beschränkten vorbestimmten Betrag an Spiel auf dem Haltearm
(222) angebracht ist, wobei die Roilenbefestigung
(236) zweite und dritte bzw. eine zweite und eine dritte Bestückungs- bzw. Kriegsmaterialhalterolle(n) (234, 238)
zum Eingriff mit Bestückung bzw. Kriegsmaterial, die bzw.
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das darauf abgestützt oder gehaltert ist, umfaßt.
60. Einrichtung, dadurch gekennzeichnet , daß sie gemäß einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche ausgebildet ist.
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