DE29924138U1 - Sitzbaugruppe - Google Patents
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Description
Gebiet der Erfindung
Die Erfindung bezieht sich im wesentlichen auf die Herstellung und die Gestaltung von Strukturen zum Stützen von zumindest einem Abschnitt des menschlichen Körpers und genauer gesagt auf Sitze zur Verwendung in Fahrzeugen.
Hintergrund der Erfindung
Fahrzeugsitze weisen im allgemeinen einen starren Metallrahmen auf, der ein Schaumpolster stützt, an das sich ein Fahrgast im Fahrzeug anlehnt bzw. auf dem der Fahrgast im Fahrzeug verweilt. Der Rahmen weist typischerweise eine Horizontalfläche auf, in der sich eine zentrale Öffnung befindet. Eine Reihe von sinusförmigen Metallfedern erstreckt sich über der Öffnung, um eine federnde Stützung für das Gewicht des Fahrgastes vorzunehmen; die Schaumpolsterung befindet sich auf der Horizontalfläche. Eine Polsterabdeckung befindet sich über der Schaumpolsterung und ist am Rahmen befestigt.
Durch die zentrale Öffnung in der Horizontalfläche wird ermöglicht, daß die Federn nach unten durchfedern, wenn sich ein Fahrgast auf den Sitz setzt. Obwohl die Metallfedern stoßabsorbierend wirken und eine federnde Stützung vornehmen, ist eine beträchtliche Menge an Schaum erforderlich, damit sichergestellt wird, daß der Sitz einen ausreichenden Komfort aufweist, was die Raumbeanspruchung des Sitzes erhöht. Ferner erhöhen sowohl der Metallsitzrahmen als auch der Schaum das Gewicht des
Fahrzeugsitzes und folglich des Fahrzeugs selbst in unerwünschter Weise.
Daher ist es wünschenswert, daß ein Fahrzeugsitz vorgesehen wird, der einem Fahrgast einen ausreichenden Komfort bietet, ohne daß eine voluminöse Schaumpolsterung erforderlich ist. Es ist ebenfalls wünschenswert, einen Fahrzeugsitz mit einem Aufhängungssystem vorzusehen, der einen ausreichenden Komfort und eine ausreichende Stütze für einen Fahrgast vorsieht, um die Schaummenge oder die Menge an anderweitiger Polsterung, die beim Standard-Federaufbau erforderlich ist, zu verringern.
Zusammenfassung der Erfindung
Die vorliegende Erfindung sieht eine Sitzkomponente mit einem Rahmen vor, der einen Hohlraum aufweist, der durch eine untere Platte bzw. Bodenplatte und zumindest eine Seitenwand definiert ist. Die Bodenplatte weist einen mittleren Aussparungsbereich mit einer Umfangskante auf. Eine Auflagebahn ist mit der Bodenplatte verbunden und erstreckt sich über den mittleren Aussparungsbereich. Eine aufblasbare Polsterung befindet sich im Hohlraum und wird durch die Auflagebahn gestützt.
Die vorliegende Erfindung sieht ebenfalls eine Sitzkomponente vor, die eine blasgeformte Schale aufweist, wobei sich eine Zwischenschicht aus thermoplastischem Elastomer oberhalb von zumindest einem Abschnitt einer Außenfläche der Schale befindet. Eine flexible Abdeckung befindet sich oberhalb der Zwischenschicht und ist mit der Schale verbunden.
Entsprechend dem Hintergrund der Erfindung weist ein erstes Verfahren zum Ausbilden einer Sitzkomponente die Schritte auf: Blasformen einer Schale in einer Form und
Anordnen einer Zwischenschicht aus thermoplastischem Elastomer oder Plastikmaterial oberhalb von zumindest einem Abschnitt einer Außenfläche der Schale. Eine flexible Abdeckung wird an der Schale oberhalb der Zwischenschicht befestigt.
Ein zweites Verfahren entsprechend dem Hintergrund der Erfindung weist zusätzlich zu den Schritten des ersten Verfahrens zumindest einen der nachfolgenden Schritte auf: - Anordnen der flexiblen Abdeckung in der Form und Herstellen einer Klebeverbindung zwischen Abdeckung und Schale vor dem Entfernen der Schale aus der Form, - Blasformen der Schale aus HDPE, - Einbringen eines Schaumblasmittels in die Schale.
Ein drittes Verfahren entsprechend dem Hintergrund der Erfindung weist zusätzlich zum letzten Schritt des zweiten Verfahrens den Schritt des Ausführens des Einbringschritts vor dem Entfernen der Schale aus der Form auf.
Ein viertes Verfahren entsprechend dem Hintergrund der Erfindung weist zusätzlich zu den Schritten des ersten Verfahrens den Schritt des Ausbildens einer Öffnung in der Schale benachbart zur Zwischenschicht auf.
Ein fünftes Verfahren entsprechend dem Hintergrund der Erfindung weist zusätzlich zu den Schritten des vierten Verfahrens den Schritt des Aufbringens eines Drucks in der Schale, bis sich die Schicht aus Plastikmaterial von der Öffnung in der Schale aufwölbt, auf.
Daher sieht die vorliegende Erfindung ein Sitzkonzept vor, bei dem die Verwendung eines teuren und voluminösen Urethanschaums nicht erforderlich ist und bei dem die Notwendigkeit des Standardmetallfeder-Aufhängungssystems in einem Fahrzeugsitz beseitigt ist.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Die Erfindung wird aus der folgenden detaillierten Beschreibung in Zusammenhang mit den beiliegenden Zeichnungen verständlich, in denen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines Fahrzeugsitzes mit einer Sitzrückenlehne und einem Sitzunterteil ist,
Fig. 2 eine Draufsicht eines Sitzunterteils mit einer Auflagebahn, die sich über eine Öffnung in der Mulde erstreckt, ist,
Fig. 3 eine vergrößerte Ansicht des Sitzunterteils im Kreis 3-3 von Fig. 2 ist,
Fig. 3A eine vergrößerte Ansicht des Sitzunterteils im Kreis 3-3 von Fig. 2 ist und ein alternatives Ausführungsbeispiel der Auflagebahn zeigt,
Fig. 4 eine Querschnittsansicht des Sitzunterteils an der Linie 4-4 von Fig. 1 ist, das eine aufblasbare Polsterung und eine Polsterabdeckung aufweist,
Fig. 5 eine Draufsicht eines ersten Ausführungsbeispiels einer aufblasbaren Polsterung ist, die beim Sitzunterteil von Fig. 1 verwendet werden soll,
Fig. 6 eine Draufsicht eines zweiten Ausführungsbeispiels einer aufblasbaren Polsterung ist, die beim Sitzunterteil von Fig. 1 verwendet werden soll,
Fig. 7 eine perspektivische Ansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels der Erfindung ist, die einen Teilschnitt mit den unterschiedlichen Schichten beim Sitzaufbau aufweist, und
Fig. 8 eine perspektivische Ansicht des in Fig. 7 dargestellten Sitzunterteils ist, das Schaum aufweist, der in einen Innenhohlraum im Sitzunterteil eingespritzt bzw. eingebracht wurde.
Detaillierte Beschreibung der Erfindung
Unter Bezugnahme auf Fig. 1 bezieht sich die vorliegende Erfindung auf einen Fahrzeugsitz 10 mit einem Sitzunterteil 12 und einer Sitzlehne 14. Wie es nachfolgend detailliert diskutiert wird, beinhaltet die vorliegende Erfindung ein verbessertes Aufhängungs- und Polsterungssystem für den Sitz, das sowohl beim Sitzunterteil 12 als auch bei der Sitzlehne 14 anwendbar ist. Aus Gründen der Zweckmäßigkeit wird die Erfindung nur bezüglich dem Sitzunterteil 12 beschrieben. Die Fig. 2 bis 6 stellen ein erstes Ausführungsbeispiel der Erfindung dar; die Fig. 7-8 stellen ein zweites Ausführungsbeispiel der Erfindung dar.
Wie es in den Fig. 2 und 4 gezeigt ist, weist das erste Ausführungsbeispiel der Erfindung ein Sitzunterteil 12 mit einem blasgeformten Rahmen 16 auf, wobei sich im wesentlichen vertikal erstreckende Seitenwände 18 von einer Bodenplatte 20 nach oben erstrecken. In anderen Ausführungsbeispielen können die Seitenwände 18 statt der vertikalen Anordnung in einem Winkel vorgesehen oder gekrümmt sein. Die Bodenplatte 20 und die Seitenwände 18 sind hohl und werden durch eine Innenschicht 22 und eine Außenschicht 24 gebildet, wie es am günstigsten dem Querschnitt von Fig. 4 entnehmbar ist. Durch diesen
Aufbau wird eine erhöhte Steifigkeit und Strukturfestigkeit beim Rahmen 16 vorgesehen, während ein dünner und kompakter Aufbau vorliegt. Der Rahmen 16 wird aus einem beliebigen geeigneten steifen Polymermaterial ausgebildet, wie z.B. Polypropylen (PP) oder Hart-Polyethylen (HDPE), um eine Festigkeit vorzusehen, ohne daß das Sitzunterteil 12 unnötig schwerer wird. Alternativ dazu kann der Rahmen 16 aus Metall, wie z.B. Aluminium, ausgebildet werden. Der blasgeformte Rahmen weist einen Hohlraum auf, der so gestaltet ist, daß dieser Druckfluid hält und daß dieser als ein Speicher zum Bereitstellen von Druckfluid an den Luftzellen wirkt. Der Hohlraum kann ebenfalls verwendet werden, um erwärmte oder gekühlte Luft als Teil des Sitzerwärmungs- und/oder -kühlsystems aufzunehmen.
Der Rahmen 16 definiert einen Hohlraum 26, der von Seitenwänden 18 und der Bodenplatte 20 umgeben ist. Die Bodenplatte 20 weist einen mittleren Aussparungsbereich 28 auf, der von einer Umfangskante 30 umgeben ist. Eine Auflagebahn 32 ist an der Bodenplatte 20 befestigt und erstreckt sich über den mittleren Aussparungsbereich 28.
Die Auflagebahn 32 ist aus einem Gewebe/Gummi-Aufhängungsmaterial oder -Gurtband ausgebildet, das in der Industrie als Sisiara allgemein bekannt ist. Dieses Aufhängungsmaterial weist zwei einzelne Abschnitte aus einem gummibeschichteten Gewebe 34 auf, die durch einen Gummistreifen 36 verbunden sind, um eine einzige Schicht zu bilden. Bei anderen Ausführungbeispielen kann die Sisiara-Bahn mehr als einen solchen Gummistreifen 36 aufweisen. Die Gewebeabschnitte 34 sind in der Lage, das Gewicht eines auf dem Sitzunterteil 12 sitzenden Fahrgastes zu stützen; diese gestatten jedoch nicht aus sich heraus ein ausreichendes Durchfedern für ein komfortables Sitzunterteil 12. Der Gummistreifen 36 gestattet jedoch ein vertikales Durchfedern der Auflagebahn 32 und ermöglicht, daß sich die Gewebeabschnitte 34 ausstrecken, wenn sich ein Fahrgast auf das Sitzunterteil 12 setzt. Die Gewebeabschnitte 34 und der Gummistreifen 36 sind durch Kalandrieren, Laminieren, Erwärmen, chemisches Binden, Vibrationsschweißen oder andere ähnliche Prozesse einstückig verbunden. Geeignete Gewebe/Gummi-Auflagebahnen sind detailliert im US-Patent Nr. 3.902.756 von Chubb aus dem September 1975 und im US-Patent Nr. 3.981.538 von Chubb aus dem September 1976 beschrieben. Diese Patente sind durch Bezugnahme mit einbezogen.
Der Gummistreifen 36 kann in Abhängigkeit von den Anforderungen an den speziellen Sitz und den gewünschten Ausgleich zwischen Stützen und Federwirkung kleiner oder größer als es in den Fig. 2 und 4 gezeigt ist sein. Ferner braucht der Gummistreifen erneut in Abhängigkeit von den Anforderungen an den einzelnen Sitz bezüglich der Bahn 32 nicht zentriert sein.
Eine Vielzahl von Vorsprüngen 38 ist benachbart zur Umfangskante 30 der zentralen Aussparung 28 vorgesehen, um Befestigungsorte für die Auflagebahn 32 vorzusehen. Wie es am besten in der vergrößerten Ansicht von Fig. 3 gezeigt ist, weist die Auflagebahn 32 eine Vielzahl von Öffnungen 40 auf, die zur Aufnahme der Vorsprünge 38 geeignet sind. Bei anderen Ausführungsbeispielen können statt der Öffnungen, die in Fig. 3 mit 40 gezeigt sind, in der Auflagebahn 32 Schlitze 40a enthalten sein, wie es in Fig. 3A gezeigt ist. Eine solche Bahn 32 mit Schlitzen 40a statt Öffnungen 40 würde auf dem Rahmen installiert werden, indem das Bahngewebe gedehnt wird, bis jeder der Schlitze über einen der Vorsprünge 38 gezogen ist. Dieses ist ein selbstsicherndes System in dem Sinne, daß mit dem Sitzdruck des Sitzenden die Auflagebahn 32 am Rahmen 16 weiter gesichert wird. Statt der Vorsprünge können Haken verwendet werden, um mit den Abschnitten der Auflagebahn 32 in Eingriff zu stehen, damit die Auflagebahn 32 am Rahmen befestigt wird. Jeder Gewebeabschnitt 34 weist eine Längsseitenkante 42 auf, die umgefaltet ist und mit dem Rest des Gewebeabschnitts 34 fest verbunden ist, um eine Tasche 44 zu definieren. Ein Metall-Verstärkungsstab 46 befindet sich in der Tasche 44 an den Längsseiten 42 der Auflagebahn 32 entlang. Der Verstärkungsstab 46 steht mit den Vorsprüngen 38 in Eingriff und verhindert, daß die Vorsprünge nach wiederholter Verwendung des Sitzunterteils 12 oder in dem Fall, in dem eine große Kraft auf die Auflagebahn 32 wirkt, die Gewebeabschnitte 34 durchreißen. Die Auflagebahn 32 ist fest über den mittleren Aussparungsbereich 28 gespannt, um ein übermäßiges Durchhängen unter dem Gewicht des Sitzenden auszuschließen.
Wie es in Fig. 4 gezeigt ist, befindet sich eine aufblasbare Luftpolsterung 48 auf dem Rahmen 16 und über der mittleren Aussparung 28 im Hohlraum und wird diese durch die Auflagebahn 32 gestützt. Die Polsterung wird im Hohlraum 26 in einer gewünschten Position angeordnet und dann durch Verwendung eines druckempfindlichen Klebemittels am Rahmen 16 befestigt, um eine unerwünschte Bewegung der Polsterung 48 bezüglich des Rahmens 16 zu verhindern. Zwei Ausführungsbeispiele für die Luftpolsterung 48 sind in den Fig. 5 und 6 gezeigt. Bei beiden Ausführungsbeispielen weist die aufblasbare Polsterung 48 eine Vielzahl von Luftzellen 50 auf, die einzeln aufblasbar sind. Beim in Fig. 5 gezeigten Ausführungsbeispiel weist die Polsterung 48 eine laminierte Bahn 52 auf, in der Lufttaschen 50 ausgebildet sind. Beim in Fig. 6 gezeigten Ausführungsbeispiel weist die Polsterung 48 einzelne Luftzellen 50 auf, die durch Verbindungselemente 54, wie z.B. elastische Streifen oder Gewebestreifen, oder durch Luftröhren miteinander verbunden sind. Die Luftröhren können ebenfalls dazu dienen, getrennte Luftzellen 50 zu einem einzigen Luftzellenbereich zu verbinden, wobei alle Zellen 50 in dem Bereich den gleichen Luftdruck haben.
Der Druck in den Luftzellen 50 der aufblasbaren Polsterung 48 kann wie gewünscht eingestellt werden, um einen optimalen Komfort zu erreichen. Der Sitz 10 ist am bequemsten, wenn der Luftdruck in den Luftzellen 50 unter 3psi gehalten wird. Jede Luftzelle 50 oder jeder Luftzellenbereich kann einzeln auf entsprechende einzelne Druckpegel aufgeblasen werden, um eine Stützung vorzusehen, die auf die Bedürfnisse der unterschiedlichen Fahrgäste zugeschnitten ist.
Der Luftzellenaufblasdruck kann entweder manuell oder automatisch gesteuert werden. Bei Automatiksystemen kann eine Steuereinrichtung oder ein Steuersystem vorgesehen werden, das einen Mikroprozessor aufweist, der so programmiert ist, daß sich die Luftzelle 50 oder die Luftzellenbereich-Druckpegel entsprechend einem vorbestimmten Fahrgast-Komfort-Algorithmus einstellen. Der Mikroprozessor ist so gestaltet, daß dieser Signale von Druckwandlern aufnimmt, die den Aufblasdruck in der Luftzelle 50 oder im Luftzellenbereich überwachen, und daß dieser bei der Positionsänderung des Fahrgastes auf dem Sitz 10 das Aufblasen einstellt, oder daß dieser die physischen Merkmale eines neuen Sitzenden ausgleicht. Die Steuereinrichtung stellt den Aufblasdruck ein, indem der Aufblasdruck durch ein Entlastungsventil oder mehrere Entlastungsventile freigegeben wird, und/oder erhöht den Aufblasdruck, indem Druckluft in die Luftzellen 50 von einer Druckluftquelle, wie z.B. einer Motorpumpeneinheit, eingelassen wird. Die Steuereinrichtung kann ein beliebiges elektronisches Steuersystem nach dem Stand der Technik aufweisen, weist aber vorzugsweise das System auf, das detailliert in der US-Patentanmeldung 08/808.511 beschrieben und mit dem Handelsnamen ASCTec hoch TM gekennzeichnet ist. Die US-Patentanmeldung 08/808.511 wurde am 27. Februar 1997 eingereicht, wurde auf den Rechtsnachfolger der vorliegenden Erfindung übertragen und ist durch Bezugnahme eingearbeitet.
Im Unterschied zur Standardschaumpolsterung kann die Luftpolsterung 48 ebenfalls entleert werden, um ein kompaktes Falten des Sitzes 10 zum Zwecke der Speicherung zu ermöglichen. Die Luftpolsterung 48 kann ebenfalls entleert werden oder weiter aufgeblasen werden, um den Sitzenden beim Verlassen des Sitzes 10 zu unterstützen.
Wie es in Fig. 4 gezeigt ist, weist das Sitzunterteil 12 eine Abdeckung in Form einer Polsterschicht 56 auf, die sich über der aufblasbaren Polsterung 48 befindet und am Rahmen 16 sicher befestigt ist. Die Polsterschicht 56 weist ein elastisches Band 58 auf, das in eine Umfangskante 60 des Polsters 56 genäht ist, um das Polster 56 am Rahmen 16 sicher zu halten. Obwohl es in Fig. 4 nicht gezeigt ist, können andere Befestigungseinrichtungen ebenfalls vorgesehen sein, einschließlich der Verwendung eines Standard-J-Hakens oder anderer Einrichtungen, die dem Fachmann bekannt sind. Um den Sitz weicher zu gestalten und den ästhetischen Eindruck zu verbessern, kann ein halber Zoll an Schaum an eine Unterseite der Polsterschicht 56 laminiert werden.
Die Abdeck- oder Polsterschicht 56 ist insoweit dehnbar, daß sich diese durch ihren Aufbau bedingt beim Aufblasen der Luftzelle ausdehnt. Die Dehnbarkeit kann entweder durch die Verwendung eines Streckgewebes oder durch das Einbringen von Falten in das Gewebe erreicht werden. Solche Falten würden vorzugsweise an Ausrichtlinien benachbart zur Umfangskante 60 des Polsters ausgebildet werden und würden im Ansprechen auf das Gewicht eines Sitzenden und/oder das Aufblasen der Luftzelle auseinandergezogen oder geöffnet werden. Die Dehnbarkeit der Abdeckung kann ebenfalls durch die Verwendung von elastischen Elementen erreicht werden, wie z.B. Gurtbänder oder Federn, die die Umfangskante 60 des Polsters 56 mit einer Stützstruktur, wie z.B. dem Sitzrahmen 16, verbinden oder die Verbindung zwischen gegenüberliegenden Abschnitten der Umfangskante 60 herstellen.
Somit wird mit dem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung ein einstellbares Sitzkonzept mit niedrigem Profil und geringem Gewicht vorgesehen, bei dem kein Urethanschaum oder ein anderes teures, voluminöses und nicht umweltfreundliches Polsterungsmaterial verwendet werden muß und bei dem der Komfort verbessert und eine einstellbare Flächensteuerung vorgesehen ist.
Ein zweites Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Fig. 7 und 8 gezeigt und weist ein Sitzunterteil 12 auf, das aus einer blasgeformten Schale 62 aus Hart-Polyethylen (HDPE) ausgebildet ist. Eine Zwischenschicht 64 aus Plastikmaterial, wie z.B. Thermoplast-Elastomer (TPE), befindet sich über einem Abschnitt der Außenfläche 66 der Schale 62, um das Sitzunterteil 12 weich zu gestalten und bei diesem den Komfort zu erhöhen. Bei anderen Ausführungsbeispielen kann die Zwischenschicht 64 thermoplastisches elastisches Olefin (TPO) oder themoplastisches Urethan (TPU) statt TPE aufweisen. Eine flexible Polsterabdeckung 68 wird über der Zwischenschicht 64 aufgebracht und ist an der blasgeformten Schale 62 in einer beliebigen Weise, die dem Fachmann bekannt ist, befestigt, einschließlich über J-Haken oder ein elastisches Band, wie es bezüglich des ersten Ausführungsbeispiels vorstehend diskutiert wurde.
Beim bevorzugten Ausführungsbeispiel bildet die Schale 62 einen inneren Hohlraum 70, der leer gelassen wurde, wie es in Fig. 7 gezeigt ist. Alternativ dazu kann, wie es in Fig. 8 gezeigt ist, bei der Herstellung des Sitzunterteils 12 ein Schaumblasmittel 72 in den Innenhohlraum 70 der Schale 62 eingespritzt werden, um eine Geräuschdämpfung sowie eine verbesserte Polsterung und Stützung für die Schale 62 vorzusehen. Der innere Hohlraum 70 kann als ein Luftspeicher zum Erwärmen, Kühlen oder Massieren eines Sitzenden verwendet werden.
Die Schale 62 weist eine Öffnung 74 benachbart zur Zwischenschicht 64 auf, die ermöglicht, daß sich die Zwischenschicht 64 von der Schale 62 nach außen erstreckt, um eine Lendenstütze (für eine Sitzlehne 14) oder andere ähnliche Verbesserungen beim Komfort des Sitzes 10 vorzusehen. Da die Zwischenschicht 64 aus federndem thermoplastischem Elastomer gefertigt ist, kann diese zwangsweise aus der Öffnung 74 nach außen gewölbt werden, wenn sich der Luftdruck im Hohlraum 70 erhöht. Somit kann die Zwischenschicht 64 eine höhere Polsterung vorsehen, was den Komfort und die Stützung eines Fahrgastes unterstützt.
Das Verfahren zur Ausbildung des zweiten Ausführungsbeispiels des Sitzes 10 läuft wie folgt ab. Als erstes wird die Schale durch Blasformen von Hardpolyethylen (HDPE) zu einer gewünschten Form in einer Blasform ausgebildet. Wenn es gewünscht wird, kann, nachdem die Schale 62 blasgeformt wurde, das Schaumblasmittel 72 in die Schale 62 eingespeist werden. Dem HDPE kann ebenfalls beim Formprozeß ein Färbemittel zugefügt werden, um eine eingeformte Farbe vorzusehen. Nach dem Abkühlen der Schale 62 in der Form jedoch vor dem Entfernen der Schale 62 werden die Zwischenschicht 64 aus thermoplastischem Elastomer (TPE) und die Polsterschicht 68 durch druckempfindliches Klebemittel oder ähnliches an der Schale 62 befestigt. Im Gegensatz dazu kann der TPE-Film einsatzgeformt werden, indem dieser beim Blasformprozeß in die Form eingebracht wird.
Das zweite Ausführungsbeispiel sieht eine Sitzgestaltung vor, die nicht auf herkömmlichen Sitzstrukturen, wie Metallrahmen, Federn und ähnliches, beruht, sondern statt dessen einen blasgeformten Gegenstand mit geringem Gewicht, der relativ einfach und kosteneffektiv herstellbar ist, vorsieht. Der Sitz ist eine besonders attraktive Option bei der Verwendung als entfernbarer Sitz in einem Minivan. Die Entfernung solcher Sitze ist aufgrund des Gewichts vom Metallrahmen, der Metallfedern und des schweren Urethanschaums sehr umständlich. Mit dem Sitz der vorliegenden Erfindung wird auf wenig Komfort verzichtet, wenn überhaupt ein Verzicht auftritt, während ein wesentlich leichterer Sitz vorgesehen wird.
Weitere Änderungen und Abwandlungen sind möglich, ohne vom Geltungsbereich und der Wesensart der vorliegenden Erfindung abzuweichen. Obwohl sich die vorstehende Beschreibung insbesondere auf einen Automobilsitz bezieht, ist die Erfindung beispielsweise auch auf viele andere Vorrichtungen anwendbar, mit denen der menschliche Körper oder ein Abschnitt von diesem gestützt werden soll, wie z.B. auf Sofas und Betten. Bezüglich einer vollständigen Definition der Erfindung wird auf die beiliegenden Ansprüche verwiesen.
Claims (23)
1. Stützkomponente, die aufweist: einen Rahmen mit einem Hohlraum, der durch eine Bodenplatte und zumindest eine sich von der Bodenplatte im wesentlichen nach oben erstreckende Wand definiert ist, wobei die Bodenplatte einen mittleren Aussparungsbereich mit einer Umfangskante aufweist, eine Auflagebahn, die mit der Bodenplatte verbunden ist und die sich über den mittleren Aussparungsbereich erstreckt, und eine aufblasbare Polsterung, die auf dem Rahmen und über dem Aussparungsbereich angeordnet ist und durch die Auflagebahn gestützt wird.
2. Stützkomponente, nach Anspruch 1, bei der der Rahmen blasgeformt ist.
3. Stützkomponente nach Anspruch 1, die ferner eine Heizeinrichtung aufweist, die so gestaltet ist, daß sie die Temperatur der Polsterung erhöht.
4. Stützkomponente nach Anspruch 3, bei der der Rahmen blasgeformt ist und einen Hohlraum aufweist, der so gestaltet ist, daß dieser von einer Quelle für erwärmtes Fluid erwärmtes Fluid aufnimmt.
5. Stützkomponente nach Anspruch 1, die ferner eine Kühleinrichtung aufweist, die so gestaltet ist, daß diese die Temperatur der Polsterung verringert.
6. Stützkomponente nach Anspruch 3, bei der der Rahmen blasgeformt ist und einen Hohlraum aufweist, der so gestaltet ist, daß dieser von einer Quelle für gekühltes Fluid gekühltes Fluid aufnimmt.
7. Stützkomponente nach Anspruch 1, bei der die Auflagebahn ein Textil/Gummi-Gurtband aufweist.
8. Stützkomponente nach Anspruch 1, bei der die Polsterung eine Vielzahl von Luftzellen aufweist, die in Fluidverbindung verbunden sind, wobei jede Zelle einen variablen Fluidaufblasdruck hat.
9. Stützkomponente nach Anspruch 8, bei der der blasgeformte Rahmen einen Hohlraum aufweist, der so gestaltet ist, daß dieser Druckfluid hält und als ein Speicher zum Zuführen von Druckfluid zu den Luftzellen wirkt.
10. Stützkomponente nach Anspruch 1, die ferner eine Steuereinrichtung aufweist, die so gestaltet ist, daß diese jeweilige Fluidaufblasdrücke der Luftzellen einstellt.
11. Stützkomponente nach Anspruch 10, bei der die Steuereinrichtung so gestaltet ist, daß diese die jeweiligen Fluidaufblasdrücke der Luftzellen entsprechend einem vorbestimmten Algorithmus einstellt.
12. Stützkomponente nach Anspruch 10, bei der die Steuereinrichtung so gestaltet ist, daß diese die jeweiligen Fluidaufblasdrücke der Luftzellen einstellt, indem Druckluft im Ansprechen auf die Eingänge von Drucksensoren zugeführt oder freigegeben wird.
13. Stützkomponente nach Anspruch 1, bei der die Polsterung mit der Auflagebahn in Klebeverbindung steht.
14. Stützkomponente nach Anspruch 1, bei der der Rahmen zur Verwendung als ein Sitzunterteil gestaltet ist.
15. Stützkomponente nach Anspruch 1, bei der der Rahmen eine Form hat, die zur Verwendung als Sitzlehne angepaßt ist.
16. Stützkomponente nach Anspruch 1 mit einer dehnbaren Ausgleichabdeckung, die sich oberhalb von der Polsterung befindet und die am Rahmen befestigt ist.
17. Stützkomponente nach Anspruch 16, bei der die dehnbare Ausgleichabdeckung ein dehnbares Gewebe aufweist.
18. Stützkomponente nach Anspruch 16, bei der die dehnbare Abdeckung in der Abdeckung ausgebildete Falten aufweist.
19. Stützkomponente nach Anspruch 16, bei der die dehnbare Ausgleichabdeckung elastische Elemente aufweist, die zwischen der Ausgleichabdeckung und dem Rahmen Verbindung herstellen.
20. Stützkomponente, die aufweist: eine blasgeformte Schale, eine Zwischenschicht aus einem Plastikmaterial, die sich oberhalb von zumindest einem Abschnitt einer Außenfläche der Schale befindet, eine flexible Abdeckung, die sich oberhalb der Zwischenschicht befindet und mit der Schale verbunden ist.
21. Stützkomponente nach Anspruch 9, bei der die Schale aus Polyethylen hoher Dichte ausgebildet ist.
22. Stützkomponente nach Anspruch 9, bei der die Schale mit Schaum gefüllt ist.
23. Stützkomponente nach Anspruch 9, bei der die Schale benachbart zur Zwischenschicht eine Öffnung aufweist, die dazu geeignet ist, ein Nach-außen-Wölben der Zwischenschicht von der Öffnung beim Anlegen von Druck in der Schale zu gestatten.
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