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DE29801107U1 - Schließkantensicherung - Google Patents

Schließkantensicherung

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DE29801107U1
DE29801107U1 DE29801107U DE29801107U DE29801107U1 DE 29801107 U1 DE29801107 U1 DE 29801107U1 DE 29801107 U DE29801107 U DE 29801107U DE 29801107 U DE29801107 U DE 29801107U DE 29801107 U1 DE29801107 U1 DE 29801107U1
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  • Power-Operated Mechanisms For Wings (AREA)
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Description

Anmelder:
Geze GmbH & Co.
Siemensstraße 21-29
71229 Leonberg
Unser Zeichen: G 1534
Schließkantensicherung
Die Erfindung betrifft eine Sicherungseinrichtung zur Sicherung der Hauptschließkante eines Tür- oder Fensterflügels o.a. mit den Merkmalen des Oberbegriffs deS'fiatemanspruchs 1.
Derartige Sicherungseinrichtungen sind bekannt. Die Schließbewegung eines angetriebenen Türflügels, beispielsweise einer Schiebetür mit zwei gegenläufig beweglichen Türflügeln wird angehalten und reversiert, sobald eine Person oder ein Hindernis sich im Erfassungsbereich eines Sensors befindet, der die Schließbewegung steuert.
In der EP O 707 682 B1 wird ein Schiebetürsystem mit elektrischem Antrieb beschrieben, bei dem an den Hauptschließkanten zweier gegenläufig bewegter Schiebetürflügel mehrere Sensoren angebracht sind, die zur Steuerung und Überwachung der Flügelbewegung dienen und ein sich im Schließbereich der Flügel befindliches Objekt detektieren können. Die Sensoren strahlen ein diffuses Infrarotlicht mit großer Streubreite aus, das von Sensoren oder Reflektoren auf dem gegenüberliegenden Flügel oder der Türzarge reflektiert wird.
Andere bekannte Sicherungssysteme für den Gefahrenbereich einer Türkante eines angetriebenen Flügels verwenden kapazitive Feldsensoren, Reflexion von Lichtstrahlen, Messung der Laufzeit reflektierter Ultraschall- oder Radarstrahlung (Dopplerprinzip) zum Detektieren von Menschen oder Hindernissen an der Vorder oder Rückseite des Flügels. Derartige Sicherungssysteme, bei denen die Schließbewegung des Flügels bei Annäherung an eine Person oder ein Hindernis unterbrochen wird, sind aus DE 34 22 228 C2 bekannt.
Ziel der Erfindung ist es, ein Sicherungssystem für automatisch angetriebene Türen zu schaffen, welches die Schließbewegung des Türflügels nur dann anhält und gegebenenfalls reversiert, wenn sich ein Objekt tatsächlich im Gefährdungsbereich der Schließkante befindet. Ferner soll bei bevorzugten Ausführungen das Sicherungssystem universell für verschiedene Türtypen einsetzbar sein, vorzugsweise auch Türen, deren gegenläufige Türflügel nicht in einer gemeinsamen Ebene zueinander bewegt werden.
Diese Aufgabe wird durch den Gegenstand des Anspruchs 1 erfüllt.
Die erfindungsgemäßen Sicherungseinrichtung verfügt über im Bereich der Hauptschließkante jedes Flügels angeordnete Sensoren, deren Erfassungsbereich räumlich so begrenzt ist, daß die dem jeweiligen Sensor gegenüberliegende Schließkante bis kurz vor Erreichen der Schließlage nicht erfaßt wird. Bei herkömmlichen Sicherungssystemen wird stets die Schließbewegung unterbrochen und gegebenenfalls reversiert, wenn eine Person sich durch den Öffnungsbereich
i.
der Tür bewegt oder sich im Erfassungsbereich der Sensoren befindet. Bei einer erfindungsgemäßen Sicherungseinrichtung wird die Schließbewegung des Flügels erst bei einer tatsächlich vorliegenden Gefährdung oder möglichen Behinderung der Schließbewegung angehalten. Es ist daher ohne weiteres möglich, durch den Öffnungsbereich der Flügels zu gehen, während sich die Flügel bereits schließen, ohne daß die Flügel angehalten werden. Hierdurch ergeben sich insbesondere bei stark frequentierten Türanlagen geringere Stromkosten und erhöhte Lebensdauer der beweglichen Elemente der Anlage, da sich gegenüber herkömmlichen Anlagen die Anzahl der Umkehrbewegungen des Flügels verringert.
Das erfindungsgemäße Sicherungssystem läßt sich vorteilhaft an den Hauptschließkanten von Türanlagen einsetzen, bei denen sich die beiden Schiebeflügel in einem stumpfen Winkel aufeinander zu bewegen oder bei Rundbogenschiebetüren. Solche Anlagen sind nicht für den Einsatz herkömmlicher Sicherungssysteme geeignet, bei denen die Sensorstahlung an der gegenüberliegenden Schließkante reflektiert wird und bei denen daher die Bewegungsbahnen beider Flügel in einer Ebene liegen müssen.
Ein erfindungsgemäßes Sicherungssystem ermöglicht es, die für Lichtschrankensysteme vorgeschriebene richtige Anordnungshöhe einzuhalten. Die Sensoren können einfach und preiswert ausgebildet sein und lassen sich auf kleinem Bauraum unterbringen. Mit mehreren Sensoren ist die Absicherung des gesamten Gefährdungsbereichs der Flügel möglich. Eine Einstellung der Empfindlichkeit der Sensoren vor Ort " ist nicht erforderlich. Temperaturschwankungen und andere Einflüsse, die den Erfassungsbereich der Sensoren beeinflussen, sind nicht wichtig, da der Erfassungsbereich so weit gewählt wird, daß die Tür immer sicher reversieren kann.
Das erfindungsgemäße Sicherungssystem kann auch vorteilhaft bei Falttüren eingesetzt werden, bei denen die Hauptschließkante keine geradlinige Bewegung während des Schließens ausführt oder bei Karusselltüren.
Weitere Merkmale und Vorteile ergeben sich aus den Ausführungsbeispielen, die nachfolgend anhand der Figuren näher erläutert werden.
Die Erfindung wird nun anhand der in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert. Dabei zeigt
Fig. 1 in schematischer Darstellung eine Seitenansicht mit Ausbrüchen der Hauptschließkanten zweier Schiebetürflügel;
Fig. 2 einen Querschnitt durch eine Schiebetüranlage und zwar Winkelschiebetür mit stumpfem Winkel zwischen den Flügeln (Draufsicht) in schematischer Darstellung;
Fig. 3 einen Querschnitt durch eine Rundbogenschiebetür (Draufsicht) in schematischer Darstellung.
Figur 1 zeigt in Seitenansicht eine Schiebetüranlage mit zwei sich gegenläufig bewegenden Türflügeln 1 und 2. An den Schließkanten der Flügel 1 und 2 sind die Lichttaster 3 und 4 angebracht. Sei haben eng umgrenzte, keulenförmig ausgebildeten Erfassungsbereiche 3a und 3b. Die Erfassungsbereiche sind in ihrer Höhenposition gegeneinander versetzt, damit sie sich auch kurz vor Erreichen der Schließlage der Flügel nicht überschneiden und sich nicht gegenseitig stören können. Die Länge des Erfassungsbereichs beträgt beispielsweise ca. 20 cm. Die Stromzuführung zu den Sensoren 3 und 4 erfolgt über Schleppkabel oder Stromschienen mit stromübertragenden Schleifkontakten.
Durch diese Anordnung wird erreicht, daß auch während der Schließbewegung der Flügel der Öffnungsbereich der Tür begangen werden kann, ohne daß die Schließbewegung unterbrochen wird. Erst wenn die Lichttaster ein Objekt erfassen, wird die Flügelbewegung gestoppt. Dies geschieht erst dann, wenn tatsächlich eine Gefährdung kurz bevorsteht, aber früh genug, um einen sicheren Betrieb der Tür in allen Phasen der Bewegung zu gewährleisten.
Kurz vor Erreichen der Schließlage kann über eine entsprechende Steuerungseinrichtung der Erfassungsbereich stetig verkleinert werden oder auch der Lichttaster ganz abgeschaltet werden, um das völlige Schließen der Tür zu ermöglichen.
Figur 2 zeigt in Draufsicht einen schematischen Querschnitt durch eine zweiflüglige Schiebetür mit Flügeln 5 und 6, die sich in einem stumpfen Winkel aufeinander zu bewegen, sogenannte Winkelschiebetür. Die Tür weist an der Nebenschließkante der Flügel 5, 6 anschließend jeweils einen Festfeldflügel 7 bzw. 8 auf. Die Tür ist mit einer erfindungsgemäßen Sicherungseinrichtung ausgestattet, indem flügelfest in unmittelbarer Nähe der Hauptschließkanten der Flügel 5 und 6 die Lichttaster 3 und 4 mit den Sensorfeldem 3a und 4a angebracht sind. Diese Anordnung ermöglicht es, trotz des stumpfen Winkels zwischen den
Flügeln, den gesamten Bewegungsbereich der beiden Hauptschließkanten abzusichern.
Figur 3 zeigt in Draufsicht einen schematischen Querschnitt durch eine Rundbogenschiebetür mit den bogenförmigen Fahrflügeln 5 und 6, die sich auf einer Kreisbahn innerhalb der beiden ebenfalls bogenförmigen Festfelder 7 und 8 bewegen. Die Tür ist mit einer erfindungsgemäßen Sicherungseinrichtung ausgestattet. In unmittelbarer Nähe der Hauptschließkanten sind die Lichttaster 3 und 4 mit den Sensorfeldern 3a und 4a angebracht. Die Sensorfelder sind tangential zur Bewegungsbahn der Flügel ausgerichtet und verfügen nur über eine relativ kurze Reichweite. Diese Anordnung ermöglicht es, den gesamten Bewegungsbereich der beiden Hauptschließkanten abzusichern.

Claims (17)

G 1534 Ansprüche
1. Sicherungseinrichtung für die Hauptschließkanten von gegenläufig mittels mindestens einer elektrischen Antriebseinrichtung angetriebenen Flügeln
mit einer Sensoreinrichtung, die sobald sich ein Objekt in ihrem
Erfassungsbereich befindet, die Antriebseinrichtung ansteuert und die
Flügelbewegung vorzugsweise bremst, anhält und/oder reversiert, dadurch gekennzeichnet,
daß jeder Flügel im Bereich seiner Hauptschließkante eine am Flügel angeordnete und mit dem Flügel mitbewegte Sensoreinrichtung aufweist, wobei die Sensoreinrichtung ein Sensorfeld aufweist, das sich in Bewegungsrichtung des Flügels vor der Hauptschließkante erstreckt und zumindest bei Flügelstellungen außerhalb der Schließlage die gegenüberliegende Hauptschließkante des anderen Flügels nicht erfaßt.
2. Sicherungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Sensorfeld räumlich eng begrenzt ausgeführt ist, vorzugsweise wesentlich kürzer als die maximale Öffnungsweite der Flügel.
3. Sicherungseinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Sensoreinrichtung zumindest an einem Flügel, vorzugsweise jedoch an beiden Flügeln angeordnet ist, wobei sie ohne einander gegenüberliegende Sender-Empfänger-Paare gestaltet ist.
4. Sicherungseinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an jedem von zwei sich gegenläufig bewegenden Türflügeln eine Sensoreinrichtung auf den Hauptschließkanten oder in unmittelbarer räumlicher Nähe zu den Hauptschließkanten angeordnet ist.
5. Sicherungseinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Sensorfelder der Sensoreinrichtungen parallel bzw. tangential, beispielsweise tangential bei Rundtüren, zur Ebene der angetriebenen Türflügel ausgerichtet ist.
6. Sicherungseinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Sensorfeld der Sensoreinrichtungen so ausgerichtet ist, daß sich beim Schließvorgang der Tür die Sensorfelder der auf den gegenüberliegenden Flügeln angebrachten Sensoren nicht überschneiden, z. B. indem sie in der Höhe zueinander versetzt übereinander angeordnet sind.
7. Sicherungseinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Sensorfeld der Sensoreinrichtung eine keulenförmige räumliche Ausdehnung mit relativ kurzer Reichweite, beispielsweise 20 cm, aufweist.
8. Sicherungseinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Sensor mit einer Abschaltsteuerungseinrichtung verbunden ist und/oder eine Abschaltsteuerungseinrichtung aufweist, die kurz vor Erreichen der Schließlage der Tür den Sensor abgeschaltet, um ein sicheres Schließen der Tür zu ermöglichen und vorzugsweise beim Öffnen umgekehrt wirkt.
9. Sicherungseinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Sensor mit einer Reichweitensteuerungseinrichtung verbunden ist und/oder eine Reichweitensteuerungseinrichtung aufweist, die die Reichweite des Erfassungsbereichs des Sensors kurz vor Erreichen der Schließlage des Flügels verringert, vorzugsweise stetig verringert, um ein sicheres Schließen der Flügel zu ermöglichen und vorzugsweise beim Öffnen umgekehrt wirkt.
10. Sicherungseinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Sensor mit einer Behinderungssteuerungseinrichtung verbunden ist und/oder eine Behinderungssteuerungseinrichtung aufweist, die die Schließbewegung der Flügel bei Detektierung eines Hindernisses, das sich in unmittelbarer Nähe der Schließkante befindet, vorzugsweise nur bei Detektierung eines solchen Hindernisses, unterbricht.
11. Sicherungseinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Behinderungssteuerungseinrichtung derart ausgebildet ist, daß sie ein Objekt, das sich außerhalb eines bestimmten Bereichs des Sensorfelds befindet, die Schließbewegung der Flügel nicht unterbricht.
12. Sicherungseinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Sensoreinrichtung an oder in unmittelbarer Nähe der Hauptschließkante einer angetriebenen Winkelschiebeflügeltür angebracht ist, bei der die Hauptschließkante und/oder die Türflügel sich winklig, zum Beispiel in einem stumpfen Winkel, aufeinander zu bewegen.
13. Sicherungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Sensoreinrichtung an oder in unmittelbarer Nähe der Hauptschließkante einer angetriebenen Tür, beispielsweise einer Schiebeflügeltür, angebracht ist, deren Schließkanten beim Schließen der Tür sich geradlinig aufeinander zu bewegen.
14. Sicherungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Sensoreinrichtung an oder in unmittelbarer Nähe der Schließkante eines Flügels angebracht ist, deren Schließkante beim Schließen der Tür nicht geradlinig bewegt wird, wie dies beispielsweise bei sogenannten Raumspartüren oder Falttüren mit z. B. Türen mit Schiebeflügel mit gleichzeitiger Schwenk- und Schiebebewegung, insbesondere sogenannte Raumspartüren, Schwenkschiebetüren, Falttüren oder zweiflügeligen Drehtüren mit gleichsinnig oder gegensinnig zueinander schwenkbaren Anschlagschwenkflügeln oder Pendelflügeln.
15. Sicherungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Sensoreinrichtung an oder in unmittelbarer Nähe der Schließkante einer Schiebetür mit einem beweglichen Flügel oder gegenläufig bewegten Türflügeln angebracht ist, deren Schließkanten beim Schließen der Tür auf einer bogenförmigen, z.B. kreisförmigen Bahnkurve bewegt werden, beispielsweise Rundbogenschiebetüren.
16. Sicherungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Sensoreinrichtung an oder in unmittelbarer Nähe der Schließkante einer Karusselltür mit starr oder zueinander bewegbar angeordneten Karusselltürflügeln angeordnet ist.
17. Sicherungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Sensoreinrichtung einen Sensor mit Ultraschall, Infrarotstrahlung, Radarstrahlung oder einen Sensor mit einem kapazitiven Feldsensor aufweist.
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