DE2919542C2 - - Google Patents
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- B01D53/00—Separation of gases or vapours; Recovering vapours of volatile solvents from gases; Chemical or biological purification of waste gases, e.g. engine exhaust gases, smoke, fumes, flue gases, aerosols
- B01D53/34—Chemical or biological purification of waste gases
- B01D53/46—Removing components of defined structure
- B01D53/48—Sulfur compounds
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Entfernung
des Schwefeldioxydgehaltes der von der Verbrennung schwefelhaltigen
Brennstoffs herrührenden Abgase, nach dem
eine wäßrige, calciumhydroxydhaltige Suspension in einem
Strom der heißen Abgase zerstäubt wird, wobei die
gebildeten Tropfen der Suspension zu einem Pulver getrocknet
werden und gleichzeitig ein Teil des Schwefeldioxyds
absorbiert wird, und nach dem ein Teil des sich
ergebenden Pulvers zur Herstellung der calciumhydroxydhaltigen
Suspension rückgeführt wird.
Es sind Verfahren der genannten Art bekannt, d. h.
Verfahren, nach denen Schwefeldioxyd und die durch dessen
Oxydation gebildete Schwefelsäure als Sulfit bzw.
Sulfat in einem trockenen Pulver gebunden werden, das
entsteht, wenn man die schwefeldioxydhaltigen Abgase als
Trockengas in einem Zerstäubungstrocknungsprozeß benutzt,
bei dem die Flüssigkeit, die zerstäubt wird, eine
Lösung einer leichtlöslichen, starken Base oder eine
Suspension von Calciumhydroxyd ist.
Ein derartiges Verfahren ist z. B. in der USA-Patentschrift
Nr. 39 32 587 beschrieben. Dieser Patentschrift
gemäß besteht die basische Flüssigkeit aus einer wäßrigen
Lösung oder Aufschlämmung, die bis zu 40 Gew.-%
Alkalimetallcarbonat oder -hydrogencarbonat, bevorzugterweise
Natriumcarbonat und/oder Natriumhydrogencarbonat,
enthält. Da die Zeit, die für die Reaktion zwischen dem
in den Abgasen enthaltenden Schwefeldioxyd und den zerstäubten
Tropfen der basischen Flüssigkeit zur Verfügung
steht, nur sehr kurz ist, hat man es, obwohl bereits vorgeschlagen
worden war, als basische Flüssigkeit eine Calciumhydroxydsuspension
zu verwenden, bisher für erforderlich
gehalten, daß die basische Flüssigkeit eine Lösung
eines leichtlöslichen, sehr reaktionsfähigen basischen
Stoffes umfaßt, wie z. B. Natriumhydroxyd oder, wie weiter
vorn erwähnt, Natriumcarbonate. Zwar kann zwischen dem
Schwefeldioxyd und den durch die Zerstäubung gebildeten
Partikeln auch noch eine gewisse Reaktion stattfinden,
nachdem die letztgenannten schon zu einem praktisch wasserfreien
Pulver getrocknet worden sind, aber der bei weitem
überwiegende Teil der Absorptionsreaktion spielt sich
ab, während die zerstäubten Partikeln noch eine Flüssigkeitsphase
enthalten.
Die in Wasser leichtlöslichen Materialien, wie z. B.
Natriumcarbonat, deren Anwendung bei den bekannten Prozessen
der beschriebenen Art in Betracht kommt, sind an vielen
Orten so teuer und für das sich ergebende sulfit- und
sulfathaltige Pulver gibt es derartig begrenzte Absatzmöglichkeiten,
daß ihre Anwendung hauptsächlich in Verbindung
mit Regenerationsprozessen in Betracht kommt, bei
denen das sich durch die Zerstäubungstrocknung ergebende
sulfit- und sulfathaltige Pulver zu Carbonat oder Hydroxyd
regeneriert wird. Die Verwendung von Regenerationsprozessen
in Verbindung mit Alkalimetallhydroxyd- oder -carbonatprozessen
kann außerdem dadurch zu einer Notwendigkeit
gemacht werden, daß die Deponie des entstandenen sulfithaltigen
Material Probleme bereiten würde, da die Gefahr
bestünde, daß das deponierte Material infolge seiner
leichten Löslichkeit das Grundwasser und auch Oberflächengewässer
verseucht.
Derartige Regenerationsprozesse, die u. a. in der obengenannten
USA-Patentschrift beschrieben sind, erfordern
jedoch eine umfassende Apparatur und sind kompliziert im
Betrieb, und diese Faktoren haben sich auf eine Ausbreitung
des Systems in der Praxis hemmend ausgewirkt.
Es bedarf somit eines Verfahrens der im ersten Abschnitt
der vorliegenden Beschreibung angegebenen Art,
nach dem ein basisches Material benutzt wird, nämlich
Ca(OH)₂, das so preisbillig ist, daß auf die Regeneration
des sulfit- und sulfathaltigen Produkts verzichtet
werden kann, und nach dem letzteres gleichzeitig mit hohem
Umsetzungsgrad in einer Form entsteht, in welcher es
sich leicht transportieren und deponiert läßt.
Es sei bemerkt, daß es zahlreiche Prozesse zur Entfernung
des Schwefeldioxydgehaltes von Abgasen gibt, bei
welchen Prozessen die Abgase mit einer wäßrigen alkalischen
Flüssigkeit gewaschen werden, z. B. in einem
Waschturm.
Nach den Verfahren des letztgenannten Typs wird die
alkalische Flüssigkeit nicht zu einem Pulver getrocknet,
sondern verläßt die Reaktionszone als eine sulfit- und
sulfathaltige Flüssigkeit, die gegebenenfalls rückgeführt
und/oder regeneriert wird. Verfahren der letztgenannten
Art sind z. B. in der dänischen Patentschrift Nr.
1 23 337, der schwedischen Auslegeschrift Nr. 3 71 368,
der USA-Patentschrift Nr. 35 33 748 und in den deutschen
Offenlegungsschriften Nr. 23 04 496, 24 19 579 und
25 50 488 beschrieben.
Die weiter vorn referierte Auffassung, daß Calciumhydroxyd
nicht für die Anwendung in Prozessen geeignet
sei, bei denen gleichzeitig mit der SO₂-Absorption eine
Zerstäubungstrocknung des Absorptionsmittels erfolgt,
hat geherrscht, obwohl bereits im Jahre 1960 in der
tschechoslowakischen Patentschrift Nr. 96 138 ein Prozeß
vorgeschlagen worden war, bei dem das Absorptionsmittel
Calciumhydroxyd war. In dieser Patentschrift ist vorgeschlagen
worden, den Ausnutzungsgrad des Calciumhydroxyds
durch Rückführung eines Teiles des beim Absorptions- und
Zerstäubungstrocknungsprozeß entstandenen Pulvers in die
Suspension von Ca(OH)₂, die zerstäubt werden soll, zu verbessern.
Dieser Prozeß hat sich jedoch keiner Verbreitung
erfreut, und zwar wahrscheinlich, weil mit ihm trotz der
genannten Rückführung ein zu großer Ca(OH)₂-Verbrauch
verbunden war.
Nach diesem aus der genannten tschechoslowakischen Patentschrift
bekannten Verfahren wird der Gehalt der Abgase
an Flugasche entfernt, bevor die Gase mit der zerstäubten
Calciumhydroxydsuspension in Kontakt gebracht werden, und
es wird nirgends vorgeschrieben, welche Temperatur und
Feuchtigkeit die Abgase beim Abschluß der Behandlung haben
sollen.
Es hat sich nunmehr erwiesen, daß es möglich ist,
ein Verfahren wie das im ersten Abschnitt der vorliegenden
Beschreibung angeführte durchzuführen, d. h. ein Verfahren,
welches erhebliche Ähnlichkeit mit dem in der
obengenannten tschechoslowakischen Patentschrift beschriebenen
Verfahren besitzt, aber mit einem wesentlich kleineren
Calciumhydroxydverbrauch bei Erzielung einer befriedigenden
SO₂-Absorption verbunden ist, und nach dem die
Menge des rückgeführten Stoffes auf einem Niveau gehalten
wird, das so niedrig ist, daß es bei Ausübung des Verfahrens
in industriellem Maßstab annehmbar ist.
Dies wird durch ein Verfahren erzielt, das erfindungsgemäß
dadurch gekennzeichnet ist, daß die in den
Abgasen befindliche Flugasche erst nach dem Absorptions-
und Zerstäubungstrocknungsprozeß aus den Abgasen entfernt
und zusammen mit dem bei diesem Prozeß entstandenen
Pulver zur Herstellung der calciumhydroxydhaltigen
Suspension rückgeführt wird und daß das Verhältnis zwischen
auf der einen Seite der Menge und dem Trockensubstanzgehalt
der calciumhydroxydhaltigen Suspension und
auf der anderen Seite der Temperatur und dem Feuchtigkeitsgehalt
der Abgase so eingestellt wird, daß die Abgase
nach der Behandlung eine Temperatur haben, die 8-40°C
über ihrem Taupunkt liegt.
Daß sich nach dem erfindungsgemäßen Verfahren eine
besonders gute SO₂-Entfernung erzielen läßt, ist nicht
allein darauf zurückzuführen, daß im Gegensatz zu dem,
was beim Verfahren nach dem genannten tschechoslowakischen
Patent der Fall ist, eine Ausnutzung der an sich bekannten
(vgl. zum Beispiel deutsche Offenlegungsschrift Nr.
26 38 581) Absorptionsfähigkeit der gesamten Flugaschemenge
erreicht wird. Die Tatsache, daß die Flugasche erst
nach dem Absorptions- und Zerstäubungstrocknungsprozeß
entfernt und zu einem Teil zur Herstellung der calciumhydroxydhaltigen
Suspension wieder rückgeführt wird, hat
besondere Vorteile, die für die Effektivität des Absorptionsprozesses
Bedeutung haben. Wenn die Flugasche zusammen
mit dem beim Absorptions- und Zerstäubungstrocknungsprozeß
entstandenen Pulver in die Suspension aus
Calciumhydroxyd rückgeführt wird, übt die Flugasche nämlich
eine suspendierende Wirkung auf die Calciumhydroxydpartikeln
aus, so daß die Flokkulation der letzteren, die
aufträte, falls man ohne Rückführung von Flugasche die
calciumhydroxydhaltige Suspension zwecks Erzielung einer
ausreichend niedrigen Viskosität für die Zerstäubung verdünnen
würde, hochgradig vermieden wird. Die rückgeführten
Flugaschepartikeln tragen nämlich dazu bei, daß die Calciumhydroxydpartikeln
in den Tropfen, die bei der Zerstäubung
der Suspension entstehen, besser verteilt und
mit größerer Oberfläche vorliegen. Diese größere Oberfläche
bewirkt bessere Reaktionsmöglichkeiten mit dem
Schwefeldioxyd.
Die Flugaschepartikeln bleiben genau wie die vom
Absorptions- und Zerstäubungstrocknungsprozeß herrührenden
Partikeln in der Calciumhydroxydsuspension, die
zerstäubungsgetrocknet werden soll, in wesentlichem Grad
intakt, und bei der Zerstäubungstrocknung bilden diese
beiden Typen von Partikeln in den einzelnen Tropfen Kerne,
auf deren Oberfläche sich die wesentlich kleineren Partikeln
des frisch hinzugeführten Calciumhydroxyds befinden.
Diese letztgenannten Calciumhydroxydpartikeln haben in
dieser Lage wesentlich bessere Möglichkeiten, mit dem
Schwefeldioxyd zu reagieren, als wenn sie sich z. B. im
zentralen Teil einer im Trocknungsprozeß befindlichen
Partikel befänden, die ausschließlich aus kleineren Calciumhydroxydpartikeln
besteht. Das rückgeführte Pulver begünstigt
also dadurch die Absorption, daß es als Träger
für die frisch hinzugeführten, kleinen Calciumhydroxydpartikeln
dient, und zur Erfüllung dieser Funktion sind
die Flugaschepartikeln besonders geeignet, da sie, insbesondere
wenn sie von einem kohlegefeuerten Kessel herrühren,
eine wesentlich kleinere Größe besitzen als die
beim Absorptions- und Zerstäubungstrocknungsprozeß gebildeten
Partikeln, welche kleinere Größe sich als ideal
erwiesen hat, wenn die Partikeln diese betreffende Funktion
ausüben sollen.
Entscheidend dafür, daß sich mit einer moderaten Calciumhydroxydmenge
eine ausreichende Absorption erreichen
läßt, ist außerdem, daß der Trocknungsprozeß derartig
gelenkt wird, daß die Abgase nach der Behandlung eine
Temperatur haben, die 8-40°C über ihrem Taupunkt liegen.
Es hat sich nämlich gezeigt, daß sich in diesem Temperaturintervall
eine wesentlich bessere Absorption erzielen
läßt als außerhalb des betreffenden Intervalls. Wenn
die Bedingungen derartig sind, daß die Abgase nach der
Behandlung eine Temperatur haben, die mehr als 40°C über
ihrem Taupunkt liegt, enthält das entstandene Pulver eine
relativ große Menge nicht umgesetzten Calciumhydroxyds,
vermutlich weil die Trocknung unter diesen Umständen so
schnell erfolgt, daß der Zeitraum, in dem die Partikeln
einen genügenden Feuchtigkeitsgehalt besitzen, damit eine
wesentliche Reaktion mit dem Schwefeldioxyd stattfinden
kann, zu kurz ist. Aber auch bei Temperaturen, die unter
dem betreffenden Intervall liegen, ergeben sich unbefriedigende
Ergebnisse. Dies ist insbesondere dem Umstand zuzuschreiben,
daß in diesen Fällen verhältnismäßig viel
Calciumcarbonat gebildet wird, welches gegenüber Schwefeldioxyd
eine geringere Reaktionsfähigkeit besitzt als
Calciumhydroxyd. Diese Carbonatbildung wäre selbstverständlich
bei einem Prozeß mit teilweiser Rückführung,
wie dem beschriebenen, besonders unangebracht.
Es muß als überraschend und unvorhersehbar angesehen
werden, daß eine derartige untere Temperaturgrenze vorliegt,
die durch die Carbonatbildung bedingt ist.
Es sei bemerkt, daß es, obwohl der Prozeß die
Rückführung von Partikeln umfaßt, die noch nicht umgesetztes
Calciumhydroxyd enthalten, von erheblicher
Wichtigkeit ist, daß während des SO₂-Absorptionsprozesses
optimale Reaktionsbedingungen herrschen, da sonst mit
erhöhten Kosten für sowohl die Anlage als auch deren Betrieb
gerechnet werden muß.
Eine bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens ist dadurch gekennzeichnet, daß das
aus den Abgasen nach dem Trocknungs- und Absorptionsprozeß
entfernte Gemisch aus Flugasche und durch den Prozeß
gebildetem Pulver bei der Anwendung des Gemisches
zur Herstellung der calciumhydroxydhaltigen Suspension in
Wasser suspendiert und erst danach mit dem Ergänzungs-Calciumhydroxyd
in Form einer durch Löschen von gebranntem
Kalk gebildeten, wäßrigen Ca(OH)₂-Masse in Kontakt
gebracht wird.
Diese Ausführungsform ist im Vergleich zu dem, was
sich erreichen läßt, wenn das trockene, rückgeführte
Pulver, das aus Flugasche und den beim Absorptions- und
Zerstäubungstrocknungsprozeß entstandenen Partikeln besteht,
in einer im voraus verdünnten Suspension frischen
Calciumhydroxyds verrührt wird, mit Vorteilen verbunden.
Durch das genannte, bevorzugte Verfahren wird eine bessere
Ausnutzung der Alkalinität der Flugasche erzielt, da diese
sich besser mit Wasser als mit einer Calciumhydroxydsuspension
extrahieren läßt, und darüber hinaus ergibt
sich noch eine bessere Ausnutzung des frisch hinzugeführten
Calciumhydroxyds, da man dadurch, daß man sicherstellt,
daß die rückgeführten Partikeln, einschließlich
der Flugasche, mit Wasser gesättigt sind, bevor sie mit
der Calciumhydroxydsuspension in Kontakt gebracht werden,
erreicht, daß das Calciumhydroxyd nur in sehr geringem
Umfang in das Innere der Partikeln eindringt, wo es nur
in geringerem Ausmaß dazu imstande wäre, seine SO₂-absorbierende
Wirkung auszuüben. Dagegen setzen sich beim
Trocknen der zerstäubten Tropfen die Calciumhydroxydpartikeln
auf der Oberfläche der rückgeführten Partikeln ab,
wo sie besonders gute Möglichkeiten haben, mit dem Schwefeldioxyd
zu reagieren. Bei Anwendung dieser Ausführungsform
erübrigt es sich außerdem, die durch das Löschen
von gebranntem Kalk entstehende wäßrige Masse aus Calciumhydroxyd
mit Wasser zu verdünnen, was einen Vorteil
darstellt, da bei einer derartigen Verdünnung eine gewisse
Agglomeration der beim Löschen gebildeten, feinen
Calciumhydroxydpartikeln erfolgt. Wenn die genannte Calciumhydroxydmasse
dagegen mit einer Suspension der rückgeführten
Partikeln vermischt wird, welche Suspension ungefähr
denselben Trockensubstanzgehalt wie die Masse aus
gelöschtem Kalk, aber eine wesentlich niedrigere Viskosität
als diese besitzt, wird eine derartige Agglomeration
verhindert und gleichzeitig eine so weitgehende Reduktion
der Viskosität der Calciumhydroxydmasse erzielt, daß diese
gepumpt werden kann und sich zur Zerstäubung eignet.
Die genannte Agglomeration der Calciumhydroxydpartikeln
ist selbstverständlich unerwünscht, da sie die Größe der
Oberfläche der Partikeln reduziert und somit die Reaktionsbedingungen
bei der SO₂-Absorption verschlechtert.
Dieser Ausführungsform gemäß wird die frische Ergänzungs-Calciumhydroxydmasse
zu der Suspension rückgeführter Partikeln
zweckmäßigerweise erst unmittelbar vor der Zerstäubung
der letzteren hinzugesetzt, wodurch das Auftreten
durch Kristallbildung und Sedimentation verursachter Probleme
verhindert wird.
Es ist jedoch auch möglich, ein gutes Resultat zu erzielen,
wenn man die rückgeführten Partikeln ohne vorheriges
Verrühren in Wasser der durch das Löschen gebildeten,
wäßrigen Ca(OH)₂-Masse zusetzt, und zwar entweder
gleichzeitig mit oder nach deren Verdünnung. Auch auf diese
Weise läßt sich ein erheblicher Teil der im vorigen
Abschnitt genannten Vorteile erreichen, da die rückgeführten
Flugaschepartikeln eine gewisse redispergierende Wirkung
auf die Calciumhydroxydagglomerate haben, die sich
vor dem Hinzusetzen der Flugaschepartikeln gebildet haben
können.
Die Flugasche hat eine derartige Partikelgröße, daß
ihre Gegenwart im rückgeführten Material in besonders
hohem Ausmaß dazu beiträgt, daß in der Suspension, die
zerstäubt werden soll, ein besonders großer Trockensubstanzgehalt
erreicht werden kann, ohne daß die Viskosität
dieser Suspension unzulässig erhöht wird. Der
große Trockensubstanzgehalt bewirkt, daß eine hohe
SO₂-Absorption erzielt und gleichzeitig die Wasserverdampfung
auf einem geeignet niedrigen Niveau gehalten
werden kann. Dies bedeutet wiederum, daß die Abkühlung
und Befeuchtung der Abgase geringer wird, was erwünscht
ist und das Einhalten der angeführten Werte für die
Temperatur der gereinigten Abgase in bezug auf deren
Taupunkt erleichtert.
Zusätzlich zu den angeführten Vorteilen, die das Verfahren
in bezug auf verwandte, bekannte Verfahren, insbesondere
in bezug auf das in der genannten tschechoslowakischen
Patentschrift beschriebene Verfahren, besitzt,
hat das erfindungsgemäße Verfahren den besonderen Vorteil,
daß es die Anwendung einer Apparatur zur Entfernung
von Flugasche vor der Absorptions- und Zerstäubungstrocknungsstufe
überflüssig werden läßt.
Eine andere Ausführungsform ist erfindungsgemäß
dadurch gekennzeichnet, daß man die Zusammensetzung und
die Menge der calciumhydroxydhaltigen Suspension derartig
abstimmt, daß das Molverhältnis zwischen dem Calciumhydroxyd
und dem Schwefeldioxyd, das pro Zeiteinheit in
den Zerstäubungstrockner eingeleitet wird, 0,3-2,0 und
die Schwefeldioxydabsorption 80-98% beträgt. Durch das
Arbeiten unter diesen Bedinungen läßt sich eine befriedigende
Schwefeldioxydentfernung erzielen, und gleichzeitig
werden die Mengen der Absorptionsmaterialien, die
zerstäubt werden müssen, innerhalb wirtschaftlich vertretbarer
Grenzen gehalten.
Eine weitere bevorzugte Ausführungsform ist erfindungsgemäß
dadurch gekennzeichnet, daß die calciumhydroxydhaltige
Suspension ein Mittel zur Verbesserung
der Löslichkeit des Calciumhydroxyds in Wasser, bevorzugterweise
Natriumchlorid, enthält. Es hat sich nämlich
erwiesen, daß man dadurch eine nicht unwesentliche Verbesserung
der Schwefeldioxydabsorption erzielt, und zwar
ergab sich bei Versuchen, bei denen nur mit einem einzelnen
Durchgang des Calciumhydroxyds gearbeitet wurde,
d. h. bei denen keine Rückführung des gebildeten Pulvers
stattfand, durch Hinzusetzen von Natriumchlorid in einer
Menge, die etwa 0,5% der Flüssigkeitsmenge entsprach,
die zerstäubt wurde, eine Verbesserung der Schwefeldioxydabsorption
um 6-7%. Das Versehen der calciumhydroxydhaltigen
Suspension mit einer optimalen Natriumchloridmenge
erfordert oft noch nicht einmal die Ergreifung besonderer
Maßnahmen, da das Wasser, welches zur Herstellung der
Suspension rückgeführten Materials zur Verfügung steht,
in vielen Fällen einen geeigneten Natriumchloridgehalt
besitzt.
Das erfindungsgemässe Verfahren wird unter Bezugnahme
auf die Zeichnung näher veranschaulicht. Es zeigt
Fig. 1 stark schematisch eine Prinzipskizze für eine
Ausführungsform des Verfahrens,
Fig. 2 ebenfalls stark schematisch eine Prinzipskizze
für eine zweite Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens,
Fig. 3 teilweise im Schnitt eine Zerstäubungstrocknungsvorrichtung,
die für die Ausübung des Verfahrens
in industriellem Maßstab besonders geeignet ist, und
Fig. 4 einen Schnitt entlang der Linie IV-IV in Fig. 3.
In Fig. 1 bezeichnet 1 einen Suspensionsbehälter, in
den Wasser und rückgeführte Partikeln, die aus Flugasche
und beim weiter vorn beschriebenen Absorptions- und Zerstäubungsprozeß
entstandenen Partikeln bestehen, eingeleitet
werden, so wie es durch die Zuleitungen 2 und 3
angedeutet ist. Die im Behälter 1 hergestellte Suspension
wird durch eine Leitung 4 in einen Mischbehälter 5 gebracht.
In einen Löschbehälter 6 werden durch einen Kanal
7 gebrannter Kalk und durch eine Leitung 8 Wasser eingeleitet.
Aus dem Löschbehälter 6 wird die Ca(OH)₂-Suspension
mit Hilfe der Leitung 9 in den Mischbehälter 5 geleitet.
Das Verhältnis zwischen den beiden Suspensionen,
die in diesen Behälter eingeleitet werden, wird in jedem
einzelnen Fall dem Schwefeldioxydgehalt der Abgase, d. h.
dem Schwefelgehalt des Brennstoffs, der in der betreffenden
Periode Anwendung findet, sowie der Temperatur der
Abgase entsprechend eingestellt.
Die Menge rückgeführten Pulvers, die durch die Leitung
3 in den Suspensionsbehälter 1 eingeleitet wird, kann
innerhalb weiter Grenzen variieren und beträgt z. B. zwischen
10 und 90%, bevorzugterweise zwischen 30 und 70%,
und in typischen Fällen etwa 50% der Menge des pulverförmigen
Materials, einschließlich der Flugasche, die bei
der betreffenden Zerstäubungstrocknung entsteht.
Bei dem im Löschbehälter 6 erfolgenden Löschen entsteht
das Calciumhydroxyd in Form ganz feiner Partikeln,
die in der durch das Löschen entstandenen Masse gleichmäßig
verteilt sind. Wenn diese Masse im Mischbehälter 5 mit
der Suspension aus dem Suspensionsbehälter 1 vermischt
wird, erfolgt keine wesentliche Flokkulation oder Agglomeration
der feinen Calciumhydroxydpartikel, wie es sonst
der Fall wäre, wenn man die Calciumhydroxydmasse mit Wasser
verdünnt hätte, was unmittelbar das am nächsten liegende
gewesen wäre. Die Gegenwart einer großen Menge
Partikeln, insbesondere Flugaschepartikeln, in der Suspension,
in welche die frisch hergestellte Calciumhydroxydmasse
untergemischt wird, hat überraschenderweise eine
ausgeprägt stabilisierende Wirkung gezeigt, so daß die
feinen Calciumhydroxydpartikeln in Suspension verbleiben.
Um diese Wirkung voll und ganz zu erreichen, hat es
sich erfindungsgemäß als vorteilhaft erwiesen, eine so
große Menge des Gemisches aus Flugasche und dem beim Absorptions-
und Zerstäubungstrocknungsprozeß gebildeten
Pulver rückzuführen, daß sich eine Suspension ergibt,
die nach dem Hinzusetzen des Ergänzungs-Calciumhydroxyds
einen Trockensubstanzgehalt von 30-55 Gew.-% hat.
Vom Mischbehälter 5 wird das Gemisch aus der Ca(OH)₂-Suspension
und der Suspension rückgeführten Materials sofort
durch eine Leitung 10 einer Zerstäubungstrocknungsanlage
11 zugeführt, wo es zerstäubt wird, und zwar bevorzugterweise
unter Anwendung eines rotierenden Zerstäuberrades
12, bevorzugterweise eines Rades vom verschleißfesten
Typ, wie es in der britischen Patentschrift
Nr. 12 76 000 beschrieben ist.
Die heißen, schwefeldioxydhaltigen Abgase, die gereinigt
werden sollen, werden durch einen Kanal 13 zugeführt,
durch welchen bei der in Fig. 1 dargestellten
Ausführungsform die gesamte Gasmenge einem Deckenluftverteiler
14 in der Zerstäubungstrocknungsanlage zugeführt
wird.
Die Menge des in den Behälter 1 eingeleiteten Wassers,
die Menge des in diesem Behälter rückgeführten Pulvers und
das Verhältnis zwischen den Rückführungen durch Leitungen
4 und 9 sowie die Menge der dem Zerstäuberrad zugeleiteten
Suspension werden unter Berücksichtigung der Menge und des
Schwefeldioxydgehaltes der Abgase sowie deren Temperatur
so abgestimmt, daß das molare Verhältnis zwischen eingeleitetem
Calciumhydroxyd (einschließlich der Menge, die
im rückgeführten Material in der Suspension enthalten ist)
und dem Schwefeldioxyd, das pro Zeiteinheit in die Zerstäubungstrocknungsanlage
eingeleitet wird, üblicherweise
zwischen 0,3 und 2,5 beträgt und daß die Abgase nach der
Behandlung eine Temperatur und einen Feuchtigkeitsgehalt
aufweisen, die den oben gestellten Forderungen, d. h. daß
die Temperatur 8-40°C über dem Taupunkt liegen muß, genügen.
Die hierfür erforderlichen Berechnungen sind für
den Fachmann lediglich Routinearbeit.
In der Zerstäubungstrocknungsanlage strömen die
schwefeldioxydhaltigen Gase aus dem Deckenluftverteiler
14 in Richtung des unteren Teils der Anlage und werden
dabei mit den aus dem Zerstäuberrad 12 herausgeschleuderten
Tropfen der calciumhydroxydhaltigen Suspension in innigen
Kontakt gebracht. Die Abgase haben bei ihrem Eintritt
in die Zerstäubungstrocknungsanlage in typischen
Fällen eine Temperatur von 120-190°C, bevorzugterweise
140-160°C, und gleichzeitig damit, daß das SO₂ von den
Flüssigkeitstropfen absorbiert wird und mit dem darin
gelösten und suspendierten Calciumhydroxyd reagiert, erfolgt
eine starke Verdampfung der in den Tropfen befindlichen
Wassermenge. Die Tropfen, die eine oder mehrere
Flugaschepartikeln oder solche Partikeln enthalten, die
durch Zerstäubungstrocknung entstanden und durch die
Leitung 3 rückgeführt worden sind, enthalten während
eines Teils des Trocknungsprozesses einen aus einer oder
mehreren dieser rückgeführten Partikeln bestehenden Kern,
auf dessen Oberfläche sich kleine Partikeln aus dem
frisch zugeführten Calciumhydroxyd befinden, welche kleinen
Partikeln in dieser Lage besonders gute Bedingungen haben,
um mit dem Schwefeldioxyd in den Abgasen zu reagieren.
Durch die Eintrocknung und chemische Reaktion der
zerstäubten Tropfen entsteht ein Pulver, das Calciumsulfit
und daneben Calciumsulfat und Calciumcarbonat enthält,
während der Rest hauptsächlich aus nicht umgesetztem Calciumhydroxyd
und Flugasche besteht.
Ein Teil dieses Pulvers wird zusammen mit einer zusätzlichen
Menge Flugasche durch eine Leitung 15 unten
aus der Zerstäubungstrocknungsanlage entnommen, während
der übrigen Teil zusammen mit den vom Schwefeldioxydgehalt
teilweise befreiten Abgasen die Zerstäubungstrocknungsanlage
durch den Kanal 16 verläßt. An diesen Kanal
schließt sich bevorzugterweise eine (nicht eingezeichnete)
Zuleitung für heiße, noch nicht gereinigte Abgase an,
die mit den gereinigten Abgasen vermischt werden, um deren
Temperatur zu erhöhen.
Der Kanal 16 führt zu einer Schlauchfiltereinheit 17,
in der die Abgase von mitgerissenen Partikeln gereinigt
werden, die durch eine Leitung 18 ausgetragen werden.
Bei größeren industriellen Anlagen kann auch in Betracht
kommen, daß an Stelle der Schlauchfiltereinheit
17 ein Elektrofilter oder eine andere Einrichtung zum
Abscheiden von Staub aus einem Gasstrom Anwendung findet.
Nach Verlassen der Einheit 17 gelangen die gereinigten
Abgase durch ein Rohr 19 zu einem Schornstein 20, wo ihre
Temperatur hoch genug ist, daß sich die Gase in der Atmosphäre
verteilen können und eine Kondensation in unmittelbarer
Nähe des Schornsteins vermieden wird.
Das durch die Leitungen 15 und 18 entnommene Pulver,
welches außer den beim Absorptions- und Zerstäubungstrocknungsprozeß
gebildeten Partikeln den wesentlichsten
Teil des Flugaschegehaltes der Abgase enthält, gelangt in
eine Leitung 21, von wo aus es teils durch die Leitung 3
und teils durch eine Leitung 22 abgezogen wird.
In Fig. 2, wie erwähnt, eine geänderte Ausführungsform
des beschriebenen Verfahrens veranschaulicht, sind die
Vorrichtungsteile mit denselben Bezugsziffern bezeichnet
wie die entsprechenden Teile in Fig. 1. Auch bei dieser
Ausführungsform wird in den Löschbehälter 6 gebrannter
Kalk durch den Kanal 7 und Wasser durch die Leitung 8
eingeleitet. Der mit einem Überschuß an Wasser gelöschte
Kalk wird durch eine Leitung 9 in den Mischbehälter 5
geleitet, wo er, wie gezeigt, mit Wasser verdünnt und ihm
durch eine Leitung 3 rückgeführtes Pulver zugesetzt wird.
Die auf diese Weise hergestellte Suspension wird durch eine
Leitung 10 der Zerstäubungstrocknungsanlage 11 zugeführt,
und der übrige Teil des Verfahrens entspricht dem
unter Bezugnahme auf Fig. 1 beschriebenen.
Bei größeren industriellen Anlagen ist es zweckmässiger,
statt der in den Fig. 1 und 2 gezeigten Zerstäubungstrocknungsanlage
11 eine Zerstäubungstrocknungsanlage
wie die in Fig. 3 wiedergegebene zu benutzen. Bei
Anwendung dieser Vorrichtung werden die Abgase, deren
Schwefeldioxydgehalt entfernt werden soll, auf regelbare
Weise in zwei Ströme geteilt, von denen der eine zu einem
Deckenluftverteiler 30 geleitet wird, durch den er über
einem in einer Trockenkammer 31 herabhängenden, rotierenden
Zerstäuberrad 32 verteilt wird, während der andere
Strom durch einen Kanal 34 in den zentralen Teil der
Trockenkammer 31 eingeleitet und unter dem Zerstäuberrad
verteilt wird. Die Verteilung des letztgenannten Stromes
erfolgt bei dieser Ausführungsform mit Hilfe eines Verteilers
35, der durch Schaufeln den Abgasstrom in eine
nach oben gerichtete, rotierende Bewegung versetzt. Durch
geeignete Regelung des Verhältnisses zwischen dem Strom,
der dem Deckenluftverteiler 30 zugeleitet wird, und dem
Strom, der durch den Verteiler 35 verteilt wird, ist es
möglich, den optimalen Kontakt zwischen den zerstäubten
Flüssigkeitstropfen und den Gasen zu sichern, die gereinigt
werden sollen, was bei dem beschriebenen Verfahren
von besonderer Wichtigkeit ist, weil das Verhältnis zwischen
Gasen und Flüssigkeit bei diesem Verfahren weit größer
ist als bei üblichen Zerstäubungstrocknungsprozessen.
Ferner hat die in Fig. 3 veranschaulichte Zerstäubungstrocknungsanlage
den besonderen Vorteil, daß sie eine
effektive Steuerung des Zerstäubungstrocknungsprozesses
selbst bei den großen Variationen der anfallenden Abgasmengen
ermöglicht, die zum Beispiel bei der Behandlung
von Abgasen eines Kraftwerkes in Betracht kommen. Die
Flexibilität dieser Anlage ist insbesondere darauf zurückzuführen,
daß sich das Verhältnis zwischen der durch
den Deckenluftverteiler 30 eingeleiteten Gasmenge und der
durch den Verteiler 35 eingeleiteten Gasmenge variieren
läßt.
Aus der Zerstäubungstrockenkammer 31 strömen die
gereinigten Gase und mitgerissene Partikeln durch den
Kanal 36 ab, und ein Teil des durch die Zerstäubungstrocknung
gebildeten Pulvers und Flugasche werden der
Kammer unten durch eine bei 37 angeordnete Schleuse entnommen.
Als Erklärung zu den Fig. Fig. 3 und 4 sei bemerkt, daß
über den annähernd waagerecht verlaufenden Teilen der
Kanäle 34 und 36 Schirme 38 bzw. 39 angeordnet sind,
um zu verhindern, daß sich Pulver auf diesen Kanälen
absetzt.
Die Erfindung wird durch die nachstehenden Beispiele
näher veranschaulicht.
Es wurde eine Versuchsanlage benutzt, die wie die in
Fig. 1 skizzierte ausgebildet war. Die Abgasmenge, die
durch den Kanal 13 eingeleitet wurde, betrug 15 800 kg/
Stunde und hatte einen Schwefeldioxydgehalt von 1500 ppm
(bezogen auf das Volumen) und einen Gehalt an Flugasche
von etwa 5 g/cm³. Aus dem Löschbehälter 6 wurde dem Mischbehälter
5 gelöschter Kalk in einer Menge zugeführt, die,
als Trockensubstanz berechnet, etwa 70 kg/Stunde betrug.
Im Behälter 1 wurden pro Stunde 210 kg rückgeführtes Pulver
mit einem Calciumhydroxydgehalt von 4% hinzugesetzt, und
die auf diese Weise in diesem Behälter hergestellte,
wäßrige Suspension wurde in den Mischbehälter hinübergeleitet.
Die Zerstäubungstrocknungsanlage hatte folgende Abmessungen:
Durchmesser: 3,3 m, Höhe des zylindrischen Teils:
2,2 m, Konuswinkel: 60°.
Die Temperatur der Abgase, die durch 13 eingeleitet
wurden, betrug 156°C, und beim Austritt aus dem Zerstäubungstrockner
betrug die Abgastemperatur 76°C, was sich
zu etwa 23°C höher als der Taupunkt der Gase berechnen
ließ.
Das Pulver, welches durch die Leitung 3 rückgeführt
wurde, hatte, wie erwähnt, einen Gehalt nicht umgesetzten
Calciumhydroxyds von 4 Gew.-%, so daß sich berechnen
läßt, daß das Verhältnis zwischen der Calciumhydroxydmenge,
die insgesamt in die Zerstäubungstrocknungsanlage
eingeleitet wurde, und der eingeleiteten Schwefeldioxydmenge
auf Molbasis 1,4 betrug.
Unter diesen Bedingungen wurde eine Absorption von
84% des in den Abgasen enthaltenen Schwefeldioxyds erzielt.
Es wurde so verfahren wie in Beispiel 1, nur mit dem
Unterschied, daß keine Rückführung durch die Leitung 3
erfolgte, während die Menge frischen Calciumhydroxyds, die
in den Mischbehälter eingeführt wurde, so vergrößert wurde,
daß die Gesamtmenge von Calciumhydroxyd, die dem
Zerstäuberrad pro Zeiteinheit zugeführt wurde, dieselbe
war wie im Beispiel 1, und infolge dessen betrug auch in
diesem Vergleichsbeispiel das auf Molbasis berechnete
Verhältnis zwischen Calciumhydroxyd und Schwefeldioxyd 1,4.
In diesem Fall betrug die Schwefeldioxydabsorption nur 67%.
Es ist also ersichtlich, daß die Rückführung des aus
Flugasche und Partikeln des vom Absorptions- und Zerstäubungsprozeß
herrührenden Pulvers infolge der weiter vorn
beschriebenen Trägerwirkung und infolge der Ausnutzung der
Alkalinität der Flugasche bewirkt, daß bei Anwendung unveränderter
gesamter Calciumhydroxydmenge im Absorptionsprozeß
eine wesentlich bessere Calciumhydroxydabsorption
erzielt wird. Die Reproduzierbarkeit der im voranstehenden
Beispiel und in diesem Vergleichsbeispiel beschriebenen
Versuche ist so hoch, daß die Absorptionsverbesserung,
die dadurch erzielt wird, daß man das absorbierende Material
rückgeführte Partikeln aus Flugasche und zerstäubungsgetrockneten
Partikeln umfassen läßt, signifikant
ist.
Es wurde so verfahren, wie in Beispiel 1, aber mit
dem Unterschied, daß die Temperatur der Abgase, die
durch den Kanal 13 eingeleitet wurden, 180°C betrug, was
bewirkte, daß die Temperatur der austretenden Gase 48°C
über dem Taupunkt lag. In diesem Fall betrug die Schwefeldioxydabsorption
nur 70%.
Es wurde so verfahren, wie in Beispiel 1, aber mit
dem Unterschied, daß die Flugasche aus den Abgasen entfernt
wurde, bevor diese durch den Kanal 13 in die Zerstäubungstrocknungsvorrichtung
eingeleitet wurden. In diesem
Fall enthielt das durch 15 und 18 entnommene Pulver
nur unwesentliche Mengen Flugasche, und sein prozentualer
Gehalt an Calciumhydroxyd betrug 7 Gew.-%. Die Menge des
zum Behälter 1 rückgeführten Pulvers wurde deshalb entsprechend
reduziert, so daß die Gesamtmenge rückgeführten
Calciumhydroxyds dieselbe war wie in Beispiel 1. In
diesem Fall wurde eine Schwefeldioxydabsorption von 76%
erzielt. Sie war also signifikant niedriger als die Absorption,
die in Beispiel 1 erreicht wurde, in dem die Flugasche
beim Absorptionsprozeß vorhanden war und auch an
der Rückführung teilnahm.
Es wurde verfahren wie in Beispiel 1, aber in diesem
Fall betrug die Menge der Abgase 21 700 kg/Stunde und
der Schwefeldioxydgehalt 1300 ppm (bezogen auf das Volumen).
Die Suspension aus gelöschtem Kalk wurde in einer
Menge zugeführt, die 112 kg Ca(OH)₂/Stunde betrug. Die
rückgeführte Pulvermenge betrug 160 kg/Stunde, und dieses
Pulver enthielt etwa 9% Calciumhydroxyd.
Durch die Leitung 22 wurden 252 kg Pulver pro Stunde
mit 9% Calciumhydroxyd entnommen.
Die Abgase hatten bei ihrem Eintritt in die Zerstäubungstrocknungsanlage
eine Temperatur von 146°C.
Beim Austritt aus der Anlage war die Temperatur 76°C,
d. h. etwa 21°C über dem Taupunkt.
Das molare Verhältnis zwischen Calciumhydroxyd und
SO₂ war in diesem Fall 1,8, und es wurde eine Schwefeldioxydabsorption
von 91% erzielt.
Es wurde so verfahren wie in Beispiel 1, aber in diesem
Fall betrug die Menge der flugaschehaltigen Abgase
20 800 kg/Stunde, und die Gase hatten einen Schwefeldioxydgehalt
von 1320 ppm. Die Menge der Calciumhydroxydsuspension
entsprach 125 kg Ca(OH)₂ pro Stunde.
Durch die Leitung 3 wurden pro Stunde 259 kg Pulver
mit einem Ca(OH)₂-Gehalt von 10 Gew.-% rückgeführt.
Durch die Leitung 22 wurden pro Stunde 265 kg Pulver
mit dem genannten Gehalt an nicht umgesetztem Calciumhydroxyd
entnommen.
Die Abgase hatten beim Eintritt eine Temperatur von
154°C und beim Austritt eine Temperatur von 77°C, d. h.
etwa 24°C über ihrem Taupunkt.
Das Verhältnis zwischen Calciumhydroxyd und Schwefeldioxyd
war in diesem Fall 2,5, und die Absorption von
Schwefeldioxyd betrug 96%.
Es wurden so vorgegangen wie in Beispiel 3, nur mit
dem Unterschied, daß die Calciumhydroxydmenge, die in
Beispiel 3 durch Rückführung von Pulver durch 3 zugeführt
wurde, durch eine entsprechende Menge frischen Calciumhydroxyds
ersetzt wurde. In diesem Fall betrug die Schwefeldioxydabsorption
80%.
Es wurde eine Versuchsanlage wie die in Beispiel 1
beschriebene benutzt. Die Menge der Abgase betrug in diesem
Fall 20 800 kg/Stunde, und die Gase hatten einen
Schwefeldioxydgehalt von 548 ppm. Ferner hatten die Abgase
einen Flugaschegehalt von 4,5 g/m³, und diese Flugasche
besaß eine Alkalinität von 0,89 Milliäquivalenten
pro Gramm.
Die Abgase hatten beim Eintritt in den Zerstäubungstrockner
eine Temperatur von 138°C und beim Austritt eine
Temperatur von 73°C.
Dem Zerstäubungstrockner wurde eine Suspension mit
einem Trockensubstanzgehalt von 51,9 Gew.-% zugeführt.
Die Konzentration frisch zugeführten Kalks war nur 4,1%,
während der übrige Teil der Trockensubstanz von rückgeführtem,
flugaschehaltigem Pulver gebildet wurde.
Es wurde eine Schwefeldioxydentfernung von insgesamt
93,8% erzielt. Das stöchiometrische Verhältnis wurde zu
0,76 berechnet.
Aus diesem Beispiel ist ersichtlich, daß man bei Anwendung
des erfindungsgemäßen Verfahrens die Alkalinität
der Flugasche ausnutzen kann, und zwar läßt sich berechnen,
daß 0,32 Milliäquivalente pro Gramm der Alkalinität der
Flugasche ausgenutzt wurden.
Es wurden die in Beispiel 1 beschriebene Versuchsanlage
benutzt. Die Versuchsbedingungen waren folgende:
Abgasmenge: 19 900 kg/Stunde
Eintrittstemperatur: 135°C
Austrittstemperatur: 72°C
SO₂-Konzentration: 170 ppm
Flugaschekonzentration: 4,5 g/m³
Flugaschealkalinität: 0,84 Milliäquivalente pro Gramm
Eintrittstemperatur: 135°C
Austrittstemperatur: 72°C
SO₂-Konzentration: 170 ppm
Flugaschekonzentration: 4,5 g/m³
Flugaschealkalinität: 0,84 Milliäquivalente pro Gramm
Die Trockensubstanzkonzentration der Suspension, die
zerstäubt wurde, betrug 47,5 g Gew.-%. Der Gehalt dieser
Suspension an frisch zugeführtem Kalk war 0,9%.
Es wurde eine Schwefeldioxydabsorption von 97,8% erzielt.
Das stöchiometrische Verhältnis wurde zu 0,39 berechnet.
Es läßt sich ausrechnen, daß in diesem Fall 0,43
Milliäquivalente/Gramm der Alkalinität der Flugasche ausgenutzt
wurden.
Claims (6)
1. Verfahren zur Entfernung des Schwefeldioxydgehaltes
der von der Verbrennung schwefelhaltigen Brennstoffs herrührenden
Abgase, nach dem eine wäßrige, calciumhydroxydhaltige
Suspension in einem Strom der heißen Abgase zerstäubt
wird, wobei die gebildeten Tropfen der Suspension
zu einem Pulver getrocknet werden und gleichzeitig ein
Teil des Schwefeldioxyds absorbiert wird, und nach dem
ein Teil des sich ergebenden Pulvers zur Herstellung der
calciumhydroxydhaltigen Suspension rückgeführt wird, dadurch
gekennzeichnet, daß die in den Abgasen befindliche
Flugasche erst nach dem Trocknungs- und Absorptionsprozeß
und zusammen mit dem durch diesen Prozeß gebildeten
Pulver aus den Abgasen entfernt und zu einem Teil zusammen
mit einem Teil des genannten Pulvers zur Herstellung
der calciumhydroxydhaltigen Suspension rückgeführt wird
und daß das Verhältnis zwischen auf der einen Seite der
Menge und dem Trockensubstanzgehalt der calciumhydroxydhaltigen
Suspension und auf der anderen Seite der Menge,
der Temperatur und dem Feuchtigkeitsgehalt der Abgase so
eingestellt wird, daß die Abgase nach der Behandlung eine
Temperatur haben, die 8-40°C über ihrem Taupunkt liegt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das aus den Abgasen nach dem Trocknungs- und Absorptionsprozeß
entfernte Gemisch aus Flugasche und durch
den Prozeß gebildetem Pulver bei der Anwendung des Gemisches
zur Herstellung der calciumhydroxydhaltigen
Suspension in Wasser suspendiert und erst danach mit Ergänzungs-Calciumhydroxyd
in Form einer durch Löschen von
gebranntem Kalk gebildeten, wäßrigen Ca(OH)₂-Masse in
Kontakt gebracht wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß man die Zusammensetzung und die Menge der calciumhydroxydhaltigen
Suspension derartig abstimmt, daß
das Molverhältnis zwischen dem Calciumhydroxyd und dem
Schwefeldioxyd, das pro Zeiteinheit in den Zerstäubungstrockner
eingeleitet wird, 0,3-2,0 und die Schwefeldioxydabsorption
80-98% beträgt.
4. Verfahren nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet,
daß eine so große Menge des Gemisches aus
Flugasche und dem durch den Prozeß gebildeten Pulver
rückgeführt wird, daß sich eine Suspension ergibt, die
nach dem Hinzusetzen des Ergänzungs-Calciumhydroxyds
einen Trockensubstanzgehalt von 30-55 Gew.-% hat.
5. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Abgabe, deren Schwefeldioxydgehalt
entfernt werden soll, auf regelbare Weise
in zwei Ströme geteilt werden, von denen der eine zu Luftverteilungsmitteln
(30), die im oberen Teil der Trockenkammer
(31) einer Zerstäubungstrocknungsanlage angeordnet
sind, geleitet und um ein in der Trockenkammer (31)
herabhängendes, rotierendes Zerstäuberrad (32) herum verteilt
wird, während der andere durch einen Kanal (34)
in den zentralen Teil der Trockenkammer (31) eingeleitet
und unter dem Zerstäubungsrad (32) verteilt wird.
6. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die calciumhydroxydhaltige
Suspension ein Mittel zur Verbesserung der Löslichkeit
des Calciumhydroxyds in Wasser, bevorzugterweise Natriumchlorid,
enthält.
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