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Die Erfindung betrifft eine Aufgabestation zur Aufgabe von
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rieselfähigem Fördergut mittels Druckluft in die Rohrleitung einer
pneumatischen Förderanlage, mit einem an die Rohrleitung angeschlossenen Aufgabebehälter
mit einem Fördergut-Einlaufstutzen und einem Druckluft-Eintrittsstutzen für intermittierende
Druckluftbeaufschlagung. - Im Rahmen der Erfindung meint rieselfähiges Fördergut
staubförmige, körnige und selbst grobstückige Baustoffe, vorzugsweise hydraulisch
abbindende Baustoffe, wie sie bevorzugt zur erstelIung von Dämmen, zum Hinterfüllen
und Anspritzen vor Ort in Untertagebetrieben oder dergleichen Verwendung finden.
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Pneumatische Förderanlagen dienen sowohl über Tage als auch unter
Tage zum Transport von vorzugsweise rieselfähigem Fördergut in Rohrleitungen. Der
Transport des Fördergutes verlangt eine zentrale Aufgabestation und Druckluft als
Fördermittel. Zu diesem Zweck kennt man Zellenrad-Blasmaschinen und Schneckenförderer,
um durch gleichmäßiges Drehen des Zellenrades bzw. der Förderschnecke möglichst
gleich große Mengen an Fördergut unter Beimischung von Druckluft in die Rohrleitung
einzuschleusen. Zellenrad-Blasmaschinen und Schneckenförderer sind jedoch nicht
nur verhältnismäßig aufwendig, sondern verlangen das Einblasen von relativ großen
Luftmengen.
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Ein weiterer Nachteil ist in dem starken Verschleiß der Zellenräder
und Schnecken zu schen, aus dem Reparaturaufwand, Reparaturkosten
und
Ausfallzeiten resultieren. folglich ist der wirhungsgrad derartiger Aufgabestationen
verhältnismäßig niedrig und die pneumatische Förderung im ganzen anlagen- und kostenaufwendig.
- Hier will die Erfindung Abhilfe schaffen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Aufgabestation zur
Aufgabe von rieselfähigem Fördergut der eingangs beschriebenen Art zu schaffen,
die sich durch einfache und funktionstüchtige Bauweise auszeichnet, insbesondere
mit geringem Druckluftverbrauch geringem Verschleiß und hoher Förderleistung auf
engem Raum zuverlässig kostengünstig arbeitet.
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Diese Aufgabe löst die Erfindung bei einer gattungsgemäßen Aufgabestation
dadurch, daß der Aufgabebehälter eine Dosierkammer und der Dosierkammer nachgeordnet
unter Eildung einer Dosier-Öffnung eine Blaskammer aufweist, und daß der Fördergut-Einlaufstutzen
unter Bildung einer Einlauföffnung an die Dosierkammer, der Druckluft-Eintrittsstutzen
unter Bildung zumindest einer Einblasöffnung an die Blaskammer und der Einblasöffnung
nachgeordnet die Rohrleitung unter Bildung einer Ausblasöffnung an die Blaskammer
angeschlossen sind, und das der Einlauföffnung zwischen Fördergut-Eintrittsstutzen
und Dosierkammer und der Dosieröffnung zwischen Dosierkammer und Blaskammer eine
wechselweise arbeitende Verschlußvorrichtung zugeordnet ist,
welche
bei Druckluftbeaufschlagung der Blaskammer die Einlauföffnung öffnet und die Dosieröffnung
bei unverändert geöffneter Ausblasöffnung schließt und umge.kehrt. - Dies. Maßnahmen
der Erfindung haben zur Folge, daß der Aufgabebehälter mit der wechselweise arbeitenden
Verschlußvorrichtung für einerseits die Einlauföffnung und andererseits die Dosieröffnung
gleichsam eine Zweikammerschleuse bildet, die es ermöglicht, das Fördergut in dosierten
Mengen in die Rohrleitung der pneumatischen Förderanlage einzublasen. Wird die Blaskammer
mit Druckluft beaufschlagt, so wird die Dosieröffnung geschlossen und die Einlauföffnung
geöffnet, so daß eine vorgegebene Charge an Fördergut in die Dosierkammer einlaufen
kann. Gleichzeitig wird das in der Blaskammer bereits befindliche Fördergut in die
Rohrleitung eingeblasen. Erfolgt Druckluftunterbrechung, dann schließt die Einlauföffnung,
so daß ein Nachlaufen von Fördergut ausgeschlossen ist. Gleichzeitig öffnet die
Dosieröffnung, so daß das in der Dosierkammer befindliche Fördergut in die Blaskammer
einlaufen kann und so fort. Im Rahmen der Erfindung laßt sich unschwer eine automatische
pneumatische Steuerung ffr das Einblasen der Druckluft bzw. den Transport des Fördergutes
verwirklichen.
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Weitere erfindungswesentliche Merkmale sind im folgenden aufgeführt.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung mit selbständiger Bedeutung
ist vorgeschen, daß die Dosierkammer und die Blaskammer übereinander angeordnet
sind und der
Fördergut-Einlaufstutzen als Fallrohr im Höchsten an
die Dosierkammer und die Rohrleitung im Tiefsten an die Blaskammer angeschlossen
sind, wobei der Druckluft-Eintrittsstutzen in der Blaskammer zentral hochgeführt
ist und im Obenbereich der Blaskammer einen Blasring aus einer Mehrzahl von Einblasöffnungen
aufweist. Bei dieser Ausführungsform fällt also das Färdergut aus dem an ein Silo
angeschlossenen Einlaufstutzen beim Öffnen der Einlauföffnung in die Dosierkammer
gleichsam ein, so daß zum dosierten Füllen der Dosierkammer keine Druckluftbeaufschlagung
erforderlich ist. Das gleiche gilt für die Überführung des dosierten Fördergutes
aus der Dosierkammer in die Blaskammer. Druckluftbeaufschlagung ist bei der erfindungsgemäßen
Aufgabestation vielmehr lediglich und ausschließlich für das Einblasen und den Transport
des Fördergutes in der Rohrleitung der pneumatischen Förderanlage erforderlich.
Die Druckluftleitung selbst wird seitlich in die Blaskammer eingeführt und ist zum
Hochführen in der Blaskammer als Krümmer ausgebildet. Sie ist ferner für intermittierende
Druckluftbeaufschlagung an eine Druckluftquelle mit geeigneter Steuervorrichtung
angeschlossen. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Druckluftleitung bereits in
den Obenbereich der Blaskammer einzuführen, um auf ein Hochführen in der Blaskammer
zu verzichten. In diezem Fall erfolgt zugleich eine seitliche Beaufschlagung der
der Einlauf- und Dosieröffnung zugeordneten Verschlußvorrichtung mit z. B. kolbengetriebenen
Scheibensperren. Weiter lehrt die Erfindung mit zelbständiger Bedeutung, daß die
Verschlußvorrichtung
einen mittels Druckluft angetriebenen Doppelkolben
mit einem der Einlauföffnung zugeordneten oberen Kolben und einem der Dosieröffnung
zugeordneten unteren Kolben auf einer gemeinsamen Kolbenstange oder dergleichen
Stangenverbindung aufweist, wobei der Kolbenabstand Bo gewählt ist, daß in Ausgangsstellung
der obere Kolben die Einlauföffnung schließt und der untere Kolben die Dosieröffnung
öffnet und bei Druckluftbeaufschlagung umgekehrt der obere Kolben die Einlauföffnung
öffnet und der untere Kolben die Dosieröffnung schließt. Dabei können beide Kolben
als beispielsweise Kegelkolben ausgebildet sein, von denen der obere in Schließstellung
auf die Einlauföffnung aufsetzt. Die Kegelform begünztigt das störungsfreie Einlaufen
und Verteilen des Fördergutes in der Dosierkammer bzw. Blaskammer. Der Be- und Entlüftungsvorgang
bewirkt bei dieser Konstruktion eine sekundenschnelle Umsteuerung der Kolben, welche
durch die Schwerkraft der Kolben unterstützt wird. Nach einer besonders vorteilhaften
Ausführungsform der Erfindung mit selbständiger Bedentung ist jedoch vorgesehen,
daß der obere Kolben als Rohrkolben ausgebildet ist und gegen einen feststehenden
Verteilerkegel als Dichteitz arbeitet, welcher unterhalb der von einen Rohrstutzen
gebildeten Einlauföffnung angeordnet ist, wobei der Rohrkolben auf dem Rohrstutzen
geführt ist und in Schließstellung mit Rohrstutzenüberdeckung auf den Verteilerkegel
aufsetzt oder diesen umschließt, und daß der untere Kolben über ein Hubgestänge
mit dem Rohrkolben verbunden ist und als Kegelkolben mit einer Führungsbuchse ausgebildet
ist,
die auf dem in der Blaskammer hochgeführten Druckluft-Eintrittsstutzen gleitet und
bei in Offenstellung befindlichem Kegelkolben den Blasring überdeckt und bei in
Schließstellung infolge Druckluftbeaufschlagung hochgedrücktem Kegelkolben den Blasring
freigibt. Bei dieser Ausführungsform bildet der Rohrstutzen entweder unmittelbar
das Fallrohr bzw. den Eintrittsstutzen oder ist zumindest daran angeschlossen. Besonders
unkompliziert und funktionsgerecht sind die Kolbenführung und der Kolbenantrieb
für den unteren Kegelkolben verwirklicht, der mit seiner Führungsbuchse auf dem
Druckluft-Eintrittsstutzen gleitet und bei bloßer Druckluftbeaufschlagung in Schließstellung
überführt wird, während gleichzeitig die Entleerung der Blaskammer erfolgt, d. h.
das dort befindliche Fördergut in die Rohrleitung eingiblasen wird. Das Kolbengestänge
für den Rohrkolben wird man so asbilden und anordnen, dae der Rohrkolben verkantungsfrei
auf dem Rohrstutzen geführt ist, beispielsweise mittels mehrerer über seinen Umfang
verteilt angeordneter Hubstangen, welche an dem Kegelkolben befestigt sind. - Erfindungsgemäß
ist im überdeckungsbereich des Kegelkolbens ein Belüftungsrohr in der Blaskammer
angeordnet welches mit seines oberen Ende unterhalb des in Offenstellung befindlichen
Kegelkolbens und mit seinem unteren Ende im Bodenbereich der Blaskammer endet. Dadurch
erfolgt bei Druckluftbeaufschlagung der Blaskammer gleichsam automatisch auch eine
Druckluftbeaufschlagung des Belüftungsrohres an oberen Rohrende. Die an unteren
Rohrende austretene Druckluft sorgt für eine Fluidisierung des bereits
in
der Blaskammer befindlichen Fördergutes, so daß ein Festbacken ausgeschlossen und
einwandfreies Einblasen in di. Nohrleitung gewährleistet ist. Um einen sich evtl.
in der Blaskammer aufbauenden und das Einblasen des Fördergutes in die Rohrleitung
störenden überdruck durch Restluft zu verhindern, kann die Blaskammer eine Entlüftungseinrichtung,
z. B. ein Entlüftungsventil aufweisen. Dadurch ist dafür Sorge getragen, daß bei
Druckluftbeaufschlagung der Blaskammer stets ein ungestörter Ausblaseffekt erreicht
wird.
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Für kontinuierlichen Betrieb, d. h. für kontinuierliche Fördergut-Einblasung
in die Rohrleitung, lehrt die Erfindung, daß zwei Aufgabebehälter in Zwillingsbauweise
nebeneinander angeordnet und mittels Abzweigstutzen an die gemeinsame Rohrleitung
angeschlossen und in die Abzweigstutzen Rückschlagsperren, z. B.
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Rückschlagklappen eingesetzt sind. Mittels der bereits erwähnten Steuereinrichtung
für die Druckluftbeaufschlagung besteht also die Möglichkeit, ununterbrochen wechselweise
die beiden Druckluft-Eintrittsstutzen mit Druckluft zu beaufschlagen, so daß stetz
eine Füllkammer gefüllt und stets des Fördergut aus der anderen Blaskammer in die
Rohrleitung eingeblasen wird sowie umgekehrt. Daraus resultiert ununterbrochene
pneumatische Förderung des Fördergutes.
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Die durch die Erfindung erreichten Vorteile sind im wesentlichen darin
zu sehen, daß eine Aufgabestation zur Aufgabe von
rieselfähigem
Fördergut mittels Druckluft in die Rohrleitung einer pneumatischen Förderanlage
verwirklicht wird, die sich durch einfache, kompakte und funktionstüchtige Bauweise
unter Berücksichtigung eines geringen Verschleißes auszeichnet. Daraus resultiert
hohe Lebensdauer. Darüber hinaus gewährleistet die erfindungsgemäße Aufgabestation
eine hohe Förderleistung bei geringem Druckluftverbrauch, arbeitet also mit optimalem
Wirkungsgrad. Im ganzen ist die erfindungsgemäße Aufgabestation in konstruktiver
und betriebswirtschaftlicher Hinsicht äußerst kostengünstig.
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Ii folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel
darstellenden Zeichnung näher erläutert; es zeigen: Fig. 1 eine erfindungsgemäße
Aufgabestation in schematischem Vertikalschnitt bei geschlossener Einlauföffnung
und geöffneter Dosieröffnung und Fig. 2 auszugsweise den Gegenstand nach Fig. 1
bei geöffneter Einlauföffnung und geschlossener Dosieröffnung, also im Zuge des
Ausblasens.
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In den Figuren ist eine Aufgabestation zur Aufgabe von rieselfähigem
Fördergut 1 mittels Druckluft in die Rohrleitung 2 einer pneumatischen Förderanlage
dargestellt. Diese Aufgabestation
weist zumindest einen an die
Rohrleitung 2 angeschlossenen Aufgabebehälter 3 mit einem Fördergut-Einlaufstutzen
4 und einem Druckluft-Eintrittsstutzen 5 für intermittierende Druckluftbeaufschlagung
auf. Der Fördergut-Einlaufstutzen 4 ist über eine Förderleitung an ein nicht dargestelltes
Sile für das Fördergut angeschlossen. Der Druckluft-Eintrittsstutzen 5 ist an eine
ebenfalls nicht dargestellte Druckluftleitung bzw.
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Druckluftquelle mit Steuereinrichtung für die intermittierende Druckluftbeaufschlagung
angeschlossen. Der Aufgabebehälter 3 weist eine Dosierkammer 6 und der Dosierkammer
6 nachgeordnet unter Bildung einer Dosieröffnung 7 eine Blaskammer 8 auf. Der Fördergut-Einlaufstutzen
4 ist unter Bildung einer Einlauföffnung 9 an die Dosierkammer 6 angeschlossen.
Der Druckluft-Eintrittsstutzen 5 ist unter Bildung zumindest einer Einblasöffnung
10 an die Blaskammer 8 und der Einblasöffnung 10 nachgeordnet ist die Rohrleitung
2 unter Bildung einer Ausblasöffnung 11 an die Blaskammer 8 angeschlossen. Der Einlauföffnung
9 zwischen Fördergut-Einlaufstutzen 4 und Dosierkammer 6 sowie der Dosieröffnung
7 zwischen Dosierkammer 6 und Blaskammer 8 ist eine wechselweise arbeitende Verschlußvorrichtung
12, 13, 14 zugeordnet, welche bei Druckluftbeaufschlagung der Blaskammer 8 die Einlauföffnung
9 öffnet und die Dosieröffnung 7 bei unverändert geöffneter Ausblasöffnung 11 schließt
und umgekehrt.
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Daraus wird unmittelbar deutlich, daß bei geöffneter Einlauföffnung
9 das Fördergut 1 aus dem Fördergut-Einlaufstutzen 4 dosiert in die Dosierkammer
6 einlaufen kann, deren Dosier-
Öffnung 7 geschlossen ist, während
gleichzeitig aus der Blaskammer 8 das dort befindliche Fördergut 1 in die Rohrleitung
2 eingeblasen wird. Bei Druckluftunterbrechung wird die Einlauf-Öffnung 9 geschlossen
und die Dosieröffnung 7 geöffnet, so daß das in der Dosierkammer 6 befindliche Fördergut
1 nunmehr in die Blaskammer e einfließt und daraus erst wiederum bei Druckluftbeaufschlagung
und geschlossener Dosieröffnung 7 bsv, geöffneter Einfüllöffnung 9 über die Ausblasöffnung
11 in die Rohrleitung 2 eingeblasen wird. Die Dosierkammer 6 und die Blaskammer
8 sind übereinander angeordnet, wobei der Fördergut-Einlaufstutzen 4 als Fallrohr
im Höchsten an die Dosierkammer 6 und die Rohrleitung 2 im Tiefsten an die Blaskammer
8 angeschlossen sind. Dadurch kann daß Aufgeben des Fördergutes 1 einerseits in
die Dosierkammer 6 und andererseits aus der Dosierkammer 6 in die Blaskammer 8 ohne
jede Druckluftbeaufschlagung erfolgen. Das bedeutet bereits reduzierten Druckluftverbrauch.
Der Druckluft-Eintrittsstutzen 5 ist in der Blaskammer 8 zentral hochgeführt und
weist im Obenbereich der Blaskammer 8 einen Blasring aus einer Mehrzahl von Einblasöffnungen
10 auf, um gleichmäßigen Drucklufteintritt in die Blaskammer 8 zu erreichen. Die
Verschlußvorrichtung weist einen mittels Druckluft angetriebenen Doppelkolben mit
einem der Einlauföffnung 9 zugeordneten oberen Kolben 12 und einem der Dosieröffnung
7 zu geordneten unteren Kolben 13 auf einer gemeinsamen Kolbenstange oder dergleichen
Stangenverbindung 14 auf, wobei der Kolbenabstand
A so gewählt
ist, das in Ausgangsstellung der obere Kolben 12 die Einlauföffnung 9 schließt und
der untere Kolben 13 die Dosieröffnung 7 öffnet und bei Druckluftbeaufschlagung
umgekehrt der obere Kolben 12 die Einlauföffnung 9 öffnet und der untere Kolben
13 die Dosieröffnung 7 schließt. Die Rückstellung beider Kolben 12, 13 in Ausgangsstellung,
also bei unterbrochener Druckluftbeaufschlagung, erfolgt durch deren Eigangswicht.
Im einzelnen ist die Konstruktion so verwirklicht, daß der obere Kolben 12 als Rohrkolben
ausgebildet und gegen einen feststehenden Verteilerkegel 15 als Dichtsitz arbeitet,
welcher unterhalb der von einem Rohrstutzen gebildeten Einlauföffnung 9 angeordnet
ist. Der Rohrstutzen kann an den Fördergut-Einlaufstutzen 4 angeschlossen sein oder
selbst diesen Einlaufstutzen 4 bilden. Der Rohrkolben 12 ist auf dem Rohrstutzen
4 geführt und setzt in Schließstellung mit Rohrstutzenüberdeckung auf den Verteilerkegel
15 auf oder umschließt diezen. Der unters Kolben 13 ist über ein Hubgestänge 14
mit dem Rohrkolben 12 verbunden und als Kegelkolben mit einer Führungsbuchse 16
ausgebildet, die auf dem in der Blaskammer 8 hochgeführten Druckluft-Eintrittsstutzen
5 gleitet und bei in Offenstellung befindlichen Kegelkolben 13 den Blasring 10 überdackt
und bei in Schließstellung infolge Druckluftbeaufschlagung hochgedrücktem Kegelkolben
13 den Blasring 10 freigibt. Im überdackungsbereich des Kegelkolbens 13 ist ein
Belüftungsrohr 17 in der Blaskammer 8 angeordnet, welches mit seinem oberen
Ende
unterhalb des in Offenstellung befindlichen Kegelkolbens 13 und mit seinem unteren
Ende im Bodenbereich der Blaskammer 8 endet. Bei Druckluftbeaufschlagung tritt also
Druckluft in das obere Rohrende ein und aus dem unteren Rohrende zur Fluidisierung
des dort befindlichen Fördergutes 1 aus. Ferner kann die Blaskammer 8 eine Entlüftungseinrichtung
18, z. B. ein Entlüftungsventil, zur Vermeidung von Restluft nach den Ausblasvorgang
aufweisen, welches lediglich angedeutet ist. Für kontinuierliche Beschickung der
Rohrleitung sind zwei Aufgabebehälter 3 in Zwillingsbauweise nebeneinander angeordnet
und mittels Abzweigstutzen 19 an die gemeinsame Rohrleitung 2 angeschlossen und
in diesen Fall sind in die Abzweigstutzen 19 Rückschlagklappen 20 eingesetzt, so
daß im Zuge des Ausblasvorganges die mit dem Fördergut 1 in die Rohrleitung 2 eintretende
Druckluft nicht in die Blaskammer 8 des anderen Aufgabebehälters 3 eindringen kann,
bei welcher die Druckluftbeaufschlagung gerade unterbrochen ist und in welche das
Fördergut 1 aus der Dosierkammer 6 einläuft.
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L e e r s e i t e