DE2623404B2 - Quaderförmige, leicht zu öffnende Packung, die aus flexiblem bzw. biegbarem schlauchförmigen Verpackungsmaterial gebildet ist - Google Patents
Quaderförmige, leicht zu öffnende Packung, die aus flexiblem bzw. biegbarem schlauchförmigen Verpackungsmaterial gebildet istInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine aus schlauchförmigem
Verpackungsmaterial gebildete quaderförmige und leicht zu öffnende Packung der im Oberbegriff des
Patentanspruches 1 genannten Gattung.
Eine derartige Packung ist bereits bekannt (SE-PS 3 24 132). Bei dieser erstrecken sich längs der Ober- und
Unterseite Verschlußnähte, die relativ schmal sind und an den Enden in Dreiecklappen übergehen, die in der
Regel von der Oberseite ausgehend an den beiden benachbarten Seitenwänden von der Unterseite ausgehend
an die Unterseite selbst angelegt sind. Derartige Packungen haben sich wegen ihrer relativ einfachen
raschen und die Massenproduktion gewährleistenden Herstellung sehr als sogenannte »Wegwerfpackungen«
bzw. »Einwegpackungen« bewährt. Als Verpackungsmaterial dient insbesondere Kunststoff, Papier oder
auch Laminate unter Verwendung von Kunststoff, Papier, Aluminium od. dgl. Da solche Packungen vor
allem Dei Verwendung dünnwandigen Verpackungsmaterials oft keine genügende Steifigkeit aufweisen, hat
man diesen Nachteil dadurch abzuhelfen versucht, daß verstärkende Streifen aus Pappe od. dgl. auf Packungswände aufgeklebt wurden. Hierzu sind jedoch zusätzliche
Verfahrensschritte erforderlich, von eventuellen zusätzlichen Schwierigkeiten abgesehen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, quaderförmige Packungen dieser Gattung dahingehend zu
verbessern, daß sie trotz einfacher und schneller Herstellbarkeit insbesondere durch eine größere Steifigkeit
besser handhabbar sind.
Die Erfindung ist im Patentanspruch 1 gekennzeichnet. Dadurch, daß sich die eigentliche Versiegelungsnaht
nicht über die gesamte Verschlußrippe erstreckt, sondern nur auf einen schmalen Streifen längs der
Grundlinie der Versiegelungsnaht beschränkt ist, der darüber hinausragende Teil der Verschlußrippe jedoch
bis zur etwa halben Packungsbreite verlängert und teilweise nur einlagig ausgebildet ist, gelingt auf
einfache Weise eine wirksame Verstärkung bzw.
■»5 Versteifung der betreffenden Packungswand, an der die
Verschlußrippe angelegt ist.
An sich ist es bereits bei Packungen anderer Gattung bekannt (BE-PS 6 33 720), einen lappenförmigen Teil
von Verpackungsmaterial einer aus einem Zuschnitt hergestellten Packung über Versiegelungsnähte überstehen
zu lassen, die an der betreffenden Stelle praktisch vierlagig ausgebildet sind. Auch ist es bekannt (US-PS
25 28 778), bei Tabakpackungen die Versiegelungsnaht auf einem schmalen Streifen längs der Grundlinie zu
beschränken und die Verschlußrippe so lang auszubilden, daß sie die Hälfte der betreffenden Packungswand
und eine der benachbarten großflächigen Packungswände überdeckt, so daß mit Hilfe einer Banderole, die
ebenfalls großflächigen Verschlußrippen — gewissermaßen als Packungshülle — rings um die Packung
gelegt und an dieser festgelegt werden können. Abgesehen davon, daß die Anwendung dieser beiden
Teilmerkmale auf aus Schläuchen hergestellte Packungen sich nicht ohne weiteres aufdrängt, unterscheidet
sich die Erfindung durch ein weiteres Merkmal von diesem Gesamtstand der Technik.
So ist es nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung zweckmäßig, wenn das Versiegein auf die den
Versiegelungsnähten entsprechenden Bereiche der nachgedruckten Schlauchzonen beschränkt wird und
diese Versiegelungsnähte jeweils an des Enden der
betreffenden Schlauchzone angeordnet werden, so daß die sich zwischen diesen Versiegelungsnähten befindlichen
Bereiche der flachgedrückten Schlauchzonen nicht miteinander versiegelt werden und daß die Schlauchabschnitte
in diesen nicht versiegelten Bereichen längs mindestens teilweise sich nicht überlappenden Schnittlinien
voneinander getrennt werden. Mit anderen Worten ι ο wird eine Art »Versetzung« von Schnittlinien der einen
Verpackungsmaterialschicht zu den Schnittlinien der anderen Verpackungsmaterialschicht mindestens teilweise
vorgenommen, was insbesondere dadurch geschehen kann, daß nach einer Ausbildung der Erfindung
die Schnittlinien an einer Verpackungsseite U-förmig verlaufen. Es ist aber auch ein anderer Schnittlinienverlauf,
z. B. ein L-förmiger, möglich.
Weitere Verbesserungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Hierbei ist besonders von Bedeutung, daß aufgrund der erfindungsgemäßen Ausbildung eine Seite völlig frei
von Dreiecklappen bzw. Versiegelungsnähten bleiben kann, so daß man zweckmäßigerweise dort eine
öffnung anbringt und diese vorzugsweise mit einem auf- oder abreißbaren Deckstreifen verschließt. Die Packung
kann dann so gestellt werden, daß diese die öffnung aufweisende Packungswand die Oberwand bildet,
während die Wände, an denen die Versiegelungsnähte angelegt sind, Seitenwände darstellen.
Anhand der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung im folgenden näher beschrieben. Darin
zeigt
F i g. 1 eine perspektivische Ansicht eines Schlauchteils aus Verpackungsmaterial, der durch Verbinden der
Kantenbereiche einer Bahn zu einer überlappten Naht gebildet ist;
F i g. 2 den Schlauch gemäß F i g. 1 bei der Verarbeitung zu einem Verpackungsbehälter;
F i g. 3 eine perspektivische Darstellung zweier teilgeformter Verpackungsbehälter aus einem Schlauch
gemäß F i g. 1 nach dem Formen, Versiegeln und Abtrennen und
F i g. 4 eine Darstellung einer fertigen Packung.
Aus einer Bahn von Verpackungsmaterial, beispielsweise aus einer Papierlage mit beiderseitiger Kunststoffbeschichtung,
wird ein Schlauch 15 gebildet, indem die Bahnkanten überlappt und miteinander heißversiegelt
werden. Im vorliegenden Falle hat der überlappte Bereich 1 eine wesentliche Breite von beispielsweise
30 mm oder darüber, so daß in wirksamer Weise ein Griffbereich und eine Verstärkung des Mantels des
Verpackungsbehälters geschaffen wird. Es nt jedoch nicht erforderlich, die Überlappung so breit auszuführen,
sondern es besteht auch die Möglichkeit, mit einer überlappten Naht von wenigen mm Breite auszukommen.
Der aus der Bahn gebildete Schlauch wird mit Füllgut, wie Milch, gefüllt und in bekannter Weise zu
parallelepipedförmigen Verpackungsbehältern bzw. Packungen verarbeitet In F i g. 1 ist ein Abschnitt eines
aus Verpackungsmaterial gebildeten Rohres bzw. Schlauches 15 mit zu einer überlappten Längsnaht 1
zusammengefügten Kanten dargestellt. Die Verpakkungsmaterialbahn für den Schlauch 15 ist vor der
Schlauchbildung mit einem ausgestanzten Entnahmeloch, der öffnung 16, versehen, die vor der Schlauchbildung
mit einem abreißbaren Deckstreifen ii überdeckt wird, der rund um die öffnung 16 dichtend an dem
Verpackungsmaterial befestigt ist
Gemäß Fig.2 ist der Schlauch 15 zu einem parallelepipedförmigen Verpackungsbehälter geformt.
An den Eckteilen des so gebildeten Verpackungsbehälters werden Dreieckzipfel bzw. -lappen 17 ausgebildet,
die mit dem flachgepreßten Bereich 18 zusammenhängen, der sich auch über die gesamte Seitenwand des
Verpackungsbehälters erstreckt An den Rändern des flachgepreßten Bereiches 18 wird das zusammengepreßte
Verpackungsmaterial in schmalen Versiegelungsnähten 19 mit gegeneinandergerichteten Innenseiten
versiegelt, während der zwischen jenen liegende Bereich 18 unversiegelt bleibt Der flachgepreßte Teil ist
verhältnismäßig breit nämlich vorzugsweise von einer Breite gleich der halben Breite der Seitenwand des
Verpackungsbehälters, mit der der flachgepreßte Teil zusammenhängt
Die fertigen Verpackungsbehälter werden von dem versiegelten Schlauchende in einer besonderen Weise
abgetrennt, die aus F i g. 3 ersichtlich ist Dieses Verfahren besteht darin, daß im Prinzip der doppelwandige,
unversiegelte Bereich 18 derart geschnitten wird, daß die eine Wandlage mit dem oberhalb des
flachgepreßten Bereiches 18 liegenden Verpackungsbehälter und die andere Wandlage mit dem unter dem
flachgepreßten Bereich liegenden Verpackungsbehälter verbunden bleibt. Dies kann dadurch erzielt werden, daß
in dem nichtversiegelten Bereich 18 von beiden Seiten her nur durch eine der Materiallagen gehende Schnitte
geführt werden, deren einer von der einen Seite des flachgepreßten Bereiches 18 her eng an der oberen
Versiegelungsnaht 19 entlanggeführt und deren anderer von der gegenüberliegenden Seite des flachgepreßten
Bereiches 18 her eng an der unteren Versiegelungsnaht 19 entlanggeführt wird. Selbst wenn derartige Schnitte
ausgeführt werden, können die Packungen noch nicht voneinander getrennt werden, da sie noch entlang der
Längskanten des ursprünglichen Schlauches 1, d. h. entlang der Seitenkanten des flachgepreßten Bereiches
18, zusammenhängen.
Es hat sich als zweckmäßig erwiesen, in der in F i g. 3 gezeigten Weise zusätzlich zu den genannten Schnitten
in dem flachgepreßten Bereich 18 auch Schnitte gemäß den Schnittlinien 5, 7 von der einen Seite her zu führen,
die dann das Trennen der Verpackungsbehälter voneinander ermöglichen. In F i g. 3 sind die so
gebildeten Packungen 2, 3 in voneinander getrenntem Zustand dargestellt, die beide am unteren Ende eine
vorspringende Verschlußrippe mit dem Verstärkungsstreifen 9 aufweisen, dessen Breite vorzugsweise gleich
der halben Breite der mit der Quernaht verbundenen Seitenwand der Packung ist, sich jedoch nicht bis zu den
Spitzen der Dreiecklappen 17 erstreckt, sondern wegen der Anordnung der Schnittlinien 5, 7 so zugeschnitten
ist, daß er kürzer als der Abstand zwischen den Dreiecklappen 17, d. h. kürzer als die Länge der
betreffenden Packungswand 17 ist Die Versiegelungsnähte 19 erstrecken sich andererseits natürlich über die
ganze Breite zwischen den Spitzen der Dreiecklappen 17 und daher über die ganze Länge der betreffenden
Packungswand. Die oberen Rippen bzw. Versiegelungsstreifen 10 der Packungen 2, 3 bestehen ebenfalls im
wesentlichen aus einer einzigen Materiallage, jedoch wegen der früher erwähnten quergerichteten bzw. in
Schlauchachsrichtung verlaufenden Schnittlinien 5, 7, die sich zwischen den Schnittlinien 6, 8 erstrecken, die
von den gegenüberliegenden Seiten des Bereiches 18
her eingeschnitten worden sind, sind diejenigen Teile des Verstärkungsstreifens 10, die an die Spitzen der
doppelwandigen Dreiecklappen 17 anschließen, zweilagig
geblieben.
Es ist ohne weiteres einleuchtend, daß der Verstärkungsstreifen 9 in den »Ausschnitt« im Verstärkungsstreifen 10 hineinpaßt und in der soeben beschriebenen
Weise an jeder der beiden gegenüberliegenden Außenwände der Packung breite rippenartige Streifen
9, 10 gebildet werden, die auf die betreffenden Seitenwände des Verpackungsbehälters niedergefaltet
und gemäß F i g. 4 an diesen befestigt werden können. Hierdurch wird eine wesentliche Versteifung dieser
Packungswände erzielt, während gleichzeitig nach außen vorspringende bzw. abstehende Versiegelungsrippen, die in manchen Fällen die Handhabung der
Verpackungsbehälter behindern, vermieden werden. Es wird eine Packung mit durchwegs praktisch glatten
Seitenwänden erzielt Nach Niederfalten und Befestigen der Rippen bzw. Streifen 9, 10 werden die Dreiecklap
pen 17 in bekannter Weise gegen die Seiten wände bzw den Boden des Verpackungsbehälters niedergefalte
und an diesem befestigt; man erhält dann ein« vollständig ebene obere Stirnfläche bzw. Packungswanc
20, die die öffnung 16 und den abreißbaren Deckstreifer 11 aufweist.
Die Versteifung der Seitenwände der Packung ist vor besonderem Wert beim öffnen derselben für die
to Entnahme des Inhaltes, da die Packung ohne Gefahr de«
Einknickens der Seitenwand, was das Ausgießen des Füllgutes erschweren würde, mit einer Hand ergriffer
werden kann.
Die obige Beschreibung dient der Veranschaulichung Abwandlungen, beispielsweise hinsichtlich des Einfaltens
der doppelwandigen Dreiecklappen sowie der Ausbildung der Rippen, Nähte oder Streifen, sine
möglich.
Hierzu 4 Blatt Zeichnungen
Claims (7)
1. Quaderförmige, leicht zu öffnende Packung, die aus flexiblem bzw. biegbarem schlauchförmigen
Verpackungsmaterial gebildet ist und an den in Schlauchlängsrichtung gesehen entgegengesetzten
Stirnseiten sich quer zu dieser Längsrichtung erstreckende, durch Flachpressen und Versiegeln
von im Abstand verlaufenden Schlauchzonen gebildeten, mindestens doppellagige Versiegelungsnähte
sowie an Packungswände anlegbare Dreiecklappen an beiden Enden der Versiegelungsnähte aufweist,
dadurch gekennzeichnet, daß jede Versiegelungsnaht (19) auf einen schmalen Streifen an ihrer
Grundlinie beschränkt und durch einen sich abschließenden Verstärkungsstreifen (9,10), der mindestens
teilweise aus nur einer Lage des Verpackungsmaterials besteht und im wesentlichen entlang des
größten Teils der Rippenlänge verläuft, zu einer Verschlußrippe ergänzt ist, deren Breite etwa der
halben Breite der Packung bzw. der betreffenden Packungsstirnseite entspricht, und daß mindestens
eine Verschlußrippe in mindestens einem Endbereich außerhalb der Länge des einlagigen Verstärkungsstreifens
(9) der anderen Verschlußrippe einen doppellagigen Randteil aufweist.
2. Packung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jede Verschlußrippe gleich breit ist.
3. Packung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge des einlagigen
Verstärkungsstreifens (9, 10) kurzer als die Länge der betreffenden Packungsseiie ist.
4. Packung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine
aufreißbare Öffnung (16) an einer von Verschlußrippen und Dreiecklappen (17) freien Packungswand
(20) angeordnet ist.
5. Packung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die öffnung (16) mit einem auf- bzw.
abreißbaren Deckstreifen (11) verschlossen ist.
6. Verfahren zur Herstellung einer Packung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der aus
einer Verpackungsmaterialbahn unter Bildung einer Längsverschlußnaht ein Schlauch gebildet, davon
Schlauchabschnitte durch Flachdrücken und Versiegeln der Schlauchzonen gebildet und durch Trennen
im Bereich der Schlauchzonen getrennt und zu den Packungen geformt werden, dadurch gekennzeichnet,
daß das Versiegeln auf die den Versiegelungsnähten (19) entsprechenden Bereiche der flachgedrückten
Schlauchzonen beschränkt wird und diese Versiegelungsnähte (19) jeweils an den Enden der
betreffenden Schlauchzone angeordnet werden, so daß die sich zwischen diesen Versiegelungsnähten
(19) befindlichen Bereiche (18) der flachgedrückten Schlauchzonen nicht miteinander versiegelt werden
und daß die Schlauciiabschnitte in diesen nicht versiegelten Bereichen (18) längs mindestens teilweise
sich nicht überlappenden Schnittlinien (5,6,7, 8) voneinander getrennt werden.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß auf einer Seite der flachgepreßten
Schlauchzone eine nur eine Lage der Schlauchzone durchtrennende, im wesentlichen U-förmige Schnittlinie
(5, 6, 7) und auf der anderen Seite der flachgepreßten Schlauchzone eine zur U-förmigen
Schnittlinie (5, 6, 7) in Schiauchiängsrichtung versetzte Schnittlinie (8) angelegt wird, die den
Stirnrand der anderen Verschlußrippe bildet
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