DE3004357C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum
Herstellen mineralisch isolierter elektrischer Kabel mittels
eines kontinuierlichen Fertigungsverfahrens gemäß
dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Bei einem derartigen
Kabel sind einer oder mehrere elektrische Leiterdrähte
von einem rohrförmigen Metallmantel umgeben und durch ein
verdichtetes pulverisiertes Isoliermaterial von dem Mantel
isoliert. Dabei sind die Leiterdrähte in dem Isoliermaterial
eingebettet. Unter der Bezeichnung "mineralisch isolierte
elektrische Kabel" sollen nicht nur Verdrahtungskabel zum
Leiten von elektrischem Strom für allgemeine Zwecke
verstanden werden, sondern auch Kabel, die die oben beschriebene
Konstruktion haben und für andere Zwecke eingesetzt
werden, beispielsweise als Heizkabel, Thermoelementkabel
und Heizelemente für elektrische Haushaltsherde.
Zur Herstellung mineralisch isolierter elektrischer
Kabel ist bereits beispielsweise aus der GB-PS 15 54 859
oder der US-PS 37 37 997 eine Vorrichtung bekannt, bei
der zur kontinuierlichen Ausbildung des Kabelmantels aus
einem bewegten Streifen aus verformbarem Material,
beispielsweise Kupfer oder Aluminium, der Streifen in die Form
eines Rohres gebogen wird und die zusammenlaufenden Kanten
des Streifens durch Nahtschweißen miteinander verbunden
werden, während die Kanten längs einer vorbestimmten Bahn
vorgeschoben werden und gleichzeitig pulverisiertes
Isoliermaterial, beispielsweise Magnesiumoxid, sowie einer oder
mehrere Leiterdrähte in den gebildeten Mantel eingebracht
werden, und bei der dann das resultierende Gebilde durch
eine Reihe von Reduziereinrichtungen geschickt wird, um das
Isolierpulver zu verdichten und den Mantel auf den
gewünschten Außendurchmesser des Kabels zu reduzieren,
wobei jedem Reduzierschritt ein Glüh- und Abschreckschritt
folgt. Das Isolierpulver kann unmittelbar in den gebogenen
Metallstreifen eingebracht werden, bevor der Streifen
geschlossen wird, wie es aus der obengenannten US-PS hervorgeht,
oder es kann über ein Pulverzufuhrrohr eingebracht
werden, das in dem den Mantel bildenden Streifen sowie
dem Mantel angeordnet ist und dessen Auslaßende jenseits
der Stelle ist, bei der die Schweißung ausgeführt wird.
Wenn ein Pulverzufuhrrohr vorgesehen ist, werden der oder
die Leiterdrähte innerhalb des Pulverzufuhrrohres geführt.
Beim praktischen Betrieb einer Vorrichtung der oben
geschilderten Art kommt es infolge der beim Schweißen
erzeugten Wärme zu Schwierigkeiten. Wenn man nämlich ein
Pulverzufuhrrohr verwendet, können in demjenigen Bereich
des Pulverzufuhrrohres, der im Schweißbereich an die
aneinanderstoßenden Kanten des rohrförmigen Mantels angrenzt,
örtlich begrenzte heiße Stellen auftreten. Heiße Stellen
dieser Art verursachen Schäden am Pulverzufuhrrohr. Angesichts
dieser Schäden kann Isolierpulver in den
Schweißbereich gelangen und den Schweißvorgang nachteilig
beeinträchtigen. Da außerdem auf der Unterseite der Mantelnaht
an der Schweißstelle Luft vorhanden ist, kann es zu einer
Oxydation des Metallmantels in der geschweißten Naht kommen,
insbesondere bei der Verwendung von Kupfer für den
Metallmantel.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
Vorrichtung zur Herstellung mineralisch isolierter
elektrischer Kabel der gattungsgemäßen Art derart
weiterzubilden, daß die Gefahr der Beschädigung des Pulverzufuhrrohres,
sofern es vorhanden ist, und/oder die Gefahr der
Verunreinigung der Schweißzone mit Isolierpulver, und zwar
infolge der beim Schweißvorgang entwickelten Wärme,
beseitigt, jedoch zumindest stark herabgesetzt wird.
Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale
des Patentanspruchs 1 gelöst.
Dadurch daß der
Leiterdraht der beim Schweißen erzeugten Wärme
ausgesetzt wird, kann die beim Schweißen erzeugte
überschüssige Wärme kontinuierlich aus dem Schweißbereich
oder der Schweißzone abgeleitet werden, wenn der Leiterdraht
zusammen mit dem Mantel an der Schweißstelle
vorbeibewegt wird. Auf diese Weise werden durch
Überhitzen erzeugte Schäden vermieden. Insbesondere wird das
gegebenenfalls vorhandene Pulverzufuhrrohr gegenüber
Wärmeschäden geschützt. Dadurch wird sichergestellt, daß
das Isolierpulver nicht mehr in den Schweißbereich
austreten kann.
Bei der Anwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
können sowohl der Metallstreifen als auch die übrigen
Metallkomponenten entweder in Vertikalrichtung nach
unten oder in Horizontalrichtung vorgeschoben werden.
Man kann somit von einer Vertikalanordnung und einer
Horizontalanordnung reden. Eine bevorzugte Weiterbildung
der Erfindung als Vertikalanordnung ist im Patentanspruch
2 und als Horizontalanordnung im Patentanspruch 4
gekennzeichnet.
Weitere bevorzugte Weiterbildungen und zweckmäßige
Ausgestaltungen der Erfindung sind in weiteren Unteransprüchen
gekennzeichnet. Dazu sei noch folgendes
ergänzt.
Wenn der Mantel aus einem leicht oxydierbaren Metall
hergestellt ist, enthalten beide erläuterten Arten von
Vorrichtungen Mittel zum Zuführen eines kontinuierlichen
Edelgasstromes zu der inneren Oberfläche des gebogenen
Metallstreifens, und zwar zu der an die Streifenkanten
angrenzenden inneren Oberfläche im Bereich der Schweißeinrichtung.
Das zum Schweißbereich gelieferte Gas wird vorzugsweise
über ein Einlaßrohr in das mit einer Öffnung
versehene Führungsrohr eingeleitet. Für das Gas ist ein
derart ausgebildeter Auslaß in der Vorrichtung vorgesehen,
daß der Schweißbereich mit dem Edelgas überflutet wird.
Abweichend davon kann man auch das Gas dem Schweißbereich
direkt über ein Rohr mit einer feinen Bohrung zuführen,
das in den teilweise gebildeten Mantel eingeführt ist und
gegenüber der Schweißeinrichtung endet. Wenn ein Pulverzufuhrrohr
verwendet wird, kann man das Gas über ein Rohr
einleiten, das innerhalb des Pulverzufuhrrohres angeordnet
ist und entweder gegenüber der Schweißeinrichtung die Wand
des Pulverzufuhrrohres durchdringt oder bis zum Auslaß des
Pulverzufuhrrohres reicht und dann auf der Außenseite des
Pulverzufuhrrohres zurück bis zu einer Stelle geführt ist,
die der Schweißeinrichtung gegenüberliegt.
Sowohl bei der Vertikal- als auch Horizontalanordnung
ist die Gesamtanordnung so getroffen, daß sich der Metallstreifen
bzw. der Mantel und der oder die Leiterdrähte
synchron miteinander bewegen und daß die auf das Gewicht
bezogene zeitliche Zugabemenge an Isolierpulver in den Mantel
synchron mit der Vorschubgeschwindigkeit des Mantels und
des oder der Leiterdrähte gesteuert wird, um im fertiggestellten
Kabel die gewünschte Isolierpulverdichte zu
erhalten.
Zur Herstellung eines Kabels mit einer Vielzahl von
Leiterdrähten ist vorzugsweise für jeden Leiterdraht ein
Führungsrohr vorgesehen, um die korrekte örtliche Festlegung
der Leiterdrähte innerhalb des Mantels zu erleichtern
und um zu vermeiden, daß rund um die Leiterdrähte
eingebrachtes Isolierpulver die Bewegungsfreiheit der
Leiterdrähte in dem Mantel stört. In diesem Fall hat aber nur
eines der Führungsrohre eine Öffnung im Bereich der Schweißeinrichtung.
Die Verwendung von Führungsrohren für alle
Leiterdrähte ist insbesondere bei der Vertikalanordnung
erwünscht, bei der infolge der Schwerkraft das Isolierpulver
bereits in einer sehr frühen Phase des Fertigungsvorganges
teilweise verdichtet wird. Alle Führungsrohre einschließlich
des mit der Öffnung versehenen Führungsrohres erstrecken
sich vorzugsweise in dem Mantel um ein beträchtliches Stück
über den Schweißbereich und im Falle der Vertikalanordnung
über das Auslaßende des Pulverzufuhrrohres hinaus. Alle
Führungsrohre befinden sich bei vorhandenem Pulverzufuhrrohr
innerhalb dieses Rohres. Unabhängig davon, ob für alle
Leiterdrähte Führungsrohre verwendet werden oder nicht, sind
vorzugsweise an einer oder mehreren Stellen längs der
Bewegungsbahn der Leiterdrahtgruppe innerhalb des gebogenen
Metallstreifens und des ausgebildeten Mantels Abstandshalter
vorgesehen, die die örtliche Festlegung der Leiterdrähte
innerhalb des Mantels kontrollieren. Diese Abstandshalter
können so geformt oder gestaltet sein, daß sie auch den
Durchfluß des Isolierpulvers in den Mantel steuern, um eine
richtige Verteilung und Verdichtung des Pulvers
sicherzustellen.
Da während des Formens des Metallstreifens in den
rohrförmigen Mantel das ausgebildete Rohr die Neigung hat,
sich zu drehen, so daß die zusammenlaufenden Kanten des
Streifens, die die Naht des Mantels bilden, von der
Schweißeinrichtung, beispielsweise der Spitze des Schweißkopfes,
weglaufen und auf diese Weise beim Schweißen
Schwierigkeiten verursachen, ist es erwünscht, eine
Nahtführungseinrichtung in der Form wenigstens eines dünnen
Metallkörpers vorzusehen, beispielsweise eine Platte, ein
Streifen oder eine Reihe dünner Rollen, die in der
Bewegungsbahn der Nahtkanten angeordnet sind und zwischen die
Kanten greifen, bevor sie den Schweißkopf erreichen. Auf
diese Weise wird die Naht geradlinig gehalten, und eine
Fehlausrichtung bezüglich des Schweißkopfes wird vermieden. Im
Falle der Horizontalanordnung, bei der das mit der Öffnung versehene
Drahtführungsrohr so angeordnet ist, daß es direkt in Berührung mit
den Nahtkantenbereichen des Mantels in der Nachbarschaft
des Schweißbereiches steht, kann es sich bei der Nahtführungseinrichtung
um eine Metallplatte handeln, die
einstückig mit dem Führungsrohr hergestellt ist und in radialer
Richtung vom Führungsrohr wegragt. Die Platte ist
mit der Öffnung im Führungsrohr ausgerichtet und ist
zwischen die Nahtkanten an einer Stelle eingesetzt, die sich
ein kurzes Stück vor dem Beginn der Öffnung im Führungsrohr
sowie vor dem Schweißkopf befindet. Die Nahtführungsplatte
wird vorzugsweise durch eine außerhalb des ausgebildeten
Rohres befindliche Klemme in ihrer Position gehalten.
Diese Kombination aus Nahtführung und Klemme dient gleichzeitig
dem Zweck, um den mit der Öffnung versehenen Wandabschnitt
des Führungsrohres im Bereich des Schweißkopfes
in Berührung mit der inneren Oberfläche der Nahtkantenbereiche
des Mantels zu halten.
Obgleich bei der Vertikalanordnung das Isolierpulver
innerhalb des Pulverzufuhrrohres im Bereich des Schweißkopfes
an einem Zutritt zum Schweißbereich dadurch gehindert wird,
daß das mit der Öffnung versehene Drahtführungsrohr in
Berührung mit dem Pulverzufuhrrohr gehalten wird, besteht
dennoch die Gefahr, daß von der eingefangenen Luft mitgenommene
Pulverteilchen vom Auslaßende des Pulverzufuhrrohres
zurück in den Schweißbereich getragen oder geblasen werden,
wenn bei der ersten Reduzierstufe Druck auf das Pulver ausgeübt
wird. Um dies zu verhindern, ist am Auslaßende des
Pulverzufuhrrohres oder im Bereich des Auslaßendes ein rund
um das Pulverzufuhrrohr geführter Dichtungsring vorgesehen,
der einen dichten Gleitsitz zwischen dem Pulverzufuhrrohr
und dem sich bewegenden Mantel vorsieht. Bei dieser Dichtung
kann es sich um eine Dichtung vom elektrostatischen Typ
oder um eine Dichtung aus einem polymeren Kunststoff handeln,
beispielsweise Polytetrafluorethylen.
Der kontinuierliche Vorschub des Metallstreifens sowie
des daraus hergestellten Mantels einschließlich des Mantelinhalts
durch die Vorrichtung aus den rohrformenden und
schweißenden Einrichtungen sowie den Reduzier-, Glüh- und
Abschreckeinrichtungen mit einer gewünschten Geschwindigkeit
und Spannung kann mit Hilfe üblicher Zieh- und Transportanordnungen
vorgenommen werden. Das fertiggestellte Kabel
wird schließlich auf eine Trommel aufgewickelt. Das
Kabel kann mit einem Isoliermantel abgedeckt werden,
beispielsweise mit einem extrudierten Schlauch aus Polyvinylchlorid
oder einem anderen geeigneten synthetischen
Kunststoff, sofern dies erforderlich ist.
Zusammenfassend betrifft somit die Erfindung eine Vorrichtung zur
Herstellung mineralisch isolierter elektrischer Kabel nach einem
kontinuierlichen Verfahren, bei dem zur Ausbildung des
rohrförmigen Kabelmantels ein Metallstreifen fortwährend zu
einem Rohr gebogen und die zusammenlaufenden Streifenkanten
durch Nahtschweißen miteinander verbunden werden und gleichzeitig
Isolierpulver sowie Leiterdrähte in den Mantel kontinuierlich
eingebracht werden, wobei einer der Drähte durch
ein Führungsrohr geschickt wird, das in dem Mantel bis über
Schweißpunkt hinausragt und das in seiner dem Schweißbereich
gegenüberliegenden Wand eine Öffnung aufweist. Der in dem
Führungsrohr befindliche Draht ist daher über die Öffnung
direkt der beim Schweißen erzeugten Wärme ausgesetzt. Er
kann daher überschüssige Wärme aus dem Schweißbereich
abführen und damit durch Wärme erzeugte Schäden vermeiden,
insbesondere an einem ggf. vorhandenen Pulverzufuhrrohr.
Das Führungsrohr ist so angeordnet und ausgebildet, daß das
Isolierpulver nicht zum Schweißbereich gelangen kann. Wenn
der Mantel aus einem leicht oxydierbaren Metall besteht,
beispielsweise Kupfer, wird ein kontinuierlicher Edelgasstrom
der Unterseite des Schweißbereichs zugeführt.
Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung werden
im folgenden an Hand von Zeichnungen erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine Aufrißdarstellung eines Werkplanes für eine
Vertikalanordnung der Vorrichtung zum Herstellen
eines mineralisch isolierten elektrischen Kabels mit
zwei Leiterdrähten,
Fig. 2 eine teilweise geschnittene Vorderansicht
eines Teils der im Rahmen des Werkplanes nach der Fig. 1
skizzierten Vorrichtung,
Fig. 3 eine Draufsicht auf gelochte Abschnitte
eines Pulverzufuhrrohres und eines Führungsrohres des
Vorrichtungsteils nach der Fig. 2 in einem größeren Maßstab,
Fig. 4 einen Querschnitt längs der Linie IV-IV
in der Fig. 3,
Fig. 5 eine teilweise geschnittene Ansicht eines Teils
einer Vorrichtung in Horizontalanordnung
zum Herstellen eines mineralisch isolierten elektrischen
Kabels mit vier Leiterdrähten und
Fig. 6 einen Querschnitt längs der Linie VI-VI in
der Fig. 5.
Gleiche oder ähnliche Teile sind in den verschiedenen
Figuren mit denselben Bezugszahlen versehen. Um der Klarheit
willen ist in den Zeichnungen das Isolierpulver nicht
dargestellt.
Die Fig. 1 zeigt eine Vorrichtung zum Herstellen eines
mineralisch isolierten elektrischen Kabels mit einer Anordnung
zur Ausbildung eines Kabelmantels 1 aus einem Metallstreifen
2. Die den Kabelmantel ausbildende Anordnung enthält
eine Rohrformmaschine mit sechs Paaren einander gegenüberliegender
Rollen 3, von denen in der Zeichnung nur
eine Rolle des ersten und des letzten Rollenpaares dargestellt
ist. Ferner enthält die Anordnung eine Nahtführungsvorrichtung
4 und einen Schweißkopf 5 zur Argon-Lichtbogenschweißung.
Die Nahtführungsvorrichtung weist eine Reihe
enger Rollen auf, die zwischen die Nahtkanten eingreifen, um
eine Fehlausrichtung der Naht mit dem Schweißkopf zu vermeiden.
Falls es erwünscht ist, kann man zwei Schweißköpfe vorsehen,
die in senkrechter Richtung um einen geringen Abstand
von einigen Zentimetern voneinander entfernt sind, um einen
sich überlappenden Schweißvorgang zu gestatten, wenn nach
einer kurzzeitigen Unterbrechung das Fertigungsverfahren erneut
angefahren wird, oder um das Auswechseln einer Schweißelektrode
zu gestatten, ohne daß dazu der Fertigungsvorgang
angehalten werden muß. Die Anordnung zum Füllen des Mantels
enthält einen kleinen, intern geheizten Trichter 6, in den
von einem nicht dargestellten, größeren Trichter Isolierpulver
gegeben wird. Ferner weist die Anordnung ein Pulverzufuhrrohr
7 aus rostfreiem Stahl oder Edelstahl auf, in
das das Isolierpulver vom Trichter 6 eingefüllt wird. Das
Pulverzufuhrrohr 7 erstreckt sich im Mantel 1 nach unten
und endet ein beträchtliches Stück unterhalb des Schweißkopfes
5. Schließlich besteht die Anordnung noch aus zwei
Führungsrohren 8 und 9 aus rostfreiem Stahl oder Edelstahl.
Die Führungsrohre 8 und 9 sind vom Pulverzufuhrrohr 7 umgeben
und dienen zur Führung von Leiterdrähten 10, die an
einer Stelle unterhalb des Auslaßendes 11 des Pulverzufuhrrohres
in dem Mantel 1 eintreten. In der Wand des Pulverzufuhrrohres
7 und des Führunsrohres 8 sind miteinander
ausgerichtete Schlitze 12 und 13 an einer Stelle vorgesehen,
die dem Schweißkopf gegenüberliegt. Nahe beim oberen Ende
des Führungsrohres 8 ist ein Einlaßrohr 14 für das Gas
Argon vorhanden.
Die in der Fig. 1 gezeigte Vorrichtung enthält ferner
Einrichtungen, die das Kabel in drei Stufen reduzieren.
Diese Einrichtungen umfassen eine Reduziermaschine 15 und
einen Glühofen 16, die beide unterhalb der den Mantel formenden
und den Mantel füllenden Anordnung vorgesehen sind,
ferner einen Wasserabschreckbehälter 17, in dem das in
senkrechter Richtung eintretende Kabel nach Durchlaufen
einer kettenlinienförmigen Kurve in der Horizontalrichtung
weiter befördert wird, sowie zwei weitere, längs der horizontalen
Bahn angeordnete Reduziermaschinen 19 und 20,
denen jeweils ein Glühofen 21 bzw. 22 und ein Wasserabschreckbehälter
23 bzw. 24 folgen. Jede Reduziermaschine
enthält eine Anzahl von Paaren einander gegenüberliegender
Reduzierrollen, von denen für die Maschine 15 nur zwei
Rollenpaare und für die Maschinen 19 und 20 jeweils nur
ein Rollenpaar zu sehen sind.
Die Bauteile zur Zufuhr des Isolierpulvers und zum
Einleiten der Leiterdrähte sind in der Fig. 2 mit größeren
Einzelheiten dargestellt. Das Pulverzufuhrrohr 7 und der
Kabelmantel 1 sind im Schnitt gezeigt. Die Führungsrohre 8
und 9 für die Leiter oder Leiterdrähte sind an gewünschten
Positionen innerhalb des Rohres 7 starr angeordnet. Die
Führungsrohre 8 und 9 sind durch Lötstellen 25 mit den
beiden Enden des Pulverzufuhrrohres 7 verbunden, und unmittelbar
unter dem Auslaßende des Pulverzufuhrrohres 7 befindet
sich eine Abstandshalterplatte 26 zwischen den Rohren 8
und 9. Ein Abstandshalterkörper 27 verbindet die Führungsrohre
miteinander an ihren unteren Enden und hält die Rohre
in bezug auf den Mantel in einer richtigen Position. Ferner
sind das Führungsrohr 8 und das Pulverzufuhrrohr 7 an Lötstellen
28 rund um die ausgerichteten Schlitze 12 und 13
miteinander verbunden, um sicherzustellen, daß kein Isolierpulver
in die Schweißzone gelangt. Die Schlitze 12 und
13 gestatten es, daß der Leiterdraht 10 im Führungsrohr 8
dem Schweißkopf 5 ausgesetzt ist, so daß der Leiterdraht 10
als Kühlvorrichtung wirkt. Gleichzeitig dient der Schlitz
12 als Auslaß für das Gas Argon, das über das Einlaßrohr 14
in das Rohr 8 geleitet wird. Das aus dem Schlitz 12 strömende
Argon schafft eine inerte Atmosphäre rund um die
Schweißnaht 29 im Schweißbereich.
Die Fig. 2 zeigt noch eine rund um das Pulverzufuhrrohr
7 gelegte Griffzwinge 30, die im Bereich des oberen
Rohrendes vorgesehen ist. Diese Griffzwinge weist an ihrer
Oberfläche einen flachen Abschnitt 31 auf, der mit dem
Schlitz 13 ausgerichtet ist, um zur richtigen örtlichen
Festlegung des Pulverzufuhrrohres innerhalb des ausgebildeten
rohrförmigen Mantels in bezug auf den Schweißkopf beizutragen.
Eine ringförmige elektrostatische Dichtung 32
ist rund um das untere Ende des Pulverzufuhrrohres gepaßt,
um zu verhindern, daß von der Luft getragenes Isolierpulver
zur Schweißzone fliegt. Rund um das obere Ende des Drahtführungsrohres
8 ist noch eine Ringdichtung 33 eingepaßt,
die verhindern soll, daß das durch das Rohr 14 eingelassene
Gas nach oben entweichen kann.
Die Fig. 3 zeigt die Gestalt der miteinander ausgerichteten
Schlitze 12 und 13 im Führungsrohr 8 und im Pulverzufuhrrohr
7. In der Fig. 4 ist ein Querschnitt durch denjenigen
Teil der Anordnung des Pulverzufuhrrohres und der Führungsrohre
8 und 9 dargestellt, in dem die Schlitze 12 und
13 vorgesehen sind.
Bei dem Verfahren zum Herstellen mineralisch isolierter
Kabel, das unter Anwendung der in den Fig. 1 bis 4 gezeigten
Vorrichtung ausgeführt wird, werden die Kanten des Metallstreifens
2 zunächst geschnitten, um saubere, konisch
zulaufende Oberflächen vorzusehen, die zum Schweißen geeignet
sind. Dann wird der Streifen auf seine richtige
Breite und auf Überkantkrümmung überprüft. Danach wird der
Streifen entfettet. Die Leiterdrähte 10 werden über Einrichtungen
nach unten geführt, die die Leiter geraderichten,
örtlich festlegen und spannen. Ferner werden die Oberflächen
der Leiterdrähte gereinigt. Der Streifen und die Leiterdrähte
werden kontinuierlich von Trommeln aus zugeführt, und
zwar über nicht dargestellte Einrichtungen, die die oben
erläuterten Funktionen ausführen. Die Leiterdrähte gelangen
dann durch die rohrformende und drahtführende Anordnung,
während gleichzeitig genau abgemessene Mengen an Isolierpulver
vom Trichter 6 in das Pulverzufuhrrohr 7 gegeben
werden. Der rohrförmige Mantel 1 wird geformt und geschweißt,
bevor das Isolierpulver und die Drähte aus dem Pulverzufuhrrohr
bzw. den Drahtführungsrohren austreten. Hierzu wird auf
die Darstellung nach der Fig. 1 verwiesen. Während des Fertigungsvorganges
wird durch das Drahtführungsrohr 8 vom Einlaßrohr
14 aus ein kontinuierlicher Strom an Argon aufrechterhalten,
das am Schlitz 12 austritt. Während der Ausbildung
des Rohres wird die Genauigkeit des Biegens des Streifens
fortwährend von einer Meßwert- oder Datenerfassungsanlage
überwacht und, falls es notwendig ist, werden Korrekturen
vorgenommen, um sicherzustellen, daß die Streifenkanten in
der zum Schweißen geeigneten Position zusammenlaufen.
Das vervollständigte Gebilde aus Mantel, Drähten und
Isolierpulver wandert durch eine Reihe von Reduzier-, Glüh-
und Abschreckstationen, wie es in der Fig. 1 gezeigt ist.
Der erste Reduzierschritt, der noch während des Vorschubs
in senkrechter Richtung nach unten ausgeführt wird, dient
zusätzlich zur Reduzierung des Durchmessers des Mantels zu
einer Verdichtung des Isolierpulvers und zur Festlegung
der Leiterdrähte in ihrer Position. Das Kabelgebilde passiert
dann Klemmrollen, die dazu beitragen, in der gesamten
Vorrichtung eine kontinuierliche Kabelspannung aufrechtzuerhalten.
Schließlich wird das Kabel auf einer Trommel aufgewickelt.
Die Klemmrollen und die Trommel sind von üblicher
Bauform und deshalb in den Zeichnungen nicht dargestellt.
Führungsrollen können in der Vorrichtung an Stellen
vorgesehen sein, wo es erforderlich ist, um das Kabel und
die Kabelkomponenten auf der gewünschten Vorschubbahn zu
halten.
Bei einem besonderen Beispiel des an Hand der Fig. 1
bis 4 erläuterten Verfahrens zum Herstellen eines Kabels
mit einem Kupfermantel und zwei inneren Kupferleitern sowie
Magnesiumoxidpulver als Isoliermittel wird ein 65 mm breiter
Kupferstreifen in einem rohrförmigen Mantel geformt, der
anfangs einen Außendurchmesser von 20 mm hat. Das Pulverzufuhrrohr
7 hat einen Außendurchmesser von 16 mm und ist
2,73 m lang. Die Leiterdrähte aus Kupfer haben einen Durchmesser
von 4,1 mm, und die Führungsrohre 8 und 9 weisen
einen Innendurchmesser von 5,5 mm auf und sind 3,25 m lang.
Beim ersten, zweiten und dritten Reduzierschritt wird der
Kabeldurchmesser auf 16 mm, 10 mm und schließlich 5,7 mm
vermindert. Die Vorschubgeschwindigkeit der Komponenten und
des Kabels durch die Fertigungsvorrichtung beträgt anfangs
2 m/min. Sie erhöht sich nach jedem Reduzierschritt. Das
Magnesiumoxidpulver wird dem Trichter 6 mit einem Durchfluß
von 0,99 kg/min zugeführt.
Die in den Fig. 5 und 6 dargestellte Anordnung dient
zur Durchführung eines erfindungsgemäßen Horizontalverfahrens
und enthält ein Drahtführungsrohr 35, das dicht bei
den Nahtkanten 36 des rohrförmigen Mantels 37 angeordnet
ist und das ein Einlaßrohr 38 für das Gas Argon sowie einen
Schlitz 39 aufweist, der dem Schweißkopf 40 gegenüberliegt.
Der Schlitz 39 dient als Auslaß für das Argon, das eine
inerte Atmosphäre im Bereich des Schweißbereiches aufrechterhält,
und gestattet es, daß der Leiterdraht 41 im Drahtführungsrohr
35 dem Schweißkopf 40 ausgesetzt ist. Auf
diese Weise kann der Leiterdraht 41 überschüssige Wärme
aus der Schweißzone entfernen. Oberhalb des Gaseinlaßrohres
38 ist das Drahtzufuhrrohr 35 mit einer Ringdichtung
42 abgedichtet. Eine Nahtführungsplatte 43 ragt vom Rohr
35 radial nach außen und greift zwischen die Nahtkanten 36.
Die Platte 43 wird von einer nicht dargestellten Klemme
gehalten, und es wird somit Sorge getragen, daß das Rohr 35
in Berührung mit den Kantenbereichen des Mantels 37 bleibt.
Um sicherzustellen, daß kein Isolierpulver zum Schweißbereich
gelangt, ist das Drahzufuhrrohr 35 mit einem bogenförmigen
Teil 47 ausgerüstet, das an die Außenseite des
Rohres angelötet ist und sich von demjenigen Abschnitt des
Rohres aus erstreckt, der mit der Mantelnaht ausgerichtet
ist. Weiterhin ist das bogenförmige Teil 47 sehr eng der
Innenoberfläche des Mantels auf beiden Seiten der Naht angepaßt.
Das Pulver kann direkt in den Mantel von einem nicht
dargestellten Trichter aus eingeführt werden, der oberhalb
des den Mantel formenden Streifens an einem Zwischenpunkt
der Rohrformmaschine angeordnet ist, wo der Streifen in die
Form eines Kanals gebogen ist, der zur Aufnahme des Isolierpulvers
geeignet ist. Die drei zusätzlichen Leiterdrähte
44, 45 und 46 werden ebenfalls direkt in den Mantel
eingeführt.
In anderer Hinsicht ist das Horizontalverfahren dem
oben an Hand der Fig. 1 bis 4 erläuterten Vertikalverfahren
ähnlich. Das in der Fig. 5 gezeigte, zusammengebaute Gebilde
bewegt sich horizontal in der Richtung eines eingezeichneten
Pfeils. Es gelangt dann zu einer Reihe von Reduzier-,
Glüh- und Abschreckstationen. Bei dem ersten Reduzierschritt
wird das Isolierpulver in dem Mantel verdichtet,
und die Positionen der Leiterdrähte werden festgelegt.
Falls es erwünscht ist, können einer oder mehrere
Abstandshalter in der Anordnung nach der Fig. 5 und 6
vorgesehen sein, um die Positionen der Leiterdrähte innerhalb
des Mantels festzulegen.
Claims (9)
1.Vorrichtung zum Herstellen mineralisch isolierter elektrischer
Kabel mittels eines kontinuierlichen
Fertigungsverfahrens, enthaltend eine Einrichtung zum
Vorschieben eines Metallstreifens in dessen Längsrichtung,
eine Einrichtung zum Formbiegen des Streifens in eine
röhrenartige Form, eine Einrichtung zum Längsnahtschweißen
der aneinandergrenzenden Kanten des formgebogenen Streifens,
eine Einrichtung zum gleichzeitigen Einbringen von pulverisiertem
Isoliermaterial sowie von einem oder mehreren Leiterdrähten in
den ausgebildeten Metallmantel und eine Einrichtung
zum Reduzieren des Durchmessers der gebildeten Mantelanordnung
zwecks Verdichtung des Isolierpulvers,
dadurch gekennzeichnet,
daß zum Einleiten des oder eines der Leiterdrähte (10; 41) in
den Mantel (1; 37) ein Führungsrohr (8; 35) vorgesehen ist,
dessen Austrittsende für den Leiterdraht an einer Stelle angeordnet
ist, die in der Vorschubrichtung des Streifens (2)
gesehen hinter der Schweißeinrichtung (5) liegt, daß das
Führungsrohr (8; 35) in seiner Wandung eine Öffnung (13; 39)
bei einer Stelle aufweist, die der Vorschubbahn der Kanten
des Mantels beim Ort der Schweißeinrichtung (5) gegenüberliegt,
so daß der Leiterdraht (10; 41) über diese Öffnung (13; 39)
direkt der beim Schweißvorgang entwickelten Wärme ausgesetzt
ist, und daß Mittel (28; 47) vorhanden sind, die das Isolierpulver
daran hindern, in den Raum zwischen dem Führungsrohr
(8; 35) und der Schweißeinrichtung (5) zu gelangen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der die Streifenvorschubeinrichtung
derart angeordnet ist, daß der Streifen
vertikal nach unten vorgeschoben wird, und bei der ferner
vorgesehen sind ein Behälter für das pulverisierte Isoliermaterial
oberhalb der Einrichtung zum Formbiegen des
Streifens in die röhrenartige Form, ein vertikal angeordnetes
Pulverzufuhrrohr, das sich vom Behälter aus nach
unten erstreckt und dessen Austrittsende unterhalb der
Schweißeinrichtung liegt, eine Einrichtung zum Zuführen
des Pulvers aus dem Behälter in das Pulverzufuhrrohr mit
einer gesteuerten Geschwindigkeit und eine Leiterdrahtvorratseinrichtung,
von der aus einer oder mehrere ununterbrochene
Leitungsdrähte durch das Pulverzufuhrrohr nach
unten in den gebildeten Mantel eingebracht werden,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Pulverzufuhrrohr (7) eine Öffnung (12) in einem
Abschnitt seiner Wandung aufweist, der der Schweißeinrichtung
(5) gegenüberliegt, daß das Führungsrohr (8), durch
das der oder einer der Leiterdrähte (41) in den Mantel (1)
eingeleitet wird, innerhalb des Pulverzufuhrrohres (7) dicht
bei demjenigen Abschnitt der Wandung des Pulverzufuhrrohres
angeordnet ist, der der Vorschubbahn der zusammentreffenden
Kanten (29) des formgebogenen Metallstreifens (2) gegenüberliegt,
daß die Öffnung (13) in der Wandung des Fühhrungsrohres
(8) mit der Öffnung (12) in der Wandung des Pulverzufuhrrohres
(7) ausgerichtet ist und sich gemeinsam mit
dieser Öffnung erstreckt, und daß Mittel (28) vorhanden
sind, die in der Nachbarschaft der Schweißeinrichtung (5)
den mit der Öffnung versehenen Wandabschnitt des Führungsrohres
in Berührung mit dem mit der Öffnung versehenen
Wandabschnitt des Pulverzufuhrrohres halten.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, bei der die Einrichtung
zum Reduzieren des Durchmessers der gebildeten
Mantelanordnung mehrere Reduzierstufen aufweist und eine
Einrichtung zum Glühen und Abschrecken des Mantels nach
jedem Reduzierschritt vorhanden ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß wenigstens die erste Reduzierstufe (15) und die
erste Glühstufe (16) vertikal unterhalb der Einrichtungen
(3, 5) zum Formbiegen und Schweißen des Streifens in den
Mantel vorgesehen sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der die Streifenvorschubeinrichtung
derart angeordnet ist, daß der Streifen
in Horizontalrichtung vorgeschoben wird, und bei der
ferner vorhanden sind eine Einrichtung zum Zuführen des
pulverisierten Isoliermaterials in den teilweise formgebogenen
Streifen mit einer gesteuerten Geschwindigkeit sowie
eine Einrichtung zum horizontalen Einbringen von einem
oder mehreren ununterbrochenen Leiterdrähten in den
ausgebildeten Mantel,
dadurch gekennzeichnet,
daß Mittel (43, 47) vorhanden sind, die den mit der Öffnung
(39) versehenen Wandabschnitt des Führungsrohres (35) in
Berührung mit den inneren Oberflächen des formgebogenen
Streifens angrenzend an die zusammenlaufenden Kanten (36)
des Streifens in der Nachbarschaft der Schweißeinrichtung
(40) halten.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4,
gekennzeichnet durch
eine Einrichtung (14; 38) zum Zuleiten eines kontinuierlichen
Stromes an Edelgas zu der an die Kanten des Metallstreifens
angrenzenden inneren Oberflächen des formgebogenen
Metallstreifens in der Nachbarschaft der Schweißeinrichtung
(5; 40).
6. Vorrichtung nach Anspruch 2 zum Herstellen eines Kabels
mit mehreren Leiterdrähten,
dadurch gekennzeichnet,
daß für jeden der Leiterdrähte (10) ein Führungsrohr (8, 9)
vorgesehen ist, von denen jedoch nur eines (8) die Öffnung
(13) in seiner Wandung im Bereich der Schweißeinrichtung (5)
aufweist, daß all diese Führungsrohre (8, 9) innerhalb des
Pulverzufuhrrohres (7) angeordnet sind und über das untere
Auslaßende des Pulverzufuhrrohres hinausragen und daß einer
oder mehrere Abstandskörper (27) innerhalb des formgebogenen
Metallstreifens und des gebildeten Mantels in der Vorschubbahn
der Gruppe von Drähten zur Positionierung der Drähte
innerhalb des Mantels angeordnet sind.
7. Vorrichtung nach Anspruch 4 zum Herstellen eines Kabels
mit mehreren Leiterdrähten,
dadurch gekennzeichnet,
daß für jeden Leiterdraht ein Führungsrohr vorgesehen ist,
von denen jedoch nur das eine (35) die Öffnung (39) in
seiner Wandung im Bereich der Schweißeinrichtung (40) aufweist,
und daß einer oder mehrere Abstandskörper innerhalb
des formgebogenen Metallstreifens und des gebildeten Mantels
in der Vorschubbahn der Gruppe von Drähten zur Positionierung
der Drähte innerhalb des Mantels angeordnet sind.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4,
gekennzeichnet durch
eine Nahtführungseinrichtung (4; 43), die aus einem oder
mehreren dünnen Metallteilen besteht, die in der Vorschubbahn
der Kanten (29; 36) des formgebogenen Metallstreifens
angeordnet sind und zwischen diesen Kanten greifen, bevor
sie die Schweißeinrichtung (5; 40) erreichen.
9. Vorrichtung nach Anspruch 4,
gekennzeichnet durch
eine Nahtführungseinrichtung mit einer Metallplatte (43),
die einstückig mit dem mit der Öffnung (39) versehenen
Führungsrohr (35) ausgebildet ist, radial nach außen von
dem Führungsrohr wegragt, mit der Öffnung im Führungsrohr
ausgerichtet ist und örtlich so angeordnet ist, daß sie
zwischen die Kanten (36) des formgebogenen Metallstreifens
einsetzbar ist, bevor die Kanten die Schweißeinrichtung (40)
erreichen, und eine Klemmeinrichtung, die die Platte (43)
in einer solchen Position hält, daß der mit der Öffnung (39)
versehene Abschnitt des Führungsrohres (35) in der Nachbarschaft
der Schweißeinrichtung (40) in Berührung mit der
inneren Oberfläche des Kantenbereiches des formgebogenen
Metallstreifens gehalten wird.
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