DE29722857U1 - Informationsvorrichtung für Ersthelfer bei Verkehrsunfällen - Google Patents
Informationsvorrichtung für Ersthelfer bei VerkehrsunfällenInfo
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Description
Patentanwalt
Dipl.-lng. Detlef Brandt
Vertreter beim Deutschen Patentamt und beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt
Meisenstraße 96 D-33607 Bielefeld
Fon 0521.2997367 Fax 0521.2997368
Christoph Schnittker
Am Pastorsbusch 10
Am Pastorsbusch 10
33129 Dellbrück
Informationsvorrichtung für Ersthelfer bei Verkehrsunfällen
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung entsprechend dem Oberbegriff des Anspruches
1 und kann in allen Verkehrsmitteln zur Personenbeförderung eingesetzt werden.
Im Stand der Technik sind verschiedene Arten von Hilfsmitteln zur aktiven und passiven
Sicherheit bei Verkehrsunfällen bekannt. Diese umfassen beispielsweise Airbags, Aufprallschutz, Armaturendämpfungen, Sicherheitsgurte und dergleichen. Diese
Sicherheitseinrichtungen sind dazu vorgesehen, beim Eintritt eines Unfalls bei Verkehrsmitteln zur Personenbeförderung unmittelbare Unfallschäden zu verhindern
beziehungsweise zu mindern. Sie üben ihre Schutzfunktion folglich im unmittelbaren
Unfallmoment aus.
Es sind jedoch Fälle denkbar, bei denen die unmittelbaren Unfallfolgen nach einem
Unfall durch falsche oder unzureichende Behandlung der Unfallopfer verschlimmert
werden können.
Dies ist immer dann der Fall, wenn die Unfallopfer schon vor dem Unfall gesundheitliehe
Beeinträchtigungen aufweisen, die durch die unmittelbaren Unfallfolgen und deren Behandlung verschlimmert werden können. Es sei hier beispielhaft nur die
Möglichkeit aufgezeigt, daß Unfallbeteiligte unter Knochenbeschwerden oder Wirbelsäulenschädigungen
leiden. Derartige körperliche Eigenheiten können bei der
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Christoph Schnittker ä|.s &idigr; *%·- ···· «* * Beschreibung Seite:
Bergung von Unfallopfern aus dem Gefahrenbereich durch Ersthelfer berücksichtigt
werden, wenn diese davon Kenntnis haben. Herzpatienten, z.B. Macumar-Patienten, sind vor allem bei Schockgefahr oder bei hohem Blutverlust besonders zu behandeln,
ebenso sind Diabetiker oder Allergiker bei Unfällen auf sofortige richtige Behandlung
angewiesen.
Aus der Literatur ist bekannt, unter Umständen krankheitsbezogene besondere Eigenschaften
bestimmter Personen in sogen. Unfallpässen, Gesundheitspässen, Impfbüchern oder dergleichen festzuhalten. Derartige Dokumente dienen dazu, den
Träger beziehungsweise den Inhaber einerseits durch seine Personalien zu charakterisieren,
andererseits dem Hilfspersonal ergänzende Informationen zu bieten. Derartige Dokumente sind jedoch in ihrem Anwendungsbereich äußerst beschränkt, weil
der betreffende Träger verschiedene Möglichkeiten hat, derartige unter Umständen
lebenswichtige Dokumente mit sich zu führen, da er diese beispielsweise im Portemonnaie,
der Brieftasche, der Handtasche oder anderen Behältnissen aufbewahren kann. Es versteht sich unter diesen Voraussetzungen von selbst, daß für Ersthelfer
am Unfallort große Schwierigkeiten bestehen, die entsprechenden Dokumente im Moment eines Unfalls zu finden und entsprechenden Personen zuzuordnen. Der
Zugang zu derartigen Dokumenten ist durch die Unfallfolgen oftmals erschwert, unter
Umständen ist die Suche gänzlich vergeblich oder zumindest zeitraubend und mühselig.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Informationsmöglichkeit für
Helfer an einem Unfallort zu schaffen, die einfach handhabbar ist, sich preiswert
herstellen läßt und die Möglichkeit bietet, an einem Unfallort eintreffende Ersthelfer
zeitsparend und umfassend sowohl über personenbezogene Daten als auch über eventuell beim Unfallopfer vorhandene gesundheitliche Beeinträchtigungen zu informieren.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Informationsvorrichtung für Ersthelfer
bei Unfällen gelöst, die ein mit einem Gehäusedeckel verschließbares Gehäuse aufweist und bei der an der Außenseite des Gehäuses oder des Gehäusedeckeis
mindestens eine Aufnahmevorrichtung für farblich von der Gehäuseoberfläche differierende Steckelemente vorgesehen ist.
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Christoph Schnittker .··. * ···.···· t-t' ·. Beschreibung Seite:
Durch die spezielle erfindungsgemäße Gestaltung der Informationsvorrichtung ist
zum einen gewährleistet, daß personenbezogene Dokumente sicher und geschützt aufbewahrt werden können. Außerdem stellt die Aufnahmevorrichtung für die Steckelemente
sicher, daß deren farbliche Gestaltung eindeutige Zuordnungen zu gewissen Krankheiten oder Beeinträchtigungen der Unfallopfer ermöglicht. So ist es beispielsweise
denkbar, durch bestimmte Farbkombinationen der Steckelemente bestimmte Krankheiten wie beispielsweise Knochenbeschwerden, Herzschädigungen
oder Diabetes zu charakterisieren. Ein Blick auf die dem Unfallopfer zugeordnete
Informationsvorrichtung kann dem Ersthelfer während seines Einsatzes schnelle und
umfassende Informationen für eine entsprechende besondere Behandlung des Unfallpatienten
geben.
Weitere besondere Vorteile des Gegenstandes der Erfindung ergeben sich zusammen
mit den erfindungsgemäßen Merkmalen des Anspruchs 1 aus den Unteransprüchen.
Es ist insbesondere vorteilhaft, wenn Gehäuse und Gehäusedeckel so miteinander
verschlossen sind, daß weder Wasser noch Luft in das Innere des Gehäuses gelangen
können. Auf diese Weise werden Beschädigungen während des Unfallherganges der im Gehäuse aufbewahrten Personaldokumente zuverlässig verhindert.
Es hat sich darüber hinaus als zweckmäßig erwiesen, daß die Aufnahmevorrichtung
sowohl an der Gehäusedeckeloberseite als auch an mindestens einer der Längsseitenflächen
angeordnet ist und über vorzugsweise sechs Steckelemente verfügt. Diese Steckelemente bieten im Rahmen ihrer farblichen Gestaltung die Möglichkeit,
durch festgelegte Farbkennungen den jeweiligen Besitzer der erfindungsgemäßen Informationsvorrichtung gegenüber Hilfskräften von Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdiensten
nach einem Unfall individuell auszuweisen. Jede eingesetzte Farbe kann in diesem Zusammenhang auf eine bestimmte bestehende akute oder chronische
Krankheit oder ein Gebrechen hinweisen. Ersthelfer können somit die individuellen
persönlichen Eigenarten des Unfallopfers bei der Erstbehandlung sofort berücksichtigen,
so daß eine umfangreiche und zielsichere, aber auch besonders rücksichtsvolle Behandlung der Unfallopfer gewährleistet ist.
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Christoph Schnittker ···· · ··· ···· **" * Beschreibung Seite: 4
Die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Informationsvorrichtung erlaubt es, die
Steckelemente lösbar durch eine Klemmverbindung an der Informationsvorrichtung zu befestigen. Dies ist deshalb vorteilhaft, da die Aufnahmevorrichtung auf diese
Weise schnell und unkompliziert sowohl bestückt werden kann als auch ihr Informa-.
5 tionsgehalt einfach verändert werden kann. Für bestimmte Anwendungszwecke kann
es jedoch auch sinnvoll sein, die Steckelemente mit der Aufnahmevorrichtung unlösbar,
beispielsweise durch Verklebung zu verbinden.
Die Einsatzmöglichkeiten der erfindungsgemäßen Informationsvorrichtung lassen
sich darüber hinaus dadurch wesentlich erweitern, daß die erfindungsgemäße Vorrichtung
zum einen eine bestimmte Normgröße aufweist, die durch die im Innern der
Informationsvorrichtung aufzunehmenden Papiere vorgegeben wird, so daß zum einen die Größe zwar ausreichend zur Aufnahme der Papiere ist, andererseits jedoch
die Handlichkeit und die daraus resultierenden Mitnahmemöglichkeiten für die Personen nicht unnötig eingeschränkt wird. Darüber hinaus kann ein wesentlicher
Vorteil darin gesehen werden, daß das Gehäuse der Informationsvorrichtung mit
einer Haltevorrichtung versehen ist, die in einer korrespondierenden Halterung des
Personentransportmittels festlegbar ist. Eine derartige Haltevorrichtung bietet unter
bestimmten Randbedingungen für jeden mit einer erfindungsgemäßen Informationsvorrichtung
ausgestatteten Menschen die Möglichkeit, bei einem Wechsel des Verkehrsmittels
seine spezielle personenbezogene Informationsvorrichtung an entsprechend genormten Orten innerhalb des Verkehrsmittels anzubringen. Sind innerhalb
der Verkehrsmittel Halterungen für die Informationsvorrichtungen der zu transportierenden
Personen vorhanden und sind diese Halterungen eventuell an bestimmten, einheitlich festgelegten Orten angeordnet, so wird im Falle eines Unfalls die Suche
nach den Informationsvorrichtungen der Unfallopfer wesentlich erleichtert. Entscheidend
für die Positionierung der Informationsvorrichtung sollte die Sitzposition des Verkehrsteilnehmers in einem Fahrzeug sein.
Sofern Gehäuse und Gehäusedeckel aus recycelbarem oder recyceltem Kunststoff
hergestellt sind, ist gewährleistet, daß sie zum einen äußeren Einflüssen gegenüber
ausreichend widerstandsfähig ist, daß ihre Herstellung andererseits unter Umweltgesichtspunkten
als positiv zu werten ist.
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Christoph Schnittker jlts ; ······· «·~ * Beschreibung Seite:
Im folgenden wird ein Ausführungsbeispiel des Gegenstandes der Erfindung anhand
der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Figur 1 eine perspektivische Darstellung der Informationsvorrichtung mit
geöffnetem Gehäusedeckel;
Figur 2 eine vergrößerte Darstellung der am Gehäusedeckel angeordneten
Aufnahmevorrichtung;
Figur 3 eine Schnittdarstellung durch den oberen Deckelbereich der Infor
mationsvorrichtung.
Die in ihrer Gesamtheit mit 1 bezeichnete erfindungsgemäße Informationsvorrichtung
weist im wesentlichen ein kastenförmiges Gehäuse 2 mit rechteckigem Querschnitt und einem auf das Gehäuse 2 aufsetzbarem Gehäusedeckel 3 auf. Gehäuse
2 und Gehäusedeckel 3 können aus Plastik, GFZ, recyceltem Kunststoff oder Metall
bestehen. Der im Innern des Gehäuses 2 befindliche Hohlraum ist so bemessen, daß sich in ihm entsprechende Ausweise mit persönlichen Angaben über den Besitzer
der Informationsvorrichtung wie beispielsweise Name, Vornamen, Geburtsdatum, Adresse, Paßfcto (zu Identifikationszwecken) sowie Blutgruppe oder Erkrankungen
oder dergleichen unterbringen lassen.
Es ist'selbstverständlich denkbar, das Gehäuse neben seiner in diesem Ausführungsbeispiel
flachen rechteckigen Form als ovale oder runde Hülse zu gestalten. Eine derartige Gestaltung kann unter Umständen die Widerstandsfähigkeit der Informationsvorrichtung
gegenüber äußeren Krafteinwirkungen zusätzlich steigern.
In dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel besitzt das Gehäuse 2 an seiner Vorderseite
4 und an seiner Rückseite 5 jeweils eine über die gesamte Seite verlaufende Einkerbung 6 bzw. 7. Diese Einkerbungen korrespondieren mit Vorsprüngen 8 und
an der Innenseite des Gehäusedeckels 3, wie dies auch die Figur 3 deutlich macht.
Die Abmessung der miteinander in Eingriff kommenden Einkerbungen und Vorsprüngen
ist so bemessen, daß einerseits ein elastisches Einschnappen sichergestellt ist, daß darüber hinaus jedoch nach dem Verschließen des Gehäuses 2 mittels
des Gehäusedeckels 3 das Innere des Gehäuses 2 weitestgehend von Umweltein-
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Christoph Schnittker
··* Beschreibung Seite: 6
flüssen abgeschottet ist. Zusätzlich können ergänzend Dichtungen vorgesehen werden,
die zusätzliche Sicherheit gegenüber diesen äußeren Einflüssen bieten.
Neben der hier dargestellten Ausführungsform der miteinander in Eingriff befindlichen
Einkerbungen und Vorsprünge sind selbstverständlich noch andere Ver-Schlußmöglichkeiten
denkbar, wie sie für den Durchschnittsfachmann aus dem Stand der Technik bekannt sind.
Aus den Figuren 1 und 2 ist darüber hinaus deutlich ersichtlich, daß an der Oberseite
10 und einer der Außenlängsseiten 11 des Gehäusedeckels 3 eine Aufnahmevorrichtung
12 vorgesehen ist. Diese Aufnahmevorrichtung 12 besteht aus 6 Aussparungen 13, in die Steckelemente 14 einbringbar sind. Die Steckelemente werden
innerhalb der Aussparungen 13 beispielsweise durch einen Klebevorgang fixiert. Die
Steckelemente 14 weisen eine mit den Aussparungen 13 korrespondierende rechtwinkelige
Form auf und sind farblich von der Gehäusedeckeloberfläche differenziert. Die farbliche Gestaltung der möglichen 6 Steckelemente bietet die Möglichkeit,
durch bestimmte Farbkombinationen bestimmte Krankheiten wie beispielsweise Diabetes,
Allergien, Herzschwächen oder dergleichen durch beispielsweise rote, gelbe oder blaue Steckelemente zu kennzeichnen. Durch die Tatsache, daß diese Steckelemente
sowohl von der Oberseite als auch der Vorderseite der Informationsvorrichtung zu sehen sind, ermöglicht es dem Rettungspersonal ohne Schwierigkeiten, bestehende
gesundheitliche Beeinträchtigungen des Unfallopfers selbst aus einiger Entfernung bereits eindeutig wahrnehmen zu können. Voraussetzung hierfür ist natürlich
eine eventuell durch den Gesetzgeber vorzunehmende einheitliche Kennzeichnung bestimmter Krankheiten.
An der der Vorderseite 4 gegenüberliegenden Rückseite 5 des Gehäuses 2 kann
eine in herkömmlicher Weise gestaltete Haltevorrichtung zur Befestigung der Informationsvorrichtung
an oder in einem Personentransportfahrzeug angeordnet sein. Als Haltevorrichtung sind beispielsweise Schiebe- oder Bajonetthalterungen denkbar,
die zum einen eine sichere Befestigung der Informationsvorrichtung innerhalb des betreffenden Fahrzeuges gewährleisten, andererseits jedoch durch die zugeordnete
Person leicht abnehmbar sind, wenn diese Person das Transportmittel wechselt.
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t ·
Christoph Schnittker .|t, : ,;, ,·... .,* ? Beschreibung Seite:
1 - Informationsvorrichtung
2 - Gehäuse
3 - Gehäusedeckel
4 - Vorderseite
5 - Rückseite
6 - Einkerbung 7 - Einkerbung
8 - Vorsprung
10 - Oberseite
11 - Vorderseite
12 - Aufnahmevorrichtung 13 - Aussparung
14 - Steckelement
PATENTANWALT DIPL-ING. DETLEF BRANDT - BIELEFELD 22.12.97
Claims (6)
- PatentanwaltDipl.-lng. Detlef BrandtVertreter beim Deutschen Patentamt und beim Harmonisierungsamt für den BinnenmarktMeisenstraße 96 D-33607 BielefeldFon 0521.2997367 Fax 0521.2997368Christoph Schnittker
Am Pastorsbusch 1033129 DellbrückSchutzansprüche1. Informationsvorrichtung für Ersthelfer bei Verkehrsunfällen, dadurch gekennzeichnet, daß sie ein mit einem Gehäusedeckel verschließbares Gehäuse aufweist und daß an der Außenseite des Gehäuses oder des Gehäusedeckels mindestens eine Aufnahmevorrichtung für farblich von der Gehäuseoberfläche differierende Steckeiemente vorgesehen ist. - 2. Informationsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Gehäuse und Gehäusedeckel wasser- und luftdicht miteinander verschließbar sind.
- 3. Informationsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Steckelemente mit der Aufnahmevorrichtung durch Klebung verbindbar sind.
- 4. Informationsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 - 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmevorrichtung an der Gehäusedeckeloberseite und mindestens einer der Längsseitenflächen des Gehäusedeckels angeordnet ist und daß die Aufnahmevorrichtung sechs Steckelemente aufnehmen kann.PATENTANWALT DIPL-ING. DETLEF BRANDT - BIELEFELD 22.12.97Christoph Schnittker .J.. : .:.·!«· ..'SehutZanspriiche Seite: 2
- 5. Informationsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 - 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse mit einer Haltevorrichtung versehen ist, die in
einer korrespondierenden Halterung eines Fahrzeuges festlegbar ist. - 6. Informationsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse und der Gehäusedeckel aus recycelbarem oder recyceltem Kunststoff hergestellt sind.PATENTANWALT DIPL-ING. DETLEF BRANDT - BIELEFELD 22.12.97
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DE (1) | DE29722857U1 (de) |
Cited By (2)
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---|---|---|---|---|
DE20007989U1 (de) | 2000-05-04 | 2000-07-27 | Informationstechnik Meng GmbH, 55765 Birkenfeld | Schildvorrichtung |
DE102004024558A1 (de) * | 2004-05-18 | 2005-12-15 | Bickel, Gerhard | An einem Fachboden lösbar befestigbarer Markierungsträger |
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Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE9203083U1 (de) | 1992-03-09 | 1992-04-30 | Bors, Hans-Willi, 5208 Eitorf | Kartensafe |
DE29515775U1 (de) | 1995-10-05 | 1995-12-07 | Engelbrecht, Frank, 58579 Schalksmühle | Vorrichtung zur Anordnung von Gebührenmarken an Müllbehältern |
DE29616322U1 (de) | 1996-09-19 | 1996-11-07 | Dannenberg, Markus, 51069 Köln | Notfall-Informationssystem |
-
1997
- 1997-12-24 DE DE29722857U patent/DE29722857U1/de not_active Expired - Lifetime
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