DE3015874A1 - Bandschleifmaschine - Google Patents
BandschleifmaschineInfo
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- DE3015874A1 DE3015874A1 DE19803015874 DE3015874A DE3015874A1 DE 3015874 A1 DE3015874 A1 DE 3015874A1 DE 19803015874 DE19803015874 DE 19803015874 DE 3015874 A DE3015874 A DE 3015874A DE 3015874 A1 DE3015874 A1 DE 3015874A1
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- B24B21/00—Machines or devices using grinding or polishing belts; Accessories therefor
- B24B21/04—Machines or devices using grinding or polishing belts; Accessories therefor for grinding plane surfaces
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- Engineering & Computer Science (AREA)
- Mechanical Engineering (AREA)
- Finish Polishing, Edge Sharpening, And Grinding By Specific Grinding Devices (AREA)
Description
It. ι:.·'·, τ-;... TJi:.-. ;t.j i<?-r:*:i(li
■■■ν.-lu-j. Hans Leyli
Luciio-Grahn-StraSo 38 D 8 MOnehen 80
b
Bertil Jonasson
Virestadsvägen 14
S-340 22 Eneryda (Schweden)
F. 21 S/DT
Bandschleifmaschine
B* Jonasson
- F. 218/DT
Die Erfindung betrifft eine Bandschleifmaschine, insbesondere eine solche mit z.B. zwei Schleifeinheiten, sowie Führungen
oder Druckeinrichtungen, zum Einstellen der Schleiftiefe, die
- gesehen in Zuführrichtung - vor, zwischen und nach den Schleifeinheiten angeordnet sind. Die Maschine hat ferner
einen Tisch oder eine Platte zum Andrücken eines Weijetückes
gegen die Schleifeinheiten, und die Führungen sind gemäß der Erfindung so ausgebildet, daß sie sowohl eine Dimensionierung
als auch eine Einstellung des Werkstückes auf eine im wesentlichen exakte planparallele Form und ein Fertigschleifen des
Werkstückes mit sehr genauer, vorgegebener Schleiftiefe ermöglichen,
unabhänig davon, ob die Dicke des Werkstückes in Zufuhrrichtung oder in einer Richtung quer hierzu variiert.
Konventionelle Schleifmaschinen des vorgenannten Typs haben üblicherweise eine Fördereinrichtung, die unter den Schleifköpfen
angeordnet ist, um die Werkstücke durch die Maschine zu transportieren. Der oben erwähnte Tisch ist unter der
Fördereinrichtung angeordnet und dient dem Zweck das Werkstück, das von dem Förderer getragen wird, unter geeigneter
Kraft gegen die Schleifeinheiten und die Führungen anzupressen.
In konventionellen Bandschleifmaschinen ist der Tisch gewöhnlich sehr stabil ausgeführt, er ist jedoch federnd aufgehängt, um
kleinere Abweichungen von den beabsichtigten Abmessungen der Werkstücke zuzulassen. Auch wenn der Tisch elastisch angeordnet
ist, bedeutet dies nicht, daß die Schleiftiefe völlig unabhängig
von der Dickenverteilung des Werkstückes ist* Deshalb haben die konventionellen Bandschleifmaschinen eine größere Arbeitstiefe
in den Bereichen des Werkstückes, die eine größere Dicke haben, weil die Anpreßkraft eines stabilen Tisches infolge der
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Federabstützung mit der Dicke des Werkstückes zunimmt. Der Grund
hierfür liegt darin, daß die Federn eine Preßkraft gegen die Schleifeinrichtungen erzeugen, die proportional zur Verformung
der Federn ist.
Der stabile Tisch der bekannten Schleifmaschinen hat ferner den Nachteil, daß das Werkstück sehr hohen örtlichen Belastungen
ausgesetzt sein kann, wenn es einen örtlich vorspringenden Abschnitt hat, der dem Förderer gegenüberliegt. In einem solchen
Fall wird die gesamte Federkraft des Tisches auf diesen kleinen Abschnitt konzentriert, was zu einer Verformung des Werkstückes
und damit zu einer erhöhten Schleiftiefe in einem Abschnitt gegenüber diesem vorstehenden Teil führen kann. In solchen
Fällen geschieht es oft, daß die Schleiftiefe einer konventionellen
Bandschleifmaschine eine solche Größe hat, daß das Furnier eines furnierten Werkstückes vollständig durchgeschliffen
wird.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Bandschleifmaschine
der eingangs genannten Art so zu gestalten, daß diese Probleme und Schwierigkeiten vermieden und eine
genau definierte Schleiftiefe erreichbar ist, unabhängig von
Unregelmäßigkeiten der Dicke des Werkstückes. Es soll daher eine Vorrichtung geschaffen werden, um die Schleiftiefe so genau
festzustellen, daß keine Gefahr besteht, auch nur eine dünne Lackschicht auf dem Werkstück durchzuschleifen.
Bei einer Bandschleifmaschine mit wenigstens einer Schleifeinheit,
an deren Vorder- und Rückseite, gesehen in Zuführrichtung, Führungen zum Einstellen der Schleiftiefe und wenigstens ein
Anpreßtisch zum Anpressen des Werkstückes gegen die Schleifeinheiten und die Führungseinrichtungen vorgesehen ist, wird
dies gemäß der Erfindung dadurch erreicht, daß der Anpreßtisch eine Anzahl von Preßeinrichtungen hat, die auf die Schleifeinheit
und die Führungen zu und von diesen weg bewegbar sind, wo-
- 3 030045/0885
bei diese Preßeinrichtungen mittels eines Druckmittels auf die Schleifeinheit und die Führungseinrichtungen zu betätigbar
sind.
Zweckmäßigerweise sind die Preßeinrichtungen in Reihen quer zur Zufuhrrichtung der Maschine angeordnet, wobei die Preßeinrichtungen
in jeder Reihe mit einer gemeinsamen Druckkammer für das Druckmittel zusammenwirken.
Eine Bandschleifmaschine, die besonders für die Durchführung der Erfindung geeignet ist, umfaßt gesehen in Zufuhrrichtung,
eine erste Schleifeinheit, in welcher eine rotierende Trommel ein erstes Schleifband in Kontakt mit dem Werkstück bringt,
ferner eine zweite Schleifeinheit, in welcher ein Preß-Schuh ein zweites Schleifband in Kontakt mit dem Werkstück bringt,
Führungseinrichtungen oder Preßeinrichtungen, die vor, zwischen und hinter den Schleifeinrichtungen angeordnet sind.
iSiach der Erfindung ist bei einer solchen Maschine eine Reihe
von Preßeinrichtungen zur Zusammenarbeit mit jeder Führungseinrichtung, sowie eine Reihe von Preßeinrichtungen zur Zusammenarbeit
mit der Schleifeinrichtung vorgesehen, die die rotierende Trommel enthält, wobei die Druckkammer für diese
Reihe ihre eigene Zufuhr an Druckmittel hat und in einer vertikalen Ebene angeordnet ist, die die Mittelachse der
Trommel enthält, wobei ferner die Druckkammern für die andere Reihe untereinander verbunden sind.
Vorzugsweise sind die Preßeinrichtungen in Form zylindrischer Körper ausgebildet, die verschiebbar in einem Träger oder
Rahmen angeordnet sind, wobei die inneren Enden dieser Körper in Kontakt mit einer flexiblen Membran stehen, die die Druckkammer
in Richtung zu diesen Körpern hin abschließt.
Um beim Anpressen des Werkstückes gegen die Schleifeinheiten
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eine Federwirkung und nicht nur einen gleichmäßigen Druck zu
erreichen, wird als Druckmittel zweckmäßigerweise Luft verwendet.
Eine beispielsweise Ausführungsform der Erfindung wird nachfolgend
anhand der Zeichnung erläutert, in der
Fig. 1 in einem schematischen Längsschnitt eine Bandschleifmaschine
zeigt.
Fig. 2 zeigt in Ansicht von unten einen Träger für die Druckkörper,
wobei der untere Deckel des Trägers wegen der Übersichtlichkeit weggelassen worden ist.
Fig. 3 zeigt den Träger im Schnitt längs der Linie A-A von Fig.
Fig. 1 zeigt die Prinzipien der erfindungsgemäßen Schleifmaschine.
Sie hat zwei Schleifeinheiten, die in Zufuhrrichtung B der
Maschine hintereinander angeordnet sind.
In Fig. 1 ist eine erste Schleifeinheit dargestellt. Diese Schleifeinheit 1 umfaßt eine rotierende Trommel, um ein erstes
Schleifband in Kontakt mit dem Werkstück zu bringen. Eine zweite Schleifeinheit, gesehen in Zufuhrrichtung, ist mit 2
bezeichnet und sie umfaßt einen Druckschuh, um ein zweites Schleifband in Kontakt mit dem Werkstück zu bringen. An der
Zufuhrseite der ersten Schleifeinheit ist eine Führung oder ein sogenannter Druckbalken 3 angeordnet, ebenso ist ein
Druckbalken 4 zwischen den Schleifeinheiten angeordnet, und
schließlich ist am Austrittsende der zweiten Schleifeinheit ein Druckbalken 5 angeordnet. Unterhalb der Schleifeinheiten
und der Druckbalken ist eine Fördereinrichtung angeordnet, zweckmäßigerweise ein Band mit wenigstens zwei Rollen 6, 1,
über die ein endloses Band in Richtung des Ffeiles C geführt ist.
Unter dem oberen Trum des Bandes 8 sind Druck- oder Anpreß-Tische
0 3 0 G 4 5 / 0 8 8 S
9, 10 angeordnet. Die untere Seite des Bandes 8 steht in Kontakt mit diesen Tischen, die dazu dienen, das auf dem
Band 8 längs des Pfeiles B mitgeführte Werkstück gegen die Schleifeinheiten 1 und 2 anzudrücken, sowie gegen die Druckbalken
oder Führungen 3 bis 5. Um ein Schleifen von Werkstücken
mit unterschiedlichen Dicken zu ermöglichen, ist die Fördereinrichtung 6 - 10 in vertikaler Richtung relativ
zu den Schleifeinheiten 1 und 2 und den Druckbalken 3-5 einstellbar. Um die Schleiftiefe der beiden Schleifeinheiten
1 und 2 einstellen zu können, sind ihre relativen vertikalen Lagen zusammen mit den relativen vertikalen Lagen der Druckbalken
3-5 derart einstellbar, daß der Druckbalken 3 eine größere vertikale Entfernung zum Tisch 9 hat als die Schleifoberfläche
der Schleifeinheit 1. Die Schleifoberfläche der
Schleifeinheit 1 und der Druckbalken 4 haben im wesentlichen denselben vertikalen Abstand zu den Tischen 9, 10, während
der Druckschuh 11 und der Druckbalken 5 in einem etwas tieferen Niveau als der Druckbalken 4 angeordnet sind* Ebenso wie der
Druckbalken 4 und die Schleiffläche der Schleifeinheit 5 praktisch auf derselben Höhe liegen, liegen auch der Druckbalken
5 und die Schleiffläche der Schleifeinheit 2 im wesentlichen auf demselben Niveau. Der Druckbalken 3 ist ferner
zweckmäßigerweise in Aufwärtsrichtung elastisch angeordnet, um die Zufuhr von Werkstücken zu erlauben, die nach oben vorstehende
Abschnitte besitzen.
Die Schleifeinheiten 1 und 2 sind von konventionellem Aufbau.
Die Schleifeinheit 1 hat eine untere Trommel oder Rolle 12 und eine obere, nicht-gezeigte Rolle, die einem Schleifband 13
eine geeignete Spannung gibt, das sich mit hoher Geschwindigkeit längs des Pfeiles D bewegt. Die zweite Schleifeinheit 2
hat ein Schleifband 16, das in Richtung des Pfeiles E um die unteren Rollen, nämlich eine vordere Rolle 14 und eine hintere
Rolle 15, umläuft. Das Schleifband 16 wird mit Hilfe einer weiteren, nicht-gezeigten Rolle unter Spannung gehalten.
- 6 030045/Q885
-fr-
Wenigstens die vordere Rolle 14 ist in vertikaler Richtung einstellbar
und sie sollte so eingestellt werden, daß ihr unterster Teil einen oder zwei Millimeter über der vnteren Oberfläche des
Druckschuhes 11 liegt, der zwischen den beiden Rollen 14 und
angeordnet ist. Der Druckschuh 11 kann in bekannter Weise ausgebildet
und an die durchzuführenden Schleifoperationen angepaßt sein.
Nach der Erfindung sind die beiden Tische 9,10in dem Rahmen,
der die Fördereinrichtung 6-10 trägt, fest montiert. Die Tische 9, 10 sind im wesentlichen als U-förmige Träger ausgebildet,
die ebene Oberflächen 17 und 18 haben, die das Band 8 abstützen. Mit den Bezugszeichen 19 bis 24 sind in Fig. 1
Träger bezeichnet, die Druckmittel enthalten oder aufnehmen, um das Band 8 gegen die Schleifeinheiten 1 und 2 sowie gegen
die Druckbalken 3-5 anzudrücken. Die Träger 19-24 verlaufen quer zur Zufuhrrichtung B und sie erstrecken sich über
die gesamte Arbeitsbreite der Maschine.
Fig. 2 zeigt von unten, wie der obere Teil jedes dieser Träger 19 bis 24 an der unteren Seite der oberen Abschnitte 17, 18
der Tische 9 und 10 befestigt ist. Die Abschnitte der Träger 19 - 24, die an den Tischen befestigt sind, bilden Hauptteile
der Träger und sie haben eine Anzahl von parallelen Bohrungen senkrecht zu den oberen Seiten 17 und 18 der Tische. In der
Praxis kann der Durchmesser der Bohrungen sich auf etwa 30 mm belaufen und ihr Mittenabstand beträgt vorzugsweise etwa 60 mm.
Um die unteren Enden der Bohrungen 26 herum befindet sich ein zurückgesetzter kontinuierlicher Bereich 27, dessen Tiefe
etwa 3 bis 5 mm beträgt.
Fig. 3 zeigt einen Querschnitt im wesentlichen längs der Linie A-A
von Fig. 2. Aus Fig. 3 ergibt sich, daß die Hauptabschnitte der Träger mit Hilfe nicht-gezeigter Schrauben stumpf an den
030045/088B
ΛΟ
unteren Flächen der oberen Abschnitte 17 und 18 der Tische
9 und 10 befestigt sind. Die Bohrungen 26 sind ferner senkrecht zu den oberen Abschnitten 17 und 18 der Tische.
Wie Fig. 3 zeigt, sind als Druckmittel Bolzen 28 in den Bohrungen 26 angeordnet. Die Bolzen 28 haben zylindrische Form und im
wesentlichen ebene Stirnflächen, deren Kanten etwas abgerundet sind. Die Bolzen 28 sitzen locker in den Bohrungen 26 und sie
sind in vertikaler Richtung (in ihrer Längsrichtung) aus den Positionen nach Fig. 3 in höhere Positionen verschiebbar, in
welchen sie über die oberen Flächen der Tische 17, 18 überstehen.
Die Höhe dieser Verschiebung über die Oberflächen der Tische entspricht der Tiefe der Aussparungen 27 an der Unterseite
der Abschnitte 25 der Träger 19 bis 24. Aus Fig. 3 ergibt sich ferner, daß die Träger einen Deckel 29 haben, der an den
Teilen 25 durch Schrauben 30 und 31 befestigt ist. Die Gewindebohrungen, die für diese Schrauben in den Teilen 25 ausgebildet
sind, sind in Fig. 2 mit 32 bezeichnet. Mit 33 sind Durchgangslöcher bezeichnet, zur Aufnahme langer Schrauben, die sich von
der unteren Seite des Deckels 29 durch den Teil 25 erstrecken und den gesamten Träger gegen die Unterseite der Tische 9 und
spannen. Zwischen dem Deckel 29 und&m Hauptteil 25 ist jeder Träger mit einer flexiblen oder elastischen Membran 34 versehen,
die mit ihrer Oberfläche stumpf an den unteren Stirnflächen der Bolzen 28 anliegt. Der Deckel 29 ist mit wenigstens
einem Einlaß 35 für ein Druckmittel (Druckluft) versehen. Wenn Druckluft in den Raum zwischen der Membran 34 und dem Deckel 29
eingeleitet wird, wird eine Druckkammer gebildet, die der Aussparung 27 an den unteren Enden der Bohrungen 26 entspricht.
Wenn somit Luft über den Einlaß 35 eingeführt wird, biegt sich die Membran nach oben und bei vollem Druck liegen die zurückgesetzte
Oberfläche 27 und die unteren Stirnflächen der Bolzen 28 in Flucht, so daß die Bolzen um einen Abstand angehoben werden,
der der Tiefe der Aussparung 27 entspricht. Bei einem niedrigeren
030045/08 8.6
1Λ
Druck in der Druckkammer zwischen der Membran 34 und dem Deckel 29 nehmen die Membran und die Bolzen Zwischenstellungen zwischen
der oberen Endstellung und der druckfreien Position nach Fig.
ein.
Obwohl in Fig. 3 nicht dargestellt, ist vorzugsweise an den oberen Enden der Bolzen 28 eine weitere Membran vorgesehen,
die ggf. etwas unter die obere Fläche der Tische 9 und 10 zurückgesetzt ist, so daß diese Flächen vollkommen eben sind.
Diese Membranen müssen flexibel- bzw. elastisch sein, damit sie die vertikalen Bewegungen der Bolzen 28 nicht behindern,
sondern eine Staubdichtung an den oberen Enden der Bohrungen bilden. Als Alternative kann die gesamte Oberfläche der Tische
9, 10 durch eine flexible Folie abgedeckt sein, die an den Enden oder Rändern der Tische dicht befestigt ist. Eine solche
Folie würde dann demselben Zweck wie die oberen Membranen-dienen,
d.h. eine Staubdichtung bilden. Eine solche Folie und auch die oberen Membranen können aus einem elastischen Material bestehen,
das einen niedrigen Reibungsbeiwert gegenüber der unteren Fläche des Bandes 8 hat.
Die erfindungsgemäße Schleifmaschine kann, wie oben erwähnt, zwei verschiedene Operationen auführen. Sie dient dazu, das
Werkstück zu dimensionieren oder auf eine nahezu exakte planparallele Form zu bringen. Bei diesem Betrieb sind die Druckkammern
zwischen den Deckeln 29 und den Membranen 34 entlastet und die Bolzen 28 nehmen die Positionen nach Fig. 3 ein und
stehen nicht in Eingriff mit dem Band 8. Die Tische 9 und sind vollständig fest und außerdem in dem Rahmen der Fördereinrichtung
6-10 stationär gehalten, so daß Werkstücke mit variierenden Dicken nur mit den Teilen oder Abschnitten in
Kontakt mit den Schleifeinheiten 1 und 2 gebracht werden, die die größten Dicken aufweisen. Wie oben erwähnt, ist der erste
Druckbalken 3 federbelastet bei dieser Arbeitsweise, um Werk-
030045/088S
«τ
stücke dieser Art zuführen zu können.
Die erfindungsgemäße Schleifmaschine kann auch mit schwimmenden
Tischen arbeiten, wodurch es möglich wird, ein Werkstück, dessen Dicke sehr stark variiert, eben zu schleifen oder fertig zu
schleifen. Bei dieser Betriebsweise ist die vorgegebene Schleiftiefe nicht durch Unregelmäßigkeiten bezüglich der Dicke des
Werkstückes beeinflußt. Es ist daher möglich, ein Fertigschleifen oder Polieren von dünnen Lackschichten durchzuführen,
ohne jedes Risiko, daß diese Schichten durchgeschliffen werden. Bei dieser Betriebsweise stehen die Druckkammern in den Trägern
19-24 zwischen den Deckeln 29 und den Membranen 34 unter Druck, wodurch die Membranen nach oben gewölbt werden und die
Bolzen 28 auf eine Höhe oberhalb der Oberfläche der Tische 9 und
10 angehoben werden. Vorzugsweise sind die Druckkammern der Träger 19 und 21 bis 24 untereinander verbunden, um denselben
Druck in allen Druckkammern zu erreichen. Der Träger 20 hat eine separate Druckmittelzufuhr, wodurch es möglich wird, in
dieser Druckkammer einen anderen Druck zu erzeugen. Indem eine große Anzahl von vertikal beweglichen Bolzen 28 in den Tischen
9 und 10 vorgesehen wird, üben alle (ggf. außer denjenigen im Träger 20) genau denselben Druck oder dieselbe Kraft gegen die
untere Fläche des Werkstückes aus, wodurch eine vollständig gleichmäßige Anpressung der Oberfläche des Werkstückes gegen
die Druckbalken 3 bis 5 und die Schleifeinheiten 1 und 2 erzielt wird. Dies bedeutet, daß die beabsichtigte Schleiftiefe,
die durch die relative vertikale Einstellung der Schleifeinheiten 1, 2 und der Druckbalken 3 bis 5 eingestellt wird, nicht durch
Unregelmäßigkeiten der Dicke des Werkstückes beeinflußt wird. Es ist somit möglich, mit einer genau vorgegebenen Schleiftiefe
eine. Seite eines Werkstückes zu schleifen, das in einer Richtung
quer zur Zufuhrrichtung keilförmig ist und ohne die Keilform zu verändern. Dies wird erreicht, indem die verschiedenen Bolzen
der Tische aufwärts gerichteten Kräften ausgesetzt werden, die
-IQ-
Ö3Q(H5/088S
völlig unabhängig von den verschiedenen Positionen der Bolzen sind, und diese Kräfte werden nur durch den gemeinsamen Druck
in den Druckkammern beeinflußt. Ein örtliches Niederdrücken von einem oder einigen Bolzen führt nicht zu einer entsprechenden
örtlichen Erhöhung des Kontaktdruckes gegen die Schleifeinheiten, sondern es führt nur zu einer sehr kleinen Zunahme des
gemeinsamen Druckes in den Druckkammern, die untereinander in Verbindung stehen. Dieser Druck kann ferner im wesentlichen
konstant und unabhängig von solchen Niederdrückungen von Bolzen sein, wenn der Druck in den Kammern durch einen geeigneten
Druckregler gesteuert wird.
Die Erfindung kann modifiziert werden. So ist es möglich, Bolzen 28 in einem Muster oder einer Anordnung vorzusehen, die sich
von der beschriebenen unterscheidet, in dac die Bolzen in Reihen
quer zur Zufuhrrichtung und in Linien,einer hinter clem andern,
in Zufuhrrichtung angeordnet sind. Solche alternative Anordnungen können eine Anordnung der Bolzen in Reihen quer zur Zuführrichtung
umfassen, wobei jedoch die Bolzen verschiedener Reihen versetzt zueinander angeordnet sind. Ferner können die
Bolzen in einer mehr zufälligen Anordnung vorgesehen werden, wobei jedoch in allen Alternativen die Druckkammern für die
verschiedenen Bolzen oder Gruppen von Bolzen untereinander verbunden sein sollten. Die Bandschleifmaschine kann ferner mit
zwei Schleifeinheiten ausgerüstet sein, die nur Schleiftrommeln
haben oder eine Einheit mit einem Druckschuh oder umgekehrt. In einem solchen Fall wird die Zahl der Bolzen vorzugsweise entsprechend
erhöht.
- 11 -
030045/0385
Zusammenfassung;
(
Die Erfindung betrifft eine Bandschleifmaschine zum Ebenschleifen
einer Oberfläche mit zwei Schleifeinheiten 1, 2,
sowie Führungen oder Druckbalken 3,4, vor, zwischen und hinter den Schleifeinheiten zum Einstellen der Schleiftiefe,
ferner mit einem Tisch 9, 10, zum Anpressen eines Werkstückes gegen die Schleifeinheiten und die Druckbalken.
Der Tisch ist so gestaltet, daß er sowohl eine Dimensionierung als auch eine Einstellung eines Werkstückes auf eine nahezu
exakte planparallele Form sowie ein Fertigschleifen mit genau vorgegebener Schleiftiefe ermöglicht, unabhängig ob das Werkstück
örtlich variierende Dicken aufweist. Der Tisch enthält eine Anzahl von Druckbolzen 28, die auf die Schleifeinheiten
und die Druckbalken zu und von ihnen weg bewegbar sind, und die durch ein Druckmittel betätigbar sind.
030045/088S
is
Leerseite
Claims (5)
- B. Jonasson - F. 218/DT -Patentansprüche[1. Bandschleifmaschine mit wenigstens einer Schleifeinheit, an deren Vorder- und Rückseite, gesehen in Zufuhrrichtung, Führungseinrichtungen zum Einstellen der Schleiftiefe vorgesehen sind, ferner mit wenigstens einem Tisch, um ein VJerkstück gegen die Schleif einheit und die Führung anzudrücken, dadurch gekennzeichnet , daß der Tisch (9, 10) eine Anzahl von Druckmitteln (28) umfaßt, die auf die Schleifeinheit (1, 2) und die Führungsmittel (3, 5) zu und von diesen weg bewegbar sind, und daß die Druckeinrichtungen mit Hilfe eines Druckmittels auf die Schleifeinheit und die Führungseinrichtungen zu bewegbar sind,
- 2. Bandschleifmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß die Druckeinrichtungen (28) in Reihe quer zur Zufuhrrichtung (B) angeordnet sind und daß die Druckeinrichtungen jeder Reihe in Zusammenwirkung mit einer gemeinsamen Druckkammer für ein Druckmittel stehen.
- 3. Bandschleifmaschine nach Anspruch 2, mit, gesehen in Zufuhrrichtung, einer ersten Schleifeinheit mit einer rotierenden Trommel, um ein erstes Schleifband in Kontakt mit dem Werkstück zu bringen, sowie einer zweiten Schleifeinheit mit einem Druckschuh, um ein zweites Schleifband in Kontakt *uit dein Werkstück zu bringen, Führungen vor, zwischen und hinter den Schleifeinheiten, dadurch gekennzeich net, daß wenigstens eine Reihe der Druckeinrichtungen (28) zur Zusammenwirkung mit jeder dieser Führungseinrichtungen (3 - 5) vorgesehen ist und eine Reihe (20) der Druck-030045/08853Q15874einrichtungen zur Zusammenwxrkung mit der ersten Schleifeinrichtung dient, daß ferner die Druckkammer dieser Reihe eine eigene Druckzufuhr besitzt und daß diese Reihe in einer vertikalen Ebene angeordnet ist, die die Mittelachse der Trommel (12) enthält, und daß die Druckkammern der anderen Reihen untereinander in Verbindung stehen.
- 4. Bandschleifmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß die Druckeinrichtungen in Form von zylindrischen Bolzen (28) ausgebildet sind, die verschiebbar in einem Träger (25) aufgenommen sind, und daß die inneren Enden der Bolzen gegen eine flexible Membran (34) anliegen, die die Druckkammern in Richtung auf die Bolzen zu abschließt.
- 5. Bandschleifmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet , daß das Druckmittel Luft ist.030045/08 8-5
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