DE29915298U1 - Gepäckhalterung für Fahrzeuge - Google Patents
Gepäckhalterung für FahrzeugeInfo
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Classifications
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B62—LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
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- B62J7/00—Luggage carriers
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Description
Die Erfindung betrifft eine Gepäckhalterung für Fahrzeuge, insbesondere für Zweirad- und Dreiradfahrzeuge, nach dem Oberbegriff von Schutzanspruch 1.
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Solche gattungsgemäßen Gepäckhalterungen sind für Fahrräder an sich und aus der Praxis bereits bekannt.
Die EP 0 717 693 Bl offenbart eine Gepäckhalterung für Sättel von Fahrrädern, die ein das Gepäckbehältnis haltendes Befestigungsteil aufweist. An der Unterseite des Sattels
des Fahrrades ist ein Längsträger befestigt, in dessen rückwärtige Aufrfahme das Befestigungsteil eingeführt ist. Der in Fahrtrichtung nach unten geneigte Längsträger ist im hinteren Bereich an einer Sattelfeder fest angebracht und zusätzlich mit seinem vorderen Endbereich unter oder hinter dem Befestigungskopf der Sattelstütze befestigt.
Auf diese Weise wird eine gute Befestigung des Längsträgers erzielt, wobei der Befestigungskopf der Sattelstütze als Gegenlager dient. Dadurch und durch die nach unten geneigte Position des Längsträgers können auch relativ schwere Gepäckbehältnisse transportiert werden. Die Gepäckhalterung ist dennoch technisch aufwendig und nur für den Geübten sachgerecht am Sattel zu befestigen. Hinzu kommt noch als weiterer Nachteil, daß die Gepäckhalterung an bestimmte Sattelkonstruktionen gebunden ist.
Aus der US 4,566,617 ist bereits eine Gepäckhalterung mit einem Sattelbausatz für Fahrräder bekannt, bei dem die Satteltasche im wesentlichen unter dem Sattel angebracht ist. Die Befestigung des Gepäckstückes erfolgt durch das gabelförmige Befestigungs- oder Trageteil, das einersets unter dem Sattel befestigt wird und andererseits mit seinen seitlich beabstandeten Schenkeln das Gepäckstück hält.
C:\Eigene Dateien\Mandanten\Umarex\UM-G 12.DE.doc
Ausgehend von dem vorgenannten Stand der Technik ist es Aufgabe der Erfindung, eine Gepäckhalterung der eingangs genannten Art zu schaffen, die unabhängig von Sattelkonstruktionen einfach und sicher am Fahrzeug montierbar und demontierbar ist und dabei eine Behinderung des Fahrers ausschließt.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die Merkmale des Schutzanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
Diese erfindungsgemäße Gepäckhalterung ist denkbar einfach aufgebaut und demzufolge leicht zu montieren und zu demontieren. Um das Gepäckbehältnis aufnehmen zu können, wird ein Träger durch Schnellverschluß am Sattelrohr des Fahrzeuges in an sich bekannter Weise befestigt. In diesen schnell und sicher angebrachten Träger ist von der offenen Rückseite her ein Verbindungselement als Träger für das Gepäckbehältnis eingeführt, Das Verbindungselement ist nun in dem Träger denkbar einfach durch zwei sich kreuzende Bolzen oder Stifte gehalten. Diese
, Anordnung der Bolzen oder Stifte ist so vorgesehen, daß das Verbindungselement zwischen die zwei sich kreuzenden Bolzen oder Stifte verriegelt ist. Das Verbindungselement ist auf diese Weise weder in der Längsrichtung noch in der Höhe oder zu den Seiten hin bewegbar.
In der Zeichnung ist ein Beispiel der Erfindung dargestellt, das anschließend näher erläutert wird. Es zeigen:
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Figur 1 ein Sattelrohr eines Zweiradfahrzeuges mit Gepäckhalterung in der
Seitenansicht,
Figur 2 eine Schnittdarstellung der Gepäckhalterung nach der Linie &Pgr; - &Pgr; in
Figur 2 eine Schnittdarstellung der Gepäckhalterung nach der Linie &Pgr; - &Pgr; in
Figur 1,
Figur 3 eine perspektivische Ansicht der Gepäckhalterung, und
Figur 3 eine perspektivische Ansicht der Gepäckhalterung, und
Figur 4 eine perspektivische Ansicht eines Gepäckbehältnisses mit angedeuteter
Gepäckhalterung:
Gepäckhalterung:
Die neue Gepäckhalterung 1 ist im wesentlichen und vorrangig für Zweiradfahrzeuge und für Dreiradfahrzeuge vorgesehen, die mit Muskelkraft oder durch Hilfsmotor betrieben werden. Dies sind im Regelfall Fahrräder mit zwei oder mit drei Rädern. Natürlich können solche Gepäckhalterungen auch an Fahrrädern mit vier Rädern oder weiteren Sonderkonstruktionen angebracht werden. Wesentlich für die Anbringung der
neuen Gepäckhalterung ist das Vorhandensein eines Sattelrohres oder eines anderen geeigneten Halteelementes am Fahrzeug.
Die Figur 1 zeigt in vereinfachter Darstellung den Sattel 2 und das den Sattel 2 des Fahrrades tragende Sattelrohr 3, das in üblicher Bauweise schräg verläuft und in dem Rahmen des Fahrrades höhenverstellbar befestigt ist. An dem Sattelrohr 3 ist ein Träger 4 durch einen Schnell- oder Spannverschluß 5 befestigt. Der Träger 4 ist kastenförmig gebildet und besitzt im Querschnitt im wesentlichen eine Dreiecksform. Der Träger 4 ist von der Rückseite zumindest teilweise offen. Er kann verschlossen werden und einen Raum zur Unterbringung von Reparatursets oder dergleichen bilden.
Der Träger 4 ist im vorderen Bereich dergestalt abgebogen, daß der Verschluß 5 mit dem Sattelrohr 3 rechtwinklig verläuft, während das nach hinten ragende Trägerteil horizontal bzw. parallel zur Fahrbahn und damit im wesentlichen parallel zur oberen Satteldecke ausgerichtet ist.
In die Oberseite 6 des Trägers 4 ist zumindest eine Bohrung oder Öffnung 7 eingebracht, in die ein Bolzen oder Stift 8 eingesetzt ist. In dem gezeigten Beispiel nach Figuren 1 und 2 ist der Bolzen oder Stift 8 als Gewindebolzen ausgebildet, der.in die als Gewindebohrung ausgeführte Bohrung 7 eingeschraubt ist. Der Gewindebolzen besitzt einen Schraubenkopf 9 mit einem Innensechskant 10. Anstelle des geschilderten und gezeichneten Gewindebolzens mit Kopf und Innensechskant sind hier selbstverständlich andere geeignete Befestigsmittel möglich. Beispielhaft seien erwähnt: Bolzen mit seitlich eingesetzter Rastkugel, Bolzen mit Splint, Gewindebolzen mit endseitig aufgeschraubter Gewindemutter, Bolzenkopf mit Außenschlüssel und dergleichen mehr.
Ferner ist bereits an dieser Stelle darauf hinzuweisen, daß auf der Oberseite 6 des Trägers 4 auch mehrere Bohrungen oder Öffnungen 7 in Reihe angeordnet sein können. Dadurch ist eine einfache Längsverschiebung des Verbindungselementes 11 möglich, was der Aufnahme unterschiedlicher Gepäckstücke 12 entgegenkommt.
Das Verbindungselement 11 dient der Aufnahme und Halterung von Gepäckbehältnissen 12. Das Verbindungselement 11 ist gabelförmig gestaltet und besteht regelmäßig aus einem Stück. Die beiden im größeren seitlichen Abstand zueinander angeordneten freien Schenkel 13 verlaufen parallel und nehmen das Gepäckbehältnis 12 in Laschen oder Schlaufen 14 auf, die jeweils seitlich am Gepäckstück 12 fest angebracht sind.
In Richtung zum Sattelrohr 3 besteht das Verbindungselement 11 aus zwei enger zueinander angeordneten parallelen Schenkeln 15, die vorne in einem einstückigen Bogenteil 16 miteinander verbunden sind. Statt dieser zwei parallelen Schenkel 15 ist es auch denkbar, nur eine Stange oder einen Stab vorzusehen, der am vorderen Stirnende eine Schlaufe, einen Ring oder sonstiges Formschlußelement 16 aufweist. Mit dem Bogenteil oder Formschlußelement 16 umgreift das Verbindungselement 11 im rechten Winkel den ersten Bolzen oder Stift 8, der von der Oberseite 6 des Trägers 4 in den Innenraum des Trägers 4 frei hineinragt.
Die endgültige und sichere Halterung des Verbindungselementes 11 im Träger 4 wird durch den zweiten Bolzen oder Stift 17 bewirkt, der durch eine Bohrung oder Öffnung 18 in der Seitenwand 19 des Trägers 4 in den Innenraum des Trägers 4 hineinragt und unter dem Verbindungselement 11 und seitlich am ersten Bolzen oder Stift 8 anliegt oder nahezu anliegt. Der zweite Bolzen oder Stift 17 besitzt im vorderen freien Endbereich eine Rastkugel 20, die in einen Querkanal 21 des Bolzens 17 unter der Wirkung einer Feder 22 eingesetzt ist. Kopfseitig besitzt dieser zweite Bolzen oder Stift 17 einen Knebel 23 zur besseren und einfacheren Handhabung beim Einfuhren des Bolzens 17 in die Bohrung 18 gegen den Widerstand der unter Federdruck stehenden
Rastkugel 20. ^
Der zweite Bolzen oder Stift 17 muß nicht zwingend in dieser Weise ausgebildet sein. Entscheidend und wesentlich ist es, daß der zweite Bolzen 17 sicher in den Träger 4 einführbar ist und ein unbeabsichtigtes Lösen verhindert wird. So kann der zweite Bolzen auch als Gewindebolzen ausgebildet sein, der in eine Gewindebohrung geschraubt oder durch eine Gewindemutter fest in Position gehalten wird. Statt des Knebels aus Metall, Kunststoff oder Gummi kann auch ein Ring oder eine Schlaufe aus beliebigem Werkstoff vorgesehen werden.
Der zweite Bolzen oder Stift 17 wird in die Bohrung oder Öffnung 18 auf der einen Seitenwand 19 des Trägers 4 eingeführt und durch die rückseitige, parallele Seitenwand 19.1 wieder aus einer entsprechenden korrespondierenden Bohrung oder Öffnung 18.1 herausgeführt. Die Rastkugel 20 (oder die Gewindemutter) kommt dadurch an der Außenseite der Seitenwand 19.1 zu Anlage und ist gegen unbeabsichtigtes Lösen gesichert. Ein solches unbeabsichtigtes Lösen darf auch nicht durch Rüttel- oder sonstige Fahrbewegungen erfolgen.
Die Bohrungen 18 in der Seitenwand 19 sind zu den Bohrungen 7 in der Oberseite 6 des Trägers 4 derart versetzt angeordnet, daß die Bolzen oder Stifte 8 und 17 sich kreuzend aneinander vorbeigeführt sind. In diesem Kreuzungsbereich wird dadurch das Verbindungselement 11 verriegelt. Es liegt fest und unverrückbar in der verriegelten Position und ist gegen unbeabsichtigtes Lösen einwandfrei gesichert. Dabei spielt auch eine Rolle, daß das Verbindungselement 11 durch eine obere rückseitige Öffnung 24 in den Träger 4 eingeführt ist und unter der Oberseite 6 anliegt und in dieser Position durch den zweiten Bolzen 17 gehalten wird.
Theoretisch kann der zweite Bolzen 17 in Längsrichtung vor oder hinter dem ersten Bolzen 8 liegen. Jedoch hat es sich als günstiger erwiesen, den zweiten Bolzen 17 in Fahrtrichtung hinter dem ersten Bolzen 8 anzuordnen. Die gewählte Anordnung der Bolzen 8 und 17 bestimmt die Lage der Bohrungen oder Öffnungen 7 und 18, 18.1.
Aus Figur 4 ist noch ersichtlich, daß das Gepäckbehältnis auf der Bodenseite eine weitere Schlaufe oder Lasche 25 besitzt, die quer zum Verbindungselement 11 verläuft. In diese Lasche 25 ist ein elastisches Element 26 eingeführt, das an seinen freien Enden Verschlußstücke 27 aufweist. Mit diesen Verschlußstücken 27 ist das Gepäckbehältnis 12 auf dem Verbindungselement durch Zugkraft angebunden. Die Verschlußsjücke 27 werden am Fahrzeug oder Teilen des Fahrzeuges, beispielsweise an Rahmenteilen, befestigt.
Claims (10)
1. Gepäckhalterung für Fahrzeuge, insbesondere Zweirad- und Dreiradfahrzeuge, mit einer Einrichtung zur lösbaren Befestigung einer Aufnahmeeinrichtung für Gepäckstücke, die in einen unterhalb des Fahrzeugsitzes oder Sattels am Fahrzeug befestigten Träger einsetzbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (4) mit einer Verriegelungseinrichtung (8, 17) für die rückseitig in den Träger (4) einsetzbare Aufnahmeeinrichtung (11) versehen ist, die aus zwei sich unter einem Winkel kreuzende Bolzen, Stifte oder dergleichen (8, 17) gebildet ist, die im Träger (4) gehalten sind und zwischen sich im Kreuzungsbereich die Aufnahmeeinrichtung (11) verriegelbar aufnehmen.
2. Gepäckhalterung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmeeinrichtung (11) aus einem Verbindungselement (11, 15) und einem Trägerelement (13) gebildet ist, und daß das Verbindungselement (11) mit einem am freien vorderen Stirnende vorgesehenen Formschlußelement (16) den ersten Bolzen, Stift oder dergleichen (8) umgreift, während der zweite Bolzen, Stift oder dergleichen (17) das Verbindungselement (11, 15) untergreift und im Formschluß mit dem ersten Bolzen, Stift oder dergleichen (8) hält.
3. Gepäckhalterung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (4) kastenförmig ausgebildet ist und auf seiner Oberseite (6) zumindest eine Bohrung oder Öffnung (7) aufweist, in die der erste Bolzen, Stift oder dergleichen (8) feststellbar eingeführt ist.
4. Gepäckhalterung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Bolzen, Stift oder dergleichen (8) durch Gewinde, Raststift, Rastkugel, Gewindemutter, Splint oder dergleichen mechanische Mittel in der Bohrung oder Öffnung (7) feststellbar ist.
5. Gepäckhalterung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Oberseite (6) des Trägers (4) in Reihe mehrere Bohrungen oder Öffnungen (7) eingerichtet sind.
6. Gepäckhalterung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß in zumindest einer Seitenwand (19, 19.1) des Trägers (4) zumindest eine Bohrung oder Öffnung (18, 18.1) vorgesehen ist, in die der zweite Bolzen, Stift oder dergleichen (17) feststellbar eingeführt ist, der im wesentlichen rechtwinklig zum ersten Bolzen, Stift oder dergleichen (8) ausgerichtet ist und in Längsrichtung des Verbindungselementes (11) vor oder hinter dem ersten Bolzen, Stift oder dergleichen (8) vorbeigeführt ist.
7. Gepäckhalterung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Bolzen, Stift oder dergleichen (17) durch Gewinde, Raststift, Rastkugel, Gewindemutter, Splint oder dergleichen mechanische Mittel in der Bohrung oder Öffnung (18, 18.1) feststellbar und wahlweise durch die gegenüberliegende Seitenwand (19, 19.1) des Trägers (4) hindurchgeführt ist.
8. Gepäckhalterung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß in der einen oder in beiden sich gegenüberliegenden parallelen Seitenwänden (19, 19.1) des Trägers (4) in Reihe mehrere Bohrungen oder Öffnungen (18, 18.1)vorgesehen sind, die zu den Bohrungen oder Öffnungen (7) in der Oberseite (6) des Trägers (4) in Längsrichtung des Verbindungselementes (11) zumindest um die Dicke bzw. den Durchmesser des ersten Bolzens, Stiftes oder dergleichen (8) versetzt angeordnet sind.
9. Gepäckhalterung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im vorderen Endbereich des zweiten Bolzens, Stiftes oder dergleichen (17) eine Rastkugel (20) radial und unter der Wirkung einer Feder (22) eingesetzt ist, die im montierten Zustand an der zweiten Seitenwand (19.1) des Trägers (4) außen zur Anlage kommt.
10. Gepäckhalterung nach den vorgenannten Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungselement (11) gabelförmig mit zwei seitlich beabstandeten freien Schenkeln (13) ausgebildet ist, die in seitlichen Laschen oder Schlaufen (14) eines Gepäckstückes (12) einführbar sind, während ein vorzugsweise elastisches Zugband (26) durch eine Lasche oder Schlaufe (25) an der Unterseite des Gepäckstückes (12) geführt und mit seinen freien Enden durch Verschlußstücke (27) am Fahrzeug bzw. Teilen des Fahrzeuges auf Zug befestigbar ist.
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Applications Claiming Priority (1)
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Publications (1)
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DE29915298U1 true DE29915298U1 (de) | 1999-11-25 |
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DE29915298U Expired - Lifetime DE29915298U1 (de) | 1999-03-30 | 1999-09-01 | Gepäckhalterung für Fahrzeuge |
Country Status (1)
Country | Link |
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DE (1) | DE29915298U1 (de) |
Cited By (2)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE10041833A1 (de) * | 2000-08-25 | 2002-03-21 | Rixen & Kaul Gmbh | Schnellkupplung für Rucksäcke an Fahrädern und Rucksack |
DE10104958A1 (de) * | 2001-02-03 | 2002-08-22 | Albert Frick | Transportvorrichtung zum Transportieren von Gepäckstücken auf Zweiradfahrzeugen, insbesondere Fahrrädern |
-
1999
- 1999-09-01 DE DE29915298U patent/DE29915298U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (2)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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DE10041833A1 (de) * | 2000-08-25 | 2002-03-21 | Rixen & Kaul Gmbh | Schnellkupplung für Rucksäcke an Fahrädern und Rucksack |
DE10104958A1 (de) * | 2001-02-03 | 2002-08-22 | Albert Frick | Transportvorrichtung zum Transportieren von Gepäckstücken auf Zweiradfahrzeugen, insbesondere Fahrrädern |
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R207 | Utility model specification |
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R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20021024 |
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R157 | Lapse of ip right after 6 years |
Effective date: 20060401 |