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Die Erfindung betrifft eine Polsterauflage, insbes. Matratze,
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mit einem Schaumstoffkern aus Kunststoff mit zur Kernoberfläche hin
offenen Entlüftungskanälen. - Polsterauflage meint im Rahmen der Erfindung nicht
nur Matratzen, sondern auch Liegen, Sitz-und Rückenpolster usw.
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Zur Erhöhung des Liegekomforts und insbes. der Schlafqualität sind
Matratzen mit einem Schaumstoffkern bekannt, der lediglich querliegende nach oben
offene Entlüftungskanäle aufweist, um eine Ventilation der Matratze zu erhalten.
Durch diese Ventilation soll die warme Feuchtluft nicht nur seitlich sondern auch
nach oben und ggf. unten entweichen können. Dadurch wird die Bildung von Kondenswasser
verhindert. Bei diesen bekannten Ausführungsformen ist ein verhältnismäßig komplizierter
gleichsam kavernenartiger Querschnitt für die achssymmetrisch nebeneinander und
übereinander angeordneten Entlüftungskanäle verwirklicht, um eine besonders hohe
Flexibilität und dadurch einwandfreie Anschmiegsamkeit an die meschliche Körperform
zu erreichen. Aufgrund der komplizierten Ausbildung der Entlüftungskanäle müssen
diese bekannten Schaumstoffkerne unter Verwendung üblicher Trennmittel in ebenso
komplizierten Formen geschäumt werden. Das ist in fertigungstechnischer Hinsicht
äußerst aufwendig.
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Darüber hinaus kennt man Schaumstoffkerne für Matratzen, welche in
Federstege und lediglich seitlich offene Kavernen zwischen den Federstegen gegliedert
sind. Auch in diesem Fall dienen die Kavernen dem zugfreien Luftaustausch, während
jedoch ein in der Mitte liegendes Baumwoll-Gewebe den Feuchtigkeitstransport ermöglichen
soll. Damit dieser Feuchtigkeitstransport funktioniert,
sind die
Kavernen durch einen in der festen Sitzkante verlaufenden Kanal miteinander verbunden.
In fertigungstechnischer Hinsicht sind diese Ausführungsformen ebenfalls äußerst
aufwendig.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Polsterauflage, insbes.
Matratze, der eingangs beschriebenen Art zu verwirklichen, die sich durch optimale
Anpassungsfähigkeit an die menschliche Körperform sowie besonders schnellen und
geräuscharmen Luftaustausch auszeichnet und zugleich besonders einfach und wirtschaftlich
hergestellt werden kann.
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Diese Aufgabe löst die Erfindung bei einer gattungsgemäßen Polsterauflage
dadurch, daß die Entlüftungskanäle als in der kernoberseite und Kernunterseite versetzt
zueinander angeordnete Luftspalte ausgebildet sind und dadurch wechselweise an der
Kernoberseite und an der Kernunterseite miteinander verbundene Federkörper gebildet
sind. - Die Erfindung geht von der Erkenntnis aus, daß auf komplizierte Hohlraum-
bzw. Kavernenbildung verzichtet werden und dennoch extrem hohe Flexibilität sowie
schnelle Luftein- und Austritt erreicht werden können, wenn nämlich die Entlüftungskanäle
als Luftspalte in der Kernoberseite und Kernunterseite ausgebildet sind und derart
über die gesamte Auflagefläche verteilt werden, daß eine Mehrzahl von Federkörpern
entsteht, die sämtlich wie die Luftspalte miteinander in Verbindung stehen.
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Nach bevorzugter Ausführungsform der Erfindung mit selbständiger Bedeutung
ist vorgesehen, daß die Luftspalte in Längsrichtung und Querrichtung des Schaumstoffkerns
sich kreuzend angeordnet sind und dadurch auf der Kernoberseite und auf der Kernunterseite
jeweils ein zusammenhängendes Entlüftungsnetz bilden, wobei das
Entlüftungsnetz
auf der Kernoberseite von dem auf der Kernunterseite getrennt ist .Dieses Entlüftungsnetz
sorgt für den schnellen Luft- und folglich Feuchtigkeitsaustausch.
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Weitere erfindungswesentliche Merkmale sind im folgenden aufgeführt.
So sind die Luftspalte erfindungsgemäß mit identisch gleichen Abständen zueinander
in Längsrichtung und Querrichtung des Schaumstoffkerns angeordnet, wodurch sie im
Kernquerschnitt mäanderartig miteinander verbundene Kuben als Federkörper bilden.
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Auf diese Weise wird praktisch ein zusan,menhängendes Würfelmuster
verwirklicht. Die Abstände zwischen den in Längsrichtung und Querrichtung verlaufenden
Luftspalten sind so gewählt, daß einerseits optimale Flexibilität , andererseits
dennoch hinreichende Standfestigkeit hinsichtlich der Federkörper erreicht wird.
In diesem Zusammenhang besteht die Möglichkeit, die Luftspalte im Bereich der Kernmitte
mit geringeren Abständen anzuordnen als im Bereich des Kernrandes, um gerade die
Anschmiegsamkeit des Schaumstoffkerns im zumeist benutzten Bereich der Kernmitte
zu erhöhen. Ferner empfiehlt die Erfindung, daß die Luftspalte eine vorgegebene
Spaltbreite und Spalttiefe aufweisen, so daß ein Gegeneinanderreiben der Federkörper
im Belastungsfall und folglich das Auftreten von Geräuschen vermieden wird.
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Gegenstand der Erfindung ist auch ein Verfahren zum Herstellen eines
Schaumstoffkerns für eine Polsterauflage und insbes.
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Matratze, welches sich besonders rationell und wirtschaftlich durchführen
läßt. Dieses Verfahren ist dadurch gekennzeichnet, daß die Luftspalte in die Kernoberseite
und Kernunterseite. des Schaumstoffkerns eingeschnitten oder eingefräst werden und
dazu der Schaumstoffkern erst in Längsrichtung und dann in Querrichtung oder umgekehrt
durch eine Schneid- oder Fräsanlage hindurchtransportiert wird. Dabei besteht die
Möglichkeit, die Luftspalte
gleichzeitig in die Kernoberseite und
Kernunterseite einzuschneiden bzw. einzufräsen, indem eine Schneid- oder Fräsanlage
mit gegen die Kernoberseite und Kernunterseite anstellbaren Schneidmessern bzw.
Fräswerkzeugen Verwendung findet. Vorzugsweise wird man jedoch die Luftspalte erst
in die Kernoberseite und dann in die Kernunterseite oder umgekehrt einschneiden
oder einfräsen, wozu der Schaumstoffkern nach dem Durchlaufen der Schneid- oder
Fräsanlage gewendet und erneut durch die Anlage hindurchtransportiert wird. In diesem
Fall ist die Schneid- oder Fräsanlage nur einseitig mit einstellbaren Schneidmessern
oder Fräswerkzeugen bestückt, so daß auf der anderen Seite das Transportmittel für
die zu behandelnden Schaumstoffkerne ungehindert die Schneid- oder Fräsanlage durchlaufen
kann. - Ferner empfiehlt die Erfindung, daß der Schaumstoffkern in Längsrichtung
und/oder in Querrichtung um ein vorgegebenes Maß auseinandergezogen und in auseinandergezogenem
Zustand durch die Schneidanlage oder Fräsanlage hindurchtransportiert wird. In diesem
Fall wird die Schneid- oder Fräsarbeit erheblich erleichtert, vorrangig die Schneidarbeit.
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Die durch die Erfindung erreichten Vorteile sind im wesentlichen darin
zu sehen, daß eine Polsterauflage, insbes. Matratze, verwirklicht wird, deren Schaumstoffkern
aus z. B. Polyurethan sich durch extreme Anpassungsfähigkeit an den menschlichen
Körper sowie schnellen Luftaustausch auszeichnet, so daß Kondenswasserbildung ausgeschlossen
ist. Von besonderer Bedeutung ist jedoch die Tatsache, daß sich die erfindungsgemäße
Polsterauflage bzw. deren Schaumstoffkern in besonders einfacher und wirtschaftlicher
Weise herstellen läßt, weil die in Längsrichtung und Querrichtung in der Kernoberseite
und Kernunterseite verlaufenden Luftspalte unschwer eingeschnitten bzw. eingefräst
werden können. Folglich ist
das sonst aufwendige Herstellen von
Schaumstoffkernen für Polsterauflagen und insbes. Matratzen in verhältnismäßig komplizierten
Formen unter Verwendung von Trennmitteln nicht länger erforderlich. Tatsächlich
können herkömmliche Schaumstoffbläcke Verwendung finden, in die lediglich auf der
Oberseite und Unterseite Luftspalte in nach Anordnung, Abstand und Tiefe vorgegebenen
Maßen eingeschnitten oder eingefräst werden. Dadurch läßt sich die Herstellung erfindungsgemäßer
Polsterauflagen und insbes. Matratzen erheblich verbilligen.
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Im folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel
darstellenden Zeichnung näher erläutert; es zeigen Fig. 1 einen Schaumstoffkern
für eine erfindungsgemäße Polsterauflage, und zwar Matratze, in Ansicht von oben,
Fig. 2 den Gegenstand nach Fig. 1 teilweise in Seitenansicht, Fig. 3 einen teilweisen
Vertikalschnitt durch den Gegenstand nach Fig. 1, Fig. 4 eine Schneidanlage für
den Gegenstand nach Fig. 1 in schematischer Frontansicht und Fig. 5 den Gegenstand
nach Fig. 4 in schematischer Seitenansicht.
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In den Figuren ist eine Matratze als Polsterauflage mit einem Schaumstoffkern
1 aus Kunststoff, z. B. geschäumtem Polyurethan, mit zur Kernoberfläche hin offenen
Entlüftungskanälen 2 dargestellt.
Kernoberseite und Kernunterseite
werden regelmäßig durch Aufkaschieren von Schaumstoffplatten abgedeckt, was ebenso
wenig gezeigt ist, wie der übliche Uberzug. Die Entlüftungskanäle sind als in der
Kernoberseite und in der Kernunterseite versetzte zueinander angeordnete Luftspalte
2 ausgebildet. Dadurch sind wechselweise an der Kernoberseite und an der Kernunterseite
miteinander verbundene Federkörper 3 gebildet. Die Luftspalte 2 sind in Längsrichtung
und Querrichtung des Schaumstoffkerns 1 kreuzweise angeordnet und bilden dadurch
auf der Kernoberseite und auf der Kernunterseite jeweils ein zusammenhängendes Entlüftungsnetz,
welche nicht nur an der Kernoberseite und an der Kernunterseite offen sind, sondern
auch im Bereich des Kernrandes. Im Ausführungsbeispiel sind die Luftspalte 2 mit
identisch gleichen Abständen zueinander in Längsrichtung und Querrichtung des Schaumstoffkerns
1 angeordnet. Dadurch entstehen im Kernquerschnitt mäanderartig miteinander verbundene
Kuben, welche die Federkörper 3 bilden. Die Luftspalte 2 können im Bereich der Kernmitte
mit geringeren Abständen zueinander angeordnet sein als im Bereich des Kernrandes,
was jedoch nicht gezeigt ist. Ferner weisen die Luftspalte 2 eine vorgegebene Spaltbreite
und Spalttiefe auf.
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Die Herstellung des Schaumstoffkerns 1 für eine Polsterauflage und
insbes. Matratze kann unschwer mit einer Schneid- oder Fräsanlage 4 erfolgen. Diese
Schneid- oder Fräsanlage weist nach dem Ausführungsbeispiel oben angeordnete und
gegen den Schaumstoffkern 1 anstellbare Schneid- bzw. Fräswerkeaiige 5 auf. Darüber
hinaus wird die Schneid- oder Fräsanlage 4 von einem Transportband 6 für die zu
bearbeitenden Schaumstoffkerne 1 durchlaufen.
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Auf diese Weise lassen sich die Luftspalte 1 in die Kernoberseite
und Kernunterseite der Schaumstoffkerne 1 einschneiden oder einfräsen.
Dazu
werden die Schaumstoffkerne 1 erst in Längsrichtung und dann in Querrichtung oder
umgekehrt durch die Schneid- oder Fräsanlage 4 hindurchtransportiert. Mit der dargestellten
Anlage werden die Luftspalte 2 erst in die Kernoberseite und dann in die Kernunterseite
oder umgekehrt eingeschnitten. Dazu werden die Schaumstoffkerne 1 nach dem Durchlaufen
der Schneid- oder Fräsanlage 4 gewendet und erneut durch diese Anlage hindurchtransportiert.
Insbes. zum leidglich einschneiden der Luftspalte 2 werden die Schaumstoffkerne
1 in Längsrichtung und/oder Querrichtung um ein vorgegebenes Maß auseinandergezogen
und in auseinandergezogenem Zustand durch die Schneidanlage 4 hindurchtransportiert.
- Jedenfalls ist nach dem erfindungsgemäßen Verfahren mit einer solchen Schneid-
oder Fräsanlage 4 eine gleichsam fließbandartige Herstellung von Schaumstoffkerne
1 von Polsterauflagen und insbes. Matratzen mit Luftspalten 2 rationell und wirtschaftlich.
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