Beschreibung:
KBE Vertriebsgesellschaft für
Kunststoffprodukte GmbH
66763 Dillingen
Fenster oder Tür
Die Erfindung betrifft ein Fenster oder eine Tür mit einem Rahmen auf Basis von Kunststoff und einer in den Rahmen eingesetzten Verglasung, wobei die Verglasung einseitig in ihrem Randbereich mittels einer Klebeschicht mit dem Rahmen verbunden ist.
Fenster oder Türen werden üblicherweise in der Weise hergestellt, daß die Verglasung in den Rahmen eingelegt und mittels einer in den Rahmen einsteckbaren sogenannten Glashalteleiste im Rahmen festgeklemmt werden. Die Verglasung liegt hierbei über üblicherweise aus Gummi hergestellte Dichtungen innerhalb des Rahmens. Nachteilig bei dieser an sich bewährten Bauweise ist es jedoch, daß insbesondere zur Herstellung von sehr widerstandsfähigen Rahmen auf großformatige Profilquerschnitte für die Herstellung des Rahmens zurückgegriffen werden muß, was einerseits die Herstellung verteuert, andererseits auch einen unvorteilhaften optischen Eindruck mit sich bringt.
Aus der DE 195 32 117 A1 ist ein gattungsgemäßes Fenster oder eine Tür bekannt, bei der die in den Rahmen eingesetzte Verglasung in ihrem Randbereich mittels einer Klebeschicht mit dem Rahmen verbunden ist. Durch die Verklebung der Verglasung im Rahmen erfährt der Rahmen eine bedeutende Verbesserung seiner Stabilität, da auch die Verglasung zum tragenden Element des Fensters oder der Tür wird, so daß der
Profilquerschnitt des Rahmens bei gleichbleibender Stabilität gegenüber bekannten Fenstern oder Türen mit eingeklemmter Verglasung verringert werden kann, was zur Vermeidung der vorgenannten Nachteile führt. Allerdings hat es sich gezeigt, daß die bei dem bekannten Fenster oder Tür vorgeschlagene Verklebung der Verglasung im Rahmen auf Dauer nicht zufriedenstellend ist, da insbesondere bei Herstellung des Rahmens auf Basis von Kunststoff die Verklebung der Verglasung auf dem Kunststoffmaterial eine unzureichende Dauerfestigkeit aufweist. Dies ist darauf zurückzuführen, daß bisher am Markt kein geeignetes Klebemittel für eine dauerhaft sichere Verklebung der Werkstoff kombination Glas auf Kunststoff von Verglasung und Rahmen erhältlich ist. Hinzu kommt, daß Fenster oder Türen üblicherweise der Witterung ausgesetzt sind, was an die Dauerfestigkeit einer Klebeverbindung weiter erhöhte Anforderungen stellt.
Die Erfindung hat sich daher die Aufgabe gestellt, ein gattungsgemäßes Fenster oder eine Tür dahingehend weiterzubilden, daß eine zuverlässige Verbindung der Verglasung mit dem Rahmen über eine Klebeschicht erfolgen kann, die auch auf Dauer eine sichere Fixierung der Verglasung im Rahmen ermöglicht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einem Fenster oder Tür gemäß den kennzeichnenden Merkmalen des Patentanspruches 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Zur Lösung der gestellten Aufgabe schlägt die Erfindung vor, daß zur Schaffung der mittels der Klebeschicht bewirkten Verbindung zwischen der Verglasung und dem Rahmen ein Trägerelement aus einem mit der Verglasung oder dem Rahmen mittels der Klebeschicht verklebbaren Werkstoff vorgesehen ist und das Trägerelement einerseits mechanisch am Rahmen bzw. der
Verglasung befestigbar und andererseits mit der Verglasung bzw. dem Rahmen verklebbar ist.
Auf diese Weise wird es möglich, die Verglasung dauerhaft mittels einer Klebeschicht im Rahmen zu befestigen, so daß ein äußerst stabiles Fenster bzw. Tür geschaffen wird, ohne das auf übermäßig große Rahmenquerschnitte für die Herstellung des Rahmens zurückgegriffen werden müßte. Es ist im.
Rahmen des erfindungsgemäßen Lösungsvorschlages lediglich erforderlich, ein Trägerelement aus einem solchen Werkstoff herzustellen, der mit der Verglasung bzw. dem Rahmen dauerhaft verklebbar ist und andererseits für eine sichere mechanische Verbindung des Trägerelementes am Rahmen bzw. der Verglasung zu sorgen.
Eine vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung sieht hierbei vor, daß als Trägerelement ein in entsprechenden Aufnahmenuten des Rahmens einsteckbares Anlageprofil vorgesehen ist und das Anlageprofil mittels der Klebeschicht mit der Verglasung verklebt ist. Die Aufnahmenuten für das Anlageprofil sind bei den üblicherweise im Extrusionsverfahren hergestellten Profilen für die Herstellung eines Rahmens auf Basis von Kunststoff problemlos herstellbar, so daß sich auf einfache Weise ein geeignetes Anlageprofil mechanisch mit dem Rahmen verbinden läßt. Vorteilhaft ist hierbei das Anlageprofil aus einem biegesteifen Metallblech hergestellt, so daß für die Verklebung des Anlageprofils mit der Verglasung die Werkstoffkombination Metall - Glas vorliegt, für die am Markt geeignete Klebemittel zur Ausbildung der Klebeschicht erhältlich sind, die eine dauerhaft sichere Klebeverbindung gewährleisten. Die Klebeschicht ist hierbei bevorzugt auf dem Anlageprofil aufgebracht.
Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, daß als Trägerelement ein im Querschnitt U-förmiges Kantenschutzprofil mit einem Innenschenkel, einem Außenschenkel und einen diese verbindenden Mittelschenkel vorgesehen ist und das Kantenschutzprofil entlang der
Randbereiche der Verglasung auf diese aufschiebbar und festklemmbar ist, wobei der Mittelschenkel am Umfang der Verglasung zur Anlage kommt und der Außen- bzw. Innenschenke! die Verglasung im Randbereich außen- bzw. innenseitig abdecken und die Außenseite des Innen- oder Außenschenkels mit dem Rahmen mittels der Klebeschicht verklebbar ist.
Bei dieser Ausführungsform dient das U-förmige Kantenschutzprofil, welches, die Randbereiche der Verglasung umfaßt, zunächst während des Transports der Verglasung als Schutz vor äußerer Einwirkung, wie z. B. Schlag, der zur Absplitterung von Glas im Randbereich der Verglasung führen könnte. Beim Einsetzen der Verglasung in den Rahmen und der Verbindung derselben mittels der Klebeschicht mit dem Rahmen erfolgt anschließend die Verklebung durch Aufbringen der Klebeschicht zwischen dem Innen- oder Außenschenkel des Kantenschutzprofiles und dem Rahmen. Hierbei kann entweder der Rahmen oder die Außenseite des Innen- oder Außenschenkels des Kantenschutzprofiles mit der Klebeschicht ausgerüstet sein. Vorteilhaft ist hierbei das Kantenschutzprofil aus einem Kunststoff gebildet, der gegebenenfalls auch faserverstärkt ausgebildet sein kann, um eine hohe Biegesteifigkeit zu bewirken. Hierdurch wird für die Verklebung zwischen dem Kantenschutzprofil und dem Rahmen die Werkstoffkombination Kunststoff - Kunststoff geschaffen, für die ebenfalls am Markt geeignete Klebemittel zur Ausbildung der Klebeschicht verfügbar sind, die eine dauerhaft sichere Verbindung der Verglasung mit dem Rahmen ermöglichen.
Die Klebeschicht kann vorteilhaft auf Basis eines Acrylats, Polyurethans und/oder Silikon gebildet sein, wobei sowohl Klebeschichten aus einer oder mehreren, beispielsweise zwei Komponenten gebildet sein kann.
Je nach Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fensters oder der Tür kann vorgesehen sein, daß die mittels der Klebeschicht und des Trägerelementes bewirkte Verbindung zwischen der Verglasung und dem Rahmen auf der Außenseite des Rahmens ausgebildet ist. Dies ist insbesondere bei die
Verglasung aufnehmenden Rahmenprofilen mit einem etwa Z-förmigen Querschnitt der Fall. Ebenso ist es auch möglich, die mittels der Klebeschicht und des Trägerelementes bewirkte Verbindung zwischen der Verglasung und dem Rahmen auf der Innenseite des Rahmens auszubilden, was insbesondere bei Rahmen mit etwa L-förmigem Querschnitt üblich ist.
In beiden vorgenannten Fällen kann hierbei auf der der Klebeschicht abgewandten Seite der Verglasung in an sich bekannter Weise ein mit dem Rahmen verbindbares Glashalteprofil für die Verglasung vorgesehen sein, welches auch auf der der Klebeschicht abgewandten Seite noch eine Abdeckung und gegebenenfalls weitere Fixierung der Verglasung am Rahmen bewirkt. Hierbei kann sowohl vorgesehen sein, daß Glashalteprofil mittels einer an sich bekannten Gummidichtung an der Verglasung anliegen zu lassen, wie es auch möglich ist, auch auf dieser Seite eine Klebeschicht für die Verbindung des Glashalteprofiles mit der Verglasung vorzusehen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen in der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Figur 1 einen Schnitt durch ein erfindungsgemäßes Fenster,
Figur 2 in ausschnittsweiser vergrößerter Darstellung die Einzelheit D in
Figur 1,
Figur 3 einen Schnitt durch eine weitere Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Fensters,
Figur 4 in schematischer Darstellung eine weitere Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Fensters.
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In der Figur 1 ist beispielhaft ein üblicherweise als Flügelrahmen bezeichneter Rahmen 1 eines offenbaren Fensters dargestellt, in welchen eine Verglasung 2
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eingesetzt ist. Der Rahmen 1 ist aus mehreren Hohlkammern aufweisenden Abschnitten eines Profils aus z. B. thermoplastischem Kunststoff, wie PVC, in an sich bekannter Weise hergestellt. Die Verglasung 2 ist hierbei als Isolierverglasung mit einer der Innenseite I des Fensters zugewandten inneren Glasscheibe 20 und einer der Außenseite A des Fensters zugewandten äußeren Glasscheibe 21 ausgebildet, die mittels umfangseitig der Verglasung 2 angeordneter Abstandshalter 22 beabstandet miteinander verbunden sind.
Der Rahmen 1 weist einen etwa L-förmigen Querschnitt mit einem Anschlagsteg 10 und einem hiervon etwa rechtwinklig abgehenden Tragesteg 11 auf, der die Verglasung 2 umfangseitig umgibt. Die Verglasung ist hierbei mittels nicht näher dargestellter, an sich jedoch bekannter Verklotzungen beabstandet vom Tragesteg 11 gehaltert, so daß außerhalb des Umfanges der Verglasung 2 ein Freiraum 12 gebildet ist. Die Befestigung der Verglasung 2 im Rahmen 1 erfolgt in dem in der Figur 1 dargestellten Ausführungsbeispiel hauptsächlich auf der der Innenseite I zugewandten Seite der Verglasung 2, wobei diese Verbindung über eine auf die Innenscheibe 20 der Verglasung 2 in ihrem Randbereich aufgebrachte Klebeschicht 5 bewirkt wird. Hierbei würde jedoch die unmittelbare Verklebung der Innenscheibe 20 der Verglasung 2 mit dem Rahmen 1, z. B. im Bereich des Begrenzungssteges 13 zu einer auf Dauer unbefriedigenden Festigkeit der so bewirkten Klebeverbindung führen. Dies ist darauf zurückzuführen, daß bei einer unmittelbaren Verklebung der Verglasung 2 im Rahmen 1 die Werkstoffkombination Glas - Kunststoff durch die Klebeschicht 5 verklebt werden müßte, wofür jedoch bisher kein geeignetes Klebemittel am Markt zur Verfügung steht. Um dennoch eine dauerhaft sichere Verbindung der Verglasung 2 mittels der Klebeschicht 5 im Rahmen 1 zu bewirken, ist ein Trägerelement in Gestalt eines Anlageprofils 8 aus einem biegesteifen Stahlblech vorgesehen, welches in näheren Einzelheiten auch aus der vergrößerten Darstellung gemäß Figur 2 ersichtlich ist.
Das Anlageprofil 8 weist einen im Querschnitt betrachtet etwa wannenförmigen Verlauf mit einem mittleren Bereich 80 und zweifach in
entgegengesetzter Richtung nach außen abgewinkelten Endbereichen 81a, 81b auf. Des weiteren sind am oberen und unteren Ende des Begrenzungssteges 13 des Rahmens 1 zwei einander zugewandte und in Richtung der Verglasungsebene V sich erstreckende Einstecknuten 14a, 14b auf der der Verglasung 2 zugewandten Seite des Begrenzungssteges 13 ausgebildet, in die das Anlageprofil 8 mit seinen Endbereichen 81a, 81b dauerhaft fest eingesteckt ist. Aufgrund des zweifach abgewinkelten Verlaufs, der Endbereiche 81a, 81b kommt hierbei der mittlere Bereich 80 des Anlageprofiles 8 in Richtung auf die Verglasung 2 dem Begrenzungssteg 13 vorgelagert und parallel zur Verglasungsebene V zum Liegen. Auf diesen mittleren Bereich 80 des Anlageprofiles 8 ist sodann die Klebeschicht 5 aufgebracht und das Anlageprofil 8 ist in seinem mittleren Bereich 80 mittels der Klebeschicht 5 mit der Innenscheibe 20 der Verglasung 2 verklebt. Die Befestigung der Verglasung 2 im Rahmen 1 erfolgt von daher über eine 5 Verklebung der Innenscheibe 20 der Verglasung 2 mittels der Klebeschicht 5 am metallischen Anlageprofil 8, welches wiederum mechanisch durch Einstecken der Endbereiche 81a, 81b in den Aufnahmenuten 14a, 14b mit dem Rahmen 1 verbunden ist, so daß letztendlich eine feste Verbindung der Verglasung 2 mit dem Rahmen 1 bewirkt ist. Durch Ausbildung des Anlageprofiles 8 aus einem metallischen Blech, beispielsweise Stahlblech wird hierbei für die von der Klebeschicht 5 zu bewirkende Klebeverbindung die Werkstoffkombination Glas - Metall von Verglasung 2 und Anlageprofil 8 vorgegeben, für welche dauerhaft zufriedenstellende Klebemittel am Markt erhältlich sind, so daß im Ergebnis eine auf Dauer zufriedenstellende Verbindung der Verglasung 2 mit dem Rahmen 1 über die Klebeschicht 5 geschaffen wird. Die Klebeschicht 5 kann hierbei beispielsweise auf Basis eines Acrylats, Polyurethans und/oder Silikon gebildet sein.
Die Verklebung der Verglasung 2 erfolgt hierbei vorzugsweise umlaufend im Randbereich der Verglasung 2 und parallel zur Verglasungsebene V. Hierzu sind dementsprechend umlaufend im Rahmen 1 entsprechende Anlageprofile 8 vorgesehen.
Eine alternative Ausführungsform eines Fensters mit über eine Verklebung mittels der Klebeschicht 5 eingesetzten Verglasung 2 im Rahmen 1 ist in der Figur 3 dargestellt. Hierbei weist die Verglasung 2 entlang ihres Umfanges ein im Querschnitt betrachtet U-förmiges Kantenschutzprofil 4 auf, welches einen Innenschenkel 41, einen Außenschenkel 40 und einen diese verbindenden Mittelschenkel 42 aufweist. Das Kantenschutzprofil ist hierbei beispielsweise . aus einem Kunststoff, vorteilhaft aus dem gleichen Kunststoff wie der Rahmen 1 oder einem hierzu kompatiblen Kunststoff hergestellt.
Das Kantenschutzprofil wird umfangseitig auf die Verglasung 2 aufgeschoben, wobei der Mittelschenkel 42 am Umfang der Verglasung 2 zur Anlage kommt und der Innenschenkel 41 die Innenseite sowie der Außenschenkel 40 die Außenseite der Verglasung 2 im Randbereich überdeckt. Die lichte Breite zwischen dem Innenschenkel 41 und dem Außenschenkel 40 des Kantenschutzprofiles 4 ist dabei vorteilhaft derart ausgewählt, daß sich eine leicht klemmende Verbindung auf der Verglasung 2 ergibt.
Wie auch schon beim Ausführungsbeispiel gemäß Figur 1 erläutert, erfolgt auch beim Ausführungsbeispiel gemäß Figur 3 die Befestigung der Verglasung 2 überwiegend auf der Innenseite I. Hierzu wird der Innenschenkel 41 des Kantenschutzprofiles 4 mittels der Klebeschicht 5 mit dem Begrenzungssteg 13 des Rahmens 1 verklebt. Aufgrund der Ausbildung des Kantenschutzprofiles 4 aus einem Kunststoff, vorzugsweise dem gleichen Kunststoff wie der Rahmen 1 wird hierbei für die Klebeschicht 5 die Werkstoffkombination Kunststoff - Kunststoff vorgegeben, für welche ebenfalls auf Dauer zufriedenstellende Klebeergebnisse liefernde Klebemittel am Markt erhältlich sind.
Zur Schaffung einer ausreichenden Biegesteifigkeit kann das Kantenschutzprofil 4 auch aus einem faserverstärkten Kunststoff hergestellt
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werden, der sich ebenfalls mit dem Rahmen mittels Klebeschicht 5 gut verkleben läßt.
Neben dieser Funktion des Kantenschutzprofiles 4 als Trägerelement zur Schaffung einer Verbindung zwischen der Verglasung 2 und dem Rahmen 1 mittels der Klebeschicht 5 dient das umfangseitig auf die Verglasung 2 aufgebrachte Kantenschutzprofil 4 vor der Herstellung des in Figur 3. dargestellten Fensters gleichzeitig auch als Schutz für die Verglasung 2 während ihres Transports, in dem es Beschädigungen des Randbereiches der Verglasung 2, die zu Absplitterungen von Glas oder ähnlichem führen können, wirksam verhindert. Es ist von daher möglich, bereits beim Hersteller der Verglasung 2 das Kantenschutzprofil 4 in der in der Figur 3 dargestellten Weise umfangseitig auf die Verglasung 2 aufzuschieben, wodurch das Kantenschutzprofil 4 zunächst seine Schutzfunktion während des Transports erfüllt und nachfolgend beim Zusammenbau des Fensters auch eine auf Dauer zuverlässige Verbindung der Verglasung 2 im Rahmen 1 mittels der Klebeschicht 5 in der vorangehend beschriebenen Weise ermöglicht.
Den Ausführungsbeispielen gemäß Figur 1 und Figur 3 ist darüber hinaus entnehmbar, daß auf der der Klebeschicht 5 abgewandten Außenseite A der Verglasung 2 ein Glashalteprofil 3 vorgesehen ist, welches mittels eines vorstehenden Einsteckfußes 1 in einer entsprechend ausgebildeten Einstecknut 110 des Trageschenkels 11 des Rahmens 1 eingesteckt ist. Mit seinem freien Ende 31 liegt das Glashalteprofil 3 an der Außenscheibe 21 der Verglasung 2 auf der Außenseite A an und bewirkt hierdurch eine weitere Fixierung der Verglasung 2 am Rahmen 1, wie auch eine Abdichtung der Außenscheibe 21 bewirkt wird. Zu diesem Zweck kann zwischen dem freien Ende 31 und der Außenscheibe 21 sowohl eine an sich bekannte Glasdichtung beispielsweise aus Gummi, wie auch eine weitere Klebeschicht für die Verbindung der Außenscheibe 21 mit dem Glashalteprofil 3 vorgesehen sein. Insbesondere bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Figur 3 ist dies problemlos möglich, da das Kantenschutzprofil 4 im Bereich seines Außenschenkels 40 dauerhaft mit dem
Glashalteprofil 3 im Bereich seines freien Endes 31 über eine Klebeschicht 6 verbunden werden kann. Das Glashalteprofil 3 wird üblicherweise ebenso wie der Rahmen 1 aus einem Kunststoff, beispielsweise PVC hergestellt, so daß für die Klebeschicht 6 wiederum die Werkstoffkombination Kunststoff Kunststoff von Glashalteprofil 3 und Kantenschutzprofil 4 gegeben ist.
Neben diesen vorangehend dargestellten Ausführungsbeispielen eines Fensters oder einer Tür mit auf der Innenseite I mit dem Rahmen 1 mittels einer Klebeschicht 5 verbundenen Verglasung 2, die insbesondere bei den dargestellten Rahmen 1 mit L-förmigem Querschnitt zur Anwendung kommt, ist es selbstverständlich auch möglich, eine Verbindung der Verglasung 2 mit dem Rahmen 1 auf der Außenseite A des Rahmens 1 mittels der Klebeschicht 5 zu bewirken, was schematisch in der Figur 4 dargestellt ist. Hierbei kommt insbesondere bei offenbaren Fenstern und in einen als Flügelrahmen bezeichneten Rahmen eingesetzter Verglasung 2 üblicherweise ein etwa Z-förmiger Querschnitt für den Rahmen zum Einsatz, welcher von einer Vielzahl von Profilherstellern verwendet wird. Hierbei liegt die Verglasung 2 auf der Außenseite A des Rahmens an einem mit 16 bezeichneten Anschlagsteg an, während auf der Innenseite I ein Glashalteprofil 3a mittels eines Einsteckfußes 30 in einer entsprechend ausgebildeten Einstecknut 15 des Rahmens 1 befestigt wird. Auch bei dieser Verbindung der Verglasung 2 mit dem Rahmen 1 auf der Außenseite A ist wiederum in der vorangehend geschilderten Weise eine Verbindung mittels der Klebeschicht 5 ermöglicht, d. h. es kann sowohl ein Anlageprofil 8, beispielsweise aus einem Stahlblech im Anschlagsteg 16 analog zum Ausführungsbeispiel gemäß Figur 1 vorgesehen sein, wie es auch möglich ist, auf die Verglasung 2 umfangseitig ein Kantenschutzprofil 4 analog zum Ausführungsbeispiel gemäß Figur 3 aufzubringen und den Außenschenkel 40 des Kantenschutzprofiles 4 mittels der Klebeschicht 5 mit dem Anschlagsteg 16 des Rahmens 1 zu verbinden. In beiden Fällen wird mittels des als Anlageprofil 8 bzw. Kantenschutzprofil 4 ausgebildeten Trägerelement eine Werkstoffkombination für die Verbindung mittels der Klebeschicht 5
geschaffen, die auch auf Dauer eine zuverlässige Fixierung der Verglasung 2 im Rahmen 1 ermöglicht.
Auf der Innenseite I der Verglasung kann zwischen der Innenscheibe 20 und dem Glashalteprofil 3a wiederum eine Klebeschicht 6 analog zum Ausführungsbeispiel gemäß Figur 3 oder auch eine konventionelle Gummidichtung vorgesehen sein.