DE2924979C2 - Ablage für Kraftfahrzeuge - Google Patents
Ablage für KraftfahrzeugeInfo
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B60—VEHICLES IN GENERAL
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Ablage für Kraftfahrzeuge, die auf dem Tunnel zwischen Fahrerund Beifahrersitz befesligbar ist und die einer von einer
Randeinfassung umschlossenen Stauraum aufweist, dem ein Deckelteil zugeordnet ist, das längs einer Seite mit
einem Randteil der Randeinfassung scharnierend verbunden ist, an seiner Unterseite eine Ablagefläche
aufweist und in seiner — gegenüber der Schließlage — um etwa 180° verschwenkten Öffnungslage gegen eine
Anlagefläche des Randteiles abgestützt ist
Bei einer bekannten Ablage dieser Art (US-PS 33 56 409) ist im Hinblick auf Personenkraftwagen, und
zwar insbesondere sportliche Personenkraftwagen,
ίο insbesondere das Problem angesprochen, trotz Anordnung einer Ablage zwischen den Sitzen den Querdurchstieg im Fahrzeug zu ermöglichen. Hierzu ist eine
Längsverschiebbarkeit der Ablage vorgesehen, deren Deckelteile geringfügig über der Höhe der Sitzflächen
liegen und im nach vorne und hinten ausgeklappten
überragende Arbeitsflächen bilden, die in einer Ebene
mit der Oberkante der ebenen Rändeinfassung liegen.
und die dort gegebenen allgemeinen Raumverhältnisse ist die Höhe der durch die ausgeklappten Deckelteile
geschaffenen Arbeitsflächen als üblich anzusehen und mag auch zufriedenstellen. Zumindest in Nutzfahrzeugen ist bezogen auf die dort gegebenen Raum verhältnis-
se aber eine verhältnismäßig hohe Lage der Arbeitsfläche erwünscht, während umgekehrt die Ablage im
geschlossenen Zustand möglichst flach bauen soll, da die Ablage bequem erreichbar sein soll und insbesondere
über die Ablage auch der Zugang zu den hinter den
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Ablage der eingangs genannten Art derart auszubilden,
daß bei nicht störender Bauhöhe der geschlossenen Ablage eine ausreichende Arbeitshöhe des ausgeklapp
ten Deckelteiles gewährleistet ist.
Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß das das Scharnier tragende Randteil der
Randeinfassung gegenüber der restlichen Randeinfassung hochgezogen ist, und daß das Deckelteil einen
gegenüber seiner Abdeckebene entsprechend nach oben versetzten scharnierseitigen Rand aufweist.
Hierdurch ist es möglich, bei tiefliegender Ablage eine Höhenlage für die durch die Unterseite des
Deckelteiles gebildete Arbeitsfläche zu erreichen, wie
sie insbesondere in Nutzfahrzeugen häufig erwünscht
ist um Schreibarbeiten u. dgl. bequem durchführen zu können. Der Zugang zum Stauraum ist dabei durch die
Arbeitsfläche nicht beeinträchtigt, die zweckmäßigerweise den Raum zwischen der Ablage und der Brüstung
des Fahrerhauses im wesentlichen überbrückt
Eine bezogen auf die Höhenlage der Sitzfläche verhältnismäßig hohe Lage der durch die untere Fläche
des Deckelteiles gebildeten Arbeitsfläche vorzusehen, ist an sich bekannt (US-PS 32 07 567). Erreicht wird dies
aber dadurch, daß die Ablage als Ganze gegenüber dem Tunnel nach oben versetzt angeordnet wird, so daß die
Probleme, die sich aus dem Wunsch nach einer tiefliegenden Ablage bei hochliegender Arbeitsfläche
ergeben, hier nicht auftreten.
μ Für die Ausgestaltung des Deckelteiles erweist es sich
als zweckmäßig, dies, wie es aus dem DE-GM 78 24 091 an sich bekannt ist, mit zumindest über einen Teil seines
Umfangs hochgezogenen Rändern zu versehen, um auch bei geschlossener Ablage noch eine Ablagemulde
zur Verfügung zu haben.
Weitere vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
folgenden anhand der Zeichnung erläutert. Es zeigt
F i g. 1 in schematisierter perspektivischer Darstellung einen Ausschnitt aus einem Nutzfahrzeug-Fahrerhaus,
dessen Fahrerseite hier nicht weiter dargestellt ist und bei dem zwischen dem hier nicht dargestellten
Fahrersitz und dem Beifahrersitz im Bereich des Motortunnels eine Ablage angeordnet ist, die mit einem
hier in seiner SchlieDIage befindlichen Deckelteil versehen ist, und
F i g. 2 eine der F i g. 1 entsprechende Darstellung bei iu
in seine Öffnungslage überführtem Deckelteil der Ablage.
In den Figuren ist mit t allgemein das in seinen Umrissen teilweise angedeutete Fahrerhaus eines
Nutzfahrzeuges bezeichnet, dessen Brüstung 2 in Querrichtung vor Fahrer- und Beifahrersitz liegt, von
denen der Fahrersitz hier nicht gezeigt ist und von denen der Beifahrersitz mit 3 bezeichnet ist Zwischen
Fahrer- und Beifahrersitz liegt im Bereich des Motortunnels 4 auf diesem die Ablage 5, welche mit
einem Deckelteil 6 versehen ist. Dkses Deckelteil 6 ist
um eine Scharnierachse 7 verschwenkbar, welche im dargestellten Ausführungsbeispiel horizontal in Querrichtung
zwischen Fahrer- und Beifahrersitz verläuft und damit parallel zur Brüstung 2. Die Scharnierachse 7
des Deckelteiles 6 liegt gegenüber der eigentlichen Abdeckebene des Deckelteiles, die in F i g. 1 mit 8
angedeutet ist, nach oben versetzt, so daß das Deckelteil 6 beim Verschwenken in seine Öffnungslage nach F i g. 2
nach vorne und oben verlagert wird und die durch die jo Unterseite des Deckelteiles 6 gebildete Arbeitsfläche 9
gegenüber der Abdeckebene 8 wesentlich nach oben versetzt ist. Der Höhenversatz entspricht dem doppelten
in vertikaler Richtung gemessenen Abstand der Scharnierachse 7 von der Abdeckebene 8.
Durch das Deckelteil 6 ist ein Stauraum 10 in der Ablage verschließbar der durch eine Randeinfassung 11
begrenzt ist, welche nach vorne, also im Bereich der Scharnierachse 7 nach oben hochgezogen ist und
dadurch die Halterung für die Scharnierachse 7 zu bilden vermag. Die Randeinfassung 11 mit dem die
Scharnierachse tragenden hochgezogenen Randteil 12 ist im Bereich dieses Randteiles darüber hinaus auch
verbreitert ausgeführt und nimmt ein sich über die Breite der Ablage erstreckendes Staufach auf, das mit 13
bezeichnet ist und hier mehrfach unterteilt ausgeführt
ist, so daß es beispielsweise als Flanschenhalter einsetzbar ist, wobei durch die Höhe dieses Randteiles
12 eine entsprechend große Einstecktiefe zu verwirklichen ist, die eine sichere Verankerung auch von
Flaschen od. dgl. ermöglicht. Der hochgezogene Randteil 12 d:°nt im dargestellten Ausfuhrungsbeispiel bei
aufgeklapptem Deckelteil 6 gleichzeitig als Auflage für dieses, so daß Für das Deckelteil 6 in seiner Öffnungslage
eine sichere Abstützung gegeben ist und die Arbeitsfläche 9 auch entsprechend belastbar ist.
Die Verbindung des Deckelteiles 6 zu der gegenüber der Abdeckebene 8 nach oben versetzten Schamierachse
7 wird dadurch erreicht, daß das Deckelteil 6, bezogen auf seine Schließlage, mit hochgezogenen
seitlichen Rändern 14 versehen ist, die ausgehend von der rückwärtigen Begrenzung des Deckelteiles 6 gegen
die Scharnierachse ansteigen, wobei im Bereich von deren- vorderem Ende die Scharnierachse 7 liegt und an
den vorderen Enden der hochgezogenen Ränder für die Verbindung zur Scharnierachse entsprechende Laschen
15 vorgesehen sind. Im Bereich der rückwärtigen Begrenzung weist das Deckelteil 6 einen Rand 16 auf,
der zwischen den seitlichen Rändern 14 verläuft und in dem ein Schließteil 17 angeordnet ist, über das in hier
nicht näher gezeigter Weise der Deckelteil 6 gegenüber dem den Stauraum 10 aufnehmenden Unterteil der
Ablage verriegelbar ist.
Zwischen den die Laschen 15 tragenden vorderen Enden der hochgezogenen seitiiChen Ränder 14 des
Deckelteiles 6 ist dieses im wesentlichen randlos ausgebildet, so daß die, bezogen auf die Schließlage des
Deckelteiles 6, von den Rändern 14 und 16 begrenzte Ablagemulde nach vorne gegen das hochgezogene
RanJieil 12 offen ist und von dessen der Ablagemulde
zugewandter Wandfläche 18 begrenzt wird.
Über die Laschen 15 wird ein gewisser Höhenversatz zwischen den Oberkanten der hochgezogenen seitlichen
Ränder 14 des Deckelteils 6 und der Scharnierachse 7 überbrückt. Ein entsprechender Höhenversatz ist
zwischen der Scharnierachse 7 und der als Auflage dienenden Oberseile des hochgezogenen Randteiles 12
gegeben, so daß in der Öffnungslage die hochgezogenen Ränder 14 des Deckteils δ in ihrem an die Scharnierachse
7 angrenzenden Bereich auf den seitlichen Längsrändern des hochgezogenen Randteiles 12 der Ablage
aufliegen. In der Schließlage ergibt sich eine Auflage des Deckelteiles 6 auf der Randeinfassung, die den
Stauraum 10 umschließt. Sowohl in der Öffnungs- als ?uch in der Schließlage sind die Slaufächer 13
zugänglich, da die Scharnierachse 7 bezogen auf den mit seiner Unterseite die Arbeitsfläche 9 bildenden Deckelboden
19 des Deckelteiles 6 in Draufsicht nach vorne versetzt liegt, so daß in der Öffnungslage des
Deckelteiles 6 keine Abdeckung des Staufaches 13 zustande kommt, zumal am Deckelteil zwischen den
seitlichen hochgezogenen Rändern 14 der Scharnierachse benachbart auch kein Rand vorgesehen ist.
Die Ablage kann mit einer in der Zeichnung nicht dargestellten Befestigung gegenüber dem Motortunnel
versehen sein, die es wahlweise ermöglicht, die Ablage oder eine Mittelbestuhlung auf dem Motortunnel zu
befestigen.
Claims (9)
1. Ablage für Kraftfahrzeuge, die auf dem Tunnel zwischen Fahrer- und Beifahrersitz befestigbar ist
und die einen von einer Randeinfassung umschlossenen Stauraum aufweist, dem ein Deckelteil zugeordnet ist, das längs einer Seite mit einem Randteil der
Randeinfassung scharnierend verbunden ist, an
seiner Unterseite eine Arbeitsfläche aufweist und in seiner — gegenüber der Schließlage — um etwa
180° verschwenkten Öffnungslage gegen eine Anlagefläche des Randteiles abgestützt ist, dadurch gekennzeichnet, daß das das Scharnier (Scharnierachse 7) tragende Randteil (12) der
Randeinfassung (11) gegenüber der restlichen Randeinfassung hochgezogen ist und daß das
Deckelteil (6) einen gegenüber seiner Abdeckebene (8) entsprechend nach oben versetzten scharnierseitigen Rand aufweist.
Z Ablage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckelteil (6) in seiner Schließlage in an
sich bekannter Weise eine nach oben offene Ablagemulde bildet
3. Ablage nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckelteil (6) in an sich bekannter Weise
zumindest über einen Teil seines Umfanges mit hochgezogenen Rändern (14 dzw. 16) versehen ist
4. Ablage nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckelteil (6) im Bereich
der seiner Scharnierachse (7) gegenüberliegenden Seite mit einem Schließteil (17) versehen ist
5. Ablage nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die quer zu·.' Schal-.ierachse (7) verlaufenden hochgezogenen Ränder (14) des Deckelteiles (6)
bei geöffnetem Deckelteil auf dem hochgezogenen Randteil (12) der Randeinfassung (11) aufliegen.
6. Ablage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der hoch
gezogene Randteil (12) der Randeinfassung (11) mit wenigstens einem nach oben offenen, bezogen auf
die Scharnierachse (7) dem Stauraum (10) in Draufsicht gegenüberliegenden Staufach (13) versehen ist
7. Ablage nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die dem Siauraum (10)
zugewandte Seite des hochgezogenen Randteiles (12) der Randeinfassung (11) eine Randbegrenzung
der Ablagemulde des in seiner Schlußlage befindlichen Deckelteiles (6) bildet.
8. Ablage nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Scharnierachse (7)
des Deckelteilts (6) in Draufsicht gegenüber der benachbarten Kante der Ablagemulde des geschlossenen Deckelteiles (6) in Fahrzeuglängsrichtung
nach vorne versetzt liegt
9. Ablage nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet daß diese über entsprechende Befestigungsanschlüsse wahlweise gegen einen Mittelsitz austauschbar befestigt ist
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