DE2935212C2 - Schnellbefestigung für Lautsprecher - Google Patents
Schnellbefestigung für LautsprecherInfo
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Description
- Die Erfindung bezieht sich auf eine Anordnung eines Lautsprechers in einer Schallwand gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Bisher werden Lautsprecher für die Montage in Kraftfahrzeugen mittels Schrauben oder durch Verklebung fest mit Ausschnitträndern von Halterungsplatten verbunden, die anschließend dann im Kraftfahrzeug befestigt werden. Besonders in den letzten Jahren sind die Lautsprecher hauptsächlich durch Kleben an den Halterungsplatten befestigt worden. Dieses Befestigungsverfahren ist an sich billiger und besser als die Verwendung von Schrauben, da eine im wesentlichen einheitliche Verbindung zwischen dem Öffnungsrand des Lautsprechers und dem Ausschnittrand der Halterungsplatte hergestellt wird. Dieser Vorteil überwiegt den Nachteil, daß Klebstoffe in beträchtlichem Umfang Lösungsmittel enthalten, die anschließend verdampfen. Auch bei Benutzung von Absauganlagen bleiben in den Arbeitsräumen stets noch geringfügige Reste der Lösungsmitteldämpfe zurück und können die Gesundheit der Arbeitskräfte beeinträchtigen. Ein weiterer Nachteil der Klebung ist, daß das Auswechseln von Lautsprechern nur zusammen mit der Halterungsplatte möglich ist.
- Aus der DE-OS 27 39 523 ist eine Anordnung eines Lautsprechers in einer Schallwand einer Lautsprecherbox bekannt, bei der an der Schallwandöffnung drei um 120° gegeneinander winkelversetzte Randaussparungen zur Aufnahme von Befestigungsnasen des Lautsprecherkorbes vorgesehen sind. Die Verriegelung des Lautsprechers durch vorgesehene Rastmittel erfordert jedoch sehr enge Fertigungstoleranzen und ist damit kostenaufwendig. Zudem erfordert die durch eine Verkürzung des Radius bewirkte keilförmige Verjüngung der zur Aufnahme der Befestigungsnasen vorgesehenen Randaussparungen einen relativ großen Platzbedarf, der jedoch beim Einbau in ein Kraftfahrzeug in der Regel nicht zur Verfügung steht.
- Ferner ist aus dem DE-GM 69 16 982 eine Deckelbefestigung für das Gehäuse für elektronische Wandler bekannt, bei der vorzugsweise drei Schrägleisten vorgesehen sind, die beim Einsetzen des Deckels hinter Vorsprünge der Gehäuseöffnung greifen. Die Befestigung erfolgt dadurch, daß die keine Schrägen aufweisenden Vorsprünge in Ausnehmungen der Schrägleisten einrasten. Auch hierbei sind enge Fertigungstoleranzen erforderlich.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Befestigung des Lautsprechers eines Kraftfahrzeugradios am Ausschnitt der Halterungsplatte zu vereinfachen, ohne daß Schrauben, Federspangen oder Klebemittel eingesetzt werden müssen und ohne daß ein den Durchmesser des Lautsprecherkorbes wesentlich überschreitender Einbauplatz erforderlich wird.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Anordnung mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Anordnung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
- Während bislang Lautsprecher von Kraffahrzeugradios an Halterungsplatten festgeklebt oder unter Verwendung von Unterlegscheiben oder ähnlichen Schraubsicherungen festgeschraubt wurden, zeigt die Erfindung, daß eine einfache Einspannung mit ineinandergreifenden Segmenten und Rampen genügt, um einen Lautsprecher dauerhaft und ohne Beeinträchtigung des auszustrahlenden Tones in einer Halterungsplatte zu befestigen. Die durch die Erfindung vorgesehene Einspannung bedeutet einen Reibungseingriff zwischen dem Rand des Lautsprecherkorbes und dem Rand des Öffnungsausschnittes der Halterungsplatte, wobei der Reibungseingriff vorzugsweise über den halben Umfang der Ränder sich erstreckt. Dieser Reibungseingriff ist bei Materialpaaren wie Kunststoff/Kunststoff und Kunststoff/Stahlblech ausreichend fest und wird weder durch den Betrieb des Lautsprechers noch dadurch beeinträchtigt, daß das Fahrzeug über nicht immer einwandfrei glatte Oberflächen fährt.
- Ein weiterer Vorzug der Erfindung besteht darin, daß die ineinandergreifenden Teile bei der Herstellung aus Kunststoff im Spritzverfahren, bei der Verwendung von Blechen, z. B. für die Halterungen beim Ausstanzen des Ausschnittes mit hergestellt werden können.
- Weitere Vorzüge und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen sowie aus der nachfolgenden Beschreibung und den Zeichnungen, in denen die Erfindung beispielsweise erläutert und dargestellt ist. Es zeigt
- Fig. 1 eine Seitenansicht des Korbrandes eines nach der Erfindung ausgeführten Lautsprechers,
- Fig. 2 vereinfacht eine Draufsicht auf den Gegenstand der Fig. 1,
- Fig. 3 teils im Schnitt und teils in Seitenansicht ein erstes Beispiel einer erfindungsgemäßen Anordnung,
- Fig. 4 einen Schnitt durch die in Fig. 3 gezeigte Halterungsplatte ohne den Lautsprecher,
- Fig. 5 eine Draufsicht auf die Halterungsplatte gemäß Fig. 4 und
- Fig. 6 bis 8 den Fig. 3 bis 5 entsprechende Darstellungen einer zweiten Ausführungsform der Erfindung.
- Für die Ausführung der Erfindung wird ein üblicher, in einem Kraftfahrzeug einzubauender Lautsprecher mit einem Lautsprecherkorb 10, Fig. 1, versehen, dessen äußerer Rand 12 mit nach außen vorspringenden Segmenten 14 ausgebildet ist.
- Diese Segmente 14, siehe in Fig. 2 die Ansicht auf den Gegenstand der Fig. 1 von unten, sind in gleichen Winkelabständen am Öffnungsrand des Lautsprechers angeordnet und erstrecken sich jeweils über etwas weniger als ein Sechstel des Öffnungsumfanges. Bei Herstellung des Lautsprecherkorbes 10 aus einem Kunststoffmaterial im Spritzgußverfahren werden die Segmente 14 einteilig mit dem Korb hergestellt. Die Segmente 14 nehmen in ihrer axialen Stärke von dem einen Ende 16 zum anderen Ende 18 zu, wobei das Ende 16 mit der geringeren axialen Stärke zusätzlich bei 15 angeschrägt ist.
- Die Segmente 14 treten bei der Befestigung eines Lautsprechers auf einer aus Kunststoff hergestellten Halterungsplatte 20, siehe Fig. 3 bis 5, mit Rampen 22 und den Rampen zugeordneten Gegenflächen 28 in Eingriff. Die Rampen 22 sind einteilig mit der Halterungsplatte 20 hergestellt und geringfügig radial nach außen vom Öffnungsrand 21 des Ausschnittes in der Halterungsplatte 20 abgesetzt. Dabei hat das eine Ende 24 der Rampe 22 einen kleineren Abstand von der Gegenfläche 28 als das andere Ende 26. Zur Befestigung wird der Öffnungsrand 12 des Lautsprechers derart auf die Halterung 20 gesetzt, daß die Segmente jeweils zwischen benachbarten Rampen 22 liegen, worauf durch eine Drehung dann jeweils das schmälere Ende 16 eines Segmentes unter das angrenzende Ende 26 geschoben wird. Diese Anfangsdrehung wird dadurch erleichtert, daß die Segmente jeweils am schmäleren Ende bei 15 angeschrägt sind. Die Maße und Form der Rampe 22 sind so gewählt, daß die Segmente jeweils vollständig und eng passend in die zwischen den Rampen 22 und den Gegenflächen 28 gebildeten, sich zum Ende 24verjüngenden Rinnen geschoben werden. Dabei werden die Segmente zwischen Rampen und Gegenflächen erfaßt und außerdem von außen durch das Verbindungsstück 23.
- Die in den Fig. 6-8 dargestellte zweite Ausführungsform der Erfindung ist gegenüber der Ausführungsform nach den Fig. 3-5 darin abgeändert, daß eine Halterungsplatte 30 aus Stahlblech verwendet wird, die durch Stanzung mit einem Ausschnitt versehen wird, dessen Rand 31 auf drei in ihrer Verteilung und Ausdehnung den Segmenten 14 entsprechenden Abschnitten zu Rampen 32 mit Verbindungsstücken 33 verformt ist. Die Rampen 32 sind entsprechend den Rampen 22 geformt und gegenüber dem vom Rand 31 gebildeten Kreis etwas radial nach außen gerückt. Die Gegenflächen 38 befinden sich nicht unmittelbar unter den Rampen 32, sondern jeweils zwischen zwei benachbarten Rampen 32. Die Rampen 32 nähern sich von einem weiter von der Oberfläche der Halterungsplatte 30 entfernten Ende 36 zunehmend gleichmäßig der Platte und haben am anderen Ende bei 34 den kleinsten Abstand, wobei die Steigung der Steigung der Segmente 14 genau entspricht. Die Klemmwirkung tritt nach Aufsetzen und Drehung des Randes 12 des Lautsprechers zwischen den Abschnitten 38 und den winklig im Abstand davon liegenden Rampen 32 auf, wodurch bei entsprechender Wahl der Abmessungen eine gegenüber dem ersten Beispiel noch stärkere Einspannung erreicht werden kann.
Claims (6)
1. Anordnung eines Lautsprechers in einer Schallwand, insbesondere in einer in einem Kraftfahrzeug fest eingebauten oder einzubauenden, als Schallwand dienenden Halterung, die mit einem der Lautsprecheröffnung entsprechenden Ausschnitt versehen ist, wobei zumindest Teile des Ausschnitt- und Öffnungsrandes fest gegeneinander gehalten sind, und bei der am Umfang des Lautsprecherkorbes am Rand der Öffnung und im wesentlichen in der Öffnungsebene nach außen vorspringend mindestens zwei Segmente drehsymmetrisch zueinanderliegend ausgebildet und im gleichen Drehsinn keilförmig verjüngt sind, dadurch gekennzeichnet, daß die keilförmige Verjüngung durch eine gleichmäßige Verringerung der Dicke der Segmente (14) erreicht wird, daß der Rand (21; 31) des Ausschnittes den Segmenten entsprechende Rampen (22; 32) und den Rampen zugeordneten Gegenflächen (28; 38) aufweist, die zwischen sich die Segmente aufnehmen, und daß die Rampen (22; 32) und Segmente (14) zur Erzielung einer Klemmung gleiche Steigungen aufweisen.
2. Anordnung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch drei in gleichen Winkelabständen liegende, gleich ausgebildete Segmente (14) die jeweils über etwas weniger als den sechsten Teil des Umfanges sich erstrecken.
3. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Segmente (14) am schmäleren Ende (16) angeschrägt (15) sind.
4. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Segmente (14) aus Kunststoff und einteilig mit dem Rand (12) des Lautsprecherkorbes (10) hergestellt sind.
5. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterungsplatte (20) aus Kunststoff hergestellt ist und einteilig damit verbundene, über den Rand (21) und gegenüber der Randlinie etwas nach außen gerückte Rampen (22) aufweist.
6. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterungsplatte (30) aus Metall hergestellt ist und aus dem Rand (31) herausgedrückte und gegenüber dem übrigen Rand dadurch nach außen gerückte Rampen (22) aufweist.
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