DE2924118C2 - Schieberverschluß für eine Gießpfanne - Google Patents
Schieberverschluß für eine GießpfanneInfo
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B22—CASTING; POWDER METALLURGY
- B22D—CASTING OF METALS; CASTING OF OTHER SUBSTANCES BY THE SAME PROCESSES OR DEVICES
- B22D41/00—Casting melt-holding vessels, e.g. ladles, tundishes, cups or the like
- B22D41/14—Closures
- B22D41/22—Closures sliding-gate type, i.e. having a fixed plate and a movable plate in sliding contact with each other for selective registry of their openings
- B22D41/40—Means for pressing the plates together
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Description
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im folgenden anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 einen Längsschnitt durch einen Schieberverschluß gemäß Anspruch 1;
F i g. 2 bis 4 schematisch die wesentlichen Teile des Gießpfannenschiebers gemäß Anspruch 4 in drei verschiedenen
Stellungen;
F i g. 5 einen Längsschnitt durch einen Schieberverschluß gemäß Anspruch 4;
Fi g. 6 eine Ansicht der Gegendruckplatten, der Kopfplatte
und der Schieberplatte von unten;
Fig. 7 und 8 Details aus Fig. 5 mit verschiedenartig
ausgebildeten Führungselementen zwischen Pfannenboden und Gegendruckplatte;
Fig. 9 schemarisch den in Fig. 5 dargestellten Schieberverschluß
mit in Verschieberichtung kurzer Kopfplatte;
Fig. 10 schematisch den in Fig. 5 dargestellten Schieherverschluß,
bei dem die Kopfplatte und die Verschleißhülse im Pfannenlochstein ein Teil bilden.
In Fig. 1 1st eine am Bodenblech einer nicht dargestellten
Gießpfanne zu befestigende Montageplatte mit dem Bezugszeichen 1 bezeichnet. An der Unterseite der
Montageplatte 1 befindet sich eine Kopfplatte 2 aus feuerfestem Material, deren Durchgangsbohrung 3 mit der
darüber befindlichen, nicht dargestellten Bodenöffnung der Gießpfanne fluchtet. Unterhalb der Kopfplatte 2 ist
eine Schieberplatte 4 aus ebenfalls feuerfestem Material angeordnet, die gemeinsam mit einer Ausgußhülse 5 In
einer Blechkassette 6 derart angeordnet ist, daß die Durchgangsbohrung 7 in der Schieberplatte 4 mit der
Durchgangsbohrung 8 In der Ausgußhülse 5 fluchte;. Die Blechkassette 6 ist in einen Gleitrahmen 9 eingesetzt, der
längsverschiebbar in einem am Pfannenboden befestigten Gehäuse 10 gelagert Ist. Die Verschiebung des Gleitrahmens
10 erfolgt mittels einer Verschiebevorrichtung, die in ihrer Gesamtheit mit dem Bezugszeichen 11 bezeichnet
ist. Am unteren Ende der Blechkassette 6 der Aufgußhülse 5 lsi ein mit Wärmelsollermaterlal 12 ausgekleideter
Wärmeschutzschild 13 gegen die Strahlungs- *°
wärme des aofließenden flüssigen Stahles befestigt.
Die Schieberplatte 4 1st gegen die Kopfplatte 2 mittels
einer Vielzahl von Federn 14 angepreßt. Diese Federn 14 sind auf einer mehrteiligen Stützplatte 15 abgestützt. Die
mehrteilige Stützplatte 15 1st derart mit dem Gleitrahmen 9 verbunden, daß sie bei dessen Verschiebebewegungen
zusammen mit diesem verschoben wird. Dabei sind die außenllegenden Teile 15o und 156 der mehrteiligen
Stützplatte 15 relativ zu deren Mittelteil i5c senkrecht zur Ebene der Stützplatte 15 beweglich. Die Stützplatte M
15 Ihrerseits ist auf feststehenden Gleitschienen 16 angeordnet, die Teil des den Gleitrahmen 9 aufnehmenden
Gehäuses 10 sind.
In den Fig. 1 und 2 Ist der Schleberverschluß in der
Offenstellung dargestellt, bei der die Durchgangsbohrungen 3, 7 und 8 fluchten und die Kopfplatte 2 und die
Schieberplatte 4 über Ihre gesamte Länge aneinander anliegen. In den Fig. 3 und 4 ist der Schleberverschluß
demgegenüber In den beiden möglichen Schließstellungen dargestellt. Wie ersichtlich ist, überragt in den bei- Μ
den Schließstellungen die Schieberplatte 4 die Kopfplatte 2 nach jeweils einer Seite hin, so daß die Schieberplatte 4
durch die Kraft der Federn 14 auf Biegung beansprucht wird.
Um diese Biegekräfte auf ein Minimum zu reduzieren, verlaufen die Gleltschlenen 16 unterhalb der außenllegenden
Teile 15a und 156 der mehrteiligen Stützplatte 15 jeweils derart geneigt, daß die jeweils unterhalb des die
Kopfplatte 2 überkragenden Abschnittes der Schieberplatte 4 befindlichen Federn 14 entlastet sind. Dies ist in
den Fig. 3 und 4 schematisch veranschaulicht. Außerdem kann man aus den F i g. 3 und 4 erkennen, daß die
jeweils unterhalb der Durchgangsbohrung 3 in der Kopfplatte 2 befindlichen Federn 14 infolge der Neigung der
Gleitschienen 16 ihre maximale Anpreßkraft ausüben, so daß ein dichter Abschluß gewährleistet ist. Die vertikal
beweglichen außenliegenden Teile 15a und 156 der Schieberplatte 15 entsprechen im Gi-undriß etwa den
jeweils die Kopfplatte 2 überkragenden Abschnitten der Schieberplatte 4.
Der in den Fig. 5 bis 10 dargestellte Schieberverschiuß
entspricht in seinem grundsätzlichen Aufbau dem Schieberverschluß gemäß den F i g. 1 bis 4, so daß für die einander
entsprechenden Teile die gleichen Bezugszeichen verwendet werden können.
Im Gegensatz zum Schieberverschluß gemäß den F i g. 1 bis 4 ist beim Schieberverschluß gemäß den
Fig. 5 bis 10 die die Feder 14 abstützende Stützplatte 15
einteilig ausgebildet und starr mit dem Gleitrahmen 9 verbunden. Außerdem fehlen die geneigten Gleitschienen
16.
Um in den Schließstellungen (siehe Fig. 9 und 10) durch die Kraft der Federn 14 verursachte Biegemomente
in der Schieberplatte 4 zu vermeiden, sind jeweils oberhalb der die Kopfplatte 2 überkragenden Abschnitte
der Schieberplatte 4 Gegendruckplatten 17a und 176 angeordnet. Diese Gegendruckplatten 17a und 176 bilden
eine Verlängerung der Kopfplatte 2 und stützen die Schieberplatte 4 in der gleichen Ebene ab wie die Kopfplatte
2, so daß in der Schieberplatte 4 keine Biegemomente auftreten können. Die Gegendruckplatten 17a und
176 sind über Federn 18 an der darüber am Pfannenboden befindlichen Montageplatte 1 abgestützt. Außerdem
sind die Gegendruckplatten 17o und 176 mittels Paßschrauben 19 und/oder Führungsbolzen 20 In vertikaler
Richtung an der Montageplatte 1 geführt.
Um zu vermeiden, daß die Schieberplatte 4 beim Überfahren des Spaltes zwischen Kopfplatte 2 und Gegendruckplatte
17 hängen bleibt, ist die Gegendruckplatte 17 an der quer zur Verschieberichtung verlaufenden Kante
mit einer Abschrägung 21 versehen (siehe Flg. 7 und 8).
Mit einer gleichartigen Abschrägung kann selbstverständlich auch die Schieberplatte 4 versehen sein.
Wie aus den Fig. 9 und 10 ersichtlich ist, kann insbesondere
beim Ausführungsbeispiel mit Gegendruckplatten die Kopfplatte 2 In Verschieberichtung erheblich kürzer
als die darunter befindliche Schieberplatte 4 ausgebildet sein. Bei Verwendung einer derart kurzen Kopfplatte
2 ist es In besonders vorteilhafter Welse möglich, die
Kopfplatte 2 mit der darüber befindlichen, in die Bodenöffnung der Gießpfanne ragenden Verschleißhülse 22
(sieh Fl g. 5 und 9) einteilig auszubilden (siehe Flg. 10).
Bezugszeichenliste | |
1 | = Montageplatte |
2 | = Kopfplatte |
3 | = Durchgangsbohrung |
4 | = Schieberplatte |
5 | = Ausgußhülse |
< | = Blechkassette |
7 | = Durchgangsbohrung |
8 | = Durchgangsbohrung |
9 | = Gleitrahmen |
10 | = Gehäuse |
15α 156 15c
= Verschiebevorrichtung
= Wärmeisoliermaterial
= Wärmeschutzschild
= Federn
= mehrteilige Stützplalie
17a 176
I-
Gleitschienen Gegendruckplatten
Federn
Paßschraube
Führungsbolzen
Abschrägung
Verschleißhülse
Hierzu 7 Blatt Zeichnungen
Claims (9)
1. Schieberverschluß für eine Gießpfanne, mit einer
in einem Gleitrahmen gehaltenen Schieberplatte aus feuerfestem Material, die mittels im Gleitrahmen
angeordneter und mit dem Gleitrahmen verschiebbarer Federn gegen eine darüber angeordnete Kopfplatte
aus feuerfestem Material anpreObar ist, wobei die Schieberplatte in der Schließstellung die Kopfplatte
nach mindestens einer Seite hin überkragt, dadurch gekennzeichnet, daß die Federn (14) an unterhalb
des Gleitrahmens (9) angeordneten, feststehenden Gleitflachen (16) abgestützt sind, die in Verschieberichtung
derart geneigt verlaufen, daß die jeweils unternalb des die Kopfplatte (2) überkragenden
Abschnittes der Schieberplatte (4) befindlichen Federn (14) entlasset sind.
2. Sthleberverschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Gleltflächen (16) als Gleitschienen
ausgebildet sind und Teil eines den Gleitrahmen (9) und die Schieberplatte (4) aufnehmenden
Gehäuses sind.
3. Schieberverschluß nach den Ansprüchen 1 und
2, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Gleitflächen (16) und den Federn (14) eine mit dem
Gleitrahmen verbundene mehrteilige Stützplatte (15) angeordnet ist, deren Grundriß dem Grundriß der
Schieberplatte (4) entspricht und die unterhalb vom überkragenden Abschnitt der Schieberplatte (4) einen
senkrecht zur Ebene der Stützplatte (15) beweglichen Teil (15a, 156) aufweist.
4. Schieberverschluß für eine Gießpfanne, mit einer in einem Gleltrahmcn gehauenen Schieberplatte aus
feuerfestem Material, die mittels im Gleitrahmen angeordneter und mit dem Gleitrahmen verschiebbarer
Federn gegen eine darüber angeordnete Kopfplatte aus feuerfestem Material anpreßbar Ist, wobei
die Schieberplatte in der Schließstellung die Kopfplatte nach mindestens einer Seite überkragt, dadurch
gekennzeichnet, daß oberhalb vom überkragenden Abschnitt der Schieberplatte (4) eine Gegendruckplatte
(17a, 176) angeordnet ist.
5. Schieberverschluß nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Gegendruckplatte (17a, ITb)
über Federn (18) an einer am Pfannenboden befindlichen Montageplatte (1) abgestützt ist.
6. Schieberverschluß nach den Ansprüchen 4 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Gegendruckplatte
(17a, 176) senkrecht zum Pfannenboden an Führungselementen geführt ist, die als Paßschrauben (19)
und/oder als Führungsbolzen (20) ausgebildet sind.
7. Schieberverschluß nach den Ansprüchen 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Gegendruckplatte
(17a, 176) und/oder die Schieberplatte (4) an quer zur Verschieberichtung verlaufenden Kanten mit
Abschrägungen (21) versehen sind.
8. Schieberverschluß nach einem oder mehreren der Ansprüche 4 bis 7. dadurch gekennzeichnet, daß
die Kopfplatte (2) In Verschieberichtung kürzer als die Schieberplatte (4) ausgebildet ist.
9. Schieberverschluß nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Kopfplatte (2) und die darüber
angeordnete Verschleißhülse (11) im Pfannenlochstcin ein Teil bilden.
Die Erfindung betrifft einen Schieberverschluß gemäß dem Gattungsbegriff des Patentanspruches 1.
Bei Schieberverschlüssen der angegebenen Art beanspruchen
die Druckkräfte der Federn unterhalb des überkragenden Abschnittes der Schieberplatte die Schieberplatte
auf Biegung. Bei Verwendung von starken Federn können diese Biegebeanspruchungen so groß werden,
daß das feuerfeste Material der Schieberplatte reißt. Ein weiterer Nachteil besteht darin, daß das von den Federn
im überkragenden Bereich erzeugte Moment um die Kante der Kopfplatte den Anpreßkräften der übrigen
Federn im Bereich unterhalb der Kopfplatte entgegenwirkt, so daß die resultierende Anpreßkraft vermindert
wird.
Es 1st deshalb Aufgabe der Erfindung, den Schieberverschluß der eingangs genannten Art dahingehend weiterzubilden,
daß die erläuterten Biegebeanspruchungen und Momente vermieden werden bzw. bis auf ein
unschädliches Maß reduziert werden.
Als erste Lösung der gestellten Aufgabe sieht die Erfindung die im Patentanspruch 1 zusammengefaßten
Merkmale vor. Durch die erfindungsgemäß vorgeschlagenen, in Verschieberichtung geneigten Gleitflächen
erfahren die unterhalb des die Kopfplatte überkragenden Abschnittes der Schieberplatte befindlichen Federn mit
zunehmendem Verschiebeweg eine Entlastung, so daß die eingangs erläuterten Biegebeanspruchungen und
Momente auf ein unschädliches Maß reduziert werden.
Dabei sind zweckmäßig gemäß Anspruch 2 die Gleltflächen
als Gleltschlenen ausgebildet und Teil eines den Gleitrahmen und die Schieberplatte aufnehmenden
Gehäuses.
Um den Federn Im Bereich der sie stützenden Gleitflächen
einen ausreichenden Halt zu geben, ist gemäß Anspruch 3 zwischen den Gleltflächen und den Federn
eine mit dem Gleitrahmen verbundene mehrteilige Stützplatte
angeordnet, deren Grundriß dem Grundriß der Schieberplatte entspricht und die unterhalb vom überkragenden
Abschnitt der Schieberplatte einen senkrecht zur Ebene der Stützplatte beweglichen Teil aufweist.
Eine zweite, alternative Lösung der gestellten Aufgabe sieht die im Patentanspruch 4 zusammengefaßten Merkmale
vor. Die erfindungsgemäß oberhalb des überkragenden Abschnittes der Schieberplatte angeordnete Gegendruckplatte
ist dazu in der Lage, die oben erläuterten schädlichen Kräfte und Momente zu kompensieren.
Zweckmäßig ist die Gegendruckplatte gemäß dem Anspruch 5 über Federn am Pfannenboden abgestützt.
Hierdurch können die die jeweils erforderlich werdenden Kompensationskräfte beliebig eingestellt werden.
Um der federnd abgestützten Gegendruckplatte bei Ihren Bewegungen relativ zum Pfannenboden eine ausreichende
Führung zu geben, sind die Merkmale des Anspruches 6 vorgesehen.
Um zu verhindern, daß die Schieberplatte beim Überfahren
des Spaltes zwischen der Kopfplatte und der Gegendruckplatte hängen bleibt, sind die Merkmale des
Anspruches 7 vorgesehen.
Da bei dem Schieberverschluß gemäß der Erfindung die Kopfplatte nicht mehr als Stützelement für die Schieberplatte
dient, sondern nur noch als Abdichtelement dient, kann die Kopfplatte gemäß Anspruch 8 in Verschieberichlung
kürzer als die Schieberplatte ausgebildet sein.
In diesem Falle kann die Kopfplatte in vorteilhafter
Weise gemäß dem Anspruch 9 mit der darüber angeordneten Verschleißhülse Im Pfannenlochstein ein Teil
bilden.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19792924118 DE2924118C2 (de) | 1979-06-15 | 1979-06-15 | Schieberverschluß für eine Gießpfanne |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19792924118 DE2924118C2 (de) | 1979-06-15 | 1979-06-15 | Schieberverschluß für eine Gießpfanne |
Publications (2)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE2924118A1 DE2924118A1 (de) | 1980-12-18 |
DE2924118C2 true DE2924118C2 (de) | 1983-03-31 |
Family
ID=6073246
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19792924118 Expired DE2924118C2 (de) | 1979-06-15 | 1979-06-15 | Schieberverschluß für eine Gießpfanne |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE2924118C2 (de) |
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- 1979-06-15 DE DE19792924118 patent/DE2924118C2/de not_active Expired
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Also Published As
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DE2924118A1 (de) | 1980-12-18 |
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