DE29819446U1 - Biologische Kleinkläranlage mit einer Mehrkammergrube - Google Patents
Biologische Kleinkläranlage mit einer MehrkammergrubeInfo
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Description
BGM 105
Die Erfindung betrifft eine biologische Kleinkläranlage
mit einer Mehrkammergrube insbesondere für den aeroben Abbau von in kommunalen Abwässern enthaltenen
organischen Schmutzstoffen. Die vorliegende Erfindung kann auch für die Wasserreinigung durch aerobe biologische
Verfahren eingesetzt werden, um den Gehalt an organischen Substanzen zu reduzieren.
Kleinkläranlagen mit Mehrkammergruben für die anaerobe und aerobe Behandlung von kommunalen Abwässern
sind bereits seit längerem bekannt, wobei die Entwicklung der Abwassertechnik aus Produktivitäts- und
Kostengründen sowie unter dem Druck steigender Anforderungen an die Abwasser- und Wasserreinigung zu
aeroben Kleinkläranlagen nach dem Belebtschlamm- und Biofilmverfahren wie beispielsweise dem Wirbelbettverfahren
tendiert.
In der DE 38 37 852 Al wird eine Kleinkläranlage mit
einer Mehrkammergrube beschrieben, die eine Einlaufkammer,
eine Ablaufkammer und mindestens eine dazwi-
sehen angeordnete Zwischenkäufer mit einer darin
angeordneten Belüftungseinrichtung und einem Festbett aufweist.
Der Zweck dieser Erfindung ist eingeschränkt auf eine Umrüstung von Dreikammergruben vom anaeroben Abbau
organischer Schmutzstoffe zu einem aeroben.
Der Nachteil dieser technischen Lehre besteht desweiteren vor allem darin, daß hinsichtlich ihrer Kapazität durch die Größe der vorgegebene Ausfaulgrube begrenzt ist, eine verhältnismäßig geringe besiedelbare Oberfläche des Festbettes je m^ Kammervolumen mit der damit verbundenen eingeschränkten Reinigungsleistung aufweist und regelmäßig die Gefahr von Faulprozessen besteht. ;·:·.
Der Nachteil dieser technischen Lehre besteht desweiteren vor allem darin, daß hinsichtlich ihrer Kapazität durch die Größe der vorgegebene Ausfaulgrube begrenzt ist, eine verhältnismäßig geringe besiedelbare Oberfläche des Festbettes je m^ Kammervolumen mit der damit verbundenen eingeschränkten Reinigungsleistung aufweist und regelmäßig die Gefahr von Faulprozessen besteht. ;·:·.
Gewissermaßen eine Weiterentwicklung der vorstehend genannten Erfindung offenbart das deutsche Gebrauchsmuster
G 90 05 237.4. Die darin beschriebene technische Lehre sieht vor, daß in der zwischen der Vor-
und Nachklärkammer angeordneten Kammer oberhalb der mit einem Gitter oder dergleichen abgedeckten Belüftungseinrichtung
eine Schüttung aus einem organischen oder anorganischen Stückgut eingebracht ist. In der
Regel füllt diese Schüttung 50 % bis 100 % des Kammervolumens aus.
Mit dieser technischen Lehre verbindet sich vor allem
der Nachteil, daß es durch unzureichende Belüftung im Innern des Schüttgutes zum Absterben von Mikroorganismen
und damit zu Faulprozessen und einer verringerten Leistungsfähigkeit der Kleinkläranlage kommen kann.
Außerden besteht die Gefahr von Verstopfungen durch aufgewirbeltes Schüttgut bzw. sind besondere Vorkehrungen
erforderlich, um dies zu verhindern. Außerdem ist ein sicheres Absaugen des Schlammes aus der
Nachklärkammer nicht gewährleistet.
Die DE 196 26 592 Al beschreibt nun eine technische Lehre für eine biologische Kleinkläranlage zur Abwasserbehandlung
unter Einsatz von verwirbelbaren Aufwuchskörpern mit einer besiedelbaren Oberfläche von
mehr als 800 m2/m^ Schüttvolumen.
Diese erfindungsgemäße Lösung bewirkt zwar eine höhere Reinigungsleistung gegenüber Kleinkläranlagen
mit ständig getauchtem Festbett und solchen mit bekannten Aufwuchskörpern als Schüttgut durch eine
Ertüchtigung des Belebtschlammverfahrens mit den Vorzügen der Biofilmtechnologie. Sie erfordert
jedoch zusätzliche kostenaufwendige Vorkehrungen für die Rückhaltung der Aufwuchskörper und vor allem auch
für die Rückführung eines Teiles des Belebtschlammes aus der Nachklärkammer in die Biostufe.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine verbesserte biologische Kleinkläranlage im Sinne der DIN 4261
Teil 2 mit einer Mehrkammergrube unter Einsatz verwirbelbarer Aufwuchskörper bereitzustellen, die insbesondere
kostengünstig errichtet werden kann, ein sicheres Absaugen des Schlammes aus der Nachklärkammer ermöglicht
und eine Rückführung von Belebtschlamm in die biologische Reinigungsstufe nicht erforderlich
macht.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch eine biologische
Kleinkläranlage mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Kleinkläranlage ergeben sich aus den Merkmalen der
Unteransprüche 2 bis 8.
Nachstehend werden die Erfindung und ihre Wirkungsweise
anhand von Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1: eine erfindungsgemäße Kleinkläranlage in der
Draufsicht,
Fig. 2: eine Kleinkläranlage nach Fig. 1 in einem vertikalen Schnitt nach A-A.
Aus Fig. 1 ist ersichtlich, daß die Kleinkläranlage als 3-Kammerbehälter mit einer Vorklärkammer 2, einer
Zwischenkammer 3 als biologische Reinigungsstufe und einer Nachklärkammer 4 ausgebildet ist. In der Vorklärkammer
2 ist eine Tauchwand 18 angeordnet. In der vorliegenden Ausführungsform der Erfindung sind die
Volumina der genannten Kammern im Verhältnis von ungefähr 2,5:1:1 aufgeteilt. Die Vorklärkammer 2, die
Zwischenkammer 3 und die Nachklärkammer 4 sind jeweils mit Abdeckungen und Einstiegsöffnungen 5 versehen.
Das zu behandelnde Abwasser gelangt über den Zulauf 6 in die mit der Tauchwand 18 versehenen Vorklärkammer
2, die wie in Kleinkläranlagen nach dem Stand der Technik der Grobentschlammung dient und in der die
absetzbaren Stoffe wie in einem Schlammspeicher zurückgehalten werden.
Über die Öffnung 7 gelangt das auf die genannte Weise
vorbehandelte Abwasser in die als biologische Reinigungsstufe
ausgebildete Zwischenkammer 3.
Die Zwischenkammer 3 weist im Unterteil 1 der Mehrkammergrube ein Paraboloidsegment 8 auf. Zur Optimierung der Verweilzeit des Abwassers in der biologischen Reinigungsstufe hat es sich korrespondierend mit dem Füllgrad der Zwischenkammer 3 an Trägermaterial und nicht zuletzt aus Kostengründen für Kleinkläranlagen bis zu 12 Einwohnereinheiten als vorteilhaft erwiesen, die Zwischenkammer 3 mit einem solchen Paraboloidsegment 8 zu versehen. Zweckmäßigerweise hat es hier im Verhältnis zur Bodenplatte 9 eine Neigung von 45 ° .
Die Zwischenkammer 3 weist im Unterteil 1 der Mehrkammergrube ein Paraboloidsegment 8 auf. Zur Optimierung der Verweilzeit des Abwassers in der biologischen Reinigungsstufe hat es sich korrespondierend mit dem Füllgrad der Zwischenkammer 3 an Trägermaterial und nicht zuletzt aus Kostengründen für Kleinkläranlagen bis zu 12 Einwohnereinheiten als vorteilhaft erwiesen, die Zwischenkammer 3 mit einem solchen Paraboloidsegment 8 zu versehen. Zweckmäßigerweise hat es hier im Verhältnis zur Bodenplatte 9 eine Neigung von 45 ° .
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Bei Kleinkläranlagen für mehr als 12 Einwohnereinheiten erweist sich das Paraboloidsegment 8 nicht als
erforderlich.
Die vollbiologische Reinigungsstufe basiert auf dem Prinzip des getauchten belüfteten Festbettes mit
Biofilmtechnologie. Auf dem im vorliegenden Ausführungsbeispiel verwendeten KALDNES-Trägermaterial mit
einem spezifischen Gewicht von weniger als 1 g/cm3 siedeln sich die Mikroorganismen in Form eines Biofilmes
an, welche die organischen und anorganischen Substanzen des Abwassers als Nahrung aufnehmen und in
ökologisch unbedenkliche Stoffwechselprodukte umwandeln. Das hier eingesetzte KALDNES-Trägermaterial
weist eine Aufwuchsfläche von 450 m2/m3 Schüttvolumen
auf. Die Zwischenkammer 3 ist zu 65 % mit diesem Trägermaterial gefüllt.
Der für den Stoffwechselprozeß benötigte Sauerstoff wird mittels Druckluft mit einem hier nicht sichtbaren
schallgeschützten Verdichter eingetragen und vorteilhafterweise mit einem asymetrisch angeordneten
Membranrohrbelüfter 10 feinblasig im zu behandelnden Abwasser verteilt. Die Anordnung eines durch das
Gebrauchsmuster G 297 18 771.6 geschützten Schlitzrohres 11 in der Vertikalen über dem Membranbelüfter 10
gewährleistet, daß Verstopfungen der Öffnung 12 vermieden und das biologisch behandelte Abwasser
durch diese Öffnung 12 ungehindert in die Nachklärkammer 4 gelangen kann.
Um einen optimalen Betrieb bei minimalem Energieverbrauch zu gewährleisten, wird der Membranbelüfter 10
intermittierend, also mit abwechselnden Betriebs- und Pausenzeiten betrieben.
Die Nachklärkammer 4, ist wie aus Fig. 1 und 2 ersichtlich, im Unterteil 1 der Mehrkammergrube als
ganzer Kegelstumpf ausgebildet, dessen Grundfläche 15 hier 0,2 m2 ausmacht. Der sich auf der Grundfläche 15
sammelnde Nachklärschlamm wird mittels der Tauchmotor-
*♦·
pumpe 13 zeittaktgesteuert und sicher in die Vorklärkammer
2 gefördert. Es ist ein besonderer Vorzug der Erfindung, daß die Kleinkläranlage für die biologische
Reinigung des Abwassers eine Rückführung von Belebtschlamm in die Zwischenkammer 3 nicht erforderlich
macht und die Kleinkläranlage insofern nach der Wirbelbett/Schwebebett/Biofilmtechnologie betrieben
werden kann.
Durch den Ablauf 14 gelangt das biologisch gereinigte Abwasser aus der Nachklärkammer 4 schließlich zum
Vorfluter oder zur Versickerung.
Zur Kontrolle des Betriebsablaufes kann in der Nachklärkammer
4 auch die durch das Gebrauchsmuster G 295 14 173.5 geschützte Probenahmevorrichtung angeordnet
werden.
Ein besonderer Vorzug der erfindungsgemäßen Lehre besteht darin, daß die Mehrkammergrube der
Kleinkläranlage mit einer bewehrten Bodenplatte 9 mit Auftriebssicherung 16 ausgerüstet ist. Für den Betreiber
der Anlage verbindet sich damit der besondere Vorzug, daß sich die bei Kleinkläranlagen nach dem
bekannten Stand der Technik kostenaufwendigen Gründungsarbeiten bei der erfindungsgemäßen Kleinkläranlage
auf ein einfaches Planum reduzieren und beispielsweise ein gesondertes Betonfundament nicht mehr
erforderlich ist.
Die erfindungsgemäße Kleinkläranlage ist mit einem hier nicht sichtbaren Steuerschrank ausgestattet,
durch den die Elektroenergieversorgung erfolgt sowie die Belüftungseinrichtung 10 und die im Nachklärbecken
4 angeordnete Tauchmotorpumpe 13 automatisch gesteuert werden.
Ein besonders hervorzuhebender Vorteil der erfinderischen Lehre besteht desweiteren darin, daß vorhandene
Ausfaulgruben von der anaeroben Arbeitsweise durch die Anordnung der Belüftungsvorrichtung 10, einer Ablaufvorrichtung
gemäß G 297 18 771.6, einer Tauchpumpe 13, dem Einsatz des beschriebenen Trägermaterials
sowie durch die Anordnung von Einbauten in der Zwischenkammer 3 und in der Nachklärkammer 4, die bezüglich
der Geometrie dieser Kammern in der Zwischenkammer 3 die Ausbildung des Paraboloidsegmentes 8 und in
der Nachklärkammer 4 eines Kegelstumpfes bewirken, mit einem verhältnismäßig geringen und kostengünstigen
Aufwand zu einer nach der Biofilmtechnologie effizient arbeitenden Kleinkläranlage umgerüstet werden
können.
BGM 105
1 Unterteil
2 Vorklärkammer
3 Zwischenkäufer
4 Nachklärkammer
5 Abdeckung und Einstiegsöffnung
6 Zulauf
7 Öffnung
8 Paraboloidsegment
9 Bodenplatte
10 Membranbelüfter
11 Schlitzrohr
12 Öffnung
13 Tauchmotorpumpe
14 Ablauf
15 Grundfläche
16 Auftriebssicherung
17 Mantelfläche
18 Tauchwand
Claims (8)
1. Biologische Kleinkläranlage mit einer Mehrkammergrube, bestehend aus mindestens einer Vorklärkammer
(2), einer Zwischenkammer (3) als biologische Reinigungsstufe, einer Nachklärkammer (4)
und Belüftungseinrichtung in der Zwischenkammer
(3) sowie in der Zwischenkammer (3) mit Belüftungseinrichtung eingebrachten Trägermaterials,
dadurch gekennzeichnet, daß die Nachklärkammer
(4) in ihrem unteren Teil als Kegelstumpf ausgebildet ist, die Mehrkammergrube eine bewehrte
Bodenplatte (9) mit Auftriebssicherung (16) aufweist und das Trägermaterial eine Aufwuchsfläche
von weniger als 800 m2/m3 Schüttvolumen besitzt.
2. Kleinkläranlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet/ daß die Zwischenkammer (3) ein Paraboloidsegment
(8) aufweist.
3. Kleinkläranlage nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Paraboloidsegment (8) der Zwischenkammer
(3) bezogen auf die Bodenplatte (9) der Kleinkläranlage eine Neigung von annähernd
45° aufweist.
4. Kleinkläranlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kegelstumpf der Nachklärkammer
(4) eine Grundfläche (15) von annähernd 0,2 m2 besitzt.
5. Kleinkläranlage nach Anspruch 1 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Mantelfläche (17) des Kegelstumpfes
der Nachklärkammer (4) bezogen auf die Bodenplatte (9) der Kleinkläranlage eine Neigung von
> 57° aufweist.
6. Kleinkläranlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägermaterial eine Aufwuchsfläche
von 300 m2/m3 bis 500 m2/m3 Schüttvolumen
bei einem spezifischen Gewicht des Trägermaterials von weniger als lg/cm3 aufweist.
7. Kleinkläranlage nach Anspruch 1 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägermaterial 30 % bis
7 0 % des Volumens der Zwischenkammer (3) ausfüllt.
8. Kleinkläranlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Belüftungseinrichtung (10) eine
feinblasige intermittierend zu betreibende Belüftungseinrichtung ist, die die Kombination von
Wirbelbett/Schwebebett/Biofilmtechnologie in der Kleinkläranlage bewirkt.
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---|---|---|---|
DE29819446U DE29819446U1 (de) | 1998-10-26 | 1998-10-26 | Biologische Kleinkläranlage mit einer Mehrkammergrube |
Applications Claiming Priority (1)
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DE29819446U DE29819446U1 (de) | 1998-10-26 | 1998-10-26 | Biologische Kleinkläranlage mit einer Mehrkammergrube |
Publications (1)
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DE29819446U1 true DE29819446U1 (de) | 1999-04-01 |
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ID=8064676
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Country Status (1)
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DE (1) | DE29819446U1 (de) |
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-
1998
- 1998-10-26 DE DE29819446U patent/DE29819446U1/de not_active Ceased
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