DE2613131A1 - Kennzeichen in form einer plakette oder dergleichen und verfahren zu seiner herstellung - Google Patents
Kennzeichen in form einer plakette oder dergleichen und verfahren zu seiner herstellungInfo
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Description
- Kennzeichen in Form einer Plakette od.dgl. und Verfahren zu
- seiner Herstellung Die Erfindung betrifft ein Kennzeichen in Form einer Plakette od.
- dgl., bestehend aus einer auf eine Unterlage aufklebbaren Folie, die mit einer ein Siegelzeichen od,dgl. darstellenden Farbkennzeichnung versehen ist. Weiterhin betrifft die Erfindung auch ein Verfahren zur Herstellung eines solchen Kennzeichens.
- Es sind Kennzeichen in Form von Plaketten od.dgl. bekannt, die z.B. auf Kfz.-Kennzeichenschilern verwendet werden. Derartige Kennzeichen, die vorschriftsgemäß nur einmal benutzbar sein sollen, bestehen aus einer vorderseitig oder durchgehend eingefärbten Kunststoff-Folie und sind auf ihrer Vorderseite, d.h. auf ihrer normalerweise betrachteten Seite, mit den entsprechenden Kennzeichnungen, z.B. mit einem Dienstsiegel, bedruckt und weisen auf ihrer Rückseite ein Klebemittel auf, mit dem sie auf eine Unterlage fest aufgeklebt werden. Das Folienmaterial selbst ist durch Perforierung oder Kerbeinschnitte geschwächt. Wenn solche Prüfplaketten von. den Kfz.-Schildern abgelöst werden, werden die Siegelzeichen der Plaketten vorschriftsmäßig in der Regel dadurch zerstört, daß die Folien außer an ihren Schwächungslinien auch sonst aufreißen und sich so in nicht mehr zusammenlegbare Einzelteile zerlegen.
- Es hat sich jedoch herausgestellt, daß derartig aufgebaute Plaketten unter Anwendung von Hitze und einer scharfen Klinge od.dgl.
- bei sehr geschickter und zeitaufwendiger Arbeit doch unzerstört von der Unterlage ablösbar sind und in betrügerischer Absicht wieder verwendet werden können. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Plaketten bei der Ablösung in die durch die Schwächungslinien ve rgezeichneten Einzelteile getrennt worden sind.
- Die Aufgabe der Erfindung besteht daher in der Schaffung eines Kennzeichnens in Form einer Plakette od.dgl., bei der die Möglichkeit der Wiederverwendung der Plakette od.dgl. ausgeschlossen ist.
- Weiterhin besteht die Aufgabe der Erfindung auch in der Schaffung eines Verfahrens zur Herstellung eines derartigen Kennzeichens.
- Die Lösung der Aufgabe besteht darin, daß bei dem einleitend angeführten Kennzeichen die Folie aus durchsichtigem Material besteht und auf ihrer Aufklebeseite mit der Farbkennzeichnung versehen ist, derart, daß ein Teil der aufgebrachten Farbkennzeichnung in inniger Verbindung mit der Folie steht, während der übrige Farbkennzeichnungs teil mit einer auf die Folie aufgebrachten Klebeschicht in inniger Verbindung steht.
- Eine vorteilhafte Ausgestaltung des Gegenstandes nach der Erfindung besteht darin, daß das Farbenmaterial für die Kennzeichnung aus zwei gleichfarbigen Werkstoffen besteht, die in bezug auf die vorzugsweise aus Kunststoff bestehende Folie eine unterschiedliche Haft fähigkeit aufweisen. In weiterer Ausgestaltung besteht die Klebeschicht aus einem eingefärbten Klebematerial.
- Ein Verfahren zur Herstellung eines. derartigen Kennzeichens ist dadurch gekennzeichnet, daß die Farbkennzeichnung auf die Aufklebeseite einer durchsichtigen Folie aufgedruckt und die bedruckte Folienseite mit der Klebeschicht versehen wird, wobei ein Teil der Farbkennzeichnung aus einem stärker an der Folie haftenden Farbmaterial besteht, während der übrige Teil der Farbkennzeichnung aus einem stärker an der Klebeschicht haftenden Farbmaterial besteht.
- Durch diese Lösung ist ein Kennzeichen geschaffen, daß vorschriftsgemäß nicht wiederverwendbar ist, denn die Kennzeichnung wird bei Ablösung des Kennzeichens von ihrer Unterlage mit Sicherheit zerstört. Dies ist darauf zurückzuführen, daß der eine Farbwerkstoff, der für den einen Teil der Kennzeichnung verwendet wird, mit der Folie eine innige Verbindung eingeht, während der andere Farbwerkstoff nur so fest an der Folie haftet, daß der durch ihn gebildete Kennzeichnungsteil durch das Aufbringen der Klebeschicht nicht zerstört wird, und andererseits mit dem Klebematerial eine innige Verbindung eingeht. Dies hat auch bei vorsichtigster Ablösung eines solchen Kennzeichens eine sichtbare Zerstörung der Kennzeichnung zur Folge, da beim Ablösen die Klebeschicht und damit derjenige Teil der Kennzeichnung, welcher mit dem Klebematerial innig verbunden ist, auf jeden Fall zerstört wird. Der mit dem Klebematerial innig verbundene Kennzeichnungsteil besteht vorteilhafterweise selbst aus mehreren Abschnitten, die mit den Abschnitten des anderen Kennzeichnungsteils in wechselnder Reihenfolge angeordnet sind, was besonders vorteilhaft bei Kennzeichnungen ist, die aus Dienstsiegeln mit Wappenbildern bestehen. Der oder die haftend an der Folie gedruckten Teile des Siegels verbleiben bei Ablösung an der Folien, während der oder die nicht haftenden Teile, die sich bei Aufbringung der Klebeschicht mit dieser verbunden haben, auf der Unterlage verbleiben und beim Abtrennen der Folie zerstört werden.
- Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Kennzeichens besteht darin, daß es im Falle einer amtlichen Entsiegelung relativ leicht von der Unterlage abgezogen werden kann, wobei die Kennzeichnung ebenfalls vorschriftsmäßig zerstört wird und wobei das auf der Unterlage zurückbleibende Klebematerial mit dem Restsiegelteil leicht mit einem flüssigen Entfernungsmittel entfernt werden kann.
- Die Erfindung ist nachstehend mit Bezug auf die anliegende Zeichnung beispielsweise näher erläutert. Es zeigen: Figur 1 bei einem ersten Ausführungsbeispiel ein und 2 in Teilbereiche aufgeteiltes Siegelzeichen, Figur 3 Verfahrensschritte zur Herstellung einer Plakette mit dem Siegelzeichen nach Fig, 1, Figur 4 eine ausgestanzte Plakette mit dem Siegelzeichen nach Fig. 1, Figur 4 eine ausgestanzte Plakette mit dem Siegelzeichen nach Fig. 1, Figur 5 einen Schnitt durch die Plakette gemäß der Linie V-V der Figur 4, Figur 6, ein weiteres Ausführungsbeispiel für die Her-7 und 8 stellung eines erfindungsgemäßen Kennzeichens.
- In den Figuren 1 und 2 ist eine Farbkennzeichnung 1, z.B. ein kreisrundes Siegelzeichen, dargestellt, welche bzw. welches aus Gründen der nachstehend beschriebenen Druckherstellung in vier Viertel aufgeteilt ist, wobei sich je zwei Viertel 1a,1b bzw. ic,id diametral gegenüberliegen. Die Figuren 3 und 4 deuten den Herstellungsgang eines erfindungsgemäßen Kennzeichens an, welches z.B. das Siegelzeichen 1 enthält. Auf einer durchsichtigen Folie 2, vorzugsweise eine Kunststoff-Folie, wird in einem ersten Druckvorgang das Teilbild nach Figur 1 des Siegelzeichens auf die Aufklebeseite 3 der Folie, d.h. auf deren Rückseite, aufgedruckt; und zwar spiegelbildlich verkehrt, so daß es von der Vorderseite 4 der Folie gemäß dem Pfeil 5 in Figur 5 richtig zu lesen ist. Die Druckfarbe 6 für diesen ersten Druckvorgang besteht aus einem solchen Werkstoff, der mit der Folie eine innige Verbindung eingeht bzw. stark daran haftet; In einem nachfolgenden zweiten Druckvorgang wird dann das zweite Teilbild nach Figur 2 des Siegels 1 so auf die Folie 2 aufgedruckt, daß es genau in die verbliebenen Lücken 7 und 8 des ersten aufgedruckten Teilbildes paßt, wodurch das vollständige Siegelzeichen entstanden ist. Die Druckfarbe 9 für den zweiten Druckvorgang besteht aus einem solchen Werkstoff, der zwar ausreichend an der Folie haftet, wie noch klar wird, jedoch gegenüber dem erstgenannten Farbwerkstoff eine erheblich geringere Haftfähigkeit an der Folie besitzt.
- Nach dem Aufdrucken des Siegelzeichens 1 auf die Folie 2 und einer entsprechenden Trockenzeit wird eine Klebeschicht 10 auf die bedruckte Rückseite 3 der Folie aufgebracht, wie es in Figur 5 deutlich zu erkennen ist, in der die Dicken der verwendeten Materialien wegen der besseren Deutlichkeit größer gezeichnet sind. Die erwähnte zweite Druckfarbe, die an der Folie nur so fest haftet, daß das im zweiten Druckvorgang aufgedruckte Teilbild des Siegelzeichens beim Aufbringen der Klebeschicht Ao nicht zerstört wird, geht nun mit der Klebeschicht eine innige Verbindung ein bzw. haftet stark an dieser Schicht. Die Klebeschicht kann aus einem glasklaren oder eingefärbten Klebematerial bestehen.
- In einem weiteren Arbeitsgang wird dann das Siegelzeichen 1 aus der Folie 2 ausgestanzt, so daß ein erfindungsgemäßes Kennzeichen 11 in Form einer Plakette nach Figur 4 entsteht. Zum Schutz der Klebeschicht 10 wird ein übliches Abdeckpapier 12 auf die Schicht 10 aufgebracht, das kurz vor Verwendung der Plakette leicht ent- -fernt werden kann, ohne die Schicht lo zu zerstören.
- Wird ein Kennzeichen 11 nach der Erfindung, das auf eine Unterlage aufgeklebt ist, von dieser abgelöst, indem die Folie z.B. mit einer scharfen Klinge, gegebenenfalls unter Anwendung von Hitze, von der Unterlage getrennt wird, dann wird in jedem Fall die Klebeschicht zerstört. Da aber ein Bildteil des Siegelzeichens 1 innig mit der Klebeschicht verbunden ist, wird zwangsläufig auch das Siegelzeichen derart zerstört, daß es nicht wieder einwandfrei zu vervollständigen bzw. eine Fälschung sofort erkennbar ist. Die Fälschungssicherheit ist im Falle einer eingefärbten Klebeschicht praktisch noch weiter gesteigert, da Farbunterschiede einer reparierten Klebeschicht nicht zu vermeiden oder sonstige Verletzungen der Klebeschicht nicht ausreichend unkenntlich zu machen sind.
- Es ist klar, daß es gleichgültig ist, welches Teilbild einer Kennzeichnung stark an der Folie und welches stark am Kleber haftet.
- Weiterhin kann die Haftung an der Folie so sein, daß beim Ablösen der Folie von der Unterlage zusätzlich auch das Teilbild der Folie zerstört wird. Weiterhin ist das Klebematerial so beschaffen, daß es nicht in Form einer zusammenhängenden Schicht von der Unterlage abgetrennt werden kann. Ferner kann eine Kennzeichnung in beliebig viele, mindestens jedoch in zwei verschiedene Felder bzw. Bildteile aufgeteilt sein, wobei für die einen Felder die stark an der Folie haftende und wobei für die anderen Felder die schwach an der Folie haftende Druckfarbe für die jeweilige Kennzeichnung vorgesehen ist.
- Schließlich kann die Folie zusätzlich mit einem Wasserzeichen versehen sein, und zwar auf der Aufklebeseite.
- In den Figuren 6,7 und 8 ist ein zweites Ausführungsbeispiel dargestellt. Als Kennzeichen ist hier eine Buchstaben-Zahlen-Kombination für eine Kfz.-Kennzeichnung gewählt. Entsprechend der vorstehend beschriebenen Herstellungsweise wird zunächst eine durchsichtige Folie rückseitig spiegelbildlich verkehrt mit einem Bildteil gemäß Fig. 6 hedruckt, der z,B. stark an der Folie haftet. In einem weiteren Druckvorgang folgt dann der Bildteil gemäß Figur 7 genau passend in die verbliebene Lücke 13, so daß die vollständige Kennzeichnung gemäß Figur 8 entsteht, Bei entsprechend ausgebildeter Druckvorrichtung können beide Druckvorgänge auch gleichzeitig stattfinden.
- Alle weiteren Arbeitsgänge wtrden wie weiter vorstehend beschrieben durchgeführt. Auch ein Kennzeichen dieser Art ist ohne sichtbare Zerstörung seiner auf ihm aufgedruckten Kennzeichnung nicht wieder verwendbar.
- Die beispielsweise Erläuterung der Erfindung am Beispiel eines relativ kleinen Dienstsiegels und einer wesentlich größeren Kfz.-Kennzeichnung soll darauf hindeuten, daß die Größe des vorgeschlagenen Kennzeichens in einem weiten Bereich'variieren kann.
Claims (7)
- Patentansprüche 1. Kennzeichen in Form einer Plakette od.dgl., bestehend aus einer auf eine Unterlage aufklebbaren Folie, die mit einer ein Siegelzeichen od.dgl. darstellenden Farbkennzeichnung versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie (2) aus durchsichtigem Material besteht und auf ihrer Aufklebeseite (3) mit der Farbkennzeichnung (1a bis 1d) versehen ist, derart, daß ein Teil der aufgebrachten Farbkennzeichnung in inniger Verbindung mit der Folie steht, während der übrige Farbkennzeichnungsteil mit einer auf die Folie aufgebrachten Klebeschicht (10) in inniger Verbindung steht.
- 2. Kennzeichen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Farbmaterial für die Kennzeichnung (1a bis 1d) aus zwei gleichfarbigen Werkstoffen (6;9) besteht, die in bezug auf die vorzugsweise aus Kunststoff bestehende Folie (2) eine unterschiedliche IIaftfähigkeit aufweisen.
- 3. Kennzeichen nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Klebeschicht (10) aus einem eingefärbten Klebematerial besteht.
- 4. Kennzeichen nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie (2) in mehrere Felder aufgeteilt ist, von denen die einen (1a,1b) mit der stark haftenden und von denen die anderen (lc,id) mit der schwach haftenden Kennzeichnungsfarbe (6 bzw. 9) versehen sind.
- 5. Kennzeichen nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufklebeseite (3) der Folie (2) zusätzlich mit einem Wasserzeichen versehen ist.
- 6. Verfahren zur Herstellung eines Kennzeichens in Form einer Plakette od.dgl. nach den Ansprüchen 1 bis 5, bei dem eine ein Siegelzeichen od.dgl. darstellende Farbkennzeichnung auf eine Folie aufgedruckt und die Folie mit einer Klebeschicht versehen wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Farbkennzeichnung auf die Aufklebeseite einer durchsichtigen Folie aufgedruckt und die bedruckte Folienseite mit der Klebeschicht versehen wird, wobei ein Teil der Farbkennzeichnung aus einem stärker an der Folie haftenden Farbmaterial besteht, während der übrige Teil der Farbkennzeichnung aus einem stärker an der Klebeschicht haftenden Farbmaterial besteht,
- 7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Farbkennzeichnung in wenigstens zwei einen Zeitabstand voneinander aufweisenden Druckvorgängen auf die vorzugsweise aus Kunststoff bestehtende Folie aufgedruckt wird.
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