DE29721146U1 - Verbindungsstück - Google Patents
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Description
MAX BÖGL BAUUNTERNEHMUNG GMBH & CO.KG
S 21.594 G-DE/ah/fe
(04.11.1997)
(04.11.1997)
VERBINDUNGSSTUCK
Die Erfindung betrifft ein Verbindungsstück zum Verbinden der Enden von Gewindestählen.
Im Stahlbetonbau kommen häufig sogenannte Betonstähle zum Einsatz, die beispielsweise in
Stahlbetonfertigteilplatten verwendet werden, wie sie etwa bei der Herstellung sogenannter fester
Fahrbahnen für den Hochgeschwindigkeits-Schienenverkehr üblich sind. Hierbei sind die
Betonstähle als Bewehrung in den Beton eingelegt und dienen dazu, die Zugkräfte aufzunehmen und auf den
Beton zu übertragen (die auftretenden Druckspannungen übernimmt vorzugsweise der Beton).
In diesem Zusammenhang erweist es sich in der Praxis oftmals als sinnvoll, die Betonstähle als sogenannte
Bewehrungsmatten auszubilden und in den Beton einzulassen. Bei derartigen Bewehrungsmatten handelt
es sich um geschweißte Betonstahlmatten, die aus sich rechtwinklig kreuzenden Stäben bestehen, welche Stäbe
durch Widerstandspunktschweißen scherfest miteinander verbunden sind. Ausgangsmaterial sind kaltgewalzte
gerippte Betonstähle mit Durchmessern von 4 mm bis 12
Zur Sicherung des Stahl-Beton-Verbundsystems und der
Verankerung im Beton sind die Oberflächen der Betonstähle in der Regel mit Rippen versehen, die
zusätzlich der optischen Kennzeichnung dienen. Glatte und (mit wenig ausgeprägten Rippen) profilierte
Betonstähle sind nur für spezielle geschweißte Bewehrungselemente zugelassen. Sind hierbei die
Betonstähle oder jedenfalls ihre Enden mit einem Gewinde versehen, so spricht man von Gewindestählen.
Zur Verbindung der Enden derartiger Gewindestähle sind aus dem Stand der Technik eine Reihe von
Verbindungsstücken bekannt. Diese Verbindungsstücke sind jedoch in der praktischen Anwendung meist nur
für einen bestimmten Gewindestahltyp einsetzbar, wobei in der Vergangenheit häufig Probleme
beispielsweise in dem Fall aufgetreten sind, daß die zu verbindenden Enden der Gewindestähle nicht ganz
koaxial zueinander stehen. Abgesehen davon sind die bekannten Verbindungsstücke auch von kompliziertem
und mithin kostspieligem Aufbau sowie umständlich zu montieren.
Ausgehend von den vorgenannten Unzulänglichkeiten und Nachteilen liegt der vorliegenden Erfindung die
Aufgabe zugrunde, ein Verbindungsstück zum Verbinden der Enden von Gewindestählen bereitzustellen, das
durch einfache mechanische Maßnahmen schnell und problemlos zu montieren ist. Des weiteren zielt die
vorliegende Erfindung auf ein Verbindungsstück zum Verbinden der Enden von Gewindestählen ab, das breit
und flexibel einsetzbar ist, wobei auch der Fall
Berücksichtigung finden soll, in dem die zu verbindenden Enden der Gewindestähle nicht ganz
koaxial zueinander orientiert sind.
Erfindungsgemäß werden die vorgenannten Aufgaben durch ein Verbindungsstück zum Verbinden der Enden
von Gewindestählen gelöst, das mindestens einen, vorzugsweise zwei sich in Längsrichtung erstreckende
Verbindungsstege aufweist, an deren Enden jeweils ein sich zu diesen VerbindungsStegen rechtwinklig
erstreckendes Widerlager angeordnet ist, von denen jedes ein einseitig offenes Langloch aufweist.
Ist das Verbindungsstück erfindungsgemäß in der vorgenannten Weise ausgebildet, so ermöglichen die
einseitig offenen Langlöcher in den sich rechtwinklig zu den Verbindungsstegen erstreckenden Widerlagern,
daß das Verbindungsstück direkt über die Enden der Gewindestähle sowie über die zuvor auf die Enden der
Gewindestähle aufgeschraubten Muttern gelegt werden kann. Im Anschluß daran werden die Muttern mit der
Hand oder mit einem passenden Ringschlüssel angezogen.
Obwohl das Verbindungsstück gemäß der vorliegenden Erfindung eine relativ einfache und klar konzipierte
Struktur aufweist, vermag es die technische Funktion des Verbindens der Enden von Gewindestählen auf
überzeugende Weise zu erfüllen, wobei es als besonders überraschend und für den Fachmann in dieser
Form nicht vorhersehbar angesehen werden kann, daß die technische Ausgestaltung der Erfindung es auch
erlaubt, die Enden von Gewindestählen miteinander zu verbinden, die nicht exakt koaxial zueinander
angeordnet sind. Des weiteren wird man es nicht
zuletzt unter dem Gesichtspunkt der Zeit- und Kostenersparnis zu schätzen wissen, daß das
vorgenannte Verbindungsstück eine schnelle Montage gestattet. Sollte sich hierbei wider Erwarten
herausstellen, daß die Montage nicht ordnungsgemäß erfolgt ist, so ist es bei der vorliegenden Erfindung
jederzeit möglich, durch Lösen der festgezogenen Muttern das Verbindungsstück noch einmal abzunehmen,
korrekt zu positionieren und wieder festzulegen.
Als weiterer entscheidender Vorteil kann bei der vorliegenden Erfindung aufgeführt werden, daß der
Abstand zwischen den Enden der Gewindestähle relativ klein gehalten werden kann, da, wie vorstehend
erläutert, die Muttern vor der Montage des Verbindungsstücks aufgeschraubt werden. Diese
Tatsache wirkt sich insbesondere auf die Stabilität beispielsweise von Stahlbetonfertigteilplatten
positiv aus, die durch Verbindungsstücke gemäß der vorliegenden Erfindung zueinander fixiert werden.
Gemäß einer besonders erfinderischen Ausführungsform
ist das Verbindungsstück als längliches hohles quaderförmiges Teil ausgebildet, dessen beide
voneinander am weitesten beabstandeten Stirnseiten die Widerlager und dessen mindestens eine,
vorzugsweise zwei die Widerlager verbindenden Seitenflächen die Verbindungsstege definieren.
Hierbei wird die einfache und schnelle Montage durch Festziehen der Muttern insbesondere dann begünstigt,
wenn mindestens eine, vorzugsweise zwei Seitenflächen des quaderförmigen Teils zwischen den Widerlagern
ausgespart sind, so daß die Muttern gut per Hand oder mit einem Ringschlüssel zugänglich sind.
·♦ ·
In diesem Falle erweist es sich als zweckmäßig, wenn die Langlöcher zu einer der ausgesparten
Seitenflächen des quaderförmigen Teils hin offen sind, so daß das Verbindungsstück ohne weiteres auf
die Enden der Gewindestähle aufgesetzt werden kann und im Anschluß daran die Muttern beispielsweise mit
einem passenden Ringschlüssel festgezogen werden können.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der vorliegenden Erfindung ist die Breite der Langlöcher
zumindest gleich dem Durchmesser der Gewindestähle. Hierbei kann es empfehlenswert sein, zur Kompensation
geringfügiger Toleranzen die Breite der Langlöcher etwas größer als den Durchmesser der Gewindestähle zu
wählen. Auch die letztgenannte technische Maßnahme dient dazu, gegebenenfalls die Tatsache
auszugleichen/ daß die Enden der zu verbindenden Gewindestähle nicht ganz koaxial zueinander
angeordnet sind.
Eine besondere Stabilität verleiht das Verbindungsstück gemäß der vorliegenden Erfindung den
zu verbindenden Elementen dann, wenn die Länge der Langlöcher in etwa gleich der Hälfte der Höhe der
Widerlager ist, denn in diesem Fall verteilen sich sowohl die Zugspannungen als auch die Druckkräfte
gleichmäßig über das Verbindungsstück.
Zur Vermeidung von Verletzungen, die sich die montierenden Personen in der Vergangenheit häufig
zugezogen haben, ist es empfehlenswert, die Ränder der Verbindungsstege und die Ränder der Widerlager
bündig miteinander abschließen zu lassen. Dies erleichtert auch die Lagerhaltung sowie den Transport
der Verbindungsstücke in gestapelter Form.
Bildet man das Verbindungsstück in besonders erfinderischer Weise weiter, so ist in den
Eckbereichen zwischen Verbindungssteg und Widerlager
jeweils eine Nase angeordnet. Diese Nasen entfalten ihre Wirkung, wenn die Muttern nach Aufsetzen des
Verbindungsstücks angezogen sind, wobei die Nasen als Sicherung für die Muttern dienen und ein Abfallen
oder Abrutschen des Verbindungsstücks von den Enden der Gewindestähle verhindern.
Hierzu sind die Nasen zweckmäßigerweise der ausgesparten Seitenfläche des quaderförmigen Teils
zugeordnet, zu welcher ausgesparten Seitenfläche die Langlöcher hin offen sind. In der Praxis hat es sich
als vorteilhaft herausgestellt, die Nasen in rechteckiger Form auszubilden.
Hinsichtlich der Formgebung des Verbindungsstücks ist des weiteren eine Ausgestaltung bevorzugt, bei der
die Verbindungsstege von rechteckiger Form und/oder die Widerlager von quadratischer Form sind.
Weitere Ausgestaltungen, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden nachfolgend anhand des
in den Figuren 1 und 2 exemplarisch dargelegten Ausführungsbeispiels erläutert. Es zeigt:
Figur 1 eine Ansicht von unten eines Ausführungsbeispiels
eines Verbindungsstücks zum Verbinden
der Enden von Gewindestählen gemäß
der vorliegenden Erfindung; und
eines Verbindungsstücks zum Verbinden
der Enden von Gewindestählen gemäß
der vorliegenden Erfindung; und
Figur 2 eine Ansicht auf eine Stirnseite des Aus-
führungsbeispiels aus Fig. 1.
Das in Fig. 1 gezeigte Verbindungsstück dient dazu, die Enden von Gewindestählen 10 und 12 miteinander zu
verbinden. Hierbei handelt es sich bei den Gewindestählen 10 und 12 um Betonstähle, die mit
einem Gewinde versehen sind, auf das in den jeweiligen Endbereichen Muttern 60 und 62
aufschraubbar sind.
Das Verbindungsstück weist hierbei zwei sich in Längsrichtung erstreckende Verbindungsstege 2 0 und 2 2
auf, an deren Enden jeweils ein sich zu diesen Verbindungsstegen 20 und 22 rechtwinklig
erstreckendes Widerlager 3 0 und 32 angeordnet ist, von denen jedes ein einseitig offenes Langloch 4 0 und
42 aufweist. Hierbei ist der Darstellung der Fig. 1 entnehmbar, daß das Langloch 4 0 dem Widerlager 3 0 und
das Langloch 42 dem Widerlager 32 zugeordnet ist, wobei das Ende des Gewindestahls 10 im Widerlager 30
(vgl. auch Fig. 2) und das Ende des Gewindestahles 12 im Widerlager 32 Aufnahme findet.
Das in Fig. 1 dargestellte Verbindungsstück ist insgesamt als längliches hohles quaderförmiges Teil
ausgebildet, dessen beide voneinander am weitesten beabstandeten Stirnseiten (in Fig. 1 oben und unten)
die Widerlager 3 0 und 32 und dessen beide die Widerlager 30 und 32 verbindenden Seitenflächen die
Verbindungsstege 20 und 22 definieren. Um einen Zugang zu den Muttern 60 und 62 zu schaffen, die nach
Aufsetzen des Verbindungsstücks festzuziehen sind, sind die zwei Seitenflächen 24 und 26 (vgl. Fig. 2)
des quaderförmigen Teils zwischen den Widerlagern 3 0
und 32 ausgespart, wodurch bei der Darstellung der
Fig. 1 eine freie Sicht auf die Enden der Gewindestähle 10 und 12 mit den darauf
aufgeschraubten Muttern 6 0 und 62 ermöglicht wird. Hierbei ist der Darstellung der Fig. 2 entnehmbar,
daß das Langloch 40 zur ausgesparten Seitenfläche 24 des quaderförmigen Teils hin offen ist. Obwohl dies
aus perspektivischen Gründen der Darstellung der Fig. 2 nicht entnehmbar ist, gilt natürlich, daß das
Langloch 42 ebenso zur ausgesparten Seitenfläche 24 des quaderförmigen Teils hin offen ist.
Um beispielsweise durch Nicht-Koaxialität der Enden der Gewindestähle 10 und 12 bedingte Toleranzen
ausgleichen zu können, ist die Breite der Langlöcher 4 0 und 42 bei dem in den Figuren 1 und 2 gezeigten
Ausführungsbeispiel geringfügig größer als der Durchmesser der Gewindestähle 10 und 12. Hierdurch
wird ein einfaches und problemloses Aufsetzen des Verbindungsstücks auf den Enden der Gewindestähle 10
und 12 ermöglicht, bevor das Verbindungsstück dann durch Festziehen der Muttern 60 und 62 arretiert
wird. Des weiteren ist Fig. 2 entnehmbar, daß die Länge des Langlochs 4 0 in etwa gleich der Hälfte der
Höhe des Widerlagers 3 0 ist, was dem Verbindungsstück eine besonders gute mechanische Stabilität verleiht.
Vorgenannte Dimensionierung gilt selbstverständlich in gleicher Weise für das Langloch 42.
Die das Verbindungsstück montierende Person wird es zur Vermeidung von Verletzungen bei der Montage
besonders zu schätzen wissen, daß die Ränder der Verb indungs stege 2 0 und 22 und die Ränder der
Widerlager 3 0 und 32 bündig miteinander abschließen, wie dies für das Widerlager 3 0 exemplarisch in Fig. 2
gezeigt ist.
• · t
• · I
Wie vorstehend bereits ausgeführt, dienen die Muttern 60 und 62 der Arretierung des Verbindungsstücks gemäß
der vorliegenden Erfindung. Hierzu sind insgesamt vier Nasen 50, 52, 54 und 56 in den Eckbereichen
zwischen den Verbindungsstegen 20 und 22 und den Widerlagern 3 0 und 32 angeordnet, wobei diese Nasen
50, 52, 54 und 56 der ausgesparten Seitenfläche 24 des quaderförmigen Teils zugeordnet sind, zu welcher
ausgesparten Seitenfläche 24 die Langlocher 40 (vgl. Fig. 2) und 42 hin offen sind. Diese rechteckigen
Nasen 50, 52, 54 und 56 dienen der Sicherung der Muttern 60 und 62 im festgezogenen Zustand und
verhindern mithin, daß das Verbindungsstück herabfallen oder verrutschen kann. Es handelt sich
hierbei also um eine zusätzliche effektive Sicherheitsmaßnahme, die für das in den Figuren 1 und
2 gezeigte Ausführungsbeispiel des Verbindungsstücks von großer praktischer Bedeutung ist.
Claims (12)
1. Verbindungsstück zum Verbinden der Enden von Gewindestählen (10, 12),
dadurch gekennzeichnet,
daß das Verbindungsstück mindestens einen, vorzugsweise zwei sich in Längsrichtung erstreckende
Verbindungsstege (20, 22) aufweist, an deren Enden jeweils ein sich zu diesen Verbindungsstegen (20, 22)
rechtwinklig erstreckendes Widerlager (30, 32) angeordnet ist, von denen jedes ein einseitig offenes
Langloch (40, 42) aufweist.
2. Verbindungsstück gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungsstück als
längliches hohles quaderförmiges Teil ausgebildet ist, dessen beide voneinander am weitesten
beabstandeten Stirnseiten die Widerlager (30, 32) und dessen mindestens eine, vorzugsweise zwei die
Widerlager (30, 32) verbindenden Seitenflächen die Verbindungsstege (20, 22) definieren.
3. Verbindungsstück gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine, vorzugsweise
• ·*
zwei Seitenflächen (24, 26) des quaderförmigen Teils
zwischen den Widerlagern (30, 32) ausgespart sind.
4. Verbindungsstück gemäß Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Langlöcher (40, 42) zu einer
(24) der ausgesparten Seitenflächen (24, 26) des quaderförmigen Teils hin offen sind.
5. Verbindungsstück gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Breite der Langlöcher (40, 42) zumindest gleich dem Durchmesser der Gewindestähle (10, 12) ist.
6. Verbindungsstück gemäß mindestens einem der
Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Länge der Langlöcher (40, 42) in etwa gleich der Hälfte der Höhe der Widerlager (30, 32) ist.
7. Verbindungsstück gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
Ränder der VerbindungsStege (20, 22) und die Ränder der Widerlager (30, 32) bündig miteinander
abschließen.
8. Verbindungsstück gemäß mindestens einem der
Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß in den
Eckbereichen zwischen Verbindungssteg (20, 22) und
Widerlager (30, 32) jeweils eine Nase (50, 52, 54, 56) angeordnet ist.
9. Verbindungsstück gemäß Anspruch 3 oder 4 und gemäß Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die
Nasen (50, 52, 54, 56) der ausgesparten Seitenfläche
(24) des quaderförmigen Teils zugeordnet sind, zu welcher ausgesparten Seitenfläche (24) die Langlöcher
(40, 42) hin offen sind.
10. Verbindungsstück gemäß Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Nasen (50, 52, 54,
56) von rechteckiger Form sind.
11. Verbindungsstück gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die
Verbindungsstege (2 0, 22) von rechteckiger Form sind.
12. Verbindungsstück gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die
Widerlager (30, 32) von quadratischer Form sind.
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