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DE297095A - - Google Patents

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DE297095A
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button
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plate
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Pending
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Description

KAISERLICHES
PATENTAMT.
Den Gegenstand der Erfindung bildet ein nach dem Verbinden unlösbarer Knopfverschluß,
Solche Knopfverschlüsse sind bereits mehrfach bekannt geworden. Bei diesen besitzt der Verschlußteil, nur auf dieses kommt es hier an, eine kegelförmige, sich über die Grundfläche des Verschlußteiles erhebende Einführungsöffnung für den Knopfteil, deren Wände, wenn keine besonderen Federn verwendet werden, durch Schlitze federnd gemacht sind, wodurch sich beim Einführen des Knopfes das Wandungsmaterial der Öffnung zurückdrückt und nach Durchstecken des Knopfes zurückfedert und den Knopf festhält. Diese Einrichtung besitzt mehrfache Mängel. Für den Knopfverschluß kann nur ein federndes Material verwendet werden. Durch die sich über die Grundfläche der Verschlußplatte
ergebende Einführungsöffnung wird im Verein mit dem durchgeführten Kopf des Knopfteiles ein solcher Vorsprung geschaffen, daß dieser bei dem Gebrauche hindern würde, weshalb denn auch noch eine besondere Überdeckungsplatte geschaffen wird, die mit der Grundplatte einen Hohlraum bildet und die erwähnten Vorsprünge überdeckt.
Was hier mit einem Mehraufwand an Arbeit und Material erreicht" wird, wird erfindungsgemäß in ungleich einfacherer und zweckmäßiger Weise dadurch erreicht, daß in die ebene Fläche der Verschlußplatte und nicht über diese hinausragend eine sich kegelförmig verjüngende Öffnung eingearbeitet ist, deren kleinster Querschnitt in bekannter Weise kleiner als der größte Durchmesser des zugehörigen anderen Knopfteiles ist, wobei aber unter Vermeidung von Schlitzen o. dgl. die Möglichkeit der Einführung des anderen Knopfteiles durch die lediglich beim Einführen auftretende Ausbuchtung des Materials und dessen Zurückfedern nach Durchstecken des Knopfes erreicht wird.
In der Zeichnung ist der Erfindungsgegenstand beispielsweise dargestellt.
Fig. ι und 3 zeigen den Knopf in Ansicht und Seitenansicht;
Fig. 2 und 4 zeigen die Verschlußplatte in Ansicht und Seitenansicht;
Fig. 5 zeigt eine hergestellte Verbindung der beiden Knopfteile.
Der Erfindungsgegenstand besteht aus einer Platte a, die einen Knopf δ trägt, und einer Platte c, die mit einer Öffnung d versehen ist. Letztere ist völlig in der Ebene der Platte gelegen und besitzt im auslaufenden Teil einen etwas geringeren Querschnitt wie der Knopf in seinem größten Durchmesser. Der Knopf wird durch die Öffnung gezwängt, wobei das Material nachgibt, und legt sich mit seiner ebenen Grundfläche auf die Fläche der Schließplatte. Eine Scheibe e kann dann noch zur Abdeckung des Kopfes da verwendet werden, wo die Verwendung des Knopfes dies tunlich erscheinen läßt. Infolge der Eigenart des Knopfes kann zu diesem ein Material wie Zelluloid verwendet werden, weil eben die Durchstecköffnung durch ihre vollständig ge-
schlossene Form widerstandsfähiger als geschlitzte Öffnungen geworden ist. Die flache ebene Form des Knopfes ist von Vorteil.

Claims (1)

  1. Patent-Anspruch:
    Unlösbarer Knopfverschluß, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschlußorgan mit einer an sich bekannten, jedoch vollständig in der Ebene der Verschlußplatte liegenden, ungeschlitzten Durchstecköffnung ausgestattet ist, deren kleinster Querschnitt derart ausgebildet ist, daß er sich beim Eindrücken des Knopfes ausbuchtet, jedoch nach Durchführen des Knopfes in die Ursprungslage zurückkehrt und den Knopf in bekannter Weise festhält.
    Hierzu 1 Blatt Zeichnungen.

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