DE29805443U1 - Orthopädisches Kompressionsschrauben-Baukastensystem - Google Patents
Orthopädisches Kompressionsschrauben-BaukastensystemInfo
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Description
A 54 417 U AESCULAP AG & Co. KG
&zgr; - 248 , Am Aesculap-Platz
25. März 1998 78532 Tuttlingen
Orthopädisches Kompressionsschrauben-Baukastensystem
Die vorliegende Erfindung betrifft orthopädische Instrumente und befaßt sich im besonderen, aber nicht
ausschließlich, mit orthopädischen Instrumenten des Kompressionsschraubentyps zur Erzeugung einer Kompression
zwischen Knochenteilen oder zur Sicherung orthopädischer Implantate im Knochen.
Derzeit betrifft die Verwendung orthopädischer Kompressionsschrauben
den Vorgang, zwei Knochenteile durch die Verwendung von Knochenschrauben zusammenzudrücken, die
geeignet sind, in einem Knochenteil verankert zu werden und das andere Knochenteil, mit oder ohne Hilfe der
Verwendung einer Unterlegscheibe, mit dem Schraubenkopf dagegen zu pressen. Darüber hinaus werden Schrauben dazu
verwendet, interne Fixierungsimplantate zu sichern, wie beispielsweise intramedulläre Nägel im Knochen. Bei
den derzeit verwendeten Instrumenten steht der Schraubenkopf vom Knochen ab und verursacht gewöhnlich Probleme
in Form von Weichgewebereizungen und Schmerzen. Zusätzlich ist die Schraube nicht sicher mit beiden
Knochenteilen verbunden, und dadurch verliert die Schrauben-Knochenstruktur gewöhnlich an Stabilität.
Gemäß der vorliegenden Erfindung wird ein orthopädisches Instrument bereitgestellt, das zwei unabhängige
Komponenten umfaßt, von denen jede jeweils ein ein Aussengewinde aufweisendes Sicherungsmittel zur Verbindung
mit einem Knochen umfaßt. Die beiden ein Außengewinde aufweisenden Sicherungsmittel können Gewinde umfassen,
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die voneinander unterschiedliche geometrische Merkmale aufweisen. Der gewindefreie Teil einer Komponente ist
ein massiver röhrenförmiger Schaft, der in einen hohlen röhrenförmigen Schaft der anderen Komponente eingesetzt
und gesichert werden kann, auf eine Art und Weise, daß die beiden Komponenten unabhängig voneinander verdreht
werden können. Die beiden Komponenten bilden auf diese Weise gemeinsam ein orthopädisches Implantat, das in
einen Knochen eingesetzt werden und einen Druck zwischen den Knochenteilen erzeugen oder interne Fixierungsimplantate,
wie beispielsweise intramedulläre Nägel, sichern kann, ohne daß irgendein Teil des Implantates
über die äußere Oberfläche des Knochens hervorsteht .
Vorzugsweise ist der mit einem Gewinde versehene Teil jeder Komponente im wesentlichen an einem Ende der Komponente
angeordnet, wodurch die verbleibende äußere Oberfläche der Komponente außen glatt bleibt.
Vorzugsweise umfaßt die hohle röhrenförmige Komponente
ein Feststellmittel, das von ihrer inneren hohlen Oberfläche an dem Ende des nicht mit einem Gewinde versehenen
Abschnitts hervorsteht, was ein Auseinandernehmen der beiden Komponenten verhindert, sobald sie zusammengebaut
sind.
Entsprechend einer anderen Ausführungsform der Erfindung
ist ein langgestreckter, gewindefreier Schaftteil der massiven Komponente durch einen langgestreckten gewindefreien
Schaftabschnitt mit unterschiedlichem Durchmesser verlängert, wodurch eine Schulter im Übergangsbereich
zwischen dem Schaftteil und dem Schaftab-
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schnitt gebildet wird. Diese Schulter bildet für die hohle röhrenförmige Komponente einen Anschlag und verhindert,
daß die hohle röhrenförmige Komponente in axialer Richtung fortbewegt werden kann. Die hohle röhrenförmige
Komponente umgibt folglich den langgestreckten gewindefreien Schaftteil der massiven Komponente,
der einen kleineren Durchmesser aufweist. Hierfür ist Voraussetzung, daß der Innendurchmesser der hohlen röhrenförmigen
Komponente größer als der kleinere Durchmesser der massiven Komponente, aber kleiner als der
große Durchmesser der massiven Komponente ist.
Vorzugsweise ist der langgestreckte gewindefreie Schaftabschnitt der massiven Komponente im Durchmesser
kleiner als der langgestreckte gewindefreie Schaftteil und bildet das Ende der massiven Komponente. Diese Konstruktion
erleichtert insbesondere das Einführen der massiven Komponente in die hohle röhrenförmige Komponente,
da der Schaftabschnitt mit dem kleineren Durchmesser
in die hohle röhrenförmige Komponente einführbar ist, bis dieser an die Schulter anschlägt, die im Übergangsbereich
zwischen Schaftteil und Schaftabschnitt der massiven Komponente ausgebildet ist.
Gemäß einer anderen bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist der langgestreckte gewindefreie Schaftabschnitt
der massiven Komponente einen radialen Vorsprung an seiner äußeren Oberfläche an seinem Ende auf.
Der Vorsprung bewirkt zusammen mit der Schulter am Übergangsbereich der massiven Komponente, daß die hohle
röhrenförmige Komponente in axialer Richtung nur innerhalb eines gewissen Bereiches jeweils nur so weit be-
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weglich ist, bis sie entweder an die Schulter oder an den Vorsprung anstößt.
Vorzugsweise weist der langgestreckte Schaftabschnitt der massiven Komponente einen longitudinalen diametralen
Schlitz auf, der sich von dem einen Ende der massiven Komponente aus quer durch die gesamte Dicke erstreckt,
wodurch eine zeitweilige Kompression während des Einsetzens des langgestreckten gewindefreien
Schaftabschnitts der massiven Komponente in die hohle röhrenförmige Komponente ermöglicht wird. Der longitudinale
Schlitz ist notwendig, um den langgestreckten gewindefreien Schaftabschnitt der massiven Komponente
zusammenzudrücken, um die hohle röhrenförmige Komponente über den Vorsprung hinweg zu schieben, da der Vorsprung
einen größeren Durchmesser aufweist als der Innendurchmesser der hohlen komponente. So kann das freie
Ende beispielsweise mit den Fingern zusammengedrückt werden. Ferner ist es auch möglich, das Ende mit dem
Vorsprung anzuschrägen, wodurch die hohle röhrenförmige Komponente auf diesen schrägen Flächen während des Zusammenbauens
aufgleiten kann. Dadurch wird der Zusammenbau
deutlich erleichtert. Außerdem macht es diese Konstruktionsweise unmöglich, daß beide Komponenten
aufgrund axial wirkender Zugkräfte auseinandergezogen werden können. Axiale Zugkräfte können aufgrund der
Ausbildung des Vorsprungs nicht in radiale Druckkräfte umgelenkt werden, die ein Zusammendrücken des langgestreckten
gewindefreien Schaftabschnittes der massiven
Komponente bewirken könnten, wodurch die hohle röhrenförmige Komponente heruntergleiten könnte. Ein weiterer
Vorteil ist, daß der maximale Außendurchmesser des Systems durch den Außendurchmesser des langgestreckten
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gewindefreien Schaftteils der massiven Komponente bestimmt wird. Dadurch kann die massive Komponente in ein
Loch eingeführt werden, das einen Innendurchmesser aufweist, das dem maximalen Außendurchmesser der massiven
Komponente entspricht. Trotzdem ist der Zusammenbau möglich, da das freie Ende der massiven Komponente zusammengedrückt
werden kann. Insbesondere bei der Fixierung medullärer Knochennagel wirkt sich diese Ausführungsform
vorteilhaft aus.
Gemäß eines weiteren Ausführungsbeispiels weist das System eine hohle röhrenförmige Komponente auf, die genau
auf den langgestreckten gewindefreien Schaftabschnitt der massiven Komponente zwischen den Vorsprung und die
Schultern paßt. Dadurch kann jegliche axiale Bewegung der hohlen röhrenförmigen Komponente verhindert werden,
da die hohle röhrenförmige Komponente gleichzeitig an der Schulter und an dem Vorsprung anschlägt. Außerdem
wird das Zerlegen, insbesondere das unbeabsichtigte, des Systems dadurch erschwert, daß der radiale Vorsprung
schmal ausgestaltet sein kann, wodurch lediglich an diesem angreifende Kräfte das freie Ende der massiven
Komponente erneut zusammendrücken können.
Vorzugsweise ist die gesamte Oberfläche der hohlen röhrenförmigen Komponente mit einem Schraubengewinde versehen.
Dies bietet den Vorzug, daß die hohle röhrenförmige Komponente eine möglichst kurze Baulänge aufweisen
kann. Dies erhöht insgesamt die Stabilität des Schraubensystems, da der langgestreckte gewindefreie Schaftabschnitt
der massiven Komponente folglich ebenfalls kürzer sein kann, wodurch höhere axiale Zugkräfte mög-
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lieh sind. Dies resultiert in einer höheren möglichen
Kompression beider Knochenteile.
Kompression beider Knochenteile.
Entsprechend einer anderen bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß die hohle röhrenförmige
Komponente einen Schlitz aufweist, der sich von
dem einen Ende aus diametral durch ihre gesamte Dicke
hindurch erstreckt. Dadurch besteht die Möglichkeit,
ein Werkzeug einzusetzen, um die hohle röhrenförmige
Komponente zu drehen. Da bei dieser Ausführungsform
beide Komponenten einen Schlitz aufweisen, erlaubt die Anwendung eines speziellen Werkzeugs, daß das komplette Schraubensystem als eine Einheit drehbar ist. Dazu muß das Werkzeug gleichzeitig in beide Schlitze der jeweiligen Komponente eingreifen. Unter Verwendung eines anderen Werkzeuges ist es möglich, allein die massive
Komponente zu verdrehen, und zwar unabhängig von einer Verdrehung der hohlen röhrenförmigen Komponente. Hierzu wird ein Werkzeug benötigt, das lediglich in den
Schlitz der massiven Komponente eingreift, mit dem
Schlitz der hohlen röhrenförmigen Komponente aber nicht in Verbindung steht.
dem einen Ende aus diametral durch ihre gesamte Dicke
hindurch erstreckt. Dadurch besteht die Möglichkeit,
ein Werkzeug einzusetzen, um die hohle röhrenförmige
Komponente zu drehen. Da bei dieser Ausführungsform
beide Komponenten einen Schlitz aufweisen, erlaubt die Anwendung eines speziellen Werkzeugs, daß das komplette Schraubensystem als eine Einheit drehbar ist. Dazu muß das Werkzeug gleichzeitig in beide Schlitze der jeweiligen Komponente eingreifen. Unter Verwendung eines anderen Werkzeuges ist es möglich, allein die massive
Komponente zu verdrehen, und zwar unabhängig von einer Verdrehung der hohlen röhrenförmigen Komponente. Hierzu wird ein Werkzeug benötigt, das lediglich in den
Schlitz der massiven Komponente eingreift, mit dem
Schlitz der hohlen röhrenförmigen Komponente aber nicht in Verbindung steht.
Obwohl man sich vorstellen kann, daß die Schraubengewinde
der beiden Komponenten unterschiedliche Gewindegänge aufweisen, weisen entsprechend einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung beide Schraubengewinde
denselben Gangunterschied auf.
der beiden Komponenten unterschiedliche Gewindegänge aufweisen, weisen entsprechend einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung beide Schraubengewinde
denselben Gangunterschied auf.
Vorzugsweise ist der Durchmesser von beiden Schraubengängen gleich. In diesem Fall ist lediglich ein Bohrer
nötig, um ein Loch in den Knochenteilen zum Einsetzen
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des Schraubensystems vorzubereiten, wodurch die Operationsdauer verkürzt werden kann.
Die Erfindung kann in der Praxis auf vielfältige Weise ausgeführt werden, im folgenden werden jedoch zwei Ausführungsformen
beispielhaft mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben. Es zeigen:
Figur 1:
Figur 2:
Figur 3:
Figur 4:
Figur 2:
Figur 3:
Figur 4:
Figur 5:
eine Seitenansicht von Komponente A; eine Seitenansicht von Komponente B;
eine Schnittansicht von Komponente B;
eine Seitenansicht der beiden zusammengebauten Komponenten;
eine Seitenansicht des orthopädischen Kompressionsschrauben-Baukastensystems
bei Verwendung während des Einführens des Instruments durch zwei Knochenteile hindurch;
Figur 6:
eine Seitenansicht eines orthopädischen Kompressionsschrauben-Baukastensystems
in Gebrauch während der Anwendung von Druck zwischen den beiden Knochenteilen;
Figur 7:
eine Seitenansicht des orthopädischen Kompressionsschrauben-Baukastensystems
bei der Verwendung als ein Knochenverankerungsmittel für ein orthopädisches
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Implantat des intramedullären Knochennageltyps;
Figur 8:
eine Seitenansicht der Komponente C und eine Querschnittsansicht der Komponente
D einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung während des Zusammenbaus
beider Komponenten;
Figur 9:
eine Seitenansicht der zusammengebauten Komponenten C und D mit einem Werkzeug,
um beide Komponenten gleichzeitig zu erfassen und als eine Einheit zu verdrehen ;
Figur 10:
eine um 90° gedrehte Vergrößerung des linken Teils der Figur 9 und
Figur 11:
eine teilweise Schnittansicht analog Figur 10 mit einem zweiten Werkzeug, um
Komponente C allein zu verdrehen.
Entsprechend Figur 1 umfaßt Komponente A einen mit einem Schraubengewinde versehenen Teil 1, ein konisches
Halsteil 2, einen massiven röhrenförmigen Schaft 3 und ein Ende 4, das die Aufnahme eines geeigneten Schraubendrehers
zur Einführung der Komponente in den Knochen ermöglicht.
Wie in Figur 2 dargestellt, umfaßt Komponente B einen hohlen röhrenförmigen Schaft, der an beiden Enden 5 und
6 offen ist. Komponente B weist außen einen glatten Oberflächenbereich 7 und einen mit einem Schraubenge-
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winde 8 versehenen Bereich auf. Ein Teil des außen glatten Oberflächenbereichs 7 des hohlen röhrenförmigen
Teils der Komponente B weist einen Längsschlitz 9 auf, der sich vom Ende 6 aus durch die ganze Dicke des röhrenförmigen
Schafts hindurch erstreckt, um eine zeitweilige Ausdehnung während des Einsetzens des massiven
röhrenförmigen Schafts 3 der Komponente A zu gestatten. Das Ende 5 des hohlen röhrenförmigen Schafts ist so
ausgebildet, daß es einen geeigneten Schraubendreher zum Einführen der Komponente in den Knochen aufnehmen
kann.
Gemäß den Figuren 1, 2 und 3 sind die Abmessungen der hohlen Innenoberfläche 10 der Komponente B ausreichend
groß, um den massiven röhrenförmigen Schaft 3 der Komponente A aufzunehmen. Die hohle Innenoberfläche 10 der
Komponente B umfaßt ein Feststellmittel 11, das von der hohlen Oberfläche des außen glatten Oberflächenbereichs
7 der Komponente B nach innen hervorragt, um ein Lösen der Komponenten A und B zu verhindern, wenn sie einmal
zusammengebaut sind.
Wie in den Figuren 1, 2 und 4 dargestellt, werden die Komponente A 12 und die Komponente B 13 durch das axiale
Einführen des massiven röhrenförmigen Schafts 3 der Komponente A durch das offene Ende 6 der Komponente B
zusammengebaut und bilden dadurch das orthopädische Kompressionsschraubensystem.
Der Einsetzvorgang des Instruments wird im folgenden mit Bezug auf die Figuren 5, 6 und 7 beschrieben.
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Wie in Figur 5 gezeigt, kann das einmal zusammengebaute orthopädische Kompressionsschraubensystem durch ein
Loch in zwei Knochenteile 14 und 15 mit einem Schraubendreher 16 eingeführt werden, welcher beide Enden 4
und 5 der jeweiligen Komponenten A und B erfaßt und
diese in Richtung 17 durch Verdrehung des Systems im Uhrzeigersinn 18 vorantreibt.
Sobald das orthopädische Kompressionsschraubensystem vollständig in beide Knochenteile 14 und 15 eingeführt
ist, erfaßt ein anderer Schraubendreher 19, wie in Figur 6 zu sehen, nur das Ende 4 des massiven Teils der
Komponente A 12, das durch das offene Ende 5 der hohlen Komponente B 13 hindurch erreichbar ist. Es ist deswegen
für die Komponente A 12 möglich, daß sie in Uhrzeigerrichtung 20 gedreht werden kann, während sich zur
gleichen Zeit Komponente B 13 nicht verdreht. Dieser Effekt erzeugt eine Kompression 21 zwischen dem Knochenteil
14, das mit dem mit einem Schraubengewinde versehenen Teil der Komponente A 12 verbunden ist, und
dem Knochenteil 15, das mit dem mit einem Schraubengewinde versehenen Teil der Komponente B 13 verbunden
ist.
Gemäß dieser Prozedur wird eine starke Kompression zwi schen den beiden Knochenteilen erzeugt, und da beide
Knochenteile durch eine bedeutende Schraubengewindelän ge sicher gehalten sind, ist die Festlegung sicher und
in der Lage, erfolgreich äußeren Belastungskräften zu widerstehen. Darüber hinaus ragt kein Teil des Instruments
über die Knochenoberfläche hinaus, und deswegen werden keine Probleme einer Weichgewebereizung erwartet.
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Mit Bezug auf Figur 7 wird eine andere Anwendung dieser Erfindung beschrieben. Das zunächst in der oben beschriebenen
Weise zusammengebaute orthopädische Kompressionsschraubensystem 22 kann durch ein Loch 23 eines
orthopädischen Implantates 24 des intramedullären Knochennageltyps eingeführt werden und zu gleicher Zeit
mit Knochengewebe 25 und 26 auf jeder Seite des orthopädischen intramedullären Knochennagelimplantats verbunden
werden.
Es ist zu beachten, daß bei der zuletzt vorgeschlagenen Anwendung eine erhöhte Stabilität eines orthopädischen
Implantats, wie z.B. eines intramedullären Knochennagels, erreicht wird, da ein hoher Druck zwischen aneinander
angrenzenden Knochenbereichen erzeugt wird und beide Knochenbereiche durch eine bedeutende Schraubengewindelänge
sicher verbunden werden. Zusätzlich ragt kein Teil des zur Sicherung eines orthopädischen Implantats,
wie z.B. eines intramedullären Knochennagels, verwendeten Schraubensystems über die äußere Knochenoberfläche
hinaus, und deswegen werden keine Probleme hinsichtlich einer Weichgewebereizung erwartet.
In den Figuren 8 bis 11 ist eine weitere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dargestellt und wird
unter Verwendung der gleichen Bezugszeichen beschrieben, die für das erste Ausführungsbeispiel vergeben
wurden.
Die Figuren 8 und 9 zeigen, daß eine Komponente C einen massiven röhrenförmigen Schaft 3 aufweist, der an einem
Ende ein äußeres Schraubengewinde 1 und ein weiteres
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konisches Ende 50 aufweist. In der Nähe des konischen Endes 50 ist der Durchmesser des massiven röhrenförmigen
Schafts 3 auf der Länge eines Schaftabschnittes 53 verringert, wodurch zwei radiale Schultern 51 und 52 an
beiden Seiten des Schaftabschnittes 53 gebildet werden, der den im Vergleich zum massiven röhrenförmigen Schaft
3 kleineren Durchmesser aufweist. Der Schaftabschnitt 53 weist einen longitudinalen diametralen Schlitz 54
auf, der sich vom Ende 50 aus quer durch die gesamte Dicke des Schaftabschnitts 53 erstreckt. In axialer
Richtung erstreckt sich der Schlitz 54 bis zu einer Tiefe, die annähernd der Länge des Schaftabschnitts 53
entspricht, um eine zeitweilige Kompression des Schaftabschnitts 53 während des Einführens der Komponente C
in eine Komponente D zu gestatten, was weiter unten näher beschrieben wird.
Komponente D umfaßt einen hohlen röhrenförmigen Schaft, der zwei offene Enden 5 und 6 aufweist, und ein äußeres
Schraubengewinde 8, das sich über die gesamte äußere Oberfläche der Komponente D erstreckt. Ein longitudinaler
diametraler Schraubenschlitz 55 erstreckt sich vom Ende 5 der Komponente D aus quer durch die gesamte Dikke
der Komponente D, wodurch ein Schraubendreher 16 mit der Komponente D verbindbar ist. Der Schraubenschlitz
55 ist allerdings nicht so tief wie der Schlitz 54. Die Länge der Komponente D entspricht dem Abstand zwischen
den Schultern 51 und 52, wodurch eine relative axiale Bewegung der beiden Komponenten C und D verhindert
wird, wenn sie erst einmal zusammengebaut sind. Die Schultern 51 und 52' bilden eine Rastvorrichtung zusammen
mit den Enden 5 und 6 der Komponente D.
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Anhand der Figuren 8 und 9 wird der Zusammenbau der Komponenten C und D näher erläutert. Zunächst wird das
Ende 6 der Komponente D in Richtung auf das konische Ende 50 der Komponente C hin bewegt. Sobald sich beide
Komponenten berühren, gleitet das Ende 6 auf der schrägen Oberfläche des konischen Endes 50 auf und preßt das
konische Ende 50 und den Schaftabschnitt 53 zusammen,
wenn die Komponente D weiter vorwärts geschoben wird. Dies ist nur möglich, da die Komponente C den Schlitz
54 aufweist. Dadurch können die beiden Teile des Schaftabschnitts 53 quer zur Längsachse des Systems
aufeinander zu bzw. voneinander weg bewegt werden. Der Innendurchmesser der Komponente C entspricht dem Außendurchmesser
des Schaftabschnitts 53 der Komponente C. Komponente D wird nun entlang der Längsachse des
Schraubensystems so weit vorgeschoben, bis das Ende 6 der Komponente D die Schulter 51 der Komponente C erreicht
und dort anschlägt. In diesem Moment tritt das konische Ende 50 aus dem hohlen Innenraum der Komponente
D hervor und die beiden Teile des Schaftabschnitts 53 entspannen sich wieder. Dadurch wird die Komponente
D zwischen den Schultern 51 und 52 fixiert. Es ist also wichtig, daß die beiden den Schaftabschnitt 53 bildenden
Teile eine so große Elastizität aufweisen, daß sie durch die Komponente D zusammengedrückt werden können
und sich bei Erreichen der Endlage der Komponente D wieder selbständig aufweiten. Dies erreicht der Fachmann
durch entsprechende Wahl des Schraubenmaterials oder durch eine entsprechende Breite des Schlitzes
Mit Bezug auf die Figuren 9, 10 und 11 wird im folgenden näher beschrieben, wie mit Hilfe spezieller Ein-
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setzwerkzeuge das Schraubensystem in ein in den Knochenteilen
dafür vorbereitetes Loch eingesetzt wird. Die Knochenteile sind in diesen Abbildungen jedoch
nicht dargestellt. Prinzipiell würden sie den in den Figuren 5 und 6 gezeigten Knochenteilen entsprechen.
Wie bereits oben beschrieben, wird ein Schraubendreher 16 dazu verwendet, um in die beiden Enden 5 und 50 der
jeweiligen Komponente C und D einzugreifen, um diese in eine Richtung 17 durch Drehung im Uhrzeigersinn 18 des
Systems voranzutreiben. Zu diesem Zweck weist der Schraubendreher 16 ein zweiteiliges Ende auf. Ein erster
Schraubbereich 61 ist.breit genug um in den Schraubenschlitz 55 am Ende 5 der Komponente D einzugreifen.
Die Dicke des Schraubbereichs 61 entspricht der Weite des Schraubenschlitzes 55. Das Ende 61 des
Schraubendrehers 16 weist zusätzlich einen verlängerten Eingreifbereich 62 auf, dessen Breite dem inneren
Durchmesser der Komponente D entspricht. Die unterschiedliche Breite des Schraubbereichs 61 und des Eingreifbereichs
62 am Ende des Schraubendrehers 16 bildet beidseitig jeweils eine Schulter 63, die für das Einsetzen
des Schraubendrehers 16 in den Schraubenschlitz 55 und den Schlitz 54 der beiden Komponenten C und D
einen Anschlag bildet. Nach Ansetzen des Schraubendrehers 16 an das Schraubensystem ist es nun möglich, beide
Komponenten C und D gleichzeitig zu verdrehen.
In Figur 10 ist der eingesetzte Schraubendreher 16 mit dem in den Schlitz 54 passenden Eingreifbereich 62 und
dem in den Schraubenschlitz 55 passenden breiten Schraubbereich 61 dargestellt.
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Sobald das orthopädische Kompressionsschraubensystem, wie in Figur 11 zu sehen, erst einmal vollständig in
beide Knochenteile (hier nicht zu sehen) eingesetzt wurde, greift nach Entfernen des Schraubendrehers 16
ein weiterer Schraubendreher 19 nur in den Schlitz 54 über das konische Ende 50 in die Komponente C ein. Dieses
Eingreifen in die Komponente C wird durch das offene Ende 5 der hohlen Komponente D hindurch ermöglicht.
Im Gegensatz zum Schraubendreher 16 weist der Schraubendreher 19 lediglich einen einzigen Eingreifbereich
71 auf, der mit dem Eingreifbereich 62 des Schraubendrehers
16 vergleichbar ist. Deswegen ist es für den Schraubendreher 19 unmöglich, gleichzeitig auch in den
Schraubenschlitz 55 der Komponente D einzugreifen. Der Eingreifbereich 71 des Schraubendrehers 19 paßt exakt
in den longitudinalen Schlitz 54. Dies erlaubt es, die Komponente C im Uhrzeigersinn 20 zu verdrehen, während
gleichzeitig die Komponente D nicht verdreht wird. Wie bereits oben beschrieben, wird durch diesen Effekt ein
Druck zwischen den beiden Knochenteilen erreicht.
Claims (14)
1. Orthopädisches Kompressionsschrauben-Baukastensystem
zur Verbindung eines ersten und eines zweiten Knochenteils, umfassend:
einen eine erste Komponente und eine zweite Komponente aufweisenden Schaft, wobei die beiden
Komponenten unabhängig voneinander verdreht werden können;
ein erstes äußeres Schraubengewinde an der ersten Komponente;
ein zweites äußeres Schraubengewinde an der zweiten Komponente;
eine mit der zweiten Komponente verbundene, zur Aufnahme eines ersten Antriebswerkzeugs zum Antreiben
des Schraubensystems als eine Einheit geeignete und ferner zur Aufnahme eines zweiten Antriebswerkzeugs,
um die zweite Komponente unabhängig von der ersten Komponente zu verdrehen, geeignete Vorrichtung und
eine Rückhaltevorrichtung, die eine relative axiale Bewegung der beiden Komponenten verhindert,
dadurch gekennzeichnet, daß die Rückhaltevorrichtung in Form einer Rastverbindung (2, 11; 5, 6,
51, 52) ausgebildet ist.
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2. Orthopädisches Schraubensystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Komponente
(A; C) durch einen massiven röhrenförmigen Schaft mit einem ersten äußeren Schraubengewindebereich
(1) und einem langgestreckten glatten gewindefreien Schaftteil (3) gebildet wird, daß die
zweite Komponente (B; D) durch einen hohlen röhrenförmigen Schaft mit einem zweiten äußeren
Schraubengewinde (8) und einer glatten inneren zylindrischen Oberfläche (10), die den langgestreckten
gewindefreien Schaftteil (3) der ersten massiven Komponente (A; C) umgibt, gebildet wird,
wodurch die beiden Komponenten (A, B; C, D) unabhängig voneinander verdrehbar sind.
3. Orthopädisches Schraubensystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die hohle röhrenförmige
Komponente (B) ein freies Ende (5) mit einem
Schraubengewinde (8) sowie einen langgestreckten gewindefreien Teil (7) aufweist.
4. Orthopädisches Schraubensystem nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die hohle
röhrenförmige Komponente (B) ein Rückhaltemittel (11) aufweist, das nach innen von seiner inneren
glatten Oberfläche (10) hervorsteht, und daß die massive Komponente (A) ein konisches Halsteil (2)
an ihrem langgestreckten gewindefreien Schaftteil (3) aufweist, mit welchem die Rastverbindung (2,
11) zusammen mit dem Rückhaltemittel (11) gebildet wird.
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5. Orthopädisches Schraubensystem nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
hohle röhrenförmige Komponente (B) einen longitudinalen Schlitz (9) aufweist, der sich von einem
Ende (6) durch ihre gesamte Dicke erstreckt, um eine zeitweilige Ausdehnung während des Einführens
des langgestreckten gewindefreien Schaftteils (3) zu ermöglichen.
6. Orthopädisches Schraubensystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der langgestreckte,
gewindefreie Schaftteil (3) der massiven Komponente (C) durch einen langgestreckten gewindefreien
Schaftabschnitt (53) verlängert ist, der einen unterschiedlichen Durchmesser aufweist, wodurch
eine Schulter (51) im Übergangsbereich zwischen dem Schaftteil (3) und dem Schaftabschnitt
(53) gebildet wird.
7. Orthopädisches Schraubensystem nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der langgestreckte
gewindefreie Schaftabschnitt (53) im Durchmesser
kleiner als der langgestreckte gewindefreie Schaftteil (3) ist und das Ende der massiven Komponente
(C) bildet.
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8. Orthopädisches Schraubensystem nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß der langgestreckte
gewindefreie Schaftabschnitt (53) der massiven Komponente (C) einen radialen Vorsprung
(52) an seiner äußeren Oberfläche an seinem Ende (50) aufweist.
9. Orthopädisches Schraubensystem nach einem der Ansprüche
2, 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der langgestreckte gewindefreie Schaftabschnitt
(53) einen longitudinalen Schlitz (54) aufweist, der sich von dem einen Ende (50) der massiven
Komponente (C) aus quer durch die gesamte Dicke hindurch erstreckt, wodurch eine zeitweilige Kompression
während des Einsetzens des langgestreckten gewindefreien Schaftabschnitts (53) der massiven
Komponente (C) in die hohle röhrenförmige Komponente (D) ermöglicht wird.
10. Orthopädisches Schraubensystem nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die hohle röhrenförmige
Komponente (D) genau auf den langgestreckten gewindefreien Schaftabschnitt (53) der massiven
Komponente (C) zwischen den Vorsprung (52) und die Schulter (51) paßt.
11. Orthopädisches Schraubensystem nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die gesamte äußere
Oberfläche der hohlen röhrenförmigen Komponente (D) mit einem Schraubengewinde (8) versehen ist.
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12. Orthopädisches Schraubensystem nach einem der Ansprüche 2, 6 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß
die hohle röhrenförmige Komponente (D) einen Schlitz (55) aufweist, der sich von dem einen Ende
(5) aus diametral durch ihre gesamte Dicke hindurch erstreckt.
13. Orthopädisches Schraubensystem nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß beide Schraubengewinde (1, 8) denselben Gangunterschied aufweisen.
14. Orthopädisches Schraubensystem nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Durchmesser der beiden Schraubengewinde (1, 8) gleich ist.
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Effective date: 20061003 |