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DE2654932C2 - Vorrichtung zum Herstellen von Papierzylindern zum Züchten von Säumlingen - Google Patents

Vorrichtung zum Herstellen von Papierzylindern zum Züchten von Säumlingen

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Publication number
DE2654932C2
DE2654932C2 DE2654932A DE2654932A DE2654932C2 DE 2654932 C2 DE2654932 C2 DE 2654932C2 DE 2654932 A DE2654932 A DE 2654932A DE 2654932 A DE2654932 A DE 2654932A DE 2654932 C2 DE2654932 C2 DE 2654932C2
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DE
Germany
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adhesive
strip body
adhesive application
sections
strip
Prior art date
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Expired
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DE2654932A
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English (en)
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DE2654932A1 (de
Inventor
Isao Gentsu
Mamoru Hokkaido Sunaga
Kiyotaka Yokohama Kanagawa Tanaka
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Nippon Tensai Seito Kk Tokio/tokyo Jp
Original Assignee
Nippon Tensai Seito Kk Tokio/tokyo Jp
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Publication date
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Priority claimed from JP2424276A external-priority patent/JPS52107943A/ja
Application filed by Nippon Tensai Seito Kk Tokio/tokyo Jp filed Critical Nippon Tensai Seito Kk Tokio/tokyo Jp
Publication of DE2654932A1 publication Critical patent/DE2654932A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE2654932C2 publication Critical patent/DE2654932C2/de
Expired legal-status Critical Current

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    • A01G24/00Growth substrates; Culture media; Apparatus or methods therefor
    • A01G24/60Apparatus for preparing growth substrates or culture media
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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Description

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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Herstellen von Papierzylindern zum Züchten von Sämlingen gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Bisher sind zwei Arten von Papierzylindern für die Anzucht von Sämlingen bekannt, wobei die einen einfache Trennwände und die anderen doppelte Trennwände aufweisen und wobei die ersteren durch Zusammenkleben von streifenförmigen Papierstücken hergestellt sind, während im Gegensatz dazu die letzteren von der Verwendung eines abgeflachten Rohres ausgehen. In beiden Fällen sind jedoch streifenförmige Papierstücke mit einer bestimmten Breite aufeinandergelegt und dann mit ihren gegenseitigen Oberflächen zu einem doppellagigen Streifenkörper zusammengeklebt worden, der nach dem Verkleben in Abschnitte von vorgegebener Länge zerschnitten wurde, wobei diese Abschnitte in Lagen aufeinandergelegt und durch Pressen miteinander verbunden worden sind und dadurch das Produkt erhalten wurde. In dieser Hinsicht zeigt eine in der veröffentlichten japanischen Patentanmeldung Nr. 30 003/72 bzw. der US-PS 36 61 682 dargestellte Vorrichtung ein Beispiel für Papierzylinder mit doppelwandigen Trennwänden zum Züchten von Sämlingen, wobei diese Papierzylinder durch ein Verfahren mit folgenden Verfahrensstufen hergestellt worden sind: Zerschneiden eines Rohpapiers in streifenförmige Papierstücke von vorgegebener Breite, Auftragen eines nicht wasserlöslichen Klebstoffs auf die eine Seitenkante des Streifens und Ankleben an die andere Seitenkante zu einem flachen Schlauch, Auftragen eines wasserlöslichen Klebstoffs auf der oberen Oberfläche dieses flachen Schlauchs und anschließendes Überlappen dieser Schläuche mit ihrer halben Breite mit Hilfe einer Breitenversetzungseinrichtung, wodurch sie zu einem Körper verklebt werden, der im Querschnitt eine halbfächerförmige Anordnung aufweist, dann Zusammenkleben dieser halbfächerförmigen Körper mit ihren jeweiligen Oberflächen und nach einem Zeitintervall, während dessen die erste Verklebung des erhaltenen, im Querschnitt vollfächerförmigen Streifenkörpers vervollständigt worden ist, Durchtrennen dieses Streifenkörpers in Abschnitte vorgegebener Länge und Herstellung eines Papierschlauchkörpers zum Züchten von Sämlingen mit Hilfe einer Vorrichtung zum Zusammenkleben einer vorgegebenen Anzahl dieser durchtrennten Abschnitte. Bei der Herstellung dieses vollfächerförmigen Streifenkörpers ist es jedoch unmöglich, die jeweilige Breite des vollfächerförmigen Streifenkörpers und die Klebstelle des darin enthaltenen flachen Schlauches vollkommen gleichartig zu machen. Dies beruht auf der Tatsache, daß Papier verwendet wird und deshalb Unterschiede in der Wartezeit nach dem Verkleben in der Herstellungsstufe der vollfächerförmigen Streifenkörper bestehen, die sich im unterschiedlichen Trocknen und in der unterschiedlichen Zusammenziehung äußern und dadurch Ungenauigkeiten einer gegenseitigen Oberflächenverklebung des Streifens zeigen. Wenn dann der Streifenkörper in Abschnitte vorgegebener Länge zertrennt und diese Abschnitte aufeinander geklebt werden, weichen diese Klebestellen voneinander ab, so daß die Entfaltung nicht einwandfrei erfolgen kann, was sich im Auftreten von verformten Füllräumen äußert.
Dies ergibt unvollkommene Produkte und die Vorrichtung zum Herstellen, die bestimmte Wartezeiten erfordert, kann daher nicht zu einer vollkommen kontinuierlich arbeitenden Vorrichtung ausgebaut werden.
Eine Vorrichtung der eingangs genannten Art ist in der US-PS 38 37 263 beschrieben. Diese bekannte Vorrichtung benutzt eine mittels Spritzen arbeitende Klebstoffauftrageinrichtung, die mittels eines Nockenmechanismus betätigt wird, der in der Anlage integriert ist. Mit Hilfe einer solchen, mechanisch mit dem Nockenmechanismus arbeitenden Klebstoffauftrageinrichtung kann man nicht erreichen, daß vorbestimmte Bereiche frei von Klebstoff bleiben, die sich überdies in Abhängigkeit von der Laufgeschwindigkeit des Streifenkörpers ändern können. Für
die genaue Einhaltung vorbestimmter Abstände ist ein Nockenmechanismus völlig ungeeignet.
In der US-PS 35 35 190 ist eine Vorrichtung zum Herstellen einer Honigwabenstruktur beschrieben. Diese Vorrichtung weist eine Einrichtung auf, die eine Zickzackförmige Bewegung des Streifenkörperi erfaßt und dann eine Klebstoffauftrageinrichtung nach rechts und links mit Bezug zum Streifenkörper bewegt. Insbesondere weist die Klebstoffeinrichtung nach der US-PS 35 35 190 mehrere Düsen auf, die mittels eines Magneten quer zur Bahnrichtung des zu überziehenden Materials hin- und herbewegbar sind, um den Klebstoff für die Herstellung einer Honigwübenstruktrur aufzutragen.
Die. DE-AS 16 \1 724 befaßt sich mit einer Steuereinrichtung für das Verschließorgan eines Klebstoffauftragegerütes. Auch dieses Klebstoffauftragegerät weist eine Düse auf, und hierbei ist die Auslegung derart, daß auch bei einer von Zeit zu Zeit wechselnden Födergeschwindigkeit der zu beleimenden Fläche ein rechtzeitiges Öffnen bzw. Schließen der Auftragsdüse zuverlässig bewirkt wird. Mit einer Hintereinanderschaltung von Tachodynamo, Stellmotor, Potentiometer und einstellbarem Zeitschalter sowie einer Steuereinrichtung für das elekromagnetische Verschließorgan werden gemäß der DE-AS 16 11 724 die Öffnungs- und Schließzeiten mit der Fördergeschwindigkeit der sich bewegenden und mit dem Klebstoffauftrag zu versehenden Fläche variiert, um auch bei sich ändernder Fördergeschwindigkeit der Materialbahn zuverlässig einen Klebstoffauftrag zu erreichen.
Die DE-AS 10 52 222 beschreibt ausschließlich eine Vorrichtung zum Auftragen von Klebstoff in Beutelmaschinen oder dergleichen, wobei man Walzen zum Auftragen des Klebstoffs verwenden kann.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art dahingehend weiterzubilden, daß sich die Papierzylinder kontinuierlich und gleichförmig so herstellen lassen, daß die Papierzylinder mittels der Klebeverbindungen zuverlässig und fest zusammengehalten sind.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch den kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Vorrichtung finden sich in den Unteransprüchen.
Die vorliegende Erfindung soll nun anhand eines Ausführungsbeispiels in Verbindung mit der anliegenden Zeichnung näher erläutert werden; es zeigt
Fig. IA bis IC Darstellungen, die die Herstellungsstufen der mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung erhaltenen Produkte zeigen;
Fig. 2 eine Darstellung der Vorrichtung;
Fig. 3A eine detaillierte Vorderansicht einer Klebstoffauftrageinrichtung;
Fig. 3B eine Detailansicht der klebstofführenden Teile dieser Klebstoffauftrageinrichtung;
Fig. 4 eine Seitenansicht der Klebstoffauftrageinrichtung zum Auftragen von Klebstoff auf der einen Seite eines doppellagigen Streifenkörpers, der Oberfläche gegen Oberfläche zusammengeklebt werden soll;
Fig. 5 eine Darstellung eines Mechanismus zur Verhinderung des Hin- und Herschlängeins des doppellagigen Streifenkörpers;
Fig. 6 ein Schaltkreisdiagramm einer Steuereinrichtung zur Unterbrechung der Klebstoffauftragung;
Fig. 7 eine Seitenansicht einer Einrichtung zum kontinuierlichen Schneiden eines doppellagigen Streifenkörpers nach der Vervollständigung der Verklebung;
Fig. 8 eine Draufsicht auf die Einrichtung nach Fig. 7; Fig. 9 eine Darstellung des geometrischen Ortes, wie er von der Hebelwelle zur Ausrichtung der abgetrennten Abschnitte beschrieben wird;
Fig. 10 eine Detailansicht einer Stopeinrichtung zum Kantenausrichten; und
Fig. HA und HB Detailansichten eines fest angeordneten Anschlußstücks.
In der Zeichnung bezeichnen das Bezugszeichen 1 einen Maschinenrahmen, die Bezugszeichen 2a und 2b Streifenkörper aus streifenförmigen Papieistücken, die durch Abziehen von einer Rohpapierrolle (nicht dargestellt) zur Verfügung gestellt und in der Abzugsrichtung mit einer vorgegebenen Breite zerschnitten worden sind, wobei 2a den oberen Streifenkörper und Zb den unteren Streifenkörper bezeichnet und das Rohpapier mit Hilfe einer in den Zeichnungen nicht dargestellten Vorrichtung auf konventionelle Art in streifenförmige Papierstücke zerschnitten wird, und dann entlang der Seitenkante des unteren Papierstückes eine Klebstofflinie 3 aufgetragen wird, und diese Papierstücke mit ihrer halben Breite jeweils eines über dem anderen angeordnet werden, so daß sie die vorstehend genannten Streifenkörper bilden.
In Fig. 2 sind mit den Bezugszeichen 4a und 4c die oberen Reguliereinrichtungen und mit den Bezugszeichen 4b und 4d die unteren Reguliereinrichtungen bezeichnet, die auf dem Maschinenrahmen 1 befestigt sind und die streifenförmigen Rohpapierbahnen für die genannten Streifenkörper 2a bzw. 2b zu einer bestimmten Stelle leiten können.
Mit 5 ist eine Führungswelle bezeichnet, durch die die streifenförmige Rohpapierbahn für den unteren Streifenkörper 2b mit der streifenförmigen Rohpapierbahn für den oberen Streifenkörper 2a bezüglich seiner beiden Seitenkanten ausgerichtet wird. Diese Streifenkörper werden durch eine entsprechende Preßfalzeinrichtung 6 in der nächsten Herstellungsstufe während ihres Weitertransportes preßgefalzt und dadurch aufeinandergeschichtet zu einem doppellagigen Streifenkörper zusammengeklebt. Zu diesem Zeitpunkt ist die erste Verklebung des zum Zusammenkleben verwendeten Klebstoffs vervollständigt. Diese Preßfalzeinrichtung 6 weist Tragrollen 7 mit einer größeren Breite auf als sie der Breite eines doppellagigen Streifenkörpers 18 entspricht, wobei die Tragrollen 7 in vorgegebenen Abständen in einer Bogenanordnung auf dem Maschinenrahmen 1 angeordnet sind. Eine vordere Umlenkrolle 8a und eine hintere Umlenkrolle 9a sind auf dem Maschinenrahmen 1 im Bereich des vorderen und hinteren Endes der Preßfalzeinrichtung 6 drehbar befestigt. Zwischen diesen Rollen ist über die Tragrollen 7 ein erstes endloses Förderband 10a gespannt. Ein zweites endloses Fördlerband 10£> ist diesem ersten endlosen Förderband 10a gegenüber nach einer Andruckwalze 11, über eine hintere Umlenkrolle 9b und eine vordere Umlenkrolle ftb, die gegenüber der vorderen Umlenkrolle 8a angeordnet ist, eingespannt, wobei die Andruckwalze 1 gegenüber der Oberfläche der hinteren Umlenkrolle 9a und die hintere Umlenkrolle 9b in der Nähe der Andruckwalze 11 und gegenüber dem ersten endlosen Förderband 10a auf dem Maschinenrahmen 1 angeordnet ist. Jedes der endlosen Förderbänder 10a, 10t läuft mit der gleichen Geschwindigkeit, wobei diese Förderbänder aneinandergedrückt und dadurch der dazwischenliegende und durch Druckaufbringung abgeknickte doppellagige Streifenkörper 18 weiiertran?oortiert wird.
Mit 12a. 12b, 13a und 13b sind Führungswalzen, mit 114« und 14b Spannwalzen und mit 15a und 156 Spannungsregelungsvorrichtungen bezeichnet, die über ein Drucksteuerventil und Ölleitungen an eine Ölpumpe 39 angeschlossen sind, und wobei jedes endlose Förderband 10a, 10b durch
Spannwalzenführungen 14α' und.146', die die Spannwalzen 14«, 146 verspannen, gespannt wird, um eine vorgegebene Spannung in Übereinstimmung mit dem aufgebrachten Druck zu erreichen, wodurch der doppellagige Streifenkörper 18 zwischen den Förderbändern 10a und 106 für eine vorgegebene Zeit unter Druckaufbringungsbedingungen transportiert und dadurch ein Streifenkörper 18 erhalten wird, bei dem die erste Verklebung vervollständigt worden ist.
Mit 27 ist eine Wippe bezeichnet, die zur Ausführung Iu einer Hin- und Herbewegung relativ zum Maschinenrahmen 1 zusammen mit einer Einheit, bestehend aus einer Klebstoffaufirageinrichtung 19 und einer Klebstoffauftragsunterbrechungseinrichtung 50, die nachfolgend näher beschrieben werden wird, befestigt ist, wobei diese Konstruktion so ausgebildet ist (F i g. 3A), daß ein Öldruckzylinder 31 an einem auf dem Maschinenrahmen 1 durch einen Stab 33-1 verankerten Befestigungsarm 32-1 befestigt ist. und daß das vordere metallische Endteil 31c einer Kolbenstange 316 dieses Öldruckzylinders 31 an einem Befestigungsarm 32-2 befestigt ist, der seinerseits durch einen Stab 33-2 auf der einen Seite des Rahmens 30 verankert ist. Auf der anderen Seite ist das Endteil 31a des Öldruckzylinders 31 durch den Stab 33-1 an dem Befestigungsarm 32-1 befestigt, der am Maschinenrahmen 1 verankert ist. Mit 34 ist eine Schubstange bezeichnet. Der Rahmen 30 ist auf den Lagern 35. die an den beiden Enden des Maschinenrahmens 1 befestigt sind, gelagert, in dem das Hauptelement eines Gleitlagers 37, das verschiebbar auf die Gleitstange 34 aufgesetzt ist, starr in eine Lagerhal- -1u terung 36 eingesetzt ist, über die das Gleitlager 37 an dem Rahmen 30 befestigt ist. Dementsprechend wird, wenn die Kolbenstange 316 entsprechend einem auf den Öldruckzyliner 31 ausgeübten Druck nach rechts oder links bewegt wird, auch der Rahmen 30 über das auf der Gleitstange 34 verschiebbar befestigte Gleitlager 37 nach rechts oder links verschoben, wobei in diesem Fall die Gleitstange 34 als Führung dient.
Mit 20 ist eine Klebstoffauftragsscheibe, mit 21 eine dazwischenliegende Klebstoffübcrgabescheibe, mit 22 eine Klebstoffübertragungswalze, mit 23 ein Abstreifer, mit 24 ein Klebstoffbehälter und mit 25 der Klebstoff selbst bezeichnet, Eine drehbare Welle 20a (Fig. 4) der Klebstoffauftragsscheibe 20 und eine drehbare Welle 21a der dazwischenliegenden Klebstoffübergabescheibe 21 sind in dem Rahmen 30 drehbar gelagert; die dazwischenliegende Klebstoffübergabescheibe 21 weist an ihrer Peripherie einen Kantenkörper auf, der auf der Welle 21a befestigt ist und mit der Klebstoffübertragungswalze 22 in Berührung steht, wobei diese Klebstoffübertragungswalze 22 wiederum mit dem Klebstoff 25 in dem auf dem Rahmen 30 gelagerten Klebstoffbehälter 24 in Berühung steht. Der Abstreifer 23 kommt unmittelbar nach der Klebstoffübertragung auf die äußere Umfangsfläche der Klebstoffübertragungswalze 22 mit dieser Walze 22 in Eingriff und beschränkt die auf die äußere Umfangsfläche der Klebstoffübertragungswalze 22 aufzutragende Klebstoffmenge auf einen vorgegebenen Wert, so daß die auf die dazwischenliegende Klebstoffübergabescheibe 21 übertragene Klebstoffmenge konstant gehalten wird. In diesem Fall ist, wie in Fig. 3B dargestellt, die Breite des äußeren Umfangs 20' der Klebstoffauftragsscheibe 20 größer als die Breite des äußeren Umfangs 21' der dazwischenliegenden Klebstoffübergabescheibe 21 und dementsprechend wird auch die Breite der auf den Streifenkörper 18 aufgetrage- f>5 nen Klebstofflinie durch den über die dazwischenliegende Klebstoffübergabescheibe 21 auf die Klebstoffauftragsscheibe 20 übertragenen Klebstoff 25, insbesondere nachdem mit Hilfe des Abstreifers 23 eine konstante Menge eingestellt worden ist, niemals breiter als die Breite des äußeren Umfangs 20' der Klebstoffauftragsscheibe 20. Außerdem ist noch auf der äußeren Umfangsfläche 20' der Klebstoffauftragsscheibe 20 zwischen der einen Seitenkante und der anderen Seitenkante ein Neigungswinkel a vorgesehen, so daß zur Zeit der Klebstoffauftragung die Eckkante des höheren Bereichs eine Kante bildet und den Streifenkörper 18 in solch einer Weise gegen die flexible Druckwalze preßt, daß auf diesem Streifenkörper eine Kerblinie in Form einer Rille gebildet wird, und dadurch der Klebstoff 25 nur in Richtung der Seitenkante des niedrigeren Bereichs fließt, so daß die auf den Streifenkörper 18 aufgetragene Klebstofflinie in ihrer Breite annähernd konstant wird und auf der Seite der höheren Seitenkante eine konstant geradlinig verlaufende Klebstofflinie erzeugt.
Mit 26 ist eine Gummiwalze bezeichnet, die auf einer auf einem Ausleger 266 (Fig. 3A) beweglich montierten Welle 26a befestigt ist, wobei dieser Ausleger 266 auf dem Maschinenrahmen l.und gegenüber sowie unterhalb der Klebstoffauftragsscheiben 20 befestigt ist. An dem einen Ende dieser Welle 26a ist eine Riemenscheibe 26c befestigt. Mit 29 ist eine zweifache Photozelle bezeichnet, die zwei Photozelleneinheiten umfaßt, die auf einem auf dem Rahmen 30 befestigten Tragarm 28c und über einer Seitenkante des durchlaufenden Streifenkörpers 18 in einem Abstand von 3 bis 5 mm in der horizontalen Richtung der Breitenausdehnung des Streifenkörpers (Fig. 5) angeordnet sind, wobei der Streifenkörper 18 normalerweise im mittleren Bereich dieser zwei Photozelleneinheiten läuft.
Mit 28 ist eine Einrichtung zum Feststellen der Durchlaufposition des Streifenkörpers 18 bezeichnet. Diese Einrichtung 28 hat eine U-förmige Gestalt und ist in der Nähe der zweifachen Photozelle 29 angeordnet. In der U-förmigen Ausnehmung läuft eine Seitenkante des Streifenkörpers 18. Die Einrichtung 28 ist mit einem auf dem Tragarm 28c befestigten Lufteinblasdüsen-Paar aus einer oberen Düse 28a und einer unteren Düse 286 ausgestattet, die in der Nähe der Berührungslinie zwischen der Klebstoffauftragsscheibe 20 und der Gummiwalze 26 angeordnet sind. Dadurch wird die Seitenkante des doppellagigen Streifenkörpers 18 ständig angezeigt und das dabei erhaltene Signal an einen Drucköl-gesteuerten Mechanismus, wie er in Fig. 5 dargestellt ist, zur Ausführung einer Steuerung übertragen. Im einzelnen ist mit 38 eine Nachfolgestcuereinrichtung, mit 39 eine unmittelbar mit einem Motor verbundene Druckölpumpe, mit 40 ein Überströmventil bezeichnet, das geöffnet werden und das Drucköl ablassen kann, falls der von der Druckölpumpe 39 aufgebaute Öldruck eine vorgegebene Ventileinstellung überschreitet, wodurch ein konstanter Maximaldruck aufrechterhalten wird. 41 bezeichnet ein Drosselventil, 42 ein Magnetventil, 43 eine Öldruckservoeinrichtung, 48 einen Auffangtank, 44 ein Gebläse, 45 ein Überströmventil und 46 ein Drosselventil, das geöffnet werden und die Luft entspannen kann, falls der vom Gebläse 44 erzeugte Luftdruck einen vorbestimmten Ventileinstellwert überschreitet, so daß dadurch ein konstanter Maximalwert des Ventils aufrechterhalten werden kann. Wenn das Drosselventil 46 eingestellt ist, wird eine vorbestimmte Luftmenge aus der unteren Lufteinblasdüse 28a der Einrichtung 28 zum Feststellen der Durchlaufposition des Streifenkörpers 18 ausgeblasen und gelangt auf der anderen Seite in die hochdruckseitige Diaphragm akammer. die in der Öldruckservoeinrichtung 43 enthalten ist. Andererseits strömt ein Niedcrdurckluftstrom, der aus der oberen Lufteinblasdüse 28/> der Einrichtung 28 entweicht und von einer in der Öldruckscrvo-
einrichtung 43 enthaltenen Hochdruckluftleitung durch eine vorgegebene Düsenöffnung kommt, gegenüber der l.ulleinblasdüse 28a aus und gelangt in die niederdruckseitige Diaphragmakammer, wobei dann das Diaphragma mit Hilfe einer in der Öldruckservoreinrichtung 43 vorgesehe- -s neu Feder im Gleichgewicht gehalten werden kann. Normalerweise liegt die Seitenkante des doppellagigigen Streifenkörpers 18 im Mittelbereich zwischen dem Hoch- und Niederdruckluftstrom der oberen bzw. der unteren Lufteinblasdüse 28a bzw. 286 der Einrichtung 28 und befindet sich dabei in einem ausbalancierten Zustand. Wenn jedoch der Streifenkörper 18 eine geringe Schlingerbewegung ausführt, z. B. eine Schlingerbewegung nach rechts in der Richtung, in der der gemessene Luftstrom weiter unterbrochen wird, wird der zu der oberen Lufteinblasdüse 28i> gelangende Hochdruckluftstrom geringer. Demzufolge nimmt der Niederdruckluftstrom einen geringeren Widerstand wahr und strömt aus der oberen Lufteinblasdüse 286 aus, wobei sich ein geringer Druckabfall ergibt, und dieser daraus sich ergebende Druckwechsel verschiebt das Diaphragnia in Richtung der niederdruckseitigen Diaphragmakammer, so daß das Drucköl mit Hilfe der eingschalteten Öldruckservoeinrichtung 43 auf die linke Seite des Öldruckzylinders 31 strömt und dabei die Kolbenstange 316 und auch den Rahmen 30 nach rechts bewegt. Für den Fall, daß der Streifenkörper 18 nach links bewegt wird, tritt der umgekehrte Ablauf ein. Der Rahmen 30 und die Einrichtung 28 zum Feststellen der Durchlaufposition des doppellagigen Streifenkörpers 18 bewegen sich als Einheit nach rechts oder links, so daß die Seitenkantenlage des Streifen- .W körper 18 immer im Mittelbereich der Einrichtung 28 liegt, so daß, wenn die Klebstoffauftrageinrichtung 19 damit in Eingriff montiert ist, sie in einer Rechts- bzw. Linksabweichung des Streifenkörpers 18 folgt, so daß dadurch eine Klebstoffauftragung immer an der gleichen Stelle erfolgt. Mit 50 ( Fi g. 4) ist eine elektromagnetische Vorrichtung zum Unterbrechen der Klebstoffauftragung bezeichnet, die Magnete 51-1, -2, einen Eisenkern 51a, einen Stab 52, einen Stopper 52a und einen Bolzen 53-1 aufweist, wobei der Eisenkern 51a und der Stab 52 mit Hilfe des Bolzens 53-1 verbunden sind und der Stab 52 gewöhnlich durch eine Feder 54 nach vorne gedrückt wird, wobei die Feder mit ihrem einen Ende mit dem Stab 52 und mit ihrem anderen Ende mit einem auf dem Rahmen 30 angeordneten Befestigungsarm 56 in Eingriff steht und der Stopper 52a teilweise mit dem Befestigungsarm 56 in Eingriff gehalten wird. 55 bezeichnet eine Stange, deren oberes Ende durch einen Bolzen 53-2 angelengt ist und deren unteres Ende ein Lagerteil bildet und auf der Welle 21a der dazwischenliegenden Klebstoffübergabescheibe 21 drehbar gelagert ist. Außerdem ist auf deren unterem Ende die Welle 20a der Klebstoffauftragsscheibe 20 frei drehbar gelagert, wobei die Stange 55 um die Welle 21a schwingen und dadurch die Klebstoffauftragsscheibe 20 anheben kann. 57 stellt eine Blattfeder dar, die bei Unterbrechung des an den Magneten 51 gelieferten Stroms ein Nacheilen beim Herausschieben des Eisenkerns 51a aufgrund des restlichen Magnetismus verhindert; diese Feder ist jedoch überflüssig in den FäPen, in denen der Magnet selbst eine solche Feder besitzt.
In Fig. 6 ist mit 72 eine kontaktlose Steuerschaltung zum Steuern der Einrichtung 50 zum Unterbrechen der Klebstoffauftragung bezeichnet, wobei OGl-3 Photozelk-n. DHD einen Digitalzähler, UND 1-2 jeweils UND-Elemcnte, FF ein Flip-Flop-Element, NICHT ein NICHT-Element, NOR ein NOR-Element, BY ein Binär-Element und ANP ein ANP-Element darstellen. Diese Elemente bestehen jeweils aus kontaktlosen Elementen, wobei die Ausgänge aus den Photozellen OGl-3 antreibende Ausgangssignale mit den Sympolen A, B und C vorsehen und der Digitalzähler DHD das Ausgangssignal B als einen Eingangsimpuls empfängt und diese Impulse bis zu einer vorgegebenen Zahl zählt (= Anzahl der Teile, die zusammen durchlaufen sollen), dann dieser Zähler sofort auf Null zurückgestellt wird und erneut mit dem Zählen der Eingangsimpulse beginnt. Auf der anderen Seite wird bei jeder Hochzählung ein Ausgangssignal erzeugt und das Signal E gegeben, bei welchem das Ausgangssignal beim dritten Ausgangsimpuls seit Beginn des Anhaltens gelöscht wird; dieses erzeugte Signal wird als Synchronisationssignal benutzt. A und B werden als Eingangssignale an das UNDl-Element gegeben, wobei ein Ausgangssignal F erhalten wird, das dann als Eingangssignal an das Flip-Flop-Element FF weitergegeben wird; dort wird dieser Zustand aufrechterhalten, bis das nachstehend beschriebene Löschen bewirkt wird, wobei ein Ausgangssignal J erhalten wird. Dieses Signal wird durch das ANP-Element verstärkt, wodurch ein Gate-Signal des Wechselstromthyristorschalters 73-1, -2 erhalten und ein Wechselstrom von 10Ü V an die Magneten 51-2, -2 abgegeben wird, worauf dann der Eisenkern 51a angezogen wird. Ein Verfahren, um eine Löschung beim Flip-Flop-Element FF zu erreichen, besteht in der Herstellung eines Ausgangssignals G, indem die Signale E und C an das UND2-Element gegeben werden. Dabei wird das Ausgangssignal H erhalten, während das Signal D durch Umkehren des Signals C mit Hilfe des NICHT-Elements erhalten wird. Dann werden die Signale H und D als Eingangssignale an das NOR-Element gegeben, wodurch ein Ausgangssignal / erzeugt wird. Dieses Signal wird dann als ein löschendes Eingangssignal für das Flip-Flop-Element FF verwendet, wobei ein Ausgangssignal erhalten wird.
Die Wechseistromthyristorschalter 73-1, -2 schalten die elektrische Stromquelle ab, wenn das Gate-Signal auf AUS geschaltet wird und dadurch die Magnete 51-1, -2 den Eisenkern 51a ausstoßen.
Mit 74-1, -2 sind elektrische Stromquellen bezeichnet, wobei 74-1 für das kontaktlose Element und 74-2 für die Photozelle vorgesehen sind. Da die Magnete 51-1, -2 für das Anziehen und das Abstoßen jeweils konstante Zeiten brauchen, tritt für den Fall, daß sich die Transportgeschwindigkeit des Streifenkörpers 18 ändert, insbesondere wenn sie größer wird, eine Verzögerung in der Anziehung bzw. Abstoßung (des Eisenkerns) ein, so daß sich die Zeitdauer der Unterbrechung der Klebstoffauftragung im Sinne dieser Verzögerung ebenso ändert, wie die Zeitdauer der Unterbrechung der Klebstoffauftragung kürzer wird, so daß damit ein Standardprodukt nicht erhalten werden kann. Entsprechend wird bei zunehmender Geschwindigkeit die Startposition für das Anziehen und Abstoßen der Magnete 51-1, -2 vorverlegt und die der Transportgeschwindigkeit des Streifenkörpers 18 zugeordnete Inbetriebnahmeposition der Magnete 51-1, -2 gesteuert, um die Phase und Zeitdauer der Unterbrechung der Klebstoffauftragung auf einem bestimmten Wert zu halten. Ebenso wird in den unteren Geschwindigkeitsbereichen, selbst wenn eine Differenz zwischen den erforderlichen Zeiten der Anziehung und Abstoßung der Magnete 51-1, -2 liegt, die Zeitdauer der Unterbrechung der Klebstoffauftragung durch die Randkerbe 20ό (Fig. 4), die im Scheibenrandringkörper der Klebstoffauftragscheibe 20 vorgesehen ist, aufgenommen und dadurch konstant gehalten; wenn jedoch die Scheibenumdrehungszahl über 200 Umdrehungen/Minute ansteigt, weil die Zeitdauer der Unterbrechung der Klebstoffauftragung sich entsprechend dem Unterschied der erforderlichen Zeiten für die Anziehung und
Abstoßung ändert, wird die elektrische Stromversorgung des Magneten in einen Schaltkreis für die Schaltstellung EIN und einen Schaltkreis für die Schaltstellung AUS geteilt, wobei in jedem dieser Schaltkreise eine pulserzeugende Nachfolgeeinrichtung vorgesehen ist. Mit 75 (Fig. 2) ist eine Antriebseinrichtung bezeichnet, die die Preßfalzeinrichtung 6, die Gummiwalze 26 und die Klebstoffauftrageinrichtung 19, etc. über eine Welle 76 antreiben kann.
Mit77(Fig. 4) ist eine Führungsplatte bezeichnet, die zwischen der Preßfalzeinrichtung 6 und der Klebstoffauftrageinrichtung 19 angeordnet ist, wobei der von der Preßfalzeinrichtung 6 zugeführte doppellagige Streifenkörper 18 gleitend auf der oberen Oberfläche dieser Führungsplatte 77 und über die Gummiwalze 36 bewegt und auf seiner Oberfläche durch die Klebstoffauftragsscheibe 20 mit Klebstoff bestrichen wird. Da der Streifenkörper 18 eine zusammengeklebte Anordnung aus einer Vielzahl von streifenartigen Papierstücken darstellt, wird er, auch wenn er nur von einer Seite her entlang einer Ebene vorwärts geschoben wird und seine andere Seite frei vorrückt, auf seinem Transportweg innerhalb bestimmter Grenzen nicht verbogen, sondern läuft geradlinig vorwärts, wobei auch während dieses Laufes keinerlei Hin- und Herbewegung des Streifenkörpers 18 auftritt, selbst wenn die mit der Oberfläche des Streifenkörpers 18 in Kontakt befindliche Klebstoffauftragsscheibe 20 bewegt wird, weil sich die dazwischenliegende Klebstoffübergabescheibe 21 und die Gummiwalze 26 in Drehung befinden und deshalb der Streifenkörper so geführt wird, daß er das Auftreten eines Streifenkörperstillstands anzeigt und die Klebstoffauftragseinrichtung 19 nur während des Laufes mit Hilfe des Magnetventils 42 bewegt.
Mit 78 ist eine Führungsplatte und mit 79 eine Klebstoffspritzer-Abschirmplatte bezeichnet, die auf einer auf dem Rahmen 30 gelagerten Stütze 79a befestigt ist, wobei ein Schlitz 796 im Bereich der Klebstoffauftragsscheiben 20 angeordnet ist, um diese Scheiben zu reinigen.
Mit 80 (Fig. 2) ist ein Regelgetriebe, mit 81 eine Schneideinrichtung und mit 82 eine Stapeleinrichtung bezeichnet. Das Regelgetriebe 80 hat die Funktion, daß zum Zwecke der Anordnung einer Schnittlänge in der Mitte des Bereiches, in dem die Klebstoffauftragung unterbrochen wird, die Phase geringfügig geändert werden kann, wobei diese eine Schnittlänge durch die Randkerbe 206 auf der Klebstoffauftragsscheibe 20, die zur Klebstoffauftrageinrichtung 19 gehört, vorgegeben ist, wenn der Streifenkörper 18 mit Hilfe der Schneideinrichtung 81 in vorgegebenen Intervallen zerschnitten wird. Die Stapeleinrichtung 82 zum Aufstapeln der von dem Streifenkörper 18 abgeschnittenen Abschnitte ist in Fig. 7 ff. im Detail gezeigt, wobei mit 83a und 836 die Einzugswalzen bezeichnet sind, die vor- und zurückspringende Bereiche auf ihren Oberflächen aufweisen und dazwischen die nicht mit Klebstoff versehenen Bereiche des Streifenkörpers 18 einklemmen und sie mit einer bestimmten Geschwindigkeit weitertransportieren. 84 und 84' stellen Leitplatten dar, die vor und nach der Schneideinrichtung 81 angeordnet sind, wobei der Streifenkörper 18 an einer bestimmten Stelle in die Schneideinrichtung 81 eingeführt wird, indem die vorderen Enden auf einer Drehtrommel 86 festgesaugt werden, und die nicht mit Klebstoff versehenen Bereiche des Streifenkörpers 18 mit Hilfe der Schneideinrichtung 81 zerschnitten werden. Mit 85 ist eine Übergabeeinrichtung bezeichnet, die die mit der Schneideinrichtung 81 erhalte- (,5 nen zertrennten Abschnitte 18' aufnimmt, diese fest ansaugt und zur Stapeleinrichtung 82 transportiert, wobei diese Übergabeeinrichtung die Drehtrommel 86, eine Trommelwelle 87 (Fig. 8), eine Tellerfeder 88 und ein feststehendes Verbindungsstück 89 aufweist, das an dem Maschinenrahmen 1 befestigt ist und die Trommelwellc 87 umgibt, wobei diese Trommelwelle 87 frei drehbar im Maschinenrahmen 1 angeordnet und die Drehtrommel 86 drehbar auf die Trommelwelle 87 aufgesetzt ist und ständig durch die Tellerfeder 88 gegen das feststehende Verbindungsstück 89 gedrückt wird, so daß die Drehtrommel 86 und die Trommelwelle 87 in gleitendem Eingriff mit dem feststehenden Verbindungsstück 89 stehen. Die Drehtrommel 86 ist mit Luftlöchern 86a, deren eine, zur Welle 87 parallele Enden verschlossen und deren andere Enden zur Berührungsfläche des feststehenden Verbindungsstücks 89 hin offen sind, mit Löchern 866, die jeweils zu den Luftlöchern 86a senkrecht angeordnet sind und sich zur Oberfläche der Drehtrommel hin öffnen, sowie mit zurückspringenden Rillen 86c versehen, die eine bestimmte Breite und Tiefe auf der zylindrischen Oberfläche der Drehtrommel 86 aufweisen, wobei die periphere Entfernung von einem Loch 866 zum nächsten Loch 866 so groß ist wie die Länge der abgetrennten Abschnitte 18' oder auch langer als diese, so daß, wenn Abschnitte 18' auf der Oberfläche der Drehtrommel angesaugt werden, keinerlei Überlappung dieser Abschnitte eintritt.
Gemäß Fig. 11A, B ist das feststehende Verbindungsstück 89 mit einer Luftansaugöffnung 89a und einer Luftausblasöffnung 896 versehen. Wenn die Drehtrommel 86 bei ihrer Drehung darüber hinweggleitet, kommt der Abschnitt 18' mit der Drehtrommel 86 in Kontakt und wird mit Hilfe einer Vakuumpumpe (nicht dargestellt), die über das Loch 866, die Luftlöcher 86a, 89a und 89c mit der Leitung 89e verbunden ist, angesaugt. Wenn der Abschnitt 18' bis zu einer vorgegebenen Stelle eines Tisches 112 weiterdreht, kommt er mit der Luftausblasöffnung 896 in Berührung und wird mit Hilfe eines Kompressors (nicht dargestellt) weggeblasen. Der Kompressor ist über die Löcher 896, 86a und 866 an die Leitung 89/angeschlossen, wodurch der Abschnitt 18' zum Tisch 112 der Stapeleinrichtung (Fig. 7) hinbewegt wird.
Gegenüber dem Tisch 112 ist eine Preßeinrichtung 90 angeordnet, die die abgetrennten Abschnitte 18' auffangen und senkrecht aufstellen kann und die ein Kniehebelgelenk 93 aufweist, das auf einen Hebel 94' aufgestützt ist, der seinerseits an einer auf dem Maschinenrahmen 1 drehbar angeordneten Welle 95 befestigt ist und das andererseits an einer Kurbelstange 92 angelenkt ist, die von einer Kurbel 91 hin- und herbewegt wird. Mit 96 (Fig. 8) ist ein Druckglied bezeichnet, das an dem Kniehebelgelenk 93 in der zurückspringenden Rille 86c der Drehtrommel 86 hin- und herbewegbar angeordnet ist, so daß es in einem rechten Winkel zur Kurbelstange 92 steht, wobei die Drehung der Kurbel 91 durch die Kurbelstange 92 übertragen wird. Das Druckglied 96 wird somit in nahezu paralleler Richtung bewegt, ohne jedoch den Grund der Rille 86c zu berühren. Auf diese Weise werden die abgetrennten Abschnitte 18' auf dem Tisch 112 mit Hilfe des Druckgliedes 96 zusammengedrückt. 97 ist eine gegenüber dem Tisch 112 angeordnete Kantenausrichteinrichtung für die Abschnitte 18', die an jedem Ende der Welle des Kniegelenks 93 angeordnet ist, während 98 (Fi g. 7) eine Kurbelwelle und 99 eine Hebelwelle darstellt, wobei letztere gegenüber dem Maschinenrahmen 1 drehbar ist. Mit 100 ist ein Hebel bezeichnet, der an jedem Ende der Hebelwelle 99 und senkrecht zu dieser Hebelwelle 99 angeordnet ist. Mit 101 ist eine Kurbelstange bezeichnet, deren eines Ende drehbar auf der Kurbelwelle 98 angelcnkt und deren anderes Ende mit Hilfe eines Zapfens 100' drehbar auf der einen Seite des Hebels 100 befestigt ist. 102' sind Metallhülsen,
103 ist eine Stange und 104 (Fig. 10) ist ein Zwischenstück, wobei die rechte Metallhülse 102' drehbar am oberen Ende des I lebeis 100 gelagert ist und die linke Metallhülse 102' mit dem Zwischenstück 104 in Eingriff steht. Beide Enden des Stabes 103 sind mit einem Links- bzw. Rechtsgewinde ausgestattet, durch das es möglich ist, die Entfernung zwischen dem Hebel 100 und dem Zwischenstück 104 durch entsprechendes Ein- und Ausschrauben der Metallhülscn 102' einzustellen. Mit 105 ist eine Schwenkstelle bezeichnet, die durch das obere Lager 94a der Kurbel-Stange 94 und das Zwischenlager 94i> drehbar gelagert ist; diese Schwenkstelle 105 weist ein aufgesetztes Paßglied 106 auf, das frei drehbar auf das Zwischenstück 104 aufgepaßt ist. Das Paßglied 106 weist einen daran befestigten Bolzen 107 auf, dessen beide Enden herausragen. 108 stellt eine Feder dar, in die die Schwenkwelle 105 berührungsfrei eingesetzt ist und dessen eines Ende mit dem oberen vorspringenden Ende dieses Bolzens 107 in Eingriff steht, während das andere Ende an einem Teil der Kurbelstange 94 befestigt ist und dadurch der Schwenkwelle 105 eine Antriebskraft zu ihrer Verdrehung im Uhrzeigersinn erteilt. In diesem Fall ist die Antriebskraft der Feder 108 in der auf der gegenüberliegenden Seite angeordneten Kantenausrichteinrichtung 97 umgekehrt ausgebildet. Das andere vorspringende Ende des Bolzens 107 trifft auf die Seitenfläche des Zwischenstücks 104. Ein Ende des Zwischenstücks 104 ist in der axialen Bohrung der linken Metallhülse 102' verschraubt, wobei diese Metallhülse 102' als Lager dient, welches drehbar mit dem Zwischenstück
104 verbunden ist. Daraus ergibt sich, daß das ausrichtende Metallteil 109 (Fig. 9), das am oberen Ende der Schwenkwelle 105 befestigt ist, einen geometrischen Ort beschreibt, der durch die Kurbelwelle 91 (Fi g. 7) und die Kurbelwelle 98 unter Verdrehung der Schwenkwelle 105 gebildet wird, wodurch die Bewegung von a —► b —*■ c — d, wie in Fig. 9 gezeigt, wiederholt wird. Mit 113 (Fig. 7 und S) ist eine Hauptriemenscheibenwelle bezeichnet, die in ihren mit dem Riemen in Eingriff stehenden Teilen eine Gummibcschichtung aufweist. Mit 113' ist ein Schneckengewinde bezeichnet, das auf beiden Seiten der Hauptriemenschcibcnwelle 113 befestigt ist und mit einem auf einer vertikalen, im Maschinenrahmen 1 drehbar gelagerten Welle 115 befestigten Schraubengewinde 114 in Eingriff steht, wodurch es eine Drehbewegung auf die vertikale Welle 115 überträgt und ein seitliches Transportband 116 eines Stapels 110 in Drehung versetzt. Dieses Transportband 116 steht mit der am Ende der Welle 115 befestigten vorderen Riemenscheibe 117 in Eingriff. Das seitliche Transportband 116 wird durch die vordere Riemenscheibe 117, eine hintere Riemenscheibe 118, eine Führungs- so scheibe 119, einen Auflagerwinkel 120 und Auflagerblöcke 121.12Γ getragen, wobei diese Auflagerelemente auf dem Tisch 112 befestigt sind. Dementsprechend werden die durch das Druckglied 96 vorgeschobenen abgetrennten Abschnitte 18' zu einem Stapel 110 zusammengestellt und auf beiden Seiten durch die seitlichen Transportbänder 116 gestützt, wobei die seitlichen Transportbänder 116 und die unteren Transportbänder 111 entsprechend der Stärke des Druckes in Pfeilrichtung umlaufen.
Mit 122 ist eine obere Zuführungseinrichtung bezeichnel, die durch die angewandte Kraft in Pfeilrichtung gedreht wird und die abgetrennten Abschnitte 18' zuführt. Die Welle 124 ist in auf dem Maschinenrahmen 1 befestigten Lagerblechen 125 drehbar gelagert, während die Scheiben 123 aus einem schwammigen Material in entsprechender Anordnung zur Lage der Druckglieder 96 auf der Welle 124 befestigt sind. Demzufolge werden die abgetrennten Abschnitte 18' ab ihrer Unterseite mit Hilfe der Druckglieder 96 und an ihrer Oberseite mit Hilfe der oberen Zuführungseinrichtung 122 vorwärtsgeschoben, wobei das Gleichgewicht zwischen den oberen und unteren Druckkräften aufrechterhalten wird.
126 bezeichnet eine auf der Trommelwelle 87 befestigte Riemenscheibe, 127 eine auf der Welle 124 befestigte Riemenscheibe und 128 einen Riemen, der auf diesen beiden Riemenscheiben 126 und 127 aufgelegt ist. Mit 129, 130 und 131 sind Regelgctriebe bezeichnet, die auf einfache Weise die Lage, in der die Drehtrommel 86 die abgetrennten Abschnitte 18' ansaugt, bzw. die Lage, in der die Kantenausrichteinrichtung 97 die Längsabweichung der Abschnitte 18' ausrichtet bzw. die Lage, in der die Preßeinrichtung 90 gegen die rückwärtige Seite der Abschnitte 18' drückt, um diese zum Aufstapeln vorwärts zu bewegen, regulieren können. Mit 132 ist eine Topfkuppiung bezeichnet, die auf der Hebelwelle 99 befestigt ist, wobei auf der äußeren ringförmigen Seitenfläche dieser Kupplung 132 ein Zahnrad 134 befestigt ist, das mit einem auf einer Zwischenwelle 136 befestigten Zahnrad 135 in Eingriff steht, wobei das eine Ende der Zwischenwelle 136 drehbar im Maschinenrahmen 1 gelagert ist. 133 bezeichnet ein Bremsband, das um die Peripherie der Topfkupplung 132 gewunden ist. 137 bezeichnet ein stufenloses Schaltgetriebe R, das an der Zwischenwelle 136 befestigt ist, während 138 ein stufenloses Schaltgetriebe S bezeichnet, das an der vorderen Riemenscheibe 113 befestigt ist. 139 ist ein Keilriemen, der über die auf die Zwischenwelle 136 bzw. auf die vordere Riemenscheibenwelle 113 montierten Riemenscheiben gespannt ist und die Hin- und Herbewegung der Hebelwelle 99 auf die Drehtrommel 86 überträgt. Diese Bewegung wird durch die Topfkupplung 132 von dem Zahnrad 134 auf das Zahnrad 135 übertragen, wodurch eine unterbrochene Drehbewegung auf die Zwischenwelle 136 übertragen wird, so daß diese unterbrochene Drehbewegung das stufenlose Schaltgetriebe 5 schrittweise über den Keilriemen 139 antreibt und dadurch die vordere Riemenscheibenwelle 113 in Drehung versetzt.
Andererseits erzeugt die Verdrehung der Hebelwelle 99 auf die Seite der Kurbelwelle 98 ein Gleiten entsprechend der Betätigung der Topfkupplung 132 und des Bremsbandes 133. so daß die Drehung nicht auf die vordere Riemenscheibenwelle 113 übertragen wird und deshalb beim Einwirken der Preßeinrichtung 90 und der beiden Kantenausrichteinrichtungen 97 auf die abgetrennten Abschnitte 118' das untere Transportband 111 und die seitlichen Transportbänder 116 ihre Bewegungen einstellen, um den Stapelvorgang zufriedenstellend auszuführen, und daß beim Nichteinwirken dieser Preßeinrichtung 90 und der beiden Kantenausrichteinrichtungen 97 der Stapel 110 transportiert wird.
Das in der vorstehend beschriebenen Weise hergestellte Produkt wird aufeinandergefaltet. wodurch ein Produkt erhalten wird, das einzeln angeordnete Trennwände aufweist, wie in Fig. Ic dargestellt ist.
Hierzu 8 Blatt Zeichnungen

Claims (4)

Patentansprüche:
1. Vorrichtung zum Herstellen von Papierzylindern zum Züchten von Sämlingen, bei der ein- oder doppelwandige streifenförmige Papierstücke in einem gewissen Breitenabstand mit Klebstoff versehen und zusammen zu einem Streifenkörper festgeklebt werden und bei der der Streifenkörper auf einer Seite mit Klebstoff versehen und mit einem weiteren Streifen zur Bildung eines doppellagigen Streifenkörpers verbunden wird, mit einer Klebstoffauftrageinrichtung zum Aufbringen von Klebstoff auf eine Oberfläche des doppellagigen Streifenkörpers und mit einer nachgeordneten Schneideinrichtung, die den Streifenkörper quer zur Laufrichtung in Abschnitte durchtrennt, und mit einer Übergabeeinrichtung, welche die Abschnitte einer Stapeleinrichtung übergibt, dadurch gekennzeichnet, daß die aus einem Rahmen (30) bestehende Klebstoffauftrageinrichtung (19) quer zur Bahnlaufrichtung nach rechts und nach links, gesteuert durch eine Einrichtung (28) zum Feststellen der Durchlaufposition des doppellagigen Streifenkörpers (18) bewegbar ist, und daß mit der Klebstoffauftrageinrichtung (19) eine elektromagnetische Klebstoffauftragsunterbrechungseinrichtung (50) verbunden ist, die den Klebstoffauftrag jeweils für eine gewünschte Länge unterbricht.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der die Klebstoffauftrageinrichtung in einem Klebstoffbehälter enthaltenen Klebstoff zu Klebstoffauftragsscheiben über eine Klebstoffübertragungswalze übergibt, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Klebstoffübertragungswalze (22) und den Klebstoffauftragsscheiben (20) dazwischenliegende drehbare Scheiben (21) vorgesehen sind, die den Klebstoff von der Klebstoffübertragungswalze (22) auf die Klebstoffauftragsscheiben (20) übergeben, und daß die Breite der äußeren Umfangsfläche der Klebstoffauftragsscheiben (20) breiter als die Breite der dazwischenliegenden drehbaren Scheiben (21) ist und sich ein Neigungswinkel (α) von einer Seitenkante zu der anderen Seitenkante der Klebstoffauftragsscheibe (20) bildet.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Übergabeeinrichtung (85) eine Drehtrommel (86) aufweist, deren Oberfläche mit zurückspringenden Rillen (86c) und Löchern (866) zum lösbaren Ansaugen der Abschnitte (18') versehen ist, daß die Löcher (86b) mit Luftlöchern (86a) verbunden sind, daß ein Druckglied (96) in den Rillen (86c) hin- und herbewegbar ist, und daß eine Kantenausrichteinrichtung (97) die Seitenteile der Abschnitte (18') gemeinsam gegenüber einem Tisch (112) ausrichtet, der die übergebenen Abschnitte (18') aufnimmt.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Klebstoffauftragsunterbrechungseinrichtung (50) in Abhängigkeit von der Streifentransportgeschwindigkeit über eine kontaktlose Steuerschaltung (72) steuerbar ist.
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