DE2732327C2 - - Google Patents
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Description
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren zur
Gewinnung von Xylan und Faserstoffen aus xylanhaltigen pflanzlichen
Rohstoffen, wobei die Rohstoffe zwei Minuten bis 4 Stunden
bei 160 bis 230°C unter Druck behandelt werden.
Es ist bekannt, zellulosehaltige Rohstoffe aufzuschließen,
um in den Rohstoffen, insbesondere im Holz enthaltene
Produkte zu gewinnen und aufzuarbeiten. Je nach Art der
gewünschten Produkte werden verschiedene Aufschlußverfahren
angewandt. Im allgemeinen handelt es sich um Aufschlußverfahren
unter Verwendung von Chemikalien, unter
deren Einfluß eine Auflockerung des Zellwandverbandes
oder ein Lösen von Kittsubstanzen erfolgt, so daß die
faserige Struktur der Zelluloseanteile durch Defibrierung
freigelegt werden kann und in dieser Form der Verwendung
als Rohstoff für z. B. Platten, Papier usw. zugeführt wird.
Je nach Aufschlußbedingungen werden dabei die Begleitsubstanzen
der Zellulose entfernt, so daß reine Zellulose
für eine Weiterverarbeitung z. B. zu Kunstseide, Zellwolle
usw. zur Verfügung steht. Die abgetrennten Begleitsubstanzen
fallen in gelöster Form an und werden vernichtet.
Es ist weiterhin bekannt, die Rohstoffe, z. B. das zerkleinerte
Holz, einer Dampf- oder Dampf-Druck-Behandlung
zu unterwerfen, um durch Auflockerung des Zellwandverbandes
die anschließende Defibrierung zu ermöglichen oder
zu erleichtern. Die Zielsetzung dieser Verfahren liegt im
wesentlichen darin, die faserige Struktur der Zelluloseanteile
freizulegen und in dieser Form einer Verwendung
z. B. zur Herstellung von Faserplatten oder als Futtermittel
zuzuführen (CN-PS 9 33 028). Abgetrennte Begleitsubstanzen,
die in gelöster Form anfallen, werden größtenteils vernichtet.
Der vorliegenden Erfindung aber liegt die Aufgabenstellung
zugrunde, xylanhaltige pflanzliche Rohstoffe derart aufzuarbeiten,
daß alle im Rohstoff enthaltenen Stoffe möglichst
weitgehend einer Verwertung zugeführt werden. Insbesondere
soll das Xylan in hoher Ausbeute abgetrennt und
gegebenenfalls weiter verarbeitet werden.
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist das im Patentanspruch
1 gekennzeichnete Verfahren.
Beispiele für gemäß der Erfindung verwendete Rohstoffe
sind Laubhölzer, Stroh, Bagasse, Getreidespelzen, Maiskolbenreste,
Maisstroh usw. Als pflanzliche Rohstoffe werden
insbesondere solche Rohstoffe verwendet, die einen
Xylangehalt von z. B. über etwa 15 Gew.-%, vorzugsweise über
etwa 25 Gew.-% aufweisen. Es wird aber ausdrücklich darauf
hingewiesen, daß gemäß der Erfindung auch pflanzliche Rohstoffe
mit einem geringeren Xylangehalt eingesetzt werden
können, insbesondere dann, wenn von großem wirtschaftlichen
Interesse die Verwertung der nach dem Auslaugen der aufgeschlossenen
pflanzlichen Rohstoffe erhaltenen Faserstoff-
Rückstände ist. Dies hängt wiederum davon ab, welche
pflanzlichen Rohstoffe in den jeweiligen geographischen
Gegenden zur Verarbeitung zur Verfügung stehen.
Wie bereits oben ausgeführt, ist die Dampf-Druckbehandlung
und Defibrierung zur Aufschließung des Zellverbandes von
pflanzlichen Rohstoffen an sich bekannt. Die Behandlung
wird gemäß dem Verfahren der Erfindung so durchgeführt,
daß ein chemischer Abbau der in den Rohstoffen enthaltenen
Produkte soweit als irgend möglich vermieden wird. Es ist
also gemäß der Erfindung unerwünscht, daß bei der Dampf-
Druckbehandlung Säuren, Basen oder sonstige chemische Stoffe
zugesetzt werden. Die Dampf-Druckbehandlung soll so schonend
wie möglich erfolgen mit Bezug auf die Xylane und
Xylanbruchstücke. Es soll also nach Möglichkeit vermieden
werden, daß die Xylane zu Monosacchariden abgebaut werden.
Um diese Aufgabenstellung zu lösen, hat es sich als besonders
vorteilhaft erwiesen, daß die Dampf-Druckbehandlung
bei Temperaturen über etwa 175°C, vorzugsweise über etwa
180°C, jedoch unter etwa 220°C, vorzugsweise unter etwa
200°C, und besonders vorteilhaft im Bereich von etwa
185 bis 190°C durchgeführt wird. Wenn die Temperatur zu
hoch gewählt wird, kann ein unerwünschter Abbau der Xylane
zu den Monosacchariden erfolgen. Bei zu niedriger Temperatur
kann der Aufschluß unzureichend sein oder zu lange
dauern. Um den Aufschluß möglichst milde zu gestalten, soll
die Dauer der Dampfbehandlung möglichst kurzzeitig sein.
Die Behandlung muß in der Regel um so länger erfolgen, je
niedriger die angewandte Temperatur ist.
Maximal soll die Dampfeinwirkung vorzugsweise etwa 60 Minuten,
stärker bevorzugt maximal etwa 15 Minuten und besonders
vorteilhaft etwa 5 bis 8 Minuten betragen. Die untere
Grenze für die Dauer der Behandlung wird im wesentlichen
dadurch bestimmt, daß ein ausreichender Aufschluß erzielt
wird. Die angegebenen Zeiten beziehen sich auf die Dauer
der Einwirkung des die oben genannten Temperaturen besitzenden
Dampfes auf das Ausgangsmaterial.
Während der Aufschlußbehandlung werden Acetylgruppen aus
den Ausgangs-Rohstoffen abgespalten unter Bildung von
Essigsäure. Die Essigsäure hat einen günstigen Einfluß
auf den Aufschluß. Falls der eingesetzte dem Aufschluß
unterworfene pflanzliche Rohstoff sehr wenig Essigsäure
abspaltet, kann es zweckmäßig sein, etwas Essigsäure oder
auch andere Säuren zuzusetzen, wobei in der Regel insgesamt
nicht mehr als etwa 6 Gew.-% Essigsäure bezogen auf
atro Rohstoff vorhanden sein sollen.
Die so aufgeschlossenen pflanzlichen Rohstoffe werden nach
kurzzeitiger Defibrierung gemäß der Erfindung mit einer
wäßrigen Lösung ausgelaugt. Das Auslaugen kann in mehreren
Stufen erfolgen. Nach einer bevorzugten Ausführungsform
des Verfahrens der Erfindung erfolgt das Auslaugen nacheinander
mit Wasser, gegebenenfalls mehrmals nacheinander,
und mit einer wäßrig-alkalischen Lösung, ebenfalls gegebenenfalls
mehrmals nacheinander. Besonders vorteilhaft
und wirtschaftlich ist es, nach der Dampf-Druckbehandlung
die noch heißen pflanzlichen Rohstoffe unverzüglich mit
Wasser auszulaugen, da selbst bei Anwendung von kaltem
Wasser dieses durch den heißen Rohstoff erwärmt wird und
naturgemäß größere Mengen der Xylane löst. Es ist natürlich
auch möglich, vorher erhitztes Wasser zu verwenden. Mit
Wasser wird auf diese Weise bereits ein erheblicher Teil
der Xylane ausgewaschen. Die Auslaugungslösung kann von
den festen Bestandteilen nach an sich bekannten Verfahren
abgetrennt werden, z. B. Filtrieren, Zentrifugieren,
Absaugen usw. Es können hierzu die für die Verarbeitung
von zellulosehaltigen Rohstoffen verwendeten Vorrichtungen
eingesetzt werden, z. B. Vakuumsaugzellenfilter, Bandpressen,
Schubzentrifugen usw. Das Auslaugen erfolgt zweckmäßig
nach dem Gegenstromprinzip.
Für bestimmte Verwendungszwecke kann es zweckmäßig sein,
daß ein weiteres Auslaugen nicht erfolgt, und zwar insbesondere
dann, wenn die Ausgangsstoffe relativ wenig
Xylane enthalten und die Aufgabenstellung im wesentlichen
darin liegt, die nach dem Auslaugen erhaltenen Faserstoff-
Rückstände wertvollen Verwendungszwecken zuzuführen.
Besonders bevorzugt wird jedoch nach dem Auslaugen mit
Wasser ein weiterer Auslaugeschritt unter Anwendung einer
verdünnten Base durchgeführt.
Als Basen zum Auslaugen werden vorzugsweise Alkalien, insbesondere
Natronlauge, verwendet. Diese ist billig und besitzt
darüber hinaus einen Quelleffekt auf die pflanzlichen
Rohstoffe. Kalilauge kann auch eingesetzt werden, ist aber
in der Regel teurer. Natronlauge hat den weiteren Vorteil,
daß sie später leicht unter Bildung von Produkten neutralisiert
werden kann, die keine Probleme hinsichtlich der
Umweltverschmutzung verursachen. Die Konzentration an Basen
in den Auslaugelösungen soll möglichst gering sein, da
größere Mengen Base für die weiteren Verfahrensschritte
unerwünscht sind. Es ist deshalb bevorzugt, daß die Basenkonzentration
bei Verwendung von NaOH nicht über etwa
2 Gew.-%, vorzugsweise nicht über etwa 1 Gew.-% und ganz
besonders bevorzugt nicht über etwa 0,6 Gew.-%, bezogen
auf das Gewicht der Auslauge-Lösung, liegt. Die untere
Konzentrationsgrenze liegt zweckmäßig bei etwa 0,1 Gew.-%,
vorzugsweise über etwa 0,2 Gew.-% und besonders bevorzugt
über etwa 0,3 Gew.-%. Wenn andere Basen eingesetzt werden,
sind die entsprechenden optimalen Mengen durch einfache
Versuche zu ermitteln.
Es ist gemäß der Erfindung jedoch auch möglich, daß unmittelbar
mit einer wäßrig-alkalischen Lösung ausgelaugt wird.
Hierbei muß jedoch in der Regel der gesamte Laugenauszug
gereinigt werden, was jedoch im allgemeinen nicht erforderlich
ist, wie nachfolgend dargelegt wird, wenn nach der
bevorzugten Ausführungsform nacheinander mit Wasser und
mit einer wäßrig-alkalischen Lösung ausgelaugt wird.
Bei manchen pflanzlichen Rohstoffen werden beim sofortigen
Auslaugen mit alkalischer Lösung sehr gute Ergebnisse dadurch
erhalten, daß man aus den Auslaugelösungen Xylan
und Xylanbruchstücke ausfällt.
Wenn nach dem Auslaugen mit Wasser mit einer wäßrig-alkalischen
Lösung ausgelaugt wird, fällt letztere in der
Regel in einer so reinen Form an, daß die Abtrennung der
Xylane und Xylanbruchstücke in gereinigter Form von niedrigmolekularen
Zuckern nicht mehr zu erfolgen braucht.
Man kann noch die übliche Reinigung und Entfärbung der Lösungen
mittels bekannter Verfahren der Zuckeraufbereitungstechnologie
durchführen, wobei diese Reinigung gegebenenfalls
erst dann erfolgen kann, wenn das Xylan durch Hydrolyse
zu Xylose weiterverarbeitet worden ist.
Man kann also so verfahren, daß man nur aus der mit Wasser
erhaltenen Auslaugelösung Xylane und Xylanbruchstücke in
gereinigter Form im wesentlichen von Monosacchariden und
gegebenenfalls sonstigen Verunreinigungen abtrennt.
Die Temperatur, bei der das alkalische Auslaugen durchgeführt
geführt wird, hat einen starken Einfluß auf die Xylanausbeute.
Es wurde überraschenderweise gefunden, daß diesbezüglich
große Unterschiede für einzelne pflanzliche
Rohstoffe bestehen. Die optimale Auslaugetemperatur hängt
außerdem von den Dampf-Druck-Aufschluß-Bedingungen, von
der Laugenkonzentration und von der Dauer der Laugenbehandlung
ab. Besonders bei niedrigen Aufschlußtemperaturen
wird man deshalb für längere Zeit auslaugen. Die optimalen
Auslaugebedingungen können in einfachen Versuchen an aufgeschlossenen
pflanzlichen Rohstoffen ermittelt werden.
Es wurde gefunden, daß Xylane und Xylanbruchstücke, die
aus Dampf-Druck-aufgeschlossenem Material mit Lauge bei
Raumtemperatur extrahiert wurden, erstaunlich temperaturstabil
sind. So zeigten z. B. Xylane und Xylanbruchstücke
in den Laugenauszügen von Birkenholz (Raumtemperatur) bei
einer anschließenden 1/2-stündigen Erhitzung erst oberhalb
etwa 70 bis 80°C merkliche Abnahmen hinsichtlich ihres
Xylosegehalts.
Erwartungsgemäß wurden geringere Ausbeuten an Xylanen und
Xylanbruchstücken erhalten, wenn das aufgeschlossene
Birkenholz bei 100°C mit Lauge gewaschen wurde. Es wurde
jedoch gefunden, daß bei Temperaturen bis ca. 50°C und
Laugenbehandlungsdauer von bis zu etwa 20 bis 45 Min. die
Ausbeuten an Xylanen und Xylanbruchstücken im Bereich der
Mengen liegen, die bei Raumtemperatur erzielt werden.
Überraschenderweise wurde bei anderen Rohstoffen wie z. B.
Weizenstroh ein ganz anderes Auslaugenverhalten festgestellt.
Die Ausbeute an Xylanen und Xylanbruchstücken steigt
stark mit der Temperatur an und erreicht ein Maximum im
Bereich von 50 bis 80°C je nach Rohstoff, Aufschlußgrad,
Laugenbehandlungsdauer etc. Erst oberhalb von 70 bis 90°C
wird der bei Raumtemperatur erreichbare Wert unterschritten.
Die Temperatur der Laugenbehandlung hat auch einen wesentlichen
Einfluß auf die Reinheit der Xylane und Xylanbruchstücke
in den Auszügen. Bei den meisten Rohstoffen steigt
der Anteil an Nicht-Kohlenhydraten, insbesondere an phenolischen
Stoffen, mit der Temperatur an. Diese Stoffe bedingen
in der Regel keine Beeinträchtigung des Xylosereinheitsgrads,
da sie bei anschließender saurer Hydrolyse der Xylane und
Xylanbruchstücke ausfallen und leicht abfiltriert werden
können. Das Auslaugen bei erhöhter Temperatur kann jedoch
bei gewissen Rohstoffen den relativen Anteil der Fremdzucker
erhöhen, was die anschließende Gewinnung reiner
Xylose erschweren kann. Da diesbezüglich starke Unterschiede
zwischen einzelnen Rohstoffen und ihrer Vorbehandlung bestehen,
müssen die optimalen Auslaugebedingungen hinsichtlich
Ausbeute (s. oben) und Reinheit der Xylane und Xylanbruchstücke
für einzelne aufgeschlossene Rohstoffe bestimmt
werden. Dies kann in einfacher Weise durchgeführt
werden, wie dies in den Beispielen ausgeführt ist. Bei
Birkenholz erscheint ein Auslaugen bei möglichst niedriger
Temperatur (nicht über 60°C bei 30 Min. mit 1% NaOH) und
geringer NaOH Konzentration vorteilhaft, da bei höheren
Temperaturen die Ausbeute abnimmt und der relative Anteil
an Hexosen zunimmt. Bei Weizenstroh kann bei erhöhter Temperatur
vorteilhaft ausgelaugt werden, da die Ausbeute beträchtlich
mit der Temperatur ansteigt und der Anteil an
Fremdzuckern sich nur geringfügig erhöht.
Eine wesentliche Verfahrensstufe gemäß der Erfindung besteht
darin, daß die Xylane und Xylanbruchstücke in den
wäßrigen Auszügen von im wesentlichen Monosacchariden und
daneben anderen Verunreinigungen abgetrennt werden. Man
erhält auf diese Weise eine gereinigte Lösung von Xylanen
und Xylanbruchstücken in außerordentlich hoher Ausbeute
bezogen auf den Gehalt an Xylan in den eingesetzten pflanzlichen
Rohstoffen. Es ist überraschend und konnte nicht
vorausgesehen werden, daß bei Durchführung des Verfahrens
gemäß der Erfindung es einerseits möglich ist, reaktionsfähige
Faserstoffe, deren Kohlenhydrate vornehmlich aus
Zellulose bestehen, aus den pflanzlichen Rohstoffen zu
erhalten und andererseits die Xylane und Xylanbruchstücke
in hoher Reinheit und Ausbeute zu isolieren, die dann zu
Xylose bzw. Xylit weiterverarbeitet werden können. Die
Abtrennung der Xylane und Xylanbruchstücke in gereinigter
Form erfolgt vorzugsweise unter Verwendung stark basischer
Ionenaustauscherharze in der OH-Form.
Nach dem Beladen
solcher Ionenaustauscher mit den wäßrigen Auszügen können
die Monosaccharide entfernt werden durch:
- 1. Verdrängung durch die Xylane und Xylanbruchstücke
- 2. Eluieren mit schwach alkalischen wäßrigen Lösungen
- 3. Eluieren mit schwachen Säuren (wie H₂CO₃)
- 4. Eluieren mit wäßrigen Salzlösungen geringer Konzentration (wie NaHCO₃, Na₂HPO₄).
Beim Verfahren 1 wird der Ionenaustauscher bis zu seiner
maximalen Kapazität, Xylane und Xylanbruchstücke (die aufgrund
ihrer sauren Seitengruppen stärker an den Ionenaustauscher
gebunden werden) anzulagern, beladen. Die Monosaccharide
können durch Waschen mit Wasser ausgewaschen
werden. Die Beladung des Ionenaustauschers ist kritisch.
Wird die Kapazität überschritten, so erfolgt ein Durchbruch
von Xylanbruchstücken. Wird der Austauscher nicht ausreichend
beladen, so werden die Monosaccharide nicht abgetrennt.
Durch Analyse der auslaufenden Lösung kann der optimale
Beladungsgrad festgestellt werden.
Die beim Verfahren 2 notwendige Konzentration an Lauge ist
abhängig von der Beladung des Ionenaustauschers und der
Zusammensetzung der Xylanlösung. Wenn die Konzentration
der Lauge zu niedrig ist, werden die Monosaccharide nicht
vollständig ausgewaschen. Wenn die Konzentration zu hoch
ist, werden auch Xylan und Xylanbruchstücke ausgewaschen.
Die jeweils optimale Konzentration kann durch einfache Versuche
ermittelt werden. Als Lauge bevorzugt wird aus den
oben angegebenen Gründen Natronlauge. Vorteilhaft sind
bei Verwendung von Natronlauge Konzentrationen von 0,1 bis
0,4 Gew.-%. Nach dem Abtrennen der Monosaccharide kann der
Austauscher ohne Verlust an Xylan und Xylanbruchstücken
durch Waschen mit Wasser von überschüssiger Natronlauge
befreit werden.
Beim Verfahren 3 darf die Säure nicht so stark sein, daß
sie die Xylane und Xylanbruchstücke zusammen mit den Monosacchariden
eluiert. Die notwendige Konzentration kann in
analoger Weise ermittelt werden, wie dies beim Verfahren 2
hinsichtlich der Ermittlung der optimalen Konzentration
der Lauge beschrieben wurde.
Beim Verfahren 4 ist in analoger Weise die optimale Konzentration
der Salzlösungen zu ermitteln.
Nach Entfernung der Monosaccharide lassen sich die Xylane
und Xylanbruchstücke vom Ionenaustauscher herunterwaschen
mit entweder
- 1. Säure (wie H₃PO₄, HNO₃, H₂SO₄, HCl)
- 2. Nach Hydrolyse im Ionenaustauscherbett mit Säuren wie unter 1 in Form monomerer und niedrigoligomerer Spaltprodukte
- 3. Lösungen basischer Salze (wie Na₂CO₃)
- 4. Starker Lauge.
Xylane und Xylanbruchstücke sind im alkalischen Milieu gut
löslich, im sauren Milieu können sie jedoch ausfallen.
Dennoch ist die Verwendung von Säuren zum Eluieren besonders
vorteilhaft, wenn eine Weiterverarbeitung zu Xylose
vorgesehen ist. In diesem Fall kann die zum Eluieren verwendete
Säure gleichzeitig zur Durchführung der Hydrolyse
dienen. Um der Möglichkeit vorzubeugen, daß beim Eluieren
mit Säure Xylane ausfallen und somit im Ionenaustauscherbett
verbleiben, kann auch der mit den Xylanen und Xylanbruchstücken
beladene Ionenaustauscher nach Zusatz von
Säure auf erhöhte Temperaturen von z. B. bis etwa 150°C
erhitzt werden, wobei Hydrolyse im Ionenaustauscherbett
erfolgt. Die obere Temperaturgrenze wird im wesentlichen
durch die Temperaturstabilität des Ionenaustauschers bestimmt.
Die vorhergehend genannten Ionenaustauscher besitzen
eine Langzeit-Temperaturbeständigkeit bis etwa
150°C. Die bei der Hydrolyse gebildeten monomeren Zucker,
d. h. im wesentlichen Xylose, können mit Wasser vom Ionenaustauscher
leicht heruntergewaschen werden. Es ist von
besonderem Vorteil, daß nach letzterem Verfahren eine Aufkonzentrierung
der Lösungen erzielt werden kann.
Liegen bei Verwendung bestimmter Rohstoffe wäßrige Auszüge
vor, die neben Xylan und Xylanbruchstücken nur geringe
Mengen anderer Zucker enthalten, deren Abtrennung sich nicht
lohnt, so kann eine Reinigung von Fremd- und Farbstoffen
durch Passieren der Auslaugelösungen von Säulen der vorgenannten
Ionenaustauscherharze in der Cl-Form erfolgen. Bei
einer solchen Behandlung treten fast keine Verluste an
Kohlenhydraten, besonders nicht an Xylan und Xylanbruchstücken
auf, wogegen die Farbstoffe sehr weitgehend entfernt
werden.
Der wesentliche Erfindungsgedanke besteht darin, daß aus
den wäßrigen Auszügen die Xylane und Xylanbruchstücke in
reiner Form isoliert werden. Diese Isolierung wurde vorstehend
unter Verwendung von stark basischen Anionenaustauscherharzen
im einzelnen beschrieben. Die entfernten
Monosaccharide und sonstigen niedrigmolekularen Beimischungen
können auch noch einer wirtschaftlichen Verwertung
zugeführt werden. Beispielsweise können im Eluat enthaltene
Zuckeranteile für die Proteinherstellung oder nach
Konzentrierung als Flüssigviehfutter eingesetzt werden. Es
können auch andere Reinigungsverfahren zur Isolierung der
Xylane und Xylanbruchstücke angewandt werden. Beispiele
für solche Verfahren sind die Ultrafiltration, die Dialyse,
die Gelfiltration und die fraktionierte Fällung. Letztere
wird für Laugenauszüge vorzugsweise derart ausgeführt, daß
man die Auszüge schwach ansäuert, wobei ein Teil des Xylans
ausfällt, das abgetrennt werden kann. Zu der Lösung wird
ein organisches Lösungsmittel gegeben, in dem das Xylan
und die Xylanbruchstücke nicht oder schwer löslich sind,
das jedoch ein Löser für die Monosaccharide und die sonstigen
unerwünschten Beimischungen ist. Xylan und Xylanbruchstücke
werden auf diese Weise ausgefällt und fallen in
sehr reiner Form an. Besonders geeignete Lösungsmittel hierfür
sind Alkohole. Andere Lösungsmittel, die die vorstehend
definierten Lösungseigenschaften besitzen, können ebenfalls
eingesetzt werden.
In den meisten Fällen ist es erwünscht, die als Gemisch
vorliegenden Xylane und Xylanbruchstücke zu Xylose und
gegebenenfalls weiter zu Xylit zu verarbeiten. Hierzu
können die erhaltenen Lösungen, die die Xylane und Xylanbruchstücke
in gereinigter Form enthalten, unmittelbar,
d. h. ohne besonderes Isolieren der darin enthaltenen Xylane
und Xylanbruchstücke hydrolysiert werden, sofern nicht bereits
- wie vorstehend beschrieben - die Hydrolyse der
Xylane und Xylanbruchstücke im Ionenaustauscherbett erfolgte.
Die Hydrolyseverfahren sind an sich bekannt. Es
ist aber von besonderem Vorteil, daß die Hydrolyse der
gemäß dem Verfahren der Erfindung erhaltenen gelösten
Xylane und Xylanbruchstücke unter milderen Bedingungen,
z. B. unter Verwendung geringer Mengen konzentrierter Säuren,
vorgenommen werden kann als eine Hydrolyse der Xylane im
Zellwandverband der pflanzlichen Rohstoffe, d. h. einer
Hydrolyse von z. B. Holz oder Stroh.
Es ist weiterhin von besonderem Vorteil, daß die in gelöster
Form vorliegenden Xylane und Xylanbruchstücke, nicht
dagegen Xylane im Zellwandverband der Rohstoffe, durch
xylanolytische Enzyme sowohl in freier Form als auch besonders
vorteilhaft in trägergebundener Form in sehr hohen
Ausbeuten zu Xylose neben der in den Xylanen in geringer
Menge vorkommenden 4-O-Methylglucuronsäure umgewandelt
werden können.
Wenn gewünscht ist, daß aus der Xylose Xylit hergestellt
wird, ist es zweckmäßig, das Hydrolysat zunächst über
Anionenaustauscher zu reinigen. Am Anionenaustauscher werden
sowohl die 4-O-Methylglucuronsäure als auch die bei
der sauren Hydrolyse verwendete Säure gebunden, wogegen
Xylose die Austauschersäule frei passieren kann (vgl.
K. Dorfner: Ionenaustauscher, Verlag Walter de Gruyter &
Co., Berlin 1970, S. 207, M. Sinner, H.H. Dietrichs und
M.H. Simatupang, Holzforschung 26 (1972) 218 bis 228).
Aus der so gereinigten Xyloselösung kann die Xylose in an
sich bekannter Weise isoliert werden, wenn sie als solche
gewünscht wird. Die 4-O-Methylglucuronsäure wird leicht zusammen
mit der zur Hydrolyse verwendeten Säure entfernt.
Sonstige in der Lösung enthaltene Zucker, insbesondere
Glucose, werden leicht beim Umkristallisieren entfernt,
da sie nur in geringer Menge vorliegen.
Eine bevorzugte Zielsetzung des Verfahrens gemäß der Erfindung
besteht jedoch darin, daß die gemäß dem obigen Verfahren
erhaltene gereinigte Xylose durch vorzugsweise katalytische
Hydrierung in bekannter Weise zu Xylit weiter verarbeitet
wird. (Vgl. DT-OS 25 36 416 und 24 18 800, DT-AS
20 05 851 und 10 66 567, DT-PS 58 09 804 und FR-PS
20 47 193). Bei dieser Ausführungsform wird also aus den
einen hohen Xylangehalt aufweisenden pflanzlichen Rohstoffen
in einem wirtschaftlichen Verfahren in einfacher Weise
in hochreiner Form Xylit hergestellt (vgl. DT-AS 10 66 568).
Die Xylose kann auch zu Furfurol abgebaut werden. Es ist
hierzu nicht erforderlich, daß die Xylose zunächst in reiner
Form abgetrennt wird. Wie bei den anderen oben beschriebenen
Weiterverarbeitungsmethoden kann die gereinigte
Xyloselösung unmittelbar z. B. durch Einwirkung von starken
Säuren in an sich bekannter Weise zu Furfurol umgesetzt
werden. Die Überführung in Xylit kann auch mikrobiologisch
erfolgen (vgl. DT-PS 19 39 035).
Der nach dem Auslaugen der aufgeschlossenen pflanzlichen
Rohstoffe erhaltene Rückstand stellt ein wertvolles Faserstoff-
Produkt dar. Dieses Faserstoff-Produkt kann zur Herstellung
verschiedener wertvoller Produkte eingesetzt bzw.
verwendet werden. Ein Anwendungsgebiet besteht darin, daß
es zur Herstellung von Faserplatten und Karton eingesetzt
wird. Ein besonderer Vorteil hierbei liegt darin, daß
keine Abwasserprobleme bei der Herstellung der Faserplatten
und Karton eintreten, da das Faserstoff-Produkt, das gemäß
dem Verfahren der Erfindung erhalten wird, bereits frei
von unerwünschten Bestandteilen ist. Ein weiterer Vorteil
besteht darin, daß zur Herstellung der Faserplatten nur
in an sich bekannter Weise eine geringe Menge Paraffin zugesetzt
werden kann, während der Zusatz irgendwelcher anderer
Chemikalien nicht erforderlich ist. Die hergestellten
Platten besitzen sehr vorteilhafte Eigenschaften. Es kann
zweckmäßig sein, das beim Verfahren gemäß der Erfindung
erhaltene Faserstoff-Produkt vor der Weiterverarbeitung zu
Faserplatten einer Mahlung im Refiner zu unterwerfen, um
die für Faserplatten gewünschte Feinheit zu erzielen.
Ein anderes besonders vorteilhaftes Anwendungsgebiet des
Faserstoff-Produktes liegt in der Verwendung als Futtermittel.
In diesem Fall darf der Rückstand natürlich keine
größeren Mengen Basen enthalten, die bei der Verfütterung
schädlich sind. Wenn das Auslaugen der aufgeschlossenen
Rohstoffe mit alkalischen Lösungen erfolgte, wird deshalb
der Rückstand mit Wasser ausgewaschen, um ein als Futtermittel
geeignetes sauberes Produkt zu erhalten. Insbesondere
bei Verwendung von Stroh als pflanzlicher Rohstoff für das
Verfahren gemäß der Erfindung erhält man ein Futtermittel,
das weitgehend aus Zellulose und Lignin besteht, und das
von Rindern zu etwa 60 bis 70 Gew.-% verdaut wird.
Um die Verdaulichkeit insbesondere der Holzfaserstoffe zu
erhöhen, können sie im feuchten, alkalischen Zustand, d. h.
direkt nach dem Waschen mit verdünnter Natronlauge einer
Druckbehandlung unter Sauerstoff unterzogen werden. Bei
diesem an sich bekannten Prozeß der Sauerstoffbleiche wird
der Ligningehalt erheblich herabgesetzt, z. B. bei Eichenholz
von ursprünglich etwa 24 Gew.-% auf etwa 18 Gew.-%,
und die Verdaulichkeit wird von etwa 15 Gew.-% auf 32 Gew.-%
erhöht. Die Verdaulichkeit von Heu durch den Wiederkäuer
liegt vergleichsweise bei etwa 55 bis 60 Gew.-%.
Eine andere Ausführungsform des Verfahrens der Erfindung
besteht darin, daß man den erhaltenen Faserstoff-Rückstand,
der zum überwiegenden Teil aus Zellulose besteht, einer
sauren oder enzymatischen Hydrolyse unter Herstellung von
Glucose unterwirft. Dieses Verfahren ist im einzelnen in
der österreichischen Patentanmeldung 5345/76 vom 20. Juli
1976 beschrieben.
Da der gemäß der Erfindung erhaltene Faserstoff-Rückstand
einen außerordentlich hohen Reinheitsgrad aufweist, d. h.
an Kohlenhydraten vorwiegend Zellulose enthält, entsteht
bei der Hydrolyse praktisch nur Glucose in ganz ausgezeichneter
Ausbeute. Besonders überraschend ist, daß der
gemäß der Erfindung erhaltene Faserstoff-Rückstand trotz des
hohen Ligningehaltes in hoher Ausbeute enzymatisch zu
Glucose abgebaut werden kann, während Holz nicht enzymatisch
verzuckert werden kann. Enzyme, welche Zellulose unter Gewinnung
von Glucose abbauen, sind an sich bekannt. Diese
Produkte können im Sinne der Erfindung eingesetzt werden.
Die Aufarbeitung der Hydrolyselösung kann in bekannter
Weise unter Gewinnung von Glucose erfolgen.
Ein wesentlicher technischer Fortschritt des Verfahrens
der Erfindung liegt darin, daß keine umweltschädlichen
Chemikalien verwendet werden, und daß die eingesetzten
Chemikalien in sehr geringer Konzentration verwendet
werden. Ebenfalls aus Umweltschutz-Gründen ist die oben
beschriebene Bleiche mit vorzugsweise Sauerstoff vorteilhaft.
In der Beschreibung und in den Beispielen handelt es
sich bei % um Gewichts-Prozent, soweit nichts anderes
angegeben ist. Die Gewinnung bzw. Isolierung und Reinigung
der gewünschten in Lösung vorliegenden Stoffe erfolgt
nach den auf dem Gebiet der Zuckerchemie üblichen
Verfahren, z. B. durch Einengen der Lösungen, Versetzen
mit Flüssigkeiten, in denen die gewünschten Produkte
nicht oder schwer löslich sind, Umkristallisation usw.
"Atro" bedeutet "absolut trocken".
400 g Rotbuchenholz in Form von Hackschnitzeln, lufttrocken,
wurden in einem handelsüblichen Laborrefiner
mit Dampf für 6 bis 7 Minuten bei 185 bis 190°C, entsprechend
einem Druck von etwa 12 at., behandelt und etwa
40 Sekunden defibriert. Der so erhaltene feuchte Faserstoff
wurde mit insgesamt 4 l Wasser aus dem Defibrator
herausgespült und auf einem Sieb gewaschen. Die Ausbeute
an Faserstoff betrug 83%, bezogen auf das eingesetzte
Holz (atro).
Der gewaschene und abgepreßte Faserstoff wurde anschließend
in 5 l 1%iger wäßriger NaOH bei Raumtemperatur suspendiert
und nach 30 Minuten durch Filtration und Abpressen
vom alkalischen Auszug abgetrennt. Nach Waschen mit Wasser,
verdünnter Säure und wiederum Wasser betrug die Ausbeute
an Faserstoff 66%, bezogen auf das eingesetzte Holz (atro).
In entsprechender Weise wurden andere Holzarten, auch
in Form grober Sägespäne, sowie Stroh in gehäckselter
Form behandelt. Die Mittelwerte der Ausbeuten an Faserstoffen,
bezogen auf die Ausgangsmaterialien (atro) betrugen:
280 g der unter Beispiel 1 gewonnenen, mit Lauge behandelten,
jedoch nicht mit Wasser gewaschenen Faserstoffe
der Eiche, entsprechend einer Menge von 63 g Faserstoff
atro, wurden im Autoklaven unter Sauerstoff 1 Stunde
bei 120°C und 6 at behandelt und nach Beendigung der
Reaktion mit Wasser, verdünnter Säure und wiederum Wasser
gewaschen. Der verbliebene Faserstoffrückstand betrug
82%, bezogen auf den eingesetzten Faserstoff (atro),
oder 54%, bezogen auf das in Beispiel 1 eingesetzte
Holz (atro). Der Ligningehalt, ermittelt nach TAPPI-
Standard T 13 m - 54, erniedrigte sich von 24% des ursprünglich
eingesetzten Holzes auf 18%, bezogen auf den
gebleichten Faserstoff (atro).
Die Bestimmung der Kohlenhydrat-Zusammensetzung von
Ausgangsmaterialien und Faserstoffen erfolgte nach
Totalhydrolyse durch quantitative Zuckeranalyse in einem
Autoanalyzer (vgl. M. Sinner, M.H. Simatupang
und H.H. Dietrichs, Wood Science and Technology 9 (1975),
S. 307 bis 322).
Jeweils etwa 3 g der genau eingewogenen, lufttrockenen
(Feuchtigkeit parallel bestimmt), gemäß Beispiel 1 und
2 gewonnenen Faserstoffe wurden in Polyesternetzgewebebeuteln
eingenäht und für 48 Stunden in den Pansen
fistulierter Rinder eingebracht. Anschließend wurden die
Beutel mit Inhalt sorgfältig gewaschen und getrocknet.
Durch Zurückwägen erfolgt die Bestimmung der Abbauwerte
im Pansen (Verdaulichkeit).
Faserstoffe,Abbau im Pansen =
gewaschen mit H₂OVerdaulichkeit (%)
Weizen44
Gerste55
Hafer58
Eiche26
Buche22
Pappel37
Birke16
Eukalyptus17
Faserstoffe, behandelt
mit 1%iger NaOH
mit 1%iger NaOH
Weizen68
Gerste70
Hafer66
Eiche15
Buche11
Birke20
Eiche behandelt
mit 1%iger NaOH + O₂32
mit 1%iger NaOH + O₂32
Als Ausgangsmaterial dienten die unter Beispiel 1 beschriebenen,
mit 1%iger NaOH behandelten und gewaschenen
Faserstoffe der Rotbuche und von Weizenstroh.
Die Mahlung erfolgte im Refiner, erste Stufe mit 15 Strich,
zweite Stufe mit 5 Strich, bei Zusatz von 0,5% Paraffin.
Die Formung des Faservlieses erfolgte im Mahlgradprüfer
bei einer Stoffkonsistenz von 1,5%.
Kaltpresse:Gesamtkraft 4.7 t für 15 Sekunden
Heißpresse:Stufe 1 = 23 kp/cm² für 0,5 Minuten
Stufe 2 = 3.9 kp/cm² für 3 Minuten
Stufe 3 = 14 kp/cm² für 6 Minuten
Stufe 2 = 3.9 kp/cm² für 3 Minuten
Stufe 3 = 14 kp/cm² für 6 Minuten
Aliquote Anteile der unter Beispiel 1 gewonnenen wäßrigen
und alkalischen Auszüge wurden einer Totalhydrolyse unterworfen.
Die quantitative Bestimmung der Einzel- und Gesamtzucker
erfolgte mit Hilfe eines Autoanalyzers
(vgl. Beispiel 3). Im Autoanalyzer wurde außerdem der
Totalhydrolyse unterworfenes Holz untersucht. Fig. 1
zeigt die erhaltenen Diagramme für Rotbuche.
Nur mit Wasser gewaschene Faserstoffe von Birke und Weizenstroh
wurden entsprechend Beispiel 1 mit wäßriger NaOH verschiedener
Temperatur und Konzentration behandelt. Die Bestimmung
der Einzel- und Gesamtzucker in den Auszügen erfolgte
entsprechend Beispiel 6.
Aliquote Anteile der unter Beispiel 1 gewonnenen alkalischen
Auszüge von Birke wurden 30 Min. lang im Wasserbad auf Temperaturen
zwischen 25° und 100°C erwärmt. Nach dieser Behandlung
wurden sie einer Totralhydrolyse unterworfen und
die Zuckerzusammensetzung quantitativ mit Hilfe eines
Autoanalyzers bestimmt (vgl. Beispiel 3). Dabei
zeigte sich, daß die Wärmebehandlung bis zu etwa 75°C den
Gehalt der Lösungen an Xylose und anderen Zuckern nicht
veränderte. Oberhalb von 75 bis 80°C nahm der Xylosegehalt
der Lösungen durch die Wärmebehandlung mit steigender Temperatur
ab.
Der im Beispiel 1 gewonnene alkalische Auszug aus 400 g
Gerstenstroh, lufttrocken, wurde angesäuert bis zum
pH 5. Der dabei entstehende Niederschlag = 5,6%, bezogen
auf das eingesetzte Stroh atro, kann durch Zentrifugieren
vom Überstand abgetrennt werden. Der Hydrolyserückstand
des Niederschlages betrug 30%. Der klare Überstand = 5 l
wurde mit 15 l Methanol versetzt und der dabei entstehende
weiße Niederschlag wiederum durch Zentrifugieren gewonnen.
Die Ausbeute betrug 4,2%, bezogen auf das eingesetzte
Stroh atro. Der Hydrolyserückstand dieses Niederschlages
betrug 3,2% und der Aschegehalt 2,2%. Nach Totalhydrolyse
und quantitativer Zuckeranalyse entsprechend Beispiel 3
enthalten die vereinigten Niederschläge als Nebenbestandteile
noch 3,5% Glucose und 1,5% Galactose.
Der im Beispiel 1 aus Rotbuche gewonnene wäßrige Auszug
wurde an einem stark basischen makroretikularen Ionenaustauscher
in der Cl-Form von Verunreinigungen, insbesondere
von organischen Farbstoffen, befreit. Dazu wurden
für 100 ml Auszug 4 ml stark basisches Ionenaustauscherharz (Lewatit MP 5080
der Merck AG. Ebenso geeignet ist der entsprechende Ionenaustauscher IRA 900 von
Amberlite.) in einer Säule von 1 cm Durchmesser verwendet.
Nach dem Durchlaufen wurde zweimal mit je 4 ml destilliertem
Wasser nachgespült. Die Kohlenhydratausbeute der nur
noch leicht gelben vereinigten durchgelaufenen Lösungen
betrug im Mittel rund 95% der eingesetzten Menge.
16 ml des im Beispiel 1 aus Rotbuche gewonnenen wäßrigen
Auszugs wurden auf 5 ml stark basischem Ionenaustauscherharz (Lewatit MP 5080 der Merck AG) in OH-
Form aufgetragen (Säulendurchmesser 1,1 cm). Es wurde mit
rund 30 ml destilliertem Wasser gespült. Diese Lösung enthielt
im Mittel 5% der aufgetragenen Kohlenhydratmenge,
und zwar der Menge nach geordnet:
Arabinose (30%), Xylose (22%), Glucose (17% einschließlich Fructose, die am Ionenaustauscher entstanden sein kann durch Umwandlung aus Glucose), Galactose (12%) und Rhamnose (10%). Die ersten Fraktionen des Säuleneluats enthielten wesentlich mehr Glucose und Fructose (bis zu 50%) und nur sehr geringe Mengen Xylose. Anschließend stieg der Anteil der Xylose. Wird der Ionenaustauscher überladen, oder wird im Falle des Eluierens mit Natronlauge zu starke oder zu viel Lauge eingesetzt, so werden vermehrt Xylose und anschließend Xylobiose und neutrale Xylooligomere vom Ionenaustauscher heruntergewaschen.
Arabinose (30%), Xylose (22%), Glucose (17% einschließlich Fructose, die am Ionenaustauscher entstanden sein kann durch Umwandlung aus Glucose), Galactose (12%) und Rhamnose (10%). Die ersten Fraktionen des Säuleneluats enthielten wesentlich mehr Glucose und Fructose (bis zu 50%) und nur sehr geringe Mengen Xylose. Anschließend stieg der Anteil der Xylose. Wird der Ionenaustauscher überladen, oder wird im Falle des Eluierens mit Natronlauge zu starke oder zu viel Lauge eingesetzt, so werden vermehrt Xylose und anschließend Xylobiose und neutrale Xylooligomere vom Ionenaustauscher heruntergewaschen.
Anschließend wurden die Xylane und Xylanbruchstücke mit
2%iger wäßriger Sodalösung heruntergewaschen. Die ersten
40 ml enthielten im Mittel 85% der aufgetragenen Kohlenhydratmenge.
Das Hydrolysat dieser Lösungen enthielt im
Mittel 84% Xylose und neben der vom Xylan stammenden
4-O-Methylglucuronsäure nur Glucose (im Mittel 8%) als
Fremdzucker.
Wurden die Xylane und Xylanbruchstücke mit 2%iger Phosphorsäure
vom Ionenaustauscher heruntergewaschen, so war
mehr Flüssigkeit (rund 60 ml) erforderlich, und die Ausbeute
war geringer. Im Mittel wurde rund 75% der aufgetragenen
Kohlenhydratmenge wiedergefunden (einschließlich
Monosaccharide).
18 ml des im Beispiel 1 aus Rotbuche gewonnenen wäßrigen
Auszugs vorgereinigt an stark basischem Ionenaustauscherharz (Lewatit MP 5080) in Cl-Form, wie
im Beispiel 9 beschrieben, wurden zur Entfernung von
Monosacchariden an 5 ml Lewatit MP 5080 in OH-Form wie
im Beispiel 10 ausgeführt, behandelt.
Nach Abpressen des Wassers mit Druckluft wurde der Ionenaustauscher
mit 4 ml 10%iger Schwefelsäure (beachte hohe
Säurekonzentration, aber geringe Flüssigkeitsmenge) versetzt
und verschlossen 1 Stunde in kochendem Wasserbad
erhitzt. Die Säure wurde anschließend abgepreßt und der
Ionenaustauscher dann mit 2 ml destilliertem Wasser nachgespült.
Die Lösung enthielt rund 75% der aufgetragenen
Kohlenhydratmenge und wies somit eine Konzentration von
rund 3% auf. Weitere 7 ml Waschwasser enthielten 8% und
die nächsten 9 ml Wasser 0,5% der aufgetragenen Kohlenhydratmenge.
Die vereinigten schwefelsauren Hydrolysate
wiesen die gleiche Reinheit auf wie die mit Soda oder
Phosphorsäure eluierten und anschließend hydrolysierten
Xylane und Xylanbruchstücke (vgl. Beispiel 10).
Insgesamt wurden im vorliegenden Versuch im Mittel rund
90% der aufgetragenen Kohlenhydratmenge wiedergewonnen.
Ähnliche Ergebnisse wurden durch Hydrolyse der Xylane
und Xylanbruchstücke im Ionenaustauscherbett mit 20 ml
2%iger Salpetersäure erhalten.
Zu 20 ml des im Beispiel 1 aus Rotbuche gewonnenen wäßrigen
Auszugs wurden 340 mg eines gemäß Beispiel 8 aus alkalischen
Rotbuchenauszügen gewonnenen Xylans und konz. H₂SO₄
zugegeben, so daß die Lösung insgesamt rund 3% Xylan und
0,5% H₂SO₄ enthielt. Die Lösung wurde in einem verschlossenen
Kolben im kochenden Wasserbad erhitzt und der Hydrolyseverlauf
reduktometrisch (vgl. M. Sinner und H.H. Dietrichs,
Holzforschung 30 (1976), 50 bis 59) verfolgt. Als
Vergleichsversuch wurden in gleicher Weise 1,8 g Buchenholzspäne
(Siebfraktion 0,1 bis 0,3 mm) in 20 ml 0,5%iger
wäßriger H₂SO₄ behandelt.
Das gemäß der Erfindung erhaltene Xylan war nach 1/2 Stunde
zu über 50% und nach knapp 3 Stunden völlig hydrolysiert.
Aus dem Holz, das bekanntlich rund 28% Xylan enthält,
waren nach 1/2 Stunde 3%, nach 3 Stunden 8% und nach 9
Stunden knapp 10% reduzierende Zucker, zum großen Teil
Xylose, freigesetzt worden.
Je 300 mg der gemäß Beispiel 1 gewonnenen, mit Lauge behandelten
Faserstoffe von Eiche und Eukalyptus wurden
in der für Totalhydrolyse üblichen Weise (vgl. J.F. Saeman,
W.E. Moore, R.L. Mitchell und M.A. Millet, Tappi 37 (1954),
336 bis 343) mit 3 ml konz. H₂SO₄ unter Kühlung vermengt,
60 Min. bei 30°C inkubiert, mit 84 ml Wasser verdünnt und
60 Min. auf 120°C erhitzt.
Nach dieser Behandlung enthielten die Lösungen, bezogen
auf die Faserstoffeinwaagen, rund 70% Monosaccharide.
Die quantitative Zuckeranalyse der Lösungen (vgl. Beispiel
3) ergab für Eiche einen Glucoseanteil von 89%
und für Eukalyptus von 93%. In der Fig. 2 ist rechts
das Zuckerchromatogramm des Faserstoff-Hydrolats von
Eiche und links das von Eukalyptus dargestellt.
Ausgangsmaterialien waren der gemäß Beispiel 1 durch
Behandlung mit 1%iger NaOH und Waschen erhaltene Faserstoff-
Rückstand der Eiche sowie der gemäß Beispiel 7 durch
Behandlung mit 0,5%iger NaOH bei Raumtemperatur und
Waschen erhaltene Faserstoff-Rückstand der Birke nach
Trocknung im Klimaraum (Restfeuchtigkeit im Mittel 10
Gew.-%).
Je 200 mg dieser Faserstoff-Rückstände wurden mit 25 mg
eines durch Dialyse und anschließende Gefriertrocknung aus einem
handelsüblichen Enzym vom Cellulose-Typ (Onozuka SS All Japan Biochemicals
Co., Nishinomiya, Japan) gewonnenen Produkts in
5 ml 0,1 m Natriumacetat-Puffer pH 4,8 in verschlossenen
Erlenmeyerkolben bei 46°C im Schüttelwasserbad inkubiert.
Die Lösungen waren gegen Mikroorganismenwuchs mit Thimerosal
versetzt (28 mg/l). Es wurden jeweils 2 Proben mit
Enzym und 1 Probe ohne Enzym (Kontrolle) inkubiert.
Der Abbau wurde durch quantitative Zuckeranalyse verfolgt
(vgl. Beispiel 3). Nach 24 Std. Inkubation wurde
der verbliebene Rückstand durch Absaugen über eine Fritte
(G 3) abgetrennt und nach Trocknung gewogen. Der Endabbau
wurde zusätzlich durch Bestimmung der Menge der in Lösung
gegangenen Kohlenhydrate (im Filtrat) mit Orcin-Schwefelsäure
gemessen (vgl. M. Sinner, N. Parameswaran, H.H. Dietrichs
und W. Liese, Holzforschung 27 (1973), 36 bis 42).
Nach einer Inkubationsdauer von 2 1/4 Stunden war der
Eichen-Faserstoff im Mittel zu 17% in lösliche monomere
und oligomere Zucker umgewandelt worden; der entsprechende
Wert für Birke lag bei 18%. Die Endabbauwerte betrugen
für Eiche im Mittel 24% und für Birke im Mittel 42%.
Die Zuckerchromatogramme der Endabbaulösungen enthielten
nur Monosaccharide, und zwar Glucose und Xylose. Das Verhältnis
Glucose zu Xylose entsprach in etwa dem, das bei
der sauren Hydrolyse erreicht wurde. Bei dem enzymatisch
abgebauten Eichen-Faserstoff betrug der Glucoseanteil 84%,
bei dem Birken-Faserstoff 81%. Fig. 3 ist das Zuckerchromatogramm
der Endabbaulösung von Eiche. Es ist ähnlich
dem Chromatogramm des schwefelsauren Eichen-Faserstoff-
Hydrolysats gemäß Beispiel 13 (Fig. 2).
Unter Berücksichtigung des Ligningehalts der Faserstoffe
von 22 bis 24% ergibt sich, daß die Kohlenhydrate, die
vornehmlich aus Zellulose bestehen (vgl. Beispiel 3), bis
zu etwa 54% verzuckert wurden, und zwar überwiegend zu
Glucose.
Claims (10)
1. Verfahren zur Gewinnung von Xylan und Faserstoffen aus
xylanhaltigen pflanzlichen Rohstoffen, wobei die Rohstoffe
zwei Minuten bis 4 Stunden bei 160 bis 230°C unter Druck
behandelt werden, dadurch gekennzeichnet,
daß das Behandlungsmedium Sattdampf ist, daß zusätzlich
zur Dampfbehandlung eine Defibrierung erfolgt, daß man
die so aufgeschlossenen pflanzlichen Rohstoffe mit einer
wäßrigen Lösung auslaugt und aus der Lösung Xylane und
Xylanbruchstücke in gereinigter Form im wesentlichen von
Monosacchariden und ggf. sonstigen Verunreinigungen abtrennt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das Auslaugen der aufgeschlossenen Rohstoffe
in mehreren Stufen erfolgt, wobei nacheinander mit Wasser
und mit einer wäßrig-alkalischen Lösung mit geringer Konzentration
ausgelaugt wird.
3. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß das alkalische Auslaugen in einer
Lösung mit einem Gehalt von 0,1 bis 4 Gew.-% NaOH,
vorzugsweise 0,2 bis 1 Gew.-% NaOH und besonders bevorzugt
0,3 bis 0,6 Gew.-% NaOH erfolgt.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, daß man nur aus der mit Wasser erhaltenen
Auslaugelösung Xylane und Xylanbruchstücke
in gereinigter Form im wesentlichen von Monosacchariden
und gegebenenfalls sonstigen Verunreinigungen
abtrennt.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß man die Reinigung mittels stark
basischer Anionenaustauscherharze in der OH-Form
durchführt.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß man die Reinigung mittels Ultrafiltration
durchführt.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Xylane und Xylanbruchstücke
unter Gewinnung von Xylose hydrolysiert werden.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
die Xylose unter Gewinnung von Xylit reduziert wird.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß man den nach Auslaugen der aufgeschlossenen
pflanzlichen Rohstoffe mit Basen erhaltenen
Faserstoff-Rückstand mit Wasser auswäscht und/oder
neutralisiert, wobei ein als Futtermittel geeigneter Faserstoff erhalten wird.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der pflanzliche Faserstoff-Rückstand
mit Sauerstoff gebleicht wird.
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