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Einrichtung zur aufeinanderfolgenden Abgabe
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von Briefsendungen aus einem Stapel Die Erfindung betrifft eine Einrichtung
zur aufeinanderfolgenden Abgabe von vereinzelten Briefsendungen aus einem Stapel
mit einem dauernd mit der jeweils vordersten Sendung in Eingriff stehenden, gesteuert
umlaufenden Abzugsorgan, welches die Sendungen jeweils bis in den Erfassungsbereich
eines Paares von dauernd angetriebenen Förderrollen vorschiebt, einer zwischen dem
Stapelausgang und den Förderrollen angeordneten ersten Fühleinrichtung, einer mit
einem Abstand folgenden zweiten Fühleinrichtung, und einer Steuerschaltung, welche
in Abhänggkeit von den Signalen der Fühleinrichtungen den Antrieb des Abzugsorgans
so steuert, daß die nächste Sendung der Bezugskante (Hinter- oder Vorderkante) der
zuvor abgegebenen Sendung entsprechend dem Abstand der Fühleinrichtungen nachfolgt.
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Vereinzelungseinrichtungen dieser Gattung sind beispielsweise aus
der DT-OS 24 10 145 bekannt. Dort ist die zwischen dem Stapelausgang und den Förderrollen
angeordnete Fühleinrichtung ein Fühlorgan wie insbesondere eine einzelne Lichtschranke,
durch deren Lage eine für alle Sendungen einheitliche Wartestellung definiert ist.
Die Steuerschaltung ist so ausgebildet1 daß der Antrieb des Abzugsorgans jeweils
nur dann eingeschaltet ist, wenn entweder das Fühlorgan frei ist oder wenn das Fühlorgan
nicht frei ist und an der Steuerschaltung ein Abrufsignal anliegt, und die Abbremszeit
beim Stillsetzen des Abzugsorgans und der Abstand zwischen dem Fühlorgan und den
Förderrollen sind so bemessen, daß jede Sendung durch das Abzugsorgan zunächst bis
zum Fühlorgan geschoben wird und erst auf ein Abrufsignal hin durch das Abzugsorgan
weiter bis in den Erfassungsbereich der Förderrollen geschoben wird.
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Als Abrufsignal wird der Steuerschaltung das Ausgangssignal eines
auf die Förderrollen folgenden zweiten Fühlorgans zugeführt, welches durch den Durchgang
der jeweiligen Bezugskante (Hinter- oder Vorderkante) der zuvor abgegebenen Sendung
ausgelöst wird.
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Bei den bekannten Einrichtungen wird demnach jede abzugebende Sendung
zweimal durch das Abzugsorgan beschleunigt: Einmal beim Vorschieben bis zur Wartestellung
am ersten Fühlorgan und ein zweites Mal beim Vorschieben aus der Wartestellung in
den Erfassungsbereich der dauernd angetriebenen Förderrollen. Das bedingt eine entsprechend
häufige Betätigung des Antriebs des Abzugsorgans bzw. der für dessen Steuerung benutzten
Bremskupplung.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vereinzelungseinrichtung
der eingangs genannten Gattung zu schaffen, bei der jede abzugebende Sendung in
der Regel nur einmal beschleunigt werden muß. Die erfindungsgemäße Lösung erfolgt
unter Verzicht auf eine definierte Wartestellung durch die Anwendung der im Patentanspruch
1 gekennzeichneten Merkmale.
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Verschiedene Möglichkeiten zur Verwirklichung der Erfindung und zu
ihrer weiteren Ausgestaltung im Sinne der Unteransprüche werden nachstehend anhand
der Zeichnung erläutert. In dieser zeigen: Figur 1 in zum Teil vereinfachter Draufsicht
ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vereinzelungseinrichtung;
Figur 2 schematisch einschließlich der Steuerschaltung eine Draufsicht auf ein der
Figur 1 entsprechendes Ausführungsbeispiel; Figur 3 den beispielsweisen Aufbau einer
für die Ausführungsbeispiele der Figuren 1 und 2 verwendbaren Steuerschaltung; und
Figur 4 schematisch einschließlich der Steuer schaltung eine Draufsicht auf ein
zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vereinzelungseinrichtung.
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Die in Figur 1 gezeigte Einrichtung enthält als Auflage für einen
Stapel 1 ein über Walzen 2 und 3 geführtes Unterflurband 4. Zur Lagerung der Achsen
5 bzw. 6 dieser Walzen dienen auf der Grundplatte 7 der Einrichtung befestigte Böcke
8. Die Achse 5 ist mit einem Getriebemotor 9 gekuppelt, der in weiter unten beschriebener
Weise durch einen auf der Grundplatte befestigten Mikroschalter 10 so gesteuert
wird, daß er das Unterflurband bei Bedarf in Richtung des Pfeiles 4' antreibt.
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Das hintere Ende des Stapels 1 wird durch eine mit Handgriff 11 versehene
Stützwand 12 abgestützt, die mittels einer Hülse 13 schwenkbar und parallel zum
Unterflurband 4 verschiebbar an einer Stange 14 gelagert ist. Über auf den Achsen
5 und 6 sitzende Kettenräder 15 bzw. 16 läuft eine Kette 17, in die von oben her
eine in der Zeichnung nicht sichtbare Nase der Stützwand 12 eingreift. Sobald das
Unterflurband angetrieben wird, nimmt deshalb auch die Stützwand, mit gleicher Geschwindigkeit,
an dessen Bewegung teil. Sollen weitere Sendungen in den Stapel eingeführt werden,
so läßt sich die Stützwand 12 nach Hochheben mit dem Handgriff 11, wodurch die Verbindung
mit der Kette 17 gelöst wird, entsprechend verschieben.
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In der Grundplatte 7 ist gemäß Figur 2 frei drehbar eine Welle 20
gelagert, auf der eine Rolle 21 befestigt ist. Die Welle 20 dient außerdem zur schwenkbaren
Lagerung einer Schwinge 22, die die Achse 23 einer weiteren Rolle (Abzugsrolle)
24 trägt. Um die Rolle 21 und die Abzugsrolle 24 ist als Vereinzelungsorgan ein
Abzugsband 25 geführt, dessen Außenfläche einen hohen Reibwert aufweist.
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Die Schwinge 22 ist gegenüber der Grundplatte 7 durch eine in Figur
1 schematisch angedeutete Feder 26 abgestützt, so daß ihre jelfeilige Stellung von
der Andruckkraft des Stapels 1 abhängt. Das freie Ende der Schwinge wirkt auf den
Betätigungsarm 10' des Mikroschalters 10 ein. Ist die Andruckkraft des Stapels zu
gering, dann schließt ein Ruhekontakt des Mikroschalters, wodurch der Getriebemotor
9 eingeschaltet wird.
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Er treibt das Unterflurband 4 und über die Kette 17 die Stützwand
12 so lange in Richtung auf die Abzugsrolle 24 an, bis nach Erreichen der der vorgesehenen
Andruckkraft entsprechenden Stellung der Schwinge der genannte Ruhekontakt wieder
ausschaltet.
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Die Welle 20 wird durch einen in der Zeichnung nicht dargestellten,
während des Betriebes dauernd laufenden Motor mittels einer Bremskupplung 30 (Figur
2) steuerbar, also intermittierend, in Richtung des gestrichelten Pfeiles angetrieben.
Die Bremskupplung ist in bekannter Weise so ausgebildet, daß die Welle 20 beim Vorliegen
eines Steuersignals der Steuerschaltung 60 (Figur 2) mit dem Antrieb verbunden wird
und beim Fehlen des Steuersignals unter Trennung dieser Verbindung abgebremst wird,
Die in Förderrichtung weisenden Kanten (Vorderkanten) der im Stapel 1 befindlichen
Sendungen liegen mehr oder weniger dicht an einer Anschlagwand 40 an, die zum Abzugsband
25 einen den Durchtritt der Sendungen ermöglichenden Spalt (Stapelausgang) freiläßt.
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Der Rolle 21 gegenüber ist am Förderweg eine Rückhaltevorrichtung
angeordnet, die hier nur schematisch durch einen Abstreifer 41 dargestellt ist,
der durch eine Feder 42 gegen das Abzugsband 25 bzw. die von diesem mitgeführten
Sendungen 1' gedrückt wird. Der Abstreifer möge durch nicht dargestellte Bauteile
so gelagert sein, daß er ungefähr senkrecht zur Förderrichtung beweglich ist. Der
Reibwert der den Sendungen zugewandten Fläche des Abstreifers ist in bekannter Weise
kleiner als der des Abzugsbandes.
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Im Förderweg der Sendungen ist ein Paar von dauernd angetriebenen
Förderrollen 43 und 41+ angeordnet, durch die die Sendungen zwangsweise weitergefördert
werden, sobald sie in ihren Erfassungsbereich gelangt sind, Diese Förderrollen dienen
hier außerdem als Umlenkrollen von Förderbändern 48 und 49, die in Förderrichtung
um weitere Umlenkrollen 50 und 51 geführt sind. Während die angetriebene Förderrolle
43 auf der Grundplatte 7 gelagert ist, könnte die Förderrolle 4 in bekannter Weise
nachgiebig, z.B. auf einem schwenkbaren Hebel, gelagert sein, was aber in der Zeichnung
der Einfachheit halber nicht dargestellt ist.
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Entlang des Förderweges der Sendungen ist anschließend an den Stapelausgang
(Anschlagwand 40) eine erste Meßstrecke 71 angeordnet und im weiteren Verlauf des
Förderweges, entsprechend einem Abstand A (Figur 2) in Förderrichtung versetzt,
eine zweite Meßstrecke 72. Diese Meßstrecken sind im Sinne der Erfindung so ausgebildet,
daß ihre Ausgangssignale ein Maß für die von der Vorderkante der abzugebenden Sendung
1' bzw.
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von der Bezugskante der zuvor abgegebenen Sendung 1lt überstrichene
Teilstrecke der betreffenden Meßstrecke sind.
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Beim ersten Ausführungsbeispiel sind die beiden Meßstrecken 71 und
72 durch jeweils sieben aufeinanderfolgende Lichtschranken gebildet, deren Lichtempfänger
mit den Bezugszeichen 71.1 bis 71.7 bzw. 72.1 bis 72.7 versehen sind. Bei dieser
Ausführungsform können als Lichtempfänger in vorteilhafter Weise sogenannte Diodenzeilen
verwendet werden. Die zugehörigen Lichtquellen sind mit 71' bzw. 72' bezeichnet.
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Das Ausführungsbeispiel enthält außerdem eine den Erfassungsbereich
der Förderrollen 43 und 44 überwachende Lichtschranke 73 mit Lichtquelle 73', und
die zweite Meßstrecke 72 ist anschließend an diesen Erfassungsbereich angeordnet.
Die Sendungen sollen mit gleicher Lücke in den Förderweg abgegeben werden, d.h.
mit gleichbleibendem Abstand A zwischen der Vorderkante der abzugebenden Sendung
1' und der Hinterkante der zuvor abgegebenen Sendung 1".
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Die Erfindung stützt sich auf die Beobachtung, daß bei den bekannten
Vereinzelungseinrichtungen der eingangs genannten Gattung beim Vorschub einer Sendung
aus dem Stapel in die Wartestellung und weiter in den Erfassungsbereich der dauernd
angetriebenen Förderrollen in der Regel zumindest eine weitere Sendung aus dem Stapel
gezogen wird, die dann irgendwo im Bereich der Rückhaltevorrichtung stehen bleibt,
Durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen gelingt es, die abzugebenden
Sendungen
1' unmittelbar aus dieser Zufallsstellung heraus so in den Erfassungsbereich der
dauernd angetriebenen Förderrollen 43 und 44 vorzuschieben, daß sie in vorbestimmtem
Abstand von der Bezugskante der zuvor abgegebenen Sendung 1" in die Förderstrecke
gelangen.
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Das wird ermöglicht durch die Anwendung der schon beschriebenen Meßstrecken
71 und 72 und eine entsprechende Ausgestaltung der Steuerschaltung 60: Die Steuerschaltung
60 ist gemäß der Erfindung so ausgebildet1 daß der Antrieb des Abzugsbandes 25 jeweils
einsetzt, sobald die von der Hinterkante der zuvor abgegebenen Sendung 1" überstrichene
Teilstrecke der zweiten Meßstrecke 72 gleich groß geworden ist wie die Teilstrecke,
um die die abzugebende Sendung 1' - aus den erläuterten Gründen - in die erste Meßstrecke
71 hineinragt.
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Ein Ausführungsbeispiel einer derartigen Steuerschaltung ist in Figur
3 dargestellt. Die betreffende Schaltung ist so ausgebildet, daß der Vergleich der
Teilstrecken, die von den genannten Kanten anfeinanderfolgender Sendungen überstrichen
worden sind, durch logische Verknüpfung der Ausgangssignale der entsprechenden Lichtschranken
der beiden Meßstrecken 71 und 72 erfolgt. Hierzu dienen sieben UND-Glieder 61, die
bei einzelner Benennung mit 61.1 bis 61.7 bezeichnet seien, ein Antivalenz-Glied
62 und ein ODER-Glied 63.
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Die Lichtschranken 71.1 bis 71.7, 72.1 bis 72.7 und 73 geben als Ausgangssignal
eine logische "1" ab, wenn sie hell sind, und eine logische "O", wenn sie verdunkelt
sind. Die beiden Eingänge der UND-Glieder 61.1 bis 61.6 sind der Reihe nach mit
den Lichtschranken 71.2 und 72.1 bis 71.7 und 72.6 verbunden, die Eingänge des letzten
UND-Gliedes 61.7 über das Antivalenz-Glied 62 mit der Lichtschranke 71.7 und direkt
mit der Lichtschranke 72.7. Die Ausgänge der UND-Glieder 61 werden durch das ODER-Glied
63 zusammengefaßt. Ein weiteres UND-Glied 64 gibt dann eine tlttl ab, wenn sowohl
zumindest eines der UND-Glieder 61 als auch die Lichtschranke 73 eine "i" abgeben.
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Ein ODER-Glied 65 gibt eine t1" ab, wenn vom UND-Glied 64 oder von
der Lichtschranke 71.1 eine t'1" anliegt. Diese ttl" gelangt über ein UND-Glied
66 - und einen nicht dargestellten Leistungsverstärker - als Steuersignal an die
Bremskupplung 30, solange der zweite Eingang des UND-Gliedes 66 durch das an der
Klemme 67 zugeführte Signal 'tBetrie7oll vorbereitet ist; das Abzugsband 25 wird
dann über die Rolle 24 angetrieben.
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Damit hat die Vereinzelungseinrichtung der Figuren 1 bis 3 folgende
Arbeitsweise: Es sei angenommen, daß eine vom Abzugsband 25 vorgeschobene erste
Sendung 1" soeben in den Erfassungsbereich der dauernd angetriebenen Förderrollen
43 und 44 gelangt ist und die Lichtschranke 73 verdunkelt hat, worauf durch Entregung
der Bremskupplung 30 über das nun gesperrte UND-Glied 64 der Antrieb des Abzugsbandes
stillgesetzt wurde.
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Durch die Förderrollen 43 und 44 wird nun die Sendung 1" aus dem Bereich
des stillstehenden Abzugsbandes 25 herausgezogen, während eine zugleich mit der
Sendung 1" aus dem Stapel 1 mitgenommene weitere Sendung 1', unter Mitwirkung des
(in den Figuren 2 und 4 nicht dargestellten) Abstreifers 41, in der gezeichneten
Stellung zurückbleibt; also derart, daß sie bis über die Lichtschranke 71.3 in die
erste Meßstrecke 71 hineinragt. Mit dem Fortschreiten der Sendung 1" in der Förderstrecke
48, 49 werden durch die Hinterkante dieser Sendung der Reihe nach die nicht von
der Sendung 1" abgedeckten Lichtschranken 71.4 bis 71.7 der ersten Meßstrecke 71,
die Lichtschranke 73 und die Lichtschranken79.1 bis 72.7 freigegeben. Sobald hierbei
die Lichtschranke 72.3 hell wird und damit die von der Hinterkante der Sendung 1"
überstrichene Teilstrecke der zweiten Meßstrecke 72 gleich groß geworden ist wie
die Teilstrecke, um die die Sendung 1' in die erste (Fig. 2),, Meßstrecke 71 hineinragt
fg-i-bt erstmals eines der UND-Glieder 61, nämlich 61.3, eine "1" ab. Dadurch gelangt
über das ODER-Glied 63, das über die Lichtschranke 73 vorbereitete UND-Glied 64
und die Glieder 65 und 66 ein Steuersignal an die Bremskupplung 30; der Antrieb
des Abzugsorgans 25 setzt wieder ein und es wird jetzt die abzugebende Sendung 1'
in den Erfassungsbereich der Förderrollen 43 und 4 vorgeschoben.
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Sobald durch deren Vorderkante die Lichtschranke 73 verdunkelt wird,
ist wieder der oben angenommene Ausgangszustand erreicht und die weiteren Vorgänge
wiederholen sich entsprechend, solange das Signal "Betrieb" an der Klemme 67 anliegt.
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Falls beim Abzug einer Sendung 1" eine mitgenommene Sendung 1' bis
über die Lichtschranke 71.7 in die Meßstrecke 71 hineinragt, wird am letzten UND-Glied
61.7 das "Hell"-Signal einer nicht mehr vorhandenen weiteren Lichtschranke der Meßstrecke
71 durch das Antivalenzglied 62 ersetzt, so daß nach dem Hellwerden der Lichtschranke
72.7 das UND-Glied 61.7 eine 111" abgibt.
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Es kann nun vorkommen, daß beim Abzug einer ersten Sendung 1" zufällig
keine weitere Sendung l aus dem Stapel 1 mitgenommen wird und darnach in die erste
Meßstrecke 71 hineinragt. In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist die Steuerschaltung
60derart ausgebildet, daß das Abzugsband 25 zusätzlich angetrieben wird, wenn und
solange sich aus dem Ausgangssignal der ersten Meßstrecke 71 ergibt, daß die vorgenannte
Situation vorliegt.
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Beim Ausführungsbeispiel der Figur 3 wird dies in einfacher Weise
dadurch erreicht, daß der Ausgang der Lichtschranke 71.1 unmittelbar mit dem ODER-Glied
65 verbunden ist, so daß dieses unabhängig vom Zustand aller übrigeLichtschrankeneine
"1" abgibt, wenn und solange die Lichtschranke 71.1 hell ist.
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Wenn die Meßstrecken71 und 72 wie in den Figuren 1 und 2 durch aufeinanderfolgende
Lichtschranken oder ähnliche Fühlorgane gebildet werden, könnte die Steuerschaltung
auch so ausgebildet sein, daß der Vergleich der beiden Teilstrecken durch Vergleich
der Anzahl der in der ersten Meßstrecke und der .Anzahl der in der zweiten Meßstrecke
überstrichenen Lichtschranken erfolgt also unter digitaler Erfassung der Teilstrecken
mit Hilfe von Zählvorgängen. Schließlich könnte die Auswertung z.B. auch in der
Weise erfolgen, daß die Ausgangssignale der Lichtschranken 71.1 bis 71.7 und 72.1
bis 72.7 der beiden Meßstrecken 71 und
72 jeweils algebraisch addiert
werden und die erhaltenen, hinsichtlich der Teilstrecken quantisierten Spannungswerte
miteinander verglichen werden.
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Das Ausführungsbeispiel der Figur 4 unterscheidet sich von dem der
Figuren 1 bis 3 zunächst dadurch, daß in diesem Fall die abzugebende Sendung in
einem vorbestimmten Abstand B von der Vorderkante der zuvor abgegebenen Sendung
(und nicht von ihrer Hinterkante) in die Förderstrecke gelangen soll. Dementsprechend
weisen die einander entsprechenden Stellen der Meßstrecken 81 und 82 diesen Abstand
B auf.
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Während ferner bei dem Ausführungsbeispiel der Figuren 1 bis 3 die
in den beiden Meßstrecken übers-trichenen Teilstrecken durch jeweils eine Anzahl
aufeinanderfolgender Füiilorgane erfaßt werden1 ist dies bei dem Ausführungsbeispiel
der Figur 4 nicht der Fall. Hier werden die Meßstrecken 8i bzw. 82 durch je ein
einziges Fühlorgan gebildet, dessen Ausgangssignal hinsichtlich seines Amplitudenwertes
ein Maß für die jeweils zu vergleichende Teilstrecke bildet. Diese Fühlorgane können
insbesondere fotoelektrische Empfänger sein, die von Lichtquellen 81' und 82' beleuchtet
werden und deren Ausgangswert entsprechend der von den Sendungen jeweils verdunkelten
Teilstrecke von der beleuchteten Fläche abhängt.
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Die Steuerschaltung 90 der Vereinzelungseinrichtung der Figur 4 ist
demnach so ausgebildet, daß sie ein Steuersignal für dje Erregung der Bremskupplung
30 abgibt, sobald der
Amplitudenwert des Ausgangssignals der Meßstrecke
82 ebenso klein geworden ist wie jener des Ausgangssignals der Meßstrecke 81. Die
Arbeitsweise dieses Ausführungsbeispiels entspricht im übrigen sinngemäß der Arbeitsweise
des Ausführungsbeispiels der Figuren 1 bis 3.