DE2943286C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft den Gegenstand des Anspruches
1.
Aus den US-PS 40 07 276 und 40 75 341 sind 1,2,4-
Triazolo-[5,1-a]-isoindole, 1,2,4-Triazolo-[5,1-a]-isochinoline
und die entsprechenden 5,6-Dihydroderivate
bekannt, die alle in 2-Stellung eine Phenylgruppe enthalten.
Aus der US-PS 40 75 342 sind Imidazo-[1,2-a]-isochinoline
bekannt, die in 2-Stellung eine Phenylgruppe tragen.
Die Phenylgruppen in der 2-Stellung der vorstehenden heterocyclischen
Verbindungen können auf verschiedene
Weise substituiert sein, z. B. durch Alkoxy-, Allyloxy-
oder Alkylgruppen oder Halogenatome. Bisher wurden jedoch
keine Verbindungen mit Biphenylylsubstituenten beschrieben.
Die erfindungsgemäßen Verbindungen weisen in 2-Stellung
eine Biphenylgruppe auf. Sie entsprechen den folgenden
Strukturformeln a und b, wenn X gemäß Formel I Stickstoff
bedeutet:
Wenn in der vorstehenden Formel I X die Gruppe CH bedeutet,
so entsprechen die erfindungsgemäßen Verbindungen den
folgenden Strukturformeln:
Eine besonders bevorzugte Gruppe von Verbindungen umfaßt
solche Verbindungen der Formel I, worin A die Gruppe
-CH₂-CH₂- oder -CH=CH- darstellt und X ein Stickstoffatom
bedeutet, sowie Salze dieser Verbindungen mit pharmazeutisch
verträglichen Säuren.
Eine andere besonders bevorzugte Gruppe von Verbindungen
umfaßt solche Verbindungen der Formel I, worin A die Gruppe
-CH₂-CH₂- oder -CH=CH- darstellt und X die Gruppe CH
bedeutet, sowie Salze dieser Verbindungen mit
pharmazeutisch verträglichen Säuren.
Zu den pharmazeutisch verträglichen Salzen gehören Salze,
die von Mineralsäuren, wie z. B. Salzsäure, Bromwasserstoffsäure
oder Schwefelsäure abgeleitet sind, sowie Salze,
die von organischen Säuren, wie z. B. Milchsäure, Maleinsäure,
Bernsteinsäure, Fumarsäure, Oxalsäure, Glutarsäure,
Zitronensäure, Äpfelsäure, Weinsäure, p-Toluolsulfonsäure,
Benzolsulfonsäure, Methansulfonsäure oder Cyclohexansulfonsäure,
abgeleitet sind. Sie werden alle nach üblichen
Verfahren hergestellt.
Die erfindungsgemäßen Verbindungen können nach verschiedenen
Verfahren hergestellt werden, die im wesentlichen von
der Natur des Symbols X und den reagierenden Verbindungen
abhängen. Beispielsweise können die Verbindungen a) und b),
worin X Stickstoff bedeutet, im wesentlichen nach dem Verfahren
der US-PS 40 75 341 durch Kondensation einer Verbindung
der allgemeinen Formel
worin A die vorstehend angegebene Bedeutung aufweist, mit
einem Biphenylylderivat der Formel
worin R₂ eine der folgenden Gruppen:
darstellt, worin R₃ eine Alkylgruppe mit 1 bis 3 Kohlenstoffatomen
bedeutet, hergestellt werden. Beide Reaktionsteilnehmer
können auch in Form ihrer entsprechenden sauren
Salze eingesetzt werden.
Die Kondensation wird jedoch nach einer Ausführungsform
einfach dadurch ausgeführt, daß man eine
molare Menge der Zwischenverbindung der Formel II für
eine Dauer von etwa 5 bis etwa 15 Stunden, gegebenenfalls -
jedoch nicht vorzugsweise - in einem organischen Lösungsmittel
ausgewählt aus Alkanolen mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen,
Alkoxyalkanolen mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen in
der Alkoxygruppe und 1 bis 4 Kohlenstoffatomen in der
Alkanolgruppe, Ethylenglycol, Propylenglycol sowie Gemischen
daraus, mit mindestens einem Moläquivalent des Derivates
der Formel III Berührung bringt. Die Temperatur,
bei der die Kondensation stattfindet, kann von etwa 60°C
bis zur Rückflußtemperatur des Reaktionsgemisches schwanken.
Die gewünschten Endverbindungen werden schließlich gewonnen
und nach bekannten Methoden gereinigt. Hierzu gehören die
Entfernung des Lösungsmittels durch Abdampfen, das Abkühlen
des Reaktionsgemisches, bis ein Niederschlag auskristallisiert,
oder die Extraktion des Endproduktes mit Hilfe eines
geeigneten Lösungsmittels, das anschließend abgedampft
wird. Gegebenenfalls wird die weitere Reinigung durch Säulenchromatographie
oder Umkristallisation erreicht.
Ein brauchbares Verfahren zur Herstellung der Verbindungen
der Formel I, worin X ein Stickstoffatom be
deutet und A die Gruppe -CH=CH- darstellt, besteht
darin, daß man ein 2-Amino-isochinolin-1-(2H)-on
der Formel
mit einem Nitril der Formel
in Berührung bringt. Die Umsetzung zwischen der Verbindung IV
und der Verbindung V kann in einem geeigneten
Lösungsmittelsystem durchgeführt werden, sie kann aber
auch in Abwesenheit eines Lösungsmittels durchgeführt
werden, indem man einfach die beiden Reaktionsteilnehmer
miteinander vermischt, vorzugsweise zusammen mit einem
Katalysator. Wenn die Umsetzung in großen Ansätzen
durchgeführt wird, ist es jedoch erwünscht, etwas Lösungsmittel
zuzusetzen, um die Viskosität der Reaktionsmasse
zu verringern und das Mischen der Reaktionsteilnehmer
zu erleichtern. Dazu können verschiedene Lösungsmittel
eingesetzt werden. Zu den geeigneten Lösungsmitteln
gehören z. B. die Alkanole, wie z. B. Methanol, Ethanol,
Propanol und Butanol, die niederen Alkoxyalkanole,
wie z. B. Methoxyethanol, Ethoxyethanol und Propoxyethanol,
chlorierte niedere Kohlenstoffwasserstoffe, Ethylenglycol,
Benzol, Chlorbenzol, Toluol, Nitrobenzol, Tetrahydrofuran,
Dioxan, Dimethylformamid, Dimethylsulfoxid,
Hexamethylphosphorsäure-triamid und Gemische daraus.
Die Umsetzungstemperatur kann zwischen Raumtemperatur
und der Siedetemperatur des Reaktionsgemisches liegen,
wenn die Umsetzung in einem Lösungsmittel durchgeführt
wird. Im allgemeinen werden Temperaturen zwischen 60 und
160°C bevorzugt, da unter diesen Bedingungen die Umsetzungsgeschwindigkeit
ausreichend rasch ist und die
Bildung unerwünschter Nebenprodukte verhindert wird.
Die beiden Reaktionsteilnehmer werden im allgemeinen in
etwa äquimolaren Mengen eingesetzt, wenn auch in einigen
Fällen das Nitril in einem molaren Überschuß von 1 bis
20% zugesetzt werden kann, insbesondere dann, wenn
die Umsetzung ohne Lösungsmittel durchgeführt wird, um
das Mischen zu erleichtern. Die Umsetzung wird im allgemeinen
in Gegenwart eines Katalysators durchgeführt.
Basische Katalysatoren, wie z. B. Alkalimetallhydroxide,
-alkoxide und -hydride ergaben befriedigende Ergebnisse.
Tertiäre organische Amine sowie Übergangsmetallsalze
und elementarer Schwefel können ebenfalls mit zufriedenstellenden
Ergebnissen als Katalysatoren eingesetzt
werden. Unter den Übergangsmetallsalzen sind Eisen-III-chlorid
und Zinkacetat besonders bevorzugt. Die erhaltenen
Endprodukte werden mit Hilfe bekannter Verfahren gewonnen.
Die Reaktionsteilnehmer der Formel IV können auf verschiedene
Weise hergestellt werden. Die bequemsten
Verfahren enthalten als letzte Stufe die Umsetzung
zwischen Hydrazin und einem Isocumarin der Formel
Die Herstellung der Verbindungen der Formel VI
ist aus der Literatur bekannt und kann zweckmäßig
durchgeführt werden, indem man das entsprechende 1-Isochromanon
mit Br₂ bromiert und die erhaltene Zwischenverbindung
mit Triethylamin in 1,2-Dichlorethan dehydrobromiert.
Die Umsetzung zwischen Hydrazin und dem ausgewählten Isocumarin
wird bei Raumtemperatur unter Verwendung von
wäßrigem Hydrazinhydrat in Ethanol als Lösungsmittel
durchgeführt. Durch eine anschließende Zugabe von Säuren
zu dem Reaktionsgemisch wird die Umwandlung der als
Zwischenprodukte erhaltenen 2-Amino-3,4-dihydro-3-hydroxy-
isochinolin-1-(2H)-one in das gewünschte 2-Amino-
isochinolin-2-(2H)-on ermöglicht.
Nach einer anderen Ausführungsform werden die
vorstehenden Verbindungen c) und d), d. h. diejenigen, worin
X die Gruppe CH bedeutet, zweckmäßig hergestellt, indem man
eine Biphenylyl-halogen-methyl-keton der allgemeinen Formel
mit einer Verbindung der allgemeinen Formel
umsetzt, worin A die vorstehende Bedeutung aufweist.
Diese Umsetzung wird im wesentlichen nach dem von
F. Kröhnke u. a. in Chem. Ber., Band 95 (1962), S. 1128
aufgeführten Schema durchgeführt. Praktisch werden die
Reaktionsteilnehmer der allgemeinen Formeln VII und VIII in
äquimolaren Mengen bei einer Temperatur zwischen Raumtemperatur
und der Rückflußtemperatur des Reaktionsgemisches,
vorzugsweise in Gegenwart eines organischen
Lösungsmittels, wie z. B. chlorierten Kohlenstoffwasserstoffen
mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen, Dioxan, Tetrahydrofuran,
Benzol, Toluol oder Gemischen daraus, miteinander in
Berührung gebracht. Das auf diese Weise erhaltenen Produkt
ist das Hydrohalogenid der Verbindung der Formel I, worin
X die Gruppe Ch bedeutet, und daher wird die entsprechende
freie Base durch Behandlung mit wäßrigen Basen, wie z. B.
verdünnten Alkalihydroxiden, Carbonaten oder
Ammoniumhydroxid, erhalten. Die Gewinnung der Endprodukte
wird praktisch nach den gleichen Methoden erreicht,
die für die Gewinnung der Verbindungen der Strukturformeln
a) bis d) erläutert wurden.
Es sei schließlich darauf hingewiesen, daß die Verbindungen
der Formel I, bei denen A die Gruppe -CH₂-CH₂-
bedeutet, hergestellt werden können, indem man die
entsprechenden Verbindungen, bei denen A die Gruppe
-CH=CH- darstellt, katalytisch mit Palladium-auf-Kohle
hydriert. Diese wiederum können durch katalytische Dehydrierung
der entsprechenden Verbindungen, bei denen
A die Gruppe -CH₂-CH₂- bedeutet, hergestellt werden.
Zu den verschiedenen brauchbaren Dehydrierungsmitteln,
die verwendet werden können, gehören Schwefel, N-Bromacetamid,
Brom, Bleitetraacetat, Chloranil und Mangandioxid.
Dieses letztere kann nach der Beschreibung von
Pratt u. a. in J. Org. Chem., Bd. 26 (1961), S. 2973
in feuchtem Zustand hergestellt werden und wird sodann
unter den Bedingungen, die von J. Goldmann u. a. in
J. Org. Chem., Bd. 34 (1969), S. 1979 beschrieben wurden,
eingesetzt.
Die erfindungsgemäßen Verbindungen weisen eine
gute Wirksamkeit zur Verhinderung und
Unterbrechung der Schwangerschaft auf. Insbesondere
zeigen sie eine bemerkenswerte Wirksamkeit zur Unterbrechung
der Schwangerschaft nach dem Koitus und nach
der Implantation, wenn sie auf verschiedenen pharmakologischen
Wegen an Labortiere, z. B. Ratten, Hamster,
Hunde, Affen und Paviane, verabreicht werden.
Darüber hinaus ist die Wirksamkeit der Verbindungen
zur Verhinderung oder Unterbrechung der Schwangerschaft
nicht mit anderen biologischen Wirkungen verbunden,
die gewöhnlich bei Hormonverbindungen auftreten.
Die Verwendung der tricyclischen orthokondensierten
stickstoffhaltigen Verbindungen als Mittel zur Verhinderung
und Unterbrechung der Schwangerschaft betrifft
alle technisch anwendbaren Aspekte und Wirkungen dieser
Verwendung, einschließlich der Einarbeitung der neuen
Verbindungen in pharmazeutischen Zubereitungen.
Eine Schwangerschaftskontrolle kann gewöhnlich auf verschiedene
Weise durch Verabreichung von Hormonen erreicht
werden. Hierzu gehören eine Verhinderung des
Follikelsprunges, der Eitransport, die Befruchtung, die
Implantation der Zygote, die Resorption des Fötus oder
der Abort. Nur mit der Verhinderung des Follikelsprunges
wurde ein erfolgreiches Verfahren entwickelt, das
klinisch anwendbar ist.
Die erfindungsgemäßen Verbindungen ermöglichen einen
völlig neuen Zugang zu diesem Problem, wobei eine nichthormonale
Verbindung parenteral, oral oder auf intravaginalem
Wege einmal oder mehrere Male je nach Bedarf nach
einer "ausgefallenen Periode" oder zur Einleitung der
Unterbrechung einer weiter fortgeschrittenen Schwangerschaft
verabreicht werden kann.
Repräsentative Versuche zur Abschätzung der Wirksamkeit
zur Schwangerschaftsunterbrechung wurden mit
weiblichen syrischen Goldhamstern mit einem Gewicht
von 100 bis 130 g durchgeführt. Die Tiere wurden gepaart,
und die Gegenwart von Sperma in der Vagina
wurde als Beweis der Paarung angesehen. Der Tag, an dem
Sperma endeckt wurde, wurde als Tag 1 der Schwangerschaft
betrachtet, da nach den Erfahrungen auch anderer
Forscher 90 bis 100% der Tiere, die gepaart wurden,
wie durch Sperma in der Vagina nachgewiesen wurde,
schwanger sind.
Die Schwangerschaft wurde später zur Zeit der Autopsie
durch die Gegenwart von Föten oder Implantationsstellen
im Uterus bestätigt. Sogar dann, wenn ein Tier den
Fötus abstößt, verbleiben noch Implantationsnarben
als Beweis dafür, daß das Tier schwanger war. Die
erfindungsgemäßen Verbindungen, die eine hohe Löslichkeit
in den üblicherweise verwendeten pharmazeutischen
Trägern besitzen, wurden in Sesamöl mit einem Gehalt von
20% Benzylbenzoat gelöst und subkutan in Dosen von
10 mg/kg täglich für die Dauer von 5 Tagen, beginnend
am Tage 4 der Schwangerschaft (Tage 4 bis 8) verabreicht.
Die Tiere wurden am Tage 14 der Schwangerschaft
seziert, und die Uteri wurden auf einen Nachweis der
Schwangerschaft (Implantationsstellen, Fötenresorptionen
oder lebende Föten), Blutungen und einen Nachweis
von Abnormitäten des Uterus, der Placenta oder der
Föten untersucht. Eine Verbindung wurde als wirksam
angesehen, wenn in mindestens 60% der behandelten
Tiere eine Verminderung der lebenden Föten eingetreten
war und durch Gegenwart von Implantationsstellen
nachgewiesen war, daß das Tier schwanger gewesen war.
Die erfindungsgemäßen Verbindungen erwiesen sich als
wirksam nach den vorstehenden Kriterien.
Die Verbindungen wurden dann auf die Zusammenhänge
zwischen Dosis und Wirksamkeit untersucht, und
die entsprechenden ED₅₀-Werte, d. h.
100%ige Wirksamkeit (Abwesenheit lebender Föten) in
50% der Tiere, bestimmt. Die folgende Tabelle gibt
die ED₅₀-Werte beliebiger beispielhafter Verbindungen
der Erfindung wieder:
Verbindung von Beispiel | |
ED₅₀ bei Hamstern, mg/kg s. c. | |
1 | |
0,015 | |
3 | 0,05 |
4 | 0,02 |
Die gleichen Kriterien und Versuchsbedingungen wie
vorstehend wurden auch angewandt, um die Wirksamkeit
der erfindungsgemäßen Verbindungen zur Unterbrechung
der Schwangerschaft in anderen Tieren, z. B. in Ratten,
Hunden, Affen und Pavianen, zu untersuchen.
In repräsentativen Versuchen wurden weibliche Sprague-Dawley-Ratten
mit einem Gewicht von 200 bis 300 g
an 5 aufeinanderfolgenden Tagen, beginnend vom Tage 6
der Schwangerschaft, subkutan mit einer Dosis von
20 mg/kg der zu untersuchenden Verbindung, gelöst in
Sesamöl mit einem Gehalt von 20% Benzylbenzoat,
behandelt. Am Tage 16 wurden die Ratten getötet und
seziert, und die Uteri wurden wie vorstehend für die
Hamster beschrieben untersucht.
Auch bei diesem Versuch verursachen die erfindungsgemäßen
Verbindungen eine Verminderung der lebenden
Föten in mindestens 60% der behandelten Ratten. Der
ED₅₀-Wert der Verbindungen von Beispiel 1 wurde bestimmt
und ist in der folgenden Tabelle aufgeführt:
Verbindung von Beispiel |
ED₅₀ bei Ratten, mg/kg s. c. |
1 |
0,55 |
Auch bei Verabreichung der erfindungsgemäßen Verbindungen
auf orale Wege wurden günstige Ergebnisse erzielt.
Die Versuche zur Abschätzung dieser Eigenschaft
wurden mit Hamstern nach den vorstehenden Verfahren
durchgeführt, wobei jedoch der einzige offensichtliche
Unterschied darin bestand, daß die Verbindungen oral
und nicht subkutan verabreicht wurden.
Die Verminderung von etwa 60% der lebenden Föten
wurde bei einer oralen Dosis von 10 mg/kg beobachtet.
Die ED₅₀-Werte der Verbindungen der Beispiele 1, 3
und 6 wurden ebenfalls bestimmt und sind in der
folgenden Tabelle zusammengefaßt:
Verbindung von Beispiel | |
ED₅₀ bei Hamstern, mg/kg p. o. | |
1 | |
0,20 | |
3 | 0,50 |
6 | 0,30 |
Die erfindungsgemäßen Verbindungen sind gleichfalls bei
Verabreichung auf intravaginalem Wege wirksam. In einem
repräsentativen Versuch mit Hamstern zeigte die Verbindung
gemäß Beispiel 1 einen ED₅₀-Wert von 0,20 mg/kg.
Gemäß der vorstehend geschilderten Methode wurde
nachfolgend die Wirksamkeit der erfindungsgemäßen Verbindung
gemäß Beispiel 1 im Vergleich zu den aus der US-PS 40 75 341
bekannten 2-Phenyl-Analogen an weiblichen Goldhamstern
bei oraler Verabreichung in Dosen zwischen 0,125
und 100 mg/kg untersucht. Die Vergleichsverbindungen waren
Vergleich 1
2-Phenyl-s-triazolo[5,1-a]isochinolin der Formel
(vgl. Tabelle II der US-PS 40 75 341, Verbindung Nr. 3).
Vergleich 2
2-(3-Methoxyphenyl)-s-triazolo[5,1-a]isochinolin der Formel
(vgl. Tabelle II, Spalte 8 der US-PS 40 75 341)
sowie
sowie
Vergleich 3
2-(3-Methoxyphenyl)-5,6-dihydro-s-triazolo[5,1-a]isochinolin
der Formel
(vgl. Tabelle I, Spalte 8 der US-PS 40 75 341).
In der nachfolgenden Tabelle IV sind die Ergebnisse des
vorbeschriebenen Versuchs zusammengefaßt:
Verbindung | |
ED₅₀ (mg/kg in Hamstern), oral | |
Beispiel 1 (Erfindung) | |
0,2 | |
Vergleich 1 | 40 |
Vergleich 2 | 20 |
Vergleich 3 | <50 |
Wie hieraus ersichtlich ist, verfügt die erfindungsgemäße
Verbindung gemäß Beispiel 1 über einen um mindestens das
Zehnfache höheren ED₅₀-Wert bei oraler Verabreichung und
ist den bekannten Produkten weitaus überlegen.
Darüber hinaus weisen die erfindungsgemäßen Verbindungen
eine sehr geringe Toxizität auf. Tatsächlich sind ihre
LD₅₀-Werte, bestimmt nach Lichtfield und Wilcoxon, Journ.
Pharm. Expt. Ther., Bd. 96 (1949), S. 99, nie geringer als
600 mg/kg bei intraperitonealer Verabreichung an Mäuse.
So betragen die LD₅₀-Werte der Verbindungen gemäß den
Beispielen 1, 3 und 4 1850, 1950 bzw. 1900 mg/kg (i. p.,
Maus).
Die erfindungsgemäßen Verbindungen sind ferner in den
üblichen pharmazeutischen Trägerstoffen gut löslich und
weisen daher zusätzliche wertvolle Eigenschaften auf. So
bewirkt die hohe Löslichkeit, daß die Verbindungen leicht
absorbierbar sind und in geeignete und leichter tolerierbare
injizierbare Dosierungsformen eingearbeitet werden
können, die weniger Nachteile besitzen als entsprechende
Formen, bei denen der wirksame Bestandteil in dem Träger
suspendiert ist. Auf der anderen Seite ermöglicht die
Wirksamkeit auf oralem oder intravaginalem Wege, daß die
Verbindungen in leichter abnehmbare pharmazeutische Zubereitungen
eingearbeitet werden können.
Die erfindungsgemäßen Verbindungen können somit auf verschiedenen
Wegen verabreicht werden, und zwar oral, subkutan,
intramuskulär oder intravaginal.
Für eine orale Verabreichung werden die Verbindungen
in Formulierungen wie Tabletten, dispergierbare Pulver,
Kapseln, Granulat, Sirups, Elixiere und Lösungen,
formuliert.
Die Zubereitungen für die orale Anwendung können ein
oder mehrere übliche Hilfsmittel, z. B. Süßstoffe,
Geschmacksstoffe, Farbstoffe, Überzugs- und Konservierungsmittel,
enthalten, um eine gefällige, schmackhafte
und angenehm einzunehmende Zubereitung bereitzustellen.
Tabletten können den wirksamen Bestandteil gemischt
mit üblichen pharmazeutisch verträglichen Excipienten,
z. B. inerten Verdünnungsmitteln, wie Calciumcarbonat,
Natriumcarbonat, Lactose und Talkum, Granulierungs-
und Sprengmitteln, wie z. B. Stärke, Alginsäure und
Natriumcarboxymethylcellulose, Bindemitteln, z. B. Stärke,
Gelatine, Gummi arabicum und Polyvinylpyrrolidon, sowie
Gleitmitteln, z. B. Magnesiumstearat, Stearinsäure und
Talkum, enthalten.
Sirups, Elixiere und Lösungen werden wie in der Technik
bekannt formuliert. Sie können zusammen mit der wirksamen
Verbindung Suspendiermittel, z. B. Methylcellulose,
Hydroxyethylcellulose, Traganthgummi und Natriumalginat,
Feuchtmittel, z. B. Lecithin, Polyoxyethylenstearate
und Polyoxyethylensorbitanmonooleat, und die üblichen
Konservierungsmittel, Süßstoffe und Puffersubstanzen,
enthalten.
Eine Kapsel oder eine Tablette kann den wirksamen Bestandteil
oder im Gemisch mit einem inerten festen
Verdünnungsmittel, z. B. Calciumcarbonat, Calciumphosphat
und Kaolin, enthalten.
Neben dem oralen Verabreichungsweg können andere brauchbare
Verabreichungswege zur Verabreichung der erfindungsgemäßen
Verbindungen angewandt werden, z. B. die subcutane
oder die intramuskuläre Verabreichung.
Der wirksame Bestandteil wird dazu in injizierbare Dosierungsformen
eingearbeitet. Derartige Zubereitungen
werden in an sich bekannter Weise formuliert und können
geeignete Dispergier- oder Befeuchtungsmittel und
Suspendier- oder Puffermittel enthalten, die mit den
vorstehend genannten identisch oder vergleichbar sind.
Auch Sesamöl, Benzylalkohol, Benzylbenzoat, Erdnußöl
und Gemische daraus können zweckmäßig als Trägerstoffe
eingesetzt werden. Ein Vaginalzäpfchen kann ebenfalls
den wirksamen Bestandteil im Gemisch mit den üblichen
Trägerstoffen, z. B. Gelatine, Adipinsäure, Natriumbicarbonat,
Lactose und analoge Verbindungen, enthalten.
Die erfindungsgemäßen Verbindungen können auch in Form
ihrer nicht-toxischen, pharmazeutisch verträglichen
Säureadditionssalze verabreicht werden. Derartige Salze
besitzen den gleichen Grad der Wirksamkeit wie die freien
Basen, aus denen sie leicht durch Umsetzung der Base
mit einer geeigneten Säure hergestellt werden können,
so daß sie zu den erfindungsgemäßen Verbindungen gehören.
Beispiele für derartige Salze sind die Salze von
Mineralsäuren, wie z. B. das Hydrochlorid, das Hydrobromid und
das Sulfat, sowie die Salze organischer Säuren,
wie z. B. das Succinat, Benzoat, Acetat, p-Toluolsulfonat,
Benzolsulfonat, Maleat, Tartrat, Methansulfonat oder Cyclo
hexylsulfonat.
Die Dosierung des wirksamen Bestandteils zur Verhinderung
der Schwangerschaft kann je nach der Natur der Verbindung
innerhalb weiter Grenzen schwanken.
Allgemein werden gute Ergebnisse erhalten, wenn die Verbindungen
der vorstehenden Formel I in einer Einfachdosis
von 0,1 bis 25 mg/kg intramuskulär oder in einer Mehrfachdosis
(für die Dauer von 5 bis 10 Tagen) von 0,5 bis
25 mg/kg oral oder intravaginal verabreicht werden.
Die für diesen Zweck brauchbaren Dosierungsformen enthalten
allgemein etwa 10 bis etwa 600 mg des wirksamen Bestandteils
im Gemisch mit einem festen oder flüssigen pharmazeutisch
verträglichen Träger oder Verdünnungsmittel.
Die folgenden Beispiele erläutern die Erfindung.
Eine Lösung aus 0,075 g Natrium gelöst in 20 ml absolutem
Ethanol wurde zu einer Suspension von 0,640 g (0,004 Mol)
2-Aminoisochinolin-1(2H)-on und 0,720 g (0,004 Mol)
4-Phenylbenzonitril in 20 ml absolutem Ethanol gegeben.
Das erhaltene Gemisch wurde 30 Minuten auf einem Ölbad
am Rückfluß erhitzt, dann mit 15 ml Ethylenglykol versetzt,
worauf das Ethanol abdestilliert wurde, indem man die
Temperatur des Ölbades auf etwa 150°C einstellte. Nach
3 Stunden wurde das Reaktionsgemisch auf Raumtemperatur
gekühlt, wobei die Titelverbindung auskristallisierte.
Sie wurde durch Filtration und Umkristallisation aus
einem Gemisch aus Methylenchlorid und Diethylether im
Verhältnis 1 : 1 gewonnen. Die Ausbeute betrug 650 mg,
der Schmelzpunkt betrug 203 bis 205°C.
Diese Verbindung wurde nach der Arbeitsweise von Beispiel 1
unter Verwendung von 2-Aminoisochinolin-1(2H)-on und
3-Phenylbenzonitril als Ausgangsverbindungen hergestellt.
Die Ausbeute betrug 49%, und der Schmelzpunkt betrug
167 bis 169°C (aus Ethylacetat).
Ein Gemisch aus 1,94 g (0,0086 Mol) 4-Phenylbenzimidoylethylester
und 0,972 g (0,006 Mol) 2-Amino-3,4-dihydroisochinolin-2(1H)-on
wurde 5 Stunden auf einem Ölbad mit einer Temperatur
von 90°C erhitzt. Die Temperatur des Ölbades wurde
nach und nach auf 200°C erhöht und über Nacht bei dieser
Temperatur gehalten. Nach dem Abkühlen wurde die erhaltene
Masse in Methylenchlorid gelöst und durch Silikagel
chromatographiert, wobei als Eluierungssysteme zuerst
Petrolether und Diethylether im Volumenverhältnis
9 : 1 und dann Petrolether und Diethylether im Volumenverhältnis
8 : 2 eingesetzt wurden. Diejenigen Fraktionen,
die die Titelverbindung enthielten, wurden gesammelt, und
die erhaltene Lösung wurde auf ein geringes Volumen konzentriert.
Die Titelverbindung kristallisierte aus und
wurde durch Filtration gewonnen. Die Ausbeute betrug
1,180 g, und der Schmelzpunkt betrug 143 bis 144°C
(aus Diethylether/Hexan).
Eine Lösung von 4,32 g (0,03 Mol) 1-Aminoisochinolin
und 8,25 g (0,03 Mol) [(1,1′-Biphenyl)-4-yl]-bromethylketon
in 100 ml Chloroform wurde auf einem siedenden
Wasserbad etwa 10 Minuten lang erhitzt, bis sich ein
Niederschlag abtrennte. Das Lösungsmittel wurde bei
Normaldruck abdestillierte, und der Rückstand wurde
30 Minuten im Vakuum auf 100°C erhitzt. Anschließend
wurde er in 50 ml Wasser aufgenommen, und die erhaltene
Lösung wurde durch Zugabe von 70 ml einer 10%igen
wäßrigen Natriumhydroxidlösung alkalisch gemacht. Nach
Extraktion mit 500 ml Methylenchlorid und Abdampfen
des Lösungsmittels wurde ein Rückstand erhalten, der
aus Ethylenglykolmonomethylether umkristallisiert wurde.
Die Ausbeute betrug 3,0 g, und der Schmelzpunkt betrug
221 bis 222°C.
Es wurden mit einem Zuckerüberzug versehene Tabletten
mit folgender Zusammensetzung je Tablette hergestellt:
2-[(1,1′-Biphenyl)-4-yl]-1,2,4-triazolo-[5,1-a]-isochinolin|50 mg | |
Natriumcarboxymethylcellulose | 5 mg |
Magnesiumstearat | 5 mg |
Gelatine | 5 mg |
Stärke | 5 mg |
Saccharose | 27 mg |
Akaziengummi, Lactose, Titandioxid, @ | Aluminiumlack nach üblichen Verfahren. |
Es wurden Injektionsampullen hergestellt, die je Ampulle
die folgende Zusammensetzung enthielten:
2-[(1,1′-Biphenyl)-4-yl]-1,2,4-triazolo-[5,1-a]-isochinolin|30 mg | |
Benzylbenzoat | 220 mg |
Sesamöl, auf | 2 ml |
Es wurden Tabletten hergestellt, die je Tablette die
folgende Zusammensetzung aufwiesen:
2-[(1,1′-Biphenyl)-4-yl]-imidazo-[2,1-a]-isochinolin|100 mg | |
Levilit | 80 mg |
Stärke | 80 mg |
Magnesiumstearat | 10 mg |
Die folgenden Verbindungen können nach den Verfahren
der vorhergehenden Beispiele hergestellt werden:
2-[(1,1′-Biphenyl)-3-yl]-5,6-dihydro-1,2,4-triazolo-[5,1-a]-isochino-lin
2-[(1,1′-Biphenyl)-2-yl]-5,6-dihydro-1,2,4-triazolo-[5,1-a]-isochino-lin
2-[(1,1′-Biphenyl)-2-yl]-5,6-dihydro-imidazo-[2,1-a]-isochinolin
2-[(1,1′-Biphenyl)-3-yl]-5,6-dihydro-imidazo-[2,1-a]-isochinolin
2-[(1,1′-Biphenyl)-4-yl]-5,6-dihydro-imidazo-[2,1-a]-isochinolin
2-[(1,1′-Biphenyl)-2-yl]-imidazo-[2,1-a]-isochinolin
2-[(1,1′-Biphenyl)-3-yl]-imidazo-[2,1-a]-isochinolin
2-[(1,1′-Biphenyl)-2-yl]-5,6-dihydro-1,2,4-triazolo-[5,1-a]-isochino-lin
2-[(1,1′-Biphenyl)-2-yl]-5,6-dihydro-imidazo-[2,1-a]-isochinolin
2-[(1,1′-Biphenyl)-3-yl]-5,6-dihydro-imidazo-[2,1-a]-isochinolin
2-[(1,1′-Biphenyl)-4-yl]-5,6-dihydro-imidazo-[2,1-a]-isochinolin
2-[(1,1′-Biphenyl)-2-yl]-imidazo-[2,1-a]-isochinolin
2-[(1,1′-Biphenyl)-3-yl]-imidazo-[2,1-a]-isochinolin
Eine Lösung von 26 g (0,16 Mol) Isocumarin in 2000 ml
an 95%igem Ethanol wurde mit 64 ml einer 25%igen Lösung
von Hydrazinhydrat in Wasser (0,32 Mol) behandelt und
eine Stunde bei Raumtemperatur gerührt. Der auf diese Weise
erhaltene Niederschlag von 2-Amino-3,4-dihydro-3-
hydroxy-1H(2H)-isochinolin wurde durch Zusatz von
150 ml einer 10%igen Salzsäure bei Raumtemperatur gelöst
und dehydratisiert. Nach 3 Stunden wurde das Gemisch mit
Natriumcarbonat neutralisiert, und das Ethanol wurde
durch Destillation im Vakuum entfernt. Die Titelverbindung
wurde durch Filtration und Extraktion mit Chloroform
isoliert, wobei 27,92 g (98%) der Titelverbindung mit
einem Schmelzpunkt von 103 bis 104°C erhalten wurden.
Die Herstellung dieser Verbindung ist in der BE-PS 7 80 885
beschrieben.
Diese Verbindung ist im Handel erhältlich.
Claims (4)
1. Tricyclische, orthokondensierte stickstoffhaltige
Verbindungen der allgemeinen Formel
worin A die Gruppe -CH₂CH₂- oder -CH=CH- und X ein Stickstoffatom
oder die Gruppe CH bedeuten, sowie die Salze
dieser Verbindungen mit pharmazeutisch verträglichen Säuren.
2. 2-[(1,1′-Biphenyl)-4-yl]-1,2,4-triazolo-[5,1-a]-isochinolin.
3. Verfahren zur Herstellung der Verbindungen nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß man in an sich bekannter Weise
eine molare Menge einer Verbindung der allgemeinen Formel
worin A die in Anspruch 1 angegebene Bedeutung hat, oder
ein saures Salz einer solchen Verbindung für eine Dauer von
etwa 5 bis 15 Stunden, gegebenenfalls in einem organischen
Lösungsmittel ausgewählt aus Alkanolen mit 1 bis 4
Kohlenstoffatomen, Alkoxyalkanolen mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen
in der Alkoxygruppe und 1 bis 4 Kohlenstoffatomen
in der Alkanolgruppe, Ethylenglycol,
Propylenglycol und Gemischen daraus, bei einer
Temperatur zwischen etwa 60°C und der Rückflußtemperatur
des Reaktionsgemisches mit mindestens
einem Moläquivalent einer Verbindung der allgemeinen
Formel
oder einem sauren Salz einer solchen Verbindung,
worin R₂ eine der Gruppen
bedeutet, worin R₃ eine Alkylgruppe mit 1 bis 3 Kohlenstoffatomen
darstellt, umsetzt, oder zur Herstellung
von 2-Phenyl-s-triazolo-[5,1-a]-isochinolinderivaten
der allgemeinen Formel
eine molare
Menge eines 2-Amino-isochinolin-1-(2H)-ons der
Formel
mit im wesentlichen einem Moläquivalent eines
Nitrils der Formel
umsetzt, oder
zur Herstellung von Verbindungen der Formel eine molare Menge einer Verbindung der allgemeinen Formel worin Halo ein Chlor- oder Bromatom bedeutet, bei einer Temperatur zwischen Raumtemperatur und der Rückflußtemperatur des Reaktionsgemisches in Gegenwart eines organischen aprotischen Lösungsmittels ausgewählt aus chlorierten Kohlenwasserstoffen mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen, Dioxan, Tetrahydrofuran, Benzol, Toluol und Gemischen daraus mit einer etwa äquimolaren Menge einer Verbindung der Formel umsetzt und eine geeignete Menge eines alkalischen Mittels zusetzt und gegebenenfalls die so erhaltenen Verbindungen mit pharmazeutisch verträglichen Säuren in Salze überführt.
zur Herstellung von Verbindungen der Formel eine molare Menge einer Verbindung der allgemeinen Formel worin Halo ein Chlor- oder Bromatom bedeutet, bei einer Temperatur zwischen Raumtemperatur und der Rückflußtemperatur des Reaktionsgemisches in Gegenwart eines organischen aprotischen Lösungsmittels ausgewählt aus chlorierten Kohlenwasserstoffen mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen, Dioxan, Tetrahydrofuran, Benzol, Toluol und Gemischen daraus mit einer etwa äquimolaren Menge einer Verbindung der Formel umsetzt und eine geeignete Menge eines alkalischen Mittels zusetzt und gegebenenfalls die so erhaltenen Verbindungen mit pharmazeutisch verträglichen Säuren in Salze überführt.
4. Pharmazeutische Zubereitung, enthaltend eine Verbindung
nach einem der Ansprüche 1 oder 2 und übliche Hilfs-
und Trägerstoffe.
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