DE2607538A1 - Verbundformsteinelement - Google Patents
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Description
Anmelder: Harald Zander, Schubertweg 42, 6944 Hemsbach
Ve rbundformste inelement
10
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verbundformsteinelement, insbesondere zum Erstellen von Lärmschutzwänden.
Zur Abschirmung von Lärmbelästigung sind bereits Vorschläge gemacht worden. Ausser einfachen reflektierenden oder absorbierenden
Lärmschutzwänden ist ein Beton-Lärmschutzwall bekannt geworden, der nach dem Prinzip des Erdwalls aufgebaut
ist. Es sind regalförmige Dreieckständer, die stufenförmig angeordnete vertikale Längswände aufweisen und durch nahezu
vertikale Trennwände abgeteilt sind, um Pflanzkästen zu bilden, die mit Erdreich gefüllt werden, das dann bepflanzt
wird. Ein solcher Beton-Lärmschutzwall lässt sich aber aus statischen Gründen nur pyramidenförmig aufbauen, ist also
nur zweiseitig verwendbar, wodurch er unwirtschaftlich wird.
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Er besteht aus schweren Grosselementen, die immer individuell angefertigt werden müssen und beim Aufbau einen grossen Kraftaufwand
erfordern. Ausserdem wird nicht nur eine verhältnismässig grosse Baugrundfläche, sondern auch ein Fundament
benötigt, um den künstlichen Betonwall zu errichten.
Aufgabe der Erfindung ist, ein Verbundformsteinelement als Bauelement für eine Lärmschutzanlage zu schaffen, das weitaus
flexibler ist als die für den bekannten Beton-Lärmschutzwall erforderlichen Bauteile, die daraus erstellte Lärmschutzwand
eine geringe Baufläche erfordert und ohne besonderes Fundament aufgebaut werden kann und die der herkömmlichen Baukonstruktion
angepasst und ausserordentlich vielseitig verwendbar ist.
Diese Aufgabe wird durch ein Verbundformsteinelement gelöst,
das gekennzeichnet ist durch ein an einer Seite offenes, durch Seitenwände begrenztes im Querschnitt polygones oder bogenförmiges
Grundelement, dessen offene Seite durch eine als Einschub ausgelegte auswechselbare Seitenwand verschlossen ist.
Die Festlegung des Einsehubs kann in Form einer Nut-Feder-Verbindung
erfolgen, indem die einander zugekehrten Randbereiche der freien Enden der Seitenwände des Grundelementes mit über
die gesamte Höhe der Wände verlaufenden Nuten versehen sind, in die vorstehende Rippen an gegenüberliegenden, einander abgekehrten
schmalen Randflächen des Einsehubs einschiebbar sind.
Der Einschub besteht vorzugsweise aus einem schallschluckenden Material, wie Glaswolle, Kunststoffschaum oder dergleichen,
das in einen stabilisierenden ebenen Rahmen eingepasst wird.
Die Seitenwände des Grundelementes sind zweckmässig mindestens an zwei Eckpunkten mit von ihrer Oberseite ausgehenden, die
gesamte Höhe der Wände durchziehenden Kanälen oder Durchgängen versehen.
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Ferner kann die Oberseite der Seitenwände mit einer durchlaufenden
oder unterbrochenen Rinne versehen sein, in die eine diese Rinne ergänzende Rippe an der Unterseite der
Seitenwände eingepasst werden kann.
Um nebeneinander abwechselnd Verbundformsteinelemente und Einschube zu ermöglichen und einen dichten Paßsitz zu schaffen,
können die freien Enden der Seitenwände des Grundelementes an den den Nuten abgekehrten Aussenrandbereichen mit
über die gesamte Höhe der Wände verlaufenden Nuten versehen sein. Ferner können auch die vorderen Endflächen der freien
Enden des Grundelementes über die gesamte Höhe der Wände verlaufende
Nuten aufweisen, in die entsprechende Rippen angrenzender Bauteile eingreifen, wodurch dichte Eckverbindungen
möglich sind.
Der Hohlraum eines jeden Verbundformsteinelementes kann zur Erhöhung der absorbierenden Wirkung mit einem schallschluckenden
und/oder reflektierenden Material, wie zerkleinerte Gummiabfälle, Kunststoffabfalle oder auch Erde oder dergleichen
gefüllt sein. Wenn das Füllmaterial Erde ist, kann die aus Verbundformsteinelementen aufgebaute Lärmschutzwand auch bepflanzt
werden.
Das erfindungsgemässe Verbundformsteinelement bietet eine
Reihe von Vorteilen, da es in jeder beliebigen, den gewünschten Zwecken angepassten Form ausgeführt sein kann. Es lässt
sich je nach Verwendungszweck als gross- oder kleinflächiger Baustein herstellen und ist ausserordentlich leicht zu verlegen,
ohne dass z.B. bei provisorischen Aufgaben, wie Kapselung einer mobilen Geräuschquelle ein besonderes Fundament
benötigt wird. Es ist ein- oder zweiseitig zu verwenden, und wird praktisch als Wand erstellt und kann daher herkömmlichen
Baukonstruktionen angepasst werden. Die Wand ist nicht nur leicht zu montieren, sondern auch ebenso leicht zu demontieren,
so dass ein Lärmschutz auch vorübergehend - je nach Bedarf -
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-If-
Q?
aufgestellt werden kann. Schliesslich kann die als Einschub
ausgeführte lösbare Seitenwand des Verbundformsteinelementes eine als Dekorationsfläche ausgebildete Vorderseite aufweisen,
so dass die Lärmschutzwand gleichzeitig eine gewünschte Verkleidung aufweisen kann. So kann sie ästhetisch
befriedigend dem Landschaftsbild oder einer gebauten Umgebung angepaßt werden.
In Verbindung mit Halb- und Viertelelementen der Verbundformsteine
lassen sich sehr flexible Lärmschutzanlagen herstellen, die geeignet sind, sowohl lineare Schallquellen als auch
punktförmige Schallquellen abzuschirmen. Um die statische Standsicherheit, insbesondere bei grösseren Bauhöhen zu vergrössern,
ist es möglich, in vorgefertigte horizontale und vertikale, runde oder quadratische öffnungen, Stahlarmierungen
einzufügen.
Das Verbundelement kann auch treppenförmig versetzt angeordnet werden, so dass nicht nur senkrechte wandförmige Lärmschutzanlagen
möglich sind, sondern auch pyramidenförmige ein- oder zweiseitige Anlagen gebaut werden können, die
optimal an Lärmschutzwälle aus Erde und dergleichen angeschlossen werden können. Zwischen einzelne, übereinandergestapelte
Verbundelemente lassen sich ebenehorizontal angeordnete Betonsteinplattenelemente einschieben (mit dem Verbundsteinelement
entsprechenden öffnungen). Dadurch kann die
innere und äussere Standsicherheit der Lärmschutzanlage erhöht werden. Ausserdem kann diese waagerechte Betonsteinplatte
als obere Abdeckung der Wand Verwendung finden.
Die Erfindung wird anhand einiger in den Zeichnungen dargestellter
Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine einfache Ausführungsform eines im Querschnitt quaderförmigen Verbundformsteinelementes;
Pig. 2 eine Draufsicht auf eine der Pig. I ähnliche, jedoch
Pig. 2 eine Draufsicht auf eine der Pig. I ähnliche, jedoch
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weiter ausgebildete Ausführungsform des Verbundformsteinelementes;
Pig. 3 eine Draufsicht auf eine einfache AusfUhrungsform eines im Querschnitt trapezförmigen Verbundformsteinelementes; und
Pig. 3 eine Draufsicht auf eine einfache AusfUhrungsform eines im Querschnitt trapezförmigen Verbundformsteinelementes; und
Fig. 4 eine Draufsicht auf eine der Fig. J>
ähnliche, jedoch weiter ausgebildete Ausführungsform des Verbundformsteinelementes
.
Das Verbundsteinelement besteht aus einem an einer Seite offenen, durch Seitenwände S, S' begrenztes im Querschnitt
polygones oder bogenförmiges, beispielsweise rechteckiges oder trapezförmiges Grundelement 1. Die offene Seite dieses
Grundelementes 1 wird durch eine Seitenwand verschlossen, die als Einschub 3 ausgebildet ist. Dieser Einschub besteht vorzugsweise
aus schallschluckendem Material, wie Glaswolle, Kunststoffschaum oder dergleichen oder er kann schallreflektierend
ausgeführt sein. Diese Seitenwand kann auch fest mit dem Grundelement verbunden werden.
Zum Festlegen des Einschubs J>
eignet sich eine der Nut-Feder-Verbindung entsprechende Anordnung. Hierzu ist bei den dargestellten
Ausführungsbeispielen in den einander zugekehrten inneren Randbereichen der Enden der Seitenwände S*, S' je
eine Nut 2 bzw. 2' vorgesehen, die über die gesamte Höhe der Wand verläuft. Die gegenüberliegenden, einander abgekehrten
Randflächen des Einschubs 3 sind mit die Nuten 2 und 21 ergänzenden
Rippen 4 bzw. 4' versehen, die in die Nuten eingeschoben
werden. Dadurch wird das Grundelement zu einem Hohlsteinelement, das eine schallabsorbierende oder schallreflektierende
Wand aufweist. Nuten und Rippen können auch umgekehrt, d.h. Rippen an den Randbereichen der Seitenwände S1,
S' und Nuten in den Randflächen des Einschubs 5 angeordnet werden.
Die Seitenwände S, S1, S' sind zweckmässig in ihrer Höhe von
mindestens zwei Kanälen oder Durchgängen 5* 6, J, 8 ....
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- € -
I
durchzogen, die von der Oberseite der Wände ausgehen und an deren Unterseite ebenfalls offen sind. Diese Kanäle oder
Durchgänge sind vorzugsweise an Eckpunkten der Seitenwände angeordnet und dienen zur Aufnahme von gerippten Armierungseisen,
die zur Stabilisierung des Verbundes beitragen.
Zur Erleichterung des Aufeinanderschichtens der Verbundformsteinelemente
kann auf der Oberseite der Seitenwände S, S', S' eine durchgehende oder unterbrochene Rinne 9* 9' angeordnet
werden. Eine entsprechende Rippe auf der Unterseite der Seitenwände (nicht dargestellt) wird in die Rinne 9, 9'
eingesetzt, so dass die aufeinanderliegenden Elemente bereits durch einfaches Aufschichten einen relativ festen Sitz haben
und seitlich nicht ohne weiteres verschoben werden können. Die Rinne kann auch zur Aufnahme einer horizontalen Armierung
verwendet werden.
Die freien Enden der Seitenwände S, S', S' des Grundelementes
1 können an ihren, den Nuten 2 bzw. 2' abgekehrten äusseren Randbereichen ebenfalls Nuten 2a bzw. 2a1 aufweisen, die über
die gesamte Höhe der Wände verlaufen. Eine solche Anordnung ermöglicht ein abwechselndes Aneinanderfügen eines Verbundformsteinelementes
und eines einfachen Einschubs, wodurch die Lärmschutzwand baulich leichter gestaltet werden kann.
Auch in diesem Fall kann die Seitenwand mit einer Rippe und der Einschub mit der entsprechenden Nut versehen sein (nicht
dargestellt).
Um die Montage an Eckverbindungen zu erleichtern, empfiehlt es sich, an den vorderen Endflächen 10 der freien Enden der
Seitenwände S1, S1 ebenfalls je eine, über die gesamte Höhe
der Wand durchgehende Nut 2b bzw. 2b1 anzuordnen, in die
entsprechende Rippen an Anschlufstücken eingesetzt werden
können.
Solche Nut- und Federverbindungen können selbstverständlich beliebig angeordnet werden, um einfache Anschlussmöglichkeiten
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zu schaffen.
Der Hohlraum des Verbundformsteinelementes kann ausgefüllt werden, und zwar mit zerkleinerten Abfallprodukten, wie
beispielsweise Gummi oder Schaumstoffen oder auch mit Erde, die bepflanzt werden kann. Im ersteren Falle kann in
das Verbundsteinelement ein perforierter Einschub (ebenes Gitter z.B.) oder im letzteren Falle ein massiver Betoneinschub
verwendet werden.
Der Querschnitt kann beliebig gewählt werden und die Form-Steinelemente
können vorgefertigt, leicht transportiert und die daraus erstellte Lärmschutzwand dem Gelände und der
Landschaft angepasst werden.
Das Verbundformsteinelement kann auch einstückig ausgebildet sein, wobei dann die die offene Seite des Grundelementes verschliessende
Seitenwand nicht lösbar ist. Sie kann einstückig mit dem Grundelement hergestellt oder nachträglich mit dem
Grundelement unlösbar verbunden werden. Sie besteht aber auch in diesem Fall vorzugsweise aus schallschluckendem
und/oder schallreflektierendem Material.
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Claims (8)
- A_n_s_g_r__ü_c_h e(l,j Verbundforrasteinelement, insbesondere für Lärmschutzwände, gekennzeichnet , durch ein an einer Seite offenes, durch Seitenwände (Sj S') begrenztes, im Querschnitt polygones oder bogenförmiges Grundelement (1), dessen offene Seite durch eine als Einschub (5) ausgelegte auswechselbare Seitenwand verschlossen ist.
- 2. Verbundformsteinelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die einander zugekehrten Randbereiche der freien Enden der Seitenwände (S; S1) des Grundelementes (1) mit über die gesamte Höhe der Wände verlaufenden Nuten (2, 2!) versehen sind, in die vorstehende Rippen (4, 4') an den gegenüberliegenden, einander abgekehrten schmalen Randflächen des Einschubs (3) einschiebbar sind.
- 3. Verbundformsteinelement nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Einschub (3) aus stabilisiertem schallschluckendem Material, wie Glaswolle, Kunststoffschaum oder dergleichen besteht oder aus schalldurchlässigem Material in Verbindung mit einer schallschluckenden Hinterfüllung.
- 4. Verbundformsteinelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenwände (S; S') des Grundelementes (1) mindestens an zwei Eckpunkten mit von ihrer Oberseite ausgehenden, die gesamte Höhe der Seitenwände durchziehenden Kanäle oder Durchgängen (5, 6, 7, 8 ....) versehen sind.
- 5. Verbundformsteinelement nach Anspruch 1 und 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberseite der Seitenwände (S, S', S1) mit einer durchlaufenden od-er unterbrochenen Rinne (9J 9') und die Unterseite der Seitenwände mit einer die Rinne (9i 9') ergänzenden Rippe versehen ist.
- 6. Verbundformsteinelement nach einem oder mehreren der Ansprüche709835/0237 original inspected1 bis 5j dadurch gekennzeichnet, dass die freien Enden der Seitenwände (S, S!, S') des Grundelementes (1) an den den Nuten (2, 2') abgekehrten Aussenrandbereichen mit über die gesamte Höhe der Wände verlaufenden Nuten (2a, 2a') versehen sind.
- 7. Verbundformsteinelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass an den vorderen Endflächen (10) der freien Enden des Grundelementes (1) über die gesamte Höhe der Wände verlaufende Nuten (2b, 2b') vorgesehen sind.
- 8. Verbundformsteinelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis J, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlraum eines jeden Grundelementes (1) mit einem schallschluckenden Material, wie zerkleinerte Gummiabfälle, Kunststoffabfalle oder Erde gefüllt ist.70983 5/0237
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