DE3010066A1 - Polsterecke und arbeitsverfahren zu deren herstellung fuer die verpackung von grossgeraeten - Google Patents
Polsterecke und arbeitsverfahren zu deren herstellung fuer die verpackung von grossgeraetenInfo
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Description
- Beschreibung:
- Die Erfindung betrifft eine Polsterecke für die Verpackung von Großgeräten.
- Bekannte Polsterecken bestehen aus Styropor oder dergleichen und werden gemeinsam mit Verpackungsseitenpolstern für das stoßsichere Verpacken von Großgeräten benutzt. Die Verpackungsseitenpolster werden aus Kostengründen und für einen platzsparenden Transport sowie die Lagerung aus tiefgezogenen Kunststoffolien mit Versteifungsrippen oder Versteifungsnoppen hergestellt. Im Vergleich hierzu benötigen die aus Styropor oder dergleichen hergestellten Polsterecken sehr viel Raum und sind auch in der Herstellung teurer.
- Aufgabe der Erfindung ist es, eine Polsterecke zu schaffen, die ebenfalls raumsparend transportiert und gelagert sowie kostengünstig hergestellt werden kann.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Polsterecke aus einer an sich bekannten dünnwandigen Kunststoffolie mit eingeformten Versteifungen in Form von vor-und rückspringenden Noppen, Rippen o.dgl. besteht, wobei die Versteifungen in Folienfeldern angeordnet sind, zwischen denen geradlinig durchlaufende Biegefalten vorgesehen sind, und daß die Polsterecke durch Faltung der Folie gebildet ist, wobei die Versteifungen der im gefalteten Zustand aneinanderliegenden Folienfelder derart ausgeformt sind, daß deren in das anliegende Feld eingreifenden Vorsprünge mit gegenüberliegenden Rücksprüngen dieses Feldes korrespondieren.
- Die erfindungsgemäße Polsterecke kann z.B. im Vakuumtiefziehverfahren kostengünstig hergestellt werden. Da der für eine Polsterecke benötigte Formatzuschnitt im Regelfall nicht sehr groß ist, kann die Kunststoffolie mit mehrfachem Nutzen verarbeitet werden. Der Formatzuschnitt kann rechteckig, dreieckig oder auch vieleckig sein.
- Ein wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Polsterecke besteht darin, daß die fertig ausgeformte Kunststoffolie zunächst ohne Faltung transportiert und gelagert werden kann. Dabei nimmt sie nur einen minimalen Platz ein. Erst kurz vorm Verpacken der Großgeräte braucht die Folie gefaltet zu werden, was durch die geradlinig durchlaufenden Biegefalten sehr einfach ist und ggf. auch maschinell vorgenommen werden kann.
- Der Faltvorgang wird bei einer ~zweckmäßigen Ausführungsform der Erfindung dadurch erleichtert, daß die im gefalteten Zustand aneinanderliegenden Folienfelder mit druckknopfartig ineinandergreifenden Clipkanten versehen sind. Hierdurch werden Faltungen bzw. im gefalteten Zustand aneinanderliegende Folienfelder in dem gewünschten Faltzustand festgehalten und erleichtern dadurch den Arbeitsablauf ganz erheblich.
- Ebenso vorteilhaft ist eine Ausführungsform der Erfindung, bei der die Polsterecken im Randbereich mit Vor- und Rücksprüngen versehen sind, die eine Verklammerung mit den anliegenden Randzonen eines aus einer Kunststoffolie mit vor- und rückspringenden Versteifungen gebildeten Verpackungspolsters gewährleisten. Hierdurch können beim Verpacken von Großgeräten die Seitenpolster und die Polsterecken vorläufig mit einem ausreichenden Halt zusammengefügt werden, so daß das nachfolgende Einsetzen des mit Polsterteilen versehenen Gerätes in einen Versandkarton o.ä. wesentlich erleichtert wird.
- Eine weitere Arbeitsvereinfachung aufgrund der erfindungsgemäßen Polsterecken ist dann gegeben, wenn die Polsterecken mit Führungsnuten oder Führungskanten für das in vielen Fällen geforderte Einlegen von Stableisten versehen sind.
- Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Polsterecke ist dann gegeben, wenn die mit Versteifungen ausgeformte Kunststoffolie einen rechteckigen Formatzuschnitt besitzt und durch eine längslaufende und zwei querlaufende Biegefalten in sechs rechteckige Folienfelder unterteilt ist, wobei mindestens eines der beiden äußeren Enden der längslaufenden Biegefalte bis zu der ersten querlaufenden Biegefalte aufgeschlitzt ist und daß die Kunststoffolie so gefaltet ist, daß im gefalteten Zustand jeweils zwei Folienfelder aneinanderliegen und eine Seitenfläche der Polsterecke bilden. Hierdurch ist eine Polsterecke gegeben, die besonders stabil und stoßfest ist, da alle Seitenflächen der Polsterecke gedoppelt sind.
- Die Erfindung betrifft auch ein erfindungsgemäßes Arbeitsverfahren zum Falten der vorbeschriebenen Polsterecke.
- Dieses Arbeitsverfahren ist dadurch gekennzeichnet, daß zunächst die zwei außenseitig zu einer querlaufenden Biegefalte angeordneten Folienfelder um diese querlaufende Biegefalte nach innen auf die beiden innenliegenden Folienfelder geklappt werden. Daraufhin werden die so gedoppelten Folienfelder bzw. Seitenflächen der Polsterecke um die längslaufende Biegefalte in eine rechtwinklige Zuordnung zueinander gebracht. Und als letzter Arbeitsschritt werden die beiden außenseitig zur anderen querlaufenden Biegefalte und durch den Schlitz voneinander getrennten Folienfelder nacheinander um diese querlaufende Biegefalte in eine rechtwinklige Zuordnung zu den beiden bereits gedoppelten Seitenflächen der Polsterecke gebracht und bilden so die dritte gedoppelte Seitenfläche der Polsterecke.
- Dieses erfindungsgemäße Arbeitsverfahren läßt sich auch maschinell in einfachster Weise durchführen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die im gefalteten Zustand aneinanderliegenden Folienfelder mit druckknopfartig ineinandergreifenden Clipkanten versehen sind, so daß die gedoppelten Folienfelder bzw. Seitenflächen der Polsterecke nach der Faltung nicht mehr zum Aufspringen neigen.
- Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung sowie der Ablauf des erfindungsgemäßen Arbeitsverfahrens anhand der Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigen: Fig. 1 eine Draufsicht auf einen Format zuschnitt einer ausgeformten Kunststoffolie zum Herstellen der Polsterecke, Fig. 2 und Fig. 3 Längs- bzw. Querschnitte durch die Kunststoffolie gemäß Fig. 1 entlang den Linien II-II bzw. III-III, Fig. 4 - 7 eine schrittweise Darstellung des erfindungsgemäßen Arbeitsverfahrens zum Herstellen der neuen Polsterecke.
- Die Herstellung einer erfindungsgemäßen Polsterecke beginnt mit der Herstellung des als Beispiel in den Fig. 1 - 3 dargestellten Formatzuschnittes einer dünnwandigen Kunststofffolie mit eingeformten Versteifungen in Form von vor- und rückspringenden Noppen 8, Rippen 9 o.dgl..
- Die Formgebung des Versteifungen kann beliebig gewählt und jeweils relativ zu dem Verpackungszweck optimiert sein. Wesentlich ist zunächst nur, daß die Versteifungen in einer gewissen Ordnung innerhalb von Folienfeldern angeordnet sind, von denen bei dem Ausführungsbeispiel insgesamt sechs Folienfelder 10 - 15 vorhanden sind, und daß zwischen den Folienfeldern geradlinig durchlaufende Biegefalten 16 - 18 vorgesehen sind.
- Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind die beiden äußeren Enden der längslaufenden Biegefalte 16 bis zu der ersten querlaufenden Biegefalte 17 bzw. 18 aufgeschlitzt, wobei der Schlitz 20 den Faltvorgang erleichtert und der Schlitz 19 für den Faltvorgang erforderlich ist.
- Der Faltvorgang beginnt mit dem Einklappen der Folienfelder 10 und 11 auf die Folienfelder 12 und 13, vergl. Fig. 4 und 5. Sodann werden die so gedoppelten Folienfelder um die längslaufende Biegefalte 16 in eine rechtwinklige Zuordnung zueinander gebracht, wie dies aus Fig. 6 ersichtlich ist. Im Anschluß daran werden die beiden Folienfelder 14 und 15 nacheinander um die querlaufende Biegefalte 17 in eine rechtwinklige Zuordnung zu den beiden bereits gedoppelten Folienfeldern 10, 12 bzw. 11, 13 gebracht und bilden so die dritte gedoppelte Seitenfläche der Polsterecke, wie sie im fertigen Zustand aus Fig. 7 ersichtlich ist.
- Die Darstellung des Faltvorganges gemäß den Fig. 4 und 7 verdeutlicht auch, daß die bei diesem Ausführungsbeispiel gewählten Versteifungen in Form der Noppen 8 und Rippen 9 derart ausgeformt sein müssen, daß deren in das anliegende Feld eingreifenden Vorsprünge jeweils mit gegenüberliegenden Rücksprüngen des gedoppelten Folienfeldes korrespondieren. Hierdurch ergibt sich in vorteilhafter Weise eine zusätzliche Aussteifungsmöglichkeit der gedoppelten Folienfelder bzw. der Seitenflächen der Polsterecke, da sich ineinandergreifende korrespondierende Vor- und Rücksprünge gegenseitig zu stützen vermögen. Das wiederum hat günstige Auswirkungen auf die für bestimmte Verpackungszwecke zu wählende Folienstärke.
- Die Folienstärke und damit der Materialverbrauch werden auch dadurch günstig beeinflußt, daß bei gedoppelten Folienfeldern die Höhe der vorspringenden Noppen, Rippen o.dgl. nur halb so groß gewählt werden muß wie dies zur Erzielung einer ausreichenden Polsterwanddicke bei nicht gedoppelten Folienfeldern der Fall wäre.
- Der dargestellte Faltvorgang wird wesentlich vereinfacht, wenn im gefalteten Zustand die aneinanderliegenden Folienfelder keine Neigung mehr zeigen, sich wieder voneinander zu lösen. Um dies zu gewährleisten ist es zweckmäßig, die aneinanderliegenden Folienfelder mit druckknopfartig ineinandergreifenden Clipkanten zu versehen. Solche Clipkanten sind beispielsweise in Fig. 1 dargestellt und mit den Bezugsziffern 21 bzw. 22 bezeichnet. Fig. 3 zeigt die Querschnittsform der Clipkante 22. Diese Clipkanten greifen beim Faltvorgang druckknopfartig ineinander und verhindern das Zurückspringen der gedoppelten Folienfelder.
- Derartige Clipkanten können natürlich auch bei den ineinandergreifenden Noppen, Rippen oder sonstigen Versteifungen vorgesehen sein.
- Fig. 7 zeigt in perspektivischer Darstellung eine fertige Polsterecke gemäß der Erfindung. Vergleicht man den Raumbedarf dieser Polsterecke mit dem Raumbedarf ineinandergestapelter Folienzuschnitte gemäß den Fig. 1 - 3, dann erkennt man die vorteilhafte Möglichkeit, die Folienzuschnitte im ungefalteten Zustand zu transportieren und zu lagern und erst kurz vor dem Verpacken der Großgeräte die erfindungsgemäße Polsterecke in ihre endgültige Form gemäß Fig. 7 zu bringen.
- Leerseite
Claims (6)
- Polsterecke und Arbeitsverfahren zu deren Herstellung für die Verpackung von Großgeräten Ansprüche: 1. Polsterecke für die Verpackung von Großgeräten, dadurch gekennzeichnet, daß die Polsterecke aus einer an sich bekannten dünnwandigen Kunststoffolie mit eingeformten Versteifungen in Form von vor- und rückspringenden Noppen (8), Rippen (9) o.dgl. besteht, daß die Versteifungen in Folienfeldern (10 - 15) angeordnet sind, zwischen denen geradlinig durchlaufende Biegefalten (16 - 18) vorgesehen sind, und daß die Polsterecke durch Faltung der Folie gebildet ist, wobei die Versteifungen der im gefalteten Zustand aneinanderliegenden Folienfelder derart ausgeformt sind, daß deren in das anliegende Feld eingreifenden Vorsprünge jeweils mit gegenüberliegenden Rücksprüngen dieses Feldes korrespondieren.
- 2. Polsterecke nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die im gefalteten Zustand aneinanderliegenden Folienfelder mit druckknopfartig ineinandergreifenden Clipkanten (21, 22) versehen sind.
- 3. Polsterecke nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Polsterecke im Randbereich mit Vor- und Rücksprüngen versehen ist, die eine Verklammerung mit den anliegenden Randzonen eines aus einer Kunststoffolie mit vor- und rückspringenden Versteifungen gebildeten Verpackungsseitenpolsters gewährleisten.
- 4. Polsterecke nach einem der Ansprüche 1 - 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Polsterecke mit Führungsnuten oder Führungskanten für das Einlegen von Stableisten versehen ist.
- 5. Polsterecke nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kunststoffolie einen rechteckigen Formatzuschnitt besitzt und durch eine längslaufende (16) und zwei querlaufende Biegefalten (17, 18) in sechs rechteckige Folienfelder (10 - 15) unterteilt ist, wobei mindestens eines der beiden äußeren Enden (19,20) der längslaufenden Biegefalte bis zu der ersten querlaufenden Biegefalte (17, 18) aufgeschlitzt ist, und daß im gefalteten Zustand jeweils zwei Folienfelder aneinanderliegen und eine Seitenfläche der Polsterecke bilden.
- 6. Arbeitsverfahren zum Falten einer Polsterecke nach-Anspruch 5, dadurch gekennzeinet, daß zunächst die zwei außenseitig zu einer querlaufenden Biegefalte angeordneten Folienfelder um diese querlaufende Biegefalte nach innen auf die beiden innenliegenden Folienfelder geklappt werden, daß die so gedoppelten Seitenflächen der Polsterecke um die längslaufende Biegefalte in eine rechtwinklige Zuordnung zueinander gebracht werden, und daß sodann die beiden außenseitig zur anderen querlaufenden Biegefalte und durch den Schlitz voneinander getrennten Folienfelder nacheinander um diese querlaufende Biegefalte in eine rechtwinklige Zuordnung zu den beiden bereits gedoppelten Seitenflächen der Polsterecke gebracht werden und die dritte gedoppelte Seitenfläche der Polsterecke bilden.
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