DE3003760C2 - Optisches Kabel - Google Patents
Optisches KabelInfo
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- G02—OPTICS
- G02B—OPTICAL ELEMENTS, SYSTEMS OR APPARATUS
- G02B6/00—Light guides; Structural details of arrangements comprising light guides and other optical elements, e.g. couplings
- G02B6/44—Mechanical structures for providing tensile strength and external protection for fibres, e.g. optical transmission cables
- G02B6/4439—Auxiliary devices
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein optisches Kabel mit mindestens einem im Inneren eines Außenmantels
angeordneten Lichtwellenleiter, wobei im Kabelquerschnitt mindestens ein Längselement wie z. B. ein
Zugentlastungsdraht vorgesehen ist.
Es ist bekannt, daß Lichtwellenleiter gegen Biegung sehr empfindlich sind. Es kann vorkommen, daß bei
besonders geringen Biegeradien ein Bruch der Lichtwellenleiter auftritt. Bei etwas größeren Biegeradien
ergeben sich äußerst unerwünschte Dämpfungserhöhungen, wobei in beiden Fällen häufig von außen dem
Kabel keinerlei Schädigung anzusehen ist. Dies liegt daran, daß die Außenmäntel der optischen Kabel
normalerweise aus sehr elastischem Material bestehen, das bei den bereits zu einer Schädigung der Lichtwellenleiter
führenden Biegeradien noch keinerlei sichtbare Verformung erfährt. Dir; nachträgliche Erfassung von
Fehlern in der mit einem optischen Kabel ausgestatteten Übertragungsanlage ist äußerst langwierig und
zeitraubend, weil z. B. mit Impuls-Reflektometern oder ähnlichen Meßeinrichtungen erst eine Schädigung der
Lichlwellenleiter ermittelt werden muß. Darüber hinaus ist es schwer, dem Benutzer nachzuweisen, daß er
zulässige Krümmungsradien unterschritten hat.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den Aufbau eines optischen Kabels so zu
gestalten, daß eine bereits erfolgte unzulässige Biegung des optischen Kabels von außen sichtbar wird. Gemäß
der Erfindung, welche sich auf ein optisches Kabel der eingangs genannten Art bezieht, wird diese Aufgabe
dadurch gelöst, daß das Längselement bei Unterschreitung des für den Lichtweilenleiter zulässigen Grenz-Biegeradius
irreversibel deformiert wird.
Im Gegensatz zu den bekannten Längselementen, ίο welche normalerweise nur der Zugentlastung dienen
und deshalb entweder in Form von Fasern oder Seilen ausgebildet und in den Kabelaufbau eingebettet sind, ist
bei der Erfindung eine besonders hohe Steifigkeit der Längselemente vorgesehen. Diese Stifigkeit führt bei
Beanspruchung unterhalb des noch zulässigen Grenz-Biegeradius zu einer irreversiblen Deformation und
damit zu einer sichtbaren Veränderung des Längselementes, so daß an dem Kabel von außen bereits mit
einer Sichtprobe feststellbar ist, daß die Kabelseele einer unzulässigen Biegung ausgesetzt worden ist.
Zugleich ist die Stelle, an welcher diese Schädigung eingetreten ist, von außen sichtbar und dem Benutzer
kann eine Fehlbehandlung nachgewiesen werden. Ferner kann das Kabel an dieser Stelle aufgetrennt und
über einen entsprechenden Kabelspleiß nach Abtrennen der beschädigten Stelle wieder in den betriebsfähigen
Zustand versetzt werden. Dagegen wären Messungen, z. B. auch nach der Impuls-Echomethode relativ
umständlich und die dabei erzielte Genauigkeit ist ■J0 wesentlich geringer anzusetzen. Ein besonderer Vorteil
der Erfindung ist auch darin zu sehen, daß bereits relativ kleine Zusatzdämpfungen, die durch entsprechend noch
relativ große Biegeradien verursacht werden, ebenfalls von außen vermutet werden können, während ihre
meßtechnische Erfassung äußerst schwierig ist.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigt
F i g. 1 ein Kabel mit zentralem Längselernent im Querschnitt,
^0 Fig. 2 ein Kabel im Längsschnitt mit einem
Längselement aus Federstahl,
Fig. 3 ein Kabel im Längsschnitt mit einem Längselement aus Glasfaserkunststoff,
Fig. 4 ein Kabel mit zwei Längselementen im Querschnitt,
F i g. 5 das Kabel nach F i g. 4 mit Längselementen aus Glasfaserkunststoff in Seitenansicht,
F i g. 6 ein Kabel in Seitenansicht mit Längselementen in Form von Federstahl,
Fig. 7 den Querschnitt eines Kabels mit zwei eingebetteten Längselementen und
F i g. 8 das Kabel nach F i g. 7 in Seitenansicht. Bei dem in Fig. 1 im Querschnitt dargestellten Kabel
ist ein äußerer Mantel MA vorgesehen, auf den ein Zugelement ZE folgt. Im Inneren sind sieben Lichtwellenleiter
L W in Form von Glasfasern vorgesehen, die durch eine Posterschicht PS geschützt sind. Im Zentrum
des Kabels ist ein Längselement LE vorgesehen, das als Fehlerindikator dient. Hierzu werden die Festigkeitseigenschaften
des Längselementes LE folgendermaßen gewählt:
Die Lichtwellenleiter LW vertragen gewisse noch zulässige Toleranzwerte der Krümmung, d. h. gewisse
Toleranz-Biegeradien. Dabei sind bereits solche Biegeradien zu berücksichtigen, welche zwar nicht zu einem
Bruch eines Lichtwellenleiters LW führen, aber durch eine unzulässige mechanische Verformung bereits eine
Dämpfungserhöhung bewirken. Bezeichnet man den
ohne eine Schädigung des Lichtwellenleiters L W noch zulässigen Biegeradius mit ri_w, so ist die Steifigkeit des
Längselementes L£so zu wählen, daß gilt:
ΓLW £ Π-F,
wobei fle der zu einer sichtbaren irreversiblen
Veränderung des Längselementes LE führende Grenz-Biegeradius ist.
In den Fig. 2 und 3 sind Kabel im Längsschnitt dargestellt, bei denen das Längselement LE bereits eine
unzulässige Biegebeanspruchung erfahren hat. Zur Vereinfachung der Darstellung sind die im Inneren des
Mantels MA vorhandenen Lichtwellenleiter weggelassen. In Fi g. 2 besteht das Längselement LES aus einem
Federstahl, der an der mit BV bezeichneten Stelle eine unzulässig starke Krümmung erfahren hat und deshalb
eine bleibende Deformation aufweist, die von außen zu erkennen ist.
Federstahl weist einen rein elastischen Verformungsbereich von etwa 1% auf. Dies entspricht etwa
folgenden Grenz-ßiegegradien:
Drahtdurchmesser
(mm)
(mm)
Grenz-Biegeradius
(mm)
(mm)
40
50
60
50
60
Durch entsprechende Wahl des Drahtdurchmessers kann also für ein jeweils gegebenes optisches Kabel in
einfacher Weise ein als Indikator geeignetes Längselement LE in Form eines Federstahldrahtes gewählt
werden.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach F i g. 3 ist das Längselement LEK als aus Glasfaserkunststoff bestehend
angenommen. Ein derartiger, durch Tränken mit Harz relativ unelastisch gemachter, nahezu stabförmiger
Zentralkörper weist etwa 2% Zerreißdehnung auf. Es können somit etwa folgende Grenz-Biegeradien
durch entsprechende Wahl des Durchmessers des aus Glasfaserkunststoff bestehenden Längselementes LEK
erreicht werden:
Glasfaserkunststoff-Durchmesser
(mm)
(mm)
Grenz-Biegeradius
(mm)
(mm)
30
40
Zur Erläuterung der Zusammenhänge wira folgendes Beispiel genannt:
Optische Fasern von 125 μπι Durchmesser dürfen
örtlich dauernd etwa mit 30 mm Radius gebogen werden, bevor es zu einer Schädigung kommt. Dieser
Wert des Toleranz-Biegeradius entspricht also der Größe rz.iv. Der 30 mm Toleranz-Biegeradius kann z. B.
(bei einem verseilten Kabel) aus einem Verseilradius von ca 80 mm und einem Kabel-Biegeradius von ca
50 mm herrühren, was den resultierenden Wert von rLw = 30 mm ergibt. Wenn also dieser Wert beim
Biegen des Kabels unterschritten wird, ist durch entsprechende Wahl des Längselementes dafür zu
sorgen, daß es zu einer irreversiblen Verbiegung des Federstahls LES komm;. Die Bruchsteile ist in F i g. 3
mit ßSbezeichnet.
Bei einer Schnittdarstellung nach Fig.4 ist eine sogenannte Hohlader dargestellt, d. h. im Inneren eines
Mantels MA aus elastischem Kunststoff ist ein facerförmiger, entsprechend beschichteter Lichtwellenleiter
LWfrei beweglich angeordnet. Auf der Außenseite sind zwei Längselemente LEi und LE2, diametral
•o gegenüberliegend angeordnet, und zwar so, daß sie von
außen frei sichtbar sind. Am einfachsten kann dies bei der Herstellung so bewirkt werden, daß beim Umspritzen
des Lichtwellenleiters mit dem äußeren Mantel MA die Längselemente LEX und LE2 mit dem noch
flüssigen Spritzmaterial in Kontakt gebracht und dadurch mechanisch an der Außenseite des Mantels MA
gehalten werden. Es ist auch möglich, nur ein einziges Längselement LE vorzusehen oder aber auch mehr als
zwei Längselemente über den Umfang des Mantels MA zu verteilen.
In Fig. 5 ist angenommen, daß die Längselemente LEX, LE2 aus faserverstärkten harzgetränkten und
relativ unelastischen Glasfaserkunststoffmaterial bestehen. Dabei wurde der Grenz-Biegeradius γιε der
Längselemente bereits unterschritten, so daß es im vorliegenden Fall zu einer Art Splitterbruch BS
gekommen ist, der von außen bereits bei einer flüchtigen Inspektion des Kabelmantels bereits sichtbar ist.
Bei dem Kabel nach Fig. 6 sind die Längselemente
JO LEX' und LE2' aus nur begrenzt elastischen Federstahldrähten
bestehend angenommen. Hier kommt es bei einer Biegung unterhalb des Grenzradius r^£ der
Längselemente LEX' und LE2' zwar zu keinem Bruch wie bei F i g. 2, aber es bleibt, da der Federstahl über den
Elastizitätsbereich hinaus verformt wurde, eine irreversible Knickstelle 5V sichtbar, die ebenfalls eine einfache
Inspektion und damit das Auffinden der Fehlerstelle ermöglichen.
Es ist auch möglich, anstelle der außen angesetzten Längselemente LEX und LE2bzw. LEX' und LE2' eine
Anordnung zu wählen, bei der diese Elemente eingebettet sind. Ein Aufbau dieser Art ist in Fig. 7
dargestellt, wo auf der Außenhaut des Mantels MA die Längselemcnte LEX und LE 2 angebracht sind, wobei
jedoch noch eine zusätzliche Schutzhülle SH aufgebracht ist, in welche diese Längselemente LEX und LE 2
eingebettet sind. Die Stärke dieser zusätzlichen Schutzhülle SH sollte zweckmäßig nicht zu groß
gewählt werden, weil sonst eine zum Bruch (oder zu einer Verbiegung entsprechend F i g. 6) führende Unterschreitung
des Grenz-Biegeradius r/.£ u. U. nicht mehr
nach außen sichtbar wäre.
Bei F i g. 8 ist an der Stelle, an welcher es zum Bruch des Längselementes LfI gekommen ist, eine Erhöhung
55'angedeutet, die nach außen ohne weiteres sichtbar
ist. Gleichzeitig kommt es im Bereich der Bruchstelle BS' auch zu einer Dehnung der Schutzhülle SH, was
normalerweise entsprechende Farbänderungen zur Folge hat.
b0 Um welche Art von Lichtwellenleiter-Kabeln es sich
im einzelnen handelt, ist bei dei Erfindung ohne Belang, deshalb ist in F i g. 7 und F i g. 8 eine Anordnung mit drei
in rohrförmigen Hüllen RH angebrachten Lichtwellenleitern LW angedeutet. Es muß lediglich festgestellt
wc'den, welchen Toleranz-Radius r/.w das jeweilige
Lichtwellenleiterkabel hat und dementsprechend ist der Grenz-Biegeradius /·;.£ des Längselementes zu wählen.
Im allgemeinen ist es zweckmäßig, wenn ru: etwas
oberhalb, vorzugsweise 20% größer als r/.n gewählt wird, um eine sichere Anzeige für eine mögliche
Beschädigung zu gewährleisten. Die Dicke des der Anzeige dienenden Längselementes LE wird dem
erlaubten Grenz-Biegeradius angepaßt.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (7)
1. Optisches Kabel mit mindestens einem im Inneren eines Außenmantels angeordneten Lichtwellenleiter,
wobei im Kabelquerschnitt mindestens ein Längselement wie z. B. ein Zugentlastungsdraht
vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Längselement (LE) bei Unterschreitung des
für den Lichtwellenleiter (LW) zulässigen Grenz-Biegeradius
irreversibel deformiert wird.
2. Optisches Kabel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Längselement (LEK) aus
einem harzgetränkten Glasfaserkunstsioffmaterial besteht, das bei Erreichen des Grenz-Biegeradius
bricht(Fig. 3).
3. Optisches Kabel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Längselement (LES) aus
Federstahl besteht, der bei Erreichen des Grenz-Biegeraüius bleibend verformt wird (F i g. 2).
4. Optisches Kabel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das
Längselement (LE) auf der Oberfläche der Mantelwandung (MA)angebracht ist (F i g. 4).
5. Optisches Kabel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwei
Längselemente (LEi, LE 2) in symmetrischer Anordnung vorgesehen sind.
6. Optisches Kabel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Längselemente (LEi, LE2) in eine Schutzhülle (SH) eingebettet sind, deren Material und/oder Stärke so
gewählt ist, daß die Veränderung sichtbar bleibt (F ig. 7).
7. Optisches Kabel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der
Grenz-Biegeradius des Längselementes (LE) etwas, vorzugsweise um etwa 20%, oberhalb des noch
zulässigen Toleranz-Biegeradius des optischen Kabelsgewählt ist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19803003760 DE3003760C2 (de) | 1980-02-01 | 1980-02-01 | Optisches Kabel |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19803003760 DE3003760C2 (de) | 1980-02-01 | 1980-02-01 | Optisches Kabel |
Publications (2)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE3003760A1 DE3003760A1 (de) | 1981-08-06 |
DE3003760C2 true DE3003760C2 (de) | 1988-05-26 |
Family
ID=6093540
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19803003760 Expired DE3003760C2 (de) | 1980-02-01 | 1980-02-01 | Optisches Kabel |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
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Families Citing this family (3)
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---|---|---|---|---|
DE3142929A1 (de) * | 1981-10-29 | 1983-06-01 | AEG-Telefunken Nachrichtentechnik GmbH, 7150 Backnang | Aus mehreren lichtleitfasern aufgebautes nachrichtenkabel |
DE3239667A1 (de) * | 1982-10-27 | 1984-05-03 | Philips Kommunikations Industrie AG, 8500 Nürnberg | Mantelelement fuer lichtwellenleiter |
US4895426A (en) * | 1988-09-20 | 1990-01-23 | The Boeing Company | Electrically conducting reinforced optical fiber |
Family Cites Families (1)
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---|---|---|---|---|
DE2513722B2 (de) * | 1975-03-25 | 1979-09-06 | Siemens Ag, 1000 Berlin Und 8000 Muenchen | Optisches Kabel |
-
1980
- 1980-02-01 DE DE19803003760 patent/DE3003760C2/de not_active Expired
Also Published As
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---|---|
DE3003760A1 (de) | 1981-08-06 |
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