DE2840109A1 - Heuwerbungsmaschine zum zetten und schwaden - Google Patents
Heuwerbungsmaschine zum zetten und schwadenInfo
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- A01—AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
- A01D—HARVESTING; MOWING
- A01D78/00—Haymakers with tines moving with respect to the machine
- A01D78/08—Haymakers with tines moving with respect to the machine with tine-carrying rotary heads or wheels
- A01D78/10—Haymakers with tines moving with respect to the machine with tine-carrying rotary heads or wheels the tines rotating about a substantially vertical axis
- A01D78/12—Haymakers with tines moving with respect to the machine with tine-carrying rotary heads or wheels the tines rotating about a substantially vertical axis the tines having an additional movement superimposed upon their rotary movement
- A01D78/125—Haymakers with tines moving with respect to the machine with tine-carrying rotary heads or wheels the tines rotating about a substantially vertical axis the tines having an additional movement superimposed upon their rotary movement by a guiding track
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- Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
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Description
Klöckner-Humboldt-Deutz AG
Zweigniederlassung Jahr 7702 Gottmadingen
Heuwerbungsmaschine zum Zetten und Schwaden»
Die Erfindung betrifft eine Heuitferbungsmaschine
zum Zetten und Schwaden, mit mindestens einem„ um eine stehende
Achse drehbar angetriebenen Rechrad, das Zinkentragarme aufweist s die sowohl um ihre radiale Längsachse als auch um eine
tangentiale Horizontalachse über Steuerorganes die in eine
an der Rechradachse fest angeordnete Steuerbahn eingreifen, verschwenkt werden,,
Bei derartigen Heuwerbungsmaschinen ist es zur Verbesserung der Recharbeit eritfünscht, daß die Zinkenspitzen
während des Zusammenrechens beim Schwaden und Zetten im vorderen Umlauf bereich des Rechrades möglichst lange, etx^a 180°,
am Boden bleiben«, Andererseits müssen sich die Zinkenspitzen beim Arbeitsvorgang "Zetten" im rückwärtigen Umlaufbereich
des Rechrades vom Boden entfernens damit das von den
Zinken mitgenommene Heu nach hinten und schräg nach oben
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ausgeschleudert und einer intensiven Durchlüftung ausgesetzt
wird. Dies wird in der Regel durch Neigen der Rechradachse nach vorne erreicht. Dabei vergrößert sich aber
der Abstand der Zinkenspitzen vom Boden nicht nur im rückwärtigen, sondern auch im seitlichen UmIaufbereich des Rechrades.
Bei zwei nebeneinander angeordneten, gegensinnig umlaufenden Hechrädern wird somit die Recharbeit zwischen den
beiden Rechrädern durch die Neigung der Rechradachsen nach vorn nachteilig beeinflußt. Das auf dem Boden liegende Heu
wird im seitlichen Bereich der Rechräder nicht voll erfaßt und bleibt auf dem Böden liegen.
Durch die DE-OS 14 82 029 ist eine Heuwerbungsmaschine
bekannt geworden, bei der die Zinkentragarme so gesteuert sind, daß bei Jeder Umdrehung des Rechrades die
Zinken etwa auf ihrer halben Umlaufbahn in Bodennähe verbleiben und auf dem übrigen Teil der Umlaufbahn sich vom
Boden entfernen. Hierzu sind die Zinkentragarme um tangentiale Horizontalachsen verschwenkbar gelagert. Gleichzeitig
werden die Zinkentragarme um ihre Längsachse derart schwenkbar gesteuert, daß die Zinken zusätzlich zu ihrer Schwenkbewegung
um die horizontale Achse eine Schwenkbewegung um die Längsachse der Zinkentragarme entgegen der Umlaufrich-
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tung ausführen und aus dem Heu herausgezogen werden. Es handelt
sich hierbei um zwei überlagerte Steuervorgänge, die
durch zwei unabhängig von einander angeordnete Steuerbahnen bewerkstelligt werden müssen. Durch die Addition der beiden
Steuerbewegungen soll ein rasches Anheben und Absenken der Zinken erreicht und ihre Aushubhöhe vergrößert werden.
Diese bekannte Art der Zinkensteuerung mit zwei Steuerkurven ist aufwendig und von der Funktion her sehr
zweifelhaft. Die für eine brauchbare Lösung des Steuerungsproblems erforderlichen Mittel sind in der DE-OS 14- 82 029
nicht in ausreichendem Maße angegeben. Außerdem besteht bei Heuwerbungsmaschinen mit großen Kreiseldurchmessern die Gefahr,
daß beim Zetten die Schleuderkraft der Zinken zum Ausstreuen des Heus nach hinten nicht ausreicht, weil durch
die Schwenkbewegung der Zinken um die Längsachse der Zinkenträger das Heu zu früh von den Zinken abgleitet. Die bekannte
Maschine weist für diesen Fall keine Möglichkeit auf, das Schwenken der Zinken um die Tragarm-Längsachse auszuschalten.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine einfache und funktionstüchtige Steuerung der Zinken zum
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gleichzeitigen Hochschwenken der Zinkentragarme um horizontale Achsen und das Verdrehen der Zinkentragarme um ihre
Längsachse zu schaffen. Ferner soll die Möglichkeit geschaffen werden, im Bedarfsfalle die Schwenkbewegung der
Zinken um die Längsachse der Tragarme auf einfache Art und Weise ausschalten zu können,s© daß jeder Zinkentragarm nur
noch um die Horizontalachse verschwenkt wird.
Gemäß der Erfindung wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß jeder Zinkentragarm an seinem der Rechradachse
zugekehrten Ende ein Gelenkstück aufweist, das mit zwei symmetrisch und im Abstand zur Zinkentragarm-Längsachse angeordneten
Steuerorganen in die Steuerbahn eingreift.
Zur Vermeidung der Gleitreibung zwischen den Steuerorganen und der Steuerbahn bestehen die Steuerorgane aus
Rollen, die um parallel zur Zinkentragarm-Längsachse liegende Achsen frei drehbar sind. Durch die symmetrisch zur
Zinkentragarm-Längsachse angeordneten Steuerorgane wird der Zinkentragarm beim Einlaufen der Steuerorgane in den
schräg nach unten oder oben gerichteten Teil der Steuerbahn gleichzeitig um seine Längsachse verdreht und um die Horizontalachse
verschwenkt.
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Der nach unten gerichtete Teil der Steuerbahn ist in bekannter Weise den Zinkentragarmen so zugeordnet, daß
die Zinken beim Verschwenken des Zinkentragarmes um seine Längsachse zur Bildung eines Schwades im seitlichen Bereich
des Rechrades aus dem Heu herausgezogen werden. Zur Veränderung des Zeitpunktes der Aussteuerbewegung der Zinken ist
die Steuerbahn in bekannter Weise um die Rechradachse schwenkbar und feststellbar.
Damit beim Arbeitsvorgang "Zetten" eine ausreichende
Streuwirkung der Zinken erzielt wird, sind die Steuerbahnen zweier benachbarter Rechräder so weit verschwenkbar,
daß der nach unten gerichtete Teil der Steuerbahnen jeweils im hinteren, inneren Quadranten der UmIaufkreisbahnen der
beiden Rechräder liegt. ·
Zur Ausschaltung der Schwenkbewegung der Zinken um die Längsachse der Zinkentragarme beim Zettens insbesondere
bei Verwendung großer Kreiseldurchmesser, ist zwischen Gelenkstück und einem Schvienklager des Zinkentragarmes
ein Kupplungsstück vorgesehen9 das auf dem Zinkentragarm
unverdrehbar und axial verschiebbar gelagert ist und
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durch Verschieben auf dem Zinkentragarm einerseits mit dem
Gelenkstück und nach Verschieben in der anderen Richtung mit dem Schwenklager des Zinkentragarmes durch Eingreifen in
entsprechende Ausnehmungen kuppelbar ist. Dadurch kann für den Arbeitsvorgang "Schwaden" eine drehfeste Verbindung
zwischen Gelenkstück und Zinkentragarm und für den Arbeitsvorgang "Zetten" zwischen Schwenklager und Zinkentragarm
hergestellt werden.
Da bei Verwendung von Rechrädern mit relativ kleinen Durchmessern beim Zetten keine Ausschaltung der Schwenkbewegung
der Zinken um die Längsachse des Zinkentragarmes erforderlich ist, ist das Gelenkstück mit dem Zinkentragarm
drehfest verbunden. In diesem Falle ist das Kupplungsstück entbehrlich.
Die mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin, daß durch die erfindungsgemäße
Doppelsteuerrolle zwei überlagerte Steuerbewegungen mit nur einer einzigen Steuerbahn erreicht werden. Dadurch, daß die
Steuerrollen symmetrisch zum Zinkentragarm liegen, wird der Zinkentragarm beim Beginn der Aussteuerung in vertikaler
Richtung nach unten bezw. nach oben relativ langsam be-
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schleunigt. Dies wirkt sich auf die Lebensdauer der Steuerelemente
vorteilhaft aus. Außerdem läßt sich die eine der beiden Steuerbewegungen bequem und funktionssicher ausschalten,
wenn sie nicht benötigt wird.
Die Erfindung ist in der nachfolgenden Beschreibung und der Zeichnung, die ein Ausführungsbeispiel darstellt,
näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 eine Seitenansicht eines Rechrades der Heuwerbungsmaschine nach der Erfindung,
Fig. 2 einen Ausschnitt aus der Seitenansicht nach Fig. 1 mit einem Zinken in der Arbeitsstellung,
Fig. 3 einen Ausschnitt aus der Seitenansicht nach Fig. 1 mit einem Zinken in der angehobenen
und verschwenkten Stellung,
Fig. 4· einen Schnitt durch die erfindungsgemäße Kupplungseinrichtung im Zinkentragarm in
der eingekuppelten Stellung, bei der beide
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Steuerbewegungen wirksam sind,
Fig. 5 einen Schnitt durch die Kupplungseinrichtung in der ausgekuppelten Stellung, bei
der die Schwenkbewegung des Zinkentragarmes um seine Längsachse ausgeschaltet ist und
Pig. 6 ein Ausführungsbeispiel mit relativ kleinem Rechrad, bei dem keine Kupplungseinrichtung
erforderlich ist.
In Fig. 1 ist ein Rechrad 1 einer Heuwerbungsmaschine dargestellt. Das Rechrad 1 ist in bekannter Weise um eine vertikale
Drehachse 2 von einem Schlepper aus angetrieben. Mittels eines Stützrades 3 ist das Rechrad 1 am Boden abgestützt.
An einem Querträger 4 sind zwei Rechräder nebeneinander angeordnet.
Es sind aber auch im Rahmen der Erfindung Ausführungen mit nur einem oder mehr als zwei Rechräder möglich.
Jedes Rechrad 1 weist radial angeordnete Zinkentragarme 5 mit Zinken 6 auf. Die Zinkentragarme 5 sind in Schwenklagern
7 um ihre Längsachse 8 schwenkbar gelagert. Das Schwenklager
7 ist um eine tangentiale Horizontalachse 9 am Rechrad
1 ebenfalls Schwenkbar gelagert. 'Das der Drehachse 2 des
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Rechrades 1 zugewandte Ende jedes Zinkentragarmes 5 weist Steuerorgane auf, die in eine an der Drehachse 2 fest angeordnete
Steuerbahn 10 eingreifen.
Die Steuerorgane bestehen aus jeweils zwei Steuerrollen 11 , die an einem mit dem Zinkentragarm 5 verbundenen
Gelenkstück 12 um parallel zur Zinkentragarm-Längsachse 8 liegende Achsen 1J frei drehbar sindo Die beiden Steuerrollen
11 sind mit gleichem Abstand von der Längsachse 8 und symmetrisch zu dieser angeordnet»
Die Fig. 4- und 5 zeigen ein Ausführungsbeispiel,
bei dem das Gelenkstück 12 auf dem inneren Ende des Zinkentragarmes 5 frei schwenkbar um die Längsachse 8 gelagert
ist. Koaxial zum Gelenkstück 12 ist ein Kupplungsstück 14
unverdrehbar und längsverschiebbar auf dem Zinkentragarm gelagert. Das Kupplungsstück 14 ist in der Darstellung nach
Fig. 4 so vtfeit nach rechts verschoben, daß es mit Klauen
in entsprechende Ausnehmungen am Umfang des Gelenkstückes eingreift., Dadurch besteht eine Mitnehmerverbindung zwischen
Gelenkstück 12 und Kupplungsstück 14 in Umfangsrichtung
des Zinkentragarmes 5» Die dem Gelenkstück 12 beim Durchlaufen
der Steuerbahn 10 aufgezwungenen Bewegungen wirken
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i/U
sich als Schwenkbewegungen des Zinkentragarmes 5 um die
Achsen 8 und 9 aus.
Bei dieser Stellung des Kupplungsstückes 14 ist die Heuwerbungsmaschine zum Schwaden vorgesehen. Die Steuerbahn
10 ist in bekannter Weise so angeordnet, daß die Zinken 6 im Bereich zwischen den beiden nebeneinander angeordneten
Rechrädern um die Längsachse 8 des Zinkenträgers entgegen der UmIaufrichtung und gleichzeitig um die Achse
nach oben verschwenkt werden. Das von den Zinken 6 zusammengerechte Heu wird zur Bildung eines Mittelschwades freigegeben.
Durch Verdrehen der Steuerbahn 10 um die Drehachse und Änderung der Drehrichtung eines Rechrades, kann die
Heuwerbungsmaschine auch zur Bildung von zwei Seitenschwaden eingestellt werden.
Werden Rechräder mit relativ großem Durchmesser verwendet, so ist es vorteilhaft, beim Arbeitsvorgang "Zetten"
die Schwenkbewegung der Zinken 6 um die Längsachse 8 der Zinkentragarme 5 auszuschalten, damit eine ausreichende
Schleuderwirkung durch die Zinken erreicht wird. Zu diesem Zweck wird das Kupplungsstück 14 nach links verschoben und
greift mit Klauen 16 in entsprechende Ausnehmungen am Um-
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fang des feststehenden Schwenklagers 7 ein (Fig. 5)· Dadurch
werden die Zinken 6 in einer Stellung arretiert, in der sie etwa senkrecht zum Boden stehen. Gleichzeitig ist
durch das Verschieben des Kupplungsstückes 14- nach links die Mitnehmerverbindung zwischen Gelenkstück 12 und Zinkentragarm
5 unterbrochen. Die Schwenkbewegungen des Gelenkstückes 12 um die Längsachse 8 werden nicht mehr auf den Zinkentragarm
5 übertragen.
Während beim Arbeitsvorgang "Schwaden" der Achsabstand
der beiden Rechräder so groß sein muß, daß keine Überschneidung der Zinkenspitzenbahnen stattfindet, ist beim
Arbeitsvorgang "Zetten" eine solche Überschneidung erwünscht. Zu diesem Zweck sind die beiden Rechräder in bekannter Weise
achsabstandsveranderlich ausgebildet.
Bei Verwendung von Rechrädern mit relativ kleinen Durchmessern, kann eine Ausführungsform gemäß Fig. 6 Anwendung
finden. In diesem Falle ist die Ausschaltung der Schwenkbewegung der Zinken 6 um die Längsachse der Zinkentragarme
5 nicht erforderlich. Die Schleuderwirkung der
Zinken 6 reicht aus, um das Gut nach hinten auszustreuen. Die Kupplung nach Fig. 4- und 5 kann entfallen. Das Gelenkstück
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ist mit dem Zinkentragarm 5 drehfest verbunden. Die Zinkentragarme
5 werden wie beim Ausführungsbeispiel nach Pig. M-sowohl um die Achse 8 als auch um die Achse 9 verschwenkt.
Allerdings ist es zweckmäßig, den Zeitpunkt der Aussteuerung der Zinken in bekannter Weise durch Verdrehen der Steuerbahn
10 um die Drehachse 2 zu verändern. Das Hochschwenken der Zinken 6 muß zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden, als
dies beim Arbeitsvorgang "Schwaden" der Pail ist.
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Claims (7)
- PatentansprücheHj Heuwerbungsmaschine zum Zetten und Schwaden, mit mindestens einem, um eine stehende Achse drehbar angetriebenem Hechrad, das Zinkentragarme aufweist, die sowohl um ihre radiale Längsachse als auch um eine tangentiale Horizontalachse über Steuerorgane, die in eine an der Rechradachse fest angeordnete Steuerbahn eingreifen, verschwenkt werden, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Zinkentragarm (5) an seinem der Rechradachse (2) zugekehrten Ende ein Gelenkstück (12) aufweist, das mit zwei symmetrisch und im Abstand zur Längsachse (8) angeordneten Steuerorganen in die Steuerbahn (10) eingreift.
- 2. Heuwerbungsmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerorgane aus Rollen (11) bestehen, die um parallel zur Längsachse (8) des Zinkentragarmes (5) liegende Achsen (13) frei drehbar sind.
- 3. Heuwerbungsmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der nach unten gerichtete Teil der Steuerbahn (10) in bekannter Weise den Zinkentragarmen (5)-2-$30013/0230INSPECTEDso zugeordnet ist, daß die Zinken (6) beim Verschwenken des Zinkentragarmes (5) um seine Längsachse (8) zur Bildung eines Schwades im seitlichen Bereich aus dem Heu herausgezogen werden.
- 4. Heuwerbungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3» dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerbahn (10) in bekannter Weise um die Rechradachse (2) schwenkbar und feststellbar ist.
- 5. Heuwerbungsmaschine nach Anspruch 4-, dadurch gekennzeichnet, daß für den Arbeitsvorgang "Zetten" die Steuerbahnen zweier benachbarter Rechräder soweit verschwenkt v/erden, daß der nach unten gerichtete Teil der Steuerbahnen jeweils im hinteren, inneren Quadranten der Umlaufkreisbahnen der beiden Rechräder liegt.
- 6. Heuwerbungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 5 dadurch gekennzeichnet, daß das Gelenkstück (12) auf dem Zinkentragarm (5) frei drehbar gelagert ist und zwischen Gelenkstück (12) und einem Schwenklager (7) des Zinkentragarmes (5) ein Kupplungsstück (14) vorgesehen ist, das-3-030013/0230auf dem Zinkentragarm (5) unverdrehbar und axial verschiebbar gelager ist und durch Verschieben auf dem Zinkentragarm (5) einerseits mit dem Gelenkstück (12) und nach Verschieben in der anderen Richtung mit dem Schwenklager (7) durch Eingreifen in entsprechende Ausnehmungen kuppelbar ist.
- 7. Heuwerbungsmaschine nach einem der .Ansprüche 1 bis 5» dadurch gekennzeichnet, daß das Gelenkstück (12) mit dem Zinkentragarm (5) drehfest verbunden ist.03001 3/02313
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DE2840109A1 true DE2840109A1 (de) | 1980-03-27 |
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CH458823A (de) * | 1967-07-14 | 1968-06-30 | Bucher Guyer Ag Masch | Heuerntemaschine |
AT306424B (de) * | 1969-12-04 | 1973-04-10 | Poettinger Ohg Alois | Kreiselrechen |
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- 1978-09-15 DE DE19782840109 patent/DE2840109A1/de not_active Withdrawn
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- 1979-09-14 FR FR7923019A patent/FR2435895A1/fr active Granted
Also Published As
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Legal Events
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8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |