DE2946391A1 - Zerlegbarer rollstuhl - Google Patents
Zerlegbarer rollstuhlInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen zerlegbaren Rollstuhl für Behinderte mit einem Unterbau und mit diesem verbundene
Räder, sowie einen Sitz mit einer Rückenlehne und Armlehnen.
Rollstühle der zuvor beschriebenen Bauart werden üblicherweise von Hand bewegt, wobei der Behinderte sich in weitem
Maße selbst dadurch fortbewegen kann, daß er auf die auf jeder Seite des Rollstuhles angebrachten Antriebsrädern
mit Hilfe der Arme und der Hände eine Kraft aufbringt. In einem bestimmten Abstand in Fahrtrichtung ist der Rollstuhl
über zwei gelenkig bzw. beweglich gelagerte Räder abgestützt, die an jeder Seite des Rollstuhles angeordnet sind. Die zuletzt
angegebenen Räder, die normalerweise kleiner als die Antriebsräder bemessen sind, sind in einer Gabel abgestützt
und um eine vertikale Achse drehbar.
Bisher bekannte Rollstühle sind für den bestimmungsgemäßen
Gebrauch als Transportmittel für einen Behinderten mehr oder weniger geeignet. Der Behinderte wird nachstehend als Patient
bezeichnet. Schwierigkeiten ergeben sich insbesondere dann, wenn der Patient sich zu einem anderen Transportmittel, beispielsweise einer Schienenbahn oder zu einem Fahrzeug bewegen
will, in das der Rollstuhl im allgemeinen eingebracht werden soll. Für diesen Zweck und zur Vereinfachung des Transportes
des Rollstuhles sind Rollstühle zerlegbar oder zusammenlegbar ausgebildet.
Ein Nachteil bei bisher bekannten Bauarten von zerlegbaren Rollstühlen ist darin zu sehen, daß die gelösten Teile relativ
groß und ihre Auslegung kompliziert sind, wodurch das Zerlegen und Zusammenbauen der Teile des Rollstuhles er-
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schwert werden. Andererseits sind zusammenklappbare Rollstühle kompliziert ausgelegt und sind selbst im zusammengeklappten
Zustand relativ schwer und groß.
Ein wesentlicher Gesichtspunkt, der bei der Auslegung eines Rollstuhles zu beachten ist, ist darin zu sehen, daß der
Sitz so beschaffen sein sollte, daß der Patient eine korrekte Sitzlage einnimmt. Dies muß insbesondere bei der Auslegung
des Sitzes des Rollstuhles und der zugeordneten Rückenlehne und den Armlehnen berücksichtigt werden. Die Auslegung
dieser Teile sollte von Anwendungsfall zu Anwendungsfall variierbar
in Abhängigkeit von dem Invaliditätsgrad des Patienten sein. Somit sollten die Teile des Rollstuhles austauschbar
sein, so daß ein und derselbe Rollstuhl ohne Schwierigkeiten für verschiedene Patienten und Verwendungszwecke geeignet
ist, wobei die Sitze verschieden und leicht austauschbar sein sollen. Zusammenklappbare Rollstühle sind diesbezüglich
sehr unzufriedenstellend, da die Auflageflächen für den Patienten im Normalfall von der Auslegung abhängen und
nicht die heutzutage geforderten Sitzbedingungen erfüllen. In diesem Zusammenhang sind Sitze und Rückenlehne, bestehend
aus dehnbarem, faltbarem, textilem Material in den meisten Fällen völlig ungeeignet.
Die Erfindung zielt darauf ab, einen Rollstuhl zu schaffen, der eine kleine Anzahl von einfach ausgelegten Bauteilen umfaßt,
die unabhängig voneinander ohne Schwierigkeiten von den restlichen Teilen gelöst und anschließend wiederum mit
diesen verbunden werden können, und die nach dem Abnehmen unter Einnahme eines minimalen Stauchraumes abgelegt werden
können. Jedes gesonderte Bauteil und alle Bauteile zusammen sollen insbesondere ein geringes Gewicht haben und sie sollen
leicht zu reinigen sein.
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Erfindungsgemäß zeichnet sich ein zerlegbarer Rollstuhl der eingangs genannten Art dadurch aus, daß der Unterbau
zerlegbar bzw. lösbar mit einem oder mehreren Verbindungsteilen mit Hilfe von lösbaren selbsthemmenden Keilverbindungen
verbunden ist, die eine im wesentlichen vertikale Keilachse haben.
Vorzugsweise sind die Antriebsräder an nach oben konvergierenden Keilen angebracht, die in Keilaufnahmegehäuse
einführbar sind, die mit dem Unterbau unter Aufrechterhaltung einer drehfesten Führung des Keiles verbunden sind, wobei
die Achse des Antriebsrades korrekt ausgerichtet ist. Die konvergierenden Seiten der Keile weisen zweckmäßigerweise
ein einem Dachfirst ähnliches Profil auf, und jede Seite ist durch zwei bezüglich einander geneigt verlaufenden Berührungsflächen
begrenzt.
Wenn eine Vielzahl von den zuvor angegebenen Verbindungsöffnungen für die Achse des Antriebsrades in dem nach unten
verlaufenden Keil vorgesehen sind, kann ein und derselbe Keil für Antriebsräder verwendet werden, die verschiedene
Radien haben, wobei die gleiche Höhenlage des Rollstuhles unverändert beibehalten werden kann.
Um die Antriebsräder aufhängen zu können, ist das Keilaufnahmegehäuse
zweckmäßigerweise schwenkbar und zwar gegen die Wirkung einer Feder schwenkbar angebracht. Diese Feder
kann beispielsweise ein Kautschuk- bzw. Gummielement sein.
Ein extrem guter Kontakt zwischen dem Keil und dem Keilaufnahmegehäuse
kann dadurch erreicht werden, daß die Seitenflächen der Keile mittels einer Ausnehmung unterbrochen sind.
Diese Ausnehmung kann vorzugsweise mit einer Sperreinrichtung zusammenarbeiten, die in dem Keilaufnahmegehäuse angeordnet
ist. Die Sperreinrichtung ist beim Zerlegen manuell
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lösbar, wobei möglicherweise äin gemeinsamer Lösemechanismus
für beide Haltekeile der Antriebsräder verwendet wer den kann.
Die gelenkig bzw. beweglich gelagerten Räder sind üblicherweise
in Gabeln abgestützt, die um eine vertikale Achse in einem Lagergehäuse drehbar ist, das an dem Unterbau angebracht
ist. Bei einer bevorzugten Ausfuhrungsform nach der
Erfindung ist das Zapfenlager in einem vertikalen konischen Keil angeordnet, der in ein Keilaufnahmegehäuse einführbar
ist, das eine konische Innenfläche hat und mit dem Unterbau verbunden ist. Der Keil wird in seinem eingeführten Zustand
gesperrt und kann beim Zerlegen gelöst werden.
Die Keilverbindungen zur Verbindung des Sitzes mit der zugeordneten
Rückenlehne und dem Unterbau sind zweckmäßigerweise derart ausgelegt und beschaffen, daß der Sitz um 180°
gedreht werden kann. Das an dem Sitz angebrachte Keilaufnahmegehäuse
kann als Doppelkeilaufnahmegehäuse ausgelegt sein, wodurch auch das Einführen der Keile erleichtert wird,
die sich von den Armlehnen wegerstrecken.
Ein bevorzugter Gedanke der Erfindung liegt in einem zerlegbaren Rollstuhl mit einem Unterbau, mit diesem verbundenen
Rädern, einem Sitz mit einer zugeordneten Rückenlehne und Armlehnen. Der Unterbau ist mit einem oder mehreren der
einzelnen Bauteile des Rollstuhles mit Hilfe von lösbaren selbsthemmenden Keilverbindungen verbunden, die eine vertikale
Keilachse haben. Der Rollstuhl kann innerhalb sehr kurzer Zeit zerlegt und auseinandergebaut sowie zum Transport
in einem anderen Transportmittel verstaut werden. Hierbei nimmt der Rollstuhl einen äußerst geringen Stauraum ein.
Der Sitz und die Räder können ausgetauscht werden, um eine Anpassung an vorhandene Gegebenheiten zu erreichen. Die Keil
verbindungen für ein Rad können mit nach unten verlaufenden
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Keilen versehen sein, die Befestigungsöffnungen in verschiedenen
Höhen haben, die für die Achsen der Räder mit unterschiedlichen Durchmessern bestimmt sind.
Die Erfindung wird nachstehend unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung an Beispielen näher erläutert. Darin
zeigt:
Figur 1 eine schematische Ansicht eines Rollstuhles nach der Erfindung in auseinandergezogener Darstellung,
Figur 2 eine Seitenansicht des Rollstuhles als Teilschnittansicht,
Figur 3 eine Draufsicht auf den Rollstuhl von Figur 2, wobei der Sitz abgenommen ist,
Figur 4 eine weitere Ausfuhrungsform eines Rollstuhles
nach der Erfindung,
Figur 5 die Schwenkverbindung eines Keilaufnahmegehäuses mit dem Unterbau in vergrößerter Darstellung,
Figur 6 in ähnlich vergrößertem Maßstab der zusammenarbeitende Keil für die Verbindung mit einem Antriebsrad,
Figur 7 eine ausschnitthafte Schnittansicht längs der Linie VII-VII in Figur 6,
Figur 8 das Keilaufnahmegehäuse jeweils zwischen dem Sitz und einer Armlehne und dem Unterbau, und
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Figur 9 eine Ansicht des Kei!aufnahmegehäuses mit Blickrichtung
IX-IX.
Der in Figur 1 gezeigte Rollstuhl hat einen Sitz bzw. -eine
Sitzfläche 4 mit einer damit verbundenen Rückenlehne 5.
Zwei gesonderte Armlehnen können mit dem Sitz 4 verbunden werden, was nachstehend näher erläutert wird.
Zwei gesonderte Armlehnen können mit dem Sitz 4 verbunden werden, was nachstehend näher erläutert wird.
Der Rollstuhl wird mittels eines Unterbaus 1 zusammengehalten.
Bei der dargestellten Ausführungsform ist der Unterbau als ein U-förmiges Bauteil ausgelegt, das beispielsweise aus
Stücken eines Rohrprofils hergestellt ist und mit dem die restlichen Teile des Rollstuhles verbindbar sind. Die Verbindung
dieser Teile mit dem Unterbau wird mit Hilfe von
Keilverbindungen hergestellt, die nachstehend näher beschrieben werden. Diese Keilverbindungen sind derart ausgelegt und beschaffen, daß die Verbindungen ζ 'ir Vereinfachung leicht lösbar bzw. zerlegbar sind. Hierdurch können die einzelnen Bauteile des Rollstuhles voneinander gelöst werden.
Keilverbindungen hergestellt, die nachstehend näher beschrieben werden. Diese Keilverbindungen sind derart ausgelegt und beschaffen, daß die Verbindungen ζ 'ir Vereinfachung leicht lösbar bzw. zerlegbar sind. Hierdurch können die einzelnen Bauteile des Rollstuhles voneinander gelöst werden.
Nach Figur 1 ist der Unterbau U-förmig. Der Unterbau kann jedoch auch eine andere Gestalt haben, vorausgesetzt, daß
der Unterbau ein Gestell bzw. einen Rahmen bildet, an dem sich entsprechende Stützpunkte für die Räder und den Sitz
des Rollstuhles vorsehen lassen, üblicherweise wird der
Rollstuhl von vier Rädern, zwei Antriebsrädern 2 und zwei gelenkig bzw. beweglich gelagerten Rädern 3 getragen. Die Antriebsräder befinden sich auf jeder Seite des Unterbaus in der Nähe der Endabschnitte der Schenkel des U-förmigen Teiles. Jedes Rad ist auf einer Achse 7 unabhängig drehbar gelagert. Diese Achse 7 kann in eine öffnung 10 an einem
Keil 8 eingesetzt werden, der in Figur 6 gezeigt ist. Der Keil 8 ist derart ausgelegt, daß seine Längsachse x-x im
wesentlichen vertikal verläuft und daß der Keil in bezug zu
Rollstuhl von vier Rädern, zwei Antriebsrädern 2 und zwei gelenkig bzw. beweglich gelagerten Rädern 3 getragen. Die Antriebsräder befinden sich auf jeder Seite des Unterbaus in der Nähe der Endabschnitte der Schenkel des U-förmigen Teiles. Jedes Rad ist auf einer Achse 7 unabhängig drehbar gelagert. Diese Achse 7 kann in eine öffnung 10 an einem
Keil 8 eingesetzt werden, der in Figur 6 gezeigt ist. Der Keil 8 ist derart ausgelegt, daß seine Längsachse x-x im
wesentlichen vertikal verläuft und daß der Keil in bezug zu
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dieser Achse symmetrisch ausgelegt ist. Die nach oben konvergierenden
Seiten des Keiles werden von Kontaktflächen begrenzt, die in bezug zueinander einen Winkel GC/ (Figur 7)
einschließen. Der Winkel 00 kann einen Wert zwischen 30° und 170° haben, während der Winkel B zwischen den konvergierenden
Seitenflächen des Keiles einen Wert zwischen 10° und haben kann. Der Keil ist derart ausgelegt, daß er in ein Keilaufnahmegehäuse
14 (Figur 5) einsetzbar ist, das mit dem Unterbau verbunden ist und entsprechend zugeordnete Berührungsflächen
hat.
Es kann erwünscht sein, Antriebsräder verschiedenen Durchmessers zu verwenden. Hierzu weist der Keil 8 eine Anzahl
von übereinanderliegenden Öffnungen 12 für die Radachse auf, und die Höhe dieser Öffnungen gemessen von der Auflagefläche
des Rollstuhles entspricht dem Radius des verwendeten Antriebsrades. Somit bleibt der Sitz bzw. die Sitzfläche 4
des Rollstuhles über der Auflagefläche in unveränderter Höhe,
selbst wenn die Räder ausgetauscht bzw. vertauscht werden. Die Achsen 7 der Antriebsräder können einfach in die Öffnungen
12 eingesetzt und im eingesetzten Zustand mittels einer Mutter festgelegt werden. In Figur 2 ist schematisch ein manuell
antreibbares Antriebsrad 2 in durchgezogener Linie und ein kleineres Rad 21 in gebrochener Linie gezeigt, das erforderlichenfalls
gegen das größere Rad ausgetauscht werden kann.
Wenn sich der Patient unter Unterstützung einer weiteren
Person fortbewegt, ergreift diese Person beispielsweise ein Handgriff teil 32, das an der Rückenlehne vorgesehen ist und
schiebt den Rollstuhl nach vorne. Wenn ein Hindernis auf der Fahrfläche zu überwinden ist, müssen die beweglich bzw.
gelenkig gelagerten Räder angehoben werden. Hierzu weist der sich nach unten erstreckende Teil des Keiles 8 eine Stützplatte 13 auf, auf die die Begleitperson eine Druckkraft mit
eine* FuB ausübt.
Der zuvor beschriebene Keil 8 ist in ein Keilaufnahmegehäuse 14 einsetzbar. Das Keilaufnahmegehäuse ist in Figur
detailliert gezeigt. Diese Figur zeigt die Innenauslegung des Keilaufnahmegehäuses 14. Das Keilaufnahmegehäuse 14 hat
einander zugeordnete schräge bzw. geneigte Berührungsflächen 17, die den Berührungsflächen 10 des Keiles 8 zugeordnet sind.
Da die zusammenarbeitenden Berührungsflächen 10, 17 des Keiles
und des Keilaufnahmegehäuses in bezug zueinander einen
Winkel OC einschließen, wird eine sichere sowie feste und drehfeste Lagerung des Keiles in dem Gehäuse erreicht. Der
Neigungswinkel Oc der Berührungsflächen bezüglich einander
längs jeder Seite des Keiles kann in Abhängigkeit von dem verwendeten Material für das Gehäuse und den Keil geändert
werden. Auch ist die Bearbeitungsart dieser Flächen zu berücksichtigen. Der Winkel QC kann beispielsweise im Bereich
von 90° liegen. Der Winkel ß zwischen den konvergierenden Seiten des Keiles ist von ähnlichen Kenngrößen abhängig und
kann beispielsweise eine Größenordnung von etwa 30° ha-ben.
Die Winkel OO und ß werden nach den vorstehenden Ausführungen
basierend auf der Tatsache derart bestimmt, daß der Keil in dem Keilaufnahmegehäuse festgehalten ist, und daß auch der
Keil aus dem Gehäuse ohne Schwierigkeiten enbnommen bzw.
herausgezogen werden kann.-Um einen gleichmäßigen und festen Kontakt zwischen den Flächen 10 und 17 zu erreichen, erstrekken
sich diese Flächen nicht über die Gesamtlänge der Keilverbindung, sondern die Flächen sind in ihren Mittelabschnitten
unterbrochen, wobei nur die wirksamen Endabschnitte dieser Flächen miteinander in Berührung kommen. Diese Unterbrechung
wird durch eine Ausnehmung 1 in den Seiten des Keiles und/oder Ausnehmungen 33 in den Innenflächen des Keilaufnahmegehäuses
erreicht. In der Ausnehmung 33, die an dem hinteren freien Endabschnitt des Keilaufnahmegehäuses 14
vorgesehen ist, ist ein Sperrelement 19 angeordnet, das in die zugeordnete Ausnehmung 18 in dem Keil paßt. Das Sperrelement
19 ist um einen Zapfen 30 schwenkbar angeordnet und wird
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nach innen gegen den Keil mittels einer Feder 20 gedrückt. Das Sperrelement 19 kann aus der Sperrstellung durch einen
Handgriff in Verbindung mit einem Hebel 34 gelöst werden. Das Sperrelement 19 dient hauptsächlich als ein Befestigungselement,
um den Keil 8 in dem Kei!aufnahmegehäuse 14 zu halten, wenn der Rollstuhl vollständig angehoben wird.
Während dem Verladen und Bewegen des Rollstuhles ist der Keil in seiner unveränderten eingesetzten Lage in dem Keilaufnahmegehäuse
sicher festgehalten.
Zum Lösen des Keiles aus dem Keilaufnahmegehäuse reicht es aus, das Sperrelement 19 zu lösen und gleichzeitig den Unterbau
1 mittels des Handgriffes 34 anzuheben, wobei sich der Unterbau hierbei automatisch von der Antriebsräderanordnung
löst. Mit Hilfe einer nicht dargestellten Einrichtung können alternativ auch gleichzeitig zwei Sperrelemente für jedes
der Antriebsräder beeinflußt werden, so daß beide Antriebsräder von dem Unterbau gleichzeitig gelöst werden können.
Nach Figur 6 ist der Keil 8 in einer Ausnehmung 18 an beiden Seiten angeordnet, wodurch eine Verdrehung um seine Längsachse
erleichtert und die Verbindung mit der rechten oder linken Seite des Unterbaus ebenfalls erleichtert wird.
Die Verbindung des Keilaufnahmegehäuses 14 mit dem Unterbau ist insbesondere in Figur 5 gezeigt. An dem Endabschnitt jedes
Schenkels 8 des Unterbaus ist ein Schwenkzapfen 15 angebracht, der eine Achse hat, die parallel zu der Achse y-y
des Antriebsrades ist. Das Keilaufnahmegehäuse 14 ist um diesen Schwenkzapfen schwenkbar angebracht.
Ein Hängeelement, das ein Kautschuk- bzw. Gummielement 16
sein kann, ist zwischen einem Innenwandabschnitt 36 des Schenkels 28 des Unterbaus und einer Stützfläche 35 auf dem Keil-
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aufnahmegehäuse 14 angeordnet. Dieses Hängeelement ist. auf
derselben Seite wie der Schwenkzapfen 15 angeordnet, wenn der Keil 8 in das Keilaufnahmegehäuse eingesetzt ist. Beim
Einwirken einer Belastung schwenkt sich das Gehäuse 14 in Figur 5 in Uhrzeigerrichtung um den Schwenkzapfen 15, wodurch
das Hängeelement 16 zusammengedrückt wird. Auf diese Art und Weise sind die Antriebsräder 2, 2' aufgehängt, wobei
ein verbesserter Fahrkomfort erreicht wird.
Die beweglich bzw. gelenkig gelagerten Räder 3 sind auf an
sich übliche Art und Weise in einer Gabel 21 abgestützt, die um eine vertikale Achse z-z schwenkbar ist. Die horizontale
Radachse liegt in einem Abstand von der vertikalen Schwenkachse z-z. Die Gabel 21 kann in ortsfesten Lagern an dem
Unterbau 1 auf an sich bekannte Art und Weise hängend angebracht werden. Unter Verwertung der Erfindung kann der Rollstuhl
auch dadurch weiter verbessert werden, daß die gelenkig bzw. beweglich gelagerten Räder 3 von dem Unterbau abgenommen
werden können. Hierzu ist das Lager für eine Schwenkbewegung um die vertikale Achse z-z in einem sich nach oben konvergierenden
konischen Keil angeordnet, der in einen Keilsitz einsetzbar ist, der an dem Unterbau angebracht ist und eine entsprechend
ausgebildete zugeordnete konische Fläche hat. Der konische Keil ist in seiner eingesetzten Lage mit Hilfe eines
manuell lösbaren Sperrelementes sicher festgelegt. Der Konuswinkel wird ähnlich wie bei dem Keil 8 bestimmt und das Sperrelement
ist ebenfalls ähnlich ausgelegt und beschaffen.
An dem Mittelabschnitt jedes Schenkels 28 des Unterbaus 1
ist ein nach oben konvergierender Keil 22 angebracht, der in Keilaufnahmegehäusen 2 3 einführbar ist, die an dem Sitz 4
angebracht sind. Die Keile und die Keilaufnahmegehäuse sind auf jeder Seite des Unterbaus 1 und des Sitzes 4 jeweils symmetrisch
angeordnet und liegen in Längsrichtung des Rollstuhles derart, daß eine über den Sitz einwirkende Belastung
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so weit wie möglich ausgeglichen wird, deren vertikale Resultierende hauptsächlich durch die Mittelachse des
Unterhaus des Rollstuhles geht. Wie in Figur 8 und 9 gezeigt, sind die Keile 2 mit ebenen und nach oben konvergierenden
Berührungsflächen versehen, die mit zugeordneten und entsprechend angeordneten Berührungsflächen 24 in den
Keilaufnahmegehäusen 23 zusammenarbeiten. Da hier keine speziellen
Erfordernisse in bezug zu dem drehfesten Einsetzen der Keile 22 in die Keilaufnahmegehäuse 23 zu berücksichtigen
sind, können die Berührungsflächen geometrisch und konstruktiv einfacher beschaffen sein. Wie in Figur 9 gezeigt,
kann ein gewisses seitliches Spiel a zwischen dem Keil 22 und dem Boden des nach einer Seite offenen Keilsitzes in dem
Keilaufnahmegehäuse 23 zugelassen werden, da dieses Spiel
keinen Einfluß auf die Funktionsweise hat, sondern hauptsächlich den Zweck verfolgt, den Sitz auf dem Unterbau ohne
Schwierigkeiten anzubringen. Die Keile 22 verlaufen nach oben um die Längsachse unter einem Winkel symmetrisch konvergierend,
der aufgrund der Tatsachen bestimmt wird, die im Zusammenhang mit den Keilen 8 erläutert worden sind. Ein Sperrelement
ist zur Festlegung der Keile in ihrer eingesetzten Lage zweckmäßigerweise ebenfalls vorgesehen. Durch die symmetrische
Anordnung der Keilverbindungen 22, 23 wird erreicht, daß der Sitz 4 und die Rückenlehne 5 auf sehr einfache Art
und Weise dadurch verändert werden können, daß sie um 180° in horizontaler Richtung verdreht werden, wobei der Sitz dann
wiederum auf den Keilen 22 aufliegt.
Die Keilaufnahme gehäuse 23 können zweckmäßigerweise--der art
beschaffen sein, daß gleichzeitig die Armlehnen 6 eingesetzt werden können. Nach unten konvergierende Keile 25 sind hierbei
an den Armlehnen angebracht, die in eine Ausnehmung 26 in dem Keilaufnahmegehäuse 23 einführbar sind, das als ein
Doppelkeilaufnahmegehäuse ausgelegt ist, wie dies in den Figuren 8 und9 gezeigt ist. Die Ausnehmungen 26 können bei diesem
Anwendungsfall beispielsweise einen trapezförmigen Quer-
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schnitt haben. In den Figuren sind die Keile 22 und 25 in ihren eingesetzten Stellungen mit gebrochenen Linien
eingetragen.
Bei einigen Anwendungsfällen ist es erwünscht, den Unterbau
des Rollstuhles zu vergrößern. In Figur 4 ist eine Ausführungsform mit verlängerter Rückenlehne 51 gezeigt, die nach
unten in eine im wesentlichen horizontale Stellung für einen Patienten faltbar ist, der eine liegende Stellung einnehmen
soll. Um das Gleichgewicht des Rollstuhles beibehalten zu können, hat der Keil 8 eine nach hinten weisende Verlängerung
2 9 und bei diesem Anwendungsfall ist ein Rad 2" an dem freien Endabschnitt angeordnet. Hierdurch wird die Radauflage bzw.
die Wirkfläche des Unterbaus des Rollstuhles nach hinten vergrößert, um die Bewegung des Schwerpunktes in dieser Richtung
auszugleichen.
Die Elemente der Keilverbindungen nach der Erfindung, wie zum Beispiel der Keile und der Keilaufnahmegehäuse, können
zweckmäßigerweise aus Leichtmetallegierungen mittels Druckguß oder aus geeigneten Kunststoffmaterialien hergestellt
werden. Der Unterbau ist vorzugsweise aus gezogenen Hohlprofilen aus Leichtmetallegierungen oder Stahl hergestellt.
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Claims (1)
- PATENTANWÄLTEPer Gotthold BERGMAN
Hyggevägen 21, S-163 5^ SPANGAA. GRÜNECKEROPL-INGH. KINKELDEYDR -INOW. STOCKMAIROR-ING A«eiOLTEC«K. SCHUMANNDR «ER NAT D^L-PMYSP. H. JAKOB01Pl--INGG. BEZOLDORRCRNAT8 MÜNCHENMAXIMIUANSTRASSE A316. Nov. 1979 P 14 484Zerlegbarer RollstuhlPatentansprüche1.] Zerlegbarer Rollstuhl mit einem Unterbau, mit dem Unterbau verbundenen Rädern, wie zum Beispiel Antriebsrädern und gelenkig bzw. beweglich gelagerten Rädern, einem Sitz mit einer zugeordneten Rückenlehne und mit Armlehnen, dadurch gekennzeichnet, daß der
Unterbau (1) zerlegbar bzw. lösbar mit einem oder mehreren Verbindungsteilen (2 bis 6) mit Hilfe von lösbaren selbsthemmenden Keilverbindungen (8, 14, 22/ 23) verbunden ist, die eine im wesentlichen vertikale Keilachse haben.2. Zerlegbarer Rollstuhl nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine Achse (7) für jedes seitlich angeordnete Rad (2) an einem nach oben konvergierend verlaufenden Keil (8) angebracht ist, der in ein030022/0759(oeo) aaaseaTELEX OS-99 3SOTELEQRAMME MONAPATtelekopierkrKeilaufnahmegehäuse (14) einsetzbar ist, das mit dem Unterbau (1) und einer drehfesten Führung des Keiles um seine x-, y- und z-Achse mit dem Unterbau verbunden ist, um eine feste Ausrichtung der Radachse (y-y) zu erreichen.3. Zerlegbarer Rollstuhl nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß jede gegenüberliegende konvergierende Seite des Keiles (8) von zwei Berührungsflächen (10, 10) begrenzt wird, die einen Innenwinkel (OO zwischen 30° und 170° einschließen, und daß die Berührungsflächen zu der Keilachse (x-x) symmetrisch angeordnet und die öffnung des Winkels (06) zu der Achse weisend ausgerichtet ist.4. Zerlegbarer Rollstuhl nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Keil (8) mit einer vertikal nach unten weisenden Verlängerung (11) versehen ist, die in verschiedenen Höhen öffnungen (12) zum Einsetzen der Achse (7) für die Antriebsräder (2, 2') mit unterschiedlichen Radien hat, wobei die Höhe des Unterbaus (1) über der Auflagefläche des Rollstuhles unverändert bleibt.5. Zerlegbarer Rollstuhl nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennze ichnet, daß das Keilaufnahmegehäuse (14) gegen den Unterbau (1) schwenkbar angebracht ist, um die Schwenkbewegung um eine Achse parallel zur Achse (7) des Antriebsrades gegen die Wirkung einer Federkraft zu erleichtern.6. Zerlegbarer Rollstuhl nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß ein Hänge-030022/0 769element (16) zwischen dem Keilaufnahmegehäuse (14) and dem Unterbau (28) angeordnet ist, das die über den Rollstuhl einwirkende Belastung federnd aufnimmt bzw. eine zusammendrückbare Aufhängung bildet.7. Zerlegbarer Rollstuhl nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Hängeelement (16) ein Kautschuk- bzw. Gummielement ist.8. Zerlegbarer Rollstuhl nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Keil (8) mit einem Verlängerungsarm (29) versehen ist, der von dem Unterbau nach hinten weist, und an dessen äußerem Endabschnitt eine Radachse (7) anbringbar ist.9. Zerlegbarer Rollstuhl nach einem der Ansprüche 1 bis 8, insbesondere nach /mspruch 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Keil (8) und/oder das Kei!aufnahmegehäuse (14) in einer Ausnehmung (18) in den konvergierenden Seiten angeordnet ist, wodurch die Berührungsflächen (10) geteilt werden.10. Zerlegbarer Rollstuhl nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennze lehnet, daß ein manuell lösbares Sperrelement (19) in dem Keilaufnahmegehäuse (14) derart angeordnet ist, daß es in die Ausnehmung (18) eingepaßt ist.11. Zerlegbarer Rollstuhl nach einem der Ansprüche 1 bis 10, bei dem jedes gelenkig bzw. beweglich gelagertes Rad in einer Gabel angeordnet ist, die an einem vertikal drehbaren Zapfen angebracht ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Zapfen in einem konischen Keil drehbar angeordn- ;; ist, der in einen konischen Keilsitz auf dem Unterbau einführbar ist und der in seinem eingesetzten Zustand r Utels eines manuell lösbaren Sperrele-030022/0759mantes festgelegt ist.12. Zerlegbarer Rollstuhl nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennze ichnet, daß die nach_ oben konvergierenden Keile (22) an dem Unterbau (1) angebracht sind, in die Keilaufnahmegehäuse (23) einführbar sind, die an dem Sitz (4) angebracht sind, daß die so gebildeten Keilverbindungen auf jeder Seite des Unterbaus innerhalb des von den Rädern des Rollstuhles begrenzten Bereiches derart symmetrisch angeordnet sind, daß der Sitz (4) gehoben und in eine horizontale Ebene um 180° verdreht werden kann und dann so angeordnet werden kann, daß er unter Aufrechterhaltung der Fahrstabilität in Gegenrichtung bewegbar ist.13. Zerlegbarer Rollstuhl nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennze ichnet, daß die gegenüberliegenden konvergierenden Seiten der Keile (22) mit. Hilfe einfach konstruierter ebener Berührungsflächen (24) begrenzt sind.14. Zerlegbarer Rollstuhl nach einem der vorhergehenden Ansprüche, insbesondere nach Anspruch 1 und 12/ dadurch gekennzeichnet, daß die Keilaufnahmegehäuse (23) als Doppelkeilaufnahmegehäuse ausgelegt sind und derart beschaffen sind, daß auch die nach unten konvergierenden Keile (25) leicht einführbar sind, die sich von den Armlehnen (6) wegerstrecken.15. Zerlegbarer Rollstuhl nach einem der Ansprüche 1 bis 14/ dadurch gekennzeichnet, daß die sich von den Armlehnen (6) wegerstreckenenden Keile im Querschnitt trapezförmig sind.030022/075816. Zerlegbarer Rollstuhl nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Konusv;inkel der Keile zwischen 10° und 90° liegt.17. Zerlegbarer Rollstuhl nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Unterbau (1) einen im wesentlichen U-förmigen Träger aufweist, der eine nach hinten weisende Öffnung bildet, daß das Keilaufnahmegehäuse (14) für das Antriebsrad (2) und deren Keile an den freien Endabschnitten des Trägers angebracht sind, und daß die Keile (22) für den Sitz (4) und die Keilverbindungen für die Armlehnen (6) an den Seitenteilen (28) des Trägers angebracht sind.030022/07B9
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