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DE2849805B2 - Bauelement für Flächenheizungen - Google Patents

Bauelement für Flächenheizungen

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DE2849805B2
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Manfred 8510 Fürth Huber
Karl 8000 München Maier
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PURMO AG 3008 GARBSEN DE
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    • F24HEATING; RANGES; VENTILATING
    • F24DDOMESTIC- OR SPACE-HEATING SYSTEMS, e.g. CENTRAL HEATING SYSTEMS; DOMESTIC HOT-WATER SUPPLY SYSTEMS; ELEMENTS OR COMPONENTS THEREFOR
    • F24D3/00Hot-water central heating systems
    • F24D3/12Tube and panel arrangements for ceiling, wall, or underfloor heating
    • F24D3/14Tube and panel arrangements for ceiling, wall, or underfloor heating incorporated in a ceiling, wall or floor
    • F24D3/141Tube mountings specially adapted therefor
    • F24D3/143Tube clips with barbed anchors
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04BGENERAL BUILDING CONSTRUCTIONS; WALLS, e.g. PARTITIONS; ROOFS; FLOORS; CEILINGS; INSULATION OR OTHER PROTECTION OF BUILDINGS
    • E04B1/00Constructions in general; Structures which are not restricted either to walls, e.g. partitions, or floors or ceilings or roofs
    • E04B1/62Insulation or other protection; Elements or use of specified material therefor
    • E04B1/74Heat, sound or noise insulation, absorption, or reflection; Other building methods affording favourable thermal or acoustical conditions, e.g. accumulating of heat within walls
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F24HEATING; RANGES; VENTILATING
    • F24DDOMESTIC- OR SPACE-HEATING SYSTEMS, e.g. CENTRAL HEATING SYSTEMS; DOMESTIC HOT-WATER SUPPLY SYSTEMS; ELEMENTS OR COMPONENTS THEREFOR
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Description

Die Erfindung betrifft ein Bauelement für Flächenheizungen gemäß Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Bei dem aus dem DE-GM 77 09 396 vorbekannten Bauelement der vorstehend bezeichneten Gattung besteht die geschäumte Kunststoffplatte aus Styropor, wobei auf dieser als Dampfsperr- und Wärmeleitschicht ein Alu-Blech von etwa 0,5 mm aufgeklebt ist. Im Alu-Blech ist in vielfacher Wiederholung ein Lochbild ausgestanzt, durch dessen Löcher die Verankerungshaken von Rohrschellen hindurchführbar sind, und zwar derart, daß sie nicht zurückziehbar sind. Die Alu-Blechbeschichtung der Styroporplatte soll als Dampfsperrschicht dienen, weshalb das Lochbild nicht zu häufig wiederholt vorgesehen sein darf. Die Alu-Beschichtung dient darüber hinaus dazu, die von den mittels der Rohrschellen an der Styroporplatte angebrachten Rohren stammende Wänre gleichmäßig zu verteilen, d. h. die Wärme soll sich im Alu-Blech ausbreiten und gleichmäßig an den darüber aufzubringenden Zementestrich weitergegeben werden. Zur gegenseitigen Fixierung mehrerer derartiger Bauelemente dienen Druckknopfverbinder im Bereich des über den Styroporplattenrand vorstehenden Teils des Alu-Blechs. Die Herstellungskosten dieses Bauelements sind infolge der Stanzung des mehrfach wiederholten Lochbildes verhältnismäßig hoch. Die Anpassung der Bauelemente an die räumlichen Gegebenheiten auf einer Baustelle bereitet wegen der Verwendung des Alu-Blechs Schwierigkeiten beim Zuschneiden. Darüber hinaus können die auf dem Bauelement zu verlegenden Heizungsrohre nicht in jeder beliebigen Anordnung verlegt werden, da wegen der verhältnismäßig hohen Kosten für das Stanzen des Lochbildes und wegen der Funktion des Alu-Blechs als Dampfsperrschicht das Lochbild nicht allzu häufig wiederholt oder verletzt werden darf.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das Bauelement der eingangs bezeichneten Gattung so auszubilden, daß es vom Material her preiswerter ist, daß darüber hinaus aber auch seine Herstellbarkeit und Verarbeitbarkeit preiswerter sind.
Diese Aufgabe soll erfindungsgemäß durch die im Kennzeichenteil des Pa'entanspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst werden.
Die Schicht in Form eines Netzes ist hinsichtlich des Materialbedarfs wesentlich preiswerter und läßt sich darüber hinaus arbeitstechnisch einfacher an der Platte anbringen. Eine Netzschicht reicht aus, da das Bauelement keinen besonders hohen örtlichen Belastungen ausgesetzt wird; jede Belastung des späteren fertiger Fußbodens verteilt sich über den Zementestrich gleichmäßig auf die im Verbund verlegten Bauelemente. Im übrigen hat die Praxis gezeigt, daß für die Wärmeausbieitung und -weitergäbe von den Heizungsrohren an den Estrich keine dazwischenliegende metallische und im wesentlichen durchgehende Schicht, wie beispielsweise eine Alu-Platte, erforderlich ist. Durch die größenmäßige Abstimmung zwischen den Maschen des Netzes und den Verankerungsmitteln kann das Vorstanzen eines an sich durchgehenden Materials als an der Platte vorzusehende Schicht entfallen. Bei der Verwendung einer Netzschicht besteht die Möglichkeit, die Verankerungsmittel zunächst durch die Maschen hindurchzudrücken, wonach dann die ein Zurückziehen der Verankerungsmittel verhindernden Rückhalteflächen derselben gegen die Rückseite der die Maschen begrenzenden Stränge zur Anlage kommen, was ein Zurückziehen der Verankerungsmittel aus der Netzschicht, ohne dieses zu zerstören, unmöglich macht.
Darüber hinaus bietet eine Netzschicht die Möglichkeit, an jeder beliebigen Stelle des Bauelements Verankerungsmittel anbringen zu können, und zwar auch unter jedem Winkel zu den Rändern des Bauelements. Schließlich ist das Bauelement aber auch in einfacher Weise durch Zuschneiden, beispielsweise unter Zuhilfenahme eines einfachen Messers, an die räumlichen Gegebenheiten einer Baustelle anpaßbar.
Wegen zweckmäßiger Weiterbildungen wird auf die Angaben in den Unteransprüchen verwiesen.
Die Netzschicht kann in den geschäumten Kunststoff der Platte bei deren Herstellung mit eingeschäumt werden; hierzu wird bei der Herstellung der geschäumten Platte in deren Herstellungsform in entsprechender Höhe das Netz eingelegt, so daß die Befestigung des Netzes im selben Arbeitsgang und ohne zusätzliche Arbeitsschritte oder Hilfsmittel erfolgt wie das Schäumen der Platte zu deren Herstellung.
^m folgenden wird die Erfindung beispielsweise und unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert; es zeigt
F i g. 1 eine Oberansicht eines Bauelementes,
Fig. 2 einen Schnitt sowohl nach der Linie H-II als auch nach der Linie IH-111 der Fig. 1,
Fig.3 einen Schnitt entsprechend der Darstellung der F i g. 2 durch eine andere Ausführungsform und
F i g. 4 ein Verankerungsmittel.
Auf einer aus Styropor oder Polyurethan bestehenden Platte 1, also einer solchen aus einem geschäumten Kunststoff, rechteckigen Querschnitts ist ebe ebenfalls rechteckige Schicht aufgeklebt, die aus einem Netz 2 besteht, wie in Fig. 1 bereichsweisc dargestellt ist, wobei sich dieses Netz über die gesamte Oberfläche der Platte 1 erstreckt
Gemäß Fig.2 ist die Platte 1 im Querschnitt so gestaltet, daO an ihrem oberen Bereich Randbereiche 3 und 4 vorstehen, wogegen an aen gegenüberliegenden Seiten die entsprechenden Randbereiche 3' und 4' zurückgezogen ausgebildet sind. Dies dient dazu, den Durchtritt von noch breiigem Estrich zwischen zwei einander benachbarten Platten zu verhindern.
Nach Fig.2 erstreckt sich das Netz 2 auch über die zurückgezogenen Randbereiche 3' und 4'. Dies dien* dazu, zwei nebeneinander verlegte Bauelemente gegenseitig fixieren zu können. Eine solche Fixierung ist auch dann möglich, wenn sich das Netz 2 zwar noch über die zurückgezogenen Randbereiche 3' und 4', nicht jedoch über die vorgezogenen Randbereiche 3 und 4 erstreckt. Die Fixierung zwei nebeneinanderliegender Bauelemente kann dabei in der Weise erfolgen, daß durch das Netz hindurch ein Verankerungsmittel 9 geführt wird, das in den Kunststoff der Platte 1 des benachbarten Bauelements eingedrückt wird.
Die Fixierung kann andererseits aber auch in der Weise erfolgen, daß, wie ebenfalls aus F i g. 2 zu ersehen ist, an der Unterseite des über die zurückgezogenen Randbereiche 3' und 4' vorstehenden Teils des Netzes 2 ein doppelseitiges Klebeband 5 angebracht ist, das dann auf der Oberseite des vorstehenden Randbereichs 3 bzw. 4 eines benachbarten Bauelements aufdrückbar ist.
Fig. 3 zeigt eine andere Querschnittsausbildung des Bauelements, nämlich eine solche mit einer Nut-Federausbildung 6 bzw. 6' einander gegenüberliegender Ränder. Auch hier kann das Netz 2 randseitig, nämlich an zwei einander gegenüberliegenden Rändern der Platte 1, vorstehen, wobei wiederum ein doppelseitiges Klebeband 5 vorgesehen sein kann.
F i g. 2 zeigt im übrigen — angedeutet durch eine strichpunktierte Linie 7 — eine andere Möglichkeit zur Anordnung des Netzes 2, nämlich im Inneren der Platte 1. Eine solche Anordnung ist während der Herstellung der Platte 1 möglich, indem in die Form zum Aufschäumen der Platte 1 vor dem Aufschäumen das Netz 2 eingebracht wird, das dann in der entsprechenden Lage während des Kunststoffschäumens festgehalten wird und auf diese Weise in der Platte 1 eingeschäumt ist. Für die besondere Querschnittsgestaltung gemäß F i g. 2 empfiehlt sich dabei die Anordnung des Netzes 2 entsprechend der dargestellten Linie 7. also in einer solchen Höhe der Plattendicke, daß das Netz in der unteren Ebene der vorstehenden Randbereiche 3 und 4 befindet In diesem Falle sollte die Dicke der vorstehenden Randbereiche 3 und 4 bzw. der zurückgezogenen Randbereiche 3' und 4' nicht übermäßig stark sein, damit es nicht allzu langer Verankerungsmittel 9 für die Befestigungsorgane 8 der Heizungsrohre bedarf.
Beim Anbringen des Netzes 2 gemäß Darstellung in F i g. 2 und 3, nämlich auf der Oberseite, kann das Netz 2 auf die Oberfläche der Platte 1 aufgeklebt, aufgeschweißt, in die Oberfläche eingeschäumt oder auch anderweitig an der Platte 1 befestigt werden.
Fig.4 zeigt schließlich noch eine zweckmäßige Ausführungsform für die Befestigungsorgane 8 der Heizungsrohre, die an der Oberseite der Bauelemente durch das Netz 2 gehalten werden. Das Befestigungsorgan 8 hat lediglich ein einziges Verankerungsmittel 9 und ist somit hakenartig ausgebildet, wobei der dabei gebildete Haken 10 ein Heizungsrohr umgreift.
Es kann an dem freien Ende des Hakens 10 auch ein weiteres Verankerungsmittel 9 vorgesehen sein. Das Verankerungsmittel 9 ist dabei nach Art eines Spreizdübels ausgestattet und hat mehrere Rückhalteflächen 11a, die ein im Hinblick auf den jeweils verwendeten Rohrdurchmesser unterschiedlich tiefes Eindrücken und Verankern des Befestigungsorgans 8 an dem Netz 2 gestatten.
Für das Netz 2 kommen Netz- bzw. Gittergeflechte aus Kunststoff bzw. Metall in Frage, also beispielsweise Kunststoffnetzgeflechte oder Maschendraht, wie beispielsweise Fliegengitterdraht. Bei der Verwendung von derartigen Geflechten bzw. Gittern ist im Hinblick auf die Verankerungsmöglichkeit der Befestigungsorgane 8 die Maschenweite des Netzes 2 auf den Durchmesser der Verankerungsmittel 9 abzustimmen. Dies bedeutet lediglich, daß die Maschenweite nicht größer sein darf als der Durchmesser der Verankerungsmitiel 9. Dagegen darf die Maschenweite durchaus kleiner sein, da beim Hindurchdrücken der Verankerungsmittel 9 die Maschen zwangsweise deformiert oder vergrößert werden, ohne daß dies das Netz bzw. Gitter 2 im übrigen Teil und/oder in seiner Befestigung an der Platte 1 beeinträchtigen würde.
An der Unterseite der Platte 1 aus geschäumtem Kunststoff ist gemäß Fig.2 zusätzlich eine Trittschall-Dämmschicht 11 vorgesehen, die hinsichtlich der Ränder der Platte 1 auf der einen Seite vorsteht und an der anderen Seite zurückversetzt ist. Dies entspricht der Art der Randausbildung, wie sie bei der Platte 1 gemäß F i g. 2 beschrieben ist.
Die Verankerungsmittel 9 der Befestigungsorgane 8 können auch nach Art einer, Gewindes ausgebildet sein.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen

Claims (7)

Patentansprüche:
1. Bauelement für Flächenheizungen in der Form einer Platte aus einem geschäumten Kunststoff und einer an dieser befestigten Schicht eines anderweitigen Materials, die zum Festlegen von Verankerungsmitteln von Rohrbefestigungsorganen dient, dadurch gekennzeichnet, daß die Schicht aus einem Netz (2) besteht, dessen Maschengröße so auf die Größe der Verankerungsmittel (9) abgestimmt ist, daß letztere durch die Maschen hindurchführbar sindjjnd in hindurchgeführter Anordnung rückseitig an den die Maschen bildenden Strängen anliegend von diesen gegen Herausziehen festgehalten sind, daß das Netz (2) aus Kunststoff, Textilgut oder Draht ist und daß das Netz (2) im Oberflächenbereich der geschäumten Kunststoffplatte (1) befestigt ist
2. Bauelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Netz (2) innerhalb der geschäumten Kunststoffplatte (1) eingeschäumt ist.
3. Bauelement nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Netz (2) in den Oberflächenbereich der geschäumten Kunststoffplatte (1) eingeschäumt ist.
4. Bauelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Netz (2) auf der Oberfläche der geschäumten Kunststoffplatte (1) aufgeklebt ist.
5. Bauelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Netz (2) auf der Oberfläche der geschäumten Kunststoffplatte (1) aufgeschweißt ist.
6. Bauelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Netz (2) über mindestens zwei einander benachbarte Ränder der Platte (1) aus geschäumtem Kunststoff vorsteht.
7. Bauelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Kunststoffnetz aus Acrylglas ist.
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