DE29704272U1 - Vorrichtung zur Abstandshalterung von Bewehrungsstäben o.dgl. - Google Patents
Vorrichtung zur Abstandshalterung von Bewehrungsstäben o.dgl.Info
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Description
Gebrauchsrauster-Nachanmeldung
Vorrichtung zur Abstandshalterung von Bewehruncrsstaben
oder dergleichen
Exte-Extrudertechnik GmbH
Wasserfuhr 4
D-51688 Wipperfürth (DE)
N 22 189 I VGN: 258024 Dr.R./P/G 07.03.1997
Vorrichtung zur Abstandshalteruncr von Bewehruncrsstäben
oder dergleichen
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Abstandshalterung
von Bewehrungsstäben oder dergleichen, bestehend aus mindestens zwei mit Aufnahmefächern für
den Bewehrungsstab ausgestatteten Füßen, die untereinander durch einen Stab oder dergleichen auf Distanz zueinander
verbunden sind.
Eine Vorrichtung dieser Art ist durch das DE-OVI 75 39 853 bekannt. Die freien Enden solcher Füße treten
abstandswahrend gegen die ihnen zugekehrte Innenfläche bspw. einer Verschalungswand. Der die Füße auf Distanz
haltende Stab ist ein im Querschnitt sternförmig gestalteter Rohrabschnitt (sonst verwendet im Zusammenhang
mit einer Mauerspreize). Die Steckverbindung geschieht über einen Vorsprung der Füße, der in preßsitzartigem
Steckverbund zum Stab steht. Der Durchmesser des Stabes entspricht einem Vielfachen der geringsten Dicke der
Füße.
Durch Prospekt Reuß ist es bekannt, den Stab querschnittskleiner auszubilden als die Dicke der dortigen
Füße beträgt.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine gattungsgemäße Vorrichtung einsatzpraktisch bereit zu halten.
Diese Aufgabe ist zunächst und im wesentlichen bei einer Vorrichtung zur Abstandshalterung von Bewehrungsstäben
oder dergleichen mit der Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst, wobei darauf abgestellt, daß eine Mehrzahl
gleichgestalteter Vorrichtungen durch lösbare Haftverbindung im Bereich der Breitseiten der Füße zu einem
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Paket zusammengefaßt sind. Gegenüber der sonst üblichen losen Anhäufung liegt nun eine geordnete, daher weit
vorteilhaftere Bereithaltung vor. Die einzelnen Vorrichtungen halten sich raumsparend aneinander fest. Sie
können nur willensbetont von einem solchen Stapel genommen werden. Lagerhaltung und Transport sind günstiger.
Es besteht sogar gut tragende Stapelfähigkeit, da die Breitseiten der Füße den Auflagefugen zugewandt sind.
Weiter ergibt sich eine vorteilhafte Ausgestaltung durch eine Umfassung des Pakets in Form einer Schnur.
Das fördert nicht nur den Zusammenhalt, sondern läßt auch eine rauhere Handhabung entsprechender Pakete zu.
Außerdem kann man auf ersten Blick auch den Originalitätszustand des entsprechenden Paketes erkennen. Ebenfalls
vorteilhaft ist eine Umfassung in Form einer Folie. Solche zweckmäßig durchscheinende bzw. durchsichtigen
Folien können auch eine gewisse Witterungsschutzfunktion
erbringen, vor allem, wenn weiter so vorgegangen wird, daß eine solche Folie eine Schrumpffolie ist.
Deren schlauch- oder sackförmiger Ausgangskörper wird einfach schließend verschweißt, wonach die Schrumpfung
durchgeführt wird. Um trotz einer möglichst flachen Ausbildung der Füße eine gute Fesselungskraft im Bereich
der Aufnahmefächer zu bekommen, wird vorgeschlagen, daß das Bewehrungsstab-Aufnahmefach von zwei einander
gegenüberliegenden, konkav verlaufenden Schenkelabschnitten gebildet ist, von denen der eine als gebogen
verlaufender Endabschnitt eines Dachprofils gestaltet ist und der andere als entgegengesetzt gebogene, frei
vorstehende, federnde Zunge eines dachförmig verlaufenden Tragabschnitts ausgebildet ist, wobei vom Wurzelbereich
der Zunge ein einknickbarer Stützabschnitt zum einen Dachschenkel des Tragabschnittes führt. Dachprofil
und dachförmig verlaufender Tragabschnitt wirken einführzentrierend. Die hohe Federfähigkeit der betei-
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ligten Elemente insgesamt deckt einen unterschiedlichen
Querschnittsbereich von Bewehrungsstäben ab. Weiter erweist es sich als vorteilhaft, daß Dachprofil und
dachförmig verlaufender Tragabschnitt seitlich an einem Halteabschnitt vorstehen, von welchem der Stab ausgeht.
Die Abschnitte stabilisieren sich dabei in vorteilhafter Weise gegenseitig. Bezüglich der Bildung des Pakets
erweist es sich als günstig, wenn die Haftverbindung über einen die Breitseiten der Füße guerenden Klebestreifen
bewirkt wird. Zweckmäßig handelt es sich bzgl. des Klebestreifens um ein Transferklebeband. Trotz
hoher Klebe- bzw. Haftkraft solcher Bänder ergibt sich kein so starker Verbund der gestapelten Vorrichtungen,
daß zum Entnehmen ein Werkzeug notwendig wäre; vielmehr ist die Ausgestaltung so, daß die Haftkontaktfläche der
Füße kleiner ist als der die Breitseiten querende Flächenabschnitt des Klebestreifens. Das kann durch partielle
Vertiefungen der Haftkontaktfläche erzielt werden. Ansonsten wird aber eine Ausgestaltung dahingehend
bevorzugt, daß die Kontaktflächenreduzierung im wesentlichen durch eine stegartige Struktur des Dachprofils
und des Tragabschnitts gebildet ist. Solche Stege bieten relativ flächenkleine Haftkontaktflächen. Weiter
wird vorgeschlagen, daß auch der Halteabschnitt auf seinen Breitseitenabschnitten stegartig ausgebildet
ist. Der so in das Mittragen einbezogene Halteabschnitt begünstigt gleichermaßen das leichte willensbetonte
Lösen der Vorrichtungen voneinander. Weiter wird vorgeschlagen, daß die dem Stab abgewandte Stirnfläche als
Wand ausgebildet ist. Eine solche Wand hat den Vorteil, daß sich die als Abstandshalter fungierende Vorrichtung
bei entsprechender Beanspruchung, insbesondere bei Verwendung an einer Holzschalung, nicht zu sehr in
das Schalholz eindrücken kann. Die Einbettungstiefe des Bewehrungsstabes zur Sichtbetonwand hin wird da-
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durch sicher eingehalten. Vorteilhaft ist es, wenn die Wand dem Querschnitt des Halteabschnitts entspricht.
Demgemäß ist der volle Querschnitt dieses Bauteils als geschlossene, ebenflächige Stützfläche herangezogen.
Um den spezifischen Flächendruck noch günstiger zu verringern, kann in bestimmten Fällen auch eine Lösung
dahingehend günstig sein, daß die Wand flächengrößer
als der Querschnitt des Halteabschnitts ausgebildet ist.
Der Gegenstand der Erfindung ist nachstehend anhand eines zeichnerisch veranschaulichten Ausführungsbeispieles
näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 die durch lösbare Haftverbindung zusammengehaltenen Vorrichtungen in Form eines Pakets, und
zwar in Vorderansicht,
Fig. 2 die Draufsicht hierzu,
Fig. 3 einen Auszug aus Fig. 1, stark vergrößert,
Fig. 4 den linksseitigen Fuß der Vorrichtung, unbesetzt,
Fig. 5 den rechtsseitigen Fuß der Vorrichtung, gleichfalls unbesetzt und beide in etwa natürlicher
Größe,
Fig. 6 den linksseitigen Fuß in Alleindarstellung wiedergebend, vergrößert,
Fig. 7 die Stirnansicht hierzu, von rechts gesehen,
Fig. 8 einen Horizontalschnitt durch den Halteabschnitt
des Fußes gemäß Fig. 6,
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Fig. 9 die Stirnansicht von links gesehen,
Fig. 10 den linksseitigen Fuß in die Funktion der Abstandshalterung
überführt und bei zugeordnetem Bewehrungsstab,
Fig. 11 einen Vertikalabschnitt durch eine Mauerverschalung mit zugeordneten Vorrichtungen,
Fig. 12 eine der Fig. 6 entsprechende Darstellung einer leicht abgewandelten Vorrichtung, den
Fuß in Alleindarstellung wiedergebend,
Fig. 13 die Stirnansicht des Fußes gegen die rechte Seite gesehen,
Fig. 14 die Stirnansicht des Fußes gegen die linke Seite gesehen,
Fig. 15 diese Vorrichtung im Zusammenhang mit einer Mauerverschalung dargestellt,
Fig. 16 eine der Fig. 12 entsprechende Darstellung in weiter abgewandelter Ausbildung der Vorrichtung,
und zwar wiederum den Fuß in Alleinstellung wiedergebend und wobei die dem Stab abgewandte
Stirnfläche als geschlossene Wand ausgebildet ist,
Fig. 17 die Stirnansicht des Fußes gegen die rechte Seite gesehen,
Fig. 18 die Stirnseite des Fußes gegen die wandbildende, linke Stirnseite gesehen und
Fig. 19 diese Vorrichtung im Zusammenhang mit einer Mauerschalung dargestellt.
Jede Vorrichtung V zur Abstandshalterung von Bewehrungsstäben 1 umfaßt zwei gleichgestaltete Füße 2. Die Füße
2 sitzen an den Enden eines Stabes 3, der sie auf bestimmter Distanz hält.
Die Füße 2 erstrecken sich seitlich eines die freien Enden des Stabes 3 aufnehmenden Halteabschnitts 4. In
dessen gegliederte Längshöhlung 5 sind die freien Enden des Stabes 3 unverlierbar gehalten eingesteckt. Die
Längsachse der Höhlung 5 fluchtet mit der Längsmittelachse x-x des Stabes 3. Der ist gerippt.
Der Außendurchmesser des gerippten Stabes 3 ist kleiner als die Breite y der Füße 2 beträgt. Der mit den Füßen
2 integrale Halteabschnitt 4 weist die gleiche Breite auf. Die Gesamthöhe des Fußes 2, also unter
Einbeziehung der diesbezüglichen Höhe des Halteabschnitts 4, entspricht etwa dem zwei- bis dreifachen
Höhenmaß des Halteabschnitts 4. Letzteres führt zu ansehnlichen Breitseiten 6 der je ein Aufnahmefach 9
für Bewehrungsstäbe 1 aufweisenden Füße 2. Die Breitseiten
6 der so erzielten Flachkörper verlaufen parallel.
Dieser vorteilhafte Umstand ist zur Stapelbildung der Vorrichtungen V herangezogen. Es sei auf die Figuren
bis 3 verwiesen. Dort ist eine Mehrzahl gleichgestalteter Vorrichtungen V zu einem Paket P zusammengefaßt.
Dazu sind die einzelnen Vorrichtungen V kongruent aufeinandergelegt . Diese Stapelbildung ist sodann noch
fortgeführt in Erstreckungsrichtung der ausladenden Bereiche der Füße 2 (siehe Fig. 2). Jedoch ist auch ein
Versatz der Vertikalfugen denkbar (wie bei einem Ziegelmauerwerk) .
Der Zusammenhalt der Vorrichtungen V ist über eine lösbare Haftverbindung H im Bereich der Breitseiten 6
der Füße 2 erreicht. Es kann sich hier um ein im Tauchverfahen in die Fugen 7 bzw. zwischen die Fugen gelangtes
Haftmittel handeln, also um einen Kleber.
Bevorzugt und dargestellt ist eine Haftverbindung H in Form eines die einander zugewandten Breitseiten 6 der
Füße 2 benachbarter Vorrichtungen V querenden Klebestreifens 8. Es handelt sich um ein Transferklebeband.
Dessen beidseitig eines zentralen Trägers liegende Klebeschichten können vor Zuordnung durch ein lösbares
Schutzband abgedeckt sein.
Die Überwindung selbst hoher Klebekräfte wird einfach dadurch erreicht, daß die Kontaktfläche der Füße 2
kleiner ist als der die Breitseiten 6 querende Flächenabschnitt des Klebestreifens 8 respektive seiner
-schichten. Das kann bspw. über streifenförmig beabstandet liegende Klebespuren am Klebestreifen 8
erzielt sein; eine im vorliegenden Falle bevorzugte Haftkontaktflächenreduzierung wird durch eine stegartige
Struktur der Füße 2 erreicht. Breitflächenverkleinernd wirkt dabei in erster Linie das ohnehin vorzusehende
Aufnahmefach 9, in welches der Bewehrungsstab 1 eingeklipst wird. Hinzu kommen Ausräumungsbereiche der
Füße, die eine erstrebte Federfähigkeit der Fachwände erbringen. Das sieht im einzelnen so aus, daß das Bewehrungsstab-Aufnahmefach
9 von zwei einander gegenüberliegenden Schenkelabschnitten 10, 11 gebildet ist.
Der eine Schenkelabschnitt 10 verkörpert sich an einem Dachprofil 12. Letzteres liegt einer endseitig der Füße
2 liegenden Stirnfläche 13 näher, welche gegen eine Innenfläche 14 einer vertikalen Verschalungswand 15
tritt. Der eine Schenkelabschnitt 10 ist der gebogen verlaufende Endabschnitt des als geschlossene Schleife
gestalteten Dachprofils 12. Die Schleife läuft in zwei
im Halteabschnitt wurzelnde Beine aus. Seine (12) konkave Rundung geht deutlich aus den Figuren 6 und 12 hervor.
Der darüber liegende, eigentliche dachförmige Abschnitt trägt zur Schaffung eines etwa deltaförmigen
Fangmaules 16 bei.
Der andere Schenkelabschnitt 11 tritt als entgegengesetzt gebogene, federnde Zunge eines dachförmig verlaufenden
Tragabschnitts 17 auf. Die federnde Zunge ragt bei nicht besetztem Aufnahmefach 9 in den gedachten
kreisrunden Aufnahmequerschnitt des Faches. Oberseitig
des Schenkelabschnitts 11 ist auch hier aufgrund der Dachform des Tragabschnitts 17 der Schenkelabschnitt 11
zur deltaförmigen Ausbildung des Fangmaules 16 herangezogen und entsprechend spiegeldivergierend ausgerichtet.
Vom Wurzelbereich 18 der Zunge geht in dem Aufnahmefach 9 abgewandter Richtung ein einknickbarer Stützabschnitt
19 aus, der zu einem in Richtung des Stabes 3 abfallenden Dachschenkel 20 des Tragabschnitts 17 führt. Er wurzelt
einbeinig im Halteabschnitt 4. Der Stützabschnitt 19 ist V-förmig. Die Winkelhalbierende liegt in der
Vertikalen. Bezüglich des Stützabschnitts handelt es sich geometrisch um eine Spiegelung der darüber liegenden
Dachform des Tragabschnitts 17. Der Stützabschnitt 19 weist eine Art Vorspannung auf. Unter Einschäppern
des Bewehrungsstabes 1 weicht der dem Aufnahmefach 9 zugewandte Schenkelabschnitt federnd aus, wobei der die
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Zunge bildende Abschnitt des Schenkelabschnitts zusätzlich selbst federt. Das ergibt eine hoch anpassungsfähige
Klipshalterung selbst für in Grenzen unterschiedliche Durchmesser der gängigen Bewehrungsstabe 1.
Erkennbar ist so unter Betrachtung des Gedankens der Haftverbindung die erstrebte Haftkontaktflächenreduzierung
im wesentlichen erkennbar durch die filigranartige Struktur des Dachprofils 12 und des Tragabschnitts 17
bewirkt. In diese Maßnahme einbezogen ist zugleich auch der Halteabschnitt 4, da zufolge entgegengesetzt zur
Längsmittelachse x-x ausgerichteter Fensterung die Breitseitenabschnitte des Halteabschnitts 4 ebenfalls
stegförmig ausfallen. Die Fenster sind in den zeichnerischen Darstellungen mit 21 versehen. Die gegenläufige
engbenachbarte Ausrichtung ergibt sich besonders deutlich aus Fig. 8. Sie läßt axial gestaffelt Scheidewände
entstehen, die bei Zuordnung des Stabes 3 durchbrochen werden.
Der gebildete, zusammenhaltende Stapel an Vorrichtungen V, das Paket P also, läßt sich durch eine Umfassung
desselben sichern. Eine solche Umfassung kann in Form einer Schnur realisiert sein. Auch ein Klebeband ist
denkbar.
Bevorzugt ist jedoch, die Umfassung in Form einer Folie vorzunehmen. Letztere ist aus den Figuren 1 und 2 erkennbar
und mit 22 bezeichnet. Es handelt sich um eine Schrumpffolie. Der Folienverlauf ist durch eine strichpunktierte
Linie angedeutet.
Der Rücken des Dachprofils 12 ist aufnähmefachabgewandt
zum Halteabschnitt 4 hin durch eine Leiste 23 wurzelversteift .
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Die Füße 2 bestehen aus Kunststoffspritzlingen, vorzugsweise aus thermisch ansprechendem Material.
Die Variante ab Fig. 12 unterscheidet sich vom vorbeschriebenen Gegenstand im wesentlichen nur dadurch, daß
die Stirnfläche 13 des Halteabschnitts 4 näher am Dachprofil
liegt und als Kreuzrippenabschnitt verwirklicht ist. Es sei auf Fig. 14 verwiesen. Der diesbezügliche
Unterschied geht aus Fig. 9 hervor. Dort ist die Stirnfläche 13 als asymmetrisches H-Profil ausgebildet.
Die Variante ab Fig. 16 verkörpert prinzipiell den eingehend beschriebenen Aufbau der vorangehenden Variante.
Es sind daher die Bezugszeichen sinngemäß angewandt, wobei jedoch auf textliche Wiederholungen verzichtet
wird.
Die Weiterbildung dieser Variante besteht darin, daß die dem Stab 3 abgewandte Stirnfläche 13 nun als geschlossene
Wand ausgebildet ist. Es tritt also weder die aus Fig. 14 ersichtliche Kreuzprofilierung auf,
noch die aus Fig. 9 ersichtliche unsymmetrische H-Profilierung. Vielmehr liegt eine geschlossene, satt gegen
die Innenfläche 14 der Verschalungswand 15 tretende Fläche vor. Der spezifische Flächendruck ist demzufolge
verringert. Es kommt nicht so leicht dazu, daß die nun geschlossene Stirnfläche sich in das relativ weiche
Schalholz eindrückt. Vielmehr wird ein sicherer Abstand zwischen Bewehrungsstab 1 und der besagten Innenfläche
aufrechterhalten.
Wandbildend tritt der gesamte Querschnitt des Halteabschnitts 4 auf. Die Stirnfläche 13 ist quadratisch mit
konvex gerundeten Ecken.
In Fällen, in denen die Vorrichtung recht klein ausfällt, kann die Stirnfläche 13 flächengrößer ausgebildet
sein als der Querschnitt des Halteabschnitts 4 beträgt. Diese Version ist verständlich und bedarf
nicht der weiteren zeichnerischen Darstellung. Selbstredend wird die entsprechende Wandungsvergrößerung so
vorgenommen, daß die Breitseiten 6 nicht überschritten werden, so daß die Paketbildung auch bei diesem Ausführungsbeispiel
greift.
Alle offenbarten Merkmale sind erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der
Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Prioritätsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich
mit einbezogen, auch zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender Anmeldung mit
aufzunehmen.
Claims (14)
1. Vorrichtung (V) zur Abstandshalterung von Bewehrungsstäben
(1) oder dergleichen, bestehend aus mindestens zwei mit Aufnahmefächern (9) für den Bewehrungsstab (1)
ausgestatteten Füßen (2) , die untereinander durch einen Stab (3) oder dergleichen auf Distanz zueinander verbunden
sind, dadurch gekennzeichnet, daß eine Mehrzahl gleichgestalteter Vorrichtungen (V) durch lösbare Haftverbindung
(H) im Bereich der Breitseiten (6) der Füße
(2) zu einem Paket (P) zusammengefaßt sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder insbesondere danach,
gekennzeichnet durch eine Umfassung des Pakets (P) in Form einer Schnur.
3. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche oder insbesondere danach, gekennzeichnet durch eine Umfassung in Form einer Folie (22).
4. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie (22) eine Schrumpffolie ist.
5. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß das Bewehrungsstab-Aufnahmefach (9) von
zwei einander gegenüberliegenden, konkav verlaufenden Schenkelabschnitten (10, 11) gebildet ist, von denen
der eine als gebogen verlaufender Endabschnitt eines Dachprofils (12) gestaltet ist und der andere als entgegengesetzt
gebogene, frei vorstehende, federnde Zunge eines dachförmig verlaufenden Tragabschnitts (17) ausgebildet
ist, wobei vom Wurzelbereich (18) der Zunge ein
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einknickbarer Stützabschnitt (19) zum einen Dachschenkel (20) des Tragabschnittes (17) führt.
6. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß Dachprofil (12) und dachförmig verlaufender
Tragabschnitt (17) seitlich an einem Halteabschnitt
(4) vorstehen, von welchem der Stab (3) ausgeht.
7. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet,
daß die Haftverbindung (H) über einen die Breitseiten (6) der Füße (2) querenden Klebestreifen
(8) erzielt ist.
8. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß der Klebestreifen (8) ein Transferklebeband
ist.
9. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Haftkontaktfläche der Füße (2) kleiner
ist als der die Breitseiten (6) querende Flächenabschnitt des Klebestreifens (8).
10. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Haftkontaktflächenreduzierung
im wesentlichen durch eine stegartige Struktur des Dachprofils (12) und des Tragabschnitts (17) gebildet
ist.
11. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch
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gekennzeichnet, daß auch der Halteabschnitt (4) auf seinen Breitseitenabschnitten stegartig ausgebildet ist.
12. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß ihre dem Stab (3) abgewandte Stirnfläche
(13) als Wand ausgebildet ist.
13. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Wand dem Querschnitt des Halteabschnitts
(4) entspricht.
14. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Wand flächengrößer als der
Querschnitt des Halteabschnitts (4) ausgebildet ist.
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