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DE29723662U1 - Rollosystem für ein Fahrzeugdach mit wenigstens einer transparenten Dachscheibe - Google Patents

Rollosystem für ein Fahrzeugdach mit wenigstens einer transparenten Dachscheibe

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DE29723662U1
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roller
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60JWINDOWS, WINDSCREENS, NON-FIXED ROOFS, DOORS, OR SIMILAR DEVICES FOR VEHICLES; REMOVABLE EXTERNAL PROTECTIVE COVERINGS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES
    • B60J7/00Non-fixed roofs; Roofs with movable panels, e.g. rotary sunroofs
    • B60J7/0007Non-fixed roofs; Roofs with movable panels, e.g. rotary sunroofs moveable head-liners, screens, curtains or blinds for ceilings
    • B60J7/0015Non-fixed roofs; Roofs with movable panels, e.g. rotary sunroofs moveable head-liners, screens, curtains or blinds for ceilings roller blind

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Window Of Vehicle (AREA)

Description

DG 542/97 DE
Webasto Karosseriesysteme GmbH Kraillinger Straße 5, 82131 Stockdorf
Rollosystem für ein Fahrzeugdach mit wenigstens einer transparenten Dachscheibe
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Rollosystem für ein Fahrzeugdach mit wenigstens einer in einer Dachöffnung angeordneten transparenten Dachscheibe, mit unter der Dachscheibe angeordneten, auf einen Wickelstab aufrollbaren und von diesen abwickelbaren Rollos.
Bei Kraftfahrzeugen ist es bekannt, Rollos als Sonnenschutz im Bereich von Karosserieausschnitten, wie beispielsweise Fenstern oder einem Dachausschnitt zu verwenden. Am weitesten verbreitet sind Einzel-Rolloanordnungen. Eine derartige Anordnung ist beispielsweise aus der DE 195 34 288 Cl bekannt. Bei dieser bekannten Anordnung dient ein einziges Rollo zum Abdecken eines lichtdurchlässigen, im Dach vorgesehenen Deckels, wobei das Rollo ein mit der Rollostoffbahn verbundenes Festelement aufweist, in dem eine Lüftungsanordnung vorgesehen ist. Wie in der DE-Al 196 15 799.4 erläutert, kann der Federstab des Rollos beispielsweise unterhalb der festen Dachhaut im Bereich des Vorderrands eines Dachausschnitts angeordnet sein.
In der DE 195 00 367 Cl ist ein Großdach mit mehreren transparenten Dachplatten beschrieben, bei dem ein einziger langer Rollo zur Abschattung des Innenraums dient. Zur Erhöhung der Kopffreiheit ist dabei ein aufwendiger Anhebemechanismus vorgesehen.
Ein Fahrzeugdach mit transparenter Dachscheibe und Rollos der vorstehend genannten Art ist auch aus dem deutschen Gebrauchsmuster DE 296 07 209 Ul bekannt. Bei dieser bekannten Anordnung kommen bis zu zwei Rollos zum Einsatz, deren Wickelwellen elektromotorisch angetrieben sind. Diese Zwei-Rolloanordnung ist in einen rechteckigen Rahmen eingebaut,
der beispielsweise in eine Fahrzdachöffnung eingesetzt ist. Die beiden Wickelwellen sind an zwei gegenüberliegenden Schenkeln des Rahmens angeordnet, so daß die beiden Rollos in Richtung aufeinander zu und voneinander weg beweglich sind. Mit anderen Worten sind die Wickelwellen gegensinnig bewickelt.
Eine weitere Zwei-Rolloanordnung für den transparenten Deckel einer Fahrzeugdachöffnung ist aus der EP 0 164 532 Bl bekannt. Bei dieser Anordnung ist die Dachöffnung von einem Mittelquerholm überspannt, der entweder zur Lagerung der beiden Wickelstäbe der Rollos oder zur Halterung von deren freien Enden dient, wobei im letztgenannten Fall die Wickelstäbe im Bereich des vorderen und hinteren Rand der Dachöffnung angeordnet sind.
Aus der US PS 4 161 336 ist ein Fahrzeugdach mit zwei transparenten Dachscheiben bekannt, denen jeweils ein Rollo zugeordnet ist.
Ein weiteres Fahrzeugdach der eingangs genannten Art ist aus der DE 31 36 854 C2 bekannt. Bei diesem Fahrzeugdach kommen unterhalb der transparenten Dachscheibe zwei Rollos zum Einsatz, die in Rollrichtung nebeneinander mit in axialer Richtung fluchtenden Federstäben angeordnet sind. Zum Ausziehen der beiden Rollos sind mittig an den Auszugsspriegeln Handhaben vorgesehen.
Angesichts dieses Standes der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Rollosystem für ein Fahrzeugdach der im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Art zu schaffen, das bei einfacher Ausführbarkeit eine große Vielfalt von Rolloanordnungen ermöglicht und das insbesondere für große transparente Dachsysteme verwendbar ist.
Gelöst wird diese Aufgabe durch die Merkmale des Anspruchs 1. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Durch die Anordnung von wenigstens zwei Rollos unter wenigstens zwei transparenten Dachplatten ist eine wesentlich bessere Anpassung an eine Längs- und/oder Querwölbung des Fahrzeugdachs und darüberhinaus eine wesentlich größere Flexibilität bei der Abschaltung von Teilbereichen des Fahrzeuginnenraumes erzielbar. Demnach sind gemäß einem ersten Aspekt der Erfindung in der Dachöffnung zumindest zwei Rollos hintereinander angeordnet, deren Wickelstab jeweils in Fahrtrichtung vorne liegt. Das hintere Rollo ist dabei auf einem Querholm der Dachöffnung angeordnet, während das vordere Rollo im Bereich des Vorderrands der Dachöffnung angeordnet ist. Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung ist entweder das vordere Rollo oder das hintere Rollo in zwei nebeneinanderliegende Rollos
unterteilt, die gegebenenfalls unabhängig voneinander betätigbar sind, um gewünschte Abschattungsverhältnisse zu erzielen. Es können jedoch auch beide, nämlich das vordere und das hintere Rollo in nebeneinanderliegende Rollos unterteilt sein.
Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung sind vordere und hintere Rollos mit ihren Wickelstäben parallel zur Fahrzeuglängsachse verlaufend angeordnet. Insbesondere kommen dabei die Wickelstäbe im Seitenbereich der Dachöffnung zu liegen. Grundsätzlich können auch diese vorderen und hinteren Rollos in zumindest zwei Rollos unterteilt sein, wobei in diesem Fall die Wickelstäbe einander gegenüberliegend an den Seiten der Dachöffnung zu liegen kommen, oder auch in der Mitte aneinander angrenzen
Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung sind die vorderen und hinteren Rollos in an sich bekannter Weise mit ihren Wickelstäben im Bereich eines Mittenquerholms, der die Dachöffnung überspannt, angeordnet. Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung besteht in diesem Fall darin, daß sowohl die hinteren wie die vorderen Rollos in zumindest zwei Rollos unterteilt sind.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung kommt schließlich auch eine Mischanordnung der vorderen und hinteren Rollos in Betracht mit quer zur Fahrzeuglängsachse und parallel zur Fahrzeuglängsachse angeordneten Rollowickelstäben.
Grundsätzlich können bei den erfindungsgemäßen Anordnungen gemäß den vorstehend angeführten Aspekten die vorderen und hinteren Rollos unterschiedlich breit sein. Zudem können zumindest ausgewählte der Rollos manuell betätigbar sein, während andere ausgewählte der Rollos elektromechanisch, beispielsweise über Antriebskabel betätigbar sind. Alternativ können die Rollos sowohl manuell als auch elektrisch betätigbar sein, wobei zur manuellen Betätigung der Elektroantrieb abkoppelbar ist.
Die Erfindung ist auch nicht auf zwei transparente Dachplatten beschränkt; es können auch drei oder mehrere Dachplatten von einem Rollosystem mit wenigstens zwei Rollos abgedeckt werden.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand der Zeichnung beispielhaft näher erläutert; es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine erste Ausführungsform eines Rollosystems, Fig. 2 eine Draufsicht auf eine zweite Ausführungsform eines Rollosystems, Fig. 3 eine Draufsicht auf eine dritte Ausführungsform eines Rollosystems,
Fig. 4 eine Draufsicht auf eine vierte Ausführungsform eines Rollosystems,
Fig. 5 eine Draufsicht auf eine fünfte Ausfuhrungsform eines Rollosystems,
Fig. 6 eine Draufsicht auf eine sechste Ausführungsform eines Rollosystems,
Fig. 7 eine Draufsicht auf eine siebente Ausführungsform eines Rollosystems,
Fig. 8 eine Draufsicht auf eine achte Ausführungsform eines Rollosystems.
In Fig. 1 bis Fig. 7 sind unterschiedliche Anordnungen von Rollosystemen gezeigt, die sich unter zwei transparenten Dachplatten 2 bzw. 3 befinden, die in einem Fahrzeugdach 1 eines Fahrzeugs fest installiert oder verschiebbar bzw. aufstellbar vorgesehen ist. Bei sämtlichen in den Figuren gezeigten Ausführungsformen ist eine Dachöffnung, d.h. der Bereich der Dachplatten 2 bzw. 3 zur Aufnahme der Rollos zwischen der vorderen Dachplatte 2 und der hinteren Dachplatte 3 durch einen Querholm 4 unterteilt, der vorzugsweise gegenüber der Dachmitte etwas versetzt nach hinten angeordnet ist. Auf einen solchen Querholm 4 kann jedoch auch verzichtet werden, sodaß die Dachplatten 2 und 3 sowie ggfs. weitere Dachplatten und/oder die darunterliegenden Rollos unmittelbar aneinander angrenzen.
Wie in Fig. 1 gezeigt, ist unterhalb der vorderen Dachplatte 2 ein vorderes Rollo 5 angeordnet, während unterhalb der hinteren Dachplatte 3 ein hinteres Rollo 6 angeordnet ist. Das hintere Rollo 6 ist kurzer als das vordere Rollo 5. Das vordere Rollo weist einen Wickelstab 7 auf, und das hintere Rollo 6 weist einen Wickelstab 8 auf. Beide Wickelstäbe 7 und 8 sind gleich breit und parallel zueinander sowie quer zur Fahrzeuglängsachse angeordnet. Dabei kommt der Wickelstab 7 des vorderen Rollos 5 im Bereich des Vorderrands der vorderen Dachplatte 2 zu liegen, während der Wickelstab 8 des hinteren Rollos 6 am Mittenquerholm 4 angeordnet ist. Das heißt, daß die vorderen und hinteren Rollos 5 und 6 in derselben Richtung, nämlich entgegen der Fahrzeugfahrtrichtung nach hinten ausziehbar und in umgekehrter Richtung aufwickelbar sind.
Eine Alternative der Rolloanordnung von Fig. 1 ist in Fig. 2 gezeigt, wobei für die gleichen Teile dieselben Bezugsziffern verwendet sind. Der Unterschied zur Ausführungsform von Fig. 1 besteht in Fig. 2 darin, daß das hintere Rollo 6 in zwei Rollos unterteilt ist, nämlich in ein erstes Rollo 6a und ein zweites Rollos 6b mit einem Wickelstab 8a und einem Wickelstab 8b. Die Wickelstäbe 8a und 8b gehen aus dem Wickelstab 8 durch Teilung entlang der Fahrzeuglängsmittenrichtung ebenso hervor wie das erste hintere Rollo 6a und das zweite hintere Rollo 6b aus dem Rollo 6 durch entsprechende Teilung hervorgeht. Die Teilung ermöglicht gleichzeitig eine gepfeilte Anordnung der Rollos 6a und 6b, bei der die Achsen der Wickelstäbe 8a und 8b zur Anpassung an eine Dachwölbung einen Winkel miteinander einschließen. Dieser Winkel erstreckt sich bei der üblichen Koordinatenbezeichnung im
Karosseriebau (Längsachse = X, Querachse = Y und Hochachse = Z) bevorzugt in der Y-Z-Ebene, sodaß die Kopffreiheit für die hinteren Fahrzeugpassagiere vergrößert wird.
Eine Variante der Rolloanordnung von Fig. 2 ist Fig. 3 gezeigt. Die Variante von Fig. 3 unterscheidet sich von der Anordnung von Fig. 2 dadurch, daß auch das vordere Rollo sowie der zugehörige Wickelstab unterteilt sind, nämlich in ein erstes vorderes Rollo 5a und ein zweites vorderes Rollo 5b mit einem zugehörigen Wickelstab 7a bzw. 7b. Die Teilung des Wickelstabs 7 und des Rollos 5 erfolgt dabei in derselben Weise wie beim hinteren Rollo 6 in Rollos 6a und 6b. Auch hier kann durch eine pfeilförmige Anordnung der Achsen der Wickelstäbe 7a und 7b zueinander eine gewisse Anpassung des Rollosystems an die Dachwölbung mit einer daraus resultierenden vergrößerten Kopffreiheit erzielt werden.
Fig. 4 zeigt eine weitere Ausführungsform eines Rollosystems, das sich von den Anordnungen gemäß Fig. 1 bis 3 dadurch unterscheidet, daß die Rollos quer zur Fahrtrichtung betätigbar sind. Insbesondere ist unterhalb der vorderen Dachplatte 2 ein vorderes Rollo 9 angeordnet, während unter der hinteren Dachplatte 3 zwei Rollos, nämlich ein erstes hinteres Rollo 10 und ein zweites hinteres Rollo 11 angeordnet sind. Das vordere Rollo 9 weist einen Wickelstab 12 auf, während das erste hintere Rollo 10 einen Wickelstab 13 und das zweite hintere Rollo 11 einen Wickelstab 14 aufweisen. Der Wickelstab 12 des vorderen Rollos 9 ist auf einer Seite (der Beifahrerseite) des Fahrzeugs im dortigen Seitenbereich der vorderen Dachplatte 2 angeordnet. Der Wickelstab 13 des ersten hinteren Rollos 10 ist auf derselben Seite angeordnet wie der Wickelstab 12, jedoch näher zum dortigen Seitenrand der hinteren Dachplatte 3. Gespiegelt um die Fahrzeuglängsmittenachse zum Wickelstab 13 ist der Wickelstab 14 des zweiten hinteren Rollos 11 angeordnet. Eine solche Anordnung in Fahrzeugquerrichtung ermöglicht eine Anpassung der nicht dargestellten seitlichen Führungen der Rollos 9b bzw. 10 oder 11 an die Querwölbung des Fahrzeugdaches 1.
Ein weiteres Rollo system ist in Fig. 5 gezeigt. Abgesehen von der Anordnung der zugehörigen Wickelstäbe am Querhohn 4 entspricht diese Anordnung von vier Rollos derjenigen von Fig. 3, weshalb für dieselben Teile wie in Fig. 4 und 5 dieselben Bezugsziffern verwendet werden. Im Gegensatz zu der Anordnung von Fig. 3 sind auch die Wickelstäbe 7a und 7b der ersten und zweiten vorderen Rollos 5a und 5b am Querholm 4 angeordnet, was dazu führt, daß die vorderen und hinteren Rollos 5a, 5b bzw. 6a und 6b in entgegengesetzter Richtung betätigbar sind.
Fig. 6 zeigt ein weiteres Rollosystem mit insgesamt drei Rollos. Die Anordnung von Fig. 6 weist wie Fig. 1 im vorderen Dachöffnungsteil 2 ein vorderes Rollo 5 mit einem vorne
liegenden Wickelstab 7 auf, während im hinteren Dachöffnungsteil 3 die Rolloanordnung gemäß Fig. 4 vorgesehen ist. Für die gleichen Teile sind dieselben Bezugsziffern verwendet.
Fig. 7 zeigt eine Abwandlung der Rolloanordnung von Fig. 6. Im Gegensatz zu Fig. 6 ist im vorderen Dachöffnungsteil 2 eine Rolloanordnung gemäß Fig. 3 vorgesehen, wobei für die gleichen Teile dieselben Bezugsziffern verwendet sind.
Fig. 8 zeigt ein Rollosystem mit zwei Rollos 15 und 16, die mit ihren Wickelstäben 17 bzw. 18 unter einem Querspriegel des Fahrzeugdachs oder an der Trennstelle zwischen der vorderen Dachplatte 2 und der hinteren Dachplatte 3 angeordnet sind. Der vordere Rollo 15 ist nach vorn und der hintere Rollo 16 nach hinten ausziehbar oder motorisch ausfahrbar. Der hintere Rollo 16 weist im Beispiel eine größere Breite als der vordere Rollo 15 auf, so daß eine Anpassung an verschiedene Dachbreiten und Karosserieformen möglich ist.
Bezugszeichenliste
1 Fahrzeugdach
2 vordere Dachplatte
3 hintere Dachplatte
4 Querholm
5 vorderes Rollo
5a erstes vorderes Rollo
5b zweites hinteres Rollo
6 hinteres Rollo
6a erstes hinteres Rollo
6b zweites hinteres Rollo
7 Wickelstab
7a Wickelstab
7b Wickelstab
8 Wickelstab
8a Wickelstab
8b Wickelstab
9 vorderes Rollo
10 erstes hinteres Rollo
11 zweites hinteres Rollo
12 Wickelstab
13 Wickelstab
14 Wickelstab
15 vorderes Rollo
16 hinteres Rollo
17 Wickelstab
18 Wickelstab

Claims (10)

Schutzansprüche
1. Rollosystem fur ein Fahrzeugdach mit wenigstens einer in einer Dachöffhung
angeordneten transparenten Dachplatte und unter der Dachplatte angeordneten, auf einen Wickelstab aufrollbaren und von diesen abwickelbaren Rollos, dadurch gekennzeichnet, daß das Rollosystem wenigstens zwei Rollos (5, 6, 5a, 5b, 6a, 6b, 9, 10, 11, 15, 16) aufweist, die unter wenigstens zwei Dachplatten (2, 3) angeordnet sind.
2. Rollosystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß unter wenigstens einer der Dachplatten (2 bzw. 3) zwei Rollos (5a, 5b; 6a, 6b; 10, 11) angeordnet sind.
3. Rollosystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß ein Wickelstab (7, 7a, 7b) wenigstens eines der Rollos (5,5a, 5b) im Bereich einer Vorderkante einer vorderen Deckelplatte (2) angeordnet ist.
4. Rollosystem nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Wickelstab (17, 18, 8, 8a, 8b) eines der Rollos (15, 16, 6, 6a, 6b) im Bereich eines Querholms (4) angeordnet ist, der die Dachplatten zumindestens im innenliegenden Bereich unterteilt.
5. Rollosystem nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Wickelstab (12, 13, 14) eines Rollos (9, 10, 11) im Bereich eines Seitenrandes einer Dachplatte (2, 3) angeordnet ist.
6. Rollosystem nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens zwei Rollos (5, 6a, 6b; 7, 7a, 7b; 9, 10, 11; 15, 16) eine unterschiedliche Breite aufweisen.
7. Rollosystem nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens zwei Rollos (5, 6; 5a, 5b; 6a, 6b; 9, 10, 11; 15, 16) eine unterschiedliche Länge aufweisen.
8. Rollosystem nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens einer der Rollos (5, 6, 5a, 5b, 6a, 6b, 9, 10, 11, 15, 16) elektromotorisch betätigbar ist.
9. Rollosystem nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein wahlweises Öffnen oder Schließen jedes der Rollos (5, 6, 5a, 6a, 9, 10, 11, 15, 16) einzeln möglich ist.
10. Rollosystem nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die
elektromotorisch angetriebenen Rollos (5, 6, 5a, 5b, 6a, 6b, 9, 10, 11, 15, 16) mit dem elektromotorischen Antrieb lösbar gekoppelt und zumindestens in einer Betätigungsrichtung manuell betätigbar sind.
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Legal Events

Date Code Title Description
R207 Utility model specification

Effective date: 19990114

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Effective date: 20010201

R151 Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years

Effective date: 20040115

R152 Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years

Effective date: 20051216

R071 Expiry of right