DE297095A - - Google Patents
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Description
KAISERLICHES
PATENTAMT.
Den Gegenstand der Erfindung bildet ein nach dem Verbinden unlösbarer Knopfverschluß,
Solche Knopfverschlüsse sind bereits mehrfach bekannt geworden. Bei diesen besitzt
der Verschlußteil, nur auf dieses kommt es hier an, eine kegelförmige, sich über die
Grundfläche des Verschlußteiles erhebende Einführungsöffnung für den Knopfteil, deren
Wände, wenn keine besonderen Federn verwendet werden, durch Schlitze federnd gemacht
sind, wodurch sich beim Einführen des Knopfes das Wandungsmaterial der Öffnung zurückdrückt und nach Durchstecken des
Knopfes zurückfedert und den Knopf festhält. Diese Einrichtung besitzt mehrfache Mängel.
Für den Knopfverschluß kann nur ein federndes Material verwendet werden. Durch die
sich über die Grundfläche der Verschlußplatte
ergebende Einführungsöffnung wird im Verein mit dem durchgeführten Kopf des Knopfteiles
ein solcher Vorsprung geschaffen, daß dieser bei dem Gebrauche hindern würde, weshalb
denn auch noch eine besondere Überdeckungsplatte geschaffen wird, die mit der Grundplatte
einen Hohlraum bildet und die erwähnten Vorsprünge überdeckt.
Was hier mit einem Mehraufwand an Arbeit und Material erreicht" wird, wird erfindungsgemäß
in ungleich einfacherer und zweckmäßiger Weise dadurch erreicht, daß in die ebene Fläche der Verschlußplatte und nicht
über diese hinausragend eine sich kegelförmig verjüngende Öffnung eingearbeitet ist, deren
kleinster Querschnitt in bekannter Weise kleiner als der größte Durchmesser des zugehörigen
anderen Knopfteiles ist, wobei aber unter Vermeidung von Schlitzen o. dgl. die Möglichkeit
der Einführung des anderen Knopfteiles durch die lediglich beim Einführen auftretende Ausbuchtung
des Materials und dessen Zurückfedern nach Durchstecken des Knopfes erreicht
wird.
In der Zeichnung ist der Erfindungsgegenstand beispielsweise dargestellt.
Fig. ι und 3 zeigen den Knopf in Ansicht und Seitenansicht;
Fig. 2 und 4 zeigen die Verschlußplatte in Ansicht und Seitenansicht;
Fig. 5 zeigt eine hergestellte Verbindung der beiden Knopfteile.
Der Erfindungsgegenstand besteht aus einer Platte a, die einen Knopf δ trägt, und einer
Platte c, die mit einer Öffnung d versehen ist. Letztere ist völlig in der Ebene der Platte
gelegen und besitzt im auslaufenden Teil einen etwas geringeren Querschnitt wie der Knopf
in seinem größten Durchmesser. Der Knopf wird durch die Öffnung gezwängt, wobei das
Material nachgibt, und legt sich mit seiner ebenen Grundfläche auf die Fläche der Schließplatte.
Eine Scheibe e kann dann noch zur Abdeckung des Kopfes da verwendet werden,
wo die Verwendung des Knopfes dies tunlich erscheinen läßt. Infolge der Eigenart des
Knopfes kann zu diesem ein Material wie Zelluloid verwendet werden, weil eben die
Durchstecköffnung durch ihre vollständig ge-
schlossene Form widerstandsfähiger als geschlitzte Öffnungen geworden ist. Die flache
ebene Form des Knopfes ist von Vorteil.
Claims (1)
- Patent-Anspruch:Unlösbarer Knopfverschluß, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschlußorgan mit einer an sich bekannten, jedoch vollständig in der Ebene der Verschlußplatte liegenden, ungeschlitzten Durchstecköffnung ausgestattet ist, deren kleinster Querschnitt derart ausgebildet ist, daß er sich beim Eindrücken des Knopfes ausbuchtet, jedoch nach Durchführen des Knopfes in die Ursprungslage zurückkehrt und den Knopf in bekannter Weise festhält.Hierzu 1 Blatt Zeichnungen.
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