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DE29921859U1 - Seitenfensterrollo - Google Patents

Seitenfensterrollo

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DE29921859U1
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window blind
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HS Products AG Systemtechnik und Produktmanagement
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Description

Gebrauchsmusteranmeldung Seitenfensterrollo
Beschreibung
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Fensterrollo für ein Kraftfahrzeugfenster gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
In der Praxis sind bereits Fensterrollos für Heckscheiben von Kraftfahrzeugen bekannt. Da Heckscheiben in der Regel die Form eines Rechtecks mit im wesentlichen horizontal und vertikal verlaufenden Seitenkanten aufweisen, kann das für ein Fensterrollo wichtige Kriterium des faltenfreien Ein- und Ausziehens der ebenfalls in Form eines Rechtecks ausgebildeten Rollobahn mit einer verhältnismäßig einfach aufgebauten Mechanik erreicht werden. Hierbei greift die Kraft zum Ausziehen der Rollobahn senkrecht an der vorderen Kante der Rollobahn an, so daß ein, bezogen auf die Breite der Rollobahn, gleichmäßiger Zug entlang einer Geraden während des Ausziehens auf diese ausgeübt werden kann, wodurch die Faltenfreiheit sichergestellt ist. Diese Faltenfreiheit wird darüber hinaus noch dadurch unterstützt, daß die Rollobahn bzw. der Zugstab, an dem das freie Ende der Rollobahn befestigt ist, an seinen beiden stirnseitigen Enden in parallel zur Ausziehrichtung verlaufenden Führungen geführt ist.
Im Gegensatz hierzu weisen die heute in der Praxis zu findenden Seitenfenster von Kraftfahrzeugen zwar in der Regel ebenfalls eine im weitesten Sinne Viereckform auf, jedoch ist diese unregelmäßig. So können beispielsweise die beiden vertikal verlaufenden Seitenkanten eines Kraftfahrzeugfensters zueinander konvergieren oder voneinander divergieren. In einem solchen Fall kann die bei Heckfenstern zu findenden, einfach aufgebauten Ausziehmechaniken, insbesondere die dort verwendeten Zugstäbe nicht eingesetzt werden.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Fensterrollo für ein Kraftfahrzeugfenster, insbesondere ein Seitenfenster, zu schaffen, welches auch bei einer von der
Rechteckform abweichenden Gestalt des Fensters ein faltenfreies Aus- und Einziehen ermöglicht.
Die vorstehende Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Die sich daran anschließenden Ansprüche 2 bis 23 beinhalten vorteilhafte Ausgestaltungen.
Durch die erste, an dem wenigstens einen geführten Ende des Zugstabes vorgesehene Ausgleichseinrichtung zum Verändern der axialen Länge des Zugstabes kann nun ein Fensterrollo bereitgestellt werden, daß auch bei Kraftfahrzeug-Seitenfenstern Verwendung findet, die eine von der Rechteckform abweichende Fensterfläche mit beispielsweise einer oder zwei konvergierenden bzw. divergierenden vertikalen Seitenkanten aufweisen. Hierbei ermöglicht die erste Ausgleichseinrichtung, daß der Zugstab auf den sich bei konvergierenden bzw. divergierenden Seitenkanten verändernden Abstand zwischen diesen Seitenkanten angepaßt werden kann. In diesem Zusammenhang ist zu bemerken, daß die erfindungsgemäße Ausgestaltung sowohl bei Fensterrollos eingesetzt werden kann, bei denen die Führung entlang der vertikalen Seitenkanten erfolgt, als auch bei Fensterrollos, bei denen die Führung entlang horizontaler Seitenkanten erfolgt.
Je nach gewähltem Material des Zugstabes kann es genügen, daß die Längenveränderung des Zugstabes durch die erste Ausgleichseinrichtung diskontinuierlich erfolgt. Ist beispielsweise der Zugstab aus einem längenelastischen Material hergestellt, so genügt es, daß die Ausgleichseinrichtung nur eine stufenweise Anpassung der axialen Länge des Zugstabes vornimmt. Zur Erzielung einer gleichmäßigen Aus- bzw. Einziehbewegung hat es sich jedoch als vorteilhaft erwiesen, wenn die erste Ausgleichseinrichtung zum kontinuierlichen Verstellen bzw. Ändern der axialen Länge während dieser Bewegungen der Rollobahn in der Lage ist.
Eine sichere Funktionsweise der ersten Ausgleichseinrichtung kann dadurch erzielt werden, daß diese in eine Endposition vorgespannt ist, vorzugsweise in diejenige Endposition, die sie bei in seiner Ausgangsposition befindlichem Zugstab, d.h. bei aufgewickelter Rollobahn einnimmt.
Grundsätzlich kann die axiale Längsbewegung der Ausgleichseinrichtung bei entsprechender Gestaltung der betreffenden Bauteile in die Längsrichtung zu dem
Zugstab unbegrenzt und in die Längsrichtung zu der Führung durch diese begrenzt sein. Um aber einen definierten Bereich der axialen Längsbewegung der ersten Ausgleichseinrichtung in zumindest eine Längsrichtung, vorzugsweise in jeweils beide Längsrichtungen zu erzielen, können ein bzw. zwei eigens hierfür vorhandene Anschläge vorgesehen sein.
Häufig verlaufen die Fensterflächen von Kraftfahrzeug-Seitenfenstern nicht in einer vertikalen Ebene, sondern besitzen eine mehr oder minder starke Krümmung. Diese Krümmung kann prinzipiell dadurch ausgeglichen werden, daß die Rollobahn mit einem solchen Abstand zur Fensterfläche aus- bzw. eingezogen wird, daß sie in einer Vertikalebene läuft, die so angeordnet ist, daß sich die gekrümmte Fensterfläche an einem der beiden Endpunkte der Aus- bzw. Einziehbewegung der Rollobahn in unmittelbarer Nähe der Rollobahn befindet. Je nach Krümmung der Fensterfläche können dann aber Teile der Aufwickeleinrichtung, der Rollobahn oder die Rollobahn selbst weit in den Innenraum des Kraftfahrzeuges ragen. Um einen möglichst gleichmäßigen, vorzugsweise kleinen Abstand der Rollobahn gegenüber der Fensterfläche des Seitenfensters zu erzielen, ist es vorteilhaft, wenn der Zugstab an zumindest seinem geführten Ende mit mindestens einer Schwenkeinrichtung zum reversiblen Verschwenken in Richtungen versehen ist, die zumindest im wesentlichen quer zu der durch die Rollobahn definierten Ebene verlaufen. Durch das Vorsehen dieser Schwenkeinrichtung kann die Rollobahn dicht entlang der gekrümmten Fensterfläche geführt werden, so daß sie nicht weit in das Kraftfahrzeuginnere ragt.
Wie bereits bei der ersten Ausgleichseinrichtung kann es genügen, wenn die Schwenkeinrichtung zum diskontinuierlichen Verschwenken in der Lage ist. Um jedoch einen gleichmäßigen, optisch ansprechenden Bewegungsablauf zu erzielen, ist es vorteilhaft, wenn die Schwenkeinrichtung zum kontinuierlichen Verschwenken in der Lage ist.
Darüber hinaus kann ebenfalls für einen definierten Bewegungsbereich der Schwenkeinrichtung die Schwenkbewegung zumindest in eine Schwenkrichtung, vorzugsweise in beide Schwenkrichtungen durch Anschläge begrenzt sein.
Der Aufbau der Ausgleichseinrichtung und/oder der Schwenkeinrichtung kann ganz beliebig gestaltet sein. Als vorteilhaft hat es sich erwiesen, wenn die erste
Ausgleichseinrichtung und/oder die Schwenkeinrichtung einen im stirnseitigen Ende des Zugstabes vorgesehenen, sich nach außen öffnenden Hohlraum aufweist, in die ein stabförmiges Verbindungselement zu der Antriebseinrichtung teleskopartig eingreift, und daß ein Federelement vorgesehen ist, welches das stabförmige Verbindungselement in eine Endposition vorspannt. Hierbei kann das stabförmige Verbindungselement mit einem Antriebselement der Antriebseinrichtung einstückig ausgebildet sein.
Um eine Verbindung zwischen dem Zugstab und dem oder den Betätigungselementen der Antriebseinrichtung für die Aus- und Einziehbewegung zu erzielen, kann weiterhin das stabförmige Verbindungselement einstückig mit einer Hülse der Antriebseinrichtung verbunden ist, in die ein Betätigungselement der Antriebseinrichtung für die Aus- und Einziehbewegung eingreift, und wenn das stabförmige Verbindungselement zumindest annähernd in einem Winkel von 90° zu der Hülsenachse in Richtung auf den Zugstab an der Hülse angeformt sein. Die Hülsenachse kann hierbei im wesentlichen parallel zu der durch die Rollobahn aufgespannten Ebene verlaufen.
Es kann gewünscht sein, daß das erfindungsgemäße Fensterrollo sowohl bei geöffnetem als auch bei geschlossenem Seitenfenster betätigt werden kann. Insbesondere bei einem zumindest teilweise geöffneten Seitenfenster besteht dann die Gefahr, daß sich ein Gegenstand in der Bewegungsbahn der Rollobahn bei deren Auszug befinden kann. In einem solchen Fall würde die Antriebseinrichtung die Rollobahn bis zu diesem Gegenstand ausziehen und anschließend die Rollobahn an dem Gegenstand bei Weiterlaufen der Antriebseinrichtung stehenbleiben. Hierdurch besteht die Gefahr, daß die Antriebseinrichtung beschädigt oder zerstört wird. Um dies zu vermeiden, ist es weiterhin vorteilhaft, daß der Zugstab über eine Überlastkupplung mit der Antriebseinrichtung und/oder einer ggf. weiterhin vorhandenen Führungseinrichtung verbunden ist, die die Verbindung zwischen Zugstab und Antriebseinrichtung und/oder Führungseinrichtung bei Überschreiten eines vorbestimmten Wertes der auf den Zugstab einwirkenden Zugkraft löst. Hierbei ist es vorteilhaft, wenn die Überlastkupplung nach dem Entkuppeln wieder einkuppelbar ist.
Die Überlastkupplung kann unterschiedlich aufgebaut sein. Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, wenn die Überlastkupplung durch ein stabförmiges Verbindungselement
zu der Antriebseinrichtung und eine in Verbindung mit dem Zugstab stehende Aufnahme aus Federelementen gebildet ist, in die das stabförmige Verbindungselement zug- und druckfest einklipsbar ist. Hierbei kann das stabförmige Verbindungselement mit einem Antriebselement der Antriebseinrichtung einstückig ausgebildet sein.
Um auch in diesem Fall eine Verbindung zwischen Überlastkupplung und Antriebseinrichtung herstellen zu können, kann es vorteilhaft sein, wenn das stabförmige Verbindungselement einstückig mit einer Hülse der Antriebseinrichtung verbunden ist, in die ein Betätigungselement der Antriebseinrichtung für die Aus- und Einziehbewegung eingreift, und wenn das stabförmige Verbindungselement zumindest annähernd in einem Winkel von 90° zu der Hülsenachse in Richtung auf den Zugstab an der Hülse angeformt ist. Dabei ist es bevorzugt, daß die Hülsenachse im wesentlichen parallel zu der durch die Rollobahn aufgespannten Ebene verläuft.
Um eine kompakte und auch ästhetisch ansprechende Gestaltung des Fensterrollos zu ermöglichen, ist es weiterhin vorzugsweise vorgesehen, daß die Schwenkeinrichtung, die erste Ausgleichseinrichtung und/oder die Überlastkupplung gemeinsame Bauteile umfassen.
Die Antriebseinrichtung selbst kann wiederum durch unterschiedliche Konstruktionen gebildet sein. Eine besonders kompakte und platzsparende Ausgestaltung läßt sich dadurch erzielen, daß die Antriebseinrichtung eine mit einem Antriebsmotor gekuppelte, biegsame Welle aufweist, mittels der ein mit dem Zugstab verbundener Schlitten linear hin- und herbewegbar ist. Die biegsame Welle kann dabei ein sogenanntes Bürstenkabel sein. Die Biegsamkeit ermöglicht hierbei, den Motor, bei dem es sich vorzugsweise um einen elektrischen Antriebsmotor handelt, entfernt von den übrigen Bauteilen des Fensterrollos an einem geeigneten Platz anordnen zu können. Dies kann insbesondere in dem in einer Tür vorhandenen Hohlraum sein. Anstelle der biegsamen Welle kann auch eine druck- und zugstabile, biegsame Zahnstange Verwendung finden.
Darüberhinaus kann die Antriebseinrichtung so gestaltet sein, daß die beiden Enden des Zugstabes, die über geeignete Mittel mit der Antriebseinrichtung verbunden sind (z.B. der oder die Schlitten), unterschiedliche Ausfahr- bzw. Einfahrwege zur
Anpassung an die Fenstergeometrie zurücklegen. Hierzu kann vorgesehen sein, daß auf derselben motorseitigen Antriebswelle zwei Antriebsritzel für das Bürstenkabel mit unterschiedlicher Zähnezahl sitzen. Die hierdurch erreichte, unterschiedliche Übersetzung entspricht in etwa der Differenz der unterschiedlichen Fensterhöhen an der beispielsweise vorderen bzw. hinteren Fensterkante. In diesem Zusammenhang ist zu bemerken, daß dieser Gedanke auch grundsätzlich unabhängig von der vorstehend und nachstehend geschilderten Erfindung Verwendung finden kann.
Je nach Größe einer Fensterfläche kann es genügen, den Zugstab nur an einem stirnseitigen Ende zu führen. Das andere stirnseitige Ende kann beispielsweise dann durch einen parallel zur Führungsbahn verlaufenden, ggf. mit der Antriebseinrichtung verbundenen, mit der Ein- und Ausziehbewegung der Rollobahn ein- und ausfahrbaren Stab gebildet sein. Bei größeren Fensterflächen und vor allen Dingen im Falle des Wunsches einer sicheren Führung, kann es weiterhin vorteilhaft sein, wenn der Zugstab an beiden Enden geführt ist.
Neben der ersten Ausgleichseinrichtung kann an dem Zugstab eine zweite Ausgleichseinrichtung zum axialen Ausgleich von Abstandsänderungen zwischen den beiden Führungen vorgesehen sein. Diese zweite Ausgleichseinrichtung kann durch Verwendung eines elastischen Materials für den Zugstab gebildet sein. Insbesondere sollte dieses elastische Material biegeelastisch sein. Hierdurch kann der Zugstab bei beispielsweise aufgewickelter Rollobahn mit einer Durchbiegung zwischen den beiden Führungen eingespannt werden. Bei der Ausziehbewegung wird dann bei beispielsweise divergierenden Seitenkanten diese Durchbiegung allmählich in eine gerade Ausdehnung des Zugstabes übergehen.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sowie ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Fensterrollos wird nachstehend anhand der beiliegenden Zeichnungsfiguren erläutert. Die in der Beschreibung verwendeten Angaben "oben", "unten", "links" und "rechts" beziehen sich dabei auf die Ausrichtung der Zeichnungsfiguren. Hierbei ist:
Figur 1 eine schematische Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes Fensterrollo
für ein Kraftfahrzeug-Seitenfenster;
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Figur 2 eine gegenüber Figur 1 detailliertere Seitenansicht des erfindungsgemäßen Fensterrollos;
Figur 3 eine vergrößerte Draufsicht auf ein erstes Ausführungsbeispiel einer ersten Ausgleichs- und Schwenkeinrichtung, die an einem ersten stirnseitigen Ende eines Zugstabes des erfindungsgemäßen Fensterrollos vorgesehen ist;
Figur 4 eine schematische Draufsicht auf eine zu dem in Figur 3 gezeigten Ausführungsbeispiel der ersten Ausgleichseinrichtung gehörenden Ausgleichs- und Schwenkeinrichtung des erfindungsgemäßen Fensterrollos, die an dem anderen stirnseitigen Ende des Zugstabes angebracht ist;
Figur 5 eine detailliertere Darstellung der in Figur 4 gezeigten ersten Ausgleichseinrichtung am linken stirnseitigen Ende des Zugstabes;
Figur 6 eine schematische räumliche Darstellung der in den Figuren 4 und 5 gezeigten ersten Ausgleichseinrichtung an dem linken stirnseitigen Ende des Zugstabes;
Figur 7 eine schematische räumliche Darstellung eines zweiten Ausführungsbeispiels der ersten Ausgleichs- und Schwenkeinrichtung, die an einem ersten stirnseitigen Ende einer Zugstange des erfindungsgemäßen Fensterrollos vorgesehen ist;
Figur 8 eine schematische Darstellung einer Überlastkupplung an einem der stirnseitigen Enden der Zugstange;
Figur 9 eine Seitenansicht der in Figur 8 gezeigten Überlastkupplung; und
Figur 10 eine weitere Ausführungsform der Überlastkupplung, die an dem anderen stirnseitigen Ende der Zugstange vorgesehen ist.
In den Figuren 1 und 2 ist eine hintere Fensterbaugruppe eines Kraftfahrzeuges mit seinen wesentlichen Bauteilen bzw. Baugruppen dargestellt, die beispielsweise in
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der hinteren Tür eines viertürigen Kraftfahrzeuges eingebaut sein kann. Die hintere Fensterbaugruppe umfaßt ein dreieckförmiges Seitenfenster D, auf welches nachstehend nicht weiter eingegangen wird, sowie ein viereckförmiges Seitenfenster V, an dem ein erfindungsgemäßes Fensterrollo 10 vorgesehen ist.
Eine Glasscheibe G des viereckförmigen Seitenfensters V ist in dem gezeigten Ausführungsbeispiel versenkbar bzw. anhebbar ausgeführt. Der hierzu vorgesehene Fensterrahmen umfaßt einen linken und rechten, vertikal verlaufenden Rahmenabschnitt LR, RR, die auch die Führungen für die Absenk- bzw. Anhebebewegung der Glasscheibe G aufweisen. Ein oberer Rahmenabschnitt, in den die Glasscheibe G bei geschlossenem Seitenfenster V eingreift, ist nicht gezeigt. Selbstverständlich kann aber die Glasscheibe G unbeweglich in einem hierfür vorgesehenen Rahmen gehalten sein.
Die Glasscheibe G des viereckförmigen Seitenfensters V besitzt die Form eines unregelmäßigen Vierecks, wobei die beiden vertikal verlaufenden Seitenkanten von rechts unten nach links oben geneigt sind. Weiterhin divergieren die beiden vertikal verlaufenden Seitenkanten leicht von dem unteren Ende des Seitenfensters V zu dessen oberen Ende. Dementsprechend sind auch die beiden Rahmenabschnitte LR, RR mit einer Neigung von links unten nach rechts oben angeordnet und divergieren ebenfalls von unten nach oben.
Das erfindungsgemäße Fensterrollo 10 besitzt eine im wesentlichen horizontal ausgerichtete Aufwickelwelle 12, auf die eine Rollobahn reversibel aufwickelbar ist und die an dem unteren Ende des Seitenfensters V, vorzugsweise innerhalb des in der Tür vorhandenen Hohlraumes drehbar gehalten ist. Die Wickelwelle 1 2 besitzt eine axiale Länge, die zumindest annähernd dem Abstand der beiden Rahmenabschnitte LR, RR entspricht. Die Rollobahn wiederum weist eine Breite auf, die im wesentlichen der axialen Länge der Wickelwelle 12 entspricht.
Weiterhin enthält das Fensterrollo 10 einen Zugstab 14, an dem das freie Ende der auf der Wickelwelle 12 aufgewickelten Rollobahn zugfest angebracht ist. Der Zugstab 14 verläuft in dem dargestellten Ausführungsbeispiel nicht exakt parallel zu der Wickelwelle 12, sondern mit einer leichten Neigung hierzu. Der Zugstab 14 befindet sich bei aufgewickelter Rollobahn in seiner Ausgangsposition in der Nähe
der Wickelwelle 12. In dieser Position besitzt der Zugstab 14, wie dies aus den Figuren 1 und 2 hervorgeht, eine leicht nach oben verlaufende Krümmung.
In den Figuren 1 und 2 ist auch die obere Endposition des Zugstabes 14 dargestellt, d.h. diejenige Position, die der Zugstab 14 bei vollständig ausgezogener Rollobahn einnimmt. Weiterhin ist in der Figur 1 eine Zwischenstellung gezeigt, die in Figur 2 lediglich schematisch durch eine gestrichelte Linie wiedergegeben ist. Wie weiterhin aus den Figuren 1 und 2 hervorgeht, nimmt die Krümmung des Zugstabes 14 von seiner Ausgangsposition zu seiner Endposition leicht ab.
Der Zugstab 14 ist an seinem rechten stirnseitigen Ende mit einer ersten Ausgleichseinrichtung 20 versehen. Ein erstes Ausführungsbeispiel dieser ersten Ausgleichseinrichtung 20 ist in Figur 3 und ein zweites Ausführungsbeispiel in Figur 7 näher dargestellt.
Das in Figur 3 gezeigte erste Ausführungsbeispiel der ersten Ausgleichseinrichtung 20 besteht aus einem stabförmigen Verbindungselement 22, das einen im wesentlichen kreisförmigen Querschnitt besitzt. Das stabförmige Verbindungselement 22 greift einerseits in einen Hohlraum 14a ein (vgl. Fig. 7), der mit einer sich nach außen öffnenden Mündung sowie einer im wesentlichen parallel zur Längsachse des Zugstabes 14 verlaufenden Hohlraumachse an dem stirnseitigen Ende des Zugstabes 14 vorgesehen ist. In dem Hohlraum 14a kann eine nicht weiter dargestellte Druckfeder angeordnet sein, die das stabförmige Verbindungselement 22 mit einer Kraft in Richtung der Austrittöffnung des Hohlraumes 14a belastet.
Andererseits taucht das stabförmige Verbindungselement 22 in eine Verdickung 24a eines Antriebselements bzw. Schlittens 24 einer Antriebseinrichtung A ein, die in den Figuren 1 und 2 erkennbar ist. Die Verdickung 24a besitzt eine, wie dies aus Figur 8 hervorgeht, nach unten hin offene Ausnehmung 24b zur Aufnahme des stabförmigen Verbindungselements 22. Die Ausnehmung 24a ist an beiden Stirnseiten ebenfalls offen und besitzt in der in Figur 8 gezeigten Darstellung die Form eines auf dem Kopf stehenden Buchstabens "U". Wie weiterhin aus Figur 8 hervorgeht, ist an der Innenumfangsfläche der Ausnehmung 24b eine Rippe 24c vorgesehen, die sich an ihren beiden freien Enden in der Zeichenebene der Figur 8 in Richtung aufeinanderzu verdickt, wobei aber diese freien Enden einen Abstand
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zueinander aufweisen. Die Breite der Ausnehmung 24b entspricht im wesentlichen dem Durchmesser des stabförmigen Verbindungselements 22. Demgegenüber ist der Abstand zwischen den beiden verdickten Enden der Rippe 24c kleiner als der Durchmesser des stabförmigen Verbindungselements 22, so daß dieses in der Ausnehmung 24a bei normalen Betriebsbedingungen in der Weise gehalten ist, daß Zug- und ggf. Druckkräfte der Antriebseinrichtung A von dem Schlitten 24 auf das stabförmige Verbindungselement 22 und damit auf den Zugstab 14 sowie die Rollobahn übertragen werden.
Wie aus Figur 3 hervorgeht, besitzt der Schlitten 24 noch eine Durchgangsbohrung oder Hülse 24d mit einem Bohrungsquerschnitt in Form eines Mehrkants, insbesondere eines Sechskants, in die eine biegsame Welle W der Antriebseinrichtung A zum Übertragen von Antriebskräften auf den Zugstab 14 eingreift (vgl. auch Fig. 1 u. 2). Zwischen der Hülse 24d und der Verdickung 24a des Schlittenelements 24 ist noch ein Zwischenabschnitt 24e vorgesehen, dessen Breite kleiner als der Durchmesser der Hülse 24d und die Breite der Verdickung 24a ist. Mit der Hülse 24d und dem Zwischenabschnitt 24e greift der Schlitten 24 in eine ihrer Form angepaßten Führung 27 ein, die sich in dem rechten Rahmenabschnitt RR in Längsrichtung dieses Rahmenabschnitts RR erstreckt.
Das stabförmige Verbindungselement 22 ist in der Ausnehmung 24a der Verdickung 24 axial unbeweglich durch geeignete, nicht weiter dargestellte Mittel gehalten. Selbstverständlich besteht aber auch die Möglichkeit, daß das stabförmige Verbindungselement 22 axial beweglich in der Ausnehmung 24a der Verdickung 24, ggf. mit einer Begrenzung durch Anschläge, aufgenommen ist, wobei dann das stabförmige Verbindungselement 22 in dem Zugstab 14 unbeweglich gehalten ist sein kann.
Weiterhin ist das stabförmige Verbindungselement 22 in der Ausnehmung 24a der Verdickung 24 drehbar gehalten, so daß hierdurch eine Schwenkeinrichtung 26 gebildet ist (vgl. Fig. 8). Durch die Schwenkeinrichtung 26 kann der Zugstab 14 und die Rollobahn während der Aus- bzw. Einziehbewegung verschwenken, so daß hierdurch auch bei einer eine Krümmung aufweisenden Glasscheibe G ein gleichmäßiger Abstand gewährleistet ist. Die Schwenkbewegung der Schwenkeinrichtung 26 kann durch nicht weiter dargestellte Anschläge und dgl. begrenzt sein.
An dem anderen stirnseitigen Ende des Zugstabes 14 kann ebenfalls eine erste Ausgleichseinrichtung vorgesehen sei, wie es in den Figuren 4 und 5 gezeigt ist. Hierbei greift ein abgekröpfter Zapfen 28 mit seinem einen Ende 28a teleskopartig in einen an diesem Ende des Zugstabes 14 ebenfalls vorgesehenen Hohlraum 14b ein. Der Hohlraum 14b ist nach außen hin offen und besitzt eine im wesentlichen parallel zu dem Zugstab 14 verlaufende Hohlraumachse.
Das andere Ende 28b des Zapfens 28 ist in Richtung des Innenraums des Kraftfahrzeuges abgekröpft bzw. abgewinkelt und mit einer Verdickung versehen. Diese Verdickung 28b greift wiederum in eine Führung 30 ein, die sich längs des linken Rahmenabschnitts LR an diesem erstreckt. Die Führung 30 ist so ausgestaltet, daß sie, in dem Querschnitt der Figur 4, die Form des Buchstabens "C" aufweist. Durch diese C-förmige Ausgestaltung der Führung 30 umgreift deren äußeren Ränder die Verdickung 28a des Zapfens 28, wodurch der Zapfen 28 gehindert ist, aus der Führung 30 herausgezogen zu werden.
Darüber hinaus ist der Zapfen 28 fest mit einer weiteren Antriebswelle W der Antriebseinrichtung A zum Übertragen von Antriebskräften für die Aus- bzw. Einziehbewegung verbunden. Hierzu weist die Verdickung 24b ebenso wie die Hülse 24d eine Durchgangsdurchbrechung 24c mit einem Bohrungsquerschnitt in Form eines Mehrkantes auf, in die nicht weiter dargestellte Welle W der Antriebseinrichtung A vorzugsweise ein Bürstenkabel eingesetzt ist.
In Figur 7 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel der ersten Ausgleichseinrichtung 20 an dem rechten stirnseitigen Ende des Zugstabes 14 wiedergegeben. Im Gegensatz zu dem in der Figur 3 gezeigten ersten Ausführungsbeispiel ist hierbei das stabförmige Verbindungselement 22 und der Schlitten 24 einstückig ausgebildet. Hinsichtlich der axialen Anpaßbarkeit des Zugstabes 14 hat sich hierdurch nichts geändert, da das stabförmige Verbindungselement 22 in den Hohlraum 14a noch immer teleskopartig eingreift. Demgegenüber ist die Schwenkeinrichtung 26 durch eine tonnenförmige Abrundung 14c am oberen Ende des Hohlraums 14a gebildet, entlang der das dort einen zumindest halbkreisförmigen Querschnitt besitzende stabförmige Verbindungselement 22 hin- und hergleiten kann und hierdurch eine Schwenkbewegung des Zugstabes 14 ermöglicht.
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Die vorstehend im Zusammenhang mit der Figur 3 bereits ausführlich beschriebene Verbindung zwischen stabförmigen Verbindungselement 22 und Schlitten 24 stellt eine Überlastkupplung 40 dar. Bei normalem Betrieb wird das stabförmige Verbindungselement 22 sicher in der Ausnehmung 24a durch die Rippe 24c gehalten und damit die Antriebseinrichtung A in die Lage versetzt, die Rollobahn über den Schlitten 24 und das stabförmige Verbindungselement 22 mittels eines Antriebsmotors M aus- und einzuziehen. Lediglich im Fall eines sich in der Bewegungsbahn des Zugstabes 14 bzw. der Rollobahn befindlichen Gegenstandes wird sich bei Überschreiten einer bestimmten Zugkraft das stabförmige Verbindungselement 22 aus der Ausnehmung 24a durch Herausrutschen nach unten lösen. Damit ist dann die Verbindung zwischen Antriebseinrichtung A und stabförmigen Verbindungselement 22 unterbrochen. Nach Beseitigung des Hindernisses kann dann das stabförmige Verbindungselement 22 wieder in die Ausnehmung 24a eingeklipst werden, so daß die Antriebsverbindung zwischen Antriebseinrichtung A und Zugstab 14 wiederhergestellt ist.
Figur 10 gibt die an dem anderen stirnseitigen Ende vorgesehene Überlastkupplung 40 schematisch wieder, die in diesem Fall durch zwei federnd ausgebildete Arme 42 gebildet ist, die den Zapfen 28 umgreifen. Bei Überschreiten eines Grenzwertes schwenken die beiden Arme in entgegengesetzte Richtungen zur Seite und der Zapfen 28 kann nach unten aus den Armen 42 herausrutschen.
Es ist noch zu bemerken, daß der Zugstab 14 im wesentlichen quaderförmig ausgebildet ist, wie dies insbesondere aus den Figuren 6 und 7 hervorgeht.

Claims (23)

1. Fensterrollo für ein Kraftfahrzeugfenster, insbesondere ein Kraftfahrzeug- Seitenfenster, mit einem an wenigstens einem seiner stirnseitigen Enden geführten Zugstab (14), an dem das freie Ende einer auf einer Wickelwelle (12) reversibel aufgewikelten Rollobahn befestigt ist und der mit einer Antriebseinrichtung (A) zum Aus- und Einziehen der Rollobahn verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Zugstab (14) an zumindest seinem geführten Ende mit wenigstens einer ersten Ausgleichseinrichtung (20) zum Verändern seiner axialen Länge versehen ist.
2. Fensterrollo nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Ausgleichseinrichtung (20) zum kontinuierlichen Ändern der axialen Länge des Zugstabes (14) während der Aus- und Einziehbewegung der Rollobahn in der Lage ist.
3. Fensterrollo nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Ausgleichseinrichtung (20) in eine Endposition vorgespannt ist, vorzugsweise in diejenige Endposition, die sie bei aufgewickelter Rollobahn einnimmt.
4. Fensterrollo nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die axiale Längsbewegung der Ausgleichseinrichtung (20) in zumindest eine Längsrichtung, vorzugsweise in jeweils beide Längsrichtungen durch einen Anschlag begrenzt ist.
5. Fensterrollo nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Zugstab (14) an zumindest seinem geführten Ende mit mindestens einer Schwenkeinrichtung (26) zum reversiblen Verschwenken in Richtungen versehen ist, die zumindest im wesentlichen quer zu der durch die Rollobahn definierten Ebene verlaufen.
6. Fensterrollo nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkeinrichtung (26) zum kontinuierlichen Verschwenken in der Lage ist.
7. Fensterrollo nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkbewegung der Schwenkeinrichtung (26) in zumindest eine Schwenkrichtung, vorzugsweise in beide Schwenkrichtungen durch Anschläge begrenzt ist.
8. Fensterrollo nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Ausgleichseinrichtung (20) und/oder die Schwenkeinrichtung (26) einen im stirnseitigen Ende des Zugstabes (14) vorgesehenen, sich nach außen öffnenden Hohlraum (14a) aufweist, in die ein stabförmiges Verbindungselement (22) zu der Antriebseinrichtung (A) teleskopartig eingreift, und daß ein Federelement vorgesehen ist, welches das stabförmige Verbindungselement (22) in eine Endposition vorspannt.
9. Fensterrollo nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das stabförmige Verbindungselement (22) mit einem Antriebselement (24) der Antriebseinrichtung (A) einstückig ausgebildet ist.
10. Fensterrollo nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß das stabförmige Verbindungselement (22) einstückig mit einer Hülse (24) der Antriebseinrichtung (A) verbunden ist, in die ein Betätigungselement der Antriebseinrichtung (A) für die Aus- und Einziehbewegung eingreift, und daß das stabförmige. Verbindungselement (22) zumindest annährend in einem Winkel von 90° zu der Hülsenachse in Richtung auf den Zugstab (14) an der Hülse (24) angeformt ist.
11. Fensterrollo nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülsenachse im wesentlichen parallel zu der durch die Rollobahn aufgespannten Ebene verläuft.
12. Fensterrollo nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Zugstab (14) über eine Überlastkupplung (40) mit der Antriebseinrichtung (A) und/oder einer Führungseinrichtung verbunden ist, die die Verbindung zwischen Zugstab (14) und Antriebseinrichtung (A) und/oder Führungseinrichtung bei Überschreiten eines vorbestimmten Wertes zumindest der auf den Zugstab (14) einwirkenden Zugkraft löst.
13. Fensterrollo nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Überlastkupplung (40) nach dem Entkuppeln wieder einkuppelbar ist.
14. Fensterrollo nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Überlastungkupplung (40) durch ein stabförmiges Verbindungselement (22) zu der Antriebseinrichtung (A) und eine in Verbindung mit dem Zugstab (14) stehende Aufnahme aus Federelementen gebildet ist, in die das stabförmige Verbindungselement (22) zug- und druckfest einklipsbar ist.
15. Fensterrollo nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das stabförmige Verbindungselement (22) mit einem Antriebselement (24) der Antriebseinrichtung (A) einstückig ausgebildet ist.
16. Fensterrollo nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß das stabförmige Verbindungselement (22) einstückig mit einer Hülse (24) der Antriebseinrichtung (A) verbunden ist, in die ein Betätigungselement der Antriebseinrichtung (A) für die Aus- und Einziehbewegung eingreift, und daß das stabförmige Verbindungselement (22) zumindest annährend in einem Winkel von 90° zu der Hülsenachse in Richtung auf den Zugstab (14) an der Hülse (24) angeformt ist.
17. Fensterrollo nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülsenachse im wesentlichen parallel zu der durch die Rollobahn aufgespannten Ebene verläuft.
18. Fensterrollo nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkeinrichtung (26), die erste Ausgleichseinrichtung (20) und/oder die Überlastkupplung (40) gemeinsame Bauteile umfassen.
19. Fensterrollo nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebseinrichtung (A) eine mit einem Antriebsmotor gekuppelte, biegsame Welle aufweist, mittels der ein mit dem Zugstab (14) verbundener Schlitten linear hin- und herbewegbar ist.
20. Fensterrollo nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Zugstab (14) an beiden Enden geführt ist.
21. Fensterrollo nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Zugstab (14) eine zweite Ausgleichseinrichtung zum axialen Ausgleich von Abstandsänderungen zwischen den beiden Führungen (LR, RR) vorgesehen ist.
22. Fensterrollo nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Ausgleichseinrichtung durch die Verwendung eines elastischen Materials für den Zugstab (14) gebildet ist.
23. Fensterrollo nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß der Zugstab (14) bei aufgewickelter Rollobahn mit einer Durchbiegung zwischen den beiden Führungen (LR, RR) eingespannt ist.
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