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Die Erfindung betrifft eine Pipette zum Ansaugen von
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Flüssigkeit mit zwei Gefäßteilen, von denen der eine rohrartig und
formfest und der andere elastisch verformbar ist, der rohrartige Gefäßteil an einem
seiner Enden eine Einlaß- und Auslaßöffnung für die zu pipettierende Flüssigkeit
und an seinem anderen Ende eine Ansaugöffnung aufweist und der elastisch verformbare
Gefäßteil mit einer Belüftungsöffnung und einer Ansaugöffnung versehen ist, die
der Ansaugöffnung des rohrartigen Gefäßteils benachbart ist.
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Die bekannten Pipetten sind aus Glas oder Kunststoff hergestellte
längliche Gefäße, die unten in eine Spitze mit enger öffnung und oben in ein Rohr
auslaufen. Eine am oberen Rohr angebrachte Marke gibt an, bis zu welcher Höhe die
Pipette mit Flüssigkeit gefüllt werden muß, damit diese nach dem Ausfließen das
angegebene Volumen hat. Das Füllen der Pipette erfolgt derart, daß die Spitze in
ein Gefäß mit Flüssigkeit elngetaucht und dann am oberen Rohrabschnitt angesaugt
wird, bis die Flüssigkeit etwas über die Marke gestiegen ist. Wird das Glasrohr
mit dem Finger geschlossen, bleibt die Flüssigkeit auch dann noch in der Pipette,
wenn diese aus dem Gefäß herausgenommen wird. Durch Lüften des Fingers kann Flüssigkeit
so weit ablaufen, daß sie gerade bis zur Marke reicht. Um kleine Flüssigkeitsmengen
bestimmen zu können, ist es auch bekannt, Pipetten durch Verwendung einer Skalierung
zu Teilstrichpipetten auszubilden.
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Häufig wird das Ansaugen der Flüs-sigkeit in die Pipetten mittels
des Mundes durchgeführt. Bei der Pipettierung mit Hilfe des Mundes wird die umständliche
Handhabung als Nachteil empfunden. Ferner besteht insbesondere teim Bearbeiten von
biologisch aktiven, radioaktiven oder anderen gefährlichen Substanzen eine große
Infektions-und Unfallgefahr.
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Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Pipette zu schaffen,
die die Aufnahme von Flüssigkeit ermöglicht, ohne daß diese mit Hilfe des Mundes
oder aber besonders mit der Pipette zu verbindender Unterdruckerzeugungseinrichtungen
angesaugt werden muß.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der elastische
Gefäßteil und der rohrartige Gefäßteil im Bereich ihrer Ansaugöffnungen Test miteinander
verbunden sind.
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Diese Pipette hat den Vorteil, daß Pipettierungen von Flüssigkeiten
vorgenommen werden können, ohne daß zum Füllen und/oder Entleeren besondere zusätzlich
zur eigentlichen Pipette heranzuziehende und aufzusetzende Pipettierungshilfen erforderlich
sind. Die Gefahr einer Pipettierung mit Hilfe des Mundes wird somit vermieden. Eine
derartig ausgestattete Pipette entspricht den von den einschlägigen Berufsgenossenschaften
herausgegebenen Unfallverhütungsvorschriften. Diese können mit Hilfe einer solchen
Pipette
nicht mehr umgangen werden. Darüber hinaus können sämtliche in den einschlägigen
DIN-Vorschriften genannten Pipetten erfindungsgemäß ausgestattet werden. Insbesondere
ist zu denken an die DIN-Vorschriften 12690, 12691, 12692, 12697 und 12699. Alle
in diesen Vorschriften genannten Pipetten können mit einem fest mit ihnen verbundenen
Ansaugteil ausgestattet werden.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der rohrartige
Gefäßteil zylinderförmig ausgebildet. Dabei handelt es sich um die übliche Art der
Pipetten. Von dieser üblichen Art können allerdings alle Ausnahmen zugelassen werden,
die üblicherweise als Pipetten Verwendung finden.
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Im Rahmen der zylinderförmigen Pipetten wird die erfindungsgemäße
Ausgestaltung insbesondere bei Kapillarpipetten eingesetzt. Bei diesen Pipetten
wird mit Hilfe des elastisch verformbaren Teils das zum Auswaschen der Pipette notwendige
Lösungsmittel angesaugt. Gerade bei manchen dieser Lösungsmittel kommt es entscheidend
darauf an, daß sie nicht mit den menschlichen Schleimhäuten, beispielsweise des
Mundes, in Berührung kommen.
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Ein wesentlicher Anwendungsbereich der erfindungsgemäß ausgestalteten
Pipetten liegt daher im Bereich der Kapillarpipetten.
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Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
ausführlichen Beschreibung und den beigefügten Zeichnungen, in denen eine bevorzugte
Ausführungsform der Erfindung beispielsweise veranschaulicht ist.
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In den Zeichnungen zeigen: Figur 1: Eine Seitenansicht einer Kapillarpipette,
Figur 2: eine Seitenansicht einer Vollpipette und Figur 3: eine Seitenansicht einer
Meßpipette.
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Eine Xapillarpipette besteht im wesentlichen aus zwei Gefäßteilen
1, 2, von denen der eine elastisch verformbar und der andere rohrartig und formfest
ist. Der elastisch verformbare Gefäßteil 1 ist mit einer BelAftungsöffnung 3 versehen,
durch die Umgebungsluft in das Innere des elastisch verformbaren Gefäßteils 1 eindringen
kann-. Darüber hinaus ist der elastische Gefäßteil 1 mit einer Ansaugöffnung 4 versehen,
durch die ein Medium aus dem rohrartigen Gefäßteil 2 in Richtung auf den elastischen
Gefäßteil 1 angesaugt werden kann.
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Mit dem elastischen Gefäßteil 1 ist der rohrartige Gefäßteil 2 im
Bereich der Ansaugöffnung 4 fest verbunden. Der rohrartige Gefäßteil- 2 ist mit
zylinderförmigen
Wandungen 5 versehen, die eine hohe Formfestigkeit
aufweisen. Dieser zylinderförmige Gefäßteil 2 weist eine der Ansaugöffnung 4 zugewandte
Ansaugöffnung 6 auf, die unmittelbar in die Ansaugöffnung 4 übergeht. An dem der
Ansaugöffnung 6 gegenüberliegenden Ende des Gefäßteils 2 ist eine Einlaß- und Auslaßöffnung
7 vorgesehen, durch die eine zu pipettierende Flüssigkeit in den Gefäßteil 2 angesaugt
wird.
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Der Gefäßteil 2 ist als kapillarartiges Roh-r ausgebildet, dessen
Innendurchmesser über die Länge des Rohres konstant ist. Er kann allerdings auch
in anderer Weise ausgebildet sein, beispielsweise entweder zur Ansaugöffnung 6 oder
zur Einlaß- und Auslaßöffnung 7 hin verjüngend. Im Bereich der Einlaß- und Auslaßöffnung
7 ist keine Spitze vorgesehen. Das Rohr weist eine für sehr genaue Messungen notwendige
hohe Stabilität und Maßkonstanz auf, während der elastische Gefäßteil 1 elastisch
ist. Die Anwendung der Kapillarpipette geschieht in der Weise, daß im RegelfalL
nur eine relativ kleine Flüssigkeitsmenge aufgenommen wird. Der Volumenbereich der
Pipette schwankt zwischen 1 Fl bis 200/11. Der Querschnitt des im Gefäßteil 2 vorgesehenen
Innenraumes ist so klein, daß die Füllung der Kapillarpipette mit Hilfe einer Kapillarwirkung
vorgenommen wird. Die Kapillarpipette wird durch Auswaschen entleert. Sie ist daher
auf Einguß der jeweils notwendigen Auswaschflüssigkeit justiert. Der elastische
Gefäßteil 1 wird dabei als Auswaschhilfe eingesetzt.
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Die in Figur 2 dargestellte Vollpipette besteht aus Gefäßteilen 11,
12, von denen der eine elastisch verformbar und der andere formfest ist. Der elastisch
verformbare Gefäßteil 11 ist bällonförmig ausgebildet und mit mindestens einer Belüftungsöffnung
13 versehen. Darüber hinaus weist der Gefäßteil 11 eine Ansaugöffnung 14 auf, in
deren Bereich der elastische Gefäßteil 11 mit dem starren Gefäßteil 12 verbunden
ist. Dieser mündet seinerseits mit einer Ansaugöffnung 16 in die Ansaugöffnung 14
des elastischen Gefaßteils 11.
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Der formfeste Gefäßteil 12 besteht aus einem oberen Rohrabschnitt
17, der dem elastischen Gefäßteil 11 zugewandt-ist und einem unteren Rohrabschnitt
18,-der in Form einer Spitze 19 in einer Ein- und Auslaßöffnung 20 endet, durch
die die zu pipettierende Flassigkeit in die Pipette angesaugt und aus ihr wieder'herausgedrückt
wird. Zwischen dem oberen Rohrabschnitt 17 und dem unteren Rohrabschnitt 18 ist
ein justierter Gefäßteil 21 vorgesehen, der einen bestimmten Rauminhalt bei einer
vorgegebenen Raumtemperatur hat. Darüber hinaus befindet sich im oberen Rohrabschnitt
17 eine Justiermarke 15, bis zu der die Pipette gefüllt werden muß, damit die Pipette
ein bestimmtes Volumen einer zu pipe-ttierenden Flüssigkeit beinhaltet. Dieses Volumenmaß
ist im-Regelfall auf dem justierten Gefäßteil 21 durch eine entsprechende Beschriftung
22
angegeben. Diese Beschriftung 22 enthält auch noch eine Angabe 23, die Aufschluß
darüber gibt, ob die Pipette auf "EX" und/oder "IN" justiert ist. Der elastische
Gefäßteil 11 kann mit dem'formfesten-Gefäßteil 12 einstückig verbunden sein. Es
ist auch möglich, die beiden Gefäßteile 11, 12 miteinander.
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zu verkleben oder zu verschweißen. Die einstückige Ausbildung durch
Anformung des einen Gefäßteiles 11 an den anderen Gefäßteil 12 ist insbesondere
dann vorteilhaft, wenn der feste Gefäßteil 12 und der elastisch verformbare Gefäßteil
11 aus einem Werkstoff bestehen.
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Es ist dann lediglich erforderlich, die Wandung des elastischen Gefäßteiles
11 gegenüber dem des festen Gefäßteils 12 elastisch auszubilden.
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Eine ähnliche Ausbildung weist die in Figur 3 dargestellte Meßpipette
auf. Auch diese besteht aus zwei Gefäßteilen 31, 32, von denen der eine elastisch
verformbar und der andere formfest ist. Der elastisch verformbare Gefäßteil 31 ist
mit einer Belüftungsöffnung 33 versehen, die in jedem beliebigen Teil des Gefäßteils
31 angebracht sein kann. Außer der-Belüftungsöffnung 33 ist eine Ansaugöffnung 34
in einem Bereich des Gefäßteils 31 vorgesehen, in dem der formfeste Gefäßteil 32
mit dem elastischen Gefäßteil 31 verbunden ist. In diesem Bereich mündet der feste
Gefäßteil 32 mit einer Ansaugöffnung 36 in die Ansaugöffnung 34 des elastischen
Gefäßteils 31.
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An dem der Ansaugöffnung 36 zugewandten Ende des formfesten Gefäßteils
32 ist eine stopfenförmige Verdickung 37 vorgesehen, die die Ansaugöffnung 36 auf
einen engen Durchlaß reduziert. Der elastische Gefäßteil- 31 ist mit dem festen
Gefäßteil 32 fest verbunden. Die Verbindung kann entweder aufgrund einer einstückigen
Ausführung oder durch Anschweißen bzw. Ankleben herbeigeführt--werden.
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Der formfeste Gefäßteil 32 ist etwa zylinderförmig ausgebildet. Ihr
Innenraum 38 hat einen gleichbleibenden Durchmesser von einem unmittelbar unterhalb
der stopfenförmigen Verdickung 37 anfangenden Bereich bis zu einem diesem gegenüberliegenden
Bereich, der in Form einer Spitze 39 ausläuft. Im Bereich dieser Spitze läuft der
formfeste Gefäßteil 32 konisch bis zu einer Ein- und Auslaßöffnung 40 zu, durch
die die zu pipettierende Flüssigkeit in den Innenraum 38 angesaugt wird.
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Der formfeste Gefäßteil 32 ist mit einer Markierung 41 versehen, die
aus mehreren etwa gleich weit voneinander angebrachten Teilstrichen besteht. Jedem
Teilstrich ist eine den jeweiligen Füllungsgrad. der Pipette anzeigende Bezifferung
42 zugeordnet. Außerdem ist auf dem formfesten Gefäßteil 32 eine Beschriftung 43-angebracht.
Diese läßt erkennen, für welches maximale Volumenmaß die Pipette ausgelegt ist.
Außerdem läßt sie erkennen, ob die Pipette auf "EX" oder "IN" justiert ist und bei
welcher Temperatur die Justierung erfolgte.
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Zum Ansaugen von Flüssigkeit werden die elastischen Gefäßteile 1,
11, 31 zusammengedrückt. Danach wird mit einem Finger das Belüftungsloch 3, 13,
33 verschlossen. In diesem Zustand ist die Pipette bereit zur Aufnahme von Flüssigkeit.
Dabei wird in die Kapillarpipette Waschflüssigkeit, in die beiden anderen Pipetten
die zu pipettierende Flüssigkeit aufgenommen. Diese Aufnahme geschieht nach Eintauchen
der Einlaß- und Auslaßöffnung 7, 20 bzw. 40 in die aufzunehmende Flüssigkeit und
Entfernung des den Druck auf die elastischen Gefäßteile 1,11 bzw. 31 ausübenden
Einflusses. In dem Maße, in dem dieser Einfluß abnimmt, vergrößert sich das Volumen
des elastischen Teils. Dadurch wird ein Unterdruck im elastischen Teil erzeugt,
der sich durch das verschlossene Belüftungsloch 3, 13, 33 nicht ausgleichen kann.
Er bewirkt, daß die zu pipettierende Flüssigkeit, die unter Atmosphärendruck steht,
durch die Einlaß- und Auslaßöffnung 7, 20 bzw. 40 in den formfesten Gefäßteil 2,
12, 32 hineingedrückt wird. Das Volumen des elastischen Gefäßteils 1, 11, 31 ist
so bemessen, daß entweder das Maximalvolumen der Pipette, das auf dieser angegeben
ist, oder eine Flüssigkeitsmenge angesaugt wird, die etwas größer als das Maximalvolumen
ist. In jedem Fall kann durch feinfühliges Öffnen der Belüftungsöffnung 3, 13, 33
der Miniskus der zu pipettierenden Flüssigkeit auf das jeweils gewünschte Volumen
eingestelltwerden, das einer Markierung 41 bzw. der Justiermarke 15 entspricht.
Nunmehr ist sichergestellt, daß die Pipette
das jeweils gewünschte
Flüssigkeitsvolumen enthält.
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Nunmehr kann mit der in der Pipette enthaltenen Flüssigkeit auf herkömmliche
Art weitergearbeitet werden, indem diese beispielsweise in ein entsprechendes Bearbeitungsgefäß
eingefüllt wird. Zu diesem Zwecke wird es im Falle der Vollpipette und der Meßpipette
ausreichen, die Belüftungsöffnung 13, 33 zu öffnen, wenn sich die Ein- und Auslaßöffnungen
20, 40 oberhalb-des Bearbeitungsbehälters befinden. Durch die-in die Belüftungsöffnung
13, 33 eintretende Luft gleicht sich das Restvakuum im elastischen Gefäßteil 11,
31 aus, so daß die Flüssigkeit aufgrund ihrer Schwere aus den Ein- und Auslaßöffnungen
20, 40 in das Bearbeitungsgefäß hineinläuft.
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Im Falle der Kapillarpipette wird der elastische Gefäßteil 1 als Auswaschhilfe
eingesetzt, um das Lösungsmittel zum Zwecke der Auswaschung der zu pipettierenden
Flüssigkeit in den formfesten Gefäßteil 2 aufzunehmen.
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Die Gradierung der Meßpipetten und die Markierung der Vollpipetten
geschieht durch Prägung auf der Außenfläche der Gefäßwandung. Auf diese Weise ergeben
sich geringe Formveränderungen auf der Außenfläche, die den Vorteil haben, daß sie
auch abgetastet werden können. Es ist auch möglich, die Beschriftung 22 und Angabe
23 bzw.
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die Markierung 41, Bezifferung 42 und Beschriftung 43 durch Siebdruck
auf die Außenwandung der Pipetten aufl zubringen.