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Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung eines
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Kalenderblocks Zusatz zu Patent ..... (Patentanmeldung P 27 41 332.7)
Die Erfindung betrifft ein-Verfahren und eine Vorrichtung zur Herstellung eines
Kalenderblocks aus bedruckten Bogen.
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Gegenstand des Hauptpatents ..... (Patentanmeldung P 27 41 332.7)
ist ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Herstellung eines Buchblocks aus bedruckten
Bogen, wobei die Bogen im Stapel Anlegern zugeführt werden, die Anleger die Bogen
zu einem Bogenpaket aufeinanderlegen, die Bogen im Paket lagefixiert werden, das
Paket in parallele Streifen geschnitten wird, die Streifen vorzugsweise um eine
Längsachse mittig gefaltet, zu Lagen vorzugsweise quer geschnitten, und die Lagen
zum Buchblockrohling gesammelt werden. Vorzugsweise werden die Bogen auf einem kontinuierlich
laufenden Transportband zu einem Paket aufeinandergelegt, wobei jeder Bogen zunächst
quer zum Förderband bis zum Erreichen eines Anschlages transportiert, dann in Transportrichtung
des Transportbandes auf die Transportbandgeschwindigkeit beschleunigt und auf dem
Band abgelegt wird.
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Ziel der Erfindung ist es, die Lehre der Erfindung des
Hauptpatents
für die Kalenderblockherstellung zu nutzen.
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Die übliche Herstellung eines Kalenderblocks erfolgt durch das Sammeln
mehrerer bedruckter Bogen, wobei auf einem Bogen mehrfach jeweils die Information
eines Kalendermonats aufgedruckt ist. Es wird somit in der Regel für jeden Kalendermonat
ein bedruckter Bogen hergestellt, so daß zur IIerstellung eines Kalenderblocks zwölf
bedruckte Bogen zusammengetragen werden müssen. Zu diesem Zweck werden aus den aus
dem Druckwerk kommenden Kalendermonatsbogen Kalendermonatsbogenstapel gebildet,
so daß zwölf verschiedene Stapel entstehen, und die für die Kalenderblocks erforderlichen
zwölf Kalendermonatsstapel vorzugsweise einer entsprechenden Zusammentragemaschine
zugeführt. In der Zusammentragemaschine wird von jedem Kalendermonatsstapel ein
Bogen abgezogen, die Bogen übereinandergelegt, so daß die Druckbilder der Kalendermonate
drucktechnisch bedingt übereinander angeordnet sind, und dann der Kalenderbogenstapel
mit den zwölf verschieden bedruckten Kalendermonatsbogen beschnitten wird. Dabei
entstehen mehrere Kalenderblockrohlinge mit jeweils zwölf übereinander angeordneten
K.'-jlenderblättern. Die Kalenderblockrohlinge werden zwichengestapelt, beim Entstapeln
mit dem Deckblatt und dem Karton versehen und anschließend in an sich bekannter
Weieebunden. Selbst wenn auf einen Bogen mehrere oder alle ::wölf Monate aufgedruckt
sind, werden diese nach dem üblichen Verfahren zerschnitten, so daß einzelne Monatsstapel
entstehen, die wie oben ausgeführt verarbeitet werden.
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Dieses konventionelle Verfahren birgt zahlreiche Fehlerquellen. Es
kommt häufig vor, daß in der Zusammentragemaschine statt eines Monatsbogens zwei
davon gegriffen werden oder ein Bogen ausgelassen wird. Es geschieht auch, daß Monatsbogenstapel
verwechselt in die Zusammentragemaschine
eingeführt werden. Diese
Fehler führen zu erheblichem Ausschuß.- Ferner ist das bekannte Verfahren mit einem
großen manuellen und maschinellen Aufwand verbunden, und es arbeitet im Vergleich
zu anderen Buchbindeverfahren sehr langsam.
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Aufgabe der Erfindung ist, mit den Mitteln der Hauptanmeldung die
Kalenderblockherstellung zu vereinfachen und zeitlich zu verkürzen.
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Diese Aufgabe wird unter Zugrundelegung der erfindungswesentlichen
Merkmale der Hauptanmeldung dadurch gelöst, daß die Druckbilder bzw. -informationen
eines ganzen Kalen-derjahres bzw. aller Kalendermonate eines Kalenderjahres auf
einem Bogen gedruckt werden, die Bogen gestapelt, vorzugsweise als Stapel einem
Anleger zugeführt werden, vom Anleger jeweils ein vereinzelter Bogen auf ein kontinuierlich
laufendes Förderband gegeben, vom Förderband in eine Schneidstation transportiert,
dort längs-und quergeschnitten, so daß einzelne Kalenderblätter entstehen, die Kalenderblätter
zur Bildung des Kalenderblockrohlings übereinander angeordnet werden, und der Blockrohling
in an sich bekannter Weise zum Ralenderblock verarbeitet wird.
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Das Anordnen der Kalenderblätter übereinander zum Kalenderblockrohling
kann erfindungsgemäß auf verschiedene Weise erfolgen. Nach einer Ausführungsform
der Erfindung kann der Druckbogen zunächst in drei oder vier Längsstreifen geschnitten,
die Längsstreifen zu einem Streifenstapel übereinander geführt und ggf. dabei die
Streifen ausgerichtet, der Streifenstapel dann zu Bogenpäckchen quergeschnitten,
und die Bogenpäckehen zum Kalenderblockrohling übereinander gebracht werden. Vorzugsweise
werden die Bogenpäckchen nach dem Querschneiden in an sich bekannter Weise geschuppt
und zur Bildung des Kalenderblockrohlings anschließend aufgestoßen. Zweckmäßigerweise
können
die Längsstreifen nach dem Längsschneiden seitlich geschuppt angeordnet, dann die
geschuppten Längsstreifen quergeschnitten werden, und anschließend das Aufstoßen
der geschnittenen Päckchen, sowohl in Quer- als auch in Längsrichtung, erfolgt.
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Nach einer anderen Ausführungsform der Erfindung wird der Bogen zunächst
in Querstreifen quergeschnitten und die Querstreifen geschuppt angeordnet, anschließend
erfolgt das Längsschneiden der geschuppten Querstreifen. Die dabei entstehenden
Reihen geschuppter Kalender blätter werden zunächst aufgestoßen, so daß der Anzahl
der Reihen entsprechende Päckchen von übereinander angeordneten Kalenderblättern
entstehen. Diese Päckchen können bereits Kalenderblockrohlinge sein, wenn auf dem
bedruckten Bogen die zwölf Kalendermonatsaufdrucke hintereinander aufgedruckt sind.
In diesem Fall können die Rohlinge direkt weiterverarbeitet werden. Andernfalls
werden die nebeneinander angeordneten Päckchen seitlich zueinander geschuppt und
zum Kalenderblockrohling aufgestoßen.
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Selbstverständlich wird die Verteilung der Druckbilder auf dem Druckbogen
so gewählt, daß am Ende des Verfahrens zur Herstellung des Kalenderblockrohlings
die zwölf Kalenderblätter in der richtigen Reihenfolge übereinander angeordnet sind.
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Das neue Verfahren ist mit einfachen Mitteln durchführbar und arbeitet
sehr schnell. Die Nachteile der konventioreellen Verfahren sind ausgeschaltet.
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Anhand der Zeichnung wird die Erfindung beispielhaft erläutert. Es
zeigen:
Fig. 1 schematisch ein Fließschema nach einer AusfüElrungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens vcrl oben und von der Seite, Fig. 2 schematisch
ein Fließschema nach einer anderen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens
von oben und von der Seite, Fig. 3 eine Vorrichtung zur Durchführung des erfinddungsgemäßen
Verfahrens, Fig. 4 einen Anleger zur Verwendung bei der Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens.
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Beim erfindungsgemäßen Verfahren gem. Fig. 1 wird ein Druckbogen 1
aus dem Anleger befördert. Der Druckbogen weist sämtliche zu einem Kalender gehörende
Aufdrucke bzw. Druckinformationen auf, die in der Druckmaschine aufgedruckt worden
sind. Die einzelnen KalendermonatsbIätter werden im dargestellten Beispiel mit römischen
Ziffern eins bis zwölf gekennzeichnet.
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Der-Druckbogen 1 wird zunächst in drei Streifen 2, 3, 4 längsgeschnitten,
und die Streifen zum Streifenstapel 5 übereinander geführt, indem Streifen 3 unter
Streifen 4 und Streifen 2 unter Streifen 3 liegt oder umgekehrt.
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Danach wird der Streifenstapel 5 zu Päckchen 6,7,8,9 quergeschnitten,
so daß einzelne Kalenderblätter 10 entstehen. Die Päckchen werden zu einer Päckchenreihe
geschuppt, und die Päckchenr-eihe schließlich zum Kalenderblockrohling ll aufgestoßen.
Der Kalenderblockrohling kann in an sich bekannter Weise mit einem Umschlag und
Karton versehen und zum Kalender gebunden werden.
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Gem. Fig 2 wird der Druckbogen 1 zunächst in vier Querstreifen 12,
13, 14, 15 quergeschnitten, die Querstreifen geschuppt zu Kalenderblättern 10 längsgeschnitten
und die Schuppenreihen 16, 17, 18 zu je einem Päckchen 19, 20, 21 aufgestoßen. Aus
den Päckchen wird dann rechtwinklig zur ersten Bewegungsrichtung eine Päckchenschuppenreihe
22 gebildet, und die Reihe zum Kalenderblockrohling 11 aufgestoßen.
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Nach den Verfahren entsprechend Fig. 1 und 2 ist es aber auch möglich,
auf dem Druckbogen bereits in einer Quer-oder Längsreihe hintereinander alle zwölf
Kalenderblätter aufzudrucken. Dann werden beim Verfahren gem. Fig. 1 vier Kalenderblockrohlinge
bereits durch die Päckchen 6, 7, 8, 9 gebildet. Beim Verfahren gem. Fig. 2 entstehen
drei Kalenderblockrohlinge mit den Päckchen 19, 20, 21.
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Eine Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird in Fig. 3 dargestellt. Diese Vorrichtung arbeitet nach dem Verfahren gem. Fig.
2. Sie besteht aus dem Anleger 23, dem Beschleunigungsförderband 24, dem Transportband
25, der Querschneidstation 26, dem Transportband 27, einer Einrichtung 28 zur Bildung
von geschuppten Streifen, der Längsschneidstation 29, dem Transportband 30 und einer
Ausstoßeinrichtung 31.
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Die einzelnen Maschinenelemente wirken funktionell zusammen und sind
hintereinander angeordnet, wobei der Anleger 23 die Bogen 1 mit dem Beschleunigungstransportband
24 auf die Geschwindigkeit des Transportbandes 25 bringt und im Gleichlauf dort
ablegt. Das Band 25 transportiert den Bogen 1 in die Querschneidstation 26, wo aus
dem Bogen 1 Querstreifen 12, 13, 14, 15 geschnitten werden. Die Streifen werden
vom Transportband 27 übernommen, auf dem die
Streifen in an sich
bekannter Weise mit der Einrichtung 28 geschuppt werden. Das Transportband fördert
die geschuppten Streifen in die Längsschneideinrichtung 29, in der die Streifen
zu einzelnen Kalenderblättern 10 länS.-geschnitten werden, wobei geschuppte ltalenderblätterreihen
16, 17, 18 entstehen. Die Reihen werden schließlich zu Kalenderblockrohlingen 11
oder zu Päckchen 19, 20, 21 aufgestoßen. Im letzteren Fall werden die Päckchen vom
Transportband 30 auf ein taktweise arbeitendes, bei der Übergabe stillstehendes
Transportband 32 geschoben und von diesem quer bzw. rechtwinklig zur ersten Transportrichtung
auf ein nicht dargestelltes kontinuierlich laufendes Transportsystem gegeben, auf
dem die Päckchen in an sich bekannter Weise geschuppt und schließlich zu einem Kalenderblockrohling
11 aufgestoßen werden.
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Eine gem. Fig. 1 arbeitende Vorrichtung ist ähnlich Wie die in Fig.
3 abgebildete Vorrichtung aufgebaut. Sie besitzt jedoch zu-sätzlich Transportmittel,
wie z. B. Förderbänder oder Kästen-, mit denen die Längsstreifen -2, 3, 4 übereinander
positioniert werden können. Die Fördermittel und Vorrichtung der insbesondere nach
dem Verfahren gem. Fig. 1 arbeitenden Vorrichtung können entsprechend der bevorzugten
Ausführungsform der Erfindung nach der auptpatentanmeldung quer zur Förderrichtung
geneigt angeordnet sein, um das Ausrichten der Bogen urd Streifen bzw. Päckchen
zu erleichtern. Besonders vorteilhaft dabei ist, einen Anleger 23 zu verwenden,
der in Fig. 4 abgebildet ist. Dieser Anleger ist seitlich zum Transportband 33 aufgestellt
und weist ein dem Transportband 33 entsprechend geneigtes vorzugsweise aus mehreren
parallel zueinander angeordneten Bändern bestehendes Transportmittel 34 auf, das
über dem Transportband 33 angeordnet ist und einen Bogen 1 aus dem Anleger 23 quer
zur
Transportrichtung des Bandes 33 befördert. Im Bereich der in Transportrichtung des
Bandes 33 liegenden Kante des Bandes 34 sind Taktrollen 35 angeordnet, die im Takt
den vom Band 34 quer transportierten Bogen 1 ergreifen und in Transportrichtung
derart beschleunigt über eine zum Transportband 33 und quer dazu geneigte Schrägfläche
36 fördern, daß der Bogen beim Aufsetzen auf das Transportband 33 die gleiche Geschwindigkeit
wie das Transportband 33 aufweist. Die Taktrollen 35 bestehen vorzugsweise aus Oberrollen
37 und Gegenrollen 38, die sich beim Quer fördern des Bogens in Offenstellung befinden
und in eigener Förderstellung geschlossen sind.
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Die Schrägfläche 36 kann aus mehreren parallel zueinander angeordneten
festen Bändern mit Zwischenräumen bestehen, wobei die Bänder in Transportrichtung
des Bandes 33 weisen. Sie kann aber auch wie dargestellt als Fläche mit Schlitzen
37 ausgebildet sein. In diesem Fall dienen die Schlitze 37 dazu, den freien Lauf
der auf dem Band 33 fest angeordneten Schubelemente 38 nicht zu behindern.
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Die Schubelemente 38 stehen in Reihe nebeneinander quer zur Transportrichtung
des Bandes 33. Über dem Endbereich der Transportbänder 34 erstreckt sich über die
gesamte Länge des Transportbandes 33 eine Ausrichtkante 39. Darunter'ist fluchtend
eine weitere Ausrichtkante 40 vorgesehen, die am Transportband 33 angeordnet ist.
Die Bogenförderulag des oben beschriebenen Transportsystems verläuft folgendermaßen.
Der Bogen 1 wird vom Anleger 23 auf das Band 34 gegeben und bis zur Ausrichtkante
39 gefördert. Dort wird er durch die Kante gestoppt und ausgerichtet. Dann schließen
die vorher geöffneten Taktrollen 37 und 38 und beschleunigen den Bogen über die
Schrägfläche 36 bis er auf dem Band 33 aufsetzt und dabei die gleiche Geschwindigkeit
wie das Band 33 aufweist. Der
Bogen wird dann vom Band 33 bzw Greifern
(nicht dargestellt) pder den Schubelementen 38 mitgenommen. Dabei greifen die Schubelemente
38 bereits im Bereich der-Schlitze 37 hinter die hintere Bogenkante und richten
den Bogen aus, wobei er, bedingt durch die Schräglage des Bandes 33, gleichzeitig
auch an der-Ausrichtkante 40 ausgerichtet wird. Es ist aber auch möglich und vorteilhaft,
den Bogen am Greifer auszurichten.