DE29903003U1 - Elektrisches Gerät mit Tragelement - Google Patents
Elektrisches Gerät mit TragelementInfo
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Description
Beschreibung:
Die Erfindung betrifft ein elektrisches Gerät mit einem Kunststoffgehäuse,
an dem ein Tragelement angeordnet ist, welches einen an eine Wand des Gehäuses angrenzenden Verbindungsabschnitt und einen im Abstand zur
Wand verlaufenden Klemmabschnitt umfaßt, der zum Einklemmen einer Tragwand, insbesondere eines Verteilerkastens oder -schrankes, vorgesehen
ist.
Derartige elektrische Geräte (z.B. Sicherungsautomaten oder Kontaktklemmen,
insbesondere Verteilerklemmen) mit unterschiedlichen Funktionen werden in Verteilerkästen oder -schränken für elektrische Gebäudeinstallatiönen
angeordnet und mittels elektrischer Leiter funktionell miteinander verbunden. Üblicherweise werden für die Befestigung derartiger elektrischer
Geräte Tragschienen in dem Verteilerkasten angeordnet, an denen Rasten an den Kunststoffgehäusen der Geräte befestigbar sind. Einzelne Geräte können
aus Platzgründen nicht an den Tragschienen befestigt werden. In diesem Fall werden sie mittels der genannten Tragelementen, z.B. mit Tragzapfen mit
einem einen Wandabschnitt hintergreifenden Zapfenkopf, an geeigneten Wandabschnitten des Verteilerschrankes bzw. an den Wandabschnitten von
Tragstrukturen des Verteilerkastens befestigt.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein elektrisches Gerät der eingangs beschriebenen
Art derart weiterzubilden, daß mehr Varianten der Befestigung dieses Gerätes geschaffen werden.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Tragelement
mindestens einen zweiten Klemmabschnitt umfaßt, der einen anderen Abstand zur Wand des Gehäuses als der erste Klemmabschnitt aufweist.
Durch die beiden unterschiedlichen Klemmabschnitte des Tragelementes läßt
sich eine Befestigung an unterschiedlichen Wandstärken erzielen. Der erste Klemmabschnitt mit einem geringen Abstand zur Gehäusewand dient dem
Einklemmen dünner Tragwände, z.B. der Blechwand eines Tragprofils eines Verteilerkastens. Der zweite Klemmabschnitt mit größerem Abstand zur
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Wand des Kunststoffgehäuses dient dem Einklemmen einer relativ dicken
Tragwand, z.B. einer Kunststoffwand des Verteilerkastens.
Selbstverständlich können auch mehr als zwei Klemmabschnitte zur Befestigung
an mehr als zwei unterschiedlichen Wandstärken vorgesehen werden.
Sowohl die Gehäuse der elektrischen Geräte als auch die Tragelemente
können verschiedene Formen aufweisen. Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung hat das Tragelement die Form eines runden
Zapfens oder eines länglichen Stegs. Das Tragelement weist einen an das Gehäuse des elektrischen Gerätes angrenzenden und vorzugsweise aus dem
gleichen Kunststoffmaterial angeformten Halsabschnitt mit geringer Breite auf. An das Ende des Halsabschnitts grenzt ein Kopfabschnitt, der eine
große Breite aufweist und den ersten Klemmabschnitt bildet. Zur Bildung des zweiten Klemmabschnittes ist die Breite des Halsabschnittes nahe der
Gehäusewand geringer als nahe dem Kopfabschnitt. Zwar kann auch umgekehrt der schmale Bereich des Halsabschnittes an den Kopfabschnitt angrenzen,
jedoch ergeben sich hierdurch ungünstige Kräfteverhältnisse bei der Aufnahme von Druck- und Gewichtskräften.
Diese Eigenschaft kann entweder durch gestuften Verlauf oder durch
kontinuierlichen, abgeschrägten Verlauf der einander gegenüberliegenden Wandungen des Halsabschnittes erzielt werden. Bei einem gestuften Verlauf
bildet jede Stufe gleichzeitig einen Klemmabschnitt für eine bestimmte Gehäusewand. Bei einem kontinuierlichen, schrägen Verlauf der Wandungen
des Halsabschnittes, welcher hierdurch einen im wesentlichen V-förmigen
Querschnitt erhält, bilden die Wandungen des Halsabschnittes kontinuierliche Klemmabschnitte für unterschiedliche Wandstärken.
Ein längliches Tragelement mit kontinuierlich geschrägten Wandungen des
Halsabschnittes hat im wesentlichen die Form einer Schwalbenschwanzfeder, welche als Verbindungselement zum Eingriff in eine Schwalbenschwanznut
bekannt ist. Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist zur Befestigung des Tragelements allerdings keine komplementär zur Schwalbenschwanzfeder
geformte Schwalbenschwanznut erforderlich. Das Tragelement ist zum Einklemmen einer Tragwand mit variabler Dicke vorgesehen. Zur Befestigung
des angesprochenen länglichen Tragelements muß diese Tragwand
" " " "' M22G993
-3-
lediglich einen Schlitz aufweisen, in den das Tragelement möglichst ohne
Spiel eingeschoben werden kann.
Alternativ kann das Tragelement von einer Haltelasche gebildet werden, die
einen Klemmabschnitt umfaßt, der über einen sich im wesentlichen rechtwinklig zur Gehäusewand erstreckenden Verbindungsabschnitt an der
Gehäusewand befestigt ist. Die Haltelasche wird bevorzugt beim Herstellen des Gehäuses aus Kunststoff im Spritzgießverfahren angeformt. Der
Klemmabschnitt wird von einem zweiten Schenkel der Haltelasche gebildet, der sich im wesentlichen parallel zur Gehäusewand und somit rechtwinklig
zum Verbindungsabschnitt erstreckt. Zwischen dem Klemmabschnitt und der Wand des Gehäuses des elektrischen Gerätes wird eine Tragwand mit einer
gewissen Dicke festgeklemmt. Wiederum kann der Klemmabschnitt gestuft ausgeführt werden, um das Einklemmen einer zweiten oder mehrerer
unterschiedlicher Wanddicken zu ermöglichen. Alternativ kann der Klemmabschnitt einen schrägen Spalt in bezug auf die Gehäusewand des
elektrischen Gerätes bilden, so daß beliebige Wandstärken in der Haltelasche eingeklemmt werden können. In diesem Fall ist vorzugsweise die freie Kante
der Tragwand gemäß dem schrägen Verlauf des Klemmabschnitts des Tragelements abzuschrägen, so daß eine weitgehend flächige Anlage der
Haltelasche gegen die Schräge der Tragwand realisiert wird.
Wogegen es bei einem zapfenförmigen oder stegförmigen Tragelement notwendig ist, einen Aufnahmeschlitz in der Tragwand anzuordnen, in den
der Halsabschnitt des Tragelements eingeschoben werden kann, entfällt diese Notwendigkeit bei einer Haltelasche. Eine Haltelasche kann einfach über den
Rand der Tragwand geschoben werden. Bei der Befestigung des elektrischen Gerätes an einer dickeren Wandstärke, welche am freien Ende der Haltelasche
eingeklemmt wird, ist es vorteilhaft, in der Tragwand eine Aussparung vorzusehen, deren Tiefe dem Abstand des wirksamen Klemmabschnitts von
dem oberen Rand des Gehäuses des elektrischen Gerätes entspricht. Auf diese Weise kann der Rand des Gehäuses des Gerätes fluchtend zur Oberkante
der Tragwand angeordnet werden.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand einiger Ausführungsbeispiele unter
Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben. Die Zeichnungen zeigen in:
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Fig. 1 eine erste Ausführungsform eines erfindungsgemäßen elektrischen
Gerätes (Verteilerklemme) in Draufsicht,
Fig. 2 eine vergrößerte Darstellung des Tragelements des Gerätes aus
Fig. 2 eine vergrößerte Darstellung des Tragelements des Gerätes aus
Fig. 1,
Fig. 3 das elektrische Gerät aus Fig. 1, an einer dünnen
Fig. 3 das elektrische Gerät aus Fig. 1, an einer dünnen
Blech-Tragwand befestigt,
Fig. 4 das Gerät aus Fig. 1, an einer dickeren Kunststoff-Tragwand
Fig. 4 das Gerät aus Fig. 1, an einer dickeren Kunststoff-Tragwand
befestigt,
Fig. 5 eine alternative Ausführungsform des elektrischen Gerätes aus
Fig. 1 in Draufsicht,
Fig. 6 die Seitenansicht des Gerätes aus Fig. 5 mit zwei unterschiedlich
dicken Wänden,
Fig. 7 und 8 eine alternative Ausführungsform des elektrischen Gerätes, an
Fig. 7 und 8 eine alternative Ausführungsform des elektrischen Gerätes, an
zwei unterschiedlich starken Wänden befestigt.
15
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Die Fig. 1, 3 und 4 zeigen die Draufsicht auf ein Kunststoffgehäuse 1 einer
Verteilerklemme, z.B. einer PE/N-Klemme für die Schutzleiter PE und
Neutralleiter N in Verteilerkästen einer Gebäudeinstallation. Der Schutzbereich
der Erfindung ist nicht auf derartige Verteilerklemm-Gehäuse beschränkt,
sondern umfaßt Kunststoffgehäuse beliebiger elektrischer Geräte mit Befestigungsmitteln zum Einklemmen einer Tragwand.
Die dargestellten Gehäuse 1 weisen auf ihrer in den Fig. 1, 3 und 4 sichtbaren
Oberseite einen Deckel 2 mit Öffnungen auf, durch welche die Schraubköpfe 3 von Klemmschrauben für die PE- und N-Leiter mit einem Schraubwerkzeug
betätigbar sind.
An der Rückwand 4 des Gehäuses 1 für die Verteilerklemme ist ein Paar
rotationssymmetrischer Tragzapfen 5 angeordnet, von denen einer vergrößert in Fig. 2 dargestellt ist. Der Tragzapfen 5 umfaßt einen Halsabschnitt 6
mit geringem Durchmesser sowie einen Kopfabschnitt 7 mit großem Durchmesser. Zwischen dem Halsabschnitt 6 und dem Kopfabschnitt 7 ist eine
Abstufung 8 angeordnet, deren Durchmesser zwischen dem Durchmesser des Halsabschnitts 6 und dem Durchmesser des Kopfabschnitts 7 liegt. Die
Abstufung 8 bildet den Klemmabschnitt des Tragzapfens 5 bei der Befestigung an einer dünnen metallischen Tragwand 9 (vgl. Fig. 3). Bei einer
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dicken Tragwand 10, insbesondere aus Kunststoff, bildet der Kopfabschnitt
7 den Klemmabschnitt des Tragzapfens 5 (vgl. Fig. 4).
Der Zapfen kann auch umgekehrt gestuft sein (nicht dargestellt, wobei der
dünnste Bereich des Halsabschnittes nahe dem Kopfabschnitt ist. In diesem Fall entsteht jedoch ein Spalt zwischen der Rückwand des Gehäuses und der
Tragwand, wenn die Tragwand als dünne Tragwand ausgebildet ist und in dem dünnsten Bereich des Halsabschnitts nahe dem Kopfabschnitt festgeklemmt
ist.
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Dementsprechend muß die in Fig. 3 erkennbare dünne Tragwand 9 zwei
zueinander parallele Tragschlitze aufweisen, deren Breite dem Durchmesser des Halsabschnitts 6 jedes Tragzapfens 5 entspricht. Die Dicke der Tragwand
9 sollte dem Abstand zwischen der Wand 4 des Gehäuses 1 und der dieser Wand 4 gegenüberliegenden Fläche der Abstufung 8 entsprechen. In
diesem Fall wird das Gehäuse 1 ohne Spiel fest an der dünnen Tragwand 9 gehalten.
Bei einer Befestigung an einer dicken Tragwand 10 gemäß Fig. 4 weist die
dicke Tragwand 10 zwei zueinander parallele Aufnahmeschlitze für die Tragzapfen 5 auf, deren Breite der Breite der Abstufung 8 entspricht. Die
Dicke der Tragwand 10 sollte dem Abstand zwischen der Wand 4 des Gehäuses 1 und der gegenüberliegenden Fläche des Kopfes 7 des Tragzapfens
5 entsprechen. In diesem Fall wird das Gehäuse 1 fest und ohne Spiel an der dicken Tragwand 10, wie in Fig. 4 gezeigt, gehalten.
In den Fig. 5 und 6 ist eine alternative Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Gehäuses für ein elektrisches Gerät mit einem Tragelement zu erkennen. Hier wird das Tragelement von eine Haltelasche 11 gebildet,
welche über einen Verbindungsabschnitt 12 an dem Kunststoffgehäuse 1 für die Verteilerklemme angeformt ist. An den Verbindungsabschnitt 12 schließt
sich ein erster Klemmabschnitt 13 an, der einen dünnen Spalt mit der Rückwand 4 des Gehäuses 1 bildet. Ein zweiter Klemmabschnitt 14 folgt auf
den ersten Klemmabschnitt 13 und bildet das freie Ende der Haltelasche 11. Auch die Haltelasche 11 ermöglicht die alternative Befestigung an einer
dünnen Tragwand 9 und einer dicken Tragwand 10 (siehe Fig. 6). Die dünne Tragwand 9 weist eine kurze Aussparung 15 auf, deren Tiefe, vom oberen
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Rand der Tragwand 9 aus gesehen, im wesentlichen der Länge des Verbindungsabschnitts
12 der Haltelasche 11 entspricht. An den an die Aussparung 15 angrenzenden Abschnitt der Tragwand 9 liegt der erste Klemmabschnitt
13 der Haltelasche 11 bei der Befestigung an dieser dünnen Tragwand
9 an.
Die dicke Tragwand 10 weist eine längere Aussparung 16 auf, deren Breite
ebenfalls der Breite der Haltelasche 11 entspricht und deren Tiefe, vom
oberen Rand der Tragwand 10 aus gesehen, im wesentlichen dem Abstand des Endes des ersten Klemmabschnitts 13 von der oberen Fläche der Haltelasche
11 entspricht. Der zweite Klemmabschnitt 14 ist zur Anlage gegen den an die Aussparung 16 angrenzenden Bereich der Tragwand 10 vorgesehen.
In beiden Fällen fluchtet der obere Rand der Tragwand 9 bzw. 10 mit dem
oberen Rand des Gehäuses 1 der Verteilerklemme.
Die in den Fig. 7 und 8 dargestellte alternative Ausführungsform des
Gehäuses 1 der Verteilerklemme ist mit kegelförmigen Tragzapfen 5' als Tragelement versehen. Die der Rückwand 4 des Gehäuses 1 gegenüberliegende
Fläche des Tragzapfens 5' verläuft daher nicht gestuft (wie in den Fig. 1 bis 4 zu erkennen), sondern schräg. Dieser Tragzapfen 5' ist daher
zur Befestigung des Gehäuses 1 an beliebigen Wandstärken vorgesehen, welche geringer sind als die Dicke des Zapfens 5'. In der Fig. 7 ist die
Befestigung an einer dünnen Tragwand 9 dargestellt. Die Fig. 8 zeigt die Befestigung an einer dicken Tragwand 10. In beiden Fällen ist in der
jeweiligen Tragwand 9,10 ein Tragschlitz (vgl. Fig. 8, Bezugszeichen 17) für jeden Tragzapfen 5' eingearbeitet, dessen Kontur im wesentlichen der
Außenkontur des Tragzapfens 5' entspricht.
Analog ist es auch möglich, die Haltelasche 11 mit einer der Rückwand 4
des Gehäuses 1 gegenüberliegenden Schrägfläche zu versehen, so daß Tragwände unterschiedlicher Dicke eingeklemmt werden können.
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Bezugszeichenliste:
1 | Kunststoffgehäuse |
2 | Deckel |
3 | Schraubenkopf |
4 | Rückwand des Gehäuses |
5,5' | Tragzapfen (Tragelement) |
6 | Halsabschnitt |
7 | Kopfabschnitt |
8 | Abstufung |
9 | dünne Tragwand |
10 | dicke Tragwand |
11 | Haltelasche (Tragelement) |
12 | Verbindungsabschnitt |
13 | erster Klemmabschnitt |
14 | zweiter Klemmabschnitt |
15 | Aussparung |
16 | Aussparung |
17 | Tragschlitz |
Claims (8)
1. Elektrisches Gerät mit einem Kunststoffgehäuse (1), an dem ein Tragelement
(5,5',1I) angeordnet ist, welches einen an eine Wand (4) des
Gehäuses (1) angrenzenden Verbindungsabschnitt (6,12) und einen im Abstand zur Wand (4) verlaufenden Klemmabschnitt (7,14) umfaßt, der zum
Einklemmen einer Tragwand (10), insbesondere eines Verteilerkastens oder
-schrankes, vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Tragelement (5,5',1I) mindestens einen zweiten Klemmabschnitt (8,13) umfaßt, der einen
anderen Abstand zur Wand (4) des Gehäuses (1) als der erste Klemmabschnitt (7,13) aufweist.
2. Elektrisches Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Verbindungsabschnitt des Tragelements von einem an die Gehäusewand (4) angrenzenden Halsabschnitt (6) mit geringer Breite gebildet wird, an dessen
Ende ein Kopfabschnitt (7) mit großer Breite zur Bildung des ersten Klemmabschnittes angeordnet ist, wobei zur Bildung eines zweiten
Klemmabschnittes (8) die Breite des Halsabschnittes nahe der Gehäusewand einen anderen Betrag hat und vorzugsweise geringer ist als nahe dem
Kopfabschnitt (7).
3. Elektrisches Gerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das
Tragelement (5,5') als rotationssymmetrischer Zapfen ausgebildet ist.
4. Elektrisches Gerät nach einem der Ansprüche 2 und 3, dadurch gekennzeichnet,
daß der Halsabschnitt (6) des Tragelements (5) eine Breite aufweist, die in Stufen ausgehend von der Gehäusewand (4) zum Kopfabschnitt
(7) hin zunimmt, wobei jede Abstufung (8) einen weiteren Klemmabschnitt bildet.
5. Elektrisches Gerät nach einem der Ansprüche 2 und 3, dadurch gekennzeichnet,
daß der Halsabschnitt des Tragelements (5') eine Breite aufweist, die kontinuierlich ausgehend von der Gehäusewand (4) zum
Kopfabschnitt hin zunimmt, wobei jeder Bereich des zur Gehäusewand (4) geneigten Halsabschnittes einen Klemmabschnitt bildet.
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-9-
6. Elektrisches Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Tragelement aus einer Haltelasche (11) besteht, die einen sich im wesentlichen rechtwinklig zur Gehäusewand (4) erstreckenden und daran angrenzenden
Verbindungsabschnitt (12) und einen sich im wesentlichen parallel zu der Gehäusewand (4) erstreckenden Klemmabschnitt (13,14) aufweist.
7. Elektrisches Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Abstand zwischen dem Klemmabschnitt (13,14) und Gehäusewand (4) gestuft verläuft und jede Abstufung (13 bzw. 14) einen Klemmabschnitt bildet.
8. Elektrisches Gerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der
Abstand zwischen Gehäusewand und Klemmabschnitt kontinuierlich von dem Verbindungsabschnitt ausgehend zum freien Ende hin zunimmt.
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