DE2708627B2 - Verfahren zum Verbinden von Stäben der Zigarettenindustrie sowie Vorrichtung zum Durchfuhren dieses Verfahrens - Google Patents
Verfahren zum Verbinden von Stäben der Zigarettenindustrie sowie Vorrichtung zum Durchfuhren dieses VerfahrensInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Verbinden mindestens zweier axial aneinanderstoßender
Stäbe der Zigarettenindustrie, bei dem ein Stabgebilde, das aus mindestens zwei axial zueinander
ausgerichteten, aneinanderstoßenden Stäben besteht, in seitlicher Richtung gerollt und hierbei die Stäbe an den
Stoßstellen miteinander verbunden werden. Auch bezieht sich die Erfindung auf eine Vorrichtung zum
Durchführen dieses Verfahrens.
Aus der GB-PS 10 99 923 ist ein derartiges Verfahren bekanntgeworden, bei dem stumpf aneinanderstoßende
Zigaretten und Filterstäbe durch Vereinigungsbänder miteinander verbunden werden. Die Vereinigungsbänder
werden hierbei geschlitzt, um auf diese Weise einen Durchmesserunterschied zwischen den aneinander
anstoßenden Stäben auszugleichen. Üblicherweise werden jedoch ungeschlitzte Bänder verwendet.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Verbinden stumpf
aneinander anstoßender Stäbe der Zigarettenindustrie anzugeben, bei denen zum Verbinden der Stäbe keine
Vereinigungsbänder erforderlich sind.
Diese Aufgabe wird bei einem Verfahre.; mit den eingangs angegebenen Merkmalen erfindungsgemäß
dadurch gelöst, daß zum Verbinden der Stäbe ein Heißschmelzklebstoff während des Rollvorgangs auf
die aneinanderstoßenden Enden der Stäbe aufgebracht wird, so daß ein Klebstoffilm um zumindest einen Teil
des Umfangs der Stäbe gebildet wird.
Aus der GB-PS 12 Π 861 ist es bereits bekanntgeworden,
Heißschmelzklebstoff bei der Zigarettenherstellung zu verwenden. In diesem Fall werden jedoch die
einander überlappenden Längsränder einer Zigarettenumhüllungsbahn mit Heißschmelzklebstoff versehen,
um auf diese Weise die Längsnaht der Umhüllungsbahn zu schließen.
In? Gegensatz hierzu wird bei dem erfindungsgemäß vorgeschlagenen Verfahren der Heißschmel-klebstoff
an den stumpf aneinander anstoßenden Stellen der Stäbe so aufgebracht, daß der Klebstoff die Stoßnaht
zumindest stellenweise überlappt und damit eine Verbindung zwischen den Stäben herstellt. Der
Heißschmelzklebstoff dient somit gewissermaßen als Überlappungsmittel.
Eine Vorrichtung zum Durchführen des erfindungsgemäßen
Verfahrens mit einer Fördereinrichtung zur Zufuhr des aus mindestens zwei Stäben bestehenden
Stabgebildes zu einer Abrolltromniel, einer der
Abrolltrommel benachbarten Rollvorrichtung, durch die die Stäbe relativ zur Abrolltrommel gerollt werden,
wobei die Abrolltrommel und die Rollvorrichtung so angeordnet und ausgebildet sind, daß die Stäbe axial
zueinander ausgerichtet bleiben, ist erfindungsgemäß gekennzeichnet durch eine Klebevorrichtung zum
Aufbringen des Hcißschmelzklebstoffs in Form einer
filmartigen, die aneinander anstoßenden Enden der Stäbe überlappenden Verbindungsschicht.
Die Erfindung erlaubt die Verringerung des Herstellungsaufwandes, da keine Vereinigungsbänder benötigt
werden. Das erfindungsgemäße Verfahren wird insbesondere zum Herstellen von Verbund-Filtersträngen
verwendet. Kann jedoch auch zum Verbinden von Filtern mit Zigaretten eingesetzt werden.
Der Ausdruck »Heißschmelzklebstoff« bezeichnet einen Werkstoff, der in flüssigem Zustand oberhalb
Umgebungstemperatur aufgetragen wird und sich dann beim Abkühlen verfestigt, also insbesondere ein
thermoplastisches Material. Grundsätzlich läßt sich jedoch auch ein wärmehärtender Klebstoff verwenden,
das heißt, ein Material, das sich beim Abkühlen irreversibel verfestigt. Der Klebstoff ist nach dem
Aushärten vorzugsweise geringfügig flexibel. Wahlweise kann auch ein Wachs, etwa ein Siegelwachs oder
-lack verwendet werden; wegen der Brüchigkeit dieses Materials müssen auf diese Weise hergestellte Verbundteile
jedoch ziemlich vorsichtig gehandhabt werden.
Mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung werden in Verbindung mit den schematischen Zeichnungen
näher erläutert. Es zeigt
F i g. 1 eine teilweise geschnittene Seitenansicht eines Teils einer erfindungsgemäßen Einrichtung;
F i g. 2 einen Schnitt längs der Linie 11-11 der F i g. 1;
F i g. 3 eine Seitenansicht eines fertiggestellten Verbund-Füterstrangs;
F i g. 4 eine teilweise geschnittene Seitenansicht eines
weiteren Ausführungsbeispicls der Erfindung;
F i g. 5 einen Schnitt längs der Linie V-V der F i g. 4;
F i g. 6 eine teilweise geschnittene Seitenansicht eines dritten Ausführungsbeispiels der Erfindung;
F i g. 7 eine vergrößerte Aufsicht einer Rollplatten-Düsenanordnung
der Einrichtung gemäß F i g. 6;
ϊ Fig.6 die Aufsicht einer abgewandelten Düsenanordnung;
ϊ Fig.6 die Aufsicht einer abgewandelten Düsenanordnung;
F i g. 9 eine teilweise geschnittene Seitenansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels der Erfindung; und
Fig. 10 eine vergrößerte Ansicht der Klebstoff-Auftragvorrichtung der Einrichtung gemäß Fig.9 in Blickrichtung des Pfeiles Xder F i g. 9.
Fig. 10 eine vergrößerte Ansicht der Klebstoff-Auftragvorrichtung der Einrichtung gemäß Fig.9 in Blickrichtung des Pfeiles Xder F i g. 9.
Gemäß F i g. 1 werden Gruppen von axial aneinanderstoßenden Stäben bzw. Filterstücken 10 mittels einer
gekehlten Förderwalze 12 zu einer Abrolltrommel 14
ι ■-, transportiert. Wie F i g. 3 zeigt, enthält jede Filterstückgruppe
Filterstücke 10/4 aus einem ersten Material, zwischen denen Filterstücke iOB aus einem anderen
Materia! angeordnet sind. Z. B. können die Fiiterstücke
10Λ papiergefüllt sein und die Fiiterstücke 10ß eine
_>n Füllung aus Zelluloseazetatfasern haben.
In der Abrolltrommel 14 sind mehrere, axial auf Abstand gehaltene Sätze von flachen Nuten 14,4
ausgebildet, die jeweils fluchtend zu einer der Verbindungsstellen zwischen benachbarten Filterstük-
.--, ken ausgrichtet sind (siehe Fig.2). Die Nuten jedes
Nutsatzes sind in Urnfangsrichtung derart auf Abstand gehalten, daß das vordere Ende jeder Nut 14/4 auf eine
Gruppe von Filterstücken trifft, wie dies aus Fig. Ί ersichtlich ist. In den Fig. 1 und 2 ist die Nuttiefe der
in Deutlichkeit halber in übertriebenem Maßstab dargestellt.
In jede Nut 14Λ wird eine filmartige Schicht eines Heißschmelzklebstoffs über eine Düse 16 eingefördert.
Der Düsenauslaß ist durch die Abrolltroinmel 14
i. verschlossen, falls nicht eine Nut 14/4 der Trommel 14
mit der Düse 16 ausgerichtet ist. Der Klebstoff wird von einer nicht gezeigten Pumpe oberhalb der Umgebungstemperatur
und mit einem vorgegebenen Druck zugeführt.
in An dem Tangentenpunkt zwischen der Fördertrommel
12 und der Abrolltrommel 14 streifen mehrere, mit gegenseitigem Axialabstand parallel zueinander angeordnete
Finger 18Λ einer Rollplatts 18 die Filterstükke
aus den Kehlen der Trommel 12 und drücken sie an
i> die Abrolltrommel 14. Infolgedessen werden die
Filterstücke relativ zur Abrolltrommel 14 und zur Rollplatte 18 gerollt, wobei dieser Abrollvorgang an den
Fingern 18,4 beginnt. Die filmartigen Klebstoffschichten
werden somit aus den Nuten 14/4 um die aneinandersto-
-HP ßenden Endabschnitte der Filterstücke gelegt. Gemäß
Fig. 2 kann die Rollplatte 18 mit Nuten 18S versehen sein, so daß ein freier Spalt zum Klebstoff vorhanden ist,
also eine Berührung der Rollplatte 18 mit dem Klebstoff verhindert wird; wahlweise kann auf die Nuten 18S
.ι verzichtet werden, so daß die Rollplatte 18 für ein
Ausstreichen und Kühlen des Klebstoffs sorgt. Die endgültige Wandstärke der jeweils um zwei aneinanderstoßende
Filterstücke aufgetragenen Klebstolfschicht kann z. B. zwischen 0,05 und 0,075 ;nm liegen. Falls die
in Rollplatte 18 mit dem Klebstoff in Berührung kommt,
kann sie mit Kühlkanälen versehen sein, so daß ihre Temperatur auf einem geeigneten, das Aushärten des
Klebstoffs beschleunigenden Wert gehalten wird. Die Abrolltrommel 14 kann beheizt sein, um ihre Tempera-
.. tür auf einem Wert zu halten, bei dem der Kklebstoff im
flüssigen oder halbflüssigen Zustand verbleibt, bis er auf die Filterstücke aufgetragen wurde. Die fertiggestellten
Verbundfilter werden an eine zweite gekehlte Förder-
trommel 20 übergeben.
Die Drehgeschwindigkeit der Abrolltrommel 14 ist im wesentlichen doppelt so groß wie die der Fördertrommeln
12 und 20, so daß die Fördergeschwindigkeit der Filter im wesentlichen konstant gehalten wird.
Der Klebstoff muß nicht unbedingt in Form rechteckiger Streifen gleichförmiger Wandstärke aufgetragen
werden. Er kann beispielsweise gefärbt sein und in Form eines Aufdrucks mit durchsichtigen Stellen
aufgetragen werden, die eine Beschriftung (z. B. den Markennamen des Artikels) oder ein ästhetisches
Muster darstellen, insbesondere wenn die Einrichtung zum Verbinden von Filtern mit Zigaretten dient. Die
durchsichtigen, im wesentlichen klebstofffreien Bereiche werden zweckmäßigerweise von der eigentlichen
Verbindungsstelle zwischen den aneinanderstoßenden Zigarettenteilen entfernt angeordnet.
F i g. 4 zeigt ein anderes Ausführungsbeispiel der Erfindung, das insofern der Einrichtung gemäß F i g. 1
ähnelt, als dort ebenfalls eine Abrolltrommel 14, eine gekehlte, für die Zufuhr vorgesehene Fördertrommel 12
und eine gekehlte für die Entnahme vorgesehene Fördertrommel 20 vorgesehen sind. Bei diesem
Ausführungsbeispiel wird der Klebstoff jedoch über eine Rollplatte 22 zugeführt, die zu diesem Zweck mit
mehreren Düsen in Form von schlitzförmigen Kanälen 22/4 versehen ist; der Klebstoff gelangt von einer längs
der Rollplatte 22 verlaufenden Sammelleitung 22B zu den Kanälen 22A Eine Pumpe konstanten Fördervolumens,
z. B. eine peristaltische Pumpe fördert den Klebstoff im flüssigen Zustand über eine Leitung 22C
zur Sammelleitung 22B mit einem derartigen Mengenstrom, daß eine geringe Klebstoffkuppe über jeden der
Kanäle 22/4 vorsteht, wenn eine Gruppe von Filterslükken
die Kanäle 22A erreicht. Somit wird auf jede Verbindungsstelle ein Tropfen flüssigen Klebstoffs
aufgebracht und anschließend um die Verbindungsstelle gerollt. Es ist nicht unbedingt erforderlich, daß der
Klebstoff vollständig um die Verbindungsstelle verstrichen wird, jedoch sollte die fertige Klebschicht
zumindest um 270° über den Außenumfang der Filterstücke verlaufen.
In bestimmten Fällen läßt sich auch folgende Abwandlung treffen: Anstatt den Heißschmelzklebstoff
um die Verbindungsstelle zwischen benachbarten Zigarettenteilen zu verstreichen, kann er nach Art einer
Punktschweißung tropfenförmig auf die Verbindungsstelle aufgetragen werden. Eine »punktverschweißte«
Gruppe von Zigarettenteilen, die auf diese Weise in ihrer gegenseitigen Lage gesichert werden, kann ferner
anschließend zwischen einer beheizten Rollplatte hindurchgeführt werden, die soweit erwärmt ist, daß der
Klebstoff weich und somit in gewissem Umfang durch die Rollplatte verteilt wird; zur Fertigstellung der
Verbindungsstelle kann weiterer Klebstoff z. B. auf die oben beschriebene Weise aufgetragen werden.
F i g. 6 zeigt eine Einrichtung, die dem in F i g. 1 gezeigten Ausführungsbeispiel insofern entspricht, als
Gruppen von Stäben bzw. Filterstücken 30 in seitlicher Richtung durch eine gekehlte Zufuhrtrommel 31 zu
einer Abrollstation zwischen einer Abrolltrommel 32 und einer Rollplatte 33 transportiert werden.
Die fertiggestellten Filter werden durch eine gekehlte Abfuhrtrommel 34 abtransportiert.
Der Klebstoff wird durch mehrere Düsenanordnungen 35 unmittelbar auf die Filterstückgruppen aufgetragen.
Jede Düsenanordnung 35 bringt soviel Klebstoff auf, daß jeweils eine der Verbindungen bei einer
Filterstückgruppe der in Fig.3 gezeigten Art entsteht.
Die Klebstoffzufuhr zu jeder Düsenanordnung 35 erfolgt über eine Leitung 36, die zu einer Kammer 38
unterhalb von vier Klebstoffauslässen 39/4 bis 39ß verläuft, jeder Klebstoffauslaß nthält einen nach oben
verlaufenden, rohrförmigen Stutzen, der von einer Aussparung in Form einer Mulde 40 umschlossen ist, aus
der überschüssiger Klebstoff über eine nach unten geneigte Flanke 41Λ zu einem Abzugskanal 41
abfließen kann. Die Auslässe 39.4 und 39C liegen längs einer Linie, die parallel zu den Seiten der Düsenanordnung
35 (und parallel zur Förderrichtung der Filterstückgruppen) verläuft, und die Auslässe 39ß und 39D
liegen auf einer Linie, die parallel zu der die Auslässe 39Λ und 39C durchsetzenden Linie versetzt ist.
Während des Betriebs laufen die aneinanderstoßenden Stirnflächen der Filterstücke zwischen diesen beiden
Linien, so daß die Auslässe 39/4 und 39C auf das eine Filterstück und die Auslässe 39Z?und 39 Dauf das andere
Filterstück Klebstofftropfen aufbringen und kein Klebstoff unmittelbar auf die Fuge zwischen den beiden
Filterstücken aufgetragen wird. Stromabwärts der Auslässe 39/4 bis 39D, bezogen auf die Förderrichtung
der Filterstücke längs der Düsenanordnung 35. enthält jede Düsenanordnung 35 eine erhitzte Verteilerplatte
42, durch die der Klebstoff um die aneinanderstoßenden Enden der Filterstücke verstrichen wird; eine Mulde 43
verläuft um die Verteilerplatte 42 und führt jeglichen überschüssigen Klebstoff, der über die Verteilerplatte
42 abläuft, zum Abzugskanal 41 zurück.
Um die Mulden 40 und 43 verläuft ein Rand 44, und die Klebstoffauslässe 39/4 bis 39/5sowie die Verstärkerplatte
42 stehen geringfügig nach außen über den Rand 44 vor, so daß sie mit den Filterstückgruppen während
des Rollvorgangs zusammenwirken, während der Rand 44 die Filterstückgruppen vorzugsweise nicht oder
zumindest nur so schwach berührt, daß sie nicht eingekerbt werden.
Jede Düsenanordnung 35 wird durch den Klebstofl selbst im erwärmten Zustand gehalten, kann jedoch
auch ein nicht gezeigtes Heizelement enthalten.
Der Abstand zwischen den Auslässen 39/4 und 39D ist
geringfügig kleiner als die Umfangslänge jeder Filterstückgruppe. Die Anordnung sollte so gewählt werden
daß der Klebstoff nahezu vollständig um die Filterstückgruppen verstrichen, dabei jedoch verhindert wird, daß
sich die Enden der aufgestrichenen Klebstoffschicht gegenseitig überlappen, da dies im Überlappungsbereich
zu einer übermäßigen örtlichen Klebstoffdicke 1 führen würde.
Jeder Auslaß 39Λ. B, C und D bildet eine im
wesentlichen punktförmige Klebstoffquelle. Überschüssiger Klebstoff fließt von den Auslässen in einen diese
vollständig umschließenden Bereich über und gelangt
' durch den Abzugskanal 41 zu einem Klebstoffsumpf von wo er über eine Pumpe zu den Zuleitungen 36
zurückgeführt wird. Auf diese Weise wird eine genau gesteuerte Klebstoffmenge auf die Filterstücke aufge
bracht
1 Jede Düsenanordnung 35 ist in einem Schlitz in dei
Rollplatte 33 angeordnet und von dieser vorzugsweise auf Abstand gehalten, d.h. es ist ein Spalt 45
freigehalten, so daß keine unmittelbare Wärmebrücke von den Düsenanordnungen zur Rollplatte 33 vornan-
' den ist Der bezüglich der Düsenanordnungen 35
stromabwärtige Teil der Rollplatte 33 kann durch ein
einen Kanal 46 durchströmendes Kühlmittel gekühlt werden, so daß der Klebstoff durch die Berührung mit
der Rollplatte 33 abgekühlt und zumindest teilweise ausgehärtet wird, bevor die fertiggestellten Filterstränge
an die Trommel 34 übergeben werden.
Wie bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 dienen Finger 33,4 an der Rollplatte 33 zum Abstreifen
der Filterstückgruppen 30 von der Zufuhrtrommel 31, und zu diesem Zweck ist die Trommel 31 mit
Umfangsnuten versehen, in die sich die Finger 33-4
erstrecken.
Die Trommel 32 kann mit in Umfangsrichtung verlaufenden, zu den Düsenanordnungen 35 fluchtend
ausgerichteten Aussparungen versehen sein, um eine Berührung mit dem Klebstoff zu vermeiden.
Fig.8 zeigt eine abgewandelte Ausführungsform einer Düsenanordnung, durch die die Düsenanordnungen
35 gemäß den F i g. 6 und 7 jeweils ersetzt werden können. Die Düsenanordnung enthält drei nach oben
vorstehende Stege 47, 48 und 49, die die Filterstücke berühren, wenn diese zwischen der Abrolltrommel und
der Rollplatte gerollt werden. Jeder Steg ist von zwei engen Kanälen 50 durchsetzt, über die der Klebstoff von
einem unterhalb der Stege befindlichen, nicht-gezeigten Sammelraum zugeführt wird. Die Stege sind von einer
Mulde 51 umschlossen, in die überschüssiger Klebstoff von den Stegen abläuft; der überschüssige Klebstoff
wird über einen nach unten verlaufenden, zu einer Abzugsleitung 53 führenden Kanal 52 abgezogen.
Wie bei dem Ausführungsbeispiel gemäß den F i g. 6 und 7 liegen die Klebstoff-Auslaßkanäle 50 auf zwei
Linien, zwischen denen jeweils eine der Stoßflächen zwischen aneinanderstoßenden Filterstücken hindurchgeführt
wird.
Gemäß Fig.8 enthält die Düsenanordnung keine Verteilerplatte, und statt dessen wird der Klebstoff
durch die Rollplatte um die Filterstücke verteilt. Bei den in den Fig.6 und 7 bzw. in Fig.8 gezeigten
Einrichtungen wird durch den kontinuierlichen Klebstoffstrom aus den Düsenauslässen und in die diese
umschließende Mulde sichergestellt, daß auf jede Filterstückgruppe eine im wesentlichen konstante
Klebstoffmenge aufgetragen wird. Es empfiehlt sich, die Temperatur und den Druck des Klebstoffs in den
Düsenanordnungen möglichst konstant zu halten, wenn auch durch den Überlauf von überschüssigem Klebstoff
in die Mulden die Empfindlichkeit der Einrichtung gegenüber geringen Temperatur- und Druckschwankungen
herabgesetzt wird.
Die Fig.9 und 10 zeigen ein abgewandeltes Ausführungsbeispiel der Einrichtung gemäß Fig. 1. Wie
dort werden Gruppen von Stäben bzw. Filterstücken 60 durch eine gekehlte Zufuhrtrommel 61 in einen
Rollbereich zwischen einer Rollplatte 62 und einer beheizten Abrolltrommel 63 befördert. Die fertiggestellten
Filterstränge werden von einer gekehlten Abfuhrtrommel 64 abtransportiert Anstatt die einzelnen
Streifen der Klebstoffschicht in Aussparungen der Abrolltrommel 63 herzustellen, werden bei diesem
Ausführungsbeispiel jedoch mehrere kontinuierliche Klebstoffschichten 65 an in Axialrichtung der Abrolltrommel
63 verteilten Stellen durch eine Auftragsvorrichtung 66 auf die Abrolltrommel 63 aufgebracht, jede
Gruppe von Filterstücken 60 entnimmt jeweils einen Abschnitt der filmartigen Klebstoffschichten, während
sie zwischen der Abrolltrommel 63 und der Rollplatte 62 gerollt wird, und jeglicher überschüssiger, auf der
Abrolltrommel 63 verbliebener Klebstoff wandert zur Auftragsvorrichtung 66 zurück.
Wie bei dem Ausführungsbeispiel gemäß den F i g. 1 und 2 ist die Rollplatte 62 mit Fingern 62/4 versehen, die
die Entnahme der Filterstückgruppen von der Zufuhrtrommel 61 unterstützen, und in den Hauptteil der
Rollplatte sind Ausnehmungen eingeschnitten, die einen freien Spalt bilden, so daß die Rollplatte 62 den
Klebstoff nicht berührt.
Die Auftragseinrichtung 66 enthält einen Gehäuseblock mit sechs tiefen Nuten, welche Kammern 67
bilden, die zur Innenfläche 68 des Gehäuseblocks hin geöffnet sind, wobei der Gehäuseblock in Übereinstimmung
mit dem Außenumfang der Trommel 63 konkav ausgebildet ist. Die Stege 68/4 bis 68G der Innenfläche
68 bilden daher gemeinsam mit der Mantelfläche der Trommel 63 eine Gleitdichtung. Längs der Außenfläche
des Gehäuseblocks verläuft eine Sammelkammer 69 mit einer Klebstoff-Zufuhrleitung 70. Von der Sammelkammer
69 gelangt der Klebstoff über Öffnungen 71 in die Kammern 67.
Das stromabwärtige Ende jeder Kammer 67 ist durch eine Wand 72 verschlossen, die gegenüber der
Innenfläche 68 geringfügig zurückspringt, so daß ein Klebstoffilm vorgegebener Wandstärke (z. B. 0,075 mm)
auf der Trommel 63 heraustransportiert werden kann. Am stromaufwärtigen Ende jeder Kammer 67 ist eine
Stirnwand 73 ebenfalls geringfügig zurückgesetzt, so daß jeglicher, auf der Trommel 63 verbliebener
Klebstoff in die Kammern 67 hineintransportiert werden kann, wobei die Ausnehmung in der Stirnwand
73 konvergierende Seitenflanken 73/4 aufweist, um den
möglicherweise in Längsrichtung der Trommel 63 verteilten Klebstoff zu sammeln.
Wahlweise kann die Abrolltrommel 63 mit über deren gesamten Außenumfang verlaufenden Ausnehmungen
zur Aufnahme der Klebstoffilme versehen sein, wobei in diesem Fall die Stirnwände 72 und 73 der Kammern 67
nicht zurückgesetzt sein müssen.
Der Klebstoff wird der Auftragsvorrichtung 66 über
eine beheizte Leitung und ein nicht gezeigtes, beheiztes Ventil zugeführt, wobei dem Ventil eine Steuereinrichtung
zugeordnet sein kann, die den Klebstoffstrom derart reguliert, daß die Auftragsvorrichtung mit
Klebstoff voll oder nahezu voll gehalten wird, ohne daß sich ein übermäßiger Druck in der Auftragsvorrichtung
aufbaut. Wahlweise kann der Klebstoff der Auftragsvorrichtung durch eine Pumpe konstanten Fördervolumens
zugeführt werden, die den Klebstoffmengenstrom auf einem Wert hält, bei dem die Auftragsvorrichtung
nahezu, jedoch nicht vollständig mit Klebstoff gefüllt bleibt.
Claims (16)
1. Verfahren zum Verbinden mindestens zweier axial aneinanderstoßender Stäbe der Zigarettenindustrie,
bei dem ein Stabgebilde, das aus mindestens zwei axial zueinander ausgerichteten, aneinanderstoßenden
Stäben besteht, in seitlicher Richtung gerollt und hierbei die Stäbe an den Stoßstellen
miteinander verbunden werden, dadurch gekennzeichnet,
daß zum Verbinden der Stäbe ein Heißschmelzklebstoff während des Rollvorgangs auf die aneinanderstoßenden Enden der Stäbe
aufgebracht wird, so daß ein Klebstoffilm um zumindest einen Teil des Umfangs der Stäbe
gebildet wird.
2. Vorrichtung zum Durchführen des Verfahrens nach Anspruch 1, mit einer Fönlereinrichtung zur
Zufuhr des aus mindestens zwei Stäben bestehenden Stabgebildes zu einer Abrolltrommel, einer der
Abrolhrommel benachbarten Rollvorrichtung, durch
die die Stäbe relativ zur Abrolltrommel gerollt werden, wobei die Abrolltrommel und die Rollvorrichtung
so angeordnet und ausgebildet sind, daß die Stäbe axial zueinander ausgerichtet bleiben, gekennzeichnet
durch eine Klebevorrichtung (Ι4Λ, 16; 22/4; 35; 50; 66, 63) zum Aufbringen des Heißschmelzklebstoffs
in Form einer filmartigen, die aneinanderstoßenden Enden der Stäbe (10; 30; 60) überlappenden
Verbindungsschicht.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß zur Klebstoffzufuhr eine Düsenanordnung
(16; 66) vorgesehen ist, durch die auf die Abrolltrommel (14; 63) ein von dieser durch die
Stäbe (10; 60) aufgenommener Klebstoffilm auftragbar ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, gekennzeichnet durch mehrere Düsen (16; 67), die relativ schmale
Klebstoffilme an axial auseinanderliegenden Stellen auf der Oberfläche der Abrolitrommel (14; 63)
auftragen.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Abrolltrommel (14; 63) mit
mindestens einer Nut (MA) zum Zuführen von Klebstoff zu den Stäben (10; 60) versehen ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß durch die Düsenanordnung (66)
auf die Abrolltrommel (63) ein in Umfangsrichtung ununterbrochener Klebstoffilm auftragbar und der
durch die Stäbe (60) nicht entnommene überschüssige Klebstoff zur Düsenanordnung (66) zurückführbar
ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Abrolltrommel (14;
63) auf eine den Klebstoffilm in flüssigem Zustand haltende Temperatur erwärmt ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Rollvorrichtung
(18;32) zum Setzen des Klebstoffs gekühlt ist.
9. Vorrichtung nach eir.em der Ansprüche 3 b's 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die Rollvorrichtung eine gemeinsam mit der Abrolltrommel (14; 63) die
Stäbe (10;60)erfassende Rollplatte (18;62) mit einer
Aussparung (18Ö,/aufweist, die einen eine Berührung
des Klebstoffs mit der Rollplatte (18; 62) verhindernden Spalt bildet.
10. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß zur Klebstoffzufuhr auf die Stäbe (10; 30) eine den Klebstoff unmittelbar auf die Stäbe
auftragende Düsenanordnung(22/4; 35;50) vorgesehen
ist
11. Vorrichtung nach Ansprach 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Rollvorrichtung als RoII-
ϊ plane (22; 33) ausgebildet ist, an oder in welcher die
Düsenanordnung (22/4; 35; 50) angeordnet ist, und
durch die Düsenanordnung der Klebstoff während des Abrollens der Stäbe (10; 30) zwischen der
Rollp/atte und der Abrolltrommel (14; 32) unmittel-
Hi bar auf die Stäbe auf tragbar ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch1.1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Düsenanordnung (35) bezüglich der Rollplatte (33) isoliert oder auf
Abstand gehalten und die Rollplatte mit von einem
ι ■"■ Kühlmittel durchströmten Kanälen (46) versehen ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12,
dadurch gekennzeichnet, daß die Düsenanordnung (35) zumindest einen Klebstoffauslaß (39; 50), eine
den oder die Auslässe umschließende Mulde (40) zur
2» Aufnahme überschüssigen Klebstoffs und einen
Abzugskanal (41; 52) aufweist, über den der in die Mulde überfließende Klebstoff abgezogen wird.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch
gekennzeichnet, daß die Düsenanordnung (36) mehrere in Bewegungsrichtung der Stäbe (30)
bezüglich der Düsenanordnung auf Abstand gehaltene Klebstoffauslässe (39) aufweist und jeder einzelne
AuslaE über eine den Klebstoffüberschuß sämtlicher Auslässe aufnehmende Mulde (40) vorsteht und von
■■·> dieser umschlossen ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß zum Verteilen des
Klebstoffs um die Stäbe (30) stromabwärts des oder der Klebstoffauslässe (39) eine beheizte Verteiler-
'·'< platte (42) und eine diese umschließende Mulde (43)
angeordnet sind, welche zum Abführen jeglichen • überschüssigen, über die Verteilerplatte überfließenden
Klebstoffs mit dem Abzugskanal (41) in Verbindung steht.
■i'i
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis
15, gekennzeichnet durch mehrere, in Axialrichtung
der Stäbe (30) geringfügig auf Abstand gehaltene Klebstoffauslässe (39; 50), die derart angeordnet
sind, daß die Stoßflächen der Stäbe (30) zwischen
' ihnen hindurchlaufen.
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