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DE2928463C2 - Ferndiagnosesystem für örtlich verteilte Servicebedarfsanlagen - Google Patents

Ferndiagnosesystem für örtlich verteilte Servicebedarfsanlagen

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DE2928463C2
DE2928463C2 DE19792928463 DE2928463A DE2928463C2 DE 2928463 C2 DE2928463 C2 DE 2928463C2 DE 19792928463 DE19792928463 DE 19792928463 DE 2928463 A DE2928463 A DE 2928463A DE 2928463 C2 DE2928463 C2 DE 2928463C2
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DE
Germany
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diagnostic
service
remote
diagnostic device
mainframe computer
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Application number
DE19792928463
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English (en)
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DE2928463A1 (de
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Heinz-Peter Ing.(grad.) 8000 München Kochbeck
Peter Dr.-Ing. 8031 Steinebach Meinke
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MT Aerospace AG
Original Assignee
MAN Technologie AG
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Publication date
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    • G06COMPUTING; CALCULATING OR COUNTING
    • G06FELECTRIC DIGITAL DATA PROCESSING
    • G06F11/00Error detection; Error correction; Monitoring
    • G06F11/22Detection or location of defective computer hardware by testing during standby operation or during idle time, e.g. start-up testing
    • G06F11/2294Detection or location of defective computer hardware by testing during standby operation or during idle time, e.g. start-up testing by remote test
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B66HOISTING; LIFTING; HAULING
    • B66BELEVATORS; ESCALATORS OR MOVING WALKWAYS
    • B66B5/00Applications of checking, fault-correcting, or safety devices in elevators
    • B66B5/0006Monitoring devices or performance analysers
    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
    • G01RMEASURING ELECTRIC VARIABLES; MEASURING MAGNETIC VARIABLES
    • G01R31/00Arrangements for testing electric properties; Arrangements for locating electric faults; Arrangements for electrical testing characterised by what is being tested not provided for elsewhere
    • G01R31/28Testing of electronic circuits, e.g. by signal tracer
    • G01R31/317Testing of digital circuits
    • G01R31/3181Functional testing
    • G01R31/319Tester hardware, i.e. output processing circuits
    • G01R31/31903Tester hardware, i.e. output processing circuits tester configuration
    • G01R31/31915In-circuit Testers

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  • General Physics & Mathematics (AREA)
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  • Quality & Reliability (AREA)
  • Test And Diagnosis Of Digital Computers (AREA)

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Ferndiagnosesystem für örtlich verteilte Servicebedarfsanlagen, deren mit Mikroprozessorsystemen arbeitende Steuerungen mit einer zentralen Servicestation verbindbar sind, die einen Großrechner aufweist, der zur Erfassung möglicher Fehler in den Steuerungen der Servicebedarfsanlagen Testprogramme enthält, wobei die Verbindung zwischen Großrechner und jeweiliger Servicebedarfsanlage über das Telefonnetz und einen der Servicebedarfsanlage zugeordneten Telefonapparat herstellbar ist, dessen Hörer zur Signalübermittlung mit einer Übertragungseinrichtung verbindbar ist.
  • Ein solches Ferndiagnosesystem ist aus der DE-OS 25 00 086 ausschließlich in Verbindung mit computergesteuerten Werkzeugmaschinen bekannt. Diese Werkzeugmaschinen sind unter dem Begriff Servicebedarfsanlagen subsumierbar. Unter diesen Begriff sollen alle jene Anlagen zu rechnen sein, deren mit Mikroprozessorsystemen arbeitende Steuerungen turnusmäßig oder in Störfällen überprüft werden sollen. Unter solche Anlagen sind beispielsweise Aufzugsanlagen, Stapelprozessoren, Druckmaschinen oder dgl. zu rechnen. Dabei ist besonders zu beachten, daß vollautomatische Anlagen, z. B. Aufzugsanlagen, nur selten und unregelmäßig inspiziert werden. Deshalb ist es in besonderem Maße erforderlich, vom Auftreten einer Störung möglichst umgehend Kenntnis zu erhalten, um die entsprechenden Schritte zur Behebung der Störung einleiten zu können.
  • Da die Anlagen in zunehmendem Maße über Wartungsverträge mit dem Hersteller gewartet werden und dieser für die Wartung pauschal bezahlt wird und obendrein oftmals eine vereinbarte Betriebsstundenzahl pro Jahr zu gewährleisten ist, ist es betriebswirtschaftlich wichtig, eine Störung sofort durch geeignete Maßnahmen beheben zu können. Zur Absicherung ist hierfür ein gut funktionierendes, kostengünstiges Informationssystem nötig, das ein gutes Zusammenwirken zwischen dem Ort des Schadensfalles und einer Leitstelle nötig macht, die aufgrund ihres größeren Überblickes wesentlich bei der Fehlersuche und der Behebung von Fehlern behilflich sein kann.
  • Als ein gut funktionierendes Ferndiagnosesystem ist sicherlich auch jenes aus der DE-OS 25 00 086 bekannte zu bezeichnen. Dieses Ferndiagnosesystem erfordert aber vor Ort, in diesem Falle an der Werkzeugmaschine, einen ganz erheblichen Aufwand an fest installierten überwachungsgerätschaften, wie einen eigenen Computer und eine Reihe von Peripheriegeräten. Ohne diese am Überwachungsort gegebenen Einrichtungen wäre die Ferndiagnose nicht durchführbar. Betrachtet man dies aus Sicht der Kostenseite, dann stellt man fest, daß am Ort der Servicebedarfsanlage, hier der Werkzeugmaschie, für den Zweck der Fernüberwachung eine enorm hohe Kapitalbindung gegeben ist. Das heißt, will der Benutzer der Werkzeugmaschine dieses Fernüberwachungssystem oder wird es ihm bereits zusammen mit der Werkzeugmaschine angeboten, dann ist dieser Zusatznutzen nur durch einen relativ hohen Mehrkostenaufwand zu realisieren.
  • Ein solcher Mehrkostenaufwand ist aber in vielen Fällen nicht vertretbar, insbesondere weil der Anlagenbetreiber von der Anlage selbst einen möglichst reibungslosen Betrieb erwartet und jedwede Art von Überwachungseinrichtungen als Zusatzleistung des Herstellers betrachtet, die er kostenmäßig nicht zu übernehmen hat bzw. gewillt ist.
  • Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, ein Ferndiagnosesystem der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, daß unter Beibehaltung einer schnellen Fehlererkennung und Störungsbehebung in den Servicebedarfsanlagen selbst eine Minimierung der Gestehungskosten erzielbar ist.
  • Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß am Ort der Servicebedarfsanlage nur im Bedarfsfall ein tragbares Diagnosegerät in den Signalweg zwischen Servicebedarfsanlage und zugeordneten Telefonapparat zwischenschaltbar ist und dieses Diagnosegerät Einrichtungen aufweist, die im direkten oder gemeinsamen Dialog mit dem Wartungspersonal, der Servicebedarfsanlage und dem Großrechner ein Auffinden und Auswerten mit Anzeigen von in der Servicebedarfsanlage gegebenen Betriebszuständen ermöglichen und mit denen zusammen mit etwaigen Anweisungen des Großrechners Befehle zur Fehlerbehebung an das Wartungspersonal abgebbar sind.
  • Durch dieses tragbare, vom Wartungspersonal in einem Wartungskoffer mitführbare Diagnosegerät ist es möglich geworden, daß man in der Servicebedarfsanlage selbst nur noch die Mittel für den Anschluß an das Diagnosegerät und den Dialog zu diesem vorsehen muß. Für das Diagnosegerät selbst entstehen nur Einmalkosten, die sich aber wegen dessen Benutzung in Verbindung mit einer unbeschränkten Anzahl von Servicebedarfsanlagen kostenmäßig leicht umlegen lassen.
  • Vorteilhafte Einzelheiten der erfindungsgemäßen Lösung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
  • Durch Verbindung der Servicebedarfsanlagen mit dem Diagnosegerät können dann über das Telefonnetz Daten zu und von einem in einer Zentrale befindlichen Großrechner übertragen werden, der mit einer entsprechenden Wartungssoftware ausgestattet ist. Eventuell aufgetretene Störungen oder Fehler in der Servicebedarfsanlage können dann per Datenübertragung an den Großrechner übermittelt werden, der dann durch die Software eine Fehlerinterpretation ermöglicht und Wartungsvorschläge ausgibt, weitere Diagnoseroutinen aufruft oder auch Fehlermeldungen im Klartext zum Ausdruck bringt.
  • Nachstehend ist diese Erfindung anhand der Zeichnung noch näher erläutert.
  • Ein zu testendes Mikroprozessorsystem ist mit 1 bezeichnet. Dieses ist Teil der Steuerung einer Servicebedarfsanlage. Der Anschluß dieses Mikroprozessorsystems 1 an einen mit für mögliche Fehlerquellen des letzteren durch entsprechende Testsoftware ausgestatteten Großrechner in einer zentralen Kundendienst- bzw. Servicestation erfolgt über das öffentliche Telefonnetz 2. Die Verbindung zwischen dem Mikroprozessorsystem 1 und dem Telefonnetz 2 erfolgt über ein tragbares Diagnosegerät 3, das vom Wartungspersonal in einem Wartungskoffer mitgeführt wird. Der Anschluß des Diagnosegerätes 3 an das Mikroprozessorsystem 1 erfolgt über ein Testkabel 4, dessen eines Ende den Rechner-Bus 5 des Mikroprozessorsystems 1 und dessen anderes Ende an einer CPU-Karte 6 des Diagnosegerätes 3 liegt. Diese übernimmt nach dem Entfernen der Rechner-CPU die Testfunktion und überwacht den Rechner des zu testenden Mikroprozessorsystemes 1. Außer dem auf der CPU-Karte 6 vorhandenen eigenen Rechnersystem verfügt das Diagnosegerät 3 über eine eigene, auf auswechselbaren Datenträgern, wie Kassetten oder EPROM gespeicherte Testsoftware 7 und einen Teil 8, umfassend Bedienungs- und Anzeigeeinheiten für den Testablauf im Dialog mit dem Wartungspersonal. Außerdem weist das Diagnosegerät 3 dem Ankoppeln der Testprogramme an die Peripherie dienende programmierbare Schnittstellen 9 auf, deren Teststecker 10 für Pheripheriekarten für den Test statt der Kabel zur Pheripherie eingesteckt werden.
  • Ein Netzanschlußkabel mit Stecker 11 dient zur Herstellung der Stromversorgung des Diagnosegerätes 3 aus dem Stromnetz. Das Diagnosegerät 3 kann aber auch über eine eigene Stromversorgung verfügen.
  • Mit 12 ist eine Datenübertragungseinrichtung bezeichnet, die in den Testkoffer eingebaut oder unabhängig von diesem am Ort der Servicebedarfsanlage vorhanden ist. Die Datenübertragungseinrichtung 12 kann durch ein Modem oder einen Akustikkoppler gebildet sein, der über eine serielle Daten- Schnittstelle 13 mit dem Diagnosegerät 3, dort der Bedienungs- und Anzeigeeinheit 8, gekoppelt ist. Für ein Zusammenwirken mit dieser Datenübertragungseinrichtung 12 ist an deren Abnahmeorgan ein Telefonhörer 14 eines Teil des öffentlichen Telefonnetzes 2 bildenden und in einem Betriebsraum der Servicebedarfsanlage, z. B. Aufzugsanlage untergebrachten Telefonapparate 15 anzulegen.
  • Eine Herstellung der Verbindung zwischen Mikroprozessorsystem 1 in der Servicebedarfsanlage und dem Diagnosegerät 3 einerseits und zwischen letzterem und dem Großrechner in der entfernten Servicezentrale andererseits erfolgt durch die Wartungsperson turnusmäßig und oder nach Bestellung in einem Störfall.
  • Ist diese Verbindung hergestellt, ermöglichen die Einrichtungen des Diagnosegerätes 3 im direkten oder gemeinsamen Dialog mit dem Wartungspersonal, der Servicebedarfsanlage und dem Großrechner ein Auffinden und Auswerten mit Anzeigen von in der Servicebedarfsanlage gegebenen Betriebszuständen. Der in der Zentrale vorhandene Großrechner prüft auf einen sogenannten qualifizierten Aufruf hin, der durch Betätigung eines Schalters am Diagnosegerät 3 erfolgt, mit der eingegebenen Diagnosesoftware das jetzt angeschlossene Mikroprozessorsystem 1 der Servicebedarfsanlage. Er grenzt den möglichen Fehlerbereich ein und schaltet unter Umständen auf redundante Systemteile bzw. Reservekanäle der Steuerung der Servicebedarfsanlage um. Nach Abschluß dieser Ferndiagnose durch den Großrechner erfolgt am Ort der Servicebedarfsanlage über das Terminal ein Ausdruck. Dieser könnte lauten, wenn die Fehlerbehebung erfolgreich war: "Anlage wieder betriebsbereit". Wenn die Fern- Fehlerbehebung nicht erforderlich war bzw. vom Großrechner aus nicht durchführbar ist, dann tritt letzterer in Dialog mit dem Wartungspersonal und zwar über den am Diagnosegerät 3 vorhandenen Teil 8 und gibt Anweisungen was zu tun ist, z. B.: "Wechsle Sollwertgeber- Platine Nr. 38 aus". Eine besonders sichere Fehlerermittlung ist dann möglich, wenn im Großrechner zwei Testprogrammgruppen für Störungen verschiedener Schweregrade gespeichert sind, die vom Wartungspersonal über das Diagnosegerät 3 abrufbar sind, wobei eine Umschaltung von einem auf das andere Programm erfolgt.
  • Das Wartungspersonal kann jedoch auch allein über die im Diagnosegerät 3 vorhandenen Testprogramme in Dialog mit der Servicebedarfsanlage treten. Im Ergebnis ergibt sich immer die notwendige Information für durchzuführende Fehlerbehebungsmaßnahmen.
  • Das Ende eines Prüfvorganges wird dem Wartungspersonal am Diagnosegerät 3 optisch bzw. akustisch angezeigt.
  • Nach Behebung der Fehler wird die beidseitige Verbindung zum Diagnosegerät 3 wieder unterbrochen und dieses vom Wartungspersonal wieder mitgenommen.

Claims (13)

1. Ferndiagnosesystem für örtlich verteilte Servicebedarfsanlagen, deren mit Mikroprozessorsystemen arbeitenden Steuerungen mit einer zentralen Servicestation verbindbar sind, die einen Großrechner aufweist, der zur Erfassung möglicher Fehler in den Steuerungen der Servicebedarfsanlagen Testprogramme enthält, wobei die Verbindung zwischen Großrechner und jeweiligen Servicebedarfsanlagen über das Telefonnetz und einen der Servicebedarfsanlage zugeordneten Telefonapparat herstellbar ist, dessen Hörer zur Signalübermittlung mit einer Übertragungseinrichtung verbindbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß am Ort der Servicebedarfsanlage nur im Bedarfsfall ein tragbares Diagnosegerät (3) in den Signalweg zwischen Servicebedarfsanlage und zugeordnetem Telefonapparat (15) zwischenschaltbar ist, daß dieses Diagnosegerät (3) Einrichtungen aufweist, die im direkten oder gemeinsamen Dialog mit dem Wartungspersonal, der Servicebedarfsanlage und dem Großrechner ein Auffinden und Auswerten mit Anzeigen von in der Servicebedarfsanlage gegebenen Betriebszuständen ermöglichen und mit denen zusammen mit etwaigen Anweisungen des Großrechners Befehle zur Fehlerbehebung an das Wartungspersonal abgebbar sind.
2. Ferndiagnosesystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Übertragungseinrichtung ( 12) ein Modem und dieses Bestandteil des Diagnosegerätes (3) ist.
3. Ferndiagnosesystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Übertragungseinrichtung (12) durch einen Akustikkoppler gebildet ist.
4. Ferndiagnosesystem nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Diagnosegerät (3) einerseits über ein Testkabel (4) mit dem Mikroprozessorsystem (1) der Servicebedarfsanlage und andererseits über eine serielle Daten-Schnittstelle (13) mit der Übertragungseinrichtung (12) verbindbar ist.
5. Ferndiagnosesystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Diagnosegerät (3) über ein eigenes, auf einer CPU-Karte (6) vorhandenes Rechnersystem, eine eigene auf auswechselbaren Datenträgern wie Kassetten oder EPROM gespeicherte Testsoftware (7) und einen Teil (8), umfassend Bedienungs- und Anzeigeeinheiten, verfügt.
6. Ferndiagnosesystem nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß zum Ankoppeln der Testprogramme an die Peripherie das Diagnosegerät (3) auch programmierbare Schnittstellen (9) mit nach außen führenden Teststeckern (10) aufweist.
7. Ferndiagnosesystem nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Diagnosegerät (3) in einen Wartungskoffer eingebaut ist.
8. Ferndiagnosesystem nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Diagnosegerät (3) über eine eigene Stromversorgung verfügt.
9. Ferndiagnosesystem nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Diagnosegerät (3 ) über ein Netzanschlußkabel verfügt.
10. Ferndiagnosesystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im Großrechner zwei Programmgruppen für Störungen verschiedener Schweregrade gespeichert sind, die über das Diagnosegerät (3) durch das Wartungspersonal abrufbar sind.
11. Ferndiagnosesystem nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Prüfung des Mikroprozessorsystems (1) der Servicebedarfsanlage durch den Großrechner nach Einschaltung der Übertragungseinrichtung (12) manuell am Diagnosegerät (3) mittels eines Schalters erfolgt
12. Ferndiagnosesystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Ende eines Prüfvorganges dem Bedienungspersonal am Diagnosegerät (3) optisch bzw. akustisch anzeigbar ist.
13. Ferndiagnosesystem nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückmeldung über behobene Fehler oder der Zustand der Servicebedarfsanlage vor Ort ausdruckbar ist.
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