DE2814883B2 - Drillmaschine mit Scheibenscharen - Google Patents
Drillmaschine mit ScheibenscharenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Drillmaschine mit Scheibenscharen, die an in aufrechter Ebene bewegbar
angeordneten Halterungen drehbar gelagert sind und deren im Abstand zueinander angeordnete Scharscheiben
zur Fahrtrichtung einen spitzen Winkel bilden sowie über Tiefenführungselemente in ihrer Eindringtiefe
in den Boden einstellbar sind.
Durch die DE-OS 19 36 685 ist bereits eine derartige
Drillmaschine bekannt. Bei dieser Drillmaschine bestehen die Scheibenschare aus je zwei einzelnen mit einem
seitlichen Abstand zueinander angeordneten Scharscheiben, hinter denen sich je eine an der jeweils
gleichen Halterung drehbar gelagerte Druckrolle zum Schließen der von den einzelnen Scharscheiben
erzeugten Saatfurchen befindet. Über eine weitere jeweils vor den Scharscheiben angeordnete Rolle läßt
sich in Verbindung mit einem Einstellmechanismus die Eindringtiefe der einzelnen Scharscheiben in den Boden
einstellen.
Trotz dieser Anordnung weist diese bekannte Drillmaschine den Nachteil auf, daß die Saatfurchen
nicht unter allen Voraussetzungen derart wieder geschlossen werden, daß alle in die Saatfurchen
eingelegten Samenkörner in dem für ihr gleichmäßiges Keimen ausreichendem Maße mit Erde bedeckt werden.
Vor allem bei größeren Arbeitsgeschwindigkeiten oder auch bei höherer Bodenfeuchtigkeit werden von der
schräg zur Fahrtrichtung verlaufenden Außenseite der Scharscheiben größere oder kleinere Bodenteilchen so
weit angehoben, gewendet und von den Saatfurchen weggeworfen, daß sie von den Druckrollen nicht mehr
erfaßt werden können und die Saatfurchen hinter diesen Druckrollen über jeweils kürzere oder längere Strecken
offen bleiben. Vor allem in Ländern mit während der Zeit der Feldbestellung bzw. der gesamten Vegetationsperiode
geringen Niederschlagsmengen trocknen diese
ίο offenen Furchenstrecken so schnell aus, daß die darin
befindlichen unbedeckten Samenkörner den Anschluß zur Bodenfeuchtigkeit verlieren, so daß sich aus ihnen
keine Nutzpflanzen entwickeln können und größere Ernteverluste unvermeidbar sind.
Insbesondere bei der Anwendung des sog. Direktsaatverfahrens, das bevorzugt in den Ländern mit geringen
Niederschlagsmengen angewandt wird und für das die bekannte Drillmaschine besonders geeignet sein soll,
ergibt sich noch ein weiterer Nachteil. Ist es doch bei diesem Verfahren zur Erreichung eines ungestörten
Aufganges der Saat üblich, die auf den nach der vorherigen Ernte unbearbeiteten Feldern vorhandene
Vegetation entweder kurz vor der Einsaat oder kurz vor dem Aufgehen der Saat mit Hilfe von Herbiziden
abzutöten. Diese chemischen Mittel dürfen jedoch zur Vermeidung von Keimschäden nicht mit dem Saatgut in
Berührung gelangen. Da nun die von den Scharscheiben erfaßten Bodenteilchen beim Anheben und anschließenden
Abfallen gewendet werden, gelangen beim Ausbringen der Herbizide vor der Einsaat die mit diesen
chemischen Mitteln behafteten Pflanzenteile nach unten auf den Boden bzw. direkt in die Saatfurchen und
werden teilweise von den Druckrollen in die Nähe der abgelegten Samenkörner gedrückt. Auf diese Weise
können sich größere Mengen von Herbiziden in dem für das aufgehende Saatgut bestimmten Bodenbereich
ausbreiten, so daß die Keimlinge der Samenkörner zwangsläufig mit ihnen in Berührung kommen und in
ihrer Entwicklung zumindest stark beeinträchtigt
■to werden.
Erfolgt jedoch die Ausbringung der Herbizide nach der Einsaat und kurz vor dem Aufgang der Saat, um
auch die Unkrautpflänzchen, die sich aus den bei der Einsaat von den Scheibenscharen abgeschüttelten
Unkrautsamen entwickelt haben, mit abzutöten, so läßt es sich nicht vermeiden, daß die in den offenen
Saatfurchenstrecken unbedeckt liegenden Samenkörner direkt mit den Herbiziden in Berührung kommen.
Als Folge hiervon ergeben sich wiederum zu Ertragsminderungen führende Keimschäden.
Weiterhin ist durch die DE-PS 4 63 815 eine mit Schieppscharen ausgestattete Drillmaschine bekannt,
bei der an den Halterungen dieser Schleppschare Kufen angeordnet sind, deren Gleitflächen sich oberhalb der
jeweils unteren Scharkante befinden. Jede dieser Kufen weist einen schräg nach vorn-oben geführten vorderen
Teil auf, welcher sich vor den Schleppscharen befindet und schwenkbar an der jeweiligen Halterung gelagert
ist. Hinter diesem vorderen Teil ist die Kufe gabelförmig geteilt und überragt das Schleppschar beiderseits an
diesem vorbeigeführt weit nach hinten. Diese Kufen sollen dazu dienen, die Furchen der vor den
Schleppscharen angeordneten Hackmesser einzuebnen und mit Hilfe einer zwischen ihnen und den Halterungen
vorgesehenen Schraube den jeweils gewünschten Tiefgang der Schleppschare einstellen zu können. Durch
die an den hinteren Enden der Kufen vorgesehenen nach unten ragenden Ansätze soll außerdem die von den
Schleppscharen erzeugte Saatfurche wieder zugestrichen werden.
Nachteilig ist bei dieser Drillmaschine, daß durch die vorlaufenden Hackmesser bereits ein Aufreißen und
Wenden der vor den Schleppscharen befindlichen Bodenstreifen erfolgt. Beim Einsatz der Drillmaschine
im Direktsaatverfahren und Ausbringen der Herbizide vor der Einsaat ergibt sich daher die gleiche schädliche
Auswirkung dieser chemischen Mittel auf das Saatgut wie bei der vorstehend beschriebenen bekannten
Drillmaschine. Da die Kufen mit ihrem vorderen Ende schwenkbai an den Halterungen gelagert sind, entsteht
ferner bei Einstellung eines größeren Tiefganges der Schleppschare eine nach hinten ansteigende Lage der
Gleitflächen der Kufen, so daß die Saatfurchen nicht mehr in ausreichendem Maße zugestrichen werden
können.
Des weiteren ist durch die DE-AS 20 06 052 eine Drillmaschine bekannt geworden, bei der an in
aufrechter Ebene bewegbaren Scharhalterungen Doppelscheibenschare drehbar gelagert sind, wobei dicht
neben der schräg zur Fahrtrichtung verlaufenden Außenseite der Scharscheiben als Wälzräder bezeichnete Druckelemente angeordnet sind, deren Druckfläche
sich oberhalb der jeweils unteren Scharkante befindet Mit Hilfe dieser Wälzräder soll eine einstellbare
gleichmäßige Eindringtiefe der Doppelscheibenschare in den Boden und hierbei ein Abstreifen von an den
äußeren Scheibenoberflächen haftender Erde erreicht werden, so daß Saatfurchen entstehen, die in ihren
Abmessungen absolut gleichförmig ausgebildet sind. Nach dem Durchgang der Doppelscheibenschare durch
den Boden bleiben noch offene Saatfurchen zurück, wei! in Zusammenarbeit der Wälzräder und der Scharscheiben miteinander der auf der Außenseite der Scheiben
befindliche Erdboden komprimiert wird. Anschließend werden jedoch die Saatfurchen nicht wieder geschlossen.
Weiterhin ist bei dieser Maschine nachteilig, daß sich infolge der unterschiedlich großen Durchmesser von
Scharscheibe und Druckrolle eine Relativbewegung an der Berührungsfläche zwischen Scharscheibe und
Druckrolle ergibt, so daß aufgrund der auftretenden Reibung zwischen diesen beiden Teilen von vornherein
eine Schwergängigkeit der Scharscheibe besteht. Auch kommt es häufig vor, daß Boden- oder Pflanzenteile
zwischen der Scharscheibe und der Druckrolle eingeklemmt werden. Die Folge hiervon ist, daß die
Scharscheiben bei größeren Teilen stehen bleiben und bei kleineren Pflanzenteilen diese mitsamt den Wurzeln
und daran anhaftender Erde aus dem Boden herausreißen. Somit treten auch hier alle die eingangs im Hinblick
auf das Direktsaatverfahren geschilderten Nachteile auf.
Außerdem ist durch die DE-PS 15 82051 eine Maschine zum Setzen von Wurzelpflanzen bekannt, die
auch für alle landwirtschaftlichen Pflanzungen, Gemüse und dergleichen geeignet ist. Diese Maschine ist mit
einem vorn am Rahmen angeordneten Vorschneider bzw. Bodenüberzugsschäler ausgestattet, der bei stärkerem Bewuchs die Grasnarbe zertrennt. In diese
Schnittfuge schneidet dann ein Scheibensech bis; zur gewünschten Setztiefe ein. Diesem folgt dann unmittelbar bzw. mit geringem Abstand das Spitzschar, dessen
Streichblech derartig gewölbt ist, daß die ausgehobenen Bodenteile nicht umgewendet werden, sondern nach
dem Aushub mit vorübergehender Bildung eines Hohlraumes bestrebt sind, schnell in ihre Ursprungslage
zurückzukehren. In einem Abstand hinter dem Streichblech befindet sich zunächst ein als Kufe ausgebildeter
Streicharm, der auf die vorher angehobene Grasnarbe so einwirkt, daß die zunächst angehobenen Bodenteile
sehr genau wieder in ihre ursprüngliche Lage zurückfallen oder ggf. gedruckt werden. Diesem Streicharm folgt
dann die Andrückwalze. Somit ergibt sich bei dieser Maschine der Vorteil, daß das frisch angeschnittene
Erdreich nach wenigen Sekunden wieder geschlossen wird, so daß die Erdkrume bzw. die obere Bodenschicht
nicht austrocknen kann und die Pflanzen somit günstigste Wachstumsbedingungen vorfinden.
Diese Maschine ist jedoch nicht als Drillmaschine geeignet, weil sich bei einem für die Direktsaat
allgemein üblichen Reihenabstand von etwa 12—18 cm ein zu großes Bauvolumen ergeben würde. Ferner
würden bei einer Vorwärtsgeschwindigkeit von 8—10 km/h die von dem Schar angehobenen Bodenteile
trotz der entsprechenden Wölbung des Streichbleches zur Seite geworfen, weil die Zusammenhangskräfte
zwischen den angehobenen Bodenteilen nicht ausreichend groß sind und der Streicharm zu weit nach hinten
versetzt angeordnet ist In diesem Falle würde der Streicharm die zur Seite geworfenen Bodenteile nur
noch zusätzlich aufwühlen.
Letztlich ergibt sich noch bei einer mit den Spitzscharen entsprechend der bekannten Maschine
ausgerüsteten Drillmaschine der Nachteil, daß eine derartige Maschine, besonders wenn sie beim Direktsaatverfahren eingesetzt wird, sich sehr leicht mit auf
der Bodenoberfläche befindlichen Pflanzen bzw. Pflanzenteilen zusetzt, so daß ein einwandfreies Einbringen
der Samenkörner in den Boden nicht mehr möglich ist
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, die
eingangs beschriebene Drillmaschine unter Vermeidung der Nachteile bekannter Maschinen so weiterzubilden,
daß unter allen bei der Feldbestellung sich ergebenden Voraussetzungen, insbesondere bei Anwendung des
Direktsaatverfahrens, ein ungewendetes Zurückfallen der von den Scharscheiben angehobenen Bodenteilchen
bzw. zusammenhängenden Bodenteile in die von den Scharscheiben erzeugten Saatfurchen, unter Vermeidung des Herausreißens einzelner Pflanzenteile mitsamt
ihren Wurzeln und daran anhaftender Erde aus den von den Scharscheiben angehobenen Bodenteilen, erreicht
wird, so daß sich ein ununterbrochenes Schließen dieser Furchen über den hierin abgelegten Samenkörnern
ergibt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß zusätzlich für die Scharscheiben in an sich
bekannter Weise Kufen vorgesehen sind, deren Gleitfläche sich oberhalb der jeweils unteren Scharkante befindet sowie bis dicht an die schräg zur
Fahrtrichtung verlaufenden Außenseite der einzelnen Scharscheiben heranreicht, daß sich die Kufen bis hinter
die einzelnen Scharscheiben erstrecken und daß der spitze Winkel der den Scharscheiben zugewandten
Kante der Kufen zur Fahrtrichtung etwas größer als der spitze Winkel der Scharscheiben zur Fahrtrichtung ist.
Infolge dieser Maßnahmen können die von den Scharscheiben erfaßten Bodenteile nur geringfügig nach
oben mitgenommen werden, so daß das Wenden dieser Teil«: verhindert wird, wobei diese leicht angehobenen
Teile unter der Gleitfläche der Kufe an der Scharscheibe cntlanggleiten und anschließend hinter der Scharscheibe wieder in ihre Ursprungslage zurückgeführt
werden und so die in der Saatfurche abgelegten Samenkörner bedecken.
Durch die abweichende Winkelanstellung der Kufe zur Scharscheibe wird vor allem das Festklemmen von
auf der Bodcnoberfiäche befindlichen Pflanzenteilen
zwischen der Scharscheibe und der Kufe vermieden, weil die Pflanzenteile aus dem sich nach hinten ■>
erweiternden Schlitz zwangsläufig herausgeschoben werden. Somit besteht in gar keinem Falle die Gefahr,
daß die Scharscheibe zum Stillstand kommt; die Scharscheibe arbeitet immer einwandfrei. Weiterhin
wird auch die Möglichkeit ausgeschlossen, daß zwischen der Scharscheibe und der Kufe festklemmende Pflanzenteile mitsamt ihren Wurzeln aus dem Boden gerissen
werden. Besonders durch die Ausschaltung der letzten Möglichkeit wird die Berührung der Samenkörner mit
vor oder nach der Aussaat ausgebrachten Herbiziden verhindert, weil alle in der Saatfurche abgelegten
Samenkörner mit den angehobenen Bodenteiien bedeckt sind.
Ferner kann durch die Maßnahme der Erfindung, entsprechend der jede Kufe im Hinblick auf den spitzen
Winkel ihrer der jeweiligen Scharscheibe zugewandten Kante verstellbar angeordnet ist, der öffnungswinkel
dieses Schlitzes den jeweilig vorliegenden Vegetationsverhältnissen angepaßt werden.
Ferner sieht die Erfindung vor, daß die Kufen ohne Änderung des Verlaufes ihrer Gleitfläche zur Bodenoberfläche höhenverstellbar angeordnet sind. Diese
Maßnahme ermöglicht es, den für jeden in einer bekannten Art und Weise, beispielsweise durch eine
Führungsrolle wie bei der eingangs beschriebenen Drillmaschine eingestellten Tiefgang der Scharscheiben
und für alle Vegetationsverhältnisse jeweils günstigsten Abstand der Gleitflächen der Kufe zur Bodenoberfläche
einzustellen. Sind schließlich die Kufen im Hinblick auf den Verlauf ihrer Gleitfläche zur Bodenoberfläche
veränderbar angeordnet so kann auch der Verlauf dieser Gleitfläche den jeweils vorliegenden Boden- und
Vegetationsverhältnissen genau angepaßt werden.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigt
F i g. 1 die Teilansicht einer erfindungsgemäßen Drillmaschine im Längsschnitt und
Fig.2 die Anordnung eines Scheibenschares mit
seiner Halterung im Schnitt I-I.
Die Drillmaschine ist mit einem Rahmen 1 ausgestat- <5
tet, an dem eine Anzahl von parallelogrammartig ausgebildeten Halterungen 2 in aufrechter Ebene
bewegbar angeordnet ist Jede dieser Halterungen 2 weist zwei obere und zwei untere parallel zueinander
verlaufende Streben 3, 4 auf, deren vordere Enden an so den mit dem Rahmen 1 verbundenen Bolzen 5 und 6 und
deren hintere Enden an dem aufrechten Halterungsstück 7 drehbar gelagert sind. Unten am Halterungsstück 7 befindet sich der Träger 8, an dem vorn das
Scheibenschar 9 drehbar gelagert ist Dieses Scheibenschar 9 besteht aus den beiden Scharscheiben 10, die
V-förmig zueinander und im spitzen Winkel λ zu der durch den Pfeil 11 gekennzeichneten Fahrtrichtung
angestellt sind. Ferner weisen die Scharscheiben 10 einen mittleren Abstand a zueinander auf, welcher der &o
Reihenweite des auszubringenden Saatgutes entspricht
Dicht an den zur Fahrtrichtung 11 schräg verlaufenden Außenseiten 12 der Scharscheiben 10 sind die Kufen
13 vorgesehen, deren Gleitflächen 14 sich oberhalb der jeweils unteren Scharkante 15 befinden und sich zur
Bodenoberfläche 16 annähernd parallel erstrecken. Um ein Anhängen von Krautteilen an den Kufen 13 zu
vermeiden, ist deren vorderer Teil 17 schräg nach vorn-oben abgebogen und endet zwischen der Drehachse 18 jeder Scharscheibe 10 und deren vorderen Teil
ihres Scheibenumfanges 19. Ferner weist die der Scharscheibe 10 zugewandte Kante 20 jeder Kufe 13 zur
Fahrtrichtung 11 einen spitzen Winkel λ' auf, der etwas
größer als der spitze Winkel <x der Scharscheibe 10 zur Fahrtrichtung 11 ist.
Zur Befestigung der Kufen 13 an der Halterung 2 ist am Halterungsstück 7 beiderseits je ein Rohrstutzen 21
angeschweißt, in dem der Zapfen 22 einer Befestigungsstütze 23 verschieb- und drehbar angeordnet und mit
Hilfe der Klemmschraube 24 zu arretieren ist. In der Befestigungshülse 23 ist der an der Kufe 13 angeschweißte Bolzen 25 ebenfalls dreh- und verschiebbar
angeordnet und mit Hilfe der Ringscheiben 26 zu arretieren.
Infolge dieser Anordnung kann jede Kufe 13 in ihrer Höhe zur unteren Scharkante 15 stufenlos verstellt
werden, ohne daß sich der Verlauf ihrer Gleitfläche 14 zur Bodenoberfläche 16 ändert Falls jedoch eine
derartige Änderung zur Anpassung an die jeweils vorliegenden Boden- und Vegetationsverhältnisse
zweckmäßig ist, braucht lediglich nach dem Lösen der Klemmschraube 24 der Zapfen 22 in den: Rohrstutzen
21 etwas gedreht und in der neuen Stellung wieder mit Hilfe der Klemmschraube 24 arretiert zu werden.
Ferner ist es möglich, nach dem Lösen der Klemmschraube 24 und der Ringschrauben 26 durch Verschieben des Zapfens 22 im Rohrstutzen 21 und durch
Drehen des Bolzens 25 in der Befestigungshülse 23 den spitzen Winkel α' der Kante 20 der Kufe 13 zur
Fahrtrichtung 11 zu verändern.
Die Eindringtiefe der Scheibenschare 9 in den Boden wird durch die Druckroilen 27 bestimmt, von denen je
eine hinter einer Scharscheibe 10 am Träger 8 drehbar angeordnet ist Zur Veränderung der Eindringtiefe
befindet sich am Rahmen 1 die Einstellspindel 28, mit deren Hilfe der Bolzen 5 der oberen Streben 3 in oder
entgegen der Fahrtrichtung 11 verschwenkt werden kann, wodurch sich eine Verschwenkung des Halterungsstückes 7 und damit eine Änderung der Höhenlage
der Druckrollen 27 zu den Scharscheiben 10 ergibt
Wie in der F i g. 1 dargestellt ist wird das im Vorratsbehälter 29 befindliche Saatgut in einstellbaren
Mengen über den Dosiermechanismus 30 und die Leitungsschläuche 31 den Scharscheiben 10 zugeführt
Von dort fallen die einzelnen Samenkörner 32 in die von den Scharscheiben 10 erzeugten Saatfurchen 33. Die
von den Scharscheiben 10 bei der Erzeugung der Saatfurchen 33 seitlich verdrängten und aufwärts
mitgenommenen Bodenteile 34 mit den darauf befindlichen Pflanzen 35 gelangen dabei unter die Gleitflächen
14 der Kufen 13 und werden hierdurch am Wenden gehindert so daß sich nach dem Zurückfallen dieser
Bodenteile 34 in die Saatfurchen 33 die Pflanzen 35 wieder auf der Bodenoberfläche 16 befinden.
Das zum Inhalt der vorliegenden Erfindung nicht gehörende Anheben der Halterungen 2 mit den daran
befindlichen Scheibenscharen 9 und Dmckrollen 27 von der in F i g. 1 dargestellten Arbeitsstellung in eine
Transportstellung, in der sich die Scharscheiben 10 und die Druckrollen 27 in einem größeren Abstand oberhalb
der Bodenoberfläche 16 befinden, erfolgt mit Hilfe einer bekannten Hubvorrichtung, die im Hinblick auf die
Übersichtlichkeit der Zeichnung nicht dargestellt ist
Claims (4)
1. Drillmaschine mit Scheibenscharen, die an in aufrechter Ebene bewegbar angeordneten Halterungen
drehbar gelagert sind und deren im Abstand zueinander angeordnete Scharscheiben zur Fahrtrichtung
einen spitzen Winkel bilden sowie über Tiefenführungselemente in ihrer Eindringtiefe in den
Boden einstellbar sind, dadurch gekennzeichnet,
daß zusätzlich für die Scharscheiben
(10) in an sich bekannter Weise Kufen (13) vorgesehen sind, deren Gleitfläche (14) sich oberhalb
der jeweils unteren Scharkante (15) befindet sowie bis dicht an die schräg zur Fahrtrichtung (11)
verlaufenden Außenseite (12) der einzelnen Scharscheiben (10) heranreicht, daß sich die Kufen (13) bis
hinter die einzelnen Scharscheiben (10) erstrecken und daß der spitze Winkel (»') der den Scharscheiben
(10) zugewandten Kante (20) der Kufen (13) zur Fahrtrichtung (11) etwas größer als der spitze
Winkel («) der Scharscheiben (10) zur Fahrtrichtung
(11) ist.
2. Drillmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jede Kufe (13) im Hinblick auf
den spitzen Winkel (λ') ihrer der jeweiligen Scharscheibe (10) zugewandten Kante (20) verstellbar
angeordnet ist.
3. Drillmaschine nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kufen
(13) ohne Änderung des Verlaufes ihrer Gleitfläche
(14) zur Bodenoberfläche (16) höhenverstellbar angeordnet sind.
4. Drillmaschine nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kufen
(13) im Hinblick auf den Verlauf ihrer Gleitfläche
(14) zur Bodenoberfläche (16) veränderbar angeordnet sind.
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