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DE2648539A1 - Verpackungsbehaelter aus kunststoff - Google Patents

Verpackungsbehaelter aus kunststoff

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DE2648539A1
DE2648539A1 DE19762648539 DE2648539A DE2648539A1 DE 2648539 A1 DE2648539 A1 DE 2648539A1 DE 19762648539 DE19762648539 DE 19762648539 DE 2648539 A DE2648539 A DE 2648539A DE 2648539 A1 DE2648539 A1 DE 2648539A1
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DE
Germany
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packaging
packaging container
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container according
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Friedel Schinke
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Rheinmetall Industrie AG
Original Assignee
STREUBER SULO EISENWERK F
Sulo Eisenwerk Streuber and Lohmann GmbH
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    • F42AMMUNITION; BLASTING
    • F42BEXPLOSIVE CHARGES, e.g. FOR BLASTING, FIREWORKS, AMMUNITION
    • F42B39/00Packaging or storage of ammunition or explosive charges; Safety features thereof; Cartridge belts or bags
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D81/00Containers, packaging elements, or packages, for contents presenting particular transport or storage problems, or adapted to be used for non-packaging purposes after removal of contents
    • B65D81/02Containers, packaging elements, or packages, for contents presenting particular transport or storage problems, or adapted to be used for non-packaging purposes after removal of contents specially adapted to protect contents from mechanical damage
    • B65D81/025Containers made of sheet-like material and having a shape to accommodate contents
    • B65D81/027Containers made of sheet-like material and having a shape to accommodate contents double-walled

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Description

Eisenwerk Streuber & Lohmann .-> Herford, den 25.10.1976
-3·
Verpackungsbehälter aus Kunststoff
Die · Erfindung betrifft einen Verpackungsbehälter aus Kunststoff für die Einzelverpackung stoßempfindlicher Güter, insbesondere von Munition.
Derartige Verpackungsbehälter finden vor allem für die Einzelverpackung größerer Geschosse wie Granaten und dergleichen Verwendung. Die herkömmlichen Behälter hatten zumeist rohrförmigen Querschnitt und wurden aus Pappe oder Glasfiber hergestellt, auch einfache Holzkisten kamen zum Einsatz.
Holzkisten sind allein vom Aufwand, der Handhabung und der Gestaltungsmöglxchkeit nur begrenzt einsetzbar, so wurden zur Einzelverpackung von beispielsweise Granaten schon seit längerem rohrförmige Packgefäße aus Pappe benutzt.
Diese Pappverpackungen mußten aus Gründen der Belastbarkeit aus sehr steifen Pappqualitäten hergestellt werden und es war erforderlich, relativ große Wandstärken zu schaffen, die den Belastungen bei Fall oder Stoß standhielten. Das hatte zur Folge, daß derartige Verpackungen das ohnehin erhebliche Gewicht der Granaten zusätzlich beaufschlagten.
Eine Verbesserung brachten hier die Verpackungsbehälter aus glasfaserverstärktem Kunststoff, welche im sogenannten Wickelverfahren hergestellt wurden.
Die Festigkeitseigenschaften dieses Materials machte es möglich, die Verpackungsbehälter dünnwandiger zu gestalten und so an Gewicht einzusparen. Eine Gestaltungsverbesserung der Verpackung insbesondere in Anpassung an den jeweiligen Inhalt war aber auch hier nur begrenzt möglich.
809818/0055
-Η"
Die zuvor geschilderten Verpackungsbehälter besaßen durchgehend runde oder eckige Form in Art eines Rohres und mußten zur schonenden Aufnahme ihres jeweiligen Inhalts mit besonderen Dämpfungseinlagen versehen werden. Zumeist wurden also Filz- oder Weichgummistreifen eingelegt, die einmal den Inhalt in der Röhre zentrieren sollten, zum anderen einen gewissen Stoßschutz übernehmen sollten. Da nun die Behälter nicht beliebig großen Umfang annehmen konnten, sondern in etwa der Größe der aufzunehmenden Granate entsprachen, waren diese Dämpfungsstreifen entsprechend dünn, eine echte Dämpfung wurde dabei nicht erzielt. Außerdem konnten diese Dämpfungs- oder Distanzstreifen beim Transport verrutschen und dadurch ihre ohnehin geringe Wirkung völlig verlieren.
Der Schutz des Inhalts sollte durch die mechanischen Festigkeitswerte des Verpackungsgefäßes garantiert werden, die Behälter waren also relativ steif.
Hieraus ergibt sich aber der Nachteil, daß die Behälter bei Fall- oder Stoßbeanspruchung entweder zerstört oder bleibend verformt werden konnten. Da eine Dämpfung nur wenig oder nicht vorhanden war, konnte also auch der Inhalt Schaden leiden. An eine Wiederverwendung des Verpackungsbehälters konnte nicht mehr gedacht werden.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen Verpackungsbehälter aus Kunststoff so auszubilden, daß der Inhalt größtmöglichen Schutz gegen äußerlich angreifende Kräfte erhält, die Handhabung eines solchen Behälters zu vereinfachen und die Lebensdauer zu erhöhen.
Hierzu sieht die Erfindung vor, daß der Verpackungsbehälter aus einem Innenbehälter und einem mit Deckel verschließbaren Außenbehälter besteht, welcher den Innenbehälter nur so stellenweise berührt, daß zwischen beiden Hohlräume gebildet werden, welche die durch Stoß oder Fall auftretenden Kräfte durch elastische Verformung der die Hohlräume begrenzenden Wände absorbieren.
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Bei Fall- oder Stoßbeanspruchung eines erfindungsgemäßen Verpackungsbehälters werden also die Wände des Außen- und Innenbehälters derart verformt, daß sie jeweils elastisch in die freien Hohlräume ausweichen können.
Dabei hat es sich als vorteilhaft erwiesen, daß der Innenbehälter der Form des aufzunehmenden Gutes z.B, der eines Explosivgeschosses angepaßt ist und der Schaftteil des Innenbehälters eine wellenartige Wandform besitzt, die sich im Querschnitt der Verpackung gesehen sinusförmig aneinanderreiht. Durch diese Anordnung wird einerseits eine Versteifung des Innenbehälters erreicht, andererseits kann die Wand bei übermäßiger Beanspruchung sich zunächst elastisch verformen, bevor sie einen eventuellen Stoß auf den Inhalt überträgt. Die Berührung zwischen Verpackungsgut und Innenbehälter ist immer nur punkt- oder linienförmig. Die Spitze oder der empfindliche Teil - etwa eines Geschosses wird dadurch zusätzlich geschützt, daß der Innenbehälter im vorderen Teil einen ballonförmigen Freiraum erhält, in welchem das Verpackungsgut rundum berührungsfrei gelagert ist.
Dieser Freiraum wird bei Stoß- oder Fallbelastung wie ein Puffer elastisch verformt, er nimmt also Stöße elastisch auf.
Dieser Effekt wird noch dadurch unterstützt, daß zwischen den Freiraum oder Kopfteil und dem Schaftteil des Innenbehälters ein konisch-zylindrischer Halsteil angeordnet ist, so daß an der Spitze auftreffende Kräfte nicht unmittelbar in den Schaftteil eingeleitet werden.
Der Außenbehälter ist mit Stapelflächen versehen, die es ermöglichen, den Verpackungsbehälter aufeinanderzustapeln. Die Stapelflächen sind im Querschnitt des Außenbehälters als Tangente am sonst zylindrischen Behälter zu sehen. Eine gegenseitige Abstützung erfahren die Stapelflächen durch einstückig eingeformte Stege, die etwa im Winkel von 90 zu den Stapelflächen die zylindrische Form des Außenbehälters unterbrechen.
809810/0055
.ς-
Die Stapelflachen selbst sind mit Elementen ausgestattet, die das gegenseitige Verrutschen im Stapel verhindern.
Der Außenbehälter ist mit radialen Sicken ausgesteift. Mit ihrem geringsten Durchmesser bilden die Sicken auch die Zentrierung für den Innenbehälter und unterstützen je nach Ausbildung und Anordnung die Elastizität des Außenbehälters in axialer Richtung. In einer besonderen Ausgestaltung können die Sicken durch Querstege unterbrochen sein, die ihrerseits mit Löchern versehen werden zur Aufnahme von Tragemitteln z.B. von Gurten oder Seilen.
Der Verpackungsbehälter wird durch einen Deckel verschlossen, welcher auf seiner Innenseite einen ringförmigen Steg aufweist. Auf diesen Steg wird ein geschlossener hohler Dämpfungsring vorzugsweise aufgerastet. Dieser Dämpfungsring absorbiert zusätzlich Stöße in axialer Richtung.
Da die Verpackung den unterschiedlichsten Temperaturbedingungen ausgesetzt wird, ist es möglich, daß sich in dem Behälter ein Vakuum bildet, welches das Öffnen erschweren könnte. Aus diesem Grund ist in dem Deckel eins Entlüftungsvorrichtung vorgesehen z.B. eine Entlüftungsschraube.
Der Deckel wird am Verpackungsbehälter mittels Spannring angebracht. Um den Spannring nach dem Öffnen nicht zu verlieren, ist am Außenbehälter ein ¥ulst vorgesehen, der im Durchmesser so bemessen ist, daß der Spannring mühelos über diesem geschlossen werden kann und so unverlierbar an dem Verpackungsbehälter aufbewahrt werden kann.
Die Erfindung wird vorteilhaft dadurch unterstützt, daß der Außenbehälter und der Innenbehälter im Extrusionsblasverfahren hergestellt sind. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit, die benötigten Formen, Stege und Sicken ohne harte Abstufungen sondern in weichen Übergängen aus der Wandstärke des Blasrohlings auszuformen, wodurch einerseits größte Stabilität und andererseits auch optimale Elastizität erreicht wird.
809313/0085
Ein Ausführungsbeispiel des Gegenstandes der Erfindung ist nachstehend anhand einer Zeichnung beschrieben; in der Zeichnung zeigern
Einen Längsschnitt durch den Verpackungsbehälter.
Fig. 2
Einen Schnitt nach Linie A-A in Fig. 1
Fig. 3
Einen Schnitt nach Linie B-B in Fig. 1.
Wie zunächst in Fig. 1 gezeigt, besteht der Verpackungsbehälter 1 aus einem Innenbehälter 2 und einem mit Deckel 3 verschließbarem Außenbehälter k. Der Innenbehälter 2 ist in seinem Schaftteil 5 wellenförmig ausgebildet wie in Fig. 2 gezeigt. Durch diese Wellenform wird erreicht, daß die Berührung zwischen Außenbehälter k und Innenbehälter 2 einerseits und Innenbehälter 2 und Verpackungsgut andererseits nur linien- oder punktförmig stattfindet.
Es liegt auch im Rahmen der Erfindung, die Wellenform in Längsrichtung der Verpackung gesehen zu unterbrechen, so daß die Berührung nur noch weiter eingeschränkt wird bzw. die Hohlräume vergrößtert werden. Der Innenbehälter 2 besitzt einen ballonförmigen Freiraum 6, welcher über einen konisch-zylindrischen Halsteil 7 mit dem Schaftteil 5 verbunden ist. Der Halsteil 7 kann in einer besonderen Ausgestaltung der Erfindung eine entgegengesetzt gerichtete Konizität aufweisen und dann als Zentrierung etwa einer Geschoßspitze dienen, ohne im übrigen die Vorteile der Erfindung aufzugeben".
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Der Innendurchmesser des Außenbehälters k 1st so viel größer als der Außendurchmesser des Innenbehälters 2, daß zwischen beiden Hohlraum gebildet wird. Der Hohlraum wird nur stellenweise unterbrochen, vorzugsweise im Bereich der Sicken 11, die vom Außenbehälter k nach innen gerichtet sind und den Innenbehälter 2 zentrieren.
Eine weitere Berührung zwischen Innenbehälter 2 und Außenbehälter k findet nahe der Öffnung statt. So können also die Wandteile, die den durch Sicken 11 unterbrochenen Hohlraum begrenzen, bei Stoßbeanspruchung elastisch ausweichen, ohne aufeinander zu treffen.
Der Außenbehälter k ist wie in Fig. 3 gezeigt, mit Stapelflächen 8 versehen, welche im Blasformverfahren aus der ansonsten zylindrischen Wand des Außenbehälters k ausgeformt sind. ITm eine gegenseitige Abstützung der Stapelflächen 8 zu erreichen, ist es vorteilhaft, diese mittels versteifender Stege 9 zu verbinden, an diesen Stellen wird die ansonsten zylindrische Wand des Außenbehälters ebenfalls unterbrochen. In die Stapelflächen 8 eingebrachte Stapelelemente 10 verhindert das Verrutschen der gestapelten Behälter.
Durch die erfindungsgemäße Ausbildung, daß der Außenbehälter k im Bereich der Öffnung auf das Außenmaß des Innenbehälters abgestimmt ist, ergibt sich ein weiterer Vorteil. Durch die Stapelhöhe des Verpackungsbehälters und der demgegenüber zentrisch angeordneten kleineren Öffnung des Außenbehälters h wird im Stapelverbund zwischen den Verpackungsbehältern im Deckelbereich freier Raum geschaffen, der es ermöglicht, einzelne Behälter im Stapel zu öffnen, ohne eine bestimmte Reihenfolge einhalten zu müssen.
Von Vorteil kann es sein, die Sicken 11 durch Querstege zu 12 zu unterbrechen, an einem oder mehreren dieser Querstege 12 können dann Löcher 13 vorgesehen werden, welche zur Aufnahme von Tragemitteln benutzt werden können.
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Der Deckel 3 des Verpackungsbehälters 1 kann wie in Fig. 1 gezeigt, ein Stülp-Deckel sein, welcher auf seiner Innenseite einen ringförmigen Stegteil 14 aufweist, auf den ein Dämpfungsring· 15 auf gerastet -geschrumpft oder geklebt sein kann. Dieser Dämpfungsring 15 ist vorzugsweise im Blasformverfahren hergestellt und dämpft Stöße in axialer Richtung. Zum Zwecke der Entlüftung erhält der Deckel 3 eine Entlüftungsvorrichtung, vorzugsweise eine Entlüftungsschraube mit Dichtung.
Der Deckel 3 wird mittels Spannring 17 mit dem Außenbehälter k verbunden. Der Spannring 17 kann bei abgenommenem Deckel 3 auf einem zusätzlichen Wulst 18 am Außenbehälter k befestigt werden und ist so unverlierbar an dem Verpackungsbehälter 1 gesichert.
Die axiale Verschiebung des Innenbehälters 2 zum Außenbehälter k wird dadurch verhindert, daß der Innenbehälter 2 mit seinem den Freiraum 6 umgebenden Wandteil an der Spitze des Außenbehälters h von innen anliegt und die Öffnung des Innenbehälters 2 mit einem Kragen gegen den Dämpfungsring 14 anliegt, Toleranzen zwischen den Längen des Verpackungsgutes werden mit Zwischenlagen ausgeglichen.
Als besonders vorteilhaft hat es sich erwiesen, den Außenbehälter und Innenbehälter 2 des Verpackungsbehälters 1 im Extrusionsblasverfahren herzustellen, da es dadurch ermöglicht wird, fließende Übergänge aller Wandteile zu gewährleisten, was eine Voraussetzung für die Stabilität und notwendige Elastizität des erfindungsgemäßen Verpackungsbehälters darstellt.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß bei der Zerstörung eines Teils des Behälters, z.B. des Außenbehälters der Innenbehälter immer noch als Notverpackung verwendbar ist und einem zweiten Einsatz nichts im Wege steht. Ebenso ist es denkbar, den Innen-
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bei weniger schweren und empfindlichen Gütern auch allein zu benutzen, wobei dann hauptsächlich der Freiraum 6 als Stoßsicherung in Anspruch genommen wird, selbstverständlich ist es, daß bei einem derartigen Einsatz der Innenbehälter einen separaten Deckel erhalten muß.
Die Erfindung beschränkt sich also nicht auf das gezeigte und erläuterte Beispiel sondern kann erfindungsgemäße Abwandlungen erfahren. Das gilt insbesondere auch für die Form des Verpackungsbehälters, die angepaßt an den jeweiligen Inhalt durchaus andere geometrische Formen aufweisen kann, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
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M-
Leerseite

Claims (10)

  1. SULO Eisenwerk
    Streuber & Lohmann Herford, den 25.IO.I976
    Patentansprüche
    Verpackungsbehälter aus Kunststoff, mit lösbarem Deckel für die Einzelverpackung stoßempfindlicher Güter, insbesondere Munition, dadurch gekennzeichnet, daß der Verpackungsbehälter (1) aus einem Innenbehälter (2) und einem mit Deckel (3) verschließbaren Außenbehälter (4) besteht und daß der Außenbehälter (4) den Innenbehälter (2) nur so stellenweise berührt, daß zwischen beiden Hohlräume gebildet werden, welche die durch Stoß oder Fall auftretenden Kräfte durch elastische Verformung der die Hohlräume begrenzenden Wände absorbieren.
  2. 2. Verpackungsbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Innenbehälter (2) der Form des aufzunehmenden Gutes z.B. der eines Explosivgeschosses angepaßt ist und daß der Schaftteil (5) vorzugsweise wellenförmig ausgebildet ist, so daß zwischen Verpackungsgut und Innenbehälter (2) in diesem Bereich nur Linien - oder Punktberührung stattfindet und die Spitze, etwa eines Geschosses vor oder in einem ballonförmigen Freiraum (6) endet.
  3. 3. Verpackungsbehälter nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Innenbehälter (2) zwischen seinem Schaftteil (5) und Freiraum (6) einen konisch-zylindrischen Halsteil (7) aufweist.
  4. 4. Verpackungsbehälter nach Anspruch 1-3» dadurch gekennzeichnet, daß der Außenbehälter (4) mit Stapelflächen (8) versehen ist, welche mit tangentialen Sicken (9) gegenein-
    809818/0055
    ander abgestützt sind und daß auf den Stapelflächen (8) Elemente als Stapelsicherung (ΐθ) angeordnet sind.
  5. 5. Verpackungsbehälter nach Anspruch 1 - k, dadurch gekennzeichnet, daß der Außenbehälter (k) mit radialen Sicken (11) versehen ist, welche durch Querstege (12) ausgesteift sind und die mit ihrem inneren Umfang den Innenbehälter (2) zentrieren.
  6. 6. Verpackungsbehälter nach Anspruch 1-5» dadurch gekennzeichnet, daß die Querstege (12) mit Löchern (13) zur Aufnahme von Tragemitteln versehen sind.
  7. 7. Verpackungsbehälter nach Anspruch 1-6, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (3) des Außenbehälters (4) auf seiner Innenseite einen ringförmigen Steg (i4) aufweist, der so profiliert ist, daß ein vorzugsweise hohler, geschlossener Dämpfungsring (15) aufgerastet, - geschrumpft oder - geklebt werden kann.
  8. 8. Verpackungsbehälter nach Anspruch 1 - 7, dadurch gekennzeichnet, daß in der Deckelfläche in an sich bekannter Weise eine Entlüftungsvorrichtung (16) vorgesehen ist.
  9. 9. Verpackungsbehälter nach Anspruch 1 - 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (3) mittels Spannring (17) mit dem Außenbehälter (4) verbunden wird und am Außenbehälter (k) ein Wulst (18) zur Aufnahme des Spannrings (17) bei entferntem Deckel (3) vorgesehen ist.
  10. 10. Verpackungsbehälter nach Anspruch 1 - 9t dadurch gekennzeichnet, daß der Innenbehälter (2) und der Außenbehälter (4) im Extrusxonsblasverfahren hergestellt sind.
    809818/0055
DE2648539A 1976-10-27 1976-10-27 Verpackungsbehälter mit lösbarem Deckel für die Einzelverpackung stoßempfindlicher Verpackungsgüter Expired DE2648539C2 (de)

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