DE29709328U1 - Zweiteiliger Behälterverschluß - Google Patents
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Description
Zweiteiliger Behälterverschluss
Die Erfindung betrifft einen zweiteiligen Verschluss zum Verschliessen der Austrittsöffnung eines Behälters zur
Bevorratung eines fliessfähigen, insbesondere pastösen Mediums, gemäss dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Die Erfindung bezieht sich insbesondere auf selbstschliessende Behälterverschlüsse, wie sie vorzugsweise,
jedoch nicht ausschliesslich zum Verschliessen von Tuben, z.B. für Zahnpasta-, Flüssigseifentuben etc., Verwendung
finden, wobei eine auf die Tube von Hand ausgeübte Druckkraft bewirkt, dass der Tubeninhalt unter Druck gesetzt wird und
unter Überwindung der Selbstschliessfunktion durch eine Ausgiessöffnung des Verschlusses nach aussen gedruckt werden
kann. Eine Bauart derartiger Verschlüsse weist eine biegsame unter dem Druck des Mediums nachgebende membranartige Endwand
auf, in der ein länglicher Schlitz ausgebildet ist, vgl. z.B. EP-A-0395380, FR-A-673584. Unter einem bestimmten Druck des
Mediums wird die membranartige Endwand so verformt, dass sich der Schlitz öffnet, während der Schlitz im drucklosen Zustand
unter der elastischen Vorspannkraft der membranartigen Endwand geschlossen ist. Der bestimmte Druck ist zumeist so,
dass er grosser als der Gefälledruck des im Behälter
befindlichen Mediums ist. Ein Nachteil dieser Art von Verschlüssen ist, dass ein zusätzlicher Fertigungsschritt zum
Einbringen des Schlitzes im Anschluss an die Formung des Behälters erforderlich ist, und es die Funktion der
membranartigen Endwand erforderlich macht, dass diese aus einem elastomeren Material gebildet werden muss. Dadurch
bedingt, stellen der Verschlussgrundkörper und die Endwand im allgemeinen separate Formteile aus unterschiedlichen
Materialien dar, es sei denn, die Endwand und der Verschlussgrundkörper werden nach dem aufwendigen
Mehrkomponenten-Spritzgiessverfahren gefertigt, vgl. z.B. DE-U-29508151.
Eine weitere Schwierigkeit mit Verschlüssen dieser Art besteht darin, dass während des Transportes die
selbstschliessende Eigenschaft im allgemeinen nicht ausreicht, um ein Auslaufen des Behälterinhaltes zuverlässig
zu vermeiden. Zum Zwecke des Transportes muss daher im allgemeinen die membranartige Endwand mit der schlitzförmigen
Ausgiessöffnung durch ein gesondertes Kappenteil abgedichtet werden. Dies verteuert den Verschluss und kompliziert dessen
Handhabung beim Verwender. Bei einer zweiten Bauart selbstschliessender Behälterverschlüsse ist in einer
Verschlussendwand eine in ihrer Öffnungsweite grundsätzlich unveränderliche Ausgiesssöffnung vorgesehen, die zur
Abdichtung mit einem Dichtelement in Eingriff treten kann. Das Dichtelement kann in Gestalt eines Dichtungszapfens (DE-A-43
29 808) oder als flaches Plättchen (DE-A-195 10 007) ausgebildet sein. Im ersteren Fall ist Träger des
Dichtungselementes ein innerer Kappenteil und Träger der die Ausgiessöffnung enthaltenden Endwand ein äusserer Kappenteil,
die ortsfest zueinander montiert werden, und wird das Dichtungselement in Gestalt eines Dichtungszapfens unter dem
Druck des Mediums in die Ausgiessöffnung abdichtend hineinbewegt. Im zweiten Fall ist die Endwand mit der
Ausgiessöffnung membranartig flexibel ausgestaltet, so dass
sie sich unter dem anstehenden Mediumdruck verformen kann. Im Ruhezustand liegt die Membran am Dichtungselement an und wird
dabei die Ausgiessöffnung abgedichtet, während unter einem bestimmten Mediumdruck die membranartige Endwand nachgibt und
dadurch die Ausgiessöffnung freigegeben wird. Zwar wird mit derartigen selbstschliessenden Behälterverschlüssen der
zusätzliche Schritt für das Einbringen eines Schlitzes in die Endwand vermieden, jedoch bestehen im übrigen die mit dem
Transport verbundenen genannten Problem weiter. Ein weiterer Nachteil derartiger Verschlüsse kann sein, dass ein
Druckausgleich zwischen der Aussenumgebung und dem Behälterinnern selbsttätig nicht zustande kommt, da bei einem
Unterdruck im Behälter gegenüber der Aussenumgebung die Endwand und damit die Ausgiessöffnung gegen das
Dichtungselement gedrückt werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Behälterverschluss der eingangs erwähnten Art zu schaffen,
der problemlos und umweitschonend aus einem einzigen
Kunststoffmaterial gefertigt werden kann und bei bequemer Handhabbarkeit im Hinblick auf wenigstens eine der Funktionen
"Transportsicherheit" und "Druckausgleich" verbessert ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäss durch die Merkmale im
kennzeichnenden Teil des Anspruches 1 gelöst. Die Handhabung des erfindungsgemässen Verschlusses erfolgt bequem durch eine
einfache Drehbewegung des äusseren relativ zum inneren Kappenteil. Diese Drehbewegung kann von den Fingern der die
Tube oder den Behälter haltenden Hand des Verwenders bewerkstelligt werden, so dass die anderen Hand für sonstige
Tätigkeiten frei bleibt. Nach einmal erfolgter Entriegelung, d.h. Drehung des äusseren Kappenteils in die zweite
Drehstellung, gelangt der Verschluss in die selbstschliessende Funktion, d.h. die Endwand des
Verschlusses kann unter einem bestimmten, über die Tube oder den Behälter auf das Medium ausgeübten Druck nachgeben, damit
die Ausgiessöffnung frei vom Dichtungselement kommt, während
die Ausgiessöffnung im drucklosen Zustand durch das Dichtungselement zuverlässig abgedichtet ist. Die elastische
Eigenschaft der Endwand kann so gewählt sein, dass der bestimmte Druck, bei dem die Ausgiessöffnung frei kommt,
grosser als der Gefälledruck der in der Tube oder dem Behälter bevorrateten Mediummenge ist. Insbesondere in
Verbindung mit der im Unteranspruch 3 erwähnten Weiterbildung der Erfindung kann daher die Tube oder der Behälter mittels
des Verschlusses kopfüber abgestellt werden, ohne dass das Medium austritt. Bei längerem Nichtgebrauch oder während des
Transportes und der Lagerhaltung kann der Verschluss in eine verriegelte Position durch Drehung des äusseren Kappenteiles
in die erste Stellung gebracht werden. In dieser Position bleibt die Ausgiessöffnung permanent dicht verschlossen,
selbst wenn auf das Medium ein Druck grosser als der bestimmte Druck ausgeübt wird. Anstelle dieser
Transportsicherungsfunktion oder zusätzlich zu dieser kann eine Drehung des äusseren Kappenteiles in eine dritte
Drehstellung den Verschluss in eine Belüftungs- oder Druckausgleichfunktion versetzen. Es wird bevorzugt, dass
diese Funktion automatisch im Zuge einer Drehung des äusseren Kappenteiles von der zweiten in die erste Drehstellung bzw.
umgekehrt durchlaufen wird. Diese Funktion ist insbesondere bei Tuben mit flexibler Wandung vorteilhaft, indem dadurch
die Entstehung eines Unterdruckzustandes mit Einbeulungen der Tuben- oder Behälterwandung vermieden wird. Der gesamte
Verschluss ist vorzugsweise aus einem einzigen Kunststoffmaterial, wie PE oder PP, geformt, wodurch der
Verschluss ohne vorhergehende Materialseparierung in umweltschonender Weise recycelt werden kann.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung und einer Ausführungsform näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 in geschnittener perspektivischer Ansicht
einen erfindungsgemäss aufgebauten Behälterverschluss,
Fig. 2A, 2B in längs- bzw. quergeschnittener Ansicht den Behälterverschluss in einer ersten oder verriegelnden
Betriebsstellung, wobei Fig. 2B ein Schnitt längs der Schnittlinie A-A in Fig. 2A ist,
Fig. 3A, 3B in Ansichten ähnlich Fig. 2A, 2B den Behälterverschluss in einer zweiten oder Entnahme-Betriebsstellung,
wobei Fig. 3B ein Schnitt längs der Schnittlinie B-B in Fig. 3A ist, und
Fig. 4A, 4B in Ansichten ähnlich Fig. 2A, 2B den Behälterverschluss in einer dritten oder Druckausgleichs-Betriebsstellung,
wobei Fig. 4B ein Schnitt längs der Schnittlinie C-C in Fig. 4A ist.
Die nachfolgend verwendeten Begriffe "oben", "unten", "innen", und "aussen" beziehen sich auf die Lage und
Anordnung der Teile des Behälterverschlusses, wie sie in der Zeichnung dargestellt sind. Diese Anordnung entspricht der
bevorzugten Gebrauchslage einer mit dem Verschluss versehenen Tube oder eines Behälters. Die Erfindung ermöglicht jedoch
jede andere Positionierung einer mit dem Verschluss versehenen Tube oder eines Behälters, insbesondere während
des Transportes oder der Lagerhaltung.
Mit Bezug auf Fig. 1 umfasst der Behälterverschluss ein inneres Kappenteil 1 mit einer Umfangswand 15 und ein
äusseres Kappenteil 2 mit einer Umfangswand 21. Ein Bereich
der Umfangswand 15 des inneren Kappenteiles 1 ist in der
Umfangswand 21 des äusseren Kappenteiles 2 aufgenommen, wobei ein Ringbund 18 an der Umfangswand 15 in untergreifende
Beziehung zu einem Ringbund 22 an der Umfangswand 21 steht, wodurch einerseits die relative axiale Lage der Kappenteile
1, 2 zueinander fixiert ist, während andererseits der äussere Kappenteil 2 relativ zum inneren Kappenteil 1 verdreht werden
kann. An der äusseren Umfangsflache der Umfangswand 21 kann
eine Riffelung (nicht gezeigt) vorgesehen sein, die es erleichtert, mittels der Finger einer Bedienungsperson auf
den äusseren Kappenteil 2 eine Drehkraft auszuüben.
Von einer im wesentlichen steifen Bodenwand 11 des inneren Kappenteiles 1 ragt nach oben ein Dichtkonus 12 ab, der
innenumfänglich eine Durchgangspassage oder Öffnung in der
Bodenwand 11 umgrenzt und aussenumfänglich auf die Abmessungen einer Behälteraustrittsöffnung 32 in einem
Halsbereich 31 eines Behälters 3 abgestimmt ist, vgl. Fig. 2A. Der Dichtkonus 12 kann daher dichtend in die
Behälteraustrittsöffnung 32 eingeführt werden.
In einem radialen Abstand koaxial zum Dichtkonus 12 ist ferner an der Bodenwand 11 ein Montageflansch 10 angeformt,
der an seinem inneren Umfang ein Gewinde trägt, das einem Gewinde am äusseren Umfang des Behälterhalses 31 angepasst
ist, um den Kappenteil 1 durch Aufschrauben am Behälterhals 31 befestigen zu können. Anstelle einer Schraubanordnung
könnten auch hintergreifende Rastvorsprünge am Montageflansch
10 bzw. Behälterhals 31 vorgesehen sein, um den Kappenteil 1 durch Aufprellen am Behälterhals 31 zu befestigen.
Mittig zu der vom Dichtkonus 12 umgrenzten Durchgangspassage
ist ein Dichtungszapfen 14 mittels eines länglichen Steges 13 gehalten, der sich zwischen diametral gegenüberliegenden
Stellen der inneren Umfangsfläche des Dichtkonus 12
erstreckt. Der vom Steg 13 nach unten abstehende Dichtungszapfen 14 kann aus Gewichtsersparnisgründen hohl
ausgebildet sein. An der Stirnfläche des Dichtungszapfens 14 ist eine kegelige ringförmige Dichtungsfläche 14' vorgesehen.
Der Steg 13 kann, ebenfalls aus Gewichtsersparnisgründen, eine V-förmige Querschnittskonfiguration haben, und schafft
eine nach unten weisende gekrümmte Nockenführungsfläche 13',
vgl. Fig. 2B, auf deren Funktion später näher eingegangen wird.
An diametral gegenüberliegenden Stellen, in einem geeigneten axialen Abstand von der Bodenwand 11, ist am inneren Umfang
des Dichtkonus 12 ein Paar über eine kurze Wegstrecke in Umfangsrichtung sich erstreckende, radial nach innen ragende
leistenförmige Vorsprungselemente 16 angeformt (in Fig. 1 ist nur ein VorSprungselement 16 zu sehen), die jeweils eine nach
oben weisende Nockenführungsfläche 16' bilden. An einem ihrer
umfänglichen Enden, insbesondere an dem in Gegenuhrzeigerrichtung (bei Betrachtung nach Fig. 1)
weisenden Ende, ist die Nockenführungsfläche 16' jedes
Vorsprungselementes 16 durch eine Anschlagfläche an einem axial sich erstreckenden Anschlagbereich 17 des
Vorsprungselementes 16 begrenzt.
Die umfängliche Lage des Steges 13 ist zu der der Vorsprungselemente 16 um einen geeigneten Winkel von z.B. 90°
versetzt. Der Steg 13 könnte auch eine andere geeignete Querschnittskonfiguration als die gezeigte V-förmige haben.
Der äussere oder untere Kappenteil 2 umfasst eine flexible Boden- oder Endwand 20, in der an einer zentralen Stelle eine
Ausgiessöffnung 23 vorgesehen ist. Die Ausgiessöffnung 13 kann durch einen kurzen rohrförmigen Stutzen 24 mit einer
kegeligen Dichtfläche 24' an seinem oberen axialen Ende
definiert sein, die an die kegelige Dichtfläche 14' des
Dichtungszapfens 14 angepasst ist, um eine dichtende Eingriffnahme zwischen den Dichtflächen 14', 24' zu
ermöglichen und damit die Ausgiessöffnung 23 hermetisch abzudichten.
Die flexible Endwand 20 hat in der Ruhestellung vorzugsweise eine konkav nach oben gewölbte Ausbildung, vgl. Fig. 2A.
Infolge der Nachgiebigkeit der Endwand 20 kann diese jedoch unter einer auf sie von oben wirkenden Kraft in eine konvex
nach unten gewölbte Stellung gebracht werden, wie dies in Fig. 3A gezeigt ist, worauf später näher eingegangen wird.
An der Oberseite der Endwand 20 ist an diametral in Bezug auf die Ausgiessöffnung 23 gegenüberliegenden Stellen ein Paar in
Umfangsrichtung über eine geeignete kurze Wegstrecke sich
erstreckende Vorsprungselemente 26 mit winkelförmigem Querschnitt vorgesehen, die jeweils eine nach unten weisende
Nockenführungsfläche 26' schaffen. Die Nockenführungsfläche
26' kann in eine übergreifende Beziehung zu der nach oben weisenden Nockenführungsfläche 16' der VorSprungselemente 16
des inneren Kappenteiles 1 nach Art eines Bajonettverschlusses durch Drehung des äusseren Kappenteiles
2 gebracht werden, um die Position des rohrförmigen Stutzens 24 in Bezug auf die Position des Dichtungszapfens 14 zu
arretieren bzw. verriegeln.
Ferner schafft jedes Vorsprungselement 26 des äusseren Kappenteiles 2 eine weitere, nach oben weisende
Nockenführungsfläche 26". Die Nockenführungsfläche 26" kann
bei einer Drehung des äusseren Kappenteiles 2 mit der nach unten weisenden Nockenführungsfläche 13' des Steges 13 am
inneren Kappenteil 1 in Berührung treten, wodurch auf die
Nockenführungsfläche 26" eine axiale, nach unten gerichtete
Kraft ausgeübt wird, die bewirkt, dass die Endwand 20 aus der konkav nach oben gewölbten Ruhelage etwas nach unten verformt
wird und diese Lage beibehält, solange sich der äussere Kappenteil 2 in dieser Drehstellung befindet.
Wie dargestellt, ist die Umfangswand 21 des äusseren Kappenteiles 2 axial etwas über die flexible Endwand 2 0
hinaus verlängert, um einen Standkragen 25 vorzusehen, mit dessen Hilfe der Verschluss mit der Tube oder dem Behälter
kopfüber auf einer Unterfläche aufgestellt werden kann.
Die Funktionsweise des, wie vorbeschrieben, aufgebauten Behälterverschlusses nach der Erfindung ist wie folgt:
1. Verriegelnde Betriebsstellung
Diese Betriebsstellung des Verschlusses, die insbesondere beim Transport und der Lagerhaltung sowie bei längerer
Nicht benutzung vorteilhaft ist, ist in Fig. 2A, 2B gezeigt. In dieser Betriebsstellung stehen die Vorsprungselemente 16
des inneren Kappenteiles 1 in Eingriff mit den Vorsprungselementen 26 des äusseren Kappenteiles 2 und wird
dadurch die flexible Endwand 20 in der konvex nach innen gewölbten Position relativ zum inneren Kappenteil 1 fixiert.
Der Dichtungszapfen 14 wird dadurch in dichtendem Eingriff mit dem rohrförmigen Stutzen 24 gehalten, so dass die
Ausgiessöffnung 23 hermetisch abgedichtet ist. In dieser Betriebsstellung kann daher unabhängig von dem auf den
Mediumvorrat im Behälter 3 ausgeübten Druck kein Entleeren des Behälters 3 stattfinden.
Die verriegelnde Position wird in einer ersten Drehstellung des äusseren Kappenteiles 2 gegenüber dem inneren Kappenteil
_ IQ _
1 eingenommen. Die Beziehung zwischen den hintergreifenden Nockenführungsflächen 16', 26' der Vorsprungselemente 16, 26
kann so sein, dass die dichtende Eingriffnähme zwischen dem
Dichtungszapfen 14 und dem rohrförmigen Stutzen 24 mit einer geeigneten Vorspannkraft unterstützt wird.
2. Entnahme-Betriebsstellung
Diese Stellung wird eingenommen, wenn der äussere Kappenteil
2 in eine Position relativ zum inneren Kappenteil 1 gedreht wird, bei der die Nockenführungsflächen 16', 26' der
Vorsprungselemente 16, 26 ausser hintergreifender Beziehung miteinander stehen, wie dies in Fig. 3A, 3B gezeigt ist. In
dieser Position kann sich daher die flexible Endwand 20 mit der darin befindlichen Ausgiessöffnung 23 frei verformen und
insbesondere unter einem einwirkenden Druck des Mediums im Behälter 3 in die gezeigte, nach unten konvex gewölbte
Position gebracht werden, wenn der Mediumdruck eine bestimmte Höhe überschreitet. Unter diesen Umständen kann das Medium
aus dem Behälter 3 durch die Ausgiessöffnung 23 nach aussen gedrückt werden. Sobald die Druckbeaufschlagung des
Mediumvorrates im Behälter 3 beendet ist, federt die Endwand 20 auf Grund ihrer Elastizität wieder in die Ruheposition
zurück, bei der der Dichtzapfen 14 in Anlage mit der Dichtfläche des rohrförmigen Stutzens 24 kommt und dadurch
die Ausgiessöffnung 23 wieder verschlossen wird.
3 . Druckauscrleichs-Betriebsstellunq
In dieser, in Fig. 4A, 4B gezeigten Betriebsstellung des Verschlusses werden die flexible Endwand 20 und damit der
rohrförmige Stutzen 24 in einer zwischenliegenden Position gehalten, bei der eine dichtende Eingriffnahme zwischen dem
rohrförmigen Stutzen 24 und dem Dichtungszapfen 14 nicht
zustande kommt, selbst wenn sich der Mediumvorrat im Behälter 3 im drucklosen Zustand befindet. Diese Betriebsstellung wird
eingenommen, wenn in einer dritten Drehstellung des äusseren Kappenteiles 2 die nach oben weisende Nockenführungsfläche
26" des Vorsprungselementes 26 in Eingriff mit der nach unten weisenden Nockenführungsfläche 13' des Steges 13 steht und
dadurch die flexible Endwand 20 nach unten gedrückt wird. In dieser Betriebsstellung kann daher durch die Ausgiessöffnung
23 Luft aus der Aussenumgebung ins Innere des Behälters 3
gelangen, um einen Druckausgleich zwischen dem Behältrinnern
und der Aussenumgebung zu schaffen.
Wegen der Druckausgleichfunktion sind hinsichtlich der elastischen Eigenschaften der Tuben oder Behälter, die mit
erfindungsgemässen Verschlüssen ausgestattet werden sollen, keine Beschränkungen vorzusehen, da auch bei hoher
Flexibilität der Wandung der Tuben oder Behälter wirksam vermieden wird, dass bleibende Einbeulungen aus
vorhergehenden Entnahmevorgängen verbleiben. Es wird daher bevorzugt, dass die Druckausgleichs-Betriebsstellung jedesmal
bei der Drehung des äusseren Kappenteiles von der verriegelnden in die Entnahmeposition und umgekehrt
durchlaufen wird. Im Rahmen der Erfindung könnte jedoch auch vorgesehen werden, dass die Druckausgleichs-Betriebsstellung
die Drehung des äusseren Kappenteiles in eine dritte Stellung voraussetzt, die ausserhalb des Drehbereiches der ersten und
zweiten Drehstellung liegt.
Die Erfindung wurde vorausgehend anhand einer bevorzugten Ausführungsform beschrieben. Es versteht sich jedoch, dass
Modifikationen, die sich dem Fachmann anhand der gegebenen
Lehre anbieten, dem Schutzbereich der Erfindung zuzuordnen sind. Eine derartige Modifikation kann darin bestehen, dass
unter Verzicht auf entweder die Verriegelungs-
•ft
Betriebsstellung oder Druckausgleichs-Betriebsstellung die diese Stellung jeweilig bewerkstelligenden Arretierungsmittel
weggelassen werden. Ferner braucht die flexible Endwand 20 nicht insgesamt die für Ihre Verformung bei den einzelnen
Betriebsstellungen erforderliche Flexibilität aufweisen. Vielmehr könnte auch ein zentraler, die erforderliche
Flexibilität aufweisender Bereich in einer ansonsten überwiegend formstabilen Endwand vorgesehen sein. Der
flexible zentrale Bereich könnte aus einem elastomeren Kunststoffmaterial bestehen und mit dem umgebenden
Kunststoffmaterial des Kappenteiles integral, z.B. durch Zweikomponenten-Spritzgiessen verbunden sein. Schliesslich
könnte anstelle eines Dichtungszapfens auch ein plättchenförmiges Dichtungselement am Steg vorgesehen sein,
mit dem das zugewandte Stirnende des rohrförmigen Stutzen in dichtender Beziehung treten kann.
Claims (7)
1. Zweiteiliger Verschluss zum Verschliessen der Austrittsöffnung eines Behälters zur Bevorratung eines
fliessfähigen, insbesondere pastösen Mediums, mit einem an der Behälteraustrittsöffnung befestigbaren ersten Kappenteil
mit einem Dichtungselement, das in dichtendem Eingriff mit einer Ausgiessöffnung in einer dem Druck des Mediums
aussetzbaren Endwand eines vom ersten Kappenteil gehaltenen zweiten Kappenteiles bringbar ist, wobei die dichtende
Eingriffnahme zwischen der Ausgiessöffnung und dem Dichtungselement unter einem bestimmten Mediumdruck aufhebbar
ist, indem die Endwand wenigstens an einem die Ausgiessöffnung enthaltenden Teilbereich elastisch nachgebend
ausgebildet ist, um unter dem bestimmten Mediumdruck eine elastische Verformung wenigstens des die Ausgiessöffnung
enthaltenden Teilbereiches der Endwand weg vom Dichtungselement zu ermöglichen, dadurch gekennzeichnet, dass
die Kappenteile (1,2) relativ zueinander verdrehbar sind, und dass zusammenwirkende Arretxerungsmittel (16,26,13) zwischen
der Endwand (20) und dem das Dichtungselement (14) tragenden Kappenteil vorgesehen sind, welche unabhängig von dem auf
die Endwand einwirkenden Mediumdruck in einer ersten relativen Drehstellung der Kappenteile in arretierendem
Eingriff und in einer zweiten relativen Drehstellung ausser arretierendem Eingriff miteinander stehen, um in der ersten
relativen Drehstellung eine elastische Verformung wenigstens des die Ausgiessöffnung (23) enthaltenden Teilbereiches der
Endwand weg vom Dichtungselement zu verhindern, und/oder in einer dritten relativen Drehstellung der Kappenteile
wenigstens den die Ausgiessöffnung enthaltenden Teilbereich der Endwand in einer Position zu halten, bei der die
Ausgiessöffnung ausser Eingriff mit dem Dichtungselement steht.
2. Behälterverschluss nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Endwand (20) eine gewölbte
Ausbildung hat.
3. Behälterverschluss nach Anspruch 1 oder 2 gekennzeichnet durch einen über die Endwand (20) axial
hinausragenden Umfangswandbereich (25) des zweiten Kappenteiles (2) zur Schaffung einer Standfläche am
Behälterverschluss.
4. Behälterverschluss nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Arretierungsmittel
Bayonettverschlussmittel (16,26) umfassen, welche in der ersten relativen Drehstellung der Kappenteile (1,2) in
hintergreifender Beziehung zueinander stehen.
5. Behälterverschluss nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Arretierungsmittel ein Paar
umfänglich beabstandete Nockenführungsflächen (2611) an einem
der Kappenteile umfassen, die mit einem Paar umfänglich beabstandeten Nockenführungs flächen (13*") am anderen
Kappenteil in Eingriff bringbar sind, um in der dritten relativen Drehstellung der Kappenteile wenigstens den die
Ausgiessöffnung (23) enthaltenden Teilbereich der Endwand
(20) in der Position zu halten, bei der die Ausgiessöf fnung ausser Eingriff mit dem Dichtungselement (14) steht.
6. Behälterverschluss nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten und
zweiten Kappenteile (1,2) aus gleichem Kunststoffmaterial
geformt sind.
7. Behälterverschluss nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Kappenteil (2) ein Zweikomponenten-Kunststofformteil ist, bei dem wenigstens der
die Ausgiessöffnung (23) enthaltende Teilbereich der Endwand
(20) aus einem Kunststoffmaterial mit höherer Elastizität als die des umgebenden Kunststoffmaterials gebildet ist.
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DE (1) | DE29709328U1 (de) |
Cited By (4)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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